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Parkplätze freiräumen von Schrottfahrzeugen

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): U.B.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.02.2020, OF 1239/1 Betreff: Parkplätze freiräumen von Schrottfahrzeugen Abgemeldete, nicht mehr fahrtüchtige Pkw und Lieferfahrzeuge werden immer wieder auf öffentlichen Parkplätzen in Wohngebieten abgestellt. Nachdem die angekündigte Frist (rotes Formular, das auf die Scheibe geklebt wird) für den Halter/die Halterin des Fahrzeugs, dieses zu entfernen, abgelaufen ist, sollte die angekündigte Maßnahme durchgeführt und das Fahrzeug entfernt werden. Dass Fahrzeuge nach Ablauf dieser Frist z.T. noch monatelang im öffentlichen Raum vor sich hinrosten und dringend benötigte Parkflächen belegen, ist nicht hinnehmbar. In der Rebstöcker Straße rostete ein Lieferwagen nach Fristablauf August 2019 noch bis Anfang Februar vor sich hin; vor der Frankenallee 143 wartet ein Pkw seit Sept. 2019 darauf, abgeholt zu werden. Von der Stadt angebrachte Hinweise, dass Fahrzeuge nach Ablauf einer genau datierten Frist auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden, hängen noch Monate - folgenlos. Maßnahmen, die die Behörden androhen - und dann monatelang nicht umsetzen, machen Behörden zur Lachnummer und signalisieren, dass Regelverstöße ohne Folgen bleiben - kein Signal, das wir uns für eine Gesellschaft wünschen! (A) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. im Ortsbezirk 1 abgemeldete und/oder fahruntüchtige Fahrzeuge aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und Parkplätze frei zu räumen; 2. für nicht fahrtüchtige und/oder abgemeldete Fahrzeuge zukünftig unmittelbar nach Fristablauf die angedrohte Maßnahme (Beseitigung auf Kosten des/der Fahrzeug-Haltenden) umzusetzen; 3. Insbesondere Parkplätze von folgenden Fahrzeugen frei zu räumen: a) weißer Lieferwagen (ohne Kennzeichen), Parkbucht im Grünstreifen Frankenallee (ca. Höhe Haus-Nr. 240 - seit Febr. 2020 b) schw arzer Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht Frankenallee / Krifteler Straße c) roter Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht vor Frankenallee 143 (B) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der organisatorische Ablauf aussieht, vom Zeitpunkt, nach dem abgemeldete Fahrzeuge im Straßenraum eine Aufforderung erhalten (rote Mitteilung) bis zum Fristablauf. Hier ist der Eindruck entstanden, dass die Fahrzeuge bei Kontrollgängen erfasst werden, die Mitteilung an die Fahrzeug Haltenden angebracht wird - und dann scheint es darauf anzukommen, wann bei einem Kontrollgang entdeckt wird, dass hier eine Frist abgelaufen ist und Handlungsbedarf besteht. Fotos privat

Begründung:

Die Parkplätze in Wohngebieten werden dringend benötigt und es ist ärgerlich, wenn sie durch Schrottfahrzeuge blockiert sind. Es ist lächerlich, wenn mit Abholung und Verschrottung gedroht wird - und die Stadt die Maßnahme dann monatelang nicht umsetzt.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 31 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1239/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor die Ziffer 3. wie folgt ergänzt wird: "d) Mercedes-Bus ohne Nummernschilder vor der Liegenschaft Josbacher Straße 20; e) abgemeldeter Opel Corsa vor der Liegenschaft Idsteiner Straße 184; f) abgemeldeter Renault gegenüber des Fußwegs zu den Liegenschaften Wörsdorfer Straße 8 bis 10 und 12 bis 14; g) zwei Fahrzeuge gegenüber des Hostels auf der Mainzer Landstraße." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5896 2020 Die Vorlage OF 1239/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und U.B. gegen Die PARTEI (= Ablehnung)