Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil Harheim

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.03.2023

Antrag Ortsbeirat

Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil Harheim

Details im PARLIS OF_131-14_2023
13.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil Harheim

Details im PARLIS OM_3643_2023
Parteien: CDU SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.03.2023, OF 131/14

Betreff: Zielabweichungsverfahren für Nahversorger im Stadtteil Harheim
Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, für die in der OA 291 vom 5.12.2022 beantragte Schaffung von Baurecht auf den dort genannten Flächen unverzüglich ein Zielabweichungsverfahren einzuleiten.

Begründung:

Die in der o.g. Ortsbeiratsanregung beantragte und begründete Schaffung zusätzlicher Einzelhandelsinfrastruktur im Stadtteil Harheim wurde von der Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Den Hinweis des Magistrats aus der ST 607 vom 3.3.2023 aufnehmend, erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, eine Abweichung vom bestehenden Flächennutzungsplan mittels der schnellstmöglichen Einleitung des notwendigen Zielabweichungsverfahrens zu ermöglichen.
Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3643 2023 Die Vorlage OF 131/14 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satzteil "unter den in der Vorlage OA 292 vom 02.12.2022 aufgeführten Voraussetzungen und Bedingungen" eingefügt wird. Herr Sebastian Menges hat gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme