Neues Feuerwehr-Gerätehaus für Harheim
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Bisheriger Verlauf
10.10.2022
13.01.2023
22.01.2024
07.06.2024
03.02.2025
08.02.2025
17.02.2025
Auskunftsersuchen
Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6
Details im PARLIS V_513_2022Stellungnahme des Magistrats
Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6
Details im PARLIS ST_74_202310.10.2022
Auskunftsersuchen
Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6
Details im PARLIS V_513_202213.01.2023
Stellungnahme des Magistrats
Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6
Details im PARLIS ST_74_202307.06.2024
17.02.2025
Partei(en): BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14
Betreff: Neues Feuerwehr-Gerätehaus für Harheim
Vorgang: V 513/22 OBR 14; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße "Altkönigblick" zu machen. In seiner Stellungnahme ST 1137 vom 07.06.2024 teilte der Magistrat folgenden Sachverhalt mit: "Die Festlegung konkreter Bauvorhaben erfolgt unter Beachtung und Abwägung der Bedarfslage vor Ort und einsatztaktischer Kriterien." Da bisher weder ein Zeitplan genannt noch eine Liste der abzuarbeitenden Vorhaben vorgelegt wurden, fordert der Ortsbeirat den Magistrat darüber hinaus auf, - eine Liste vorzulegen, in welcher Reihenfolge der Bau der zur Realisierung anstehenden Gerätehäuser erfolgen soll - und falls es keine solche Liste gibt, eine zu erstellen und vorzulegen - bzw. zu begründen, was die in der ST 1137 genannten Stellen daran hindert, dies zu tun. Begründung:
Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt. Denn das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr, noch lässt sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Zweieinhalb Jahre nach dem Grundstückserwerb in der Straße "Altkönigblick" durch das BKRZ fordert der Ortsbeirat eine nachvollziehbare Einschätzung "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts", wann denn endlich mit dem Bau des neuen Feuerwehr-Gerätehauses für Harheim zu rechnen ist.Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14
dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991
Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse:
36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 13 Es besteht Einvernehmen, dass der Ortsvorsteher die zuständige Dezernentin, Frau Stadträtin Rinn, sowie den Stadtbrandinspektor zu einer der nächsten Sitzungen einladen soll. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6516 2025 1. Die Vorlage OF 225/14 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 226/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme