Antrag vom 19.11.2022, OF 118/14 Betreff: Einzelhandel in Harheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf den Flächen Grundbuchbezirk Harheim, Flurstück 96, Flur 2, (2599 qm) und Flurstück 97, Flur 2, (5392 qm), Baurecht für die Errichtung von Einzelhandelsflächen zu schaffen. Es ist beabsichtigt, einen Supermarkt mit regionalen Akzenten mit einer Verkaufsfläche von rd. 1.400 m2 und einen Drogeriemarkt mit rd. 700 m2 zu realisieren.
Begründung:
In Harheim beschränken sich die Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs auf einen kleinen Discountmarkt, eine Bäckerei und zwei Metzgereien mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Der Ortsbeirat ist daher der Meinung, dass es bei der Struktur des Einzelhandels in unserem Stadtteil erheblichen Nachholbedarf gibt. Für o.g. Fläche besteht Interesse namhafter Unternehmen des Einzelhandels, das vom Ortsbeirat vorgeschlagene Vorhaben auf dem Wege der vorhabenbezogenen Projektentwicklung möglichst schnell umzusetzen. Die Fläche eignet sich sehr gut für den vorgeschlagenen Zweck. Sie ist zu Fuß, per Individualverkehr und mit ÖPNV sehr gut erreichbar. Durch die Lage am Ortsrand und direkt an der Umgehungsstraße ist eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns und angrenzender Wohngebiete nicht zu erwarten. Aus den Analysen der interessierten Einzelhandelsunternehmen ergibt sich ein sehr gutes Potential für den Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat wünscht sich einen Lebensmittelmarkt, der das bestehende Angebot des Discountmarkts ergänzt, sowie einen Drogeriemarkt, der wegen des mangelnden lokalen Angebots besonders dringend gebraucht wird. Nach bereits vorliegenden Entwürfen ist beides realisierbar. Weitere im Stadtteil bisher fehlende Infrastruktur wie öffentliche E-Ladesäulen und ein Service-Point für Bankdienstleistungen könnten sich im Zuge des Vorhabens ebenfalls realisieren lassen. Ebenso könnte die Bushaltestelle "Tempelhof", deren Lage auf der östlichen Seite der Maßbornstraße ein Sicherheitsrisiko darstellt, verlegt und mit einem Wartehäuschen ausgestattet werden. Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass durch die Neubauten für die Märkte an dieser städtebaulich markanten Stelle ein architektonisch ansprechender, dem Ortsbild angepasster Ortseingang entsteht. Auf hohe Entwurfsqualität ist daher ebenso zu achten wie auf einen möglichst geringen Flächenbedarf und eine an den Kriterien des nachhaltigen Bauens ausgerichtete Umsetzung.Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse:
16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 291 2022 Die Vorlage OF 118/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme