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Einrichtung eines beidseitigen absoluten Halteverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael-Grzimek-Schule

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.11.2017, OF 131/15 Betreff: Einrichtung eines beidseitigen absoluten Halteverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Straßenverkehrsbehörde anzuregen, das der Bereich des Zuganges zur Michael-Grzimek-Schule in der Straße "An der Walkmühle" mit einem für beide Seiten geltenden absoluten Halteverbot belegt wird. Die Länge des absoluten Halteverbots soll mindestens 50 m in diesem Abschnitt betragen. (darunter ggf. mit besonderen Hinweis oder Piktogramm als verbotene Ausstiegsstelle von Personen aus Fahrzeugen, falls zulässig)

Begründung:

In den vergangenen Monaten ist vermehrt zu beobachten, dass leider viele PKW direkt vor dem Eingangsbereich halten und dessen Fahrzeugführer/innen dort ihre zur Grundschule gehenden Kinder, teilweise sogar ganz gefährlich auf der Straßenseite, aussteigen lassen. Da gerade morgens diese Straße sehr stark frequentiert ist , kam es des Öfteren auch schon zu Beinahe-Unfällen durch aussteigende oder die Straße querender Kinder sowie auch durch eine enge Umfahrung der haltenden "PKW-Verkehrshindernisse" seitens anderer Fahrzeuge. Oft kommt es dadurch auch zu vermeidbaren Rückstaus von Fahrzeugen. Im Rahmen mehrerer Ortsbesichtigungen an der sowohl Vertreter des Ortsbeirates, aus der Schule, sowie vom Elternbeirat kam man letztendlich zum Ergebnis, dass hier ein vorhandenes eingeschränktes Halteverbot nicht zum Einschreiten ausreicht. Rein verkehrsrechtlich kann, auch auf Empfehlung der Polizei, nur ein beidseitig angelegtes absolutes Halteverbot greifen kann, um entsprechende Verstöße zum Schutz der Kinder umgehend und direkt ahnden zu können. Die Strecke dieses absoluten Halteverbots kann in diesem Abschnitt auf 50 lfdm beschränkt werden.Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2445 2017 Die Vorlage OF 131/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Nach Einrichtung des absoluten Halteverbots sollen verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme