Wohngebiet An der Sandelmühle: Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899
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Partei(en):SPD•CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.03.2017, OF 121/8 Betreff: Wohngebiet An der Sandelmühle: Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 899 das von der Stadtverordnetenversammlung (§ 711 vom 17.11.2016) geforderte Verkehrskonzept zu erarbeiten und dem Ortsbeirat 8 und der Öffentlichkeit vorzustellen. Das Konzept soll den durch zahlreiche Veränderungen und Baumaßnahmen (Bebauung des Areals Sandelmühle, Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Heddernheim, Umbau des Bahnübergangs in der Hessestraße) zunehmenden Verkehr im Bereich Hessestraße, Olof-Palme-Straße, An der Sandelmühle, Kupferhammer aufnehmen und berücksichtigen. Das zu erstellende Verkehrskonzept soll Auskunft geben, wie der Verkehr während der jeweiligen Baumaßnahme und nach Abschluss dieser Maßnahmen geregelt werden soll. Der Magistrat wird im Rahmen des Beschlusses § 711 v. 17.11.2016 außerdem gebeten, 1. eine nördliche zweite Zufahrt über die Kaltmühle (Brückenbauwerk) von einem zweiten, externen Gutachter prüfen zu lassen und die Ergebnisse zusammen mit der Auffassung des Magistrates (ST 64 v. 17.01.2014) dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist hinsichtlich der Baufenster ggf. so zu ändern, dass eine Straße zur geforderten Brücke über den Urseibach möglich ist. 2. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Olof-Palme-Straße zwischen Marie-Curie-Straße und Lurgiallee zu verbreitern. 3. zu prüfen und zu berichten, wie die Auswirkungen der bestehenden Probleme zu Verkehrsspitzenzeiten an der Kreuzung Olof-Palme-Straße / An der Sandelmühle (Knotenpunkt mit Schienenquerung) bzw. infolge der Lichtsignalanlage vor dem Discount-Supermarkt an der Olof-Palme-Straße 7 auf das auch zukünftig bestehende Gewerbegebiet "An der Sandelmühle" gemildert werden können, wenn auf der Straße "An der Sandelmühle" zusätzlicher Verkehr für 250 Wohneinheiten und eine Kita zu erwarten ist.
Begründung:
Aktuell zeigen sich bereits bei der bestehenden Bebauung und den örtlichen Nutzungen zu Verkehrsspitzenzeiten erhebliche Probleme an der Kreuzung Olof-Palme-Straße / An der Sandelmühle / Hessestraße / Kupferhammer durch Rückstauungen. Die geplante Wohnbebauung sowie die weiteren Baumaßnahmen werden die verkehrlichen Belastungen dieser Kreuzung einem Knotenpunkt mit Schienenquerung, nochmals erhöhen. Auch in der Begründung des B-Plans heißt es: "Lösungsansätze, die zu einer strukturellen Verbesserung der Erschließung beitragen können, müssen das gesamte Umfeld in Heddernheim betrachten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind diese Lösungsansätze nicht umzusetzen." Deshalb ist es unbedingt notwendig, vor dem Bebauungsplanverfahren eine Lösung für den bestehenden und zusätzlichen Verkehr zu entwickeln. Die Öffentlichkeit (insbesondere die Anwohner, Nutzer des Verbrauchermarktes, Mitarbeiter des Gewerbebetriebs in der Sandelmühle, Gäste des Hotels, Restaurants und Campingplatzes und die jeweiligen Gewerbetreibenden) sowie der Ortsbeirat 8 sollten vor Beginn der oben aufgeführten Baumaßnahmen wissen, wie der Verkehr während der jeweiligen Bauphasen und nach Fertigstellung des Wohngebietes geregelt werden soll. Die erforderlichen zusätzlichen Verkehrskapazitäten zur Erschließung des geplanten Wohngebietes "An der Sandelmühle" müssen nach Ansicht des Ortsbeirates zwingend durch eine zweite Zufahrt in Höhe Kaltmühle hergestellt werden. Die Auffassung, es könne dort ein "autoarmes" Wohngebiet entwickelt werden, steht kaum mit der zu erwartenden Realität in Einklang. Es kann nur darum gehen, den Pkw-Verkehr möglichst flüssig zu führen, damit die Belastungen für die Anwohner etwa am Kupferhammer oder An den Mühlwegen möglichst gering sind. Eine Entlastung des Zufahrtverkehrs könnte zum Beispiel durch eine Verbreiterung der Olof-Palme-Straße in ihrem nördlichen Teilabschnitt ermöglicht werden. Diese Strecke ist schon heute aufgrund der Nähe zur A 661 viel befahren und eine wesentliche und logische Erschließungsstraße für diesen Teil von Heddernheim. Da die Straße viel zu eng ist, auf ihr Tempo 30 gilt und zudem seitlich beparkt wird, kommt es zu erheblichen Fahrverzögerungen, die bei einer entsprechenden Verbreiterung der Straße wegfallen. Die Stadt sollte versuchen, die angrenzenden Grundstücke mit zum Teil überdimensionierten Flächen für Fußgängerwege und Straßenbegleitgrün als Teilflächen zu erwerben und die Straße entsprechend auszubauen. Davon profitieren Anwohner (weniger Lärm durch wieder anfahrende Fahrzeuge), Verkehrsteilnehmer, die zum Ortskern von Heddernheim fahren wollen, und vor allem auch der nach Heddernheim von der A661 einfahrende Wirtschaftsverkehr. Durch den expandierenden Wohnungsbau fallen in Frankfurt weitere Gewerbeflächen weg. Das gilt auch für das Gebiet "An der Sandelmühle" mit rund 4,5 Hektar. Bleiben wird das Unternehmen Diehl Aerospace mit rund 400 Mitarbeitern. Für dieses wichtige Unternehmen der Luftfahrzeugausrüstung sollten durch die Entwicklung eines Wohngebietes in unmittelbarer Nachbarschaft wenigstens keine Nachteile entstehen. Eine gründliche Prüfung aller Möglichkeiten, wie die Verkehrserschließung zukünftig für alle Anlieger der Sandelmühle inklusive der dort ansässigen Unternehmen zufriedenstellend gewährleistet werden kann, ist aus Sicht des Ortsbeirates nicht verzichtbar.Hauptvorlage: Antrag vom 23.01.2017, OF 99/8 Antrag vom 23.01.2017, OF 100/8 Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1330 2017 1. Die Vorlage OF 99/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 121/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu Ziffer 1 und 2 der Vorlage: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffer 3 der Vorlage: SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 100/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 121/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu Ziffer 1 und 2 der Vorlage: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffer 3 der Vorlage: SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)