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Antrag Ortsbeirat 1

Ampelschaltung Baseler Platz für zu Fuß Gehende erträglich machen

08.10.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1394/1 Betreff: Ampelschaltung Baseler Platz für zu Fuß Gehende erträglich machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Um die Baseler Straße auf Höhe der Haltestelle Baseler Platz zu queren, ist dreimal eine Anforderungsampel zu bedienen. Das bedeutet drei mal warten. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, die derzeitigen "Bettelampeln" am Baseler Platz und in der Baseler Straße in den Umlauf der Ampelschaltung zu integrieren, sodass ein manuelles Anfordern des Ampelsignals nicht mehr notwendig ist, oder so umprogrammieren zu lassen, dass Fußgehende in einem Zug queren können. Insbesondere beim Übergang auf Höhe der Baseler Straße 13 zur Baseler Straße 46 (Straßenbahnhaltestelle Baseler Platz) ist die Schaltung so zu gestalten, dass Fußgehende in einer Grünphase die Haltestelle erreichen, und nicht mehr auf kleinen Verkehrsinseln inmitten des tosenden Verkehrs stoppen müssen. Begründung: Die Ampelschaltung für Fußgehende am Baseler Platz werden von Bürger*innen immer wieder als Ärgernis wahrgenommen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Fußgehende dreimal warten müssen, während motorisierte Fahrzeuge in einem Rutsch die Kreuzung passieren können. Luftbild: Geoportal Frankfurt, eigene Ergänzungen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Radaufstellflächen Kreuzung Hafen- / Gutleutstraße in Richtung Norden

24.08.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Betreff: Radaufstellflächen Kreuzung Hafen- / Gutleutstraße in Richtung Norden Vorgang: OM 1131/24 OBR 1; ST 889/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat 1 nimmt an, dass die in ST 889 vom 08.04.2022 für Mai 2022 angekündigte Erneuerung des Steuergerätes der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hafen-/ Gutleutstraße und die Anpassung der Steuerungsparameter mittlerweile seit über zwei Jahren abgeschlossen ist. Außerdem sollte das Versetzen der Detektionsmittel (Induktionsschleifen) vor den Haltelinien nun auch rechtzeitig erledigt worden sein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, nun endlich die Haltelinien in Richtung Norden für Linksabbieger und Geradeausfahrende um 5,00 Meter zurückversetzen zu lassen und gemäß Ortsbeiratsbeschluss in OF 237 vom 02.11.2021 sogenannte Fahrradaufstellflächen vor den Haltelinien für den MIV für Radfahrende rot markieren zu lassen, um nach Jahren der Verzögerung sicheres Linksabbiegen für Radfahrende in Richtung Baseler Platz sicherzustellen. Das vom Magistrat vorgeschlagene indirekte Linksabbiegen vom rechten Fahrbahnrand ist wegen fehlender Sicht durch parkende PKW extrem gefährlich und damit inakzeptabel. Für diese Maßnahme bedarf es auch keiner grundlegenden Umplanung der Kreuzung. Alexander Mitsch Anna Warnke Fraktionssprecher stv. Fraktionssprecherin Antragsteller Antragstellerin Foto: Alexander Mitsch (Beispiel vergleichbare Kreuzung) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.05.2024, OF 1266/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1389/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2024 1. Die Vorlage OF 1266/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1380/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei

Kreuzung Radaufstellflächen Sicherheit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

E-ScooterParkzonen in der Schleusenstraße

17.08.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1350/1 Betreff: E-Scooter-Parkzonen in der Schleusenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei E-Scooter Parkzonen in der Schleusenstraße einzurichten. Diese sollen jeweils am Ende der Straße an der Ecke zur Speicherstraße eingerichtet werden, und zwar an den Stellen, wo am 17.7.2024 jeweils zwei Radbügel auf einem Parkplatz installiert wurden (siehe Bild). Begründung: Am 17.Juli 2024 wurden in der Schleusenstraße an der Ecke Speicherstraße westlich und östlich jeweils zwei Radbügel auf einen PKW Parkplatz installiert. Diese Radbügel wurden bislang von keinem einzigen Radfahrer genutzt. Weder tagsüber noch nachts wurden jemals Räder dort abgestellt. Da es nur wenige Meter weiter bereits 12 Radbügel gibt, die genutzt, aber nicht ausgelastet sind, kann auf die neu installierten Radbügel gut verzichtet werden. Stattdessen sollten die Plätze zu E-Scooter Parkzonen umgewidmet werden, denn diese werden genau an dieser Stelle gebraucht. Viele Nutzer von E-Scootern fahren Richtung Main und Westhafen, da es dort Arbeitsplätze und Gastronomie gibt. Die nächste E-Scooter Parkzone befindet sich jedoch in der Esslinger Straße und ist viel zu klein und überlastet. Bildquelle: Michael Weber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1350/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)

E-Scooter Parkzonen Schleusenstraße

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden

17.08.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1347/1 Betreff: Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel müssen an sinnvollen Orten installiert werden - der Ortsbeirat muss deshalb in die Planungen eingebunden werden Vorgang: OM 5392/24 OBR 1; OM 5394/24 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert bei der Planung von Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügeln im Ortsbezirk 1, den Ortsbeirat intensiv und rechtzeitig im Vorfeld einzubinden, ihn anzuhören und seine Anregungen aufzunehmen bzw. umzusetzen. Begründung: Seit April 2024 werden im Ortsbezirk 1 in einem enormen Tempo zahlreiche Lieferzonen und E-Scooter-Parkzonen eingerichtet sowie Radbügel installiert. Meist geschieht dies auf PKW-Parkplätzen, die oft Anwohnerparkplätze sind bzw. von Anwohnern genutzt werden. Dabei werden allerdings nicht die zahlreichen Vorschläge des Ortsbeirates, die in vielen Anträgen gemacht wurden, berücksichtigt. Es entsteht der Eindruck, dass die Wahl der Orte vollkommen willkürlich und planlos erfolgte. Dies hat der Ortsbeirat bereits in diversen Anträgen kritisiert (vgl. OF 1214 vom 2.4.2024, OF 1210 vom 12.4.2024). Man fragt sich, warum nicht die vom Ortsbeirat in der Vergangenheit gemachten Vorschläge zunächst geprüft und umgesetzt werden, bevor neue Standorte eingerichtet werden. Im Vorfeld der jetzigen Umsetzung wurde der Ortsbeirat in keiner Weise informiert, sondern steht nun vor vollendeten Tatsachen und wird obendrein seitens der Bürger mit Beschwerden konfrontiert. In der Schleusenstraße wurden zwei bereits markierte Lieferzonen kürzlich wieder entfernt, da das ganze Ausmaß der Sinnlosigkeit offenbar erkannt wurde. Hier werden Steuergelder unnötig vernichtet. Die Mitglieder des Ortbeirats kennen ihr Gebiet sehr gut und wissen, wo Radbügel gebraucht werden, wo E-Scooter-Nutzer parken wollen, wo Lieferzonen notwendig sind und wo nicht. Es ist vollkommen unverständlich, warum der Ortsbeirat entgegen § 82 Abs. 3 HGO nicht mit in die Planungen einbezogen wird. Dafür ist der Ortsbeirat schließlich da. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5392 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5394 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5829 2024 Die Vorlage OF 1347/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)

Lieferzonen E-Scooter-Parkzonen Radbügel

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

E-ScooterParkzone in der Esslinger Straße verlegen

17.08.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1351/1 Betreff: E-Scooter-Parkzone in der Esslinger Straße verlegen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Parkzone für E-Scooter in der Esslinger Straße (vor Hausnummer 10) um einige Meter westlich vor die Hausnummer 12 zu verlegen. Konkret soll die E-Scooter Zone dort eingerichtet werden, wo jetzt zwei Radbügel angebracht sind. Diese sind zu entfernen. Begründung: Vor einigen Wochen wurde in der Esslinger Straße eine E-Scooter Parkzone eingerichtet. Diese befindet sich mitten zwischen parkenden Autos. Dies führt dazu, dass Autofahrer oftmals erst die E-Scooter beiseite räumen müssen, um in ihr Auto steigen zu können. Beim Abstellen der E-Scooter besteht die Gefahr, die parkenden Autos zu beschädigen. Durch die hohe Anzahl an E-Scootern befinden sich die E-Scooter auch oft auf dem Gehweg, so dass Anwohner regelmäßig E-Scooter beiseite räumen müssen, damit ein Durchkommen für Fußgänger und Kinderwagen möglich wird. Die E-Scooter Parkzone ist an dieser Stelle vollkommen falsch gewählt und verursacht unnötige Probleme, die es vorher nicht gegeben hat. Auch ist die Esslinger Straße für die wenigsten E-Scooter-Nutzer das Ziel an dem sie den E-Scooter abstellen möchten. In der Esslinger Straße - Ecke Schleusenstraße - wurden ebenso kürzlich zwei Radbügel auf einem Parkplatz installiert. Diese werden sehr selten genutzt und könnten an einer anderen Stelle sinnvoller eingesetzt werden. Da es im unmittelbaren Umfeld von wenigen Metern zahlreiche Radbügel gibt, sind diese beiden Radbügel entbehrlich. Durch die Verlegung wäre die E-Scooter Parkzone deutlicher von den parkenden PKW getrennt und würde für mehr Ordnung und weniger Chaos sorgen. Bildquelle: Michael Weber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1351/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)

E-Scooter Parkzone Verlegung

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Bahnhofsviertel: Weg für Rettungskräfte zwischen Baseler Platz und Poststraße ermöglichen

17.08.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1342/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Weg für Rettungskräfte zwischen Baseler Platz und Poststraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert für das folgende verkehrliche Problem eine Lösung zu finden: Rettungskräfte, die von der Friedensbrücke aus kommend Richtung Hauptbahnhof fahren, stecken auf dem Abschnitt der B44 zwischen Baseler Platz (Baseler Straße / Am Hauptbahnhof) und Poststraße oft im Verkehr fest. Auto- und LKW-Fahrern ist es kaum möglich, auszuweichen, gerade im Berufsverkehr oder bei größeren Veranstaltungen mit hohem Verkehrsaufkommen in der Stadt, weshalb die Rettungsfahrzeuge teilweise im Stau feststecken und auf diesem kurzen Abschnitt bis zu zwei Minuten verlieren. Dies kann im Zweifelsfall Leben kosten. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung zu finden, wie die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Notfall auch bei starkem Verkehr gewährleistet werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1342/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU und FDP (= Annahme)

Bahnhofsviertel Rettungskräfte Verkehr

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Verlegung des E-Scooter-Parkplatzes vor dem Saalbau Gutleut

13.08.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1349/1 Betreff: Verlegung des E-Scooter-Parkplatzes vor dem Saalbau Gutleut Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den vor dem Saalbau Gutleut in der Rottweiler Straße auf dem Gehweg markierten E-Scooter-Abstellplatz in den Bereich eines derzeitigen PKW-Parkplatzes verlegen zu lassen. Beschilderung und Markierungen sind anzupassen. Begründung: Unmittelbar innerhalb des markierten E-Scooter-Abstellplatzes befindet sich eine Bodeneinbauhülse zur Aufstellung des alljährlichen Weihnachtsbaumes auf dem Rottweiler Platz. Der Baum ist bei der Bevölkerung sehr beliebt. Außerdem dient der Platz als Kinderspielfläche, als Vorplatz des Saalbaus Gutleut und für zahlreiche Feste, die die Nachbarschaft dort organisiert. Der E-Scooter-Abstellplatz wird sehr gut angenommen, so dass zeitweise viel mehr E-Scooter im Umfeld abgestellt werden, als in die markierte Fläche passen. Rollstuhlfahrende Die E-Scooter sind auf PKW-Stellplätzen in der Nähe des jetzigen Standorts besser aufgehoben, da sie die Gehwege nicht einschränken. Es soll eine ausreichend große Fläche dafür umgewidmet, markiert und beschildert werden. Bild: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5830 2024 Die Vorlage OF 1349/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

E-Scooter-Parkplatzverlegung Saalbau Gutleut Anregung an Magistrat

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße

01.07.2024 | Aktualisiert am: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2024, OF 1327/1 Betreff: Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße Der Ortsbeirat beschließt: Die Planung des Straßenverkehrsamts Frankfurt zur Umgestaltung bzw. Neubeordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstrasse im Abschnitt zwischen Gutleutstraße und Münchner Straße werden befürwortet. (Plan siehe Anhang) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 70 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 1327/1 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5751 2024 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1327/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Zu 1: 5 GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen FDP, Linke und Die Partei (= Zurückstellung) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, FDP und BFF

Verkehr Umgestaltung Planung

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Radweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern

12.05.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1266/1 Betreff: Radweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung zur Gutleutstraße aus Richtung Mainzer Landstraße kommend baulich zu sichern, sodass dort nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Quelle: Privat Parkende Fahrzeuge behindern dort nicht nur den Radweg, sondern behindern während des Einparkens auch alle anderen Fahrzeuge, welche in die Kreuzung einfahren möchten. Quelle: Google (m) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1389/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2024 1. Die Vorlage OF 1266/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1380/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Speicherstraße endlich verkehrssicher machen

07.05.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1265/1 Betreff: Speicherstraße endlich verkehrssicher machen Vorgang: OM 6335/20 OBR 1; ST 1645/21; OM 1598/22 OBR 1; ST 1356/22; OM 4403/23 OBR 1; ST 23/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Verkehrssituation für Fußgehende und Radfahrende auf der Speicherstraße ist bei Querungen nach wie vor miserabel. Das Argument, dass derzeit aufgrund der Sperrung der Camberger Brücke die Kapazität erhöht sein müsse, ändert nichts daran, dass der Verkehr für alle Verkehrsteilnehmende sicher sein muss. Der Magistrat möge daher die folgenden OM unmittelbar umsetzen: OM 4403 2023 OM 1598 2022 OM 6335 2020 Begründung: Sowohl per Rad als auch zu Fuß ist die Fortbewegung auf der Speicherstraße sehr gefährlich. Das Abbiegen mit Rad von der Hafenstraße nach Osten in Richtung Innenstadt ist eine Mutprobe, da unangekündigt der Radweg endet und dieser in der Kurve mit der Kfz-Fahrspur verschmilzt. Autofahrende nutzen in der Kurve häufig die volle Breite der Straße und drängen damit die Radfahrenden ab. Das Queren auf Höhe der Schleusenstraße ist höchst gefährlich. In einer S-Kurve sollen Radfahrende nach links auf die Friedensbrücke und dabei gleichzeitig die Schienen der Hafenbahn queren. Auch für die Fußgehenden ist die Querung an der Schleusenstraße eine Zumutung, wenn sie auf der Mittelinsel umgeben von tosendem Verkehr stehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6335 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1645 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1598 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1356 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4403 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 23 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5530 2024 Die Vorlage OF 1265/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Umbau der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel

09.04.2024 | Aktualisiert am: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 1216/1 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für Zufußgehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof / Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5395 2024 Die Vorlage OF 1216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Parteien: Linke, Die_PARTEI

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Antrag Ortsbeirat 1

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Teestube Jona

08.04.2024 | Aktualisiert am: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 1209/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Teestube Jona Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Unterstützung der Arbeit der Teestube Jona, die mit ihrem Angebot einen wichtigen Beitrag zur Wiedereingliederung Suchtkranker und Wohnungsloser leistet, werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 25.000,00 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 25.000,00 Euro eingestellt. Diese sollen insbesondere dazu dienen, Anschaffungen für zum Beispiel die Küche oder den Waschraum zu finanzieren. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Mit ihrem Angebot für bedürftige und suchtkranke Menschen am Baseler Platz leistet die Teestube Jona seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Wiedereingliederung und gesellschaftlichen Teilhabe dieser Personen. Neben dem Gastronomieangebot, das auf den eigenverantwortlichen Umgang mit Geld setzt, werden zudem auch ein Wäscheservice, ein Postservice und sozialarbeiterische Leistungen angeboten. Um die Sanierung der Räumlichkeiten sowie der technischen Geräte, wie zum Beispiel der Waschmaschinen und Trockner zu ermöglichen, wird die Teestube mit diesem Etatantrag über die reguläre institutionelle Förderung hinaus gefördert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 90 2024 Die Vorlage OF 1209/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 1

Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats

07.04.2024 | Aktualisiert am: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1212/1 Betreff: Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht. Begründung: Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Alleine im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z.B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können. Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 931 2024 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig machen und Anwohnerparkplätze erhalten

07.04.2024 | Aktualisiert am: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1211/1 Betreff: Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig machen und Anwohnerparkplätze erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die kürzlich ohne Einbindung des Ortsbeirats sowie von Anwohnenden eingerichtete Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig zu machen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Alternativ kann eine Lieferzone vor Gutleutstraße 139 (Gaststätte "Zur Biertone") eingerichtet werden. Begründung: Bisher erfolgte die Warenanlieferung vollkommen problemlos am Ende der Straße, wo ohnehin ein Halteverbot dauerhaft eingerichtet ist und dort viel Platz für Warenanlieferung vorhanden ist. Die Warenanlieferung hat dort niemanden gestört und Anwohner auch nicht in einer unzumutbaren Art und Weise eingeschränkt. Anwohnende beschweren sich, von der Stadt vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein. Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt kann die Lieferzone stattdessen problemlos vor Gutleutstraße 139 eingerichtet werden. Dort befinden sich keine Anwohnerparkplätze, die entfallen müssten. Bisher hatten sich 50 Anwohner 9 Anwohnerparkplätze geteilt. Die Anwohnerparkplätze zu reduzieren ist daher unverhältnismäßig und an dieser Stelle vor allem auch unnötig. Für eine kleine Straße, welche in einer Sackgasse mündet, wäre es eine enorme Lärmbelastung, dort LKWs einfahren zu lassen, um diese dort entladen zu lassen. Vor allem, wenn dies problemlos an anderer Stelle möglich wäre, wie o.g., und lediglich öffentliche Parkplätze statt Anwohnerparkplätze entfallen müssten. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1211/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

E-ScooterMarkierung im Gutleut entfernen

06.04.2024 | Aktualisiert am: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1210/1 Betreff: E-Scooter-Markierung im Gutleut entfernen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die frisch markierten E-Scooter Parkzonen auf dem Rottweiler Platz und in der Esslinger Straße zu entfernen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert den Ortsbeirat frühzeitig in die Markierung von E-Scooter-Parkzonen und Lieferzonen einzubinden, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Begründung: Die E-Scooter-Parkzonen befinden sich jeweils auf völlig ungeeigneten Gebieten. Bei der Zone auf dem Rottweiler Platz befindet sich die Öse für den Weihnachtsbaum direkt in der Mitte der Parkzone. Sollen nun die E-Scooter um den Baum gruppiert werden im Dezember? Zudem spielen die Kinder des Gutleuts sehr gerne auf diesem Platz. Abgesehen davon ist der Standort ungeeignet, da dort niemand seinen E-Scooter abstellen möchte. Gleiches trifft auf die Parkzone in der Esslinger Straße zu. Hier ist die Zone parallel zur Straße markiert. Die parkendenden Autos links und rechts sind jedoch schräg angeordnet. Ebenso besteht hier keinerlei Notwendigkeit seinen E-Scooter abszustellen. Besser geeignet wäre die Fläche an der Ecke Schleusenstraße/Speicherstraße neben den Glascontainern. Dort werden auch jetzt schon sehr häufig E-Scooter geparkt. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 13 Auf Wunsch von Die Partei wird über die Vorlage OF 1220/1 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5392 2024 Die Vorlage OF 1210/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Absatz 1.: Annahme bei Enthaltung Linke Absatz 2.: GRÜNE und CDU gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung); FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Zwischennutzung für die DondorfDruckerei

25.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 854/2 Betreff: Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat soll: 1. Zur Vermeidung eines weiteren Leerstands - aufgefordert, mit dem Land in Verhandlungen zur Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu treten. 2. Der Magistrat soll kurzfristig berichten, a) ob eine Zwischennutzung b) aa) als Künstleratelier und Räume für Studierende der Hochschule für Bildende Künste-Städelschule und HFG Hochschule für Gestaltung und/oder bb) für die Kreativwirtschaft kurzfristig realisiert werden kann, ohne die baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden, . c) über die Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern wie basis e.V. oder ATELIERFRANKFURT e.V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie "Radar-Kreativräume für Frankfurt". d) welche baulichen Maßnahmen - unter Bezifferung der Kosten - für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich wären. e) eine Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist. 3. Der Magistrat soll sicherstellen, dass die rechtswidrigen Besetzergruppen explizit von jedweder Zwischennutzung ausgeschlossen werden. Begründung: Die Ansiedlung des MPI wäre ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturcampus gewesen. Das Land Hessen hatte hierfür vorgesehen, dass das Grundstück dem MPI im Wege der Erbpacht kostenfrei überlassen wird. Es ist sehr bedauerlich, dass das Max-Planck-Institut (MPI) für empirische Ästhetik die Pläne, die ehemalige Druckerei Dondorf als Institutssitz zu nutzen, aufgrund der Hausbesetzung endgültig aufgegeben hat. Hierdurch entsteht der fatale Eindruck, dass Aktivisten einer rechtswidrigen Besetzung ihre Ziele durchsetzen und staatliche, insbesondere kommunale, Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein weiterer Leerstand ist dringend zu vermeiden. Es droht jederzeit wieder eine Besetzung des Gebäudes durch Aktivisten. Der Bebauungsplan weist ein entsprechendes Baufeld im Sondergebiet - Kultur/Wissenschaft aus. Die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main brachte im Gebäude das Institut für Kunstpädagogik, das Universitätsarchiv sowie Proberäume für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst unter, so dass eine Zwischennutzung als Künstlerateliers an die bisherige Nutzung anknüpft. Da das Land Hessen Eigentümer der Liegenschaft ist, muss - bei einer Zwischennutzung durch die Stadt Frankfurt - sichergestellt sein, dass eine Rückgabe der Liegenschaft nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet ist. Aktivisten, die ein Gebäude zur Durchsetzung ihrer Ziele besetzen, gewährleisten eine geordnete Rückgabe des Gebäudes nicht, außerdem ist die Gefahr einer Zweckentfremdung des Gebäudes aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Besetzung immanent. Deshalb ist es dringend geboten, ein Nutzungskonzept zu entwickeln für die Zeit, bis feststeht, was der derzeitige oder zukünftige Eigentümer mit der Liegenschaft und dem Grundstück beabsichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine kulturelle und künstlerische Nutzung vor. Dabei kann die Stadt auch an die Erfahrungen von Betreibern von Künstlerateliers wie zum Beispiel basis e.V., die bereits Künstlerateliers in der Gutleutstraße 8-12 in Frankfurt in einer Liegenschaft unterhalten, die vormals dem Land gehörte. In Betracht kommen aber auch AtelierFrankfurt e.V. mit dem größten Frankfurter Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1-3 in Frankfurt oder Radar Kreativräume für Frankfurt (Hevelke & Wachs raum.2019 GbR, Gutleutstraße 8-12). Die vorgeschlagene Zwischennutzung knüpft an die bisherige Nutzung der Dondorf Druckerei durch das Kunstpädagogische Institut der Universität Frankfurt an. Damit sollten sich die baurechtlichen Auflagen für Atelierräume im Rahmen der bisherigen bewegen. Ateliers und Räume für Kreative werden in Frankfurt weiter händeringend gesucht. Viele Studenten der Städelschule und der HfG wandern deshalb nach Beendigung ihres Studiums ab. In Anbetracht der Internationalität Frankfurts soll in dem Konzept die befristete Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland vorgesehen werden (Ateliers für Stipendiaten, Künstler und Kreative aus Kriegs- oder Krisengebieten). Ferner wird die fachliche Kompetenz durch die Einbeziehung dieser Institutionen gewährleistet. Die Stadt sollte daher Dritte frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Alternativ oder ergänzend ist auch eine Nutzung durch die erfolgreiche Kreativwirtschaft denkbar, die mittlerweile eine der größten Branchen ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort für die Kreativwirtschaft weiter zu stärken, zum Beispiel durch das "Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative". Über die zu erwartenden Kosten ist zu berichten, da noch die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/25 ansteht. Dieser Antrag ist bis auf Punkt 3 im Wortlaut identisch mit dem Antrag der CDU-Fraktion im Römer, den die Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Frau Akmazda, Herr Becker, Dr. Fabricius, Frau Friedrich, Herr Nagel, Dr. Kochsiek und Frau Serke verfasst und eingereicht hatten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Zwischennutzung Künstleratelier Kreativwirtschaft

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Vorstellung der Planungen zum westlichen Gutleutviertel

16.02.2024 | Aktualisiert am: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1167/1 Betreff: Vorstellung der Planungen zum westlichen Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher möge den Planungsdezernenten, die Wirtschaftsdezernentin sowie Vertreter*innen des Stadtplanungsamtes, der Hafenbetriebe sowie weitere an der Planung Beteiligte einladen, um im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 1 über die Ziele der anstehenden Bebauungspläne, mögliche Bauvorhaben, die Kosten und die Finanzierung südlich und nördlich der westlichen Gutleutstraße zu informieren. Begründung: In der Bevölkerung gibt es Bedenken und Ängste im Hinblick auf die anstehenden Veränderungen im westlichen Gutleutviertel. Eine Vorstellung der Vorhaben durch das Stadtplanungsamt soll die Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleutviertels informieren und deren Fragen beantworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Planungen Gutleutviertel Bebauungspläne

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße

04.02.2024 | Aktualisiert am: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 1149/1 Betreff: Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den ortsansässigen Gewerbebetrieben frühzeitig vergleichbare Ersatzflächen anzubieten bzw. sie umzusiedeln oder Mischnutzung zu ermöglichen. Begründung: Die planungsrechtliche Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen in der Stadt Frankfurt ist ein zentrales Ziel des Masterplans Industrie und des Gewerbeflächenentwicklungsprogamms (GEP). Zudem sollen den Belangen von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie in der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität eingeräumt werden. Die Zielsetzung einer Wohnbaulandentwicklung im Bereich östlicher Gutleuthafen durch Ausweisung eines "Urbanen Gebietes" (MU) mit einem Nutzungsschwerpunkt Wohnen südlich der Gutleutstraße verstößt gegen diese Prinzipien. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH hatte den Bedarf von Gewerbeflächen bis 2030 auf zusätzlich 90 bis 140 Hektar beziffert. In den vergangenen zweieinhalb Jahren wurde in Frankfurt kein Hektar neue Gewerbefläche ausgewiesen. Eine Stadt wie Frankfurt ist auf ausreichend hohe Gewerbesteuereinahmen angewiesen. Daher dürfen Gewerbebetriebe aus der Stadt nicht verdrängt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.12.2023, OF 1080/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5074 2024 1. Die Vorlage OF 1080/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird "und mit dem Ziel des Erhalts von Gewerbeflächen." 2. Die Vorlage OF 1149/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Bau- und Flächennutzungsrechte Hafenbetriebe Stadtplanungsamt

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4402 bezüglich einem echtem Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße

17.01.2024 | Aktualisiert am: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1118/1 Betreff: Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4402 bezüglich einem echtem Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße Vorgang: OM 4402/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird dringlich aufgefordert, die vor vier Monaten vom Ortsbeirat eingereichte Anregung OM 4402 bezüglich eines echten Fußgängerüberwegs in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße umzusetzen. Der Beschluss lautet wie folgt: "Der Magistrat wird gebeten, nunmehr einen echten und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Höhe der Gutleutkaserne einzurichten und entsprechend zu beschildern." Begründung: Trotz des Fristablaufs liegt dem Ortsbeirat keine Stellungnahme des Magistrats zu diesem für die Bewohnerinnen und Bewohner rund um den Rottweiler Platz wichtigen Anliegen vor. Daher kann davon ausgegangen werden, dass keine zwingenden Gründe gegen die Einrichtung des Fußgängerüberwegs vorliegen. Eventuelle Hinderungsgründe hätten zeitnah vorgebracht werden können. Der Ortsbeirat erinnert den Magistrat gerne an die noch ausstehende Umsetzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4402 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1118/1 wurde zurückgezogen.

Fußgängerüberweg Gutleutstraße Werftstraße

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße

17.12.2023 | Aktualisiert am: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1080/1 Betreff: Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt - Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 1 einen Magistratsbericht vorzulegen mit dem Ziel der Übertragung der Bau- und Flächennutzungsrechte in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 934 Südliche Gutleutstraße von den Hafenbetrieben an das Stadtplanungsamt, damit dort in geeigneter Form ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden kann. Begründung: Das Stadtplanungsamt favorisiert an diesem Ort den genossenschaftlichen Wohnungsbau, damit hier mit einer geeigneten Wohnraumbebauung ein Vorzeigeprojekt für bezahlbaren Wohnungsbau in Frankfurt realisiert werden kann. Dazu gibt es schon großartige Ansätze, wie beispielsweise einen Ideen-Wettbewerb von Master-Studenten der TU Darmstadt unter der Überschrift "Produktives (Stadt-)quartier Gutleuthafen", deren Modelle im Sommer im Stadtplanungsamt zu besichtigen waren. https://www.architektur.tu-darmstadt.de/fachbereich/ak tuelles_arch/architektur_news_details_160640.de.jsp Außerdem initiiert das Quartiersmanagement Gutleut regelmäßige "Hafengespräche" unter Einbeziehung aller Bürger*innen vor Ort, vor allem derjenigen der Wurzelsiedlung (einem wohnungspolitischen Kleinod innerhalb Frankfurts), und des Stadtplanungsamtes. Zuletzt stellte sich im November 2023 das Home Netzwerk Frankfurt für Gemeinschaftliches Wohnen e.V. vor. Momentan liegen die Nutzungsrechte jedoch noch bei den städtischen Hafenbetrieben. Ohne deren Einwilligung es schwierig sein wird, Bauprojekte zu planen, steuern und umzusetzen, da die Prioritäten der Hafenbetriebe an anderer Stelle liegen dürften. Oberstes Ziel sollte es sein, Luxuswohnen wie im Westhafen oder im Europaviertel zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.02.2024, OF 1149/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1080/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5074 2024 1. Die Vorlage OF 1080/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird "und mit dem Ziel des Erhalts von Gewerbeflächen." 2. Die Vorlage OF 1149/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Bau- und Flächennutzungsrechte Stadtplanungsamt Wohnraumprojekt

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Damit unsere Kinder nicht unter die Räder kommen: Tempo-30-Zone in der Gutleutstraße vor Karmeliterschule und Weißfrauenschule

17.12.2023 | Aktualisiert am: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1119/1 Betreff: Damit unsere Kinder nicht unter die Räder kommen: Tempo-30-Zone in der Gutleutstraße vor Karmeliterschule und Weißfrauenschule Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Gutleutstraße 38 in Höhe des Eingangs von Karmeliter- und Weißfrauenschule schnellstmöglich eine Tempo-30-Zone einzurichten und zusätzlich Warnschilder "Vorsicht Schulkinder" anbringen zu lassen, so dass das Gefährdungspotenzial für die Kinder, die auf dem Schulweg unbedacht die Straße queren, minimiert wird. Begründung: Die Gutleutstraße wird von den Autofahrenden häufig als Rennstrecke missbraucht, um am Baseler Platz noch schnell über eine grüne Ampel zu kommen. Außerdem ist Vielen nicht bekannt, dass sich dort eine Schule befindet. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sorgt dafür, dass die Kinder möglichst gefahrlos die Straße überqueren können und dabei nicht unter die Räder kommen. Foto: Petra Thomsen; Beispiel Warnschild "Achtung Schulkinder" Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5076 2024 Die Vorlage OF 1119/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im gesamten Antrag die Worte "Zone" durch "Abschnitt" ersetzt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Tempo-30-Zone Gutleutstraße Schulkinder

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Straßenbahnstrecke Gutleutstraße nur temporär oder dauerhaft?

09.11.2023 | Aktualisiert am: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1044/1 Betreff: Straßenbahnstrecke Gutleutstraße nur temporär oder dauerhaft? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, was er nach dem Bau des Fernbahntunnelbahnhofs und der damit einhergehenden Sperrung der Mannheimer Straße für die Straßenbahnstrecke zwischen Hauptbahnhof und Gutleutviertel plant. Soll die Strecke in der Mannheimer Straße wiederhergestellt und genutzt werden oder soll die "Ersatzstrecke" in der Gutleutstraße dauerhaft bestehen bleiben? Begründung: Vertraglich würde die Deutsche Bahn in einem solchen Fall die alte Situation wiederherstellen. Die Bahn würde also die Strecke in der Mannheimer Straße nach dem Bau des Fernbahntunnelbahnhofs wiederherstellen. Aus Gründen des verbesserten Angebotes und im Hinblick auf die Nachhaltigkeit wäre es allerdings geboten, die neue Strecke in der Gutleutstraße dauerhaft bestehen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 798 2023 Die Vorlage OF 1044/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Straßenbahnstrecke Gutleutstraße Temporär oder dauerhaft

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Bäume für die Gutleutstraße

02.11.2023 | Aktualisiert am: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1043/1 Betreff: Bäume für die Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entlang des Mittelstreifens der Gutleutstraße westlich der Erntestraße bis zur Ortsbezirksgrenze mindestens 20 weitere Bäume aus dem 10.000-Bäume-Programm sowie insektenfreundliche Sträucher pflanzen zu lassen. Ein mittiger Streifen für eine künftige Straßenbahntrasse soll freigehalten werden. Unter Beachtung der Verkehrssicherheit soll künftig auf intensive künstlerische Schnittarbeiten verzichtet werden, damit die Pflanzen dort natürlich wachsen können. Begründung: Der Mittelstreifen entlang der Gutleutstraße östlich der Niederräder Brücke bietet Platz für weitere Bäume, Hecken und insektenfreundliche Pflanzen. Im dicht bebauten städtischen Umfeld wird jede Grünfläche benötigt, um Wasser zu speichern, im Sommer zu kühlen und Insekten und Tieren Lebensraum zu bieten. . . Foto: Manuel Denkwitz, Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4803 2023 Die Vorlage OF 1043/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Bäume Gutleutstraße Grünflächen

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Buslinie 87 soll am Rewe halten

03.10.2023 | Aktualisiert am: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Betreff: Buslinie 87 soll am Rewe halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Am 21.März 2023 forderte der Ortsbeirat in einem Antrag, dass die Buslinie 87 auch am Rewe-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31.Juli 2023 (ST 1600), dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am Rewe-Markt hält. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4591 2023 Die Vorlage OF 1028/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird: "Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie "Hafenstraße 54" oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz" sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und "Hafenstraße 19 bis 23 " oder Gutleutstraße 146 bis 148." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP Abwesend

Buslinie Rewe-Markt Haltestellen

Partei: CDU

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Initiative Ortsbeirat 1

Rottweiler Platz - Fest des Vereins Gude Leut e. V. unterstützen

12.09.2023 | Aktualisiert am: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Initiative vom 12.09.2023, OI 23 entstanden aus Vorlage: OF 975/1 vom 27.08.2023 Betreff: Rottweiler Platz - Fest des Vereins Gude Leut e. V. unterstützen Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv. V., § 3563/23 Der Ortbeirat empfiehlt eine Unterstützung des jährlich stattfindenden Stadtteilfestes am Rottweiler Platz, welches durch den Verein Gude Leut e. V veranstaltet wird. Die Unterstützung soll aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (E 92) erfolgen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, aus diesem Sonderetat die Durchführung des Stadtteilfestes "Rottweiler Platz" mit maximal 6.000 Euro zu bezuschussen. Seit vielen Jahren veranstaltet der gemeinnützige Verein dieses schöne Nachbarschaftsfest. Das Fest hat keinen kommerziellen Charakter, sondern ist geprägt von einem nachbarschaftlichen Miteinander. Da der Verein keinerlei Einnahmen hat und auch die Angebote auf dem Fest kostenlos bzw. kostengünstig sein sollen, damit wirklich jeder teilhaben kann, empfiehlt der Ortsbeirat, dieses Fest zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 20.09.2023

Stadtteilfest Unterstützung Verein

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1

Rottweiler Platz - Fest des Vereins „Gude Leut e. V.“ unterstützen

27.08.2023 | Aktualisiert am: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2023, OF 975/1 Betreff: Rottweiler Platz - Fest des Vereins "Gude Leut e. V." unterstützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortbeirat empfiehlt eine Unterstützung des jährlich stattfindenden Stadteilfestes am Rottweiler Platz, welches durch den Verein "Gude Leut e.V" veranstaltet wird. Die Unterstützung soll aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (Etat-Antrag 92) erfolgen. Begründung: Seit vielen Jahren veranstaltet der gemeinnützige Verein dieses schöne Nachbarschaftsfest. Das Fest hat keinen kommerziellen Charakter, sondern ist geprägt von einem nachbarschaftlichen Miteinander. Da der Verein keinerlei Einnahmen hat und auch die Angebote auf dem Fest kostenlos bzw. kostengünstig sein sollen, damit wirklich jeder teilhaben kann, empfiehlt der Ortsbeirat dieses Fest zu unterstützen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Initiative OI 23 2023 Die Vorlage OF 975/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Ortbeirat empfiehlt eine Unterstützung des jährlich stattfindenden Stadteilfestes am Rottweiler Platz, welches durch den Verein "Gude Leut e.V" veranstaltet wird. Die Unterstützung soll aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (Etat-Antrag 92) erfolgen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, aus diesem Sonderetat die Durchführung des Stadteilfestes "Rottweiler Platz" mit maximal 6000 Euro zu bezuschussen. Begründung: Seit vielen Jahren veranstaltet der gemeinnützige Verein dieses schöne Nachbarschaftsfest. Das Fest hat keinen kommerziellen Charakter, sondern ist geprägt von einem nachbarschaftlichen Miteinander. Da der Verein keinerlei Einnahmen hat und auch die Angebote auf dem Fest kostenlos bzw. kostengünstig sein sollen, damit wirklich jeder teilhaben kann, empfiehlt der Ortsbeirat dieses Fest zu unterstützen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Nachbarschaftsfest Stadtteilfest Unterstützung

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Radweg Hafenstraße in Richtung Speicherstraße weiterführen und Radaufstellstreifen ergänzen

25.08.2023 | Aktualisiert am: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 971/1 Betreff: Radweg Hafenstraße in Richtung Speicherstraße weiterführen und Radaufstellstreifen ergänzen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung auf die rechte der beiden PKW-Fahrstreifen zu erweitern und in die Speicherstraße über die Kreuzung hinweg in Richtung Friedensbrücke weiterzuführen. Der Radweg ist mit VZ 237 "Radweg" und die Kreuzung entsprechend mit VZ 138-10 "Achtung Radverkehr" und Zusatzschild "Pfeil links" beschildern zu lassen, um auf den links querenden Radverkehr hinzuweisen. Begründung: Die Radwegmarkierung rechts der Geradeausfahrspur in der Hafenstraße endet derzeit an der Kreuzung zur Speicherstraße. Nahezu alle Radfahrenden biegen jedoch links in die Speicherstraße in Richtung Friedensbrücke ab und müssen dazu die Geradeaus- und Rechtsfahrspur queren. Das führt regelmäßig zu Beinahe-Zusammenstößen. Ein nachvollziehbare, klare und sichere Verkehrsführung kommt allen Verkehrsteilnehmenden zugute. Foto und Visualisierung: Alexander Mitsch Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4403 2023 Die Vorlage OF 971/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Radweg Radaufstellstreifen Kreuzung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten

22.08.2023 | Aktualisiert am: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 970/1 Betreff: Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nunmehr einen "echten" und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße in Höhe der Gutleutkaserne einrichten und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Die stark frequentierte Querung der Gutleutstraße hat für die Menschen im Gutleut enorme Bedeutung. Allerdings herrscht in diesem Abschnitt viel PKW-Verkehr. Viele Autofahrende halten sich zudem nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Der Ortsbeirat hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach einen Fußgängerüberweg gefordert. Die derzeitige Fußgängerfurt kann nach den gesetzlichen Änderungen in einen sicheren Fußgängerüberweg ausgebaut und mit VZ350 versehen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4402 2023 Die Vorlage OF 970/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)

Fußgängerüberweg Gutleutstraße Werftstraße

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Tempo 30 vor der Kita am Westhafen

22.08.2023 | Aktualisiert am: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 973/1 Betreff: Tempo 30 vor der Kita am Westhafen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Straßenabschnitt der Hafenstraße zwischen Gutleut- und Speicherstraße vor der Kita am Westhafen in beide Richtungen Tempo 30 anzuordnen und den Bereich entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Im Bereich der Kita soll Tempo 30 angeordnet werden, da dort PKW-Bring- und Holverkehr besteht und die Kita über einen Zugang zur Straße verfügt. Kinder aus Richtung Rottweilerplatz queren die Straße. Negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder Individualverkehr sind nicht zu befürchten. Vielmehr führt die Geschwindigkeitsreduzierung dazu, dass Autofahrende wegen der zahlreichen links in die Speicherstraße abbiegenden Radfahrenden nicht abrupt abbremsen müssen, da sie ihr Tempo den Radfahrenden anpassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4405 2023 Die Vorlage OF 973/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Tempobegrenzung Kita-Sicherheit Verkehrssicherheit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichern

11.08.2023 | Aktualisiert am: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2023, OF 979/1 Betreff: Fußgängerübergang in der Gutleutstraße sichern Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerübergang über die Gutleutstraße westlich der Baseler Straße von ruhendem Verkehr und Rangierverkehr freizuhalten. Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, baulich die abgetrennte ehemalige Fahrspur komplett zu schließen. Langfristig ist eine Entsiegelung der Fläche wünschenswert. Begründung: Die linke Spur auf der Gutleutstraße wurde vor Jahren entfernt und baulich von den übrigen Spuren getrennt. Lediglich zum Fußgängerübergang hin wurde keine bauliche Maßnahme vorgenommen, so dass viele Autofahrer*innen die ehemalige Fahrbahn als Parkplatz nutzen. Die Ein-und Ausfahrt kann nur über den Fußgängerübergang erfolgen, so dass vor allem im Berufsverkehr Ein- und Ausfahrt und entsprechendes Rangieren parallel zu Grünphasen für Fußgänger*innen erfolgen. Die damit einhergehende Gefährdung der schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen soll durch die Sperrung entschärft werden. Langfristig soll die Fläche entsiegelt werden, sofern sie nicht für den Bau und Betrieb der geplanten Straßenbahnlinie benötigt wird. Quelle: Geoportal Stadt Frankfurt Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4409 2023 Die Vorlage OF 979/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 22.07.2022 ST 1677 bereits zugesagt den Fußgängerübergang über die Gutleutstraße westlich der Baseler Straße von ruhendem Verkehr und Rangierverkehr freizuhalten. Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, baulich die abgetrennte ehemalige Fahrspur komplett zu schließen. Langfristig ist eine Entsiegelung der Fläche wünschenswert." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fußgängerübergang Gutleutstraße Fahrspur

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 1

Seniorengerechte Bänke im Bachforellenweg am Westhafen

14.07.2023 | Aktualisiert am: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.07.2023, OF 977/1 Betreff: Seniorengerechte Bänke im Bachforellenweg am Westhafen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einige der vorhandenen Bänke auf dem Bachforellenweg am Westhafen zwischen der Frankfurter Botschaft und dem Druckwasserwerk seniorengerecht mit Rücken- und Seitenlehnen auszustatten, wie dies bereits im Sommerhoffpark geschehen ist. Begründung: Das nördliche Mainufer ist nicht nur östlich des Westhafen Towers sondern auch westlich davon, am Westhafen entlang bis zum Druckwasserwerk, ein beliebter Spazier- und Radweg, der an Attraktivität noch gewinnen wird, wenn der Durchgang zum Sommerhoffpark geöffnet sein wird. Zwischen der Frankfurter Botschaft und dem Druckwasserwerk gibt es bereits jetzt zahlreiche Bänke, die aber leider von gehbehinderten Menschen, die ja besonders darauf angewiesen sind, ab und zu eine Ruhepause einzulegen, nicht genutzt werden können. Mit geringen Mitteln könnte hier Abhilfe geschaffen werden, indem -wie dies im Sommerhoffpark bereits vor einiger Zeit geschehen ist- an einigen Bänken Arm- und Rückenlehnen - insbesondere in der Nähe des Cronstettenhauses - angebracht würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4407 2023 Die Vorlage OF 977/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Seniorengerechte Bänke Bachforellenweg Westhafen

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten

14.07.2023 | Aktualisiert am: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.07.2023, OF 976/1 Betreff: Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Hafenbahnschienen auf dem Überweg über die Speicherstraße zwischen Rewe und Cronstettenhaus so zu gestalten, dass Personen mit Rollatoren, Rollstühlen, Buggies und Rollern mit kleinen Rädern nicht mehr in den Schienen hängenbleiben. Begründung: An dem genannten Überweg befinden sich zwischen den Schienen und den Betonplatten des übrigen Gehwegs 10 cm breite Fugen, in denen die kleinen Räder von Rollatoren, Rollstühlen, Rollern und Buggies blockiert werden. Diese Hindernisse können nur mit großer Kraft überwunden werden. Außerdem schaffen sie eine Stolpergefahr für die dort passierenden Personen. Insbesondere für die ohnehin bereits in der Mobilität eingeschränkten Rollator- oder Rollstuhl-Nutzenden besteht dadurch eine erhebliche Sturzgefahr. Kleinkinder sind bereits durch die unerwartete Blockade aus den Wagen gestürzt. Die Querung der Hafenbahnschienen am Mainufer in der südlichen Verlängerung der Wiesenhüttenstraße beweist, dass ein sicherer Überweg der Schienen technisch möglich ist. (Das Foto links zeigt den Überweg Speicherstraße vor Rewe, das Foto rechts zum Vergleich den Überweg Ostseite Haltestelle Mönchhofstraße; Fotos: Tanja Ayesha Pösl) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4406 2023 Die Vorlage OF 976/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Hafenbahnschienen Fußgängerüberweg Barrierefreiheit

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Sitzbank Speicherstraße/Ecke Werfstraße

17.06.2023 | Aktualisiert am: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 901/1 Betreff: Sitzbank Speicherstraße/Ecke Werfstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten an der Ecke Speicherstraße / Werftstraße eine Sitzbank aufstellen zu lassen. Begründung: Die oben genannte Stelle eignet sich sehr gut für eine Sitzbank und wäre eine willkommene Gelegenheit für Menschen zu verweilen und sich auszuruhen. Gerade für Menschen, die vom Einkaufen kommen und eine kleine Pause benötigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4195 2023 Die Vorlage OF 901/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff, dem Antragstenor sowie der Begründung die Worte "mit Lehne" ergänzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Stuttgarter Straße für Radfahrende freigeben

21.05.2023 | Aktualisiert am: 16.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 881/1 Betreff: Stuttgarter Straße für Radfahrende freigeben Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einbahnstraße "Stuttgarter Straße" zwischen Mannheimer Straße und Pforzheimer Straße für Radfahrende freizugeben, sodass entgegen der Einbahnstraße die Einfahrt für Radfahrende erlaubt wird. Begründung: Radfahrende müssen aktuell einen großen Umweg fahren, wenn sie von der Stuttgarter Straße in den Hafentunnel möchten. Um die Verkehrssituation fahrradfreundlicher zu gestalten, soll die o.g. Maßnahme angeordnet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4061 2023 Die Vorlage OF 881/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP, LINKE. und Die Partei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Straßenbahnschienen Fußgängerüberweg Speicherstraße fußgängerfreund-lich gestalten

21.05.2023 | Aktualisiert am: 16.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 852/1 Betreff: Straßenbahnschienen Fußgängerüberweg Speicherstraße fußgängerfreund-lich gestalten Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Straßenbahnschienen auf dem Überweg über die Speicherstraße in Richtung Rewe so fußgängerfreundlich zu gestalten, dass Rollatoren und Roller mit kleinen Rädern nicht mehr in den Schienen hängenbleiben. Als Beispiel kann hier der für Rollatoren und Roller wesentlich weniger gefährliche Überweg über die Straßenbahnschienen an der Ostseite der Haltestelle Mönchhofstraße dienen. Begründung: An dem genannten Überweg bleiben Gefährte mit kleinen Rädern, insbesondere Rollatoren und Roller, sehr leicht und sehr häufig in den Straßenbahnschienen hängen und schaffen damit eine Stolpergefahr für die dort passierenden Personen. Insbesondere für die ohnehin bereits in der Mobilität eingeschränkten Rollator-Nutzenden bestehen dadurch erhebliche Sturzgefahren. Neben den Schienen liegt dort eine Art "Gummischiene", die zusätzliches Spiel verursacht. An der Haltestelle Mönchhofstraße sind keine solchen Gefahren für zu Fuß Gehende bekannt, und dort ist auch eine solche "Gummischiene" nicht vorhanden. Zum Schutz der betroffenen Fußgänger*innen sollen die Schienen im Bereich des Überwegs in der Speicherstraße daher baulich so gestaltet werden, dass diese Stolpergefahr nicht mehr besteht, denn der Überweg an der Haltestelle Mönchhofstraße zeigt, dass dies möglich ist. Überweg Speicherstraße vor Rewe (Quelle: privat) Überweg Ostseite Haltestelle Mönchhofstraße (Quelle: privat) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 852/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Verschmutzungen entfernen

20.05.2023 | Aktualisiert am: 16.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 851/1 Betreff: Verschmutzungen entfernen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Verschmutzungen auf der südlichen Seite der Straße "Unter der Friedensbrücke/Untermainkai" entfernen zu lassen, damit Radfahrende wieder ohne Hindernis die Straße benutzen können. Begründung: Auf der Fahrbahn sind seit langer Zeit festgefahrene Ablagerungen von Baustellendrecke. Diese stellen eine Behinderung für Radfahrende dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4043 2023 Die Vorlage OF 851/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel

12.04.2023 | Aktualisiert am: 16.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 836/1 Betreff: Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Vertreter*innen von Baudezernat und Amt für Bau und Immobilien (ABI) im Bahnhofsviertel zu koordinieren, um die Standortfrage für Toiletten zu klären. Dabei sollen die in mehreren Anträgen vom Ortsbeirat 1 präferierten Standorte wie Kreuzung Gutleutstraße / Ecke Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße / Ecke Elbestraße, Niddastraße / Ecke Weserstraße und Kaisersack auf technische Machbarkeit überprüft und Prioritäten festgelegt werden auch hinsichtlich Art und Umfang. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat begrüßenswerterweise das endlich vorgelegte Toilettenkonzept verabschiedet. Jetzt gilt es zeitnah die noch weitgehend offenen Fragen hinsichtlich geeigneter Standorte abschließend zu klären, damit die Pläne endlich konkretisiert und die menschenunwürdigen Bedingungen im Bahnhofsviertel in Bezug auf Toiletten beendet werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE. und Die Partei

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße

20.03.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2023, OF 788/1 Betreff: Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Weserstraße zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße Längsparken anordnen zu lassen, die Markierungen sowie die Beschilderung anpassen zu lassen und vor den Kreuzungsbereichen Kaiserstraße und Münchener Straße an geeigneter Stelle jeweils eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen. Außerdem soll zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße auf der rechten (östlichen) Seite ein Radweg oder Radschutzstreifen markiert und rot eingefärbt werden. Das Radfahren ist entgegen der Einbahnstraße für Radfahrende konsequent und durchgängig freizugeben und entsprechend beschildern zu lassen. Zwischen Kaiserstraße und Münchner Straße soll die zweite Fahrspur entfallen. Die Markierungen (insbesondere an der Kreuzung Münchner Straße) sind anzupassen. Auf der linken (westlichen) Seite soll der Gehweg verbreitert werden, so dass der Gehweg (im blau markierten Bereich) so breit ist wie im südlichen Bereich Ecke Münchner Straße. Begründung: Teilweise wird auf beiden Straßenseiten der Weserstraße schräg geparkt. Die immer größeren PKW und SUV blockieren dadurch sowohl die Fahrbahn als auch die Sicht für Fußgehende und Radfahrende. Diese müssen im Gegenverkehr oft ausweichen, anhalten und absteigen. Durch Längsparken wird die Fahrbahn so weit verbreitert, dass Radfahrende sicher PKW passieren und Fußgehende die Fahrbahn besser überblicken und überqueren können. Ladezonen verhindern das Halten von Lieferfahrzeugen in zweiter Reihe. Ein Radweg bzw. Radschutzstreifen erhöht zudem die Sicherheit für Radfahrende. Die Reduzierung der Autodichte im Bahnhofsviertel soll im Bereich der Weserstraße und perspektivisch in der Verlängerung der Mainluststraße im Zuge der Anpassung der Verkehrsführung zum Theatertunnel beginnen. Luftbilder: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen der Antragstellenden Taunusstraße - Kaiserstraße, Kaiserstraße - Münchener Straße, Münchener Straße - Gutleutstraße Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.02.2023, OF 778/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3772 2023 1. Die Vorlage OF 778/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 788/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des zweiten Ansatzes des Antragtenors das Wort "Fahrspur" durch das Wort "Fahrstreifen" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP und BFF

Parteien: GRÜNE, CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Fahrradschutzstreifen fortführen

19.03.2023 | Aktualisiert am: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2023, OF 839/1 Betreff: Fahrradschutzstreifen fortführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radschutzstreifen im Bereich der Kreuzung Untermainkai/Wiesenhüttenstraße, welcher über die Kreuzung führt (von Ost nach West), rot einfärben zu lassen. Weiter soll der Radschutzstreifen auf der Straße "Unter der Friedensbrücke" auf der nördlichen Seite weitergeführt werden. Beim Bau der Fußgängerampel an der Kreuzung Speicherstrasse/Schleusenstrasse/Unter der Friedensbrücke ist der Radschutzstreifen ebenso einzuplanen. Begründung: Für Radfahrer stellt der genannte Kreuzungsbereich eine besondere Gefahrenstelle dar. Radfahrer, die vom Untermainkai auf die Straße "Unter der Friedenbrücke" fahren wollen müssen leicht links fahren. Einige Autos fahren dort jedoch geradeaus und kreuzen somit den Radschutzstreifen. Dies bringt den Radfahrer in Gefahr, da er leicht übersehen werden kann. Um den Radschutzstreifen sichtbarer zu machen, sollte er rot eingefärbt werden. Ebenso fehlt der Radschutzstreifen auf der gesamten Länge der Straße "Unter der Friedensbrücke". Hier fahren Autos oft sehr schnell und überholen Radfahrer mit wenig Abstand. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3925 2023 1. Der erste Satz der Vorlage OF 839/1 wird zugestimmt. 2. Der zweite und dritte Satz der Vorlage OF 839/1 werden abgelehnt. Abstimmung: Zu 1.: Einstimmige Annahme Zu 2.: SPD, FDP und Die Partei gegen 2 GRÜNE und CDU (= Annahme); 2 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Bus 87 Briefzentrum - Galluswarte

05.03.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2023, OF 763/1 Betreff: Bus 87 Briefzentrum - Galluswarte Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass der Bus der Linie 87 (zwischen Galluswarte und Wurzelsiedlung) einen Haltepunkt in unmittelbarer Nähe des REWE Marktes (Speicherstr. 44) erhält. In Fahrtrichtung Galluswarte könnte der Bus die vorhandene Haltestelle Zanderstraße (Bus 33) nutzen. Für die Gegenrichtung könnte eine der vorhandenen Haltestellen genutzt werden oder eine Behelfshaltestelle in der Zander- oder Speicherstraße errichtet werden. Begründung: Für Bewohner:innen der Wurzelsiedlung und des entsprechenden Teils der Gutleutstraße stellt der REWE-Markt in der Speicherstraße eine der raren Einkaufsmöglichkeiten dar. Insbesondere seit der Sperrung der Camberger Brücke können die Lebensmittelgeschäfte im Gallus nur über große Umwege erreicht werden. Die wieder eingesetzte Linie 87 könnte in Richtung Galluswarte die Haltestelle am REWE ohne Umwege bedienen. Für den Rückweg müsste nur eine kleine Umleitung über die Hafenstraße in Kauf genommen werden, um eine große Verbesserung der Mobilität der Bürger:innen zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3754 2023 Die Vorlage OF 763/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße

28.02.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 778/1 Betreff: Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Weserstraße zwischen Gutleutstraße und Taunusstraße Längsparken anordnen zu lassen, die Markierungen sowie die Beschilderung anpassen zu lassen und vor den Kreuzungsbereichen Kaiserstraße und Münchener Straße an geeigneter Stelle jeweils eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen. Außerdem ist das Radfahren entgegen der Einbahnstraße für Radfahrende konsequent und durchgängig freizugeben und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Teilweise wird auf beiden Straßenseiten der Weserstraße schräg geparkt. Die immer größeren PKW und SUV blockieren dadurch sowohl die Fahrbahn als auch die Sicht für Fußgehende und Radfahrende. Radfahrende müssen im Gegenverkehr oft ausweichen, anhalten und absteigen. Durch Längsparken wird die Fahrbahn so weit verbreitert, dass Radfahrende sicher PKW passieren und Fußgehende die Fahrbahn besser überblicken und überqueren können. Ladezonen verhindern das Halten von Lieferfahrzeugen in zweiter Reihe. Die Reduzierung der Autodichte im Bahnhofsviertel soll im Bereich der Weserstraße und perspektivisch in der Verlängerung der Mainluststraße im Zuge der Anpassung der Verkehrsführung zum Theatertunnel beginnen. Fotos: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.03.2023, OF 788/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3772 2023 1. Die Vorlage OF 778/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 788/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des zweiten Ansatzes des Antragtenors das Wort "Fahrspur" durch das Wort "Fahrstreifen" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP und BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Umsteigezeit der Straßenbahnlinien 16 und 17 zwischen den Haltestellen „Varrentrappstraße“ und „Baseler Platz“ fahrgastfreundlich anpassen

26.01.2023 | Aktualisiert am: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2023, OF 589/2 Betreff: Umsteigezeit der Straßenbahnlinien 16 und 17 zwischen den Haltestellen "Varrentrappstraße" und "Baseler Platz" fahrgastfreundlich anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Umsteigezeiten zwischen den Straßenbahnlinie 16 und 17 zwischen den Haltestellen Varrentrappstraße und Baseler Platz zum Fahrplanwechsel im November 2023 so anzupassen, dass die Nutzer bei Umstieg eine angemessene Wartezeit haben. Begründung: Anfragen von Nutzern des ÖPNV im genannten Bereich. Derzeit ist der Fahrplan so getaktet, dass Fahrgäste nach Ausstieg für Umstieg fast 10 min auf die nächste Straßenbahn warten müssen. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3559 2023 Die Vorlage OF 589/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 1

Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1

17.01.2023 | Aktualisiert am: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2023, OF 1143/1 Betreff: Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass künftig inmitten von Wegebeziehungen anstatt grauer Poller nur noch StVO-konforme, kontrastreiche, rot-weiße Poller verwendet werden, die auch von Menschen mit schlechterer Sehkraft erkannt werden. Weiterhin sollen an folgenden Stellen entweder die grauen Poller durch kontrastreiche rot-weiße Poller ersetzt werden oder mit deutlichen rot-weißen Aufklebern sichtbarer gemacht werden: - Südlicher Fuß-/Radweg um das Skyline-Plaza, 1 Poller an Geh-/Radweg - Camberger/Mainzer Landstr. unter der Eisenbahnbrücke: 1 Poller auf Gehweg - Mainzer Landstr. 193-197, Einfahrt 195-197: 8 Poller auf Gehweg - Mainzer Landstr. 191-193, Einfahrt 191-193: 3 Poller auf Gehweg - Speicherstraße 42-44, Zufahrt Tiefgarage Nr. 42: 2 Poller auf Gehweg - Speicherstraße 2, Fußgängerüberweg, 6 Poller am Fußgängerüberweg - Weilburger Straße 3-5, Zufahrt Parkplatz Ärztehaus: 4 Poller auf Gehweg - Weilburger Straße 17, Zufahrt Hinterhof: 2 Poller auf Gehweg - Pariser Straße 2-10, zwei Zufahrten, 8 Poller auf Gehweg Begründung: Wenn inmitten eines Weges ein "unsichtbarer" Poller steht, so ist dies sehr gefährlich für die Fußgehenden, insbesondere für Sehbehinderte Menschen. Gemäß §43 (1) S.1 StVO müssen Sperrpfosten rot-weiß gestreift sein. Kontrastreicher rot-weißer Poller (Hafenstraße), Grauer Poller vs. kontrastreicher rot-weißer Poller (Skyline Plaza) - Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5094 2024 Die Vorlage OF 1143/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße

21.12.2022 | Aktualisiert am: 03.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2022, OF 719/1 Betreff: Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Entschärfung der bekannten Problematik in dem vorbezeichneten Bereich die folgenden Maßnahmen zu prüfen und über ihre Umsetzbarkeit zu berichten: 1. Ermöglichung eines unmittelbaren Linksabbiegens von der Mainluststraße auf die Gutleutstraße; 2. Umwidmung der Gutleutstraße zwischen Mainluststraße und Untermainanlage in Fahrtrichtung Untermainanlage in eine Anliegerstraße; und 3. Abdeckung und Begrünung eines größtmöglichen Abschnitts der Einfahrt zum Theatertunnel höhengleich mit der umgebenden Verkehrsfläche. Begründung: Die erste Maßnahme würde einem offensichtlichen Verkehrsbedürfnis Genüge tun. Die Notwendigkeit, dass Linksabbieger zunächst die Theatertunneleinfahrt umfahren müssen, entfiele. Die zweite Maßnahme würde die Anwohner und Gäste der dortigen Gastronomie entlasten. Die dritte Maßnahme schließlich würde das Grundproblem des gesamten Bereichs angehen, nämlich seine auf die Tunneleinfahrt zurückzuführende dystopische Unwirtlichkeit. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.08.2022, OF 542/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3403 2023 Anregung an den Magistrat OM 3404 2023 1. Die Vorlage OF 542/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "1. Ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren." 2. Die Vorlage OF 719/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1: Einstimmige Annahme Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 1

Bücherschrank in der Werftstraße 15/Ecke Gutleutstraße reinigen

20.11.2022 | Aktualisiert am: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 694/1 Betreff: Bücherschrank in der Werftstraße 15/Ecke Gutleutstraße reinigen Sowohl der Schaukasten des Ortsbeirates als auch der danebenliegende Bücherschrank vor der Werfstraße 15 an der Gutleutstraße sind stark mit Tags und Ähnlichem beschmiert. Der Magistrat wird daher gebeten für die Reinigung des Schaukastens und des Bücherschranks zu sorgen. Begründung: Der Schaukasten informiert die Anwohnenden zu Terminen des Ortsbeirates etc. Die Informationen sollten daher gut erkennbar sein und nicht von Schmierereien überdeckt werden. Ebenso wie der Bücherschrank sollte er zur Nutzung einladen und repräsentiert Stadt und Ortsbeirat. Dazu ist es wichtig, dass er repräsentabel aussieht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3258 2022 Die Vorlage OF 694/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten am Rottweiler Platz

15.11.2022 | Aktualisiert am: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 692/1 Betreff: Zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten am Rottweiler Platz Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Rottweiler Platz im Umfeld des Bürgerhauses Saalbau Gutleut zusätzliche Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern errichten zu lassen. Begründung: Insbesondere im Zuge öffentlicher Veranstaltungen übersteigt der Bedarf regelmäßig das Angebot. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3256 2022 Die Vorlage OF 692/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Fahrradständer Kreuzung Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße

13.11.2022 | Aktualisiert am: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2022, OF 693/1 Betreff: Fahrradständer Kreuzung Gutleutstraße/Ecke Schleusenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Fahrradständer im Bereich Gutleutstraße / Schleusenstraße zu installieren. Begründung: In diesem Bereich sind keine Fahrradständer vorhanden, daher werden Fahrräder oft an den Verkehrsschildern auf dem Gehweg abgeschlossen, was wiederum den Gehweg, der an dieser Stelle der Gutleutstraße recht eng ist, weiter einschränkt. Daher braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten, ohne Menschen auf dem Gehweg zu behindern. Foto (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3257 2022 Die Vorlage OF 693/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Behelfsausfahrt Rebstock während der Sperrung der Camberger Brücke öffnen

16.10.2022 | Aktualisiert am: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 649/1 Betreff: Behelfsausfahrt Rebstock während der Sperrung der Camberger Brücke öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Behelfsausfahrt Rebstock, die bisher nur bei großen Messen geöffnet wurde, für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke zu öffnen, um die durch die Sperrung entstandene Verkehrsbelastung im Gutleutviertel zu entschärfen eine schnelle und einfache Verbindung zwischen dem Gutleutviertel und dem Gallus sicherzustellen. Hilfsweise, für den Fall, dass die Öffnung der Ausfahrt in der Zuständigkeit einer anderen als städtischen Behörde liegt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf die zuständige Behörde zuzugehen, mit dem Ziel, die Behelfsausfahrt Rebstock wie dargestellt für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke zu öffnen. Begründung: Die Camberger Brücke wurde aufgrund dringend erforderlicher Ertüchtigungsarbeiten gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich für rund zweieinhalb Jahre andauern. Die Verbindungen zwischen dem Gutleutviertel und dem Gallus sind daher auf den Hafentunnel, die Umfahrung des Bahnhofs sowie einen großen Umweg über die A 5 beschränkt. Durch die Sperrung hat die Verkehrsbelastung in der Gutleutstraße - die selbst ohne die Sperrung bereits in der rush hour übernutzt ist - noch einmal deutlich zugenommen. Das große, ständig stockende Verkehrsaufkommen bringt neben Lärm auch starke Umweltbelastungen durch Abgase mit sich. Den Anwohner*innen ist es nicht zuzumuten, diese Situation für ganze zweieinhalb Jahre hinzunehmen. Da sich derzeit die Umfahrung der Camberger Brücke über die A 5 aufgrund des großen Umwegs über das Nordwestkreuz und das gesamte Rebstockgelände in der Regel nicht als Umfahrung der Camberger Brücke anbietet, soll die Behelfsabfahrt Rebstock für die Dauer der Sperrung der Camberger Brücke dauerhaft geöffnet werden, um die Situation in der Gutleutstraße zu entschärfen. Belastungen von Anwohner*innen an der Behelfsausfahrt sind dadurch nicht zu erwarten, da an der Behelfsausfahrt keine Wohngebäude vorhanden sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Annahme); 2 GRÜNE, CDU und BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Mülleimer Schleusenstraße austauschen

12.10.2022 | Aktualisiert am: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 665/1 Betreff: Mülleimer Schleusenstraße austauschen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten die zwei blauen Mülleimer in der Schleusenstraße, Ecke Speicherstraße durch Mülleimer mit größerem Volumen zu ersetzen. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, reicht das Volumen der jetzigen Mülleimer (gerade am Wochenende) oft nicht aus. Der Müll landet auf der Straße und zieht infolge dessen weiteren Müll an. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3032 2022 Die Vorlage OF 665/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Kurzstreckentarif zwischen Gallus und Gutleut

12.10.2022 | Aktualisiert am: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 641/1 Betreff: Kurzstreckentarif zwischen Gallus und Gutleut Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Strecke zwischen Galluswarte, Hauptbahnhof und Gutleutstraße den Kurzstreckentarif für alle Nutzer*innen des ÖPNV anzubieten. Begründung: Die Camberger Brücke zwischen Galluswarte und Gutleutstraße musste wegen dringender Brückenbauarbeiten kurzfristig und für mehrere Jahre gesperrt werden. Die Buslinie 87 wurde eingestellt. Umwegfahrten mit der Buslinie M46 sind eine Geduldsprobe, da diese im Berufsverkehr im Hafentunnel im Stau stecken bleibt. Die schnellste Verbindung zwischen Galluswarte und Gutleutstraße mit den S-Bahn-Linien 3-6 über Hauptbahnhof und den Buslinien ins Gutleut sollte genauso kostengünstig angeboten werden wie die bisherige Direktfahrt über die Camberger Brücke. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3016 2022 Die Vorlage OF 641/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Begrünung Straßenbahngleise Baseler Straße

12.10.2022 | Aktualisiert am: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2022, OF 664/1 Betreff: Begrünung Straßenbahngleise Baseler Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf die VGF zuzugehen, um eine Begrünung der Straßenbahngleise zwischen Hauptbahnhof und Baseler Platz zu erwirken. Dabei soll die Pflanzenmischung Sedum angewendet werden, um eine trockenheitsresistente Begrünung ganzjährig zu erreichen. Begründung: Der Bereich um den Hauptbahnhof hat besonders wenig Grün. Hier sollte jede Möglichkeit genutzt werden um Flächen zu entsiegeln und zu begrünen. Wie auf den Bildern zu sehen ist, wurden beispielsweise in Niederrad schon erfolgreich die Gleise begrünt. Dies ist sicherlich auch im Bereich der Baseler Straße möglich, da der Gleisbereich hier auch nicht von anderen Fahrzeugen genutzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3031 2022 Die Vorlage OF 664/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Barrierefreier Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle „Börneplatz“

10.10.2022 | Aktualisiert am: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2022, OF 668/1 Betreff: Barrierefreier Fußgängerübergang an der Tramhaltestelle "Börneplatz" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umbaumaßnahmen an der Haltestelle Börneplatz am westlichen Ende der Haltestelle einen zweiten Fußgängerübergang über die Bahngleise einzurichten. Der Übergang soll barrierefrei ausgestaltet werden und mittels Lichtsignalanlage eine sichere Querung ermöglichen. Das taktile Leitsystem ist entsprechend anzupassen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 12. September 2022 stellten Stadt und Verkehrsbetriebe die Planungen für die Verlängerung der Tramhaltestelle Börneplatz vor. Die Bahnsteige müssen verlängert werden, um den in Zukunft auf der Strecke fahrenden T40-Wagen das Halten zu ermöglichen. Aktuell ist kein zweiter Überweg geplant, so dass man die Gleisanlage nur an der Kreuzung Battonnstraße/ Kurt-Schumacher-Straße queren darf. Für Fahrgäste, die Richtung Main, Dom oder Fahrgasse wollen bzw. von dort kommend Richtung Hauptbahnhof zusteigen möchten, ergeben sich längere Umwege. Schon heute queren viele Menschen die Gleise, um Züge zu erreichen und Umwege zu vermeiden. Dies sollte auch mobilitätseingeschränkten Menschen und Menschen, die mit Kinderwägen, Rollator o.Ä. unterwegs sind, ermöglicht werden. Eine Lichtsignalanlage, wie sie z.B. an der Haltestelle Baseler Platz eingerichtet ist, würde zudem für Sicherheit sorgen und Unfälle vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3034 2022 Die Vorlage OF 668/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 6

Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen

18.09.2022 | Aktualisiert am: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2022, OF 591/6 Betreff: Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass beim Schulneubau auf dem ehemaligen Fiat-Gelände (Mainzer Landstraße / Ecke Elektronstraße) alternative Heizmöglichkeiten installiert werden. Dies kann durch einen Anschluss an ein von Abwärme der Rechenzentren gespeistes Nahwärmenetz geschehen oder durch ein Konzept mit Solarthermie und Wärmespeicher wie in der Parkstadt Unterliederbach oder durch weitere Konzepte wie z.B. aktuell im Hilgenfeld. Begründung: In der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 wurde ein Konzept vorgestellt, wie Nahwärme aus Rechenzentren in den Norden Griesheims transportiert werden kann und wie im Prinzip ganz Griesheim allein mit Nahwärme geheizt werden kann. Die Frage, ob mit dieser Nahwärme auch die neue Schule an der Mainzer Landstraße versorgt werden könne, wurde etwas ausweichend beantwortet, dass die Behörden nicht die schnellsten seien, was wohl so zu verstehen ist, dass die Schule fertig sein wird, bevor die Nahwärme angeschlossen werden kann. Trotzdem stellt sich die Frage, ob man das Heizungssystem der Schule nicht gleich so bauen kann, dass es dann relativ schnell und kostensparend an die Nahwärme angeschlossen werden kann, wenn diese verfügbar wird. Außerdem gibt es in Frankfurt Beispiele von Plus-Energie-Häusern, die ohne oder fast ohne Gas-Heizung auskommen. Das Plus-Energie-Haus in der Speicherstraße auf der Basis von Abwärme aus dem anliegenden Abwasserkanal ist ein gutes Beispiel, ebenso wie die Häuser in der Kamelienstraße in der Parkstadt Unterliederbach, wo die Heizung durch eine Kombination von Solarthermie, Wärmespeicher (Eisspeicher) und Pellet-Kraftwerk erfolgt, wobei in der Summe eines Jahres betrachtet mehr Energie erzeugt wird, als die Häuser verbrauchen. Auch im Neubaugebiet Hilgenfeld wird mit modernen Systemen gearbeitet, hier vor allem mit Erdwärme. Angesichts der Energiekrise und der Klimakrise sollten solche Möglichkeiten genutzt werden und keine Schulen mehr gebaut werden, die noch weitgehend auf konventionellen Heizsystemen beruhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2794 2022 Die Vorlage OF 591/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Nied: Beim Neubau der IGS 15 gleich CO2-freie Heizungssysteme einplanen

18.09.2022 | Aktualisiert am: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2022, OF 579/6 Betreff: Nied: Beim Neubau der IGS 15 gleich CO2-freie Heizungssysteme einplanen Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass beim Schulneubau der IGS 15 in Nied alternative Heizmöglichkeiten installiert werden. Dies kann durch einen Anschluss an ein von Abwärme der Rechenzentren gespeistes Nahwärmenetz geschehen oder durch ein Konzept mit Solarthermie und Wärmespeicher wie in der Park-stadt Unterliederbach oder durch weitere Konzepte wie z.B. aktuell im Hilgenfeld. Begründung: In der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 wurde ein Konzept vorgestellt, wie Nahwärme aus Rechenzentren in den Norden Griesheims transportiert werden kann und wie im Prinzip ganz Griesheim allein mit Nahwärme geheizt werden kann. Auch der geplante Neubau der IGS 15 in Nied ist nicht weit von Rechenzentren-Standorten entfernt. Daneben gibt es in Frankfurt Beispiele von Plus-Energie-Häusern, die ohne oder fast ohne Gas-Heizung auskommen. Das Plus-Energie-Haus in der Speicherstraße auf der Basis von Abwärme aus dem anliegenden Abwasserkanal ist ein gutes Beispiel, ebenso wie die Häuser in der Kamelienstraße in der Parkstadt Unterliederbach, wo die Heizung durch eine Kombination von Solarthermie, Wärmespeicher (Eisspeicher) und Pellet-Kraftwerk erfolgt, wobei in der Summe eines Jahres betrachtet mehr Energie erzeugt wird, als die Häuser verbrauchen. Auch im Neubaugebiet Hilgenfeld wird mit modernen Systemen gearbeitet, hier vor allem mit Erdwärme. Angesichts der Energiekrise und der Klimakrise sollten solche Möglichkeiten genutzt werden und keine Schulen mehr gebaut werden, die noch weitgehend auf konventionellen Heizsystemen beruhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2787 2022 Die Vorlage OF 579/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Kurvenbereich gegen Falschparker sichern - Rottweiler Platz

11.09.2022 | Aktualisiert am: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 631/1 Betreff: Kurvenbereich gegen Falschparker sichern - Rottweiler Platz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert den Bereich der Kurve am Rottweiler Platz vor dem Saalbau Gutleut gegen Falschparker zu sichern. Begründung: Im Bereich der Kurve ist das Parken verboten. Dennoch parken immer wieder PKW in diesem Bereich. Auf dem Bild steht der rote PKW schon im Halteverbot. Oft stehen noch weitere PKWs dahinter (im markierten Bereich). Da die Straße an dieser Stelle eng ist, wird es für Transportfahrzeuge oder Rattungswägen sehr schwierig durchzukommen. Um den Kurvenbereich permanent von falsch parkenden PKW freizuhalten wäre es gut, an dieser Stelle rot-weiße Poller und ggfs. Markierungen auf der Straße aufzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2827 2022 Die Vorlage OF 631/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainlust-/ Weser- und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen

22.08.2022 | Aktualisiert am: 03.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 542/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainlust-/ Weser- und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Die Verkehrsführung an der Kreuzung Mainluststraße / Weserstraße und Gutleut-straße führt täglich zu gefährlichen Situationen, weil ortsunkundige Autofahrende nicht verstehen, welche Fahrspur sie in der Mainluststraße nutzen sollen, um in den Theatertunnel fahren zu können. Das auf den Fahrbahnbelag aufgebrachte "Tunnel-Piktogramm" wird oft als U-Turn in Richtung Gutleutstraße missverstanden. Mehrfach in der Stunde führt dies zu Vollbremsungen, Rechtsabbiegen in die parallel zur Tunneleinfahrt verlaufende Gutleutstraße oder Gefährdungen von Radfahrenden, Fußgehenden und Nutzer*innen der dortigen Außengastronomie. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen zu ergreifen, die sich im Kreuzungsbereich aufhalten: 1. Ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren. 2. Entfall der Rechtsabbiegerspur in die Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe in Richtung Willy-Brandt-Platz und Markierung eines Radweges von der Wilhelm-Leuschner-Straße bis zur LSA. 3. Damit einhergehende Anpassung der Beschilderung vor der LSA nach rechts in "Durchfahrt verboten, Pfeil rechts, Anwohnender und Fahrrad frei, bei Tunnelsperrung frei". . Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.12.2022, OF 719/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur Sitzung am 27.01.2023 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3403 2023 Anregung an den Magistrat OM 3404 2023 1. Die Vorlage OF 542/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "1. Ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren." 2. Die Vorlage OF 719/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1: Einstimmige Annahme Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende

16.08.2022 | Aktualisiert am: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 587/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat 1, dem Amt für Straßenbau und Erschließung, dem Straßenverkehrsamt, dem Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße / Gutleutstraße / Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weser- zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige PKW-Fahrer*innen vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die PKW jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren Viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrer*innen bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere PKW in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und Fußgehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf "Grün" warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei "Rot". Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 96 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2640 2022 Die Vorlage OF 587/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Parkbuchten Speicherstraße ordentlich kennzeichnen

10.06.2022 | Aktualisiert am: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 567/1 Betreff: Parkbuchten Speicherstraße ordentlich kennzeichnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Markierung der Parkbuchten, welche kaum noch sichtbar ist, zu erneuern, sodass auch die Tiefgaragenzufahrt von Hausnummer 42 deutlich sichtbar nicht mehr als Teil der Parkbucht erscheint. Ebenso darf die Beschilderung nicht mehr durchgehend gelten, sondern dieser Bereich muss durch entsprechende Schilder beidseits auf Beginn/Ende der Parkbuchten hinweisen. Das ausgeblichene Schild "Parkscheinautomat" rechts der Zufahrt ist zu erneuern. Begründung: Da die o.g. Tiefgaragenzufahrt mangels Kennzeichnung häufig nicht als solche erkannt wird, wird dieser Bereich oftmals von Kunden des nahen Supermarktes zugeparkt, sodass Anwohnende nicht mehr ein- und ausfahren können und dadurch erheblich behindert werden. Tiefgaragenzufahrt mit fehlender Straßenmarkierung Beschilderung ergänzen / ausgeblichenes Schild erneuern Kaum noch sichtbare Markierung der Parkbuchten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 567/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 567/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase Hauptbahnhof Südseite verlängern!

05.04.2022 | Aktualisiert am: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 422/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase Hauptbahnhof Südseite verlängern! Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Überquerung der Baseler Straße in Richtung Wiesenhüttenplatz sicherer gestalten zu lassen, indem vorerst die verschiedenen Signalschaltungen so synchronisiert werden, dass die Straße in einem Zug überquert werden kann, und langfristig die Anzahl der derzeit vier Ampeln reduziert wird. Begründung: Wenn man vom Südausgang des Hauptbahnhofs die Baseler Straße in Richtung Wiesenhüttenstraße queren möchte, muss man auf vier verschiedenen und unterschiedlich geschalteten Fußgängerampeln achten: 1. rechte Einbiegerspur von der Mannheimer Straße 2. Geradeaus-Spur vom Hbf. in Richtung Baseler Platz 3. Straßenbahngleise in Richtung Hbf und Baseler Platz 4. Geradeaus-Spur vom Baseler Platz in Richtung Hbf., Dadurch kann es passieren, dass man eventuell eine der vorderen roten Ampeln übersieht und der einen grünen Ampel folgt mit der Gefahr, überfahren zu werden. Erschwerend kommt hinzu, dass an dieser Stelle fallweise auch noch eine Straßenbahn links in die Mannheimer Straße abbiegt. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2019 2022 Die Vorlage OF 422/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower

28.02.2022 | Aktualisiert am: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 364/1 Betreff: Zugang zum Mainufer für alle! Endlich Barrierefreiheit auf der Nordseite des Mainufers am Westhafentower Vorgang: OM 2048/17 OBR 1; ST 228/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, erneut auf den Eigentümer des Westhafentowers zuzugehen und die Schaffung eines barrierefreien Zugangs auf der nördlichen Mainuferseite vom Westhafen in Richtung Römer zu fordern, z.B. durch eine ca. 2m breite asphaltierte oder mit glatten Gehwegplatten belegte Spur. Begründung: Aus Richtung Westhafen kommend, befindet sich, ab der Westhafenbrücke, ein weiter Teil mit grober Kopfsteinbepflasterung, der für Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit Rollator oder Kinderwagen nahezu unüberwindlich ist. Es gib daher für Rollstuhlfahrer*innen und z.B. auch für Gehbehinderte mit Rollator keine Möglichkeit, das Mainufer auf der nördlichen Seite durchgängig zu befahren/bzw. zu begehen. An der Westhafenbrücke ist Schluß mit der glatten Spur. Ab dann folgt extrem gewölbtes Kopfsteinpflaster, unmöglich zu befahren. Es bleibt nur.... ein Zurück in den Verkehr! Einen großen Umweg über mehrere Ampeln Speicherstraße und Baseler Platz zu machen, ein Weg der auch nicht einfach zu bewältigen ist. (kein abgesenkter Fußweg auf der Ampelseite Wilhelm/Leuschner Straße, Straßenbahnschienen). Und ein großer Umweg für Menschen im Rollstuhl oder Gehbehinderte. Erholung am Mainufer sieht anders aus! Alternativ bleibt noch eine Rampe direkt am Ufer, allerdings auch mit feinerem Kopfsteinpflaster belegt, deren Steigung für schwächere Personen im Rollstuhl kräftemäßig kaum zu bewältigen ist, auch nicht für die oft älteren schiebenden Angehörigen. Ein Ausflug am nördlichen Mainufer endet für viele also am Kopfsteinpflaster der Westhafenbrücke, der Weg zum Römer ist versperrt, bzw. führt zurück über den Baseler Platz. Es handelt sich zwar um einen Platz im Privatbesitz, dieser steht aber der Öffentlichkeit als Wegverbindung zum Mainufer zur Verfügung und sollte daher für alle Menschen zugänglich sein! Es kann nicht sein, dass die Gestaltung hier derartig über den Interessen der Menschen steht und Behinderte in ihrem täglichen Leben massiv beeinträchtigt. Auch evtl. betroffene Eigentumsverhältnisse dürfen die Rechte zur Begehung des öffentlichen Raums nicht aushebeln. Es wäre eine Kleinigkeit, die im Verlauf des Westhafens im Kopfsteinpflaster bereits verlegte glatte Wegspur durchgängig zu verlegen, Design hin oder her. Mindestens seit 2014 ist dieses Problem schon Thema im Ortsbezirk! Der Magistrat legte nach wiederholten Nachfragen erst im Februar 2018 die ST 228 vor, die lediglich besagte, der Besitzer des o.g. Platzes lehne eine Umgestaltung des Platzes kategorisch ab, damit sei das Thema erledigt. Diese Antwort war schon damals nicht und ist aus heutiger Sicht im Hinblick auf die in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention erst recht nicht akzeptabel. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2048 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 228 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1835 2022 Die Vorlage OF 364/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 1

Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker

28.02.2022 | Aktualisiert am: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: Die_PARTEI

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Antrag Ortsbeirat 1

Maßnahmen bei Starkregen

27.02.2022 | Aktualisiert am: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1

Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz

22.01.2022 | Aktualisiert am: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 333/1 Betreff: Sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger Schleusenstraße/Westhafenplatz Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine sichere Querung der Speicherstraße für Fußgänger*innen, beispielsweise durch einen Fußgängerüberweg, gewährleistet werden kann, die vom Westhafenplatz in die Schleusenstraße oder umgekehrt gehen möchten. Begründung: Es gibt in diesem Bereich einen ausgeprägten Fußverkehr, der auf direktem Weg zwischen dem belebten Mainuferweg und der Schleusenstraße unterwegs ist, aber keine sichere Querungsmöglichkeit vorfindet. Es liegt eine unübersichtliche Verkehrsführung vor, bei der mehrere Fahrstreifen überquert werden müssen. Außerdem befindet sich dort ebenfalls eine Parkhauszufahrt, die die Übersichtlichkeit beeinträchtigt. Die LZA Ecke Werftstraße stellt einen signifikanten Umweg dar und wird daher vom Fußverkehr zwischen Schleusenstraße und Westhafenplatz nicht genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1598 2022 Die Vorlage OF 333/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Ideen

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66

Blitzer im Hafentunnel

02.06.2024

Der Hafentunnel wird von gewissen Auto- und Motorradfahrern als Schallkulisse genutzt. Dabei wird auf kurzer Strecke enorm beschleunigt, sodass insbesondere die BewohnerInnen südlich des Tunnels einer starken Lärmbelästigung ausgesetzt sind. Besonders am Wochenende ist in den Sommermonaten an Schlafen bei offenem Fenster nicht zu denken, während sich die Herren der Auspuffe im Hafentunnel austoben. Das Verkehrsdezernat sieht sich in dieser Frage machtlos und verweist auf die Polizei als zuständig für den fließenden (bzw. röhrenden) Verkehr. Die Polizei verweist auf ihr KART-Grüppchen, das mir ein wenig unterbesetzt erscheint. Die einfachste (und für die Stadt einträgliche) Lösung scheint mir eine feste Geschwindigkeitskontrolle im Tunnel (und direkt dahinter, wo auch gern beschleunigt wird). Da die Stadt prinzipiell nicht über ein Tempolimit nachdenken möchte, sollte sie doch wenigstens dem Gesundheitsschutz der Anwohner von Hafen- und Gutleutstraße nachkommen.

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7

Schotter an Haltestelle Baseler Platz mit Beton ersetzen

04.04.2024

Aktuell ist das Gleisbett der Tramschienen am Baseler Platz mit Schotter gefüllt. Wäre stattdessen hier, wie auch davor und danach betoniert, könnten die Einsatzwägen unserer Rettungskräfte über die Schienen bis zum Bahnhof und auch durch fahren. Die engen Straßen hier sind oft zu Pendlerzeiten sehr voll, und auch für die Autofahrer bietet sich kaum Platz auszuweichen.

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2

Griesheim-Süd öffnen (Wegfall der Omega-Brücke)

12.12.2023

Um den Verkehrsfluss in Griesheim-Süd zu verbessern, sollte, mindestens bis es einen Ersatz für die Omega-Brücke gibt, diee Einbaumstraße (Abzweig vom Griesheimer Stadtweg) für jeglichen Verkehr beidseitig zur Gutleutstraße hin öffnen.

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7

Gutleutviertel Straße einspurig

03.09.2023

In den letzten Wochen ist die Speicherstraße im Gutleutviertel unfreiwillig aufgrund von Reparaturen einspurig gewesen. Dies könnte auch dauerhaft umgesetzt werden und aus dem zweiten Fahrstreifen ein freier Streifen gemacht werden. Für die Anwohner ist es beim be- und entladen angenehmer (auch für Müllabholung oder Post) Fahrradfahrer könnten darauf entspannt fahren und Fußgänger haben weniger Zwei Rad Fahrer auf dem Fußweg. Es wäre dann weiterhin eine Spur frei, doch auch Autofahrer fahren gesitteter, wenn nur eine Spur genutzt werden kann, wodurch es ruhiger wird.

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11

Bahnhofsvorplatz am HBF aufräumen

26.09.2022

Am Vorplatz des Hauptbahnhofs sieht es aus wie im Krieg. Riesige Metallzäune mit Stacheldraht stehen überall herum. Wer (oberirdisch) vom Vorplatz auf Hbf-Seite zum Baseler Platz laufen möchte, der darf auf der Straße laufen. Einen Bürgersteig oder Durchgang gibt es dort nicht. Wie kann man so etwas Touristen zumuten? Das sieht echt schlimm aus, hätte man diese Zäune nicht besser aufstellen können (Durchgänge noch gewährleistend) und etwas dezenter gestaltet vielleicht verdeckt durch eine normale Holzwand?

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23

Bäume in der Mitte der Gutleutstraße + Radweg für Fahrräder in beide Richtungen

04.06.2022

- Bäume in der Mitte der Gutleutstraße - Ein einzigartiger Radweg für Fahrräder in beide Richtungen

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9

Fernbahntunnel Plus

22.07.2021

Man sollte beim Fernbahntunnel gleich die B44 vor dem Hauptbahnhof mit unter die Erde bringen. Ein Tunnel vom Baseler Platz zur Friedrich-Ebert-Anlage. Oben mehr Platz für Fußgänger und Trams, eine Fußgängerzone statt Autos. Ein gutes Vorbild ist da der Theatertunnel in Frankfurt, da hat man genau das gemacht.

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40

Fahrradweg unter der Friedensbrücke

06.07.2021

Unter der Friedensbrücke gibt es eine Unterführung. Während bei der Fortführung der Strasse auf Höhe des Bahnhofsviertels ein Fahrradweg vorhanden ist, endet dieser plötzlich an der gefährlichen Kreuzung in der Kurve vor der Unterführung. Das gefährdet Fahrradfahrer in besonderem Maße. Grundsätzlich ist hier nicht ausreichend Platz für Autofahrer, um Fahrradfahrer zu überholen, es passiert allerdings ständig, auch bei Gegenverkehr. Durch die Enge der Straße sind Fahrradfahrer in Lebensgefahr. Dazu tragen insbesondere LKWs bei, die in der Unterführung überholen und dabei Fahrradfahrer an den Rand drängen. Es soll daher beidseitig ein abgesicherter Fahrradweg in die Unterführung gebaut werden. Dazu muss eventuell die Strasse einspurig gemacht oder ganz gesperrt werden. Möglich wäre eine Regelung durch eine Ampel oder eine Umleitung über die Gutleutstrasse.

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23

Radweg Hauptbahnhof > Rödelheim

04.09.2020

die komplette Verkehrsführung von Hauptbahnhof bzw Baseler Platz bis hin nach rödelheim könnte man den Radweg wesentlich besser und eigenständiger ausbauen. Hier gibt es viele Engpässe und keinen guten Verkehrsfluss für die Radfahrer. Ebenfalls sind Spurwechsel bzw Linksabbiegen sehr erschwert und somit eine Gefahr. Eine eigene Schwur könnte hier durchgängig durchaus realisiert werden und würde somit eine gute Verbindung herstellen. Auch die Qualität der Fahrbahn und das fahren würde sich somit steigern.

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172

Zebrastreifen Gutleutstraße

04.11.2019

Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) auf der Gutleutstraße zur Verbindung der Werftstraße und des Durchgangs der Gutleutkaserne.

Unterstützer: 172

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Zebrastreifen Gutleutstraße

04.11.2019

Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) auf der Gutleutstraße zur Verbindung der Werftstraße und des Durchgangs der Gutleutkaserne.

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48

Den Main zwischen Gerbermühle und Westhafen für ÖPNV nutzen - RiverBus Frankfurt Main River Services

04.08.2019

Im Rahmen von gesperrten Straßen (Mainkai) und der Priorität des Klimaschutz mit alternativen Transportmöglichkeiten, wäre die Nutzung des Main für den ÖPNV wünschenswert, nahezu notwendig. Nicht nur als urbane Metropole, sondern auch als internationale Stadt, sollte in so ein repräsentatives und innovatives Projekt umgehend investiert werden. Auf der Strecke ab Gerbermühle bis Westhafen, mehrere moderne elektro RiverBus einsetzen! Haltestellen z.B. Gerbermühle, Osthafen, Hafenpark/EZB, Deutschherrnviertel, Alte Brücke, Eiserner Steg, Untermainbrücke/Schweizer Str., Theodor-Stern-Kai/Friedensbrücke, Westhafen Brücke/Speicherstraße. Siehe Beispielkarte.

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13

Barrierefreier Mainuferweg

01.03.2019

Kommend vom Westhafen ist der Zuweg zum Mainuferweg in Richtung Innenstadt mit dem Rollstuhl nicht befahrbar. Sowohl zwischen Bachforellenweg und Karpfenweg zum Mainuferweg ist ein kurzes Stück sehr grobem Kopfsteinpflaster zu passieren. Es wäre gut, wenn der Plattenbelag des Bachforellenweges um den Westhafen Tower geführt und an den Mainuferweg angeschlossen werden könnte.

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1

Unfallfrei zum Behördenzentrum/ Hauptbahnhof/ Fernbus

08.05.2017

Hallo, an der Mannheimer Straße/ Ecke Stuttgarter Straße gibt es nur einen halben Zebrastreifen (siehe Foto). Kommt man vom Behördenzentrum (Arbeits- und Sozialgericht, Finanzamt Frankfurt I-V, Polizei) über den Familie-Jürges-Platz) und möchte den ersten Teil der Mannheimer Straße überqueren, ist dies unproblematisch. Der Zebrastreifen hört jedoch plötzlich auf und der zweite Teil der Mannheimer Straße wird hierdurch zur Gefahrenzone. Bei diesem Teil der Mannheimer Straße ist zwar nur Liefer-, Bus-, Taxi- und Straßenbahnverkehr erlaubt, jedoch nehmen diese keine Rücksicht auf Fußgänger, da Ihnen anhand fehlender Warnungen, auch nicht bewusst ist, dass Fussgänger kreuzen könnten. Der Fußgänger selbst wird auch nicht ausreichend durch Beschilderung gewarnt, dass er gegebenfalls gleich überfahren wird. Durch den Neubau des Parkhauses, dem erhöhten Aufkommen durch die Fernbusse, wird es immer gefährlicher diesen Bereich zu überqueren. Um Besucher des Behördenzentrums, Kunden der Fernbusse sowie der Deutschen Bahn ausreichend zu schützen, sollte an dieser Stelle überlegt werden, den Zebrastreifen zu verlängern oder vielleicht ein Lichtsignal zu setzen. Auf dem beigefügten Bild sieht man sehr gut den verdutzten Blick des Fußgängers, der beinahe durch einen Transporter erwischt worden wäre. Dies Situation wiederholt sich an dieser Stelle hundertfach. Vielen Dank für Interesse. Eine Umsetzung des Vorschlags wäre grandios und sehr hilfreich.

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