Bitte Großpiktogramme „Überholverbot Fahrradverkehr“ für die Schloßstraße
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Neue Mobilität fördern - Schloßstraße attraktiver machen
Details im PARLIS OM_6631_2020Antrag Ortsbeirat
Bitte Großpiktogramme „Überholverbot Fahrradverkehr“ für die Schloßstraße
Details im PARLIS OF_117-2_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bitte Großpiktogramme „Überholverbot Fahrradverkehr“ für die Schloßstraße
Details im PARLIS OM_460_2021Anregung Ortsbeirat
Neue Mobilität fördern - Schloßstraße attraktiver machen
Details im PARLIS OM_6631_2020Antrag Ortsbeirat
Bitte Großpiktogramme „Überholverbot Fahrradverkehr“ für die Schloßstraße
Details im PARLIS OF_117-2_2021Anregung Ortsbeirat
Bitte Großpiktogramme „Überholverbot Fahrradverkehr“ für die Schloßstraße
Details im PARLIS OM_460_2021S A C H S T A N D :
Betreff: Bitte Großpiktogramme "Überholverbot Fahrradverkehr" für die Schloßstraße Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) auf der Schloßstraße jeweils in beiden Fahrtrichtungen mindestens zwei farbige geeignete Groß-Piktogramme von einem Durchmesser von ca. 3 Metern anzubringen, die insbesondere die Regeln zum Überholverbot des Fahrradverkehrs deutlich signalisieren. Leider erscheint das neue Verkehrszeichen auf der Schloßstraße als Vorlage für ein solches Signalpiktogramm auf der Fahrbahn wenig geeignet. Ggf. ist auch zu erwägen durch rote Einfärbung der Fahrbahn die besondere Verkehrsregelsituation im Bereich der Schloßstraße zu signalisieren. b) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf der Schloßstraße mit Hilfe einer Absenkung der Bordsteinkanten zwischen Fahrbahn und Gleisbett die Fahrbahn provisorisch verbreitert werden kann, um so kurz- und mittelfristig für mehr Verkehrssicherheit auf der Schloßstraße zu sorgen bis die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631, umgesetzt ist. 2. Ob der Gleisbetreiber auf seine Dienstfahrten auf den Gleisen der Schloßstraße kurz und mittelfristig verzichten kann bis die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631, umgesetzt ist, falls gesetzlich vorgeschriebene Abstände zwischen Fahrbahn und Gleisanlage durch die unter Ziffer 1 skizzierte Verbreiterung der Fahrbahn nicht eingehalten werden können.