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Verkehrsführung im Bereich Rehstraße und Eichhörnchenpfad

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.12.2014

Antrag Ortsbeirat

Zweirichtungsverkehr in einem Abschnitt der Rehstraße prüfen

Details im PARLIS OF_1224-6_2014
07.03.2015

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsführung im Bereich Rehstraße und Eichhörnchenpfad

Details im PARLIS OF_1296-6_2015
10.03.2015

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsführung im Bereich Rehstraße und Eichhörnchenpfad

Details im PARLIS OM_3934_2015
Partei(en): CDU GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.03.2015, OF 1296/6 Betreff: Verkehrsführung im Bereich Rehstraße und Eichhörnchenpfad Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderung der Verkehrsführung im nordwestlichen Teil der Bizonalen Siedlung durchzuführen: - Drehung der erlaubten Fahrtrichtung in der Straße Eichhörnchenpfad - Drehung der erlaubten Fahrtrichtung in der Straße Kiebitzpfad - Drehung der erlaubten Fahrtrichtung in der Straße Iltispfad zwischen Eichhörnchenpfad und Kiebitzpfad - Einrichtung von Zweirichtungsverkehr in der Rehstraße zwischen Eichhörnchenpfad und Jägerallee - zeitliche Beschränkung von etwaigen Halteverboten in der Rehstraße im Bereich des Zweirichtungsverkehrs

Begründung:

Im Eichhörnchenpfad befindet sich die Michael-Schule (Förderschule), deren 90 Schüler täglich mit ca. 45 Fahrzeugen gebracht werden, sowie eine Kindertagesstätte, die ebenfalls Verkehr verursacht. Aufgrund der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung müssen Fahrzeuge, nachdem Sie Kinder gebracht oder abgeholt haben, über den Iltispfad, Rebhuhnstraße und Auerhahnstraße durch die ganze Siedlung zurück zur Jägerallee fahren. Aufgrund einer längeren Sperrung des Iltispfads wegen Baumaßnahmen ergab sich, dass Fahrzeuge über den Eichhörnchenpfad zurück fahren und dann nicht gemäß der Einbahnstraßenregelung über die Rehstraße, die Rebhuhnstraße und die Auerhahnstraße abfahren, sondern ca. 50 m entgegen der Einbahnstraßenregelung über die Rehstraße direkt wieder auf die Jägerallee fahren. Die vorgeschlagene geänderte Verkehrsführung führt dazu, dass bei nur 45 angenommen Fahrzeugen täglich zweimal ein Umweg von 45 x 700m = 31.5 km wegfällt. Der Verkehr der Kindertagesstätte erhöht diesen Wert weiter, so dass täglich mehr als 100 km weniger durch die Siedlung gefahren würde. Bei einem Ortstermin wurden mehrere Varianten besprochen, wobei sich die hier vorgeschlagene als vergleichsweise einfach umsetzbar gezeigt hat.Hauptvorlage: Antrag vom 20.12.2014, OF 1224/6 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3934 2015 1. Die Vorlage OF 1224/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1296/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1296/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme