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Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.09.2016

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße

Details im PARLIS OF_133-10_2016
04.10.2016

Auskunftsersuchen

Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße

Details im PARLIS V_158_2016
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.09.2016, OF 133/10 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit ein verkehrsberuhigter Straßenbereich auf der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstrasse und Weinstrasse eingerichtet werden kann.

Begründung:

Es spricht einiges dafür, dass der größte Teil der Autofahrer diesen Teil der Homburger Landstraße aus alter Gewohnheit nutzt, um die Stadtteile und weitere Ziele nördlich der Gießener Straße zu erreichen. Diese Ziele wären alle über die Gießener Straße zu erreichen, die insofern als Umgehungsverbindung zur Verfügung steht. Eine Verkehrsberuhigung in der Homburger Landstraße wäre die infrastrukturelle Voraussetzung für eine Verbesserung der Wohnqualität der Anwohner, eine verbesserten Andienung und Erreichbarkeit der ansässigen Gewerbebetriebe, und sie eröffnete so die Möglichkeit diesen Bereich als Zentrum für diesen Teil Preungesheims zu gestalten, was die alte und durchaus interessante Bausubstanz in diesem Bereich wieder zur Geltung verhelfen würde, die gegenwärtig auf Grund der Enge der Straße und ihrer Belastung verkommt.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 158 2016 Die Vorlage OF 133/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)