Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.05.2020, OF 1293/1 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721) [vormal VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr"] an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Rad Fahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: • Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt • Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen • Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße • Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße • Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/KurtSchumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen • Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die IgnatzBubis-Brücke • Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht • Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai • Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße • Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße • Kreuzung Europaallee/Lissaboner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europaallee • Europaallee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissaboner Straße • Europaallee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße • Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit Darüber wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen.
Begründung:
Das mit der STVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.4.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Rad Fahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 10 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halte musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in 9 Städten getestet und ist mit der STVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: STVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.htmlBeratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6023 2020 Die Vorlage OF 1293/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem vierten Punkt ein neuer Punkt mit den Worten "Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme