Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.01.2019, OF 1145/5 Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dem Magistratsvortrag M 207 vom 02.11.2018 - Kreisverkehr Oppenheimer Landstraße/Holbeinstraße/Burnitzstraße/ Hedderichstraße/Nell-Breuning-Straße - mit folgender Maßgabe zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet: 1. Ein direktes Abbiegen für Fahrzeuge (PKW"s, Busse und LKWs) aus der Holbeinstraße in die Burnitzstraße bleibt erhalten.
2. Die Bürgersteignase im Bereich der Einmündung Nell-Breuning-Straße/ Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet, dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge (PKWs, Busse, LKWs) direkt abbiegen können, ohne die innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren. 3. Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren Fahrbahn (Außenring) getrennt. 4. Radwege und Radstreifen a) Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwegen bzw. Radstreifen angelegt. b) Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraße) und der Hedderichstraße angelegt. c) Die Radwege unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über Oppenheimer Landstraße führt, werden hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt. d) Sollte der Magistrat Bedenken gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten Einrichtung einer 30-km-Zonen, in denen Radwege oder Radspuren nach StVO nicht zulässig sind, haben, kann er -sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist - in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) anordnen. 5. Eine Entscheidung über die beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/ Holbeinschule (zukünftig IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll, wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt. 6. Die Bauphase darf 12 Monate nicht überschreiten. Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind alle evtl. zu beteiligten Ämter Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor der Ausschreibung einzubinden. 7. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welchen Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen Umleitungsstrecken vorgesehen sind. 8. Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt werden kann, so wie Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 207 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 65 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreterinnen und Vertreter des Verkehrsdezernats in eine der nächsten Sitzungen einzuladen, um die Planung zum Holbeinkreisel vorzustellen. 2. Die Vorlage OF 1145/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1145/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1145/5 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung erfolgt ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage OF 1145/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 484 2019 Die Vorlage OF 1145/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme