S A C H S T A N D :
Antrag vom 08.10.2025,
OF 1270/2 Betreff: Unbeantwortete Vorlagen endlich
beantworten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die noch nicht beantworteten Vorlagen
noch vor der Kommunalwahl zu beantworten. Begründung: Gemäß §3 Abs. (9) Satz 1 der GOOBr ist der Magistrat
gegenüber dem Ortsbeirat auskunftspflichtig. Ist der Magistrat mit der
Beantwortung der Vorlagen des Ortsbeirats mit mehr als einem Jahr im Verzug,
muß dies als Pflichtverletzung des Magistrats betrachtet werden; denn dadurch
wird die gesetzlich verankerte Mitbestimmung des Ortsbeirates verletzt. Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Vorlagentyp: OF
ID: OF_1270-2_2025
Erstellt: 08.10.2025
Aktualisiert: 15.10.2025
Parser Lab: Unbeantwortete Vorlagen endlich beantworten
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Originaltext (PARLIS)
Quelle ⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
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Parser-Diagnostik
- Strukturierte Daten vorhanden
- Nein
- Regex Felder
- 0
- docETL Extraktion
- Fehlt
- docETL Entscheidungsschritte
- Fehlt
- docETL Markdown
- Fehlt
- Pflichtfelder Regex
- 3 Feld(er) fehlen