Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 180/13 Betreff: Kennzeichnung des Radweges nach Harheim Der Magistrat wird aufgefordert, den Beginn des Radweges nach Harheim an der Kreuzung Erlenbacher Stadtweg/ Am Ohlenstück deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Die Einfahrt des verkehrsberuhigten Bereichs Am Ohlenstück ist gleichzeitig der Beginn und das Ende des Radweges nach Harheim und es ist nicht klar, wie Auto- und Radfahrer sich an dieser Stelle verhalten sollen. Begründung: Überall im Stadtgebiet werden neue Radwege auf existierende Straßen aufgebracht. An Ein- und Ausfahrten, Bushaltestellen und an Einmündungen wird genau farblich markiert, wo Radfahrer zu erwarten sind, damit Autofahrer nicht aus Versehen Radfahrer auf dem Radweg in Gefahr bringen. Nicht so in Nieder-Erlenbach: Hier darf am Erlenbacher Stadtweg der Radweg nach Harheim starten und enden, ohne dass es irgendeine Markierung gibt. Autofahrer, die aus dem Ohlenstück kommen, wissen hoffentlich, dass von beiden Seiten Radfahrer auf dem Gehweg kommen können. Radfahrer wissen hoffentlich, wo sie auf den Radweg einfädeln sollen. Es ist ein Wunder, dass es dort zu noch keinem Unfall gekommen ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dringend, diesen Missstand durch eine gute Markierung zu beseitigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 203/14 Betreff: Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße Harheimer Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße "Harheimer Stadtweg" auf Höhe der Eschbachbrücke dergestalt zu beauftragen, dass die bereits vorhandenen Verkehrszeichen 283 StVO jeweils weiter nach rechts bzw. links von der Bordsteinabsenkung versetzt werden. Damit soll für Fußgänger sowie Fahrradfahrer ein besserer Einblick in den Straßenraum gewährleistet werden, die - von der Eschbachbrücke kommend - den "Harheimer Stadtweg" überqueren bzw. in diesen einbiegen wollten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit an dieser Stelle die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs denkbar wäre, um dort das sichere Überqueren der Straße zu gewährleisten. Begründung: Im Harheimer Stadtweg befinden sich die Bordsteinabsenkungen rechts und links von der Eschbachbrücke so nahe am Ende des absoluten Halteverbots, dass Fußgänger, Fahrrad- und Rollerfahrer bei der Straßenüberquerung nur eine eingeschränkte Sicht auf den Straßenverkehr haben (siehe Fotos). Dies hat in den letzten Wochen bereits zu einigen Beinaheunfällen geführt, die durch eine Ausweitung der Fläche für das absolute Halteverbot hätten vermieden werden können. Darüber hinaus könnte die sichere Überquerung der stark frequentierten Straße, die auch als Schulweg genutzt wird, durch einen Zebrastreifen gewährleistet werden. Insbesondere für sehbehinderte Menschen, die Fahrradfahrer und Elektrofahrzeuge akustisch kaum wahrnehmen, würde dies für mehr Sicherheit sorgen und bei allen Verkehrsteilnehmern zu einer erhöhten Aufmerksamkeit führen. Fotos: Harheimer Stadtweg, rechts und links auf Höhe der Eschbachbrücke Quelle: Eigene Aufnahmen Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 203/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 187/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach über die Kreuzung Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg hinaus entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zum Baugebiet "Am Eschbachtal" und "An der Steinernen Straße". Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie sind zwei Varianten zu prüfen: a) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße unter Einbezug des Brückenbauwerks b) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße ohne Einbezug des Brückenbauwerks Des weiteren sollen im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie gleichzeitig Fördermittel vom Bund/Land akquiriert werden. Begründung: So langsam nehmen die Planungen für das Gymnasium Nord im Baugebiet "An der Steinernen Straße" Fahrt auf. Neben der Erschließung durch eine U-Bahn-Station muss im Sinne der Nahmobilität gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche gefahrenfrei mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können. Dies verhindert wiederum, dass Elterntaxis den sowieso bereits verkehrlich überlasteten Bereich zusätzlich verstopfen. Bisher ist die Umgehungsstraße aufgrund ihrer Einstufung als Landesstraße mit der entsprechenden möglichen Fahrgeschwindigkeit keine Alternative, um mit dem Fahrrad gefahrenfrei von Stadtteil zu Stadtteil zu gelangen. Außerdem hofft der Ortsbeirat, dass der Radweg wie unlängst bei der Verbindung von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach nicht 50 Jahre auf sich warten lässt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2024 Die Vorlage OF 187/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 182/14 Betreff: Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in der Stellungnahme ST 283 vom 05.02.2024 angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße "Alt-Harheim" vorzustellen und dabei insbesondere auf folgende Dringlichkeiten einzugehen: 1. Wie können die beidseitig vorhandenen Gehwege insbesondere für Kinder und Personen mit Mobilitätseinschränkungen sicherer gestaltet werden? 2. Kann mit einer Tempo-20-Zone die Attraktivität des Stadtkerns sowie die Sicherheit aller Fußgänger und Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich erhöht werden? 3. Ist es möglich, einen regulären Stellplatz für das kurzzeitige Abstellen eines Fahrzeugs auf Höhe Café Comet/Postfiliale (Liegenschaft "Alt-Harheim 20") einzurichten, um damit das Wildparken einzuschränken? Begründung: Insbesondere für Kinder auf ihrem Schulweg, aber auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen auf dem Weg zum Rathaus und zur Apotheke, gestaltet sich der Gang durch "Alt-Harheim" als gefährliches Spießrutenlaufen. Dies liegt hauptsächlich am sehr engen - aber zugelassenen - Zweirichtungsverkehr, der jeweils vor allem dann gefährlich wird, wenn sich in diesem Bereich zwei Omnibusse treffen, die Mülltonnen der Liegenschaften zum Entleeren auf den Gehwegen stehen, Pkws zum Teil auf der befahrenen Straße in Höhe Café/Postfiliale abgestellt werden und motorisierte Fahrzeuge auf die jeweiligen Gehwege ausweichen müssen. Durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit und die Einführung einer "Tempo-20-Zone" könnte sowohl die Sicherheit als auch die Attraktivität dieses Bereichs für Fußgänger erheblich erhöht werden. Dies würde den Schulweg-Charakter, welcher auch die Überquerung der Straße vorsieht, sichtlich unterstreichen. Schließlich ist das Café Comet für Schulkinder ein beliebter Aufenthaltsort und durch seine zusätzliche Funktion als Postfiliale ein stark frequentierter Geschäftsbereich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5373 2024 Die Vorlage OF 182/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in der Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 283, angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße Alt-Harheim in einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen." lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 181/14 Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zur Straße "In den Schafgärten" vor den Liegenschaften der Hausnummern 6, 3 und 5 (gegenüber dem Hotel, Ecke "Maßbornstraße") ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) einzurichten und die entsprechende Beschilderung zu beauftragen. Begründung: Im besagten Straßenabschnitt "In den Schafgärten" ist der als "sicherer Schulweg" ausgewiesene Gehweg für Schüler der Grundschule Harheim aufgrund häufig abgestellter Fahrzeuge unzugänglich und kann nur über ein Ausweichen auf die befahrene Straße begangen werden. Darüber hinaus ist der für Fahrradfahrer zugelassene Zweirichtungsverkehr dieser Einbahnstraße bei Gegenverkehr nicht ohne Gefahr durch entgegenkommende Fahrzeuge nutzbar. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, für diesen Straßenabschnitt ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf ihrem Weg zu Schule, Kindereinrichtung und Liegenschaften sicher begegnen können. Das bereits in der Vergangenheit beschilderte "eingeschränkte Halteverbot" war aufgrund der Parksituation nicht ausreichend. Dennoch wurde dies im Jahr 2023 aus nicht ersichtlichen Gründen entfernt, was jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hat. Dies geschah, obwohl das Straßenverkehrsamt gemäß Protokoll einer Ortsbegehung am 20.01.2023 die Beschilderung vom "eingeschränkten Halteverbot" zu einem "absoluten Halteverbot" zu ändern beabsichtigte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5633 2024 Die Vorlage OF 181/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 184/14 Betreff: Beschlossene Maßnahmen für sichere Schulwege zur Grundschule Harheim endlich umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die im Protokoll des Stadtschulamts zur Ortsbegehung am 20.01.2023 beschlossenen Ergebnisse Sorge zu tragen und die kurzfristige Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen. Die Ergebnisse beinhalteten im Folgenden unter anderem: 1. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, in der Straße "In den Schafgärten" ein weiteres Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn anzubringen. Das Straßenverkehrsamt wurde diesbezüglich gebeten, eine entsprechende Verfügung zu erstellen. 2. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, in der Straße "In den Schafgärten" am Ende des abgetrennten Gehwegs einen weiteren Bügel anzubringen (Höhe am Ende des kleinen Parks). 3. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, die unmittelbaren Anwohner sowie die Anwohner, deren Gärten zu der Straße "In den Schafgärten" liegen, auf den regelmäßigen Rückschnitt der Hecken (im Bereich des abgetrennten Gehwegs) hinzuweisen. Begründung: Seit der Ortsbegehung am 20.01.2023, zu dem sich mehrere Vertreter des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und Erschließung, des Stadtschulamts sowie die Leitung und der Schulelternbeirat der Grundschule Harheim, die Kinderbeauftragte und der Ortsbeirat auf die Dringlichkeit der beschlossenen Maßnahmen einigen konnten, wartet der Ortsbeirat vergeblich auf die Realisierung derselben. Diese sind für einen sicheren Schulweg der Harheimer Grundschüler essentiell und sollten nach nun mehr 15 Monaten endlich umgesetzt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 184/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Dr Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 184/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 184/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 161/13 Betreff: Lückenschluss im Radweg zwischen Harheim und Bonames Wir bitten den OBR 14 (Harheim) über den Magistrat auf einen zeitnahen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Harheim und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtweges zwischen der Einmündung Maßbornstraße und dem Nieder Eschbacher Stadtweg hinzuwirken. Im Zuge der Errichtung des neuen Gymnasiums Nord im Baugebiet Bonames Ost wird diese Verbindung für die Schülerinnen und Schüler aus Nieder Erlenbach von großer Bedeutung sein. Begründung: Die Planungen für die Umsetzung des Gymnasiums Nord sind im vollen Gange und die fehlende Radwegeverbindung zwischen Nieder Erlenbach und Bonames sollte hierbei unbedingt geschlossen werden. Da die Planung und Umsetzung von Radwegen in den Außenbezirken der Stadt Frankfurt sehr lange dauert, sollte schon jetzt die Notwendigkeit dieser Maßnahme deutlich gemacht werden, damit bei der Eröffnung der Schule auch ein sicherer Radweg für die Schüler aus unserem Stadtteil vorhanden sein wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 173/14 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Wir bitten den Magistrat, im Zuge des geplanten Zuteilungsverfahrens von Carsharing-Stationen (Zuteilungsbündel 3) den Ortsbezirk 14 in die aktuelle Ausschreibung mit aufzunehmen und dort von dem entsprechenden Anbieter mindestens 2 Standorte einrichten zu lassen. Wir bitten in diesem Zuge um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität): 1. Altkönigblick auf Höhe des Netto Marktes 2. Parkplatz Friedhof Harheim 3. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt in ST 869 2013) Begründung: Der Magistrat hat in diversen Stellungnahmen anderer Ortsbeiräte (bspw. ST 2766 2022, ST 81 2024) angekündigt im gesamten Stadtgebiet interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Es ist vorgesehen, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Einwohnenden umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Ortsbezirk 14 (Harheim) ist dabei aktuell in Zuteilungsbündel 3, gemeinsam mit den Bezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13 und 15. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 168/14 Betreff: Pflanzkübel in der Maßbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Wiederaufbereitung und Neubepflanzung von zwei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummer 22 zu beauftragen sowie 2. den Abtransport von insgesamt drei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummern 20 und 23 sicherzustellen, sofern für diese eine kontinuierliche Pflege und regelmäßige Wässerung durch das Grünflächenamt nicht sichergestellt werden kann. Begründung: Pflanzkübel sind zweckdienlich, verhindern das rechtswidrige Parken und können das allgemeine Straßenbild aufwerten. Dies lässt sich anhand des Pflanzkübels in der Maßbornstraße 4 eindrucksvoll belegen, da dieser bereits seit vielen Jahren von den Anwohnern eigens bepflanzt und gepflegt wird. Aus diesem Grund hat der Ortsbeirat hinsichtlich einer Patenschaft mit den unmittelbar ansässigen Anwohnern in der Maßbornstraße Kontakt aufgenommen, damit auch diese für die übrigen Pflanzkübel unterstützend tätig werden. So konnten Anwohner gefunden werden, die sich für das Gießen der Pflanzkübel im Bereich Maßbornstraße 22 bereit erklärt haben. Eine Neubepflanzung und Wiederaufbereitung der beiden Kübel wäre daher sehr wünschenswert. Für die Pflanzkübel im Bereich der Maßbornstraße 20 und 23 hingegen konnten leider keine Patenschaften gefunden werden. Sofern die Pflege und Wässerung dieser Pflanzkübel durch das Grünflächenamt nicht möglich ist, sollten diese Kübel wieder entfernt werden. Bild 1: Maßbornstraße 22, Ecke Am Eschbachtal Bild 2: Maßbornstraße 20, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: Eigene Aufnahme) (Quelle: Eigene Aufnahme) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4990 2024 Die Vorlage OF 168/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 145/13 Betreff: Freies WLAN für Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird aufgefordert, im Stadtteil Nieder Erlenbach ein freies öffentliches WLAN Netz einzurichten. Begründung: Deutschland ist ein digitales Entwicklungsland. Speziell hier in Nieder Erlenbach lässt die Qualität des mobilen Datennetzes in Teilen des Stadtteils zu wünschen übrig. Die Stadt fokussiert ihre Anstrengungen auf den Bereich der Innenstadt und lässt die äußeren Stadtteile unversorgt. Es gibt in Nieder Erlenbach genug öffentliche Gebäude, an die ein WLAN Router installiert werden kann: Das Rathaus, die Kita KIZ oder auch die Toilette am Erlenbacher Stadtweg kämen als Standorte in Frage. Es ist nicht hinzunehmen, dass immer nur die Innenstadt von solchen Digitalisierungsintitiativen profitiert, während die Außenbezirke nicht angeschlossen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 13 am 28.11.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4828 2023 Die Vorlage OF 145/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Es gibt in Nieder-Erlenbach genug öffentliche Gebäude, an die ein WLAN-Router installiert werden kann: Das Rathaus, das Bürgerhaus, das KiZ Im Sauern oder auch die Toilette am Erlenbacher Stadtweg kommen als Standorte infrage."; 2. in der Begründung der vierte Satz gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 163/14 Betreff: Instandsetzung des Zaunes zwischen Erlenbacher Stadtweg und Altkönigblick Wir bitten den Magistrat, den Zaun zwischen der Umgehungsstraße, dem Erlenbacher Stadtweg und der Straße Altkönigblick, auf Höhe Hausnummer 27 wieder in Stand zu setzen. Begründung: Der Zaun wurde vor einiger Zeit bei einem Verkehrsunfall beschädigt und stellt dadurch, dass er nun leicht überwunden werden kann, eine Gefahr insbesondere für spielende Kinder dar. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 163/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 163/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 162/14 Betreff: Anlegen einer Blumeninsel Wir bitten den Magistrat, die Verkehrsinsel im Bereich der Ampelanlage Maßbornstraße, Einmündung Erlenbacher Stadtweg zu entsiegeln und begrünen bzw. eine Blumenwiese für Insekten anzulegen. Begründung: Die Verkehrsinsel in diesem Bereich hat im Grunde keinen weiteren Zweck und wird auch von Fußgängern nicht genutzt - der Fußgängerüberweg befindet sich weiter oben. Von daher erscheint es uns sinnvoll, diese Fläche anders zu nutzen und entsprechend zu begrünen. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4755 2023 Die Vorlage OF 162/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 143/13 Betreff: Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird aufgefordert, das zuständige Amt mit der Einrichtung einer Querungshilfe für Fußgänger am Erlenbacher Stadtweg auf Höhe der Bushaltestelle Hohe Brück zu beauftragen. Diese Massnahme ist für die Sicherheit der Erlenbacher Schulkinder dringend notwendig. Begründung: Obwohl im gesamten Stadtbezirk Nieder Erlenbach Tempo 30 gilt, scheinen einige Verkehrsteilnehmer bei der Ankunft im Erlenbacher Stadtweg dies gern zu übersehen. Aus Richtung L3008 kommend wird gern zügig in den Ort eingebogen und rasch beschleunigt, was zu gefährlichen Situationen an der Einmündung zur Straße Hohe Brück führt. Für Schulkinder insbesondere kann die Überquerung des Erlenbacher Stadtweges durch dessen Breite in Kombination mit rasch einfahrenden Autos zu einem Spießrutenlauf werden. Wir bitten das zuständige Amt die Situation vor Ort durch die Einrichtung einer deutlich sichtbaren Querungshilfe zu entschärfen: Diese Maßnahme wird einfahrenden Autos deutlich signalisieren, dass das Tempo gedrosselt werden muss, um Fahrgästen des Busses die Überquerung der Straße zu ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 13 am 28.11.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4826 2023 Die Vorlage OF 143/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 158/14 Betreff: Straßenpflaster in Alt-Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft zu geben, welche Maßnahmen gemäß ST 2255 vom 30.09.2022 im dritten Quartal 2022 ergriffen wurden, um das Straßenpflaster in der Straße Alt-Harheim instand zu setzen und 2. erneut die dringend notwendige Ausbesserung des Straßenpflasters in der Straße Alt-Harheim möglichst zeitnah zu veranlassen. Begründung: Nach wie vor stellen zahlreiche lose, gebrochene und fehlende Pflastersteine in der Straße Alt-Harheim, insbesondere zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 10 bis 20, eine Gefahrenstelle für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs dar. Auch die entstandenen Bodenwellen zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 31 bis 35 erhöhen das Unfallrisiko für Fahrradfahrer. Da zudem neben privaten Pkws täglich zahlreiche Lastkraftwagen sowie Buslinien des öffentlichen Personennahverkehrs die Straße frequentieren, ist dringend eine zeitnahe Ausbesserung der schadhaften Straßenpflasterung geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4606 2023 Die Vorlage OF 158/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 147/14 Betreff: Pflanzkübel in der Maßbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Neubepflanzung und teilweise Wiederaufbereitung von fünf Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummern 20, 22 und 23 zu beauftragen sowie die kontinuierliche Pflege - gegebenenfalls durch Patenschaften - sicherzustellen. Begründung: Die angesprochenen und vereinzelt beschädigten Pflanzkübel (siehe Bild 1 und Bild 2) sind zweckdienlich und verhindern das rechtswidrige Parken in diesem Bereich. Leider werden die darin gepflanzten Gewächse nicht im erforderlichen Maße gepflegt, weswegen sich das Straßenbild durch Wildwachstum beziehungsweise vertrocknete und abgestorbene Pflanzen zunehmend verschlechtert. Da insbesondere in den Sommermonaten mit den Hitze- und Trockenperioden eine regelmäßige Wässerung notwendig ist, muss das Grünflächenamt hier eine kontinuierliche Pflege vornehmen. Möglicherweise kann zudem mit den unmittelbar ansässigen Anwohnern Kontakt hinsichtlich einer Patenschaft aufgenommen werden, damit diese hier unterstützend tätig werden. Bild 1: Maßbornstraße, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: Eigene Aufnahme) Bild 2: Maßbornstraße, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: Eigene Aufnahme) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 142/14 Betreff: Gefahrensituation Alt-Harheim zur Einmündung Philipp-Schnell-Straße Wir bitten den Magistrat im Bereich gegenüber der Einmündung Alt-Harheim auf die Philipp-Schnell-Straße entsprechend Verkehrsspiegel zu installieren und mittels geeigneter Markierung das 5 Meter Parkverbot vor der Einmündung, von Alt-Harheim kommend rechts, deutlicher darzustellen, um die aktuell bestehende Gefahrensituation insbesondere für kleine Verkehrsteilnehmer abzumildern. Begründung: Dieser im Schulwegeplan ausgewiesene Bereich birgt insbesondere für Kita- und Schulkinder ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, verursacht durch Falschparker direkt vor der Einmündung und die meist recht hoch gewachsene Hecke kombiniert mit der Tatsache, dass Autofahrer meist recht weit in die Philipp-Schnell-Straße und auf den Gehweg einfahren müssen, um den kreuzenden Verkehr von links und rechts beurteilen zu können. Ein Verkehrsspiegel würde den Autofahrern ermöglichen, den kreuzenden Verkehr früher einschätzen zu können, ohne auf den Gehweg einfahren zu müssen. Maßnahmen zur Verhinderung des Falschparkens vor der Einmündung würde in Kombination mit dem Spiegel für eine erhöhte Sichtbarkeit von Kindern sorgen, die ansonsten durch die Hecke und parkende Fahrzeuge aktuell weitestgehend unsichtbar sind. Quelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene Aufnahme Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4018 2023 Die Vorlage OF 142/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 141/14 Betreff: Eine weitere Tischtennisplatte für den Spielplatz In der Fuchskaut Wir bitten den Magistrat auf dem Spielplatz In der Fuchskaut eine weitere Tischtennisplatte zu installieren. Die Maßnahme soll aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert werden, wobei sich die erforderlichen Mittel auf schätzungsweise 4t€ belaufen. Begründung: Die vorhandene Tischtennisplatte auf dem Spielplatz In der Fuchskaut ist bei gutem Wetter erfreulicherweise hoch frequentiert, so dass andere interessierte Ping Pong Spieler teils größere Wartezeiten auf sich nehmen müssen, um auch mal zum Zug zu kommen. Dem wollen wir mit einer weiteren Tischtennisplatte Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 232 2023 Die Vorlage OF 141/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 139/14 Betreff: Toilettenausstattung der sich im städtischen Eigentum befindlichen Trinkhalle Harheimer Stadtweg Der Ortsbeirat erbittet vom Magistrat Auskunft: - Über wie viele Toiletten verfügt die Trinkhalle? - Wie sind die Toiletten technisch ausgestattet? - Gibt es getrennte Damen- und Herrentoiletten? - Verfügen sie über einen Kanalanschluss? - Wie erfolgt die Entsorgung des Abwassers? - Sind die Toilette(n) öffentlich zugänglich? - Sind sie behindertengerecht ausgestattet? Weiterhin erbittet der Ortsbeirat um Bewertung: - Wie schätzt der Magistrat die Situation der direkt am Eschbach gelegenen Trinkhalle in Bezug auf die Abwasserentsorgung ein? - Wie schätzt der Magistrat die Ausstattung der Toilette in Bezug auf den Komfort für die Nutzer ein und wird diese Ausstattung als zeitgemäß angesehen? Begründung: Der Ortsbeirat befasst sich mit den sich aus dem Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt ergebenden Konsequenzen für unseren Stadtteil und benötigt für mögliche Verbesserungsvorschläge Antworten auf die o.g. Fragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 686 2023 Die Vorlage OF 139/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 135/14 Betreff: Einführung begrenzte Parkdauer Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Straßenbereich Korffstraße 5-9 eine begrenzte Parkdauer von max. 2 Std. in der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr einzurichten. Begründung: Im o.g. Bereich der Straße befinden sich eine Arzt- sowie eine Ergotherapiepraxis. Daher benötigen körperlich beeinträchtigte Menschen dort eine praxisnahe Parkmöglichkeit. Dies wird erschwert, da sich immer häufiger Dauerparker in der Straße befinden, welche ihre Fahrzeuge tagelang nicht fortbewegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 14 am 24.04.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3830 2023 Die Vorlage OF 135/14 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, im Straßenbereich Alt-Harheim ab dem Taxistand bis Alt-Harheim 7 sowie Korffstraße 5 bis 9 eine begrenzte Parkdauer werktags von maximal zwei Stunden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr einzurichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2023, OF 224/15 Betreff: Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal In der M 23 wird unter Punkt 3. "Die zur Deckung benötigten Mittel ..." in Buchstabe b) angegeben, dass auch aus dem Projekt PD 5.001048 - Baugebiet am Eschbachtal Mittel in Höhe von 300.000,00 € zur Finanzierung der Umgestaltung Eschersheimer Landstraße .... abgezogen werden sollen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, - wie sich der Abzug der erwähnten Mittel auf die Durchführung des Baugebietes "Am Eschbachtal(/ Harheimer Weg)" auswirkt. - welche zeitlichen Verzögerungen sich durch den Abzug der erwähnten Mittel für das Baugebiet sich ergeben. - wie und wann diese abgezogenen Mittel für das Baugebiet wieder ausgeglichen werden. Begründung: Auf Antrag des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße auch der Installation eines akustischen-Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OF 223/2019 bez. OM 4930/2019 und ST 875/2020). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen Ikea, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3706 2023 1. Der Vorlage M 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 224/15 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 224/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2023, OF 126/14 Betreff: Dialog-Display in Alt-Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Dialog-Display (zur Einhaltung von Tempo 30) im Bereich zwischen "Maßbornstraße 2" und "Alt-Harheim 29" zu installieren. Begründung: Durch die Installierung eines Dialog-Displays können Fahrzeugführer auf die Einhaltung der in diesem Bereich angeordneten Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 hingewiesen werden. Diese Maßnahme trägt zu einer erhöhten Sicherheit der Grundschulkinder, die den ausgewiesenen Schulweg ohne Eltern meistern sollen, bei. Eine Schulwegbegehung mit der Leitung der Grundschule Harheim, der Kinderbeauftragten im Ortsbeirat 14, des Elternbeirats der Grundschule Harheim, des Stadtschulamts, des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und Erschließung und des Ortsbeirats 14 führte zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsteilnehmer mit einer derartigen "Geschwindigkeitsmessung" entsprechend sensibilisiert werden können. Schließlich sind die in diesem Bereich vorgesehenen "Gehwege" sehr schmal und darüber hinaus mehrmals in der Woche durch Mülltonen und häufig durch Anlieferungen dermaßen versperrt, dass Fußgänger auf die befahrene Straße ausweichen müssen. Die sich daraus ergebenen Gefahren gelten für Kinder gleichermaßen wie auch für ältere Menschen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3524 2023 Die Vorlage OF 126/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF; GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 107/13 Betreff: Glascontainer Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird aufgefordert die FES anzuweisen für ausreichend Glascontainer im Stadtteil Nieder-Erlenbach zu sorgen. Insbesondere am Bürgerhaus wurde ein im Laufe des Jahres 2022 zerstörter Container noch immer nicht ersetzt. Auch in anderen Bereichen des Stadtteils, etwa am Erlenbacher Stadtweg, wurden Container im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen entfernt und niemals ersetzt. Begründung: Die Bürger sind gehalten Altglas ordnungsgemäß dem Recycling zu zuführen. Hierfür sind ausreichend Glascontainer in hinreichender Nähe zur Wohnung notwendig. In Nieder-Erlenbach wird das Recyclingsystem immer weiter ausgedünnt und die Anzahl der Container bei steigender Einwohnerzahl immer weiter reduziert. Um auch in Zukunft eine hohe Recyclingquote sicher zu stellen ist es dringend notwendig, endlich gegen zu steuern und mehr Container aufzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 13 am 17.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 13 am 14.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2022, OF 121/14 Betreff: Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf der o.g. derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 8.000 m2 besteht die Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Der Magistrat wird aufgefordert, das Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu realisieren. Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevöl kerung und zusätzlich - etwa durch die Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dgl. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht vorgesehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 292 2022 Die Vorlage OF 121/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 121/14 vom 05.12.2022 Betreff: Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf der o. g. derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 8.000 Quadratmetern besteht die Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Der Magistrat wird aufgefordert, das Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu realisieren: Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung und zusätzlich - etwa durch die Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden. Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dergleichen. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 384 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 292 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Ablehnung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 2888, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 § 3547, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 291 entstanden aus Vorlage: OF 118/14 vom 19.11.2022 Betreff: Einzelhandel in Harheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf den Flächen Grundbuchbezirk Harheim, Flurstück 96, Flur 2 (2.599 Quadratmeter), und Flurstück 97, Flur 2 (5.392 Quadratmeter), Baurecht für die Errichtung von Einzelhandelsflächen zu schaffen. Es ist beabsichtigt, einen Supermarkt mit regionalen Akzenten mit einer Verkaufsfläche von rund 1.400 Quadratmetern und einen Drogeriemarkt mit rund 700 Quadratmetern zu realisieren. Begründung: In Harheim beschränken sich die Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs auf einen kleinen Discountmarkt, eine Bäckerei und zwei Metzgereien mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Der Ortsbeirat ist daher der Meinung, dass es bei der Struktur des Einzelhandels im Stadtteil erheblichen Nachholbedarf gibt. Für o. g. Fläche besteht Interesse namhafter Unternehmen des Einzelhandels, das vom Ortsbeirat vorgeschlagene Vorhaben auf dem Wege der vorhabenbezogenen Projektentwicklung möglichst schnell umzusetzen. Die Fläche eignet sich sehr gut für den vorgeschlagenen Zweck. Sie ist zu Fuß, per Individualverkehr und mit ÖPNV sehr gut erreichbar. Durch die Lage am Ortsrand und direkt an der Umgehungsstraße ist eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns und angrenzender Wohngebiete nicht zu erwarten. Aus den Analysen der interessierten Einzelhandelsunternehmen ergibt sich ein sehr gutes Potenzial für den Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat wünscht sich einen Lebensmittelmarkt, der das bestehende Angebot des Discountmarkts ergänzt, sowie einen Drogeriemarkt, der wegen des mangelnden lokalen Angebots besonders dringend gebraucht wird. Nach bereits vorliegenden Entwürfen ist beides realisierbar. Weitere im Stadtteil bisher fehlende Infrastruktur wie öffentliche E-Ladesäulen und ein Service-Point für Bankdienstleistungen könnten sich im Zuge des Vorhabens ebenfalls realisieren lassen. Ebenso könnte die Bushaltestelle "Tempelhof", deren Lage auf der östlichen Seite der Maßbornstraße ein Sicherheitsrisiko darstellt, verlegt und mit einem Wartehäuschen ausgestattet werden. Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass durch die Neubauten für die Märkte an dieser städtebaulich markanten Stelle ein architektonisch ansprechender, dem Ortsbild angepasster Ortseingang entsteht. Auf hohe Entwurfsqualität ist daher ebenso zu achten wie auf einen möglichst geringen Flächenbedarf und eine an den Kriterien des nachhaltigen Bauens ausgerichtete Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 385 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 291 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 291 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Ablehnung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 291 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 2887, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 § 3546, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2022, OF 118/14 Betreff: Einzelhandel in Harheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf den Flächen Grundbuchbezirk Harheim, Flurstück 96, Flur 2, (2599 qm) und Flurstück 97, Flur 2, (5392 qm), Baurecht für die Errichtung von Einzelhandelsflächen zu schaffen. Es ist beabsichtigt, einen Supermarkt mit regionalen Akzenten mit einer Verkaufsfläche von rd. 1.400 m2 und einen Drogeriemarkt mit rd. 700 m2 zu realisieren. Begründung: In Harheim beschränken sich die Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs auf einen kleinen Discountmarkt, eine Bäckerei und zwei Metzgereien mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Der Ortsbeirat ist daher der Meinung, dass es bei der Struktur des Einzelhandels in unserem Stadtteil erheblichen Nachholbedarf gibt. Für o.g. Fläche besteht Interesse namhafter Unternehmen des Einzelhandels, das vom Ortsbeirat vorgeschlagene Vorhaben auf dem Wege der vorhabenbezogenen Projektentwicklung möglichst schnell umzusetzen. Die Fläche eignet sich sehr gut für den vorgeschlagenen Zweck. Sie ist zu Fuß, per Individualverkehr und mit ÖPNV sehr gut erreichbar. Durch die Lage am Ortsrand und direkt an der Umgehungsstraße ist eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns und angrenzender Wohngebiete nicht zu erwarten. Aus den Analysen der interessierten Einzelhandelsunternehmen ergibt sich ein sehr gutes Potential für den Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat wünscht sich einen Lebensmittelmarkt, der das bestehende Angebot des Discountmarkts ergänzt, sowie einen Drogeriemarkt, der wegen des mangelnden lokalen Angebots besonders dringend gebraucht wird. Nach bereits vorliegenden Entwürfen ist beides realisierbar. Weitere im Stadtteil bisher fehlende Infrastruktur wie öffentliche E-Ladesäulen und ein Service-Point für Bankdienstleistungen könnten sich im Zuge des Vorhabens ebenfalls realisieren lassen. Ebenso könnte die Bushaltestelle "Tempelhof", deren Lage auf der östlichen Seite der Maßbornstraße ein Sicherheitsrisiko darstellt, verlegt und mit einem Wartehäuschen ausgestattet werden. Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass durch die Neubauten für die Märkte an dieser städtebaulich markanten Stelle ein architektonisch ansprechender, dem Ortsbild angepasster Ortseingang entsteht. Auf hohe Entwurfsqualität ist daher ebenso zu achten wie auf einen möglichst geringen Flächenbedarf und eine an den Kriterien des nachhaltigen Bauens ausgerichtete Umsetzung. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 291 2022 Die Vorlage OF 118/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2022, OF 111/14 Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 1. Maßbornstraße a) Blindenleitsystem zwischen Hausnummer 1 und Bushaltestelle Tempelhof b) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern Nummer 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen c) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 2. Alt-Harheim a) Blindenleitsystem zwischen Hausnummer 1 und Abbiegung Harheimer Stadtweg 3. Korffstraße a) Blindenleitsystem zwischen Hausnummer 2 und Friedhof Harheim b) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 c) Bushaltestelle Spitzenstraße d) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 4. Harheimer Stadtweg a) Blindenleitsystem entlang des Fußgängerweges über Nidda-Brücke und Berkersheimer Bahnstraße bis zum Bahnhof Berkersheim b) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke c) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur "An der Pfarrwiese" 5. In den Schafgärten a) Blindenleitsystem zwischen Maßbornstraße und "Kinderzentrum In den Schafgärten" Begründung: In Harheim wurde das barrierefreie - insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte - Überqueren von stark befahrenen Straßen wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der S6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es "In den Schafgärten" mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3063 2022 Die Vorlage OF 111/14 wird mit der Maßgabe als interfraktioneller Antrag beschlossen, dass die Ziffern 1.a, 2., 3.1., 4.a und 5. gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2022, OF 193/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den Magistrat zu veranlassen, den für Planen zuständigen Stadtrat Herrn Mike Josef in eine Sitzung des Ortsbeirates 15 zur Bürgerfragestunde im ersten Quartal 2023 einzuladen. Im Fall der Verhinderung des Dezernenten mag der Termin durch einen instruierten und mit den Planungsvorhaben in Nieder-Eschbach vertrauten Vertreter wahrgenommen werden. Begründung: Der Stadtteil Nieder-Eschbach ist von mehreren Bebauungsplanverfahren, unter anderen: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch, Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd, betroffen. In allen vorgenannten Planungsgebieten soll unter anderem Wohnraum entstehen. Es stellen sich um die Planungsgebiete Fragen zu zahlreichen Themen wie bspw.: - Planungsstand der Verfahren, - Bauweise, - Anzahl der Wohneinheiten, - Anzahl der Mehr- und Einfamilienhäuser, - Zuschnitt der Grundstücke - vorgesehene Grünflächen, auch für Erholungsfreiräume und Spielpätze, etc. - Parkräume für Pkw, Motorräder, Fahrräder - Räume respektive Einrichtungen für soziale und kulturelle Begegnungen jeglicher Art (Bürgerveranstaltungen, private Feierlichkeiten, Bildungsangebote, etc.) - Räume respektive Einrichtungen für Sportangebote für Jung und Alt auch innerhalb der Zeiten, in denen die Schulen keine Räume zur Verfügung stellen können, - Lehrschwimmbecken Gymnasium, - Verkehrskonzept - zumindest eine Vorstellung davon, wie der Verkehr geführt werden soll (sofern dezernatsfremd mag eine Abstimmung mit dem für Verkehrsplanung zuständigen Dezernat vorgenommen werden), - Flächen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen, - Flächen für weitere Kinderbetreuungseinrichtungen, - geplante Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB, wie bspw. Brauchwassernutzung, Abwasser, Dachneigungswinkel für Photovoltaikanlagen, Ausrichtung Gebäude, Tiefgaragen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3043 2022 Die Vorlage OF 193/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 110/14 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von stationsbasiertem Carsharing auf Basis der NR 343/2022 folgende Stellplätze vorzuschlagen: Parkplatz Zur Untermühle Maßbornstraße 60, Nähe Netto-Markt Begründung: Die genannten Standorte im Stadtteil sind einfach erreichbar und ermöglichen einen stärkeren und attraktiveren Mobilitätsmix. Gerade in den Stadtteilen am Stadtrand, die weniger mit dem ÖPNV vernetzt sind, bietet Carsharing eine ideale Alternative zum nur selten benötigten individuellen PKW. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2908 2022 Die Vorlage OF 110/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 106/14 Betreff: Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60 Auf der o.g. derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 10.000 m2 besteht die Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu prüfen. Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung und zusätzlich - etwa durch die Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dgl. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und zur Bewässerung der anliegenden Feldern verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht vorgesehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 8 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Menges gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2905 2022 Die Vorlage OF 106/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Maßangabe "ca. 10.000 m2" durch die Maßangabe "rund 10.000 m2" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2022, OF 105/14 Betreff: Einzelhandel in Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf den Flächen "Vor der Wasserlach" im Grundbuchbezirk Harheim, Flurstück 96, Flur 2, (2599 qm) und Flurstück 97, Flur 2, (5392 qm), Baurecht für die Errichtung von Einzelhandelsflächen zu schaffen. Es sollen ein Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von rd. 1.400 qm und ein Drogeriemarkt mit rd. 700 qm realisiert werden. Begründung: In Harheim beschränken sich die Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs auf einen kleinen Discountmarkt, eine Bäckerei und zwei Metzgereien mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit des Einkaufs in umliegenden Stadtteilen und Gemeinden. Der Ortsbeirat ist daher der Meinung, dass es bei der Struktur des Einzelhandels in unserem Stadtteil erheblichen Nachholbedarf gibt. Für o.g. Fläche besteht Interesse namhafter Unternehmen des Einzelhandels, das vom Ortsbeirat vorgeschlagene Vorhaben möglichst schnell umzusetzen. Die Fläche eignet sich sehr gut für den vorgeschlagenen Zweck. Sie ist zu Fuß, per Individualverkehr und mit ÖPNV sehr gut erreichbar. Durch die Lage am Ortsrand und direkt an der Umgehungsstraße ist eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns und angrenzender Wohngebiete nicht zu erwarten. Aus den Analysen der interessierten Einzelhandelsunternehmen ergibt sich ein sehr gutes Potential für den Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat wünscht sich einen Lebensmittelmarkt, der das bestehende Angebot des Discountmarkts ergänzt, sowie einen Drogeriemarkt, der wegen des mangelnden lokalen Angebots besonders dringend gebraucht wird. Nach bereits vorliegenden Entwürfen ist beides realisierbar. Weitere im Stadtteil bisher fehlende Infrastruktur wie öffentliche E-Ladesäulen und ein Service-Point für Bankdienstleistungen könnten sich im Zuge des Vorhabens ebenfalls realisieren lassen. Ebenso könnte die Bushaltestelle "Tempelhof", deren Lage auf der östlichen Seite der Maßbornstraße ein Sicherheitsrisiko darstellt, verlegt und mit einem Wartehäuschen ausgestattet werden. Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass durch die Neubauten für die Märkte an dieser städtebaulich markanten Stelle ein architektonisch ansprechender, dem Ortsbild angepasster Ortseingang entsteht. Auf hohe Entwurfsqualität ist daher ebenso zu achten wie auf einen möglichst geringen Flächenbedarf und eine an den Kriterien des nachhaltigen Bauens ausgerichtete Umsetzung. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 8 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Menges gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2904 2022 Die Vorlage OF 105/14 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und BFF in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 103/14 Betreff: Zusätzliche Beschilderung "In den Schafgärten" zur Einhaltung der Einbahnstraße Wir bitten den Magistrat, in der Straße "In den Schafgärten" auf Höhe des Eingangsbereichs zum Bürgerhaus Harheim entsprechend eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) vorzunehmen, um die Einhaltung der neuerlich errichteten Einbahnstraße sicherzustellen. Begründung: Die im Jahre 2019 neu eingerichtete Einbahnstraße von der Maßbornstraße in Fahrtrichtung zu "In den Schafgärten" wird nach Informationen einiger Anlieger leider noch nicht von jedem Verkehrsteilnehmer befolgt. Aus diesem Grund möchten wir die Einbahnstraßensituation und das Verbot der Einfahrt besonders in die Engstelle in Richtung Maßbornstraße nochmal deutlich machen, in dem wir um eine zusätzliche und eindeutige Beschilderung mittels Verkehrszeichen 267 bitten. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 103/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 103/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 103/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2022, OF 79/13 Betreff: Aufbringen des Piktogramms "Achtung Kinder" auf der Straße Am Ohlenstück Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah an allen drei Zufahrten zur Straße "Am Ohlenstück" das Piktogramm "Achtung Kinder" auf den Asphalt aufzubringen. An allen drei Kreuzungen "ErlenbacherStadtweg", "Neue Fahrt" und "Niedereschbacher Straße" wechselt Tempo 30 in den verkehrsberuhigten Bereich. Um das allen Verkehrsteilnehmern deutlicher zu machen, ist das Aufbringen des Piktogramms "Achtung Kinder" unbedingt erforderlich. Begründung: Die Straße "Am Ohlenstück" führt durch das komplette Neubaugebiet Westrand. Aufgrund der Bauweise ist es ein verkehrsberuhigter Bereich geworden, was sehr zu begrüßen ist. Da in ganz Nieder- Erlenbach sonst fast durchgängig Tempo 30 gilt, ist das zusätzliche Piktogramm wichtig, um alle Verkehrsteilnehmer auf die Veränderung aufmerksam zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 13 am 05.07.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2022 Die Vorlage OF 79/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender Satz angefügt wird: "Des Weiteren sollte der aus Harheim kommende Fahrradweg an der Kreuzung Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg durch rote Farbe kenntlich gemacht werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 92/14 Betreff: Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die ausgewiesenen Schulwege im Stadtteil Harheim sicherer zu gestalten und gegebenenfalls zu überarbeiten. Dabei sollten unter anderem die folgenden Gesichtspunkte Beachtung finden: 1. Das verkehrswidrige Parken auf dem Gehweg gegenüber von der Liegenschaft "Alt-Harheim 20" bis zur Straßenmündung "Zur Untermühle" muss unterbunden und weitere Stahlabweiser installiert werden. Die vom Magistrat am 23.08.2019 (ST 1591) beschlossenen und mittlerweile umgesetzten zwei Stahlabweiser reichen nicht aus. 2. Entlang der Maßbornstraße fehlt zur Überquerung der Straße "Harheimer Stadtweg" ein Zebrastreifen, mindestens jedoch eine Querungshilfe bzw. Straßenschraffierung. 3. Die folgenden Abschnitte wurden für ausgewiesene Schulwege bisher nicht berücksichtigt und bedürfen einer Aktualisierung: a) zwischen "Urnbergweg", "Im Kalk" und "Eckstraße", b) "An der Pfarrwiese" und "In den Biegen" sowie c) große Teile von "Am Römerbrunnen" und "Bürgerstraße". Begründung: Die Einschulung zahlreicher Schulanfänger Anfang September kommt mit großen Schritten auf Harheim zu. Dies beinhaltet für viele Kinder, den Schulweg nach einer Eingewöhnungszeit in Eigeninitiative (ohne Eltern) zu meistern. Da die ausgewiesenen Schulwege in Harheim vereinzelte Gefahrenpunkte bzw. Schwachstellen aufweisen, müssen diese dringend noch vor dem Einschulungstermin in diesem Jahr behoben werden. zu 1.: Der Einsatz von zusätzlichen Stahlabweisern verhindert, dass Fahrzeuge, deren Halter das Café besuchen oder ein Paket abgeben, verkehrswidrig abgestellt werden. Kinder müssen häufig auf die Straße ausweichen, um den teilweise komplett zugeparkten Gehweg zu umgehen. zu 2.: Der "Harheimer Stadtweg" wird durch die Großbaustelle zum Ausbau der S6 bis zum Berkersheimer Bahnhof permanent von Lastkraftwagen und Besuchern der Sportvereine genutzt. Das Überqueren der Straße ist mit Schwierigkeiten verbunden, da Kinder dazu mit Fahrzeugen aus drei Richtungen, nämlich Abbieger aus der "Maßbornstraße" sowie Fahrzeuge aus dem "Harheimer Stadtweg", rechnen müssen. Ein Zebrastreifen oder eine andere Straßenbelagsschraffierung könnte an dieser Stelle zu einer erhöhten Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer führen und den ausgewiesenen Schulweg deutlich gefahrenloser gestalten. zu 3.: Die Sichtung der offiziell ausgewiesenen Schulwege haben Lücken offenbart, die dringend zu überprüfen sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 89/14 Betreff: Anleinpflicht für Hunde vor der Grundschule Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der unmittelbaren Umgebung der "Grundschule Harheim" eine Anleinpflicht für Hunde anzuordnen und entsprechende Hinweisschilder aufstellen zu lassen. Begründung: In direkter Nachbarschaft zur "Grundschule Harheim" befindet sich das "Kinderzentrum In den Schafgärten" sowie das dazugehörige Spielplatz-Außengelände. Dennoch sind immer häufiger freilaufende Hunde in der Straße "In den Schafgärten" auf Höhe der Grundschule anzutreffen. Darunter leider auch solche, deren Halter sie nicht ausreichend unter Kontrolle haben. Dies ist besorgniserregend, da in diesem Abschnitt zahlreiche Kinder im Alter zwischen 1 und 10 Jahren anzutreffen sind. In Anbetracht des regen und lautstarken Miteinanders ist zumindest die Sicherheit der Kinder in unmittelbarer Nähe zur Schule sicherzustellen und in diesem Bereich eine Anleinpflicht für Hunde anzuordnen. Hundebesitzer, die von Flächen und Wegen der "freien Landschaft" in den bebauten Ortsteil einbiegen oder auf den Weg dorthin sind, müssen entsprechend mit Hinweisschildern darauf aufmerksam gemacht werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 89/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 88/14 Betreff: Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme ST 905 vom 19.04.2022 zu überdenken und der mit der OM 1297 vom 10.01.2022 vorgetragenen Anregung des Ortsbeirates zu entsprechen und dabei insektenfreundliche Beleuchtung einzusetzen, da es sich auf dem Teilstück zwischen dem Erlenbacher Stadtweg 90 und dem Ortseingang Nieder-Erlenbach um einen ausgewiesenen Schulweg handelt. Begründung: Die Begründung des Magistrats gemäß seiner ST 905 vom 19.04.2022, diesen Schulweg unbeleuchtet zu lassen, konterkariert die Ausführungen des Magistrats in seiner ST 1048 vom 29.04.2022, ein Stück Wirtschaftsweg als Schulweg zum geplanten Neubau des Gymnasiums Nord zu beleuchten und damit für alle Schülerinnen und Schüler sicher und selbständig erreichbar zu machen. Der Fuß- und Radweg zwischen den Stadtteilen Harheim und Nieder-Erlenbach wird intensiv genutzt und ist unter anderem als Schulweg ausgewiesen. Eine energieeffiziente und naturverträgliche Beleuchtung des oben bezeichneten Streckenabschnitts, idealerweise mittels insektenfreundlicher Solarstraßenleuchten, würde der Nutzung als ausgewiesener Schulweg gerecht werden und das Sicherheitsgefühl sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer bei Dunkelheit enorm erhöhen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2343 2022 Die Vorlage OF 88/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU,1 SPD und BFF gegen GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 91/14 Betreff: Ausbesserung des Straßenpflasters "Alt-Harheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die dringend notwendige Ausbesserung des Straßenpflasters "Alt-Harheim" möglichst zeitnah zu beauftragen. Begründung: Zahlreiche lose, gebrochene und fehlende Pflastersteine in der Straße Alt-Harheim, insbesondere zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 10 bis 20, stellen eine Gefahrenstelle für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs dar. Auch die entstandenen Bodenwellen zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 31 bis 35 erhöhen das Unfallrisiko für Fahrradfahrer. Da zudem neben privaten PKWs täglich zahlreiche Lastkraftwagen sowie die Buslinie 28 die Straße frequentieren, erscheint eine zeitnahe Ausbesserung der schadhaften Straßenpflasterung geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2345 2022 Die Vorlage OF 91/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 176 entstanden aus Vorlage: OF 79/14 vom 20.03.2022 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Finanzierung für die Sanierung von Brückenbauwerken Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für Sanierungsmaßnahmen von Brückenbauwerken in Harheim werden im Haushalt 2022 Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro eingestellt . Begründung: Einige Brückenbauwerke in Harheim sind in einem schlechten Zustand und müssen saniert werden (siehe Foto). Für diesen Zweck bittet der Ortsbeirat, entsprechende Finanzmittel im Haushalt einzuplanen, um eine etwaige Sperrung dieser Brücken aus Sicherheitsgründen zu verhindern. In der Zustandsermittlung 2010 wurde die Brücke im Beispiel bereits mit einem schlechten Wert beziffert. Eine zeitnahe Renovierung wäre notwendig gewesen. Zwischenzeitlich wurde die Brücke hilfsweise mit Metallflicken instand gehalten. Eine grundsätzliche Sanierung ist daher dringend geboten. Brückenbauwerk zwischen den Straßen Zur Untermühle und In den Schafgärten Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 120 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 176 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2022, OF 68/13 Betreff: Änderung der Verkehrsführung Ecke Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, für die Verkehrsführung an der Ecke Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg in einer Ortsbegehung gemeinsam mit dem Ortsbeirat eine alternative Lösung zu entwickeln. Die Situation, so wie sie sich im aktuellen Bauzustand darstellt, stellt einen Gefahrenpunkt für die schwächeren Verkehrsteilnehmer dar, da Konflikte zwischen Fußgängern, Autofahrern und Radfahrern vorprogrammiert sind. Begründung: - Die derzeitige Ecklösung zwingt Fußgänger auf die Straße, bevor sie wieder den Bürgersteig des "Erlenbacher Stadtwegs" erreichen. Die hohe Bordsteinkante ist für Menschen mit Rollator schwierig. Die kleine Kante von Bordstein zum Pflanzbeet ist außerdem kaum sichtbar und kann, besonders nachts, zur Stolperfalle werden, wenn jemand über das Pflanzbeet abkürzen will. Die in den letzten Wochen neu verlegten großen Natursteine behindern insbesondere für Kinder zusätzlich die Sicht auf einbiegenden Autoverkehr. - Das Schild Spielstraße steht so weit vorne, dass es von einbiegenden Autofahrer eigentlich kaum wahrgenommen werden kann. - Fußgänger werden gezwungen, die Straße zu benutzen. Autofahrern wird jedoch grade durch die Eckbepflanzung die Sicht auf die Fußgänger eingeschränkt. - Radfahrer, die aus Harheim kommend die Straße in Richtung "Hohe Brück" queren wollen, müssen nun bis zur Straße "Am Ohlenstück" fahren und dann wieder schräg zurück über den Stadtweg (die frühere Bordsteinabsenkung gegenüber der Hohen Brück wurde rückgebaut). Die Autofahrer, kommend aus "Am Ohlenstück" sehen die Radfahrer zu spät durch die Krümmung der Straße nach links und die Lärmschutzwand rechts. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 13 am 03.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2059 2022 Die Vorlage OF 68/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2022, OF 79/14 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Finanzierung für die Sanierung von Brückenbauwerken Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für Sanierungsmaßnahmen von Brückenbauwerken in Harheim im Haushalt 2022 Finanzmittel in Höhe von 100.000 € einzuplanen. Begründung: Einige Brückenbauwerke in Harheim sind in einem schlechten Zustand und müssen saniert werden (siehe Beispiel im Anhang). Für diesen Zweck bitten wir entsprechende Finanzmittel in den Haushalt einzuplanen um eine etwaige Sperrung dieser Brücken aus Sicherheitsgründen zu verhindern. In der Zustandsermittlung 2010 wurde die Brücke im Beispiel bereits mit einem schlechten Wert beziffert. Eine zeitnahe Renovierung wäre notwendig gewesen. Zwischenzeitlich wurde die Brücke hilfsweise mit Metallflicken instandgehalten. Eine grundsätzliche Sanierung ist daher dringend geboten. Brückenbauwerk zwischen "Zur Untermühle" und "In den Schafgärten" Quelle: Eigene Darstellung Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 14 am 25.04.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 176 2022 Die Vorlage OF 79/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 77/14 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dringend, im Harheimer Stadtweg von der Einmündung Maßbornstraße bis zur südlichen Seite der Niddabrücke die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h festzusetzen. Diese Regelung ist mit sofortiger Wirkung zu veranlassen und soll bis zum Ende der Bauarbeiten des S6-Ausbaus gültig bleiben. Begründung: Der Transport von Erde und Schotter für die S-Bahn-Baustelle läuft seit einigen Tagen über den Harheimer Stadtweg und ist nach Angaben der DB Netz AG noch mehrere Monate erforderlich. Aufgrund der Enge der Straße ist die Maßnahme unbedingt angezeigt, um das Gefahrenpotential, welches von den schweren Fahrzeugen ausgeht, zu minimieren. Der Harheimer Stadtweg wird als Rad- und Fußweg zur S-Bahn, zur Spielstraße und zur Bezirkssportanlage stark frequentiert. Der geringe Zeitverlust der Baufahrzeuge auf der nur wenige hundert Meter langen Strecke ist aus Sicht des Ortsbeirats gegenüber dem Sicherheitsgewinn zu vernachlässigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 14 am 07.03.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1773 2022 Die Vorlage OF 77/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage wir folgt ergänzt wird: "Zusätzlich ist das bestehende Halteverbot von der Fußgängerbrücke bis zur Maßbornstraße zu verlängern." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 65/13 Betreff: Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Baugebiert Westrand/ Ohlenstück den verkehrsberuhigten Bereich auf das komplette Wohngebiet zu erweitern. Zurzeit ist der Verkehrsberuhigte Bereich nur vorgesehen zwischen der Straße Erlenbacher Stadtweg und Quartiersplatz. Er sollte jedoch auch vom Quartiersplatz bis zur Tennishalle gelten, da es den Autofahrern und Anwohnern nur schwer vermittelbar ist, warum in einem Wohngebiet verschiedene Regelungen gelten. Begründung: Im neuen Wohngebiet liegen einige Häuser vom Quartiersplatz zur Tennishalle gleich an der Straße und nicht so wie im unteren Teil des Wohngebiets in Stichstraßen. Gerade auch aus diesem Grund ist es nicht ersichtlich, warum im oberen Teil kein Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wurde. Zum Schutz der Fußgänger und hier besonders der Kinder ist die Umsetzung zwingend erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 13 am 22.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1917 2022 Die Vorlage OF 65/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 121/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsvorsteher wird gebeten, den für Planen zuständigen Stadtrat Herrn Mike Josef in die Sitzung des Ortsbeirates 15 zur Bürgerfragestunde am 20.05.2022, ersatzweise am 08.07.2022, einzuladen. Im Fall der Verhinderung des Dezernenten mag der Termin durch einen instruierten und mit den Planungsvorhaben in Nieder-Eschbach vertrauten Vertreter wahrgenommen werden. Begründung: Der Stadtteil Nieder-Eschbach ist von mehreren Bebauungsplanverfahren, unter anderen: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch, Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd, betroffen. In allen vorgenannten Planungsgebieten soll unter anderem Wohnraum entstehen. Es stellen sich um die Planungsgebiete Fragen zu zahlreichen Themen wie bspw.: - Planungsstand der Verfahren, - Bauweise, - Anzahl der Wohneinheiten, - Anzahl der Mehr- und Einfamilienhäuser, - Zuschnitt der Grundstücke - vorgesehene Grünflächen, auch für Erholungsfreiräume und Spielpätze, etc. - Parkräume für Pkw, Motorräder, Fahrräder - Räume respektive Einrichtungen für soziale und kulturelle Begegnungen jeglicher Art (Bürgerveranstaltungen, private Feierlichkeiten, Bildungsangebote, etc.) - Räume respektive Einrichtungen für Sportangebote für Jung und Alt auch innerhalb der Zeiten, in denen die Schulen keine Räume zur Verfügung stellen können, - Verkehrskonzept - zumindest eine Vorstellung davon, wie der Verkehr geführt werden soll (sofern dezernatsfremd mag eine Abstimmung mit dem für Verkehrsplanung zuständigen Dezernat vorgenommen werden) - Flächen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen Die Sitzungstermine 18.03.2022 und 29.04.2022 sind bereits der Bildungsdezernentin Frau Weber vorbehalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 121/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 76/14 Betreff: Installation einer adaptiven LED-Beleuchtung in der Quellenstraße Wir bitten den Magistrat, die aus Rücksicht auf die im Wegeverlauf lebenden Flora und Fauna bisher abgelehnte Installation einer Beleuchtung im Bereich der erneuerten Brücke zwischen der Quellenstraße und der Riedhalsstraße erneut hinsichtlich einer smarten/adaptiven LED-Beleuchtung zu prüfen Begründung: Die Frequentierung dieser wichtigen Wegeverbindung zur Spielstraße (Riedhalsstraße) sowie der Bezirkssportanlage, die vorallem von vielen Kindern und Jügendlichen tagsüber und auch in den Abendstunden benutzt wird, ist nach wie vor hoch. Aus diesem Grund bitten wir erneut zu prüfen, ob hier die Installation einer (wie in der NR 248 beschriebenen) smarten und sensorgesteuerten LED Beleuchtung hinsichtlich der bisher angeführten Ablehnungsgründe sinnvoll erscheint. Diese Technik macht es möglich, dass die LED-Laternen hier nur eingeschaltet werden, sobald sich jemand in dem Bereich aufhält. Dadurch wird der Einfluss auf die sich hier befindliche Flora und Fauna auf ein minimum begrenzt und gleichzeitig eine stolperfreie Querung dieser Brücke gewährleistet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 14 am 07.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1772 2022 Die Vorlage OF 76/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass vor dem Wort "LED-Beleuchtung" das Wort "insektenfreundlichen" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 61/14 Betreff: Verhinderung des Parkens auf dem Durchgang im Bereich des Parkplatzes Harheimer Stadtweg/Ecke Maßbornstraße Wir bitten den Magistrat, die Fläche im Bereich des (durch Unterbrechung der Hecke) angelegten Durchgangs zwischen den parkenden KFZ an der Ecke Harheimer Stadtweg / Maßbornstraße entsprechend auszuweisen bzw. zu schraffieren, so dass dieser für Fußgänger passierbar bleibt. Begründung: In dem oben genannten Bereich halten und parken regelmäßig Fahrzeuge und verhindern so den hier angedachten Durchgang für Fußgänger als Abkürzung von und zu dem Fußgängerüberweg über die Maßbornstraße. (siehe Foto und Lagebeschreibung auf der Rückseite) Quelle: Eigene Aufnahme Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 61/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 57/14 Betreff: Gefährdung Hausanschlüsse durch Straßenbäume Der Magistrat soll berichten, ob bei der Neubepflanzung mit Straßenbäumen der Schutz der Hausanschlüsse (Kanal, Wasser, Strom) ausreichend berücksichtigt wurde. Der Ortsbeirat bittet um Erläuterung der Zuständigkeit für die Regulierung im Fall von Beschädigung der o.g. Einrichtungen durch Baumwurzeln aus dem öffentlichen Raum. Begründung: Dem Ortsbeirat ist ein Fall in der Maßbornstraße bekannt, in dem der Abwasseranschluss schon mehrfach durch die Baumwurzeln beschädigt und verstopft wurde. Die Kosten der Reinigung mussten jeweils von der Stadt Frankfurt, bzw. ihrer Versicherung, übernommen werden. Im Sinne des Schutzes der Hauseigentümer vor weiterem Ärger und der Stadt Frankfurt vor weiteren Kosten, wird um grundsätzliche Erläuterung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 305 2022 Die Vorlage OF 57/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2022, OF 62/14 Betreff: Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Der Magistrat wird gebeten, den am 13. Januar 2022 von Stadträtin Rosemarie Heilig und Stadtrat Stefan Majer vorgestellten erweiterten Winterdienst auf Fahrradwegen in Frankfurt am Main, auf den Frankfurter Norden auszuweiten und sicheres Fahrradfahren auf den Verbindungsstraßen zwischen (1) Harheim und Niedererlenbach, (2) Harheim und Niedereschbach, (3) Harheim und Bonames sowie auf den Fahrradwegen entlang der Nidda zwischen (4) Frankfurter Berg und Bad Vilbel zu ermöglichen. Begründung: Zwischen den Stadtteilen findet eine intensive Nutzung der Fuß- und Fahrradwege statt. Die Relevanz dieser Verbindungswege ist in den letzten Jahren - im Vergleich zu anderen Verbindungsstrecken zwischen den Frankfurter Stadtteilen - überdurchschnittlich gestiegen. Als Gründe dafür sind die permanent steigende Einwohnerzahl und die damit verbundene höhere Frequentierung der Schul-, Hort- und Einkaufswege sowie die Nutzung von Fahrrädern als Alternative zum PKW insbesondere zu Uhrzeiten, in denen der öffentliche Nahverkehr ruht, zu nennen. Zur Schonung von Pflanzen und Tieren wäre die "Streuung" mit einem "Salz-Wasser-Gemisch", wie sie auch auf den fünf vorgestellten Strecken genutzt wird, wünschenswert. Da die vorgesehenen Streufahrzeuge auch zu Kehrfahrzeugen umgerüstet werden können, wären diese ein weiterer Beitrag für ein ganzjährig sicheres Fahrradfahren zwischen den Stadtteilen im Frankfurter Norden. Quelle: OpenStreetMap Planskizze Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden, Erklärung zur Planskizze Erlenbacher Stadtweg (Harheim - Niedererlenbach) Niedereschbacher Stadtweg (Harheim - Niedereschbach) Harheimer Weg (Harheim - Bonames) Nidda-Radweg (Frankfurter Berg - Berkersheim - Bad Vilbel) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1523 2022 Die Vorlage OF 62/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "auf den Fahrradwegen entlang der Nidda zwischen (4) Frankfurter Berg und Bad Vilbel" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Es wird vorgeschlagen, einen Blitzer in Harheim, Höhe Alt-Harheim, Ecke Zur Untermühle, zu installieren. Nahezu niemand hält sich hier an die vorgeschriebenen 30 km/h und gerade diese Ecke wird zum Passieren von Kindern auf dem Schulweg bzw. KiTa-Weg genutzt. Da die Straße hier leicht kurvenförmig verläuft, ist es wirklich gefährlich mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren. Und auch nachts wird hier mit sogar deutlich mehr als 50 km/h entlanggerast.
Die Verbindung vom Harheimer Stadtweg zur S-Bahn-Station Berkersheim ist laut Beschilderung nur für den Linienverkehr und landwirtschaftlichen Verkehr zugelassen. Tatsächlich aber wird diese Strasse ständig vom Individualverkehr benutzt, teilweise mit hoher Geschwindigkeit. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und Behinderungen des Linienverkehrs, besonders an der Brücke über die Nidda. Ich rege daher an, hier eine Blockade einzubauen, so daß nur noch der Linienverkehr und der landwirtschaftliche Verkehr passieren kann. Dies kann bspw. eine automatische Pollerlösung oder eine Absenkung der Fahrbahn sein.