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Unbeantwortete Vorlagen endlich beantworten

Lesezeit: 1 Minuten
Partei: BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.10.2025, OF 1270/2

Betreff: Unbeantwortete Vorlagen endlich beantworten
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die noch nicht beantworteten Vorlagen noch vor der Kommunalwahl zu beantworten.

Begründung:

Gemäß §3 Abs. (9) Satz 1 der GOOBr ist der Magistrat gegenüber dem Ortsbeirat auskunftspflichtig. Ist der Magistrat mit der Beantwortung der Vorlagen des Ortsbeirats mit mehr als einem Jahr im Verzug, muß dies als Pflichtverletzung des Magistrats betrachtet werden; denn dadurch wird die gesetzlich verankerte Mitbestimmung des Ortsbeirates verletzt.
Beratung im Ortsbeirat: 2