Antrag vom 06.04.2024, OF 1210/1 Betreff: E-Scooter-Markierung im Gutleut entfernen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die frisch markierten E-Scooter Parkzonen auf dem Rottweiler Platz und in der Esslinger Straße zu entfernen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert den Ortsbeirat frühzeitig in die Markierung von E-Scooter-Parkzonen und Lieferzonen einzubinden, um unnötigen Ärger zu vermeiden.
Begründung:
Die E-Scooter-Parkzonen befinden sich jeweils auf völlig ungeeigneten Gebieten. Bei der Zone auf dem Rottweiler Platz befindet sich die Öse für den Weihnachtsbaum direkt in der Mitte der Parkzone. Sollen nun die E-Scooter um den Baum gruppiert werden im Dezember? Zudem spielen die Kinder des Gutleuts sehr gerne auf diesem Platz. Abgesehen davon ist der Standort ungeeignet, da dort niemand seinen E-Scooter abstellen möchte. Gleiches trifft auf die Parkzone in der Esslinger Straße zu. Hier ist die Zone parallel zur Straße markiert. Die parkendenden Autos links und rechts sind jedoch schräg angeordnet. Ebenso besteht hier keinerlei Notwendigkeit seinen E-Scooter abszustellen. Besser geeignet wäre die Fläche an der Ecke Schleusenstraße/Speicherstraße neben den Glascontainern. Dort werden auch jetzt schon sehr häufig E-Scooter geparkt. Quelle: privatBeratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 13 Auf Wunsch von Die Partei wird über die Vorlage OF 1220/1 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5392 2024 Die Vorlage OF 1210/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Absatz 1.: Annahme bei Enthaltung Linke Absatz 2.: GRÜNE und CDU gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung); FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)