Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 98/15 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringen erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, währen die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1379 2022 Die Vorlage OF 98/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 153/10 Betreff: Herstellung der Grünanlage zwischen Gießener Straße, Feuerwehrstraße und Gederner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wann nun mit einer Herstellung der Grünanlage zwischen Gießener, Feuerwehr- und Gederner Straße zu rechnen ist. Begründung: Die Planungen liegen seit Jahren vor und immer noch nicht ist mit einem Beginn zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist nun eine Festlegung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 153/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 153/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 152/10 Betreff: Ampelkonzept für die Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Ampelschaltung auf der Gießener Straße einheitlich so zu regeln, dass eine Lösung einerseits die Bedeutung dieser Straße als Durchgangsstraße betont und den Autoverkehr von der Homburger Landstraße durch bessere Flüssigkeit ableitet, gleichzeitig aber auch sicherstellt, dass die U-Bahnstationen für Fußgänger gut zugänglich sind, die Schüler an der Theobald-Ziegler-Schule ungefährdet und schnell die Straße queren können und die Radfahrer möglichst ungehindert fahren können. Begründung: Es ist unbedingt erforderlich, dass die Gießener Straße möglichst viel Durchgangsverkehr aufnimmt, um den Kernort Preungesheim zu entlasten. Gegenwärtig wird die Ampelschaltung aber von den Autofahrern als so behindernd empfunden, dass sie offensichtlich lieber die Homburger Landstraße befahren. Gleichzeitig gibt es Beschwerden über zu lange Wartezeiten bei der Querung für Fußgänger und auch die Situation für Radfahrer ist trotz umfangreicher Umbauarbeiten insbesondere auch wegen der Ampelschaltung wenig befriedigend. Die spiegelt sich auch in verschiedenen Einzelanträgen des Ortsbeirats 10. Insgesamt scheint aber eine Gesamtoptimierung geboten, weil letztlich im Moment für keine Nutzergruppe auf der gesamten Strecke eine befriedigende Situation besteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1219 2021 Die Vorlage OF 152/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 178/10 Betreff: Künftige Ringstraßenbahn Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Neuerungen in Sachen Ringstraßenbahn im Bereich Eckenheim und Preungesheim, insbesondere hinsichtlich der bisherigen Varianten Homburger Landstraße respektive Gießener Straße, vorgesehen sind, 2. welche Änderungen beziehungsweise Verbesserungen zu 1., insbesondere in den Linien-Taktungen insgesamt sowie beim Umsteigen von und zu Bussen sowie der U5 vorgesehen sind, 3. ob, und wenn ja, wo Bäume sowie KFZ-Stellplätze zu 1. wegfallen werden, 4. wann die aktuellen Planungen zu 1. im Ortsbeirat 10 öffentlich vorgestellt werden? Begründung: Der ÖPNV in Frankfurt ist rasch auszubauen, zu optimieren und insgesamt solide aufzustellen. Ein gut funktionierender ÖPNV bietet viele Linien, um möglichst das Umsteigen zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1236 2021 Die Vorlage OF 178/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 80/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Gehweges zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1138 2021 Die Vorlage OF 80/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 149/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel zugunsten des Hauptfriedhofs hier: neues Friedhofstor 50 Meter entfernt vom alten Rolltor an der Ampel über den Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt den Bau eines neuen Tores zum Hauptfriedhof am Marbachweg mit einem Gesamtbetrag von bis zu 5.000 €. Begründung: Das alte Rolltor wird geschlossen, da die Jüdische Gemeinde das Grundstück dahinter gekauft hat und einen eigenen Zugang hat. Die Bewohner der Altenwohnanlage Dörpfeldstraße 4 bis 8 sind überwiegend ältere Personen und können teilweise nur noch kurze Strecken laufen. Für sie ist der Weg bis zum Eingang Marbachweg Ecke Gießener Straße zu weit und zu beschwerlich. Grobe Markierung des alten und neuen Standortes aus der folgenden Skizze ersichtlich: (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 34 Die Vorlage OF 149/10 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Fraktionslosen erklärt und vor Beschlussfassung im Tenor nach dem Wort "Marbachweg" um die Worte "durch das Grünflächenamt" ergänzt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 51 2021 Die Vorlage OF 149/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 119/10 Betreff: Piktogramme "Tempo 30" für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße Östlich der Homburger Landstr. ist jeweils beginnend/endend am Kaiserkronenweg, Berkersheimer Weg und der Julius-Brecht-Str. eine sehr weitläufige 30er-Zone eingerichtet. Vom Gebäude Am Schieferstein 21 ist beispielsweise bis zum Verlassen der Zone eine einfache Strecke von rund 1.250 Meter zurückzulegen! Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführer*innen offensichtlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird basierend auf der VwV zur StVO gebeten, entsprechende 30-Piktogramme aufzubringen. Hier insbesondere Berkersheimer Weg Am Neuenberg Am Schieferstein Im Steinbügel Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1011 2021 Die Vorlage OF 119/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 142/10 Betreff: Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob und wenn ja wann die Ampelanlage an der Ecke Homburger Landstraße /Weilbrunnstraße ehestens mit akustischen Hilfen als Blindenampel ausgestattet werden kann, 2. soweit noch nicht geschehen, die Ampel auf die Prioritätenliste für Blindenampeln aufgenommen werden kann. Begründung: Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1019 2021 Die Vorlage OF 142/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 76/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Gründe: I. Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren beim Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. II. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft der Stadt wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 76/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 931 2021 Die Vorlage OF 76/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 72/15 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße / Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Wir halten 6 bis 8 Sekunden zusätzlich hier für angemessen, so wird der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt. Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 928 2021 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 68/15 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: OM 6742/20 OBR 15; ST 1264/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der an der Heinrich-Berbalk-Straße liegende und vielfach genutzte Bolzplatz erhalten bleibt oder der dortigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus den Bebauungsplänen Nr. 516/ Nr. 923 zum Opfer fällt. Sollte dies der Fall sein wir um Mitteilung gebeten, welcher Alternativstandort in diesem Bereich für den Bolzplatz in Frage kommt. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 ist zu entnehmen: "Im Vortrag des Magistrats zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße (M 211 vom 12.11.2018/ § 3491 vom 13.12.2018) wurde bereits dargelegt, dass hier ergänzend zum Baurecht für die geplanten Schulstandorte u. a. auch das Baurecht für die Erschließungsstraße geschaffen werden soll. Daher wird die für einen Kreisverkehrsplatz erforderliche Fläche weiterhin Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 923 sein." Aufgrund dieses Vorhabens besteht die Befürchtung, dass der dort liegende Bolzplatz nicht erhalten bleiben soll. Da es jedoch jetzt schon an Sport- und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche fehlt, wäre dies ein inakzeptabler Zustand. Sollte es also zutreffen, dass dieser Bolzplatz entfernt wird, ist innerhalb des Bereichs vorgenannter Bebauungspläne Ersatz zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 925 2021 Die Vorlage OF 68/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 94/10 Betreff: Radfahrampel mit Vorrangschaltung an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anbringen von einer vorrangig geschalteten Radfahrampel an der Kreuzung Ronneburgstraße - Ecke Gießener Straße in Richtung Eckenheim dazu führen könnte, dass Radfahrende besser vor linksabbiegenden Autos geschützt sind Begründung: Durch die Anbringung von einer Radfahrampel könnten vor allem die Kinder, die dort zur Schule fahren, besser vor links abbiegenden Autos geschützt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 94/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 995 2021 Die Vorlage OF 94/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und AfD gegen FDP (= Ablehnung); CDU und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 101/10 Betreff: Rückbau der Fahrradbügel im Bereich der Kreuzstraße/Ecke Braumannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die seinerzeit im Rahmen der Verkehrssicherung aufgestellten Fahrradbügel im Bereich der Kreuzstraße Ecke Braumannstraße zurückzubauen. Begründung: Im Rahmen der Verkehrssicherung in diesem Einmündungsbereich wurde die zur Verfügung stehende Parkfläche für die PKWs neu geordnet bzw. markiert, so dass vor den Gehwegen diese deutlich als Parkverbotsfläche markiert wurde. Dadurch ist die Befahrung durch die Fahrzeuge der FES gewährleistet, auch können alle anderen Autofahrer die bestehenden Vorfahrtsregeln optimale beachten, Fußgänger können ungehindert ihren Weg gehen. Das diese Maßnahme auch den gewesenen Parkraum reduziert liegt nahe. Doch warum angrenzender Parkraum mit Fahrradbügeln zugestellt werden muss, ist nicht nachzuvollziehen. Die Anwohner haben ihre Fahrradstellfläche auf den Hinterhöfen und 30 Meter entfernt, im Bereich der Bushaltestelle, stehen 5 Fahrradbügel. Diese Maßnahme erhöht den eh schon vorhandenen Parkdruck und ist für die Anwohner und die angrenzenden Gewerbetreibenden nicht hinnehmbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 101/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und fraktionslos gegen LINKE., FDP und AfD (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 89/10 Betreff: Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche sinnvollen Maßnahmen ein sicheres Überqueren der Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames (als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz) ermöglicht werden soll. Begründung: Mehr Sicherheit für Fußgänger ist dort erforderlich, auch aufgrund der stetig steigenden Besucherzahlen. Dies gilt auch mit Blick auf das wichtige Projekt "Wildnis wagen" im Nordpark. Der Alte Flugplatz sowie auch der Nordpark haben sich gut etabliert und werden auch weiter an Bedeutung gewinnen. Dies auch gemeinsam, so dass entsprechende Querungssicherheit erforderlich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 638 2021 Die Vorlage OF 89/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2021, OF 29/14 Betreff: Wie werden Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Gymnasium Nord (Bonames) kommen? Für das zukünftige Gymnasium Nord in Bonames ist der B-Plan 923 aufgestellt worden. Demnach wird der neue Schulstandort unmittelbar an einer Stadtbahnhaltestelle liegen. Die Vernetzung im Fuß- und Radverkehr mit den angrenzenden Quartieren erfolgt über eine neue Ortsrandstraße zwischen Homburger Landstraße und dem Schulgelände. Wie aber werden die Schülerinnen und Schüler aus den südöstlich der Schule gelegenen Stadtteilen Nieder-Erlenbach und Harheim ihre Schule erreichen, denen die U-Bahn dabei keinen Nutzen bringt? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Schule für Schülerinnen und Schüler sicher und schnell erreichbar sein wird, die mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 137 2021 Die Vorlage OF 29/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 60/15 Betreff: Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Anwohner der Homburger Landstraße beklagen das hohe Verkehrsaufkommen und die gestiegene Lärmbelastung. Die Homburger Landstraße ist zwischen Bernerstraße und U-Bahnstation "Bonames Mitte" als Anliegerstraße ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Welche Maßnahmen sind aus der Sicht des Magistrats sinnvoll, um den Durchgangsverkehr einzudämmen und hier Abhilfe für die Anwohner zu schaffen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 124 2021 Die Vorlage OF 60/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung); 6 CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 61/10 Betreff: Beseitigung der Probleme in der Kurve der Gießener Straße stadtauswärts vor der Endhaltestelle der Linie U 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass sichergestellt wird, dass die Entwässerung Kurve der Gießener Straße kurz vor der Endhaltestelle der U 5 stadtauswärts so in Ordnung gebracht wird, dass sich dort bei stärkerem Regen nicht immer große Pfützen auf den Radwegen bilden, die Radfahrer und Autofahrer zu Ausweichaktionen zwingen und dadurch insbesondere die Radfahrer in Gefahr bringen. Außerdem sind der rote Fahrbahnbelag und die Radpiktogramme teilweise schon wieder abgängig, so dass hierfür dauerhafte Lösungen gefunden werden müssen. Begründung: Auch wenn der Ortsbeirat bereits in der Sitzung auf die vorgenannten Missstände verwiesen hatte und das ASE Lösungen finden wollte, sind die Probleme leider nach wie vor nicht endgültig abgestellt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 515 2021 Die Vorlage OF 61/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 67/10 Betreff: Fußgängerüberweg am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, einen Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz zu ermöglichen. Begründung: Der entsprechende Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., 1 FDP und AfD gegen CDU, 1 FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 57/10 Betreff: Zweiter Zebrastreifen Alkmenestraße zur Bezirksportanlage Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am südlichen Ende der Haltestelle Alkmenestrasse, in Verlängerung dieses Gleisübergangs, einen zweiten Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Alle Nutzer, insbesondere die Kinder und Jugendlichen die mit der Linie 18 zu der Bezirks-sportanlage Frankfurter Bogen fahren um am Fußballtraining (Mo-Fr 16-20 Uhr) teilzunehmen benutzen immer den hinteren Teil der Straßenbahn um auszusteigen und überqueren dort die Straße. Beim Ausgang am vorderen Teil der Straßenbahn gibt es zwar einen Zebrastreifen aber dieser ist zu umständlich und ist mit Umweg verbunden. Die Situation ist vergleichbar mit der Haltestelle Sigmund-Freud-Straße. Bei seiner Vorstellung der neuen U 5-Haltestellen wurde der damalige Verkehrsdezernent bereits frühzeitig vom OBR 10 darauf hingewiesen, dass dort die Nutzer immer die kürzeren Wege in Anspruch nehmen, ohne auf die Gefahren zu achten, auch ohne Ampel. Das Verkehrsdezernat gab später die ablehnende Haltung auf. Eine 2. Ampel wurde zum Schutz der Nutzer doch nachinstalliert. Genauso verhält es sich an der Haltestelle Alkmenestraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 513 2021 Die Vorlage OF 57/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 56/10 Betreff: Holperiger Bürgersteig zwischen Hoherodskopfstraße 20 und 36 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig zwischen der Hoherodskopfstraße 20 und 36 wieder verkehrssicher herzurichten. Begründung: Im Laufe der Zeit sind durch starke Baumwurzelwucherungen erhebliche Verformungen des Bürgersteiges entstanden, Hebungen und Absenkungen. Sie stellen eine große Unfallgefahr dar, besonders mit Blick auf die kommende Winterzeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 512 2021 Die Vorlage OF 56/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 71/10 Betreff: Brücke zwischen Eckenheim und Eschersheim nicht als Schleichweg nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch sinnvolle Absperrungen der Auf- und Abfahrten diese Querung nur noch von Fahrradfahren und Fußgänger*innen genutzt werden kann Begründung: Die Brücke - Verlängerung Sigmund-Freud-Straße auf Ziegenhainer Straße - wird häufig als Schleichweg von Autofahrer*innen genutzt, um verschiedene Kreuzungen und Ampelphasen nahe und auf der Hügelstraße zu umfahren. Dabei kommt es zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Radfahrer*innen und Fußgänger*innen. Quelle: google.de/maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 71/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 71/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des §161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Betreff: Schülerfahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangen Tagen sind den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide hinsichtlich der Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG zugestellt worden. Darin heißt es, dass eine Gefährlichkeit des Schulwegs nicht mehr besteht. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten: 1. Warum ist der Schulweg aus Sicht des Magistrats nicht mehr gefährlich nach §161 HSchG? 2. Worin bestand die Gefährlichkeit des Schulwegs nach §161 HSchG in der Vergangenheit? 3. Welche Maßnahmen haben diese Gefährlichkeit nach §161 HSchG behoben? 4. Seit wann wurde den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnsiedlung Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt? 5.a Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Begehung des Schulwegs stattgefunden? 5.b Wer hat an der Begehung teilgenommen? 5.c Welcher Weg wurde genommen? 6.a Wie viele Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk sind von Ablehnungsbescheiden betroffen? 6.b Welche Schulen besuchen diese Schülerinnen und Schüler? 7. Wurden die betreffenden Schulen, der Ortsbeirat, der Ortsvorsteher, die Kinderbeauftragte, der Schutzmann vor Ort einbezogen? 8. Geht der Magistrat davon aus, dass der Bring- und Abholverkehr in Nieder-Eschbach durch diese Maßnahme zunehmen wird? Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren. 2. Zeitnah Auskunft darüber zu erteilen, warum der Schulweg aus Sicht des Fachamtes nicht mehr gefährlich nach § 161 Hessisches Schulgesetz ist. 3. Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Schulwegbegehung stattgefunden und wer hat an dieser teilgenommen und welcher Weg wurde genommen? Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hochfrequentiert. Die stetigen Bemühungen auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grizmek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, als der Fußweg für nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssten die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbeschiede übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schön länger die erhöhte Geschwindigkeit mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 32/9 Betreff: Brücke zwischen Eckenheim und Eschersheim nicht als Schleichweg nutzen Vorgang: OM 2212/17 OBR 9; ST 516/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, dass durch sinnvolle Absperrungen der Auf- und Abfahrten diese Querung nur noch von Fahrradfahren und Fußgängern genutzt werden kann. Begründung: Die Brücke - Verlängerung Sigmund-Freud-Straße auf Ziegenhainer Straße - wird häufig als Schleichweg von Autofahrern genutzt, um verschiedene Kreuzungen und Ampelphasen nahe und auf der Hügelstraße zu umfahren. Dabei kommt es zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Radfahrern und Fußgängern. Auch OM 6256 und ST 809 zeigen, dass die Kreuzung der beiden Straßen nicht unproblematisch ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 516 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 20 Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage einen Ortstermin zu organisieren. Beschluss: Die Vorlage OF 32/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 32/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 32/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 16/10 Betreff: Nicht erlaubtes Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausnummer 630 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, auf das nicht erlaubte Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausummer 630 durch entsprechende Markierungen deutlicher hinzuweisen. Begründung: Markierungen sind dort sinnvoll. Ähnliche Markierungen in der Homburger Landstraße wurden bereits vor geraumer Zeit etwas oberhalb dieser Stelle angebracht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 69 2021 Die Vorlage OF 16/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 1/10 Betreff: Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von LKW auf dem Parkstreifen der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Siegmund-Freud-Straße verboten werden kann. Begründung: Da vermehrt LKW auf diesem Parkstreifen stehen, bei jeder Witterung den Motor warm laufen lassen (Schadstoffemission) und Anwohnern sowie Pendlern den Platz wegnehmen, sollen die Schilder Parkverbot für LKW = VZ 253/283 der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 1/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 169 2021 Die Vorlage OF 1/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2021, OF 20/3 Betreff: Koordination von Straßenbaumaßnahmen Aktuelles Beispiel Gießener Straße Vorgang: V 1309/19 OBR 3; ST 1824/19 Bereits im Jahr 2018 hat der Ortsbeirat 3 auf eine CDU-Initiative hin den Magistrat gebeten im Mittelstreifen der Gießener Straße Bäume zu pflanzen. Eine Nachfrage im Jahr 2019 ergab, dass aktuelle Trassenpläne Baumstandorte möglich machen würden, eine abschließende Prüfung erfolgen und der Ortsbeirat 3 unaufgefordert unterrichtet würde. (ST 1824 aus 2019) Mittlerweile sind mehr als 1 1/2 Jahre vorbei und der Ortsbeirat wartet immer noch auf Nachricht. Zu Beginn des Jahres wurde der Grünstreifen im gesamten Bereich zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße aufgegraben und wieder verschlossen. Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen neuen Bäume gleich mit zu planen und zu pflanzen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, 1. Werden grundsätzlich bei Straßenbaumaßnahmen mögliche weitere Baumstandorte geprüft und dann auch mit umgesetzt? 2. Wird bei Straßenbaumaßnahmen geprüft, ob eventuell auch andere Versorgungsleitungen (z.B. auch die Umrüstung von Gaslaternen) in absehbarer Zeit erneuert werden müssen und dies bei dieser Gelegenheit gleich mit eingeplant? 3. Wann erfolgen auf der Gießener Straße im Bereich des Grünstreifens zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße die bereits seit 2018 geplanten neue Baumpflanzungen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1824 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 96 2021 Die Vorlage OF 20/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2021, OF 8/15 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss zur NR 1368 und M 151 der Stadtverordnetenversammlung betreffend des in Auftrag gegebene Prüfungsauftrags für eine umfassende Vorprüfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet Züricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurückgenommen. Die Vorprüfung ist umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen Freiflächen sind stattdessen entsprechend der in der OA 620 des OBR 15 beschlossenen Vorgaben zur M 154 komplett in den Grüngürtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern. Diese Flächensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgeführten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ist im gesamten Areal zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzüglich einzuleiten. Das für den gesamten Stadtbereich betreffende Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151) wird unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets Züricher Straße (u.a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag für ein neuen Gewerbegebietsstandort Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeändert und entsprechend so weiter fortgeführt. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser Freiflächen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren Gründen, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04. März 2021 der NR 1368 zur M 151 mit der ein umfassender Prüfauftrag für das geplante Gewerbegebiet einhergeht ist zurückzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der Vorprüfung für dieses Gewerbegebiet erhält eine breite Unterstützung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Das klare Ergebnis der Kommunalwahl mit einem sehr hohen Zuspruch für die Zielsetzung der CDU Nieder-Eschbach, welche sich nachhaltig gegen die Ansiedlung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße eingesetzt, kann als klares Votum zum Erhalt der dortigen Freiflächen gewertet werde. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der Vorprüfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den Grüngürtel zwecks dauerhafter Sicherung der Freiflächen wird eindeutig dem Wählerwillen entsprochen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 15 2021 1. Die Vorlage NR 1368 wird unter Hinweis auf OA 15 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 8/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Satz Nummer 5 entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 1148/10 Betreff: Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg endlich rot markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass das Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung "Am Dachsberg", wie vom Ortsbeirat 10 bereits angeregt, endlich rot markiert wird. Begründung: Alle auf besagte Kreuzung hinführende Teile des Radweges sind in besonderen Gefahrenbereichen in den Kreuzungen zwischenzeitlich rot markiert. Nur das besonders gefährliche Ende unter der Brücke in sehr schlechten Lichtverhältnissen, wo Radfahrer von Autofahrern besonders leicht übersehen werden können, ist nicht markiert. Eine solche Markierung würde diese Gefahrensituation den Autofahrern aber nochmals deutlich vor Augen führen. Da der Aufwand hierfür gering erscheint, ist auch in Anbetracht eines irgendwann im Rahmen der Verlängerung der U5 zu erwartenden Umbaus der Einmündung kein Grund ersichtlich, bis dahin diese erhebliche Gefahr nicht zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7269 2021 Die Vorlage OF 1148/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1151/10 Betreff: Unterstützung der FES hier: bessere Voraussetzungen zum Abholen des Mülls schaffen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie umgehend die wichtige Arbeit der FES zum Müllabholen in den vielen beengten Straßen des Ortsbezirks 10 (wie zum Beispiel in der Kreuzstraße und ihren Stichstraßen) endlich erleichtert werden kann. Begründung: Kreuzungsbereiche in Frankfurt werden oft zugeparkt. Dies kann die Arbeit von Einsatzwagen nicht nur der FES erschweren. Seitens der betroffenen städtischen Ämter werden zu selten echte Lösungen angeboten. Das Thema kann und darf aber nicht ausgesessen werden. Der gordische Knoten muss hier - offenbar aufgrund von Schnittstellenproblemen der Ämter - vom Magistrat durchschlagen werden. Dies würde auch Reklamationen reduzieren und die Arbeit aller Beteiligten stark entlasten. Dies erwartet nunmehr der Ortsbeirat umgehend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7259 2021 Die Vorlage OF 1151/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1132/10 Betreff: Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Ronneburgstraße einrichten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann schnellstmöglich die bereits seit geraumer Zeit erbetene Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße / Ronneburgstraße nebst den erforderlichen Bodenrillen eingerichtet werden kann. Dabei soll bitte aufgrund der benachbarten Wohnungen die Lautstärke moderat eingestellt werden. Begründung: Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Sehschwächen ist dringend geboten. Diese Straßenquerung wird stark frequentiert, auch von Menschen mit Sehschwäche. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7262 2021 Die Vorlage OF 1132/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1122/10 Betreff: Jubiläum in 2022: 1250 Jahre Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und dem Ortsbeirat 10 gebeten, zu prüfen und zu berichten (sowie so weit möglich zu veranlassen), ob und wenn ja wie das in 2022 anstehende Jubiläum "1250 Jahre Preungesheim" seitens der Stadt Frankfurt am Main unterstützt wird. Von besonderem Interesse sind zum Beispiel: 1. Ein Festwochenende an dem rund um den Gravensteiner-Platz gefeiert werden kann, wenn möglich nach den Sommerferien 2022; 2. Die Einbindung der VGF sowie des Vereins Historische Straßenbahn der Stadt Frankfurt am Main, um zum Beispiel einen Pendelverkehr zum Museums-Bus 434 sowie dem historischen Straßenbahnzug "Banana Joe" zu ermöglichen. Begründung: Preungesheim wurde 872 urkundlich erwähnt und ist somit älter als die Stadt Frankfurt am Main. Gerne erinnern sich die Preungesheimerinnen und Preungesheimer an die 1200-Jahrfeier 1972. Damals wurde Trasse der U5 über die Gießener Straße verlängert und bis Endhaltestelle Preungesheim eingeweiht. Es wäre sehr schön, wenn auch das 1250. Jubiläum stattfinden könnte und zum Beispiel Vereine und Kirchengemeinden wieder aufeinander abgestimmt mitmachen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 653 2021 Die Vorlage OF 1122/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2020, OF 1106/10 Betreff: Transportwagen für den Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 stellt Mittel aus seinem Budget zur Anschaffung eines Transportwagens (mit Andockstation und Pfandsystem) für den Eingangsbereich "Marbachweg/Gießener Straße" des Hauptfriedhofs zur Verfügung. Die Investitionen sollen einen Maximalbetrag von 4.000 € nicht überschreiten. Begründung: Entsprechende Angebote sind auf Friedhöfen üblich und sinnvoll. Der Ortsbeirat 10 hat sich bereits im Rahmen der Finanzierung eines Bücherschranks im benachbarten Leseparkbereich des Hauptfriedhofs engagiert. Die zu erwarteten Kosten sind entsprechen denen der vom Ortsbeirat 10 bezuschussten Transportwagenstation auf dem Bonameser Friedhof. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 479 2020 Die Vorlage OF 1106/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 1014/3 Betreff: Ausweis von Autoparkplätzen in der Gießener Straße und der Wetteraustraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in folgenden Straßenabschnitten reine Autoparkplätze auszuweisen: Gießener Straße entlang der Friedhofsmauer, hier sind einige Bereiche bereits ausgewiesen, jetzt soll die Regelung auf die gesamte Länge ausgedehnt werden Wetteraustraße von der Einmündung in die Rotlintstraße bis zum Straßenende am Günthersburgpark Begründung: In diesen Straßenabschnitten werden häufig Transporter, Anhänger und Wohnmobile abgestellt, die dann über Wochen dort stehen bleiben. Aufgrund des auch hier herrschenden Parkdrucks sollten die Stellplätze im öffentlichen Raum hier den Autos vorbehalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1014/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7161 2021 Die Vorlage OF 1014/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 1075/10 Betreff: Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, die Durchfahrtsverbote auf dem Krehlingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße besser zu kontrollieren, um den ständig zunehmenden Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Durch die verschiedenen Sperrungen auf Parallelstraßen hierzu, etwa der Homburger Landstraße und den Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, gibt es immer mehr Kraftfahrer, die die Staus durch Nutzung der gesperrten Straßen oder Feldwege umgehen wollen. Auch nach Aufhebung der Sperrung der Homburger Landstraße ist keine große Besserung eingetreten. Deshalb müssen die Durchfahrtsverbote nachdrücklich durchgesetzt werden, auch um die eingetretene Gewohnheitsbildung abzuwehren. Das ist insbesondere auf der Berkersheimer Bahnstraße erforderlich, damit sich an der Schranke keine Autostaus bilden, die die durch Reiter und Fahrradfahrer nach der Sperrung der Unterführung am Wiesengarten ohnehin schon angespannte Situation noch verschärfen. Dadurch können Pferde scheuen und Fußgänger und Radfahrer, nicht aber die relativ sicheren, sich verbotswidrig verhaltenden Autofahrer gefährden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6778 2020 Die Vorlage OF 1075/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1073/10 Betreff: Sichere Wege für Radfahrer alternativ zum alten Preungesheimer Ortskern ausweisen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist sichere Wege für Radfahrer aus Richtung Berkersheim kommend in Richtung Innenstadt auszuweisen. Als Alternative zum Engpass im alten Kern von Preungesheim über die Homburger Landstraße würde sich ein Hinweis auf eine Umfahrung durch den Frankfurter Bogen, den Dorfgarten oder die Gießener Straße anbieten. Begründung: Die Homburger Landstraße ist für Radfahrer, die vom Dachsberg aus Berkersheim kommen, die natürliche Verlängerung in Richtung Innenstadt. Die Homburger Landstraße verfügt im Bereich des alten Ortskerns zwischen Gießener Straße und Weilbrunnstraße allerdings über keinen Radweg und keinen Schutzstreifen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6777 2020 Die Vorlage OF 1073/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1035/10 Betreff: Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke am Frankfurter Berg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke auf der Homburger Landstraße am Frankfurter Berg gebeten: 1. Warum wurde die Ersatzbrücke nicht rechtzeitig vor Abriss der alten Brücke erstellt, zumal so vermeidbare klimaschädliche Umwege verursacht wurden? 2. Warum gehen die Baumaßnahmen zeitlich sehr deutlich sowohl über die Sommerferien als auch den veröffentlichten späteren Fertigstellungstermin hinaus und wann werden diese nunmehr beendet? 3. Warum wurde die Ersatzbrücke über die sehr stark genutzte Homburger Landstraße am Frankfurter Berg nur einspurig ausgelegt, obwohl zusätzliche Verkehre für den S6-Ausbau und die Brücke selbst zu berücksichtigen waren/sind? 4. Wer ist für die Moniten zu 1. bis 3. jeweils verantwortlich ist respektive von wem dies so genehmigt wurde? Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen davon betroffenen Stadtteilen sind einfach nur noch genervt von zu vielen und leider auch nicht gut aufeinander abgestimmte Planungen und Ausführungen wichtiger und zeitgleicher Bauprojekte um den S6-Ausbau im Frankfurter Nordosten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6501 2020 Die Vorlage OF 1035/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 909/3 Betreff: Gefährliche Situation für Radfahrende Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation für Radfahrende an der Einmündung der Gießener Straße in die Friedberger Landstraße durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen. Die Gefahr ergibt sich dadurch, dass Radfahrende, die von der Friedberger Warte kommend stadteinwärts die Friedberger Landstraße befahren, an der Einmündung der Gießener Straße bei grüner Ampelschaltung für ihren Radweg mit Radfahrenden kollidieren können, die rechts aus der Gießener Straße kommend stadteinwärts in die Friedberger Landstraße einbiegen. Erstere wähnen sich im Recht, da sie Grün haben, letztere, da sie rechts vor links Vorfahrt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6425 2020 Die Vorlage OF 909/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1028/10 Betreff: Wirtschaftsförderung soll sich um die Betriebe kümmern, die durch die unkoordinierten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser- Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 gefährdet werden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die Wirtschaftsförderung auffordern, ein Konzept auszuarbeitern, mit dem Härten für Unternehmen, die durch die unkoordinierten und nicht angekündigten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 gefährdet werden, abgefedert werden können. Begründung: Die Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 schneiden mittlerweile in einem Maße Wegeverbindungen ab, dass sie Wirtschaftsunternehmen gefährden. Das betrifft die Einstellangebote für Pferde in Berkersheim, wo die Einsteller zunehmend eine Verlagerung ihrer Pferde vornehmen, weil die Wege zum Reitplatz- und zur Reithalle unzumutbar lang und gefährlich geworden sind und andererseits die Reithalle in Berkersheim selbst, die von einer Privatperson betrieben wird und ggf. mit Pferden überhaupt nicht mehr sinnvoll zu erreichen ist. Auch die Tankstelle am Frankfurter Berg dürfte durch die Sperrung der Homburger Landstraße erhebliche Einbußen verkraften müssen. Da die genannten Unternehmen einerseits klein sind, aber andererseits eine Infrastrukturaufgabe für den Ortsbezirk 10 haben, ist es sinnvoll, dass von Seiten der Stadt über die Wirtschaftsförderung eine Bestandsaufgabe vorgenommen und sichergestellt wird, dass es hier nicht zu wirtschaftlichen Situationen kommt, die ggf. die Existenz dieser Betriebe gefährdet. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6313 2020 Die Vorlage OF 1028/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung nach den Worten "Deutschen Bahn" die Worte "u. a. m. wie zum Beispiel Hessen Mobil" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1019/10 Betreff: Kein Durchkommen mehr in der Weinstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie der ruhende Verkehr in der Weinstraße so geregelt werden kann, dass a) Fußgänger sich nicht zwischen Hauswänden und parkenden Autos durchquetschen müssen. Für Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen ist dort oftmals gar kein Durchkommen und sie müssen auf die Straße ausweichen, b) Anwohner aus ihren Einfahrten fahren können, ohne mehrfach rangieren zu müssen, weil der Kurvenradius durch parkende PKW eingeengt ist, c) markierte Parkverbotsflächen nicht zugeparkt werden, d) der Zebrastreifen selbst nicht zugeparkt und der 5 m-Abstand vom Fußgängerüberweg eingehalten wird. Der Fußgängerüberweg sollte durch entsprechende Beleuchtung abends sichtbarer gemacht werden, 2. zu veranlassen, dass die Halteverbotsschilder in Höhe Weinstraße/ Einmündung Kreuzgemeinde, die das Parken außerhalb bestimmter Uhrzeiten auf beiden Seiten der Weinstraße erlauben, entfernt werden. Sie sorgen für Verwirrung und zusätzliches Falschparken. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6310 2020 Die Vorlage OF 1019/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "die Zusatzschilder zu den Halteverbotsschildern in Höhe der Weinstraße/Einmündung Kreuzgemeinde, die das Parken außerhalb bestimmter Uhrzeiten auf beiden Seiten der Weinstraße erlauben, zu entfernen. Sie sorgen für Verwirrung und zusätzliches Falschparken". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 288/15 Betreff: Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße; Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In der FAZ - Ausgabe vom 30.07.2020 wird berichtet, dass innerhalb des Magistrats eine Einigung zur Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets im Frankfurter Norden erzielt worden sei. Im Rahmen eines "Deals" sollen dafür im Gegenzug unbebaute Freiflächen durch Integration in den Grüngürtel dauerhaft gesichert werden. In dem Artikel wird berichtet, dass sich der Ortsbeirat dafür seit langem eingesetzt habe. Dies ist missverständlich. Zur Klarstellung ist daher hier deutlich festzuhalten, dass sich der Ortsbeirat stets für den Erhalt der Freiflächen stark gemacht hat, jedoch eine Erweiterung des Gewerbegebiets in dem Areal rechts von der Züricher Straße, insbesondere auch wegen der unklaren Frage zum Umfang der Erweiterung, immer kritisch gesehen hat (siehe auch die Initiative zur Herausnahme dieses Areals in der ISTEK-Planung 2030). Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der kritischen Haltung des Ortsbeirats nichts geändert hat. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, umgehend und umfassend zum aktuellen Sachstand seiner Planungen für ein neues Gewerbegebiet in Form einer Erweiterung des Nieder-Eschbacher Gewerbegebiets rechts der Züricher Straße (gegenüber Parkhaus IKEA-Möbelmarkt) zu berichten, welche konkreten Pläne bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: Welcher Geltungsbereich umfasst flächenmäßig das geplante Gewerbegebiet, bzw. welche bisher unbebauten Flächen sind hierzu vorgesehen? Welche Flächen in dem Areal Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee / Homburger Landstraße bleiben dauerhaft als landwirtschaftlich und als bestehende Ausgleichsflächen sowie als weiterhin unbebaute groß angelegte Abstandsfläche zur vorhandenen Wohnbebauung "Westlich der Homburger Landstraße" erhalten bzw. wie werden diese dann entsprechend vor einer Bebauung gesichert? Wird für dieses neue Gewerbegebiet ein Bebauungsplanverfahren betrieben und mit welchem Zeithorizont zur Umsetzung der Maßnahme rechnet der Magistrat? Entlang der Züricher Straße wurden in den letzten Jahren als Ausgleich zum Bau der Anna-Lindh-Allee sowie zum Ausgleich für Baugebiete im Frankfurter Norden landwirtschaftlich aufgewertete Ausgleichsflächen ausgewiesen und angebaut. Inwieweit ist hier bereits ein Ersatz angedacht? Welche Flächen (Ortslage, Gebiet) von Nieder-Eschbach sind für die Eingliederung in den Grüngürtel vorgesehen? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, durch den zuständigen Dezernenten zeitnah hierüber in der Ortsbeiratssitzung zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat sich seit Jahren für die Sicherung der Freiflächen rund um Nieder-Eschbach eingesetzt. Dazu gehören auch die Flächen, in der jetzt ein Gewerbegebiet angedacht ist. Eine Bebauung des Areals zwischen Züricher-Straße und Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße wird nach wie vor als kritisch angesehen, insbesondere stellt sich jetzt aber eine wesentliche Frage zur geplanten Größe des geplanten Erweiterungsgebietes und welche Flächen überhaupt in diesem Areal vorgesehen sind. Einer kompletten Bebauung dieses Areals wird vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zugestimmt. Wir würden uns wünschen, das der Ortsbeirat bei einem solchen "Deal" vorher eingebunden wird. . Quelle: Foto privat -Michael Stauder Erstellt nach Aushang der Stadtplanung Frankfurt zur Wohnbauplanung im Ortsbezirk 15 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 595 2020 Die Vorlage OF 288/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2020, OF 1005/10 Betreff: Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) optimieren Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die geänderte und leider extrem verlängerte "Rotphase" der Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Osten, Ecke Eckenheimer Landstraße) zu überprüfen. Dabei soll nach Möglichkeit der Kreuzungsbereich künftig wieder deutlich durchlässiger gestaltet werden, zumal dort seit kurzem ein Fahrstreifen entfallen ist. Begründung: Der Marbachweg gehört zu den sehr wichtigen, da seltenen Ost-West-Straßenverbindungen in Frankfurt. Dies gilt umso mehr, als insbesondere die A66 mit je einem Teil im Frankfurter Osten und im Frankfurter Westen ohne Alternativen in Frankfurt endet. Der Durchgangssverkehr sucht sich daher seine Wege leider auch durch eigentlich ruhige Wohnstraßen. Derzeit hat so zum Beispiel in Eckenheim der Durchgangsverkehr unter anderem in der Sigmund-Freud-Straße Aufgrund der vermeidbaren Staus auf dem Marbachweg stark zugenommen. Abhilfe ist dringend angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6173 2020 Die Vorlage OF 1005/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Richtungsangabe "Osten" in Betreff und Tenor "Westen" lautet. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 279/15 Betreff: Schilderwald im Ortsbezirk lichten I Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrszeichen an der Kreuzung "Berner Straße / Homburger Landstraße" mit der Vorschrift "Durchfahrt verboten, Anlieger frei", die dort in Fahrtrichtung Bonames an dem Ampelmast befestigt sind, ersatzlos entfernen zu lassen und damit einer grundsätzlichen Empfehlung des RP Darmstadt zur Lichtung des Schilderwaldes nachzukommen. Begründung: Die Beschilderung hat ihren einstigen Zweck mittlerweile verloren. Man hatte seinerzeit zur Inbetriebnahme der A661 zwischen der Behelfsausfahrt "Alt-Eschersheim" und dem "Bad Homburger Kreuz" den Durchgangsverkehr Richtung Innenstadt um "Bonames" herum über die "Berner Straße" auf die Autobahn lenken wollen. Diese Schilder werden seit Jahrzehnten wissentlich missachtet oder, weil ungünstig angebracht, übersehen. Wer "Bonames" als Ziel hat, fährt keinen kilometerlangen Umweg. Ausserdem fließt der überregionale Verkehr mittlerweile über die "Anna-Lindh-Allee" (Umgehungsstraße entlang der Autobahn) zur A 661. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6215 2020 Die Vorlage OF 279/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen 6 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2020, OF 988/10 Betreff: Unfall auf der Trasse der U-Bahnlinie 5 in Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum und wie sich der Unfall am 26.05.2020 auf der Trasse der U-Bahnlinie 5 südlich der Haltestelle Ronneburgstraße ereignet hat 2. welche Folgen er daraus zieht. Begründung: Unabhängig davon, dass es in den vergangenen Jahren auch an dieser Stelle Unfälle, teils sogar mit Todesfolge, zu beklagen waren, steht zu befürchten, dass sich hier eine neue Unfallursache entwickelt. Leider gibt es offenbar Irritationen über den Kreuzungsbereich, die dazu führen, dass beim Abbiegen manche Fahrzeugführer statt auf die Gießener Straße abzubiegen, teilweise leider irrtümlich die U-Bahntrasse ansteuern. Dies sollte nach Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6176 2020 Die Vorlage OF 988/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2020, OF 277/15 Betreff: Hortplätze für Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu beschließen: Die momentan von der evangelischen Kindertagesstätte genutzten Container an der Homburger Landstraße bleiben nach deren Rückzug in die eigentlichen Räumlichkeiten an dem jetzigen Standort bestehen und werden so lange übergangsweise für Hortplätze und bei Bedarf als zusätzliche Kita genutzt, bis ein Standort für einen neuen Hort/eine neue Kita gefunden ist. Zeitnah wird ein Träger für den neuen Hort gefunden, der dauerhaft Hortplätze in Nieder-Eschbach zur Verfügung stellt. Begründung: Nieder-Eschbach braucht dringend mehr Hortplätze! Auch für das Schuljahr 2020/21 stehen wieder Eltern vor der Frage, wie die Betreuung ihrer Kinder gesichert wird. Daran hat auch COVID 19 nichts geändert. Ganz im Gegenteil! Die Betreuungsnot ist so groß wie nie zuvor, da nicht mehr alle Kinder gleichzeitig in den bestehenden Einrichtungen betreut werden können. Zum nächsten Schuljahr wird es voraussichtlich, wie auch im Schuljahr 2019/20 nicht für alle Kinder freie Hortplätze geben. Für viele Familien ist es eine existentielle Frage, ob ihre Kinder einen Hortplatz bekommen oder nicht, denn mehr und mehr Familien sind darauf angewiesen, dass beide Elternteile arbeiten gehen. Des Weiteren zeichnet sich ab, dass bedingt durch die rege Bautätigkeit im gesamten Stadtteil Nieder-Eschbach schon sehr bald weitere Kindergartenplätze im Stadtteil benötigt werden. Die Stadt muss dringend handeln und darf die Eltern nicht weiter im Stich lassen. Gemeinsam mit dem Schulelternbeirat der Michael-Grzimek-Schule haben betroffene Eltern einen offenen Brief an Frau Weber verfasst. Mehr als 200 Eltern haben diesen Brief im Herbst unterschrieben. Am 02.12.2019 besuchte außerdem eine Delegation aus Nieder-Eschbach eine öffentliche Sitzung des zuständigen Ausschusses mit Frau Weber im Römer und übergab ihr den Brief. Im Nachgang wurden die Initiatoren der Elterninitiative zu einem gemeinsamen Gespräch in das Amt für Integration und Bildung eingeladen. Das Gespräch fand am 24.01.2020. Es wurden für eine kurzfristige Lösung zwei Möglichkeiten herausgearbeitet. Die Erhaltung der Containeranlage zur weiteren Nutzung als Hort bis ein Standort gefunden ist und der Ausbau der ESB. Bedauerlicherweise sind die Gespräche aufgrund der Pandemie ins Stocken geraten. An der Bedürftigkeit des Stadtteils hat dies jedoch nichts geändert. Als Träger für einen neuen Hort war bereits die Kita Frankfurt im Gespräch. Ein Vorteil der Verwendung der bestehenden Container wäre auch, dass bereits eine Genehmigung für die Nutzung für Kinderbetreuung vorliegt, die nur verlängert werden müsste. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6214 2020 Die Vorlage OF 277/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 986/10 Betreff: Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Berichte B 57 und B 58 des Magistrats vom 07.02. 2020 werden mit der Maßgabe angenommen, dass der Magistrat alle Möglichkeiten des Planungsrechts bei der weiteren Planung des Bebauungsplans Nr. 915 ausschöpfen möge, damit in diesem Gebiet Angebote für die hausärztliche Grundversorgung geschaffen werden können, die über das übliche Maß einer klassischen Arztpraxis hinausgehen. Begründung: Gerade weil die Bauleitplanung Angebotsplanung ist, ist es wichtig, an dieser Stelle ein Angebot zu machen, das es Inhabern von Kassenarztzulassungen für die hausärztliche Versorgung attraktiv macht, sich genau an dieser Stelle im Ortsbezirk 10 niederzulassen. Der Ortsbezirk ist nämlich nach den auch von der kassenärztlichen Vereinigung zu Grunde gelegten zumutbaren Wegen zu hausärztlicher Versorgung chronisch unterversorgt, auch wenn es im Gesamtversorgungsbezirk eine ausreichende Versorgung geben mag. Um diese eklatanten Missstände im Ortsbezirk 10 auszugleichen, bedarf es also gerade einer Umverteilung der kassenärztlichen Sitze im Stadtgebiet. Hierzu muss die Stadt alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, hier eben auch die Angebotsplanung des Baurechts, indem den Inhabern der Kassenarztsitze ein Angebot gemacht werden kann, was über das ansonsten im Stadtgebiet Übliche hinausgeht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 57 Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 58 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6027 2020 1. Die Vorlage B 57 dient unter Hinweis auf OM 6027 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 986/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 276/15 Betreff: Hortplätze Nieder-Eschbach Der Magistrat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Containeranlage in der "Homburger Landstraße 817, die derzeit noch als Ausweichquartier für den evangelischen Kindergarten genutzt wird, nach dessen Umzug in den fertiggestellten Neubau als Horteinrichtung weiter zu betreiben und hierfür einen Träger zu finden. Begründung: In Nieder-Eschbach werden dringend weitere Hortplätze benötigt. Nach Auszug des evangelischen Kindergartens könnte man die Infrastruktur der bereits bestehenden Interimslösung schnell und kostengünstig sinnvoll weiterverwenden, bis sich dauerhafte Hortangebote verwirklichen lassen. Dadurch ließe sich ohne hohen zusätzlichen Kostenaufwand für die vom Hortplatzmangel betroffenen Eltern eine Entspannung der bestehenden Situation erzielen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 276/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 801/9 Betreff: Einen Verkehrsspiegel für die Kreuzung Ziegenhainer Straße/Sigmund-Freud-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel aufzustellen und weiteren erforderlichen Maßnahmen zu unternehmen (z.B. Hinweisschilder, Fahrbahnmarkierungen), um die besonders für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gefährliche Kreuzung der Ziegenhainer mit der Sigmund-Freud-Straße zu entschärfen. Begründung: Fahrzeuge, die die Brücke aus Eckenheim in Richtung Ziegenhainer Straße herunterkommen und Nutzer*innen des kreuzenden Fuß-, Rad- und Zufahrtswegs können sich gegenseitig erst spät erkennen. Außerdem ist hier die Vorfahrtsregelung unklar. Dadurch entstehen immer wieder gefährliche Situationen. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 801/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6256 2020 Die Vorlage OF 801/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2020, OF 975/10 Betreff: Zugang für Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter von Berkersheim an die Nidda jederzeit gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Zugang für Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter von Berkersheim an die Nidda muss während der Bauarbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Bahn und danach jederzeit gewährleistet sein. Der Magistrat wird angewiesen, Genehmigungen an die Deutsche Bahn oder das von Seiten der Stadt erforderlich Einvernehmen zu Genehmigungen anderer Behörden in diesem Bereich nur zu erteilen, wenn dies gewährleistet ist. Begründung: Die Deutsche Bahn hat zwischenzeitlich und ohne entsprechende Information und entgegen der erteilten Information des Ortsbeirats die Unterführung im Wiesengarten vollständig verbaut. Damit verbleibt für Fußgänger, Radfahrer und Reiter nur noch der beschrankte Bahnübergang, der teilweise sehr lange geschlossen ist. Dadurch kommt es selbst bei coronabedingt eingeschränktem Fahrplan zu erheblichen Traubenbildungen an der Schranke, in der die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden. Die Bahn hat aber angekündigt, dass sie auch den Bahnübergang im Verlaufe der Bauarbeiten schließen will, wobei voraussichtlich die Unterführung im Wiesengarten nicht wieder eröffnet ist. Damit wären die nächsten Querungsmöglichkeiten der Bahn die Friedberger Straße in Bad Vilbel oder die Homburger Landstraße am Frankfurter Berg. Die damit verbundenen Umwege, um an die Nidda oder zu den Reitsporteinrichtungen zu gelangen, sind für Fußgänger, Radfahrer und Reiter schlicht unzumutbar. Insofern muss während der Bauarbeiten zumindest für diese Gruppen immer eine Querungsmöglichkeit erhalten bleiben, zumal davon eine Hauptradroute und die Zufahrt zu einer Fernradroute betroffen ist. Auch ist für Radfahrer schon gegenwärtig nicht mehr ersichtlich, wie sie etwa zur Reithalle kommen sollen, weil sie vom Bahnübergang auf die Parallel-Baustraße zur Bahn verwiesen werden, die nach dem Bahnhof für Radfahrer gesperrt ist. Auch für die Landwirte ist eine Führung über die genannten langen Alternativrouten aber wirtschaftlich nicht vertretbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 561 2020 Die Vorlage OF 975/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2020, OF 966/10 Betreff: Umbau der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg zu einem Kreisverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Kreuzung Homburger Landstraße/ Marbachweg unter Einbeziehung des Ringstraßenbahnumbaus in einen Kreisverkehr umgebaut werden könnte. Begründung: Die Ampelschaltung an besagter Kreuzung führt immer wieder dazu, dass Kinder bei Rot über die Kreuzung laufen, da die Ampelphasen sehr lang geschaltet sind. Bei einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen würde dieses Problem wegfallen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6034 2020 Die Vorlage OF 966/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 945/10 Betreff: Gehweg, Radweg und Beleuchtung in der Huswertstraße Vorgang: OM 5237/19 OBR 10; ST 173/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise der zurzeit geltende Bebauungsplan Nr. 515 für Preungesheim - Ost so geändert werden kann, dass den Erfordernissen des praktischen Lebens vor Ort Rechnung getragen werden kann. Das heißt insbesondere, dass die Huswertstraße zwischen der Straße Am Dachsberg und der Autobahnunterführung mit mindestens einem befestigten Fußgänger-Gehweg, einem Radweg und einer entsprechenden Beleuchtung ausgestattet wird Begründung: Tagtäglich zeigt sich im Alltagsleben im inzwischen fast fertig gestellten Baugebiet Frankfurter Bogen immer stärker die Notwendigkeit, den seinerzeit aufgestellten Bebauungsplan an die Bedürfnisse der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Immer mehr Freizeit-Einrichtungen und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten im Preungesheimer Viertel August-Schanz-Straße werden gerne und intensiv aufgesucht, wie uns betroffene Bürgerinnen und Bürger aus den benachbarten Vierteln Frankfurter Bogen und Alt-Preungesheim berichten. Somit birgt die derzeitige unbeleuchtete Huswertstraße von der Unterführung unter der A 661 bis zur Straße Am Dachsberg eine äußerst große Gefährdung für ihre Nutzerinnen und Nutzer. Den Hinweis des Magistrats in der ST 173 vom 03.02.2020 auf die Bebauungsgrenze können wir nicht akzeptieren! Auch in anderen Teilen des Bebauungsplans Nr. 515 gibt es außerhalb der Bebauungsgrenze beleuchtete Fußwege. Gleiches gilt beispielsweise auch für den Bebauungsplan NO 101c Nr 2 "Am Dachsberg". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5237 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 173 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 24 Die Vorlage OF 945/10 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 945/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 262/15 Betreff: Radweg Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Berner Straße ab Kreisel Züricher Straße in Richtung Homburger Landstraße auf der Fahrbahn die Errichtung eines rot markierten Radweges zu veranlassen. Begründung: In der Berner Straße, zwischen Homburger Landstraße und Kreisel Züricher Straße, existiert in entsprechender Richtung ein Radweg. Allerdings existiert in die entgegengesetzte Richtung kein Radweg. Ein solcher Radweg ist jedoch dringend notwendig! Die Strecke wird auch von Radfahrern genutzt, welche sich jedoch mangels Radweges und hohem Kfz-Verkehrsaufkommen zunehmend unsicher und gefährdet fühlen. Ein Radweg würde die Situation erheblich entschärfen. Hilfsweise ist der bestehende Radweg in Richtung Kreisel Züricher Straße auszubauen bzw. mit dem Fußweg zu kombinieren, sodass ein Befahren in beide Richtungen möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5758 2020 Die Vorlage OF 262/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2020, OF 925/10 Betreff: Zweiten Straßenspiegel im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Alt-Preungesheim installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen einen zweiten Straßenspiegel im Kreuzungsbereich Homburger Landstr./Alt Preungesheim zu installieren Begründung: Für PKW-Fahrer aus der Straße Alt Preungesheim kommend ist die Einfahrt in die Homburger Landstraße nur einseitig mit dem vorhandenen Spiegel einsehbar. Zwischenzeitlich ist der Bewuchs auf der rechten Seite (Privatgrundstück-Gaul-) so hoch, dass der von Rechts kommende Verkehr nicht mehr sicher erkannt werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 925/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 925/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 925/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2020, OF 924/10 Betreff: Radweg in der Weilbrunnstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, einen Radweg von der Kreuzung Homburger Landstraße/Weibrunnstraße in den Frankfurter Bogen einzurichten. Für den Kreuzungsbereich ist eine besondere Rotmarkierung erforderlich. Begründung: Die Zunahme an Radfahrern in dieser Straßenführung ist deutlich erkennbar. Besonders im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße ist ein Befahren der Straße für Radfahrer besonders gefährdend. Dieser Gefahrenpunkt wird noch verstärkt durch parkende Autos am rechten Straßenrand. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5727 2020 Die Vorlage OF 924/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 911/10 Betreff: Anwohnerparken in der Sigmund-Freud-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Aufgrund von Hinweisen betroffener Bürger, die über zunehmende Beanspruchung von Parkplätzen in der Sigmund-Freud-Str. durch angrenzendes Gewerbe und Pendlerverkehr klagen, wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Können Parkplätze auf beiden Seiten der Sigmund-Freud-Str. von der Hügelstr. bis etwa zur Hausnummer 52 als Anwohnerparkplätze ausgewiesen werden? 2. Welche Kosten würden für die Anwohner für welchen Zeitraum entstehen? 3. Sieht sich der Magistrat in der Lage, dies kontinuierlich zu überwachen und ggf. zu sa nktionieren Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5712 2020 Die Vorlage OF 911/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 918/10 Betreff: Blinklicht an der Weinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ampel an der Ecke Homburger Landstraße/Weinstraße ein Blinklicht installiert werden kann. Begründung: Durch die Installation eines Blinklichts wird die Aufmerksamkeit der Autofahrer*innen auf die Fußgänger*innen gelenkt, die gleichzeitig mit den Autofahrer*innen grün haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5723 2020 Die Vorlage OF 918/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 528/12 Betreff: Kalbach-Riedberg an einen Radschnellweg Frankfurt anbinden Der Magistrat wird gebeten, bei der Etablierung eines Radschnellwegs für Frankfurt gemäß NR 1010 auch entsprechende Anbindungen für Kalbach und Riedberg einzurichten. Hierfür bieten sich unter anderem die folgenden Achsen an: a) Kalbach - (Alter Flugplatz oder Bonames) - Homburger Landstraße - Frankfurter Berg b) Kalbach - Alter Flugplatz - Niddauferweg - Freibad Eschersheim c) Riedberg - Mertonviertel - Niddabrücke Alt Eschersheim d) Uni Campus Riedberg - Querung Marie-Curie-Straße/Neumühlenweg - Heddernheim Begründung: Die NR 1010 enthält eine grobe Skizze von möglichen Verbindungen, in denen Kalbach-Riedberg bislang nicht explizit angebunden ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5641 2020 Die Vorlage OF 528/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 889/10 Betreff: Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge planungsrechtlich festschreiben, dass im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 915: Nördlich Weinstraße/Gießener Straße ein Ärztezentrum errichtet werden kann. Begründung: Das Stadtplanungsamt hat in der Sitzung des OBR 10 am 26. November 2019 ausdrücklich klargestellt, dass der gegenwärtige Planentwurf die Errichtung eines Ärztezentrums nicht zulässt. Gerade an dieser Stelle wäre ein Ärztezentrum aber die aussichtsreichste Möglichkeit, um dem Hausärztemangel im Norden des Ortsbezirks 10 entgegenzuwirken. Der B-Plan-Entwurf sollte also entsprechend abgeändert werden, um ein solches Vorhaben zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5557 2020 Die Vorlage OF 889/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 888/10 Betreff: Ampelschaltung an der Weinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Schaltung der Ampeln rund um die Ecke Homburger Landstraße/Weinstraße dahingehend verändert werden kann, dass sie generell für Autos immer auf grün und für Radfahrende aus der Weinstraße und zu Fuß gehende immer auf rot geschaltet wird, und sich das nur umkehrt, wenn eine Fußgängerampel gedrückt wird oder ein Fahrrad aus der Weinstraße auf die Kontaktschleife vor der Ampel fährt. Begründung: Die Schaltung der Ampeln in der Homburger Landstraße an der Ecke Weinstraße wurde kürzlich zunächst verbessert, dann aber plötzlich wieder verschlechtert. Jetzt springen die Autoampeln wieder ständig grundlos auf rot, während die Fußgängerampel in der Weinstraße immer gleichzeitig mit den Autoampeln rot oder grün zeigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 888/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 888/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 893/10 Betreff: Kreuzung Marbachweg/Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Unfallkommission der Stadt sich mit dem Unfall vom 25.11.2019, bei dem eine junge Radfahrerin schwer verletzt wurde, befasst (hat) und ob sie irgendwelche Verbesserungen dort vorschlägt, um künftige Unfälle zu vermeiden. Die Stellungnahme der Unfallkommission wird erbeten. Begründung: An der Kreuzung wurde Ende November eine Radfahrerin von einem Müllauto angefahren und schwer verletzt, so dass sie ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Für den Ortsbeirat wäre es wichtig, zu erfahren, ob die Unfallkommission den Unfall untersucht hat und eventuell dort Änderungen durchführen will. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5559 2020 Die Vorlage OF 893/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 892/10 Betreff: Errichtung von Fahrradampeln an den Kreuzungen Marbachweg/Homburger Landstraße und Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst an oben genannten Kreuzungen Fahrradampeln dergestalt zu setzen, dass die Radfahrenden immer kurz vor den Autos grün bekommen und der Aufstellplatz der Radfahrenden vor der weißen Haltelinie der Autofahrer*innen installiert wird. Begründung: Kürzlich wurde an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße ein Radfahrer von einem abbiegenden LKW erfasst und getötet. Ebenso gibt es immer wieder Konflikte mit den zu Fuß gehenden, die gleichzeitig mit den Autofahrer*innen grün bekommen. Auch wäre dann der Radweg, der nur mit Strichen aufgemalt wurde, sicherer. Und auch bei dem Unfall an der Kreuzung Marbachweg/Homburger Landstraße kurz vorher wurde eine Radfahrerin schwer verletzt. Dort sollte ebenfalls eine Fahrradampel installiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 892/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 528 2020 Die Vorlage OF 892/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2019, OF 887/10 Betreff: Weitere Straßenleuchte in der Braumannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Braumannstraße noch eine weitere Straßenleuchte, etwa bei Braumannstraße 6 aufzustellen. Begründung: Gerade in der dunklen Jahreszeit liegt der Weg von der Kreuzstraße in Richtung der Treppe zur Hoherodskopfstraße sehr im Dunkeln. Besonders für ältere Menschen birgt diese unzureichende Beleuchtung eine nicht unerhebliche Unfallgefahr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 887/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 887/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 887/10 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2019, OF 886/10 Betreff: Gehweg und Beleuchtung in der Huswertstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Huswertstraße zwischen der Straße Am Dachsberg und der Autobahnunterführung mit mindestens einem befestigten Fußgänger-Gehweg und einer entsprechenden Beleuchtung auszustatten. Begründung: Gerade mit Blick auf Umweltschutz müssen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Fahrradverkehr sichere Wege nutzen können. Religiöse sowie sportliche Einrichtungen und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten in der August-Schanz-Straße werden gerne und intensiv aufgesucht, wie uns betroffene Bürgerinnen und Bürger aus den benachbarten Quartieren Frankfurter Bogen und Alt-Preungesheim berichten. Somit birgt die derzeitige unbeleuchtete Huswertstraße von der Unterführung unter der A 661 bis zur Straße Am Dachsberg eine große Gefährdung für ihre fußläufigen Nutzerinnen und Nutzer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 886/10 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2019, OF 884/10 Betreff: Fehlende Ampeln und Fußgängerüberwege auf der Homburger Landstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der Zufahrt zur BAB 661 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann im Ortsbeirat 10 endlich die Planungen für die bisher fehlenden Ampelanlagen beziehungsweise Fußgängerüberwege auf der Homburger Landstraße zwischen Berkersheimer Weg und der Zufahrt zur A 661 öffentlich vorgestellt werden können. Hierbei erscheint sehr fraglich, ob mit der Umsetzung bis zur Verlängerung der U5 gewartet werden muss. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den Kreuzungsbereichen an der August-Schanz-Straße und am Wacholderweg gefährliche Situationen und vermeidbare Staus entstehen. Begründung: Da die Verhältnisse auf der Homburger Landstraße seit Jahren unverändert sind und lediglich die Planungen für die Verlängerung der U-Bahnlinie 5 zu berücksichtigen sind, ist es nicht länger hinnehmbar, dass die dringend erwarteten Planungen nicht vorgestellt wurden. Umgehende Abhilfe ist angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5556 2020 Die Vorlage OF 884/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 873/10 Betreff: Stadtpolizei soll die Gesamtsituation an der Karl-von-Drais-Straße überwachen Vorgang: OM 4783/19; ST 1852/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass der Magistrat die Städtische Verkehrspolizei nach ST 1852 vom 16.09. 2019 ausdrücklich aufgefordert hat, sich der Situation in der Karl-von-Drais-Straße anzunehmen. Die Polizei möge dort aber nicht nur Radfahrer kontrollieren, sondern die Gesamtgefahrensituation, insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr, durch den Anfahrtverkehr der Eltern für Kita Tatütata und Walldorfschule und das ständige Zuparken der Fahrradschutzzone in der Sigmund-Freud-Straße und die Nichtbeachtung der geradeausfahrenden Radfahrer in die Karl-von-Drais-Straße dort durch den Kfz-Verkehr sowie das Zuparken der Halteverbotszone auf der Brücke über die Jean-Monnet-Straße in Angriff nehmen. So möge sie auch die Gefahrensituation dort insbesondere für die jugendlichen Fahrradfahrer entschärfen. Begründung: Die Karl-von-Drais-Straße ist zusammen mit der Sigmund-Freud-Straße eine extrem wichtige Radroute für Frankfurt Nord-Ost. Auf dieser sind gerade im morgendlichen Berufsverkehr insbesondere die Schüler, die dort zur Wöhlerschule, Walldorfschule, den Schulen an der Fritz-Tarnow-Straße und zu den anderen Schulen in der Innenstadt auf dem Rad unterwegs sind, sehr gefährdet. Das liegt daran, dass der Fahrradschutzstreifen in der Sigmund-Freud-Straße und die Hinführung dahin im Berufsverkehr ständig zugeparkt sind, ohne dass sich die städtische Verkehrspolizei trotz Hinweisen aus dem Ortsbeirat jemals darum gekümmert hätte, und außerdem die ihre Kinder mit dem Auto zur Walldorfschule bringenden Eltern in der Karl-von-Drais und Kirschwaldstraße leider wenig Rücksicht auf die Schüler auf dem Rad nehmen. Dabei wird in der Kischwaldstraße die Halteverbotszone auf der Brücke über die Jean-Monnet-Straße ständig zugeparkt, so dass die sich dort begegnenden Kfz die Fahrradfahrer regelrecht wegdrängen. Insofern erfordert die Gesamtsituation im morgendlichen Berufsverkehr dringend einen ordnenden Eingriff durch die städtische Verkehrspolizei. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4783 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1852 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5483 2019 Die Vorlage OF 873/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2019, OF 865/10 Betreff: Veränderung der Schaltung der Fußgängerampel in der Weinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Schaltung der Fußgänger-Ampel in der Weinstraße dahingehend verändert werden kann, dass sie nicht auf Dauer-Grün sondern auf Dauer-Rot gestellt wird, und nur nach Drücken auf Grün springt und dabei den Autofahrer*innen auf der Homburger Landstraße und den Radfahrenden in der Weinstraße Rot gezeigt wird. Begründung: Die Schaltung der Ampeln in der Homburger Landstraße an der Ecke Weinstraße wurde kürzlich verbessert. Jedoch der Umstand, dass Autos aus der Homburger Landstraße bei Grün in die Weinstraße einbiegen können, obwohl die Fußgängerampel in der Weinstraße auf Dauer-Grün geschaltet ist, provoziert Unfälle mit Fußgänger*innen, die sich auf Fußgänger-Grün verlassen. Deshalb muss die Rot-Grün-Phase der Fußgänger-Ampel umgedreht werden, damit keine Personen zu Schaden Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5473 2019 Die Vorlage OF 865/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2019, OF 868/10 Betreff: Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Kreuzung Homburger Landstraße - Marbachweg derart umzugestalten, dass Menschen mit eingeschränkter Sehkraft alle Straßenübergänge gefahrlos nutzen können. Dazu sollen diese Straßenübergänge mit Blindensignalgebern an den Lichtsignalanlagen sowie Leitlinien (Riffel-Markierungen) versehen werden. Begründung: Diese Kreuzung stellt sich als große Herausforderung für Menschen mit eingeschränkter Sehkraft dar, wie uns berichtet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5481 2019 Die Vorlage OF 868/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 864/10 Betreff: Ampelschaltung an der Gießener Straße Ecke Sigmund-Freud-Straße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die oben genannte Ampelschaltung zu Gunsten des Verkehrs auf der Gießener Straße zu überprüfen und nach Möglichkeit deutlich günstiger zu schalten. Begründung: Die Gießener Straße soll unter anderem auch vermeidbaren Verkehr der - auch durch das Neubaugebiet Frankfurter Bogen völlig überlasteten - Homburger Landstraße aufnehmen. Dies wird leider durch die seit einiger Zeit merkwürdige Ampelschaltung im Bereich der Sigmund-Freud-Straße konterkariert. Abhilfe ist hier angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5472 2019 Die Vorlage OF 864/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Ampelschaltungen an der Gießener Straße" lautet und im Tenor nach dem Wort "überprüfen" die Worte "insbesondere an der Ecke Sigmund-Freud-Straße" ergänzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 876/10 Betreff: Schnelllademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge entlang der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, Schnelllademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge im weiteren Bereich der Homburger Landstraße von Preungesheim über Bonames hinaus nach Nieder-Eschbach prüfen, genehmigen, fördern und realisieren zu lassen. Der Ortsbeirat 15 soll hierbei nach Möglichkeit mit einbezogen werden. Begründung: Die Homburger Landstraße ist Frankfurts längste Straße. Gerade hier lohnt es sich in hervorragender Weise rasch Schnelllademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zukunftsorientiert auf allen sinnvollen städtischen, privaten und gewerblichen Grundstücken zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5485 2019 Die Vorlage OF 876/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 866/10 Betreff: Weitere Bänke entlang der Homburger Landstraße zwischen Frankfurter Berg und Bonames Vorgang: OM 4902/19 OBR 10; ST 1955/19 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung von weiteren Sitzbänken entlang der Homburger Landstraße zwischen Frankfurter Berg und Bonames (Niddaauen) zu veranlassen. Begründung: Mit Antrag vom 13.8.2019 (OM 4902) beantragte der Ortsbeirat 10 Bänke im genannten Bereich. Mit Stellungnahme vom 14.10.2019 (ST 1955) teilte der Magistrat dankenswerterweise Weise mit, dass er der Anregung des Ortsbeirates 10 folgen würde. Jedoch war in selbiger Stellungnahme nur von einer Bank die Rede. Insbesondere Seniorinnen und Senioren benötigen in diesem Bereich jedoch mehrere Sitzgelegenheiten, um das entsprechende Naherholungsgebiet noch besser nutzen zu können. Auch jene Bürgerinnen und Bürger, die zu Fuß vom Frankfurter Berg nach Bonames laufen, um den dortigen Stadtteilfriedhof zu besuchen, würden von weiteren Bänken profitieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4902 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2019, ST 1955 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5480 2019 Die Vorlage OF 866/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.10.2019, OA 478 entstanden aus Vorlage: OF 831/10 vom 10.09.2019 Betreff: Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener Straße - so zu ergänzen, dass in einem der vorgesehenen dreistöckigen Gebäude die Nutzung für ein medizinisches Versorgungszentrum oder eine große Gemeinschaftspraxis möglich ist. Begründung: Der Ortsbezirk 10 ist laut Aussage in der FAZ vom 05.09.2019 in den Stadtteilen Berkersheim, Eckenheim und Frankfurter Berg bereits jetzt mit Hausärzten chronisch unterversorgt. Er ist damit der vom Hausärztemangel am gravierendsten betroffene Ortsbezirk. Diese Lage wird sich zunehmend verschlechtern, da einige der in ihm praktizierenden Hausärzte ein Alter erreichen, dass sie sich aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen wollen und nur sehr schwer Nachfolger für ihre Hausarztpraxen finden. Nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung in einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema am 03.09.2019 liegt dies auch daran, dass Berufseinsteiger aufgrund ihrer Lebensumstände nicht unbedingt eine eigene Praxis aufmachen wollen, sondern zunächst lieber angestellt werden möchten. Hierfür kann die Kommunalpolitik nur gute Ausgangsbasen schaffen, indem sie die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft, um entsprechend größere Einheiten räumlich zuzulassen, in denen mehrere Ärzte gemeinsam praktizieren und Kollegen anstellen können oder ein medizinisches Versorgungszentrum eingerichtet werden kann. Solche Plätze sind im Ortsbezirk 10 nicht zu zahlreich. Gesundheitsdezernent Majer hat deshalb in der genannten Veranstaltung die Ortsbeiräte ausdrücklich aufgefordert, darauf zu achten, dass in Neubaugebieten die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für solche medizinischen Versorgungseinrichtungen geschaffen werden. Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 915 eignet sich hierfür hervorragend, weil es verkehrstechnisch optimal erreichbar ist und aus allen unterversorgten Gebieten des Ortsbezirks hervorragend mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Endhaltestelle der U 5 und die Haltestelle "Sigmund-Freud-Straße" zu erreichen ist. Auch müsste einer der vorgesehenen dreigeschossigen Gebäudekörper den notwendigen Platz aufweisen. So könnten also attraktivere Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich wieder Hausärzte in dem unterversorgten Gebiet niederlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.10.2019, OA 479 Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 58 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 23.10.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme); LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und FRANKFURTER (M 124, OA 478 und OA 479 = Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 124 und OA 479 = Ablehnung, OA 478 = Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4823, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.10.2019, OA 479 entstanden aus Vorlage: OF 860/10 vom 07.10.2019 Betreff: Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 Vorgang: OA 478/19 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird unter Hinweis auf die Vorlagen OA 478 und OA 479 zugestimmt. 2. Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit dem Investor gebeten, zu prüfen und zu berichten, dass nach Möglichkeit a) Passivhausstandard, b) mit Blick auf die benachbarten U-Bahn- und Bushaltestellen ein Ärztehaus und c) auch genossenschaftliches Wohnen vorgesehen wird und d) im Gegenzug bezüglich einer etwaigen Bebauung der Kleingartenanlage An der Wolfsweide endgültig Verzicht erklärt wird. Begründung: Die Erhaltungssatzung wird mit dem Magistratsvortrag M 124 im alten historischen Ortskern des alten Preungesheim außer Kraft gesetzt. Zudem wird beschleunigt geplant. Dabei erscheint es jedoch nicht nachvollziehbar, warum zudem auch auf sämtliche ökologische und andere wichtige Gesichtspunkte bei dem Bauvorhaben vor Ort verzichtet werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.10.2019, OA 478 Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 57 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 23.10.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme); LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und FRANKFURTER (M 124, OA 478 und OA 479 = Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 124 und OA 479 = Ablehnung, OA 478 = Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4823, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2019, OF 861/10 Betreff: Preungesheimer Tauschbox Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am Ende des Fußgängerweges (nahe Haltestelle Kreuzstraße, in nördlicher Fahrtrichtung) neben dem StadtRaum, Homburger Landstraße 148, Ecke Konrad-Hoenen-Weg einen größtmöglichen Bücherschrank aufzustellen. Dieser soll in erster Linie nicht wie üblich als Bücherschrank sondern als "Preungesheimer Tauschbox" dienen. Die Maßnahme ist mit maximal 10.000 Euro inkl. sämtlicher (Folge-) Kosten aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren. Die Patenschaft wird von Mitarbeiterinnen der Einrichtung StadtRaum übernommen. Begründung: In seiner Sitzung am 18.9.2019 hat der Regionalrat Preungesheim diesen Vorschlag erarbeitet und für den Ortsbeirat vorgeschlagen. Seit 10 Jahren gibt es in Frankfurt die Offenen Bücherschränke, und sie haben sich bewährt. Neben Büchern gibt es auch Gegenstände, Geräte, Geschirr usw. die man nicht mehr braucht, welche aber noch völlig in Ordnung sind. Hier bietet sich eine Tauschbox vor Ort an, die eine sinnvolle Weiterverwendung solcher Gegenstände ermöglicht. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 349 2019 Die Vorlage OF 861/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, nördlich der Bushaltestelle ,Kreuzstraße' in nördlicher Fahrtrichtung neben dem StadtRaum, Homburger Landstraße 148, einen Bücherschrank aufzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 849/10 Betreff: Rückbau der Ampelanlage Ecke Homburger Landstraße/Weinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen die Ampelanlage Ecke Homburger Landstr./Weinstraße zurückzubauen und eine gesicherte Wegeführung mit Zebrastreifen einzurichten. Begründung: Durch die geänderte Wegeführung der Weinstraße als Einbahnstraße ist eine Verkehrsregelung mit eine Ampelanlage hinfällig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 849/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 849/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 841/10 Betreff: Akustische Signale für die Ampeln an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, künftig akustische Signale für die Ampeln an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Ecke Homburger Landstraße zu ermöglichen. Begründung: Vor Ort ist entsprechender Bedarf vorhanden, der Ortsbeirat 10 wurde hierauf seitens Menschen mit eingeschränkter Sehkraft hingewiesen und bittet um entsprechende Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5224 2019 Die Vorlage OF 841/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 860/10 Betreff: Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der M 124 wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen sowie dem Investor gebeten, zu prüfen und zu berichten, dass nach Möglichkeit a) Passivhausstandard, b) mit Blick auf die benachbarten U-Bahn- und Bushaltestellen ein Ärztehaus, c) auch genossenschaftliches Wohnen vorgesehen wird und d) im Gegenzug bezüglich einer etwaigen Bebauung der Kleingartenanlage "An der Wolfsweise" endgültig Verzicht erklärt wird. Begründung: Die Erhaltungssatzung wird mit dem Magistratsbeschluss M 124 im alten historischen Ortskern des alten Preungesheims außer Kraft gesetzt. Zudem wird beschleunigt geplant. Dabei erscheint es jedoch nicht nachvollziehbar, warum zudem auch auf sämtliche ökologischen und andere wichtige Gesichtspunkte bei dem Bauvorhaben vor Ort verzichtet werden sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 14 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 860/10 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 478 2019 Anregung OA 479 2019 1. Der Vorlage M 124 wird unter Hinweis auf die Vorlagen OA 478 und OA 479 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 831/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 860/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu Ziffern 1. und 2. b) sowie Satz 2 und 3 der Begründung: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. a) CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) c) CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung) d) SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu Satz 1. der Begründung: CDU, 2 GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 836/10 Betreff: Sehr hohe Lkw-Dichte seitens SAFAR im öffentlichen Raum in Eckenheim und in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Wirtschaftsförderung, gebeten, nach Lösungen zu suchen, die es SAFAR ermöglichen, LKW auf einem dafür geeigneten Grundstück abstellen zu können. Begründung: SAFAR hat sich erfreulicherweise in Preungesheim stark erweitert. Es wäre zu begrüßen, wenn die hohe LKW-Dichte im Bereich der August-Schanz-Straße, der Homburger Landstraße und der Gießener Straße deutlich verringert werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5221 2019 Die Vorlage OF 836/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 98/15 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringen erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, währen die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1379 2022 Die Vorlage OF 98/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 153/10 Betreff: Herstellung der Grünanlage zwischen Gießener Straße, Feuerwehrstraße und Gederner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wann nun mit einer Herstellung der Grünanlage zwischen Gießener, Feuerwehr- und Gederner Straße zu rechnen ist. Begründung: Die Planungen liegen seit Jahren vor und immer noch nicht ist mit einem Beginn zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist nun eine Festlegung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 153/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 153/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 152/10 Betreff: Ampelkonzept für die Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Ampelschaltung auf der Gießener Straße einheitlich so zu regeln, dass eine Lösung einerseits die Bedeutung dieser Straße als Durchgangsstraße betont und den Autoverkehr von der Homburger Landstraße durch bessere Flüssigkeit ableitet, gleichzeitig aber auch sicherstellt, dass die U-Bahnstationen für Fußgänger gut zugänglich sind, die Schüler an der Theobald-Ziegler-Schule ungefährdet und schnell die Straße queren können und die Radfahrer möglichst ungehindert fahren können. Begründung: Es ist unbedingt erforderlich, dass die Gießener Straße möglichst viel Durchgangsverkehr aufnimmt, um den Kernort Preungesheim zu entlasten. Gegenwärtig wird die Ampelschaltung aber von den Autofahrern als so behindernd empfunden, dass sie offensichtlich lieber die Homburger Landstraße befahren. Gleichzeitig gibt es Beschwerden über zu lange Wartezeiten bei der Querung für Fußgänger und auch die Situation für Radfahrer ist trotz umfangreicher Umbauarbeiten insbesondere auch wegen der Ampelschaltung wenig befriedigend. Die spiegelt sich auch in verschiedenen Einzelanträgen des Ortsbeirats 10. Insgesamt scheint aber eine Gesamtoptimierung geboten, weil letztlich im Moment für keine Nutzergruppe auf der gesamten Strecke eine befriedigende Situation besteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1219 2021 Die Vorlage OF 152/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 178/10 Betreff: Künftige Ringstraßenbahn Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Neuerungen in Sachen Ringstraßenbahn im Bereich Eckenheim und Preungesheim, insbesondere hinsichtlich der bisherigen Varianten Homburger Landstraße respektive Gießener Straße, vorgesehen sind, 2. welche Änderungen beziehungsweise Verbesserungen zu 1., insbesondere in den Linien-Taktungen insgesamt sowie beim Umsteigen von und zu Bussen sowie der U5 vorgesehen sind, 3. ob, und wenn ja, wo Bäume sowie KFZ-Stellplätze zu 1. wegfallen werden, 4. wann die aktuellen Planungen zu 1. im Ortsbeirat 10 öffentlich vorgestellt werden? Begründung: Der ÖPNV in Frankfurt ist rasch auszubauen, zu optimieren und insgesamt solide aufzustellen. Ein gut funktionierender ÖPNV bietet viele Linien, um möglichst das Umsteigen zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1236 2021 Die Vorlage OF 178/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 80/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Gehweges zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1138 2021 Die Vorlage OF 80/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 149/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel zugunsten des Hauptfriedhofs hier: neues Friedhofstor 50 Meter entfernt vom alten Rolltor an der Ampel über den Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt den Bau eines neuen Tores zum Hauptfriedhof am Marbachweg mit einem Gesamtbetrag von bis zu 5.000 €. Begründung: Das alte Rolltor wird geschlossen, da die Jüdische Gemeinde das Grundstück dahinter gekauft hat und einen eigenen Zugang hat. Die Bewohner der Altenwohnanlage Dörpfeldstraße 4 bis 8 sind überwiegend ältere Personen und können teilweise nur noch kurze Strecken laufen. Für sie ist der Weg bis zum Eingang Marbachweg Ecke Gießener Straße zu weit und zu beschwerlich. Grobe Markierung des alten und neuen Standortes aus der folgenden Skizze ersichtlich: (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 34 Die Vorlage OF 149/10 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Fraktionslosen erklärt und vor Beschlussfassung im Tenor nach dem Wort "Marbachweg" um die Worte "durch das Grünflächenamt" ergänzt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 51 2021 Die Vorlage OF 149/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 119/10 Betreff: Piktogramme "Tempo 30" für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße Östlich der Homburger Landstr. ist jeweils beginnend/endend am Kaiserkronenweg, Berkersheimer Weg und der Julius-Brecht-Str. eine sehr weitläufige 30er-Zone eingerichtet. Vom Gebäude Am Schieferstein 21 ist beispielsweise bis zum Verlassen der Zone eine einfache Strecke von rund 1.250 Meter zurückzulegen! Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführer*innen offensichtlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird basierend auf der VwV zur StVO gebeten, entsprechende 30-Piktogramme aufzubringen. Hier insbesondere Berkersheimer Weg Am Neuenberg Am Schieferstein Im Steinbügel Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1011 2021 Die Vorlage OF 119/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 142/10 Betreff: Blindenampel für die Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob und wenn ja wann die Ampelanlage an der Ecke Homburger Landstraße /Weilbrunnstraße ehestens mit akustischen Hilfen als Blindenampel ausgestattet werden kann, 2. soweit noch nicht geschehen, die Ampel auf die Prioritätenliste für Blindenampeln aufgenommen werden kann. Begründung: Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1019 2021 Die Vorlage OF 142/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 76/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Gründe: I. Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren beim Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. II. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft der Stadt wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 76/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 931 2021 Die Vorlage OF 76/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 72/15 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße / Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Wir halten 6 bis 8 Sekunden zusätzlich hier für angemessen, so wird der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt. Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 928 2021 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 68/15 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: OM 6742/20 OBR 15; ST 1264/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der an der Heinrich-Berbalk-Straße liegende und vielfach genutzte Bolzplatz erhalten bleibt oder der dortigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus den Bebauungsplänen Nr. 516/ Nr. 923 zum Opfer fällt. Sollte dies der Fall sein wir um Mitteilung gebeten, welcher Alternativstandort in diesem Bereich für den Bolzplatz in Frage kommt. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 ist zu entnehmen: "Im Vortrag des Magistrats zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße (M 211 vom 12.11.2018/ § 3491 vom 13.12.2018) wurde bereits dargelegt, dass hier ergänzend zum Baurecht für die geplanten Schulstandorte u. a. auch das Baurecht für die Erschließungsstraße geschaffen werden soll. Daher wird die für einen Kreisverkehrsplatz erforderliche Fläche weiterhin Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 923 sein." Aufgrund dieses Vorhabens besteht die Befürchtung, dass der dort liegende Bolzplatz nicht erhalten bleiben soll. Da es jedoch jetzt schon an Sport- und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche fehlt, wäre dies ein inakzeptabler Zustand. Sollte es also zutreffen, dass dieser Bolzplatz entfernt wird, ist innerhalb des Bereichs vorgenannter Bebauungspläne Ersatz zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 925 2021 Die Vorlage OF 68/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 94/10 Betreff: Radfahrampel mit Vorrangschaltung an der Kreuzung Ronneburgstraße/Ecke Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anbringen von einer vorrangig geschalteten Radfahrampel an der Kreuzung Ronneburgstraße - Ecke Gießener Straße in Richtung Eckenheim dazu führen könnte, dass Radfahrende besser vor linksabbiegenden Autos geschützt sind Begründung: Durch die Anbringung von einer Radfahrampel könnten vor allem die Kinder, die dort zur Schule fahren, besser vor links abbiegenden Autos geschützt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 94/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 995 2021 Die Vorlage OF 94/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und AfD gegen FDP (= Ablehnung); CDU und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 101/10 Betreff: Rückbau der Fahrradbügel im Bereich der Kreuzstraße/Ecke Braumannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die seinerzeit im Rahmen der Verkehrssicherung aufgestellten Fahrradbügel im Bereich der Kreuzstraße Ecke Braumannstraße zurückzubauen. Begründung: Im Rahmen der Verkehrssicherung in diesem Einmündungsbereich wurde die zur Verfügung stehende Parkfläche für die PKWs neu geordnet bzw. markiert, so dass vor den Gehwegen diese deutlich als Parkverbotsfläche markiert wurde. Dadurch ist die Befahrung durch die Fahrzeuge der FES gewährleistet, auch können alle anderen Autofahrer die bestehenden Vorfahrtsregeln optimale beachten, Fußgänger können ungehindert ihren Weg gehen. Das diese Maßnahme auch den gewesenen Parkraum reduziert liegt nahe. Doch warum angrenzender Parkraum mit Fahrradbügeln zugestellt werden muss, ist nicht nachzuvollziehen. Die Anwohner haben ihre Fahrradstellfläche auf den Hinterhöfen und 30 Meter entfernt, im Bereich der Bushaltestelle, stehen 5 Fahrradbügel. Diese Maßnahme erhöht den eh schon vorhandenen Parkdruck und ist für die Anwohner und die angrenzenden Gewerbetreibenden nicht hinnehmbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 101/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und fraktionslos gegen LINKE., FDP und AfD (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 89/10 Betreff: Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche sinnvollen Maßnahmen ein sicheres Überqueren der Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames (als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz) ermöglicht werden soll. Begründung: Mehr Sicherheit für Fußgänger ist dort erforderlich, auch aufgrund der stetig steigenden Besucherzahlen. Dies gilt auch mit Blick auf das wichtige Projekt "Wildnis wagen" im Nordpark. Der Alte Flugplatz sowie auch der Nordpark haben sich gut etabliert und werden auch weiter an Bedeutung gewinnen. Dies auch gemeinsam, so dass entsprechende Querungssicherheit erforderlich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 638 2021 Die Vorlage OF 89/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2021, OF 29/14 Betreff: Wie werden Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Gymnasium Nord (Bonames) kommen? Für das zukünftige Gymnasium Nord in Bonames ist der B-Plan 923 aufgestellt worden. Demnach wird der neue Schulstandort unmittelbar an einer Stadtbahnhaltestelle liegen. Die Vernetzung im Fuß- und Radverkehr mit den angrenzenden Quartieren erfolgt über eine neue Ortsrandstraße zwischen Homburger Landstraße und dem Schulgelände. Wie aber werden die Schülerinnen und Schüler aus den südöstlich der Schule gelegenen Stadtteilen Nieder-Erlenbach und Harheim ihre Schule erreichen, denen die U-Bahn dabei keinen Nutzen bringt? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Schule für Schülerinnen und Schüler sicher und schnell erreichbar sein wird, die mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 137 2021 Die Vorlage OF 29/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 60/15 Betreff: Verkehrsaufkommen auf der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Anwohner der Homburger Landstraße beklagen das hohe Verkehrsaufkommen und die gestiegene Lärmbelastung. Die Homburger Landstraße ist zwischen Bernerstraße und U-Bahnstation "Bonames Mitte" als Anliegerstraße ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Welche Maßnahmen sind aus der Sicht des Magistrats sinnvoll, um den Durchgangsverkehr einzudämmen und hier Abhilfe für die Anwohner zu schaffen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 124 2021 Die Vorlage OF 60/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung); 6 CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 61/10 Betreff: Beseitigung der Probleme in der Kurve der Gießener Straße stadtauswärts vor der Endhaltestelle der Linie U 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass sichergestellt wird, dass die Entwässerung Kurve der Gießener Straße kurz vor der Endhaltestelle der U 5 stadtauswärts so in Ordnung gebracht wird, dass sich dort bei stärkerem Regen nicht immer große Pfützen auf den Radwegen bilden, die Radfahrer und Autofahrer zu Ausweichaktionen zwingen und dadurch insbesondere die Radfahrer in Gefahr bringen. Außerdem sind der rote Fahrbahnbelag und die Radpiktogramme teilweise schon wieder abgängig, so dass hierfür dauerhafte Lösungen gefunden werden müssen. Begründung: Auch wenn der Ortsbeirat bereits in der Sitzung auf die vorgenannten Missstände verwiesen hatte und das ASE Lösungen finden wollte, sind die Probleme leider nach wie vor nicht endgültig abgestellt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 515 2021 Die Vorlage OF 61/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 67/10 Betreff: Fußgängerüberweg am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, einen Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße im Niddatal in Höhe des Nordparks Bonames als direkte Verbindung zum Alten Flugplatz zu ermöglichen. Begründung: Der entsprechende Bedarf ist gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., 1 FDP und AfD gegen CDU, 1 FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 57/10 Betreff: Zweiter Zebrastreifen Alkmenestraße zur Bezirksportanlage Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am südlichen Ende der Haltestelle Alkmenestrasse, in Verlängerung dieses Gleisübergangs, einen zweiten Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Alle Nutzer, insbesondere die Kinder und Jugendlichen die mit der Linie 18 zu der Bezirks-sportanlage Frankfurter Bogen fahren um am Fußballtraining (Mo-Fr 16-20 Uhr) teilzunehmen benutzen immer den hinteren Teil der Straßenbahn um auszusteigen und überqueren dort die Straße. Beim Ausgang am vorderen Teil der Straßenbahn gibt es zwar einen Zebrastreifen aber dieser ist zu umständlich und ist mit Umweg verbunden. Die Situation ist vergleichbar mit der Haltestelle Sigmund-Freud-Straße. Bei seiner Vorstellung der neuen U 5-Haltestellen wurde der damalige Verkehrsdezernent bereits frühzeitig vom OBR 10 darauf hingewiesen, dass dort die Nutzer immer die kürzeren Wege in Anspruch nehmen, ohne auf die Gefahren zu achten, auch ohne Ampel. Das Verkehrsdezernat gab später die ablehnende Haltung auf. Eine 2. Ampel wurde zum Schutz der Nutzer doch nachinstalliert. Genauso verhält es sich an der Haltestelle Alkmenestraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 513 2021 Die Vorlage OF 57/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 56/10 Betreff: Holperiger Bürgersteig zwischen Hoherodskopfstraße 20 und 36 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig zwischen der Hoherodskopfstraße 20 und 36 wieder verkehrssicher herzurichten. Begründung: Im Laufe der Zeit sind durch starke Baumwurzelwucherungen erhebliche Verformungen des Bürgersteiges entstanden, Hebungen und Absenkungen. Sie stellen eine große Unfallgefahr dar, besonders mit Blick auf die kommende Winterzeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 512 2021 Die Vorlage OF 56/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 71/10 Betreff: Brücke zwischen Eckenheim und Eschersheim nicht als Schleichweg nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch sinnvolle Absperrungen der Auf- und Abfahrten diese Querung nur noch von Fahrradfahren und Fußgänger*innen genutzt werden kann Begründung: Die Brücke - Verlängerung Sigmund-Freud-Straße auf Ziegenhainer Straße - wird häufig als Schleichweg von Autofahrer*innen genutzt, um verschiedene Kreuzungen und Ampelphasen nahe und auf der Hügelstraße zu umfahren. Dabei kommt es zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Radfahrer*innen und Fußgänger*innen. Quelle: google.de/maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 71/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 71/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des §161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Betreff: Schülerfahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangen Tagen sind den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide hinsichtlich der Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG zugestellt worden. Darin heißt es, dass eine Gefährlichkeit des Schulwegs nicht mehr besteht. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten: 1. Warum ist der Schulweg aus Sicht des Magistrats nicht mehr gefährlich nach §161 HSchG? 2. Worin bestand die Gefährlichkeit des Schulwegs nach §161 HSchG in der Vergangenheit? 3. Welche Maßnahmen haben diese Gefährlichkeit nach §161 HSchG behoben? 4. Seit wann wurde den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnsiedlung Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt? 5.a Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Begehung des Schulwegs stattgefunden? 5.b Wer hat an der Begehung teilgenommen? 5.c Welcher Weg wurde genommen? 6.a Wie viele Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk sind von Ablehnungsbescheiden betroffen? 6.b Welche Schulen besuchen diese Schülerinnen und Schüler? 7. Wurden die betreffenden Schulen, der Ortsbeirat, der Ortsvorsteher, die Kinderbeauftragte, der Schutzmann vor Ort einbezogen? 8. Geht der Magistrat davon aus, dass der Bring- und Abholverkehr in Nieder-Eschbach durch diese Maßnahme zunehmen wird? Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren. 2. Zeitnah Auskunft darüber zu erteilen, warum der Schulweg aus Sicht des Fachamtes nicht mehr gefährlich nach § 161 Hessisches Schulgesetz ist. 3. Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Schulwegbegehung stattgefunden und wer hat an dieser teilgenommen und welcher Weg wurde genommen? Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hochfrequentiert. Die stetigen Bemühungen auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grizmek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, als der Fußweg für nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssten die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbeschiede übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schön länger die erhöhte Geschwindigkeit mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 32/9 Betreff: Brücke zwischen Eckenheim und Eschersheim nicht als Schleichweg nutzen Vorgang: OM 2212/17 OBR 9; ST 516/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, dass durch sinnvolle Absperrungen der Auf- und Abfahrten diese Querung nur noch von Fahrradfahren und Fußgängern genutzt werden kann. Begründung: Die Brücke - Verlängerung Sigmund-Freud-Straße auf Ziegenhainer Straße - wird häufig als Schleichweg von Autofahrern genutzt, um verschiedene Kreuzungen und Ampelphasen nahe und auf der Hügelstraße zu umfahren. Dabei kommt es zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Radfahrern und Fußgängern. Auch OM 6256 und ST 809 zeigen, dass die Kreuzung der beiden Straßen nicht unproblematisch ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 516 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 20 Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage einen Ortstermin zu organisieren. Beschluss: Die Vorlage OF 32/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 32/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 32/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 16/10 Betreff: Nicht erlaubtes Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausnummer 630 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, auf das nicht erlaubte Parken gegenüber der Homburger Landstraße Hausummer 630 durch entsprechende Markierungen deutlicher hinzuweisen. Begründung: Markierungen sind dort sinnvoll. Ähnliche Markierungen in der Homburger Landstraße wurden bereits vor geraumer Zeit etwas oberhalb dieser Stelle angebracht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 69 2021 Die Vorlage OF 16/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 1/10 Betreff: Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von LKW auf dem Parkstreifen der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Siegmund-Freud-Straße verboten werden kann. Begründung: Da vermehrt LKW auf diesem Parkstreifen stehen, bei jeder Witterung den Motor warm laufen lassen (Schadstoffemission) und Anwohnern sowie Pendlern den Platz wegnehmen, sollen die Schilder Parkverbot für LKW = VZ 253/283 der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 1/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 169 2021 Die Vorlage OF 1/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2021, OF 20/3 Betreff: Koordination von Straßenbaumaßnahmen Aktuelles Beispiel Gießener Straße Vorgang: V 1309/19 OBR 3; ST 1824/19 Bereits im Jahr 2018 hat der Ortsbeirat 3 auf eine CDU-Initiative hin den Magistrat gebeten im Mittelstreifen der Gießener Straße Bäume zu pflanzen. Eine Nachfrage im Jahr 2019 ergab, dass aktuelle Trassenpläne Baumstandorte möglich machen würden, eine abschließende Prüfung erfolgen und der Ortsbeirat 3 unaufgefordert unterrichtet würde. (ST 1824 aus 2019) Mittlerweile sind mehr als 1 1/2 Jahre vorbei und der Ortsbeirat wartet immer noch auf Nachricht. Zu Beginn des Jahres wurde der Grünstreifen im gesamten Bereich zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße aufgegraben und wieder verschlossen. Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen neuen Bäume gleich mit zu planen und zu pflanzen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, 1. Werden grundsätzlich bei Straßenbaumaßnahmen mögliche weitere Baumstandorte geprüft und dann auch mit umgesetzt? 2. Wird bei Straßenbaumaßnahmen geprüft, ob eventuell auch andere Versorgungsleitungen (z.B. auch die Umrüstung von Gaslaternen) in absehbarer Zeit erneuert werden müssen und dies bei dieser Gelegenheit gleich mit eingeplant? 3. Wann erfolgen auf der Gießener Straße im Bereich des Grünstreifens zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße die bereits seit 2018 geplanten neue Baumpflanzungen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1824 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 96 2021 Die Vorlage OF 20/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2021, OF 8/15 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss zur NR 1368 und M 151 der Stadtverordnetenversammlung betreffend des in Auftrag gegebene Prüfungsauftrags für eine umfassende Vorprüfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet Züricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurückgenommen. Die Vorprüfung ist umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen Freiflächen sind stattdessen entsprechend der in der OA 620 des OBR 15 beschlossenen Vorgaben zur M 154 komplett in den Grüngürtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern. Diese Flächensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgeführten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ist im gesamten Areal zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzüglich einzuleiten. Das für den gesamten Stadtbereich betreffende Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151) wird unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets Züricher Straße (u.a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag für ein neuen Gewerbegebietsstandort Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeändert und entsprechend so weiter fortgeführt. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser Freiflächen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren Gründen, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04. März 2021 der NR 1368 zur M 151 mit der ein umfassender Prüfauftrag für das geplante Gewerbegebiet einhergeht ist zurückzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der Vorprüfung für dieses Gewerbegebiet erhält eine breite Unterstützung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Das klare Ergebnis der Kommunalwahl mit einem sehr hohen Zuspruch für die Zielsetzung der CDU Nieder-Eschbach, welche sich nachhaltig gegen die Ansiedlung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße eingesetzt, kann als klares Votum zum Erhalt der dortigen Freiflächen gewertet werde. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der Vorprüfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den Grüngürtel zwecks dauerhafter Sicherung der Freiflächen wird eindeutig dem Wählerwillen entsprochen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 15 2021 1. Die Vorlage NR 1368 wird unter Hinweis auf OA 15 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 8/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Satz Nummer 5 entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 1148/10 Betreff: Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung Am Dachsberg endlich rot markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass das Radwegende in der Homburger Landstraße in der Einmündung "Am Dachsberg", wie vom Ortsbeirat 10 bereits angeregt, endlich rot markiert wird. Begründung: Alle auf besagte Kreuzung hinführende Teile des Radweges sind in besonderen Gefahrenbereichen in den Kreuzungen zwischenzeitlich rot markiert. Nur das besonders gefährliche Ende unter der Brücke in sehr schlechten Lichtverhältnissen, wo Radfahrer von Autofahrern besonders leicht übersehen werden können, ist nicht markiert. Eine solche Markierung würde diese Gefahrensituation den Autofahrern aber nochmals deutlich vor Augen führen. Da der Aufwand hierfür gering erscheint, ist auch in Anbetracht eines irgendwann im Rahmen der Verlängerung der U5 zu erwartenden Umbaus der Einmündung kein Grund ersichtlich, bis dahin diese erhebliche Gefahr nicht zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7269 2021 Die Vorlage OF 1148/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1151/10 Betreff: Unterstützung der FES hier: bessere Voraussetzungen zum Abholen des Mülls schaffen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie umgehend die wichtige Arbeit der FES zum Müllabholen in den vielen beengten Straßen des Ortsbezirks 10 (wie zum Beispiel in der Kreuzstraße und ihren Stichstraßen) endlich erleichtert werden kann. Begründung: Kreuzungsbereiche in Frankfurt werden oft zugeparkt. Dies kann die Arbeit von Einsatzwagen nicht nur der FES erschweren. Seitens der betroffenen städtischen Ämter werden zu selten echte Lösungen angeboten. Das Thema kann und darf aber nicht ausgesessen werden. Der gordische Knoten muss hier - offenbar aufgrund von Schnittstellenproblemen der Ämter - vom Magistrat durchschlagen werden. Dies würde auch Reklamationen reduzieren und die Arbeit aller Beteiligten stark entlasten. Dies erwartet nunmehr der Ortsbeirat umgehend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7259 2021 Die Vorlage OF 1151/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1132/10 Betreff: Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Ronneburgstraße einrichten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann schnellstmöglich die bereits seit geraumer Zeit erbetene Blindenampel an der Kreuzung Homburger Landstraße / Ronneburgstraße nebst den erforderlichen Bodenrillen eingerichtet werden kann. Dabei soll bitte aufgrund der benachbarten Wohnungen die Lautstärke moderat eingestellt werden. Begründung: Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Sehschwächen ist dringend geboten. Diese Straßenquerung wird stark frequentiert, auch von Menschen mit Sehschwäche. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7262 2021 Die Vorlage OF 1132/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1122/10 Betreff: Jubiläum in 2022: 1250 Jahre Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und dem Ortsbeirat 10 gebeten, zu prüfen und zu berichten (sowie so weit möglich zu veranlassen), ob und wenn ja wie das in 2022 anstehende Jubiläum "1250 Jahre Preungesheim" seitens der Stadt Frankfurt am Main unterstützt wird. Von besonderem Interesse sind zum Beispiel: 1. Ein Festwochenende an dem rund um den Gravensteiner-Platz gefeiert werden kann, wenn möglich nach den Sommerferien 2022; 2. Die Einbindung der VGF sowie des Vereins Historische Straßenbahn der Stadt Frankfurt am Main, um zum Beispiel einen Pendelverkehr zum Museums-Bus 434 sowie dem historischen Straßenbahnzug "Banana Joe" zu ermöglichen. Begründung: Preungesheim wurde 872 urkundlich erwähnt und ist somit älter als die Stadt Frankfurt am Main. Gerne erinnern sich die Preungesheimerinnen und Preungesheimer an die 1200-Jahrfeier 1972. Damals wurde Trasse der U5 über die Gießener Straße verlängert und bis Endhaltestelle Preungesheim eingeweiht. Es wäre sehr schön, wenn auch das 1250. Jubiläum stattfinden könnte und zum Beispiel Vereine und Kirchengemeinden wieder aufeinander abgestimmt mitmachen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 653 2021 Die Vorlage OF 1122/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2020, OF 1106/10 Betreff: Transportwagen für den Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 stellt Mittel aus seinem Budget zur Anschaffung eines Transportwagens (mit Andockstation und Pfandsystem) für den Eingangsbereich "Marbachweg/Gießener Straße" des Hauptfriedhofs zur Verfügung. Die Investitionen sollen einen Maximalbetrag von 4.000 € nicht überschreiten. Begründung: Entsprechende Angebote sind auf Friedhöfen üblich und sinnvoll. Der Ortsbeirat 10 hat sich bereits im Rahmen der Finanzierung eines Bücherschranks im benachbarten Leseparkbereich des Hauptfriedhofs engagiert. Die zu erwarteten Kosten sind entsprechen denen der vom Ortsbeirat 10 bezuschussten Transportwagenstation auf dem Bonameser Friedhof. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 479 2020 Die Vorlage OF 1106/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 1014/3 Betreff: Ausweis von Autoparkplätzen in der Gießener Straße und der Wetteraustraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in folgenden Straßenabschnitten reine Autoparkplätze auszuweisen: Gießener Straße entlang der Friedhofsmauer, hier sind einige Bereiche bereits ausgewiesen, jetzt soll die Regelung auf die gesamte Länge ausgedehnt werden Wetteraustraße von der Einmündung in die Rotlintstraße bis zum Straßenende am Günthersburgpark Begründung: In diesen Straßenabschnitten werden häufig Transporter, Anhänger und Wohnmobile abgestellt, die dann über Wochen dort stehen bleiben. Aufgrund des auch hier herrschenden Parkdrucks sollten die Stellplätze im öffentlichen Raum hier den Autos vorbehalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1014/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7161 2021 Die Vorlage OF 1014/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 1075/10 Betreff: Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, die Durchfahrtsverbote auf dem Krehlingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße besser zu kontrollieren, um den ständig zunehmenden Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Durch die verschiedenen Sperrungen auf Parallelstraßen hierzu, etwa der Homburger Landstraße und den Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, gibt es immer mehr Kraftfahrer, die die Staus durch Nutzung der gesperrten Straßen oder Feldwege umgehen wollen. Auch nach Aufhebung der Sperrung der Homburger Landstraße ist keine große Besserung eingetreten. Deshalb müssen die Durchfahrtsverbote nachdrücklich durchgesetzt werden, auch um die eingetretene Gewohnheitsbildung abzuwehren. Das ist insbesondere auf der Berkersheimer Bahnstraße erforderlich, damit sich an der Schranke keine Autostaus bilden, die die durch Reiter und Fahrradfahrer nach der Sperrung der Unterführung am Wiesengarten ohnehin schon angespannte Situation noch verschärfen. Dadurch können Pferde scheuen und Fußgänger und Radfahrer, nicht aber die relativ sicheren, sich verbotswidrig verhaltenden Autofahrer gefährden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6778 2020 Die Vorlage OF 1075/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1073/10 Betreff: Sichere Wege für Radfahrer alternativ zum alten Preungesheimer Ortskern ausweisen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist sichere Wege für Radfahrer aus Richtung Berkersheim kommend in Richtung Innenstadt auszuweisen. Als Alternative zum Engpass im alten Kern von Preungesheim über die Homburger Landstraße würde sich ein Hinweis auf eine Umfahrung durch den Frankfurter Bogen, den Dorfgarten oder die Gießener Straße anbieten. Begründung: Die Homburger Landstraße ist für Radfahrer, die vom Dachsberg aus Berkersheim kommen, die natürliche Verlängerung in Richtung Innenstadt. Die Homburger Landstraße verfügt im Bereich des alten Ortskerns zwischen Gießener Straße und Weilbrunnstraße allerdings über keinen Radweg und keinen Schutzstreifen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6777 2020 Die Vorlage OF 1073/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1035/10 Betreff: Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke am Frankfurter Berg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der Bau- und Ersatzmaßnahmen für die Omega-Brücke auf der Homburger Landstraße am Frankfurter Berg gebeten: 1. Warum wurde die Ersatzbrücke nicht rechtzeitig vor Abriss der alten Brücke erstellt, zumal so vermeidbare klimaschädliche Umwege verursacht wurden? 2. Warum gehen die Baumaßnahmen zeitlich sehr deutlich sowohl über die Sommerferien als auch den veröffentlichten späteren Fertigstellungstermin hinaus und wann werden diese nunmehr beendet? 3. Warum wurde die Ersatzbrücke über die sehr stark genutzte Homburger Landstraße am Frankfurter Berg nur einspurig ausgelegt, obwohl zusätzliche Verkehre für den S6-Ausbau und die Brücke selbst zu berücksichtigen waren/sind? 4. Wer ist für die Moniten zu 1. bis 3. jeweils verantwortlich ist respektive von wem dies so genehmigt wurde? Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen davon betroffenen Stadtteilen sind einfach nur noch genervt von zu vielen und leider auch nicht gut aufeinander abgestimmte Planungen und Ausführungen wichtiger und zeitgleicher Bauprojekte um den S6-Ausbau im Frankfurter Nordosten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6501 2020 Die Vorlage OF 1035/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 909/3 Betreff: Gefährliche Situation für Radfahrende Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation für Radfahrende an der Einmündung der Gießener Straße in die Friedberger Landstraße durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen. Die Gefahr ergibt sich dadurch, dass Radfahrende, die von der Friedberger Warte kommend stadteinwärts die Friedberger Landstraße befahren, an der Einmündung der Gießener Straße bei grüner Ampelschaltung für ihren Radweg mit Radfahrenden kollidieren können, die rechts aus der Gießener Straße kommend stadteinwärts in die Friedberger Landstraße einbiegen. Erstere wähnen sich im Recht, da sie Grün haben, letztere, da sie rechts vor links Vorfahrt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6425 2020 Die Vorlage OF 909/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1028/10 Betreff: Wirtschaftsförderung soll sich um die Betriebe kümmern, die durch die unkoordinierten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser- Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 gefährdet werden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die Wirtschaftsförderung auffordern, ein Konzept auszuarbeitern, mit dem Härten für Unternehmen, die durch die unkoordinierten und nicht angekündigten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 gefährdet werden, abgefedert werden können. Begründung: Die Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 10 schneiden mittlerweile in einem Maße Wegeverbindungen ab, dass sie Wirtschaftsunternehmen gefährden. Das betrifft die Einstellangebote für Pferde in Berkersheim, wo die Einsteller zunehmend eine Verlagerung ihrer Pferde vornehmen, weil die Wege zum Reitplatz- und zur Reithalle unzumutbar lang und gefährlich geworden sind und andererseits die Reithalle in Berkersheim selbst, die von einer Privatperson betrieben wird und ggf. mit Pferden überhaupt nicht mehr sinnvoll zu erreichen ist. Auch die Tankstelle am Frankfurter Berg dürfte durch die Sperrung der Homburger Landstraße erhebliche Einbußen verkraften müssen. Da die genannten Unternehmen einerseits klein sind, aber andererseits eine Infrastrukturaufgabe für den Ortsbezirk 10 haben, ist es sinnvoll, dass von Seiten der Stadt über die Wirtschaftsförderung eine Bestandsaufgabe vorgenommen und sichergestellt wird, dass es hier nicht zu wirtschaftlichen Situationen kommt, die ggf. die Existenz dieser Betriebe gefährdet. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6313 2020 Die Vorlage OF 1028/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung nach den Worten "Deutschen Bahn" die Worte "u. a. m. wie zum Beispiel Hessen Mobil" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1019/10 Betreff: Kein Durchkommen mehr in der Weinstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie der ruhende Verkehr in der Weinstraße so geregelt werden kann, dass a) Fußgänger sich nicht zwischen Hauswänden und parkenden Autos durchquetschen müssen. Für Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen ist dort oftmals gar kein Durchkommen und sie müssen auf die Straße ausweichen, b) Anwohner aus ihren Einfahrten fahren können, ohne mehrfach rangieren zu müssen, weil der Kurvenradius durch parkende PKW eingeengt ist, c) markierte Parkverbotsflächen nicht zugeparkt werden, d) der Zebrastreifen selbst nicht zugeparkt und der 5 m-Abstand vom Fußgängerüberweg eingehalten wird. Der Fußgängerüberweg sollte durch entsprechende Beleuchtung abends sichtbarer gemacht werden, 2. zu veranlassen, dass die Halteverbotsschilder in Höhe Weinstraße/ Einmündung Kreuzgemeinde, die das Parken außerhalb bestimmter Uhrzeiten auf beiden Seiten der Weinstraße erlauben, entfernt werden. Sie sorgen für Verwirrung und zusätzliches Falschparken. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6310 2020 Die Vorlage OF 1019/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "die Zusatzschilder zu den Halteverbotsschildern in Höhe der Weinstraße/Einmündung Kreuzgemeinde, die das Parken außerhalb bestimmter Uhrzeiten auf beiden Seiten der Weinstraße erlauben, zu entfernen. Sie sorgen für Verwirrung und zusätzliches Falschparken". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 288/15 Betreff: Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße; Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In der FAZ - Ausgabe vom 30.07.2020 wird berichtet, dass innerhalb des Magistrats eine Einigung zur Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets im Frankfurter Norden erzielt worden sei. Im Rahmen eines "Deals" sollen dafür im Gegenzug unbebaute Freiflächen durch Integration in den Grüngürtel dauerhaft gesichert werden. In dem Artikel wird berichtet, dass sich der Ortsbeirat dafür seit langem eingesetzt habe. Dies ist missverständlich. Zur Klarstellung ist daher hier deutlich festzuhalten, dass sich der Ortsbeirat stets für den Erhalt der Freiflächen stark gemacht hat, jedoch eine Erweiterung des Gewerbegebiets in dem Areal rechts von der Züricher Straße, insbesondere auch wegen der unklaren Frage zum Umfang der Erweiterung, immer kritisch gesehen hat (siehe auch die Initiative zur Herausnahme dieses Areals in der ISTEK-Planung 2030). Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der kritischen Haltung des Ortsbeirats nichts geändert hat. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, umgehend und umfassend zum aktuellen Sachstand seiner Planungen für ein neues Gewerbegebiet in Form einer Erweiterung des Nieder-Eschbacher Gewerbegebiets rechts der Züricher Straße (gegenüber Parkhaus IKEA-Möbelmarkt) zu berichten, welche konkreten Pläne bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: Welcher Geltungsbereich umfasst flächenmäßig das geplante Gewerbegebiet, bzw. welche bisher unbebauten Flächen sind hierzu vorgesehen? Welche Flächen in dem Areal Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee / Homburger Landstraße bleiben dauerhaft als landwirtschaftlich und als bestehende Ausgleichsflächen sowie als weiterhin unbebaute groß angelegte Abstandsfläche zur vorhandenen Wohnbebauung "Westlich der Homburger Landstraße" erhalten bzw. wie werden diese dann entsprechend vor einer Bebauung gesichert? Wird für dieses neue Gewerbegebiet ein Bebauungsplanverfahren betrieben und mit welchem Zeithorizont zur Umsetzung der Maßnahme rechnet der Magistrat? Entlang der Züricher Straße wurden in den letzten Jahren als Ausgleich zum Bau der Anna-Lindh-Allee sowie zum Ausgleich für Baugebiete im Frankfurter Norden landwirtschaftlich aufgewertete Ausgleichsflächen ausgewiesen und angebaut. Inwieweit ist hier bereits ein Ersatz angedacht? Welche Flächen (Ortslage, Gebiet) von Nieder-Eschbach sind für die Eingliederung in den Grüngürtel vorgesehen? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, durch den zuständigen Dezernenten zeitnah hierüber in der Ortsbeiratssitzung zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat sich seit Jahren für die Sicherung der Freiflächen rund um Nieder-Eschbach eingesetzt. Dazu gehören auch die Flächen, in der jetzt ein Gewerbegebiet angedacht ist. Eine Bebauung des Areals zwischen Züricher-Straße und Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße wird nach wie vor als kritisch angesehen, insbesondere stellt sich jetzt aber eine wesentliche Frage zur geplanten Größe des geplanten Erweiterungsgebietes und welche Flächen überhaupt in diesem Areal vorgesehen sind. Einer kompletten Bebauung dieses Areals wird vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zugestimmt. Wir würden uns wünschen, das der Ortsbeirat bei einem solchen "Deal" vorher eingebunden wird. . Quelle: Foto privat -Michael Stauder Erstellt nach Aushang der Stadtplanung Frankfurt zur Wohnbauplanung im Ortsbezirk 15 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 595 2020 Die Vorlage OF 288/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2020, OF 1005/10 Betreff: Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) optimieren Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die geänderte und leider extrem verlängerte "Rotphase" der Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Osten, Ecke Eckenheimer Landstraße) zu überprüfen. Dabei soll nach Möglichkeit der Kreuzungsbereich künftig wieder deutlich durchlässiger gestaltet werden, zumal dort seit kurzem ein Fahrstreifen entfallen ist. Begründung: Der Marbachweg gehört zu den sehr wichtigen, da seltenen Ost-West-Straßenverbindungen in Frankfurt. Dies gilt umso mehr, als insbesondere die A66 mit je einem Teil im Frankfurter Osten und im Frankfurter Westen ohne Alternativen in Frankfurt endet. Der Durchgangssverkehr sucht sich daher seine Wege leider auch durch eigentlich ruhige Wohnstraßen. Derzeit hat so zum Beispiel in Eckenheim der Durchgangsverkehr unter anderem in der Sigmund-Freud-Straße Aufgrund der vermeidbaren Staus auf dem Marbachweg stark zugenommen. Abhilfe ist dringend angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6173 2020 Die Vorlage OF 1005/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Richtungsangabe "Osten" in Betreff und Tenor "Westen" lautet. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 279/15 Betreff: Schilderwald im Ortsbezirk lichten I Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrszeichen an der Kreuzung "Berner Straße / Homburger Landstraße" mit der Vorschrift "Durchfahrt verboten, Anlieger frei", die dort in Fahrtrichtung Bonames an dem Ampelmast befestigt sind, ersatzlos entfernen zu lassen und damit einer grundsätzlichen Empfehlung des RP Darmstadt zur Lichtung des Schilderwaldes nachzukommen. Begründung: Die Beschilderung hat ihren einstigen Zweck mittlerweile verloren. Man hatte seinerzeit zur Inbetriebnahme der A661 zwischen der Behelfsausfahrt "Alt-Eschersheim" und dem "Bad Homburger Kreuz" den Durchgangsverkehr Richtung Innenstadt um "Bonames" herum über die "Berner Straße" auf die Autobahn lenken wollen. Diese Schilder werden seit Jahrzehnten wissentlich missachtet oder, weil ungünstig angebracht, übersehen. Wer "Bonames" als Ziel hat, fährt keinen kilometerlangen Umweg. Ausserdem fließt der überregionale Verkehr mittlerweile über die "Anna-Lindh-Allee" (Umgehungsstraße entlang der Autobahn) zur A 661. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6215 2020 Die Vorlage OF 279/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen 6 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2020, OF 988/10 Betreff: Unfall auf der Trasse der U-Bahnlinie 5 in Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum und wie sich der Unfall am 26.05.2020 auf der Trasse der U-Bahnlinie 5 südlich der Haltestelle Ronneburgstraße ereignet hat 2. welche Folgen er daraus zieht. Begründung: Unabhängig davon, dass es in den vergangenen Jahren auch an dieser Stelle Unfälle, teils sogar mit Todesfolge, zu beklagen waren, steht zu befürchten, dass sich hier eine neue Unfallursache entwickelt. Leider gibt es offenbar Irritationen über den Kreuzungsbereich, die dazu führen, dass beim Abbiegen manche Fahrzeugführer statt auf die Gießener Straße abzubiegen, teilweise leider irrtümlich die U-Bahntrasse ansteuern. Dies sollte nach Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6176 2020 Die Vorlage OF 988/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2020, OF 277/15 Betreff: Hortplätze für Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu beschließen: Die momentan von der evangelischen Kindertagesstätte genutzten Container an der Homburger Landstraße bleiben nach deren Rückzug in die eigentlichen Räumlichkeiten an dem jetzigen Standort bestehen und werden so lange übergangsweise für Hortplätze und bei Bedarf als zusätzliche Kita genutzt, bis ein Standort für einen neuen Hort/eine neue Kita gefunden ist. Zeitnah wird ein Träger für den neuen Hort gefunden, der dauerhaft Hortplätze in Nieder-Eschbach zur Verfügung stellt. Begründung: Nieder-Eschbach braucht dringend mehr Hortplätze! Auch für das Schuljahr 2020/21 stehen wieder Eltern vor der Frage, wie die Betreuung ihrer Kinder gesichert wird. Daran hat auch COVID 19 nichts geändert. Ganz im Gegenteil! Die Betreuungsnot ist so groß wie nie zuvor, da nicht mehr alle Kinder gleichzeitig in den bestehenden Einrichtungen betreut werden können. Zum nächsten Schuljahr wird es voraussichtlich, wie auch im Schuljahr 2019/20 nicht für alle Kinder freie Hortplätze geben. Für viele Familien ist es eine existentielle Frage, ob ihre Kinder einen Hortplatz bekommen oder nicht, denn mehr und mehr Familien sind darauf angewiesen, dass beide Elternteile arbeiten gehen. Des Weiteren zeichnet sich ab, dass bedingt durch die rege Bautätigkeit im gesamten Stadtteil Nieder-Eschbach schon sehr bald weitere Kindergartenplätze im Stadtteil benötigt werden. Die Stadt muss dringend handeln und darf die Eltern nicht weiter im Stich lassen. Gemeinsam mit dem Schulelternbeirat der Michael-Grzimek-Schule haben betroffene Eltern einen offenen Brief an Frau Weber verfasst. Mehr als 200 Eltern haben diesen Brief im Herbst unterschrieben. Am 02.12.2019 besuchte außerdem eine Delegation aus Nieder-Eschbach eine öffentliche Sitzung des zuständigen Ausschusses mit Frau Weber im Römer und übergab ihr den Brief. Im Nachgang wurden die Initiatoren der Elterninitiative zu einem gemeinsamen Gespräch in das Amt für Integration und Bildung eingeladen. Das Gespräch fand am 24.01.2020. Es wurden für eine kurzfristige Lösung zwei Möglichkeiten herausgearbeitet. Die Erhaltung der Containeranlage zur weiteren Nutzung als Hort bis ein Standort gefunden ist und der Ausbau der ESB. Bedauerlicherweise sind die Gespräche aufgrund der Pandemie ins Stocken geraten. An der Bedürftigkeit des Stadtteils hat dies jedoch nichts geändert. Als Träger für einen neuen Hort war bereits die Kita Frankfurt im Gespräch. Ein Vorteil der Verwendung der bestehenden Container wäre auch, dass bereits eine Genehmigung für die Nutzung für Kinderbetreuung vorliegt, die nur verlängert werden müsste. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6214 2020 Die Vorlage OF 277/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 986/10 Betreff: Voraussetzung für attraktives Angebot für hausärztliche Versorgung im Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Berichte B 57 und B 58 des Magistrats vom 07.02. 2020 werden mit der Maßgabe angenommen, dass der Magistrat alle Möglichkeiten des Planungsrechts bei der weiteren Planung des Bebauungsplans Nr. 915 ausschöpfen möge, damit in diesem Gebiet Angebote für die hausärztliche Grundversorgung geschaffen werden können, die über das übliche Maß einer klassischen Arztpraxis hinausgehen. Begründung: Gerade weil die Bauleitplanung Angebotsplanung ist, ist es wichtig, an dieser Stelle ein Angebot zu machen, das es Inhabern von Kassenarztzulassungen für die hausärztliche Versorgung attraktiv macht, sich genau an dieser Stelle im Ortsbezirk 10 niederzulassen. Der Ortsbezirk ist nämlich nach den auch von der kassenärztlichen Vereinigung zu Grunde gelegten zumutbaren Wegen zu hausärztlicher Versorgung chronisch unterversorgt, auch wenn es im Gesamtversorgungsbezirk eine ausreichende Versorgung geben mag. Um diese eklatanten Missstände im Ortsbezirk 10 auszugleichen, bedarf es also gerade einer Umverteilung der kassenärztlichen Sitze im Stadtgebiet. Hierzu muss die Stadt alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, hier eben auch die Angebotsplanung des Baurechts, indem den Inhabern der Kassenarztsitze ein Angebot gemacht werden kann, was über das ansonsten im Stadtgebiet Übliche hinausgeht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 57 Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 58 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6027 2020 1. Die Vorlage B 57 dient unter Hinweis auf OM 6027 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 986/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 276/15 Betreff: Hortplätze Nieder-Eschbach Der Magistrat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Containeranlage in der "Homburger Landstraße 817, die derzeit noch als Ausweichquartier für den evangelischen Kindergarten genutzt wird, nach dessen Umzug in den fertiggestellten Neubau als Horteinrichtung weiter zu betreiben und hierfür einen Träger zu finden. Begründung: In Nieder-Eschbach werden dringend weitere Hortplätze benötigt. Nach Auszug des evangelischen Kindergartens könnte man die Infrastruktur der bereits bestehenden Interimslösung schnell und kostengünstig sinnvoll weiterverwenden, bis sich dauerhafte Hortangebote verwirklichen lassen. Dadurch ließe sich ohne hohen zusätzlichen Kostenaufwand für die vom Hortplatzmangel betroffenen Eltern eine Entspannung der bestehenden Situation erzielen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 276/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 801/9 Betreff: Einen Verkehrsspiegel für die Kreuzung Ziegenhainer Straße/Sigmund-Freud-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel aufzustellen und weiteren erforderlichen Maßnahmen zu unternehmen (z.B. Hinweisschilder, Fahrbahnmarkierungen), um die besonders für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gefährliche Kreuzung der Ziegenhainer mit der Sigmund-Freud-Straße zu entschärfen. Begründung: Fahrzeuge, die die Brücke aus Eckenheim in Richtung Ziegenhainer Straße herunterkommen und Nutzer*innen des kreuzenden Fuß-, Rad- und Zufahrtswegs können sich gegenseitig erst spät erkennen. Außerdem ist hier die Vorfahrtsregelung unklar. Dadurch entstehen immer wieder gefährliche Situationen. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 801/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6256 2020 Die Vorlage OF 801/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2020, OF 975/10 Betreff: Zugang für Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter von Berkersheim an die Nidda jederzeit gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Zugang für Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter von Berkersheim an die Nidda muss während der Bauarbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Bahn und danach jederzeit gewährleistet sein. Der Magistrat wird angewiesen, Genehmigungen an die Deutsche Bahn oder das von Seiten der Stadt erforderlich Einvernehmen zu Genehmigungen anderer Behörden in diesem Bereich nur zu erteilen, wenn dies gewährleistet ist. Begründung: Die Deutsche Bahn hat zwischenzeitlich und ohne entsprechende Information und entgegen der erteilten Information des Ortsbeirats die Unterführung im Wiesengarten vollständig verbaut. Damit verbleibt für Fußgänger, Radfahrer und Reiter nur noch der beschrankte Bahnübergang, der teilweise sehr lange geschlossen ist. Dadurch kommt es selbst bei coronabedingt eingeschränktem Fahrplan zu erheblichen Traubenbildungen an der Schranke, in der die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden. Die Bahn hat aber angekündigt, dass sie auch den Bahnübergang im Verlaufe der Bauarbeiten schließen will, wobei voraussichtlich die Unterführung im Wiesengarten nicht wieder eröffnet ist. Damit wären die nächsten Querungsmöglichkeiten der Bahn die Friedberger Straße in Bad Vilbel oder die Homburger Landstraße am Frankfurter Berg. Die damit verbundenen Umwege, um an die Nidda oder zu den Reitsporteinrichtungen zu gelangen, sind für Fußgänger, Radfahrer und Reiter schlicht unzumutbar. Insofern muss während der Bauarbeiten zumindest für diese Gruppen immer eine Querungsmöglichkeit erhalten bleiben, zumal davon eine Hauptradroute und die Zufahrt zu einer Fernradroute betroffen ist. Auch ist für Radfahrer schon gegenwärtig nicht mehr ersichtlich, wie sie etwa zur Reithalle kommen sollen, weil sie vom Bahnübergang auf die Parallel-Baustraße zur Bahn verwiesen werden, die nach dem Bahnhof für Radfahrer gesperrt ist. Auch für die Landwirte ist eine Führung über die genannten langen Alternativrouten aber wirtschaftlich nicht vertretbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 561 2020 Die Vorlage OF 975/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2020, OF 966/10 Betreff: Umbau der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg zu einem Kreisverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Kreuzung Homburger Landstraße/ Marbachweg unter Einbeziehung des Ringstraßenbahnumbaus in einen Kreisverkehr umgebaut werden könnte. Begründung: Die Ampelschaltung an besagter Kreuzung führt immer wieder dazu, dass Kinder bei Rot über die Kreuzung laufen, da die Ampelphasen sehr lang geschaltet sind. Bei einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen würde dieses Problem wegfallen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6034 2020 Die Vorlage OF 966/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 945/10 Betreff: Gehweg, Radweg und Beleuchtung in der Huswertstraße Vorgang: OM 5237/19 OBR 10; ST 173/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise der zurzeit geltende Bebauungsplan Nr. 515 für Preungesheim - Ost so geändert werden kann, dass den Erfordernissen des praktischen Lebens vor Ort Rechnung getragen werden kann. Das heißt insbesondere, dass die Huswertstraße zwischen der Straße Am Dachsberg und der Autobahnunterführung mit mindestens einem befestigten Fußgänger-Gehweg, einem Radweg und einer entsprechenden Beleuchtung ausgestattet wird Begründung: Tagtäglich zeigt sich im Alltagsleben im inzwischen fast fertig gestellten Baugebiet Frankfurter Bogen immer stärker die Notwendigkeit, den seinerzeit aufgestellten Bebauungsplan an die Bedürfnisse der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Immer mehr Freizeit-Einrichtungen und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten im Preungesheimer Viertel August-Schanz-Straße werden gerne und intensiv aufgesucht, wie uns betroffene Bürgerinnen und Bürger aus den benachbarten Vierteln Frankfurter Bogen und Alt-Preungesheim berichten. Somit birgt die derzeitige unbeleuchtete Huswertstraße von der Unterführung unter der A 661 bis zur Straße Am Dachsberg eine äußerst große Gefährdung für ihre Nutzerinnen und Nutzer. Den Hinweis des Magistrats in der ST 173 vom 03.02.2020 auf die Bebauungsgrenze können wir nicht akzeptieren! Auch in anderen Teilen des Bebauungsplans Nr. 515 gibt es außerhalb der Bebauungsgrenze beleuchtete Fußwege. Gleiches gilt beispielsweise auch für den Bebauungsplan NO 101c Nr 2 "Am Dachsberg". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5237 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 173 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 24 Die Vorlage OF 945/10 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 945/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 262/15 Betreff: Radweg Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Berner Straße ab Kreisel Züricher Straße in Richtung Homburger Landstraße auf der Fahrbahn die Errichtung eines rot markierten Radweges zu veranlassen. Begründung: In der Berner Straße, zwischen Homburger Landstraße und Kreisel Züricher Straße, existiert in entsprechender Richtung ein Radweg. Allerdings existiert in die entgegengesetzte Richtung kein Radweg. Ein solcher Radweg ist jedoch dringend notwendig! Die Strecke wird auch von Radfahrern genutzt, welche sich jedoch mangels Radweges und hohem Kfz-Verkehrsaufkommen zunehmend unsicher und gefährdet fühlen. Ein Radweg würde die Situation erheblich entschärfen. Hilfsweise ist der bestehende Radweg in Richtung Kreisel Züricher Straße auszubauen bzw. mit dem Fußweg zu kombinieren, sodass ein Befahren in beide Richtungen möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5758 2020 Die Vorlage OF 262/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2020, OF 925/10 Betreff: Zweiten Straßenspiegel im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Alt-Preungesheim installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen einen zweiten Straßenspiegel im Kreuzungsbereich Homburger Landstr./Alt Preungesheim zu installieren Begründung: Für PKW-Fahrer aus der Straße Alt Preungesheim kommend ist die Einfahrt in die Homburger Landstraße nur einseitig mit dem vorhandenen Spiegel einsehbar. Zwischenzeitlich ist der Bewuchs auf der rechten Seite (Privatgrundstück-Gaul-) so hoch, dass der von Rechts kommende Verkehr nicht mehr sicher erkannt werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 925/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 925/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 925/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2020, OF 924/10 Betreff: Radweg in der Weilbrunnstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, einen Radweg von der Kreuzung Homburger Landstraße/Weibrunnstraße in den Frankfurter Bogen einzurichten. Für den Kreuzungsbereich ist eine besondere Rotmarkierung erforderlich. Begründung: Die Zunahme an Radfahrern in dieser Straßenführung ist deutlich erkennbar. Besonders im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße ist ein Befahren der Straße für Radfahrer besonders gefährdend. Dieser Gefahrenpunkt wird noch verstärkt durch parkende Autos am rechten Straßenrand. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5727 2020 Die Vorlage OF 924/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 911/10 Betreff: Anwohnerparken in der Sigmund-Freud-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Aufgrund von Hinweisen betroffener Bürger, die über zunehmende Beanspruchung von Parkplätzen in der Sigmund-Freud-Str. durch angrenzendes Gewerbe und Pendlerverkehr klagen, wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Können Parkplätze auf beiden Seiten der Sigmund-Freud-Str. von der Hügelstr. bis etwa zur Hausnummer 52 als Anwohnerparkplätze ausgewiesen werden? 2. Welche Kosten würden für die Anwohner für welchen Zeitraum entstehen? 3. Sieht sich der Magistrat in der Lage, dies kontinuierlich zu überwachen und ggf. zu sa nktionieren Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5712 2020 Die Vorlage OF 911/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 918/10 Betreff: Blinklicht an der Weinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ampel an der Ecke Homburger Landstraße/Weinstraße ein Blinklicht installiert werden kann. Begründung: Durch die Installation eines Blinklichts wird die Aufmerksamkeit der Autofahrer*innen auf die Fußgänger*innen gelenkt, die gleichzeitig mit den Autofahrer*innen grün haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5723 2020 Die Vorlage OF 918/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 528/12 Betreff: Kalbach-Riedberg an einen Radschnellweg Frankfurt anbinden Der Magistrat wird gebeten, bei der Etablierung eines Radschnellwegs für Frankfurt gemäß NR 1010 auch entsprechende Anbindungen für Kalbach und Riedberg einzurichten. Hierfür bieten sich unter anderem die folgenden Achsen an: a) Kalbach - (Alter Flugplatz oder Bonames) - Homburger Landstraße - Frankfurter Berg b) Kalbach - Alter Flugplatz - Niddauferweg - Freibad Eschersheim c) Riedberg - Mertonviertel - Niddabrücke Alt Eschersheim d) Uni Campus Riedberg - Querung Marie-Curie-Straße/Neumühlenweg - Heddernheim Begründung: Die NR 1010 enthält eine grobe Skizze von möglichen Verbindungen, in denen Kalbach-Riedberg bislang nicht explizit angebunden ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5641 2020 Die Vorlage OF 528/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 889/10 Betreff: Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge planungsrechtlich festschreiben, dass im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 915: Nördlich Weinstraße/Gießener Straße ein Ärztezentrum errichtet werden kann. Begründung: Das Stadtplanungsamt hat in der Sitzung des OBR 10 am 26. November 2019 ausdrücklich klargestellt, dass der gegenwärtige Planentwurf die Errichtung eines Ärztezentrums nicht zulässt. Gerade an dieser Stelle wäre ein Ärztezentrum aber die aussichtsreichste Möglichkeit, um dem Hausärztemangel im Norden des Ortsbezirks 10 entgegenzuwirken. Der B-Plan-Entwurf sollte also entsprechend abgeändert werden, um ein solches Vorhaben zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5557 2020 Die Vorlage OF 889/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 888/10 Betreff: Ampelschaltung an der Weinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Schaltung der Ampeln rund um die Ecke Homburger Landstraße/Weinstraße dahingehend verändert werden kann, dass sie generell für Autos immer auf grün und für Radfahrende aus der Weinstraße und zu Fuß gehende immer auf rot geschaltet wird, und sich das nur umkehrt, wenn eine Fußgängerampel gedrückt wird oder ein Fahrrad aus der Weinstraße auf die Kontaktschleife vor der Ampel fährt. Begründung: Die Schaltung der Ampeln in der Homburger Landstraße an der Ecke Weinstraße wurde kürzlich zunächst verbessert, dann aber plötzlich wieder verschlechtert. Jetzt springen die Autoampeln wieder ständig grundlos auf rot, während die Fußgängerampel in der Weinstraße immer gleichzeitig mit den Autoampeln rot oder grün zeigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 888/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 888/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 893/10 Betreff: Kreuzung Marbachweg/Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Unfallkommission der Stadt sich mit dem Unfall vom 25.11.2019, bei dem eine junge Radfahrerin schwer verletzt wurde, befasst (hat) und ob sie irgendwelche Verbesserungen dort vorschlägt, um künftige Unfälle zu vermeiden. Die Stellungnahme der Unfallkommission wird erbeten. Begründung: An der Kreuzung wurde Ende November eine Radfahrerin von einem Müllauto angefahren und schwer verletzt, so dass sie ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Für den Ortsbeirat wäre es wichtig, zu erfahren, ob die Unfallkommission den Unfall untersucht hat und eventuell dort Änderungen durchführen will. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5559 2020 Die Vorlage OF 893/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 892/10 Betreff: Errichtung von Fahrradampeln an den Kreuzungen Marbachweg/Homburger Landstraße und Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst an oben genannten Kreuzungen Fahrradampeln dergestalt zu setzen, dass die Radfahrenden immer kurz vor den Autos grün bekommen und der Aufstellplatz der Radfahrenden vor der weißen Haltelinie der Autofahrer*innen installiert wird. Begründung: Kürzlich wurde an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße ein Radfahrer von einem abbiegenden LKW erfasst und getötet. Ebenso gibt es immer wieder Konflikte mit den zu Fuß gehenden, die gleichzeitig mit den Autofahrer*innen grün bekommen. Auch wäre dann der Radweg, der nur mit Strichen aufgemalt wurde, sicherer. Und auch bei dem Unfall an der Kreuzung Marbachweg/Homburger Landstraße kurz vorher wurde eine Radfahrerin schwer verletzt. Dort sollte ebenfalls eine Fahrradampel installiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 892/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 528 2020 Die Vorlage OF 892/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2019, OF 887/10 Betreff: Weitere Straßenleuchte in der Braumannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Braumannstraße noch eine weitere Straßenleuchte, etwa bei Braumannstraße 6 aufzustellen. Begründung: Gerade in der dunklen Jahreszeit liegt der Weg von der Kreuzstraße in Richtung der Treppe zur Hoherodskopfstraße sehr im Dunkeln. Besonders für ältere Menschen birgt diese unzureichende Beleuchtung eine nicht unerhebliche Unfallgefahr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 887/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 887/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 887/10 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2019, OF 886/10 Betreff: Gehweg und Beleuchtung in der Huswertstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Huswertstraße zwischen der Straße Am Dachsberg und der Autobahnunterführung mit mindestens einem befestigten Fußgänger-Gehweg und einer entsprechenden Beleuchtung auszustatten. Begründung: Gerade mit Blick auf Umweltschutz müssen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Fahrradverkehr sichere Wege nutzen können. Religiöse sowie sportliche Einrichtungen und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten in der August-Schanz-Straße werden gerne und intensiv aufgesucht, wie uns betroffene Bürgerinnen und Bürger aus den benachbarten Quartieren Frankfurter Bogen und Alt-Preungesheim berichten. Somit birgt die derzeitige unbeleuchtete Huswertstraße von der Unterführung unter der A 661 bis zur Straße Am Dachsberg eine große Gefährdung für ihre fußläufigen Nutzerinnen und Nutzer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 886/10 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2019, OF 884/10 Betreff: Fehlende Ampeln und Fußgängerüberwege auf der Homburger Landstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der Zufahrt zur BAB 661 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann im Ortsbeirat 10 endlich die Planungen für die bisher fehlenden Ampelanlagen beziehungsweise Fußgängerüberwege auf der Homburger Landstraße zwischen Berkersheimer Weg und der Zufahrt zur A 661 öffentlich vorgestellt werden können. Hierbei erscheint sehr fraglich, ob mit der Umsetzung bis zur Verlängerung der U5 gewartet werden muss. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den Kreuzungsbereichen an der August-Schanz-Straße und am Wacholderweg gefährliche Situationen und vermeidbare Staus entstehen. Begründung: Da die Verhältnisse auf der Homburger Landstraße seit Jahren unverändert sind und lediglich die Planungen für die Verlängerung der U-Bahnlinie 5 zu berücksichtigen sind, ist es nicht länger hinnehmbar, dass die dringend erwarteten Planungen nicht vorgestellt wurden. Umgehende Abhilfe ist angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5556 2020 Die Vorlage OF 884/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 873/10 Betreff: Stadtpolizei soll die Gesamtsituation an der Karl-von-Drais-Straße überwachen Vorgang: OM 4783/19; ST 1852/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass der Magistrat die Städtische Verkehrspolizei nach ST 1852 vom 16.09. 2019 ausdrücklich aufgefordert hat, sich der Situation in der Karl-von-Drais-Straße anzunehmen. Die Polizei möge dort aber nicht nur Radfahrer kontrollieren, sondern die Gesamtgefahrensituation, insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr, durch den Anfahrtverkehr der Eltern für Kita Tatütata und Walldorfschule und das ständige Zuparken der Fahrradschutzzone in der Sigmund-Freud-Straße und die Nichtbeachtung der geradeausfahrenden Radfahrer in die Karl-von-Drais-Straße dort durch den Kfz-Verkehr sowie das Zuparken der Halteverbotszone auf der Brücke über die Jean-Monnet-Straße in Angriff nehmen. So möge sie auch die Gefahrensituation dort insbesondere für die jugendlichen Fahrradfahrer entschärfen. Begründung: Die Karl-von-Drais-Straße ist zusammen mit der Sigmund-Freud-Straße eine extrem wichtige Radroute für Frankfurt Nord-Ost. Auf dieser sind gerade im morgendlichen Berufsverkehr insbesondere die Schüler, die dort zur Wöhlerschule, Walldorfschule, den Schulen an der Fritz-Tarnow-Straße und zu den anderen Schulen in der Innenstadt auf dem Rad unterwegs sind, sehr gefährdet. Das liegt daran, dass der Fahrradschutzstreifen in der Sigmund-Freud-Straße und die Hinführung dahin im Berufsverkehr ständig zugeparkt sind, ohne dass sich die städtische Verkehrspolizei trotz Hinweisen aus dem Ortsbeirat jemals darum gekümmert hätte, und außerdem die ihre Kinder mit dem Auto zur Walldorfschule bringenden Eltern in der Karl-von-Drais und Kirschwaldstraße leider wenig Rücksicht auf die Schüler auf dem Rad nehmen. Dabei wird in der Kischwaldstraße die Halteverbotszone auf der Brücke über die Jean-Monnet-Straße ständig zugeparkt, so dass die sich dort begegnenden Kfz die Fahrradfahrer regelrecht wegdrängen. Insofern erfordert die Gesamtsituation im morgendlichen Berufsverkehr dringend einen ordnenden Eingriff durch die städtische Verkehrspolizei. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4783 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1852 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5483 2019 Die Vorlage OF 873/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2019, OF 865/10 Betreff: Veränderung der Schaltung der Fußgängerampel in der Weinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Schaltung der Fußgänger-Ampel in der Weinstraße dahingehend verändert werden kann, dass sie nicht auf Dauer-Grün sondern auf Dauer-Rot gestellt wird, und nur nach Drücken auf Grün springt und dabei den Autofahrer*innen auf der Homburger Landstraße und den Radfahrenden in der Weinstraße Rot gezeigt wird. Begründung: Die Schaltung der Ampeln in der Homburger Landstraße an der Ecke Weinstraße wurde kürzlich verbessert. Jedoch der Umstand, dass Autos aus der Homburger Landstraße bei Grün in die Weinstraße einbiegen können, obwohl die Fußgängerampel in der Weinstraße auf Dauer-Grün geschaltet ist, provoziert Unfälle mit Fußgänger*innen, die sich auf Fußgänger-Grün verlassen. Deshalb muss die Rot-Grün-Phase der Fußgänger-Ampel umgedreht werden, damit keine Personen zu Schaden Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5473 2019 Die Vorlage OF 865/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2019, OF 868/10 Betreff: Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Kreuzung Homburger Landstraße - Marbachweg derart umzugestalten, dass Menschen mit eingeschränkter Sehkraft alle Straßenübergänge gefahrlos nutzen können. Dazu sollen diese Straßenübergänge mit Blindensignalgebern an den Lichtsignalanlagen sowie Leitlinien (Riffel-Markierungen) versehen werden. Begründung: Diese Kreuzung stellt sich als große Herausforderung für Menschen mit eingeschränkter Sehkraft dar, wie uns berichtet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5481 2019 Die Vorlage OF 868/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 864/10 Betreff: Ampelschaltung an der Gießener Straße Ecke Sigmund-Freud-Straße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die oben genannte Ampelschaltung zu Gunsten des Verkehrs auf der Gießener Straße zu überprüfen und nach Möglichkeit deutlich günstiger zu schalten. Begründung: Die Gießener Straße soll unter anderem auch vermeidbaren Verkehr der - auch durch das Neubaugebiet Frankfurter Bogen völlig überlasteten - Homburger Landstraße aufnehmen. Dies wird leider durch die seit einiger Zeit merkwürdige Ampelschaltung im Bereich der Sigmund-Freud-Straße konterkariert. Abhilfe ist hier angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5472 2019 Die Vorlage OF 864/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Ampelschaltungen an der Gießener Straße" lautet und im Tenor nach dem Wort "überprüfen" die Worte "insbesondere an der Ecke Sigmund-Freud-Straße" ergänzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 876/10 Betreff: Schnelllademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge entlang der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, Schnelllademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge im weiteren Bereich der Homburger Landstraße von Preungesheim über Bonames hinaus nach Nieder-Eschbach prüfen, genehmigen, fördern und realisieren zu lassen. Der Ortsbeirat 15 soll hierbei nach Möglichkeit mit einbezogen werden. Begründung: Die Homburger Landstraße ist Frankfurts längste Straße. Gerade hier lohnt es sich in hervorragender Weise rasch Schnelllademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zukunftsorientiert auf allen sinnvollen städtischen, privaten und gewerblichen Grundstücken zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5485 2019 Die Vorlage OF 876/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 866/10 Betreff: Weitere Bänke entlang der Homburger Landstraße zwischen Frankfurter Berg und Bonames Vorgang: OM 4902/19 OBR 10; ST 1955/19 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung von weiteren Sitzbänken entlang der Homburger Landstraße zwischen Frankfurter Berg und Bonames (Niddaauen) zu veranlassen. Begründung: Mit Antrag vom 13.8.2019 (OM 4902) beantragte der Ortsbeirat 10 Bänke im genannten Bereich. Mit Stellungnahme vom 14.10.2019 (ST 1955) teilte der Magistrat dankenswerterweise Weise mit, dass er der Anregung des Ortsbeirates 10 folgen würde. Jedoch war in selbiger Stellungnahme nur von einer Bank die Rede. Insbesondere Seniorinnen und Senioren benötigen in diesem Bereich jedoch mehrere Sitzgelegenheiten, um das entsprechende Naherholungsgebiet noch besser nutzen zu können. Auch jene Bürgerinnen und Bürger, die zu Fuß vom Frankfurter Berg nach Bonames laufen, um den dortigen Stadtteilfriedhof zu besuchen, würden von weiteren Bänken profitieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4902 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2019, ST 1955 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5480 2019 Die Vorlage OF 866/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.10.2019, OA 478 entstanden aus Vorlage: OF 831/10 vom 10.09.2019 Betreff: Medizinisches Versorgungszentrum im Bereich des Bebauungsplans Nr. 915 zulassen Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 915 - Nördliche Weinstraße/Gießener Straße - so zu ergänzen, dass in einem der vorgesehenen dreistöckigen Gebäude die Nutzung für ein medizinisches Versorgungszentrum oder eine große Gemeinschaftspraxis möglich ist. Begründung: Der Ortsbezirk 10 ist laut Aussage in der FAZ vom 05.09.2019 in den Stadtteilen Berkersheim, Eckenheim und Frankfurter Berg bereits jetzt mit Hausärzten chronisch unterversorgt. Er ist damit der vom Hausärztemangel am gravierendsten betroffene Ortsbezirk. Diese Lage wird sich zunehmend verschlechtern, da einige der in ihm praktizierenden Hausärzte ein Alter erreichen, dass sie sich aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen wollen und nur sehr schwer Nachfolger für ihre Hausarztpraxen finden. Nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung in einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema am 03.09.2019 liegt dies auch daran, dass Berufseinsteiger aufgrund ihrer Lebensumstände nicht unbedingt eine eigene Praxis aufmachen wollen, sondern zunächst lieber angestellt werden möchten. Hierfür kann die Kommunalpolitik nur gute Ausgangsbasen schaffen, indem sie die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft, um entsprechend größere Einheiten räumlich zuzulassen, in denen mehrere Ärzte gemeinsam praktizieren und Kollegen anstellen können oder ein medizinisches Versorgungszentrum eingerichtet werden kann. Solche Plätze sind im Ortsbezirk 10 nicht zu zahlreich. Gesundheitsdezernent Majer hat deshalb in der genannten Veranstaltung die Ortsbeiräte ausdrücklich aufgefordert, darauf zu achten, dass in Neubaugebieten die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für solche medizinischen Versorgungseinrichtungen geschaffen werden. Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 915 eignet sich hierfür hervorragend, weil es verkehrstechnisch optimal erreichbar ist und aus allen unterversorgten Gebieten des Ortsbezirks hervorragend mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Endhaltestelle der U 5 und die Haltestelle "Sigmund-Freud-Straße" zu erreichen ist. Auch müsste einer der vorgesehenen dreigeschossigen Gebäudekörper den notwendigen Platz aufweisen. So könnten also attraktivere Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich wieder Hausärzte in dem unterversorgten Gebiet niederlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.10.2019, OA 479 Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 58 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 23.10.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme); LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und FRANKFURTER (M 124, OA 478 und OA 479 = Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 124 und OA 479 = Ablehnung, OA 478 = Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4823, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.10.2019, OA 479 entstanden aus Vorlage: OF 860/10 vom 07.10.2019 Betreff: Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 Vorgang: OA 478/19 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird unter Hinweis auf die Vorlagen OA 478 und OA 479 zugestimmt. 2. Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit dem Investor gebeten, zu prüfen und zu berichten, dass nach Möglichkeit a) Passivhausstandard, b) mit Blick auf die benachbarten U-Bahn- und Bushaltestellen ein Ärztehaus und c) auch genossenschaftliches Wohnen vorgesehen wird und d) im Gegenzug bezüglich einer etwaigen Bebauung der Kleingartenanlage An der Wolfsweide endgültig Verzicht erklärt wird. Begründung: Die Erhaltungssatzung wird mit dem Magistratsvortrag M 124 im alten historischen Ortskern des alten Preungesheim außer Kraft gesetzt. Zudem wird beschleunigt geplant. Dabei erscheint es jedoch nicht nachvollziehbar, warum zudem auch auf sämtliche ökologische und andere wichtige Gesichtspunkte bei dem Bauvorhaben vor Ort verzichtet werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.10.2019, OA 478 Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 57 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 23.10.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme); LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und FRANKFURTER (M 124, OA 478 und OA 479 = Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 124 und OA 479 = Ablehnung, OA 478 = Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 478 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 479 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen OA 478) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4823, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2019, OF 861/10 Betreff: Preungesheimer Tauschbox Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am Ende des Fußgängerweges (nahe Haltestelle Kreuzstraße, in nördlicher Fahrtrichtung) neben dem StadtRaum, Homburger Landstraße 148, Ecke Konrad-Hoenen-Weg einen größtmöglichen Bücherschrank aufzustellen. Dieser soll in erster Linie nicht wie üblich als Bücherschrank sondern als "Preungesheimer Tauschbox" dienen. Die Maßnahme ist mit maximal 10.000 Euro inkl. sämtlicher (Folge-) Kosten aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren. Die Patenschaft wird von Mitarbeiterinnen der Einrichtung StadtRaum übernommen. Begründung: In seiner Sitzung am 18.9.2019 hat der Regionalrat Preungesheim diesen Vorschlag erarbeitet und für den Ortsbeirat vorgeschlagen. Seit 10 Jahren gibt es in Frankfurt die Offenen Bücherschränke, und sie haben sich bewährt. Neben Büchern gibt es auch Gegenstände, Geräte, Geschirr usw. die man nicht mehr braucht, welche aber noch völlig in Ordnung sind. Hier bietet sich eine Tauschbox vor Ort an, die eine sinnvolle Weiterverwendung solcher Gegenstände ermöglicht. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 349 2019 Die Vorlage OF 861/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, nördlich der Bushaltestelle ,Kreuzstraße' in nördlicher Fahrtrichtung neben dem StadtRaum, Homburger Landstraße 148, einen Bücherschrank aufzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 849/10 Betreff: Rückbau der Ampelanlage Ecke Homburger Landstraße/Weinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen die Ampelanlage Ecke Homburger Landstr./Weinstraße zurückzubauen und eine gesicherte Wegeführung mit Zebrastreifen einzurichten. Begründung: Durch die geänderte Wegeführung der Weinstraße als Einbahnstraße ist eine Verkehrsregelung mit eine Ampelanlage hinfällig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 849/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 849/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 841/10 Betreff: Akustische Signale für die Ampeln an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, künftig akustische Signale für die Ampeln an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Ecke Homburger Landstraße zu ermöglichen. Begründung: Vor Ort ist entsprechender Bedarf vorhanden, der Ortsbeirat 10 wurde hierauf seitens Menschen mit eingeschränkter Sehkraft hingewiesen und bittet um entsprechende Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5224 2019 Die Vorlage OF 841/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 860/10 Betreff: Bebauungsplan Nr. 915 - Nördlich Weinstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der M 124 wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen sowie dem Investor gebeten, zu prüfen und zu berichten, dass nach Möglichkeit a) Passivhausstandard, b) mit Blick auf die benachbarten U-Bahn- und Bushaltestellen ein Ärztehaus, c) auch genossenschaftliches Wohnen vorgesehen wird und d) im Gegenzug bezüglich einer etwaigen Bebauung der Kleingartenanlage "An der Wolfsweise" endgültig Verzicht erklärt wird. Begründung: Die Erhaltungssatzung wird mit dem Magistratsbeschluss M 124 im alten historischen Ortskern des alten Preungesheims außer Kraft gesetzt. Zudem wird beschleunigt geplant. Dabei erscheint es jedoch nicht nachvollziehbar, warum zudem auch auf sämtliche ökologischen und andere wichtige Gesichtspunkte bei dem Bauvorhaben vor Ort verzichtet werden sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 124 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 14 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 860/10 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 478 2019 Anregung OA 479 2019 1. Der Vorlage M 124 wird unter Hinweis auf die Vorlagen OA 478 und OA 479 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 831/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 860/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu Ziffern 1. und 2. b) sowie Satz 2 und 3 der Begründung: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. a) CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) c) CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung) d) SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu Satz 1. der Begründung: CDU, 2 GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 836/10 Betreff: Sehr hohe Lkw-Dichte seitens SAFAR im öffentlichen Raum in Eckenheim und in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Wirtschaftsförderung, gebeten, nach Lösungen zu suchen, die es SAFAR ermöglichen, LKW auf einem dafür geeigneten Grundstück abstellen zu können. Begründung: SAFAR hat sich erfreulicherweise in Preungesheim stark erweitert. Es wäre zu begrüßen, wenn die hohe LKW-Dichte im Bereich der August-Schanz-Straße, der Homburger Landstraße und der Gießener Straße deutlich verringert werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5221 2019 Die Vorlage OF 836/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Vor vielen Jahren stand an der gemeinten Stelle (siehe Screenshots - kurz nach der Ampel an der Bus- und U-Bahn-Haltestelle "Preungesheim", wo die Gießener Straße einen Bogen um eine Grünfläche macht) ein Baum, der die Sicht beeinträchtigte. Dieser Baum ist nun weg, sodass die Sicht einwandfrei ist und der Verkehr von rechts kommend perfekt gesehen werden kann. In Fahrtrichtung links steht, um auf der Homburger Landstraße zurückzukommen, ein Stoppschild, der von sehr vielen Verkehrsteilnehmern leider nicht respektiert wird, weil da meistens oder meistens stadtauswärts (rechts) keiner so kommt, dass man da "lange" halten müsste. Wäre es daher nicht sinnvoller, das "Stopp" durch ein "Vorfahrt Gewähren" wie in einem Kreisel zu ersetzen? Bild 1: Das Schild selbst am Standort Bild 2: Standort auf einem Plan
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Weiter lesen auf FFM.DEVor vielen Jahren stand an der gemeinten Stelle (siehe Screenshots - kurz nach der Ampel an der Bus- und U-Bahn-Haltestelle "Preungesheim", wo die Gießener Straße einen Bogen um eine Grünfläche macht) ein Baum, der die Sicht beeinträchtigte. Dieser Baum ist nun weg, sodass die Sicht einwandfrei ist und der Verkehr von rechts kommend perfekt gesehen werden kann. In Fahrtrichtung links steht, um auf der Homburger Landstraße zurückzukommen, ein Stoppschild, der von sehr vielen Verkehrsteilnehmern leider nicht respektiert wird, weil da meistens oder meistens stadtauswärts (rechts) keiner so kommt, dass man da "lange" halten müsste. Wäre es daher nicht sinnvoller, das "Stopp" durch ein "Vorfahrt Gewähren" wie in einem Kreisel zu ersetzen? Bild 1: Das Schild selbst am Standort Bild 2: Standort auf einem Plan
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Weiter lesen auf FFM.DEAud der Homburger Landstraße in Nieder-Eschbach/Bonames befinden sich so gut wie keine Mülleimer. Demzufolge liegt unglaublich viel Müll auf dem Boden oder in den Grünflächen/Büschen. Dort sind sehr viele Menschen unterwegs, da Supermarkt oder auch die Bahnstation in der Homburger Landstraße liegen, zwischen diesen beiden Positionen habe ich keinen einzigen Mülleimer gesehen. Kein Wunder, dass dort so viel Müll auf den Böden liegt.
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Weiter lesen auf FFM.DEMeine Idee ist, in der Homburger Landstraße im Bereich der Hausnummern 171 bis 201 Bewohnerparken zu installieren. Der Hintergrund für diese Idee ist ganz simpel: Ich und andere Anwohner finden inzwischen kaum noch Parkplätze und der ein oder andere weicht dann auf eine Baumscheibe aus. So hat man dann neben allerhand ausländisch angemeldeten Fahrzeugen versaute Baumscheiben.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Homburger Landstraße in Preungesheim verfügt durchaus über Potenzial zur Aufwertung, nicht zuletzt wegen zahlreiche Altbauten mit Sanierungsmöglichkeiten. Und so kann es gehen: Durch die parallel verlaufende Gießener Straße ist die Homburger als Durchfahrtstraße weitestgehend verzichtbar. Deshalb kann sie in eine verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit ausgebauten Radwegen umgewandelt werden. Parkplätze können reduziert werden was Gastronomie und Geschäften Freiräume verschaffen würde. Die Homburger in Preungesheim kann Stück für Stück zu einer kleinen Berger werden....
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Homburger Landstraße in Preungesheim verfügt durchaus über Potenzial zur Aufwertung, nicht zuletzt wegen zahlreiche Altbauten mit Sanierungsmöglichkeiten. Und so kann es gehen: Durch die parallel verlaufende Gießener Straße ist die Homburger als Durchfahrtstraße weitestgehend verzichtbar. Deshalb kann sie in eine verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit ausgebauten Radwegen umgewandelt werden. Parkplätze können reduziert werden was Gastronomie und Geschäften Freiräume verschaffen würde. Die Homburger in Preungesheim kann Stück für Stück zu einer kleinen Berger werden....
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Weiter lesen auf FFM.DEDie A661 quer die Homburger Landstraße im Bereich der Kreuzung mit der Straße Am Dorfgarten. Unter der A661 verläuft ein Park and Ride Platz und ein Bürgertseig. Unter der A661 nisten zahlreiche Tauben und "be-scheißen" die Fußgänger. Mein Vorschlag wäre, die Tauben durch die Anbringung von Netzen fernzuhalten, ähnlich wie im Bereich der Bahnunterführung an der Galluswarte.
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Weiter lesen auf FFM.DEIm immer größer werdenden Problem um Parkplatzmangel, gerade in Siedlungsgebieten in Frankfurt, gibt es Straßen, welche eine Vielzahl von Parkplätzen für Anwohner oder auch deren Besucher dienen können. Nur sind diese, hier speziell die Gießener Straße, meist von LKWs die Tage lang unbewegt da stehen, oder aber auch Anhänger die Tage lang unbewegt stehen, dauerhaft besetzt. Hier sollte es nur möglich sein Pkw ab zu stellen. Auch mit der weiteren Sicht, auf die Verteuerung der Parkkosten im Innenstadt Bereich, wobei hier die Autofahrer die Parkmöglichkeiten am Stadtrand benutzen. Deswegen LKWs und Anhänger in diesem Bereich verbannen.
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Weiter lesen auf FFM.DELiebe Mitbürger/innen, neu hinzugezogen auf den Frankfurter Berg liegt mir o. g. Thema am Herzen: Die Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße muss vielen Anforderungen und Bedürfnissen gerecht werden. Dies führt dazu, dass für jede/n Einzelne/n die Wartezeit bei "Rot" recht lange ausfällt. Besonders auf dem Weg zur Arbeit (ich muss auf die A661 nach Egelsbach) strapaziert das mein Zeitbudget. Ich bin mir sicher, dass mit einem Kreisverkehr der Verkehr effektiver fließen würde und dass damit allen Verkehrsteilnehmenden optimal gedient wäre. Ich bin mir bewusst, dass dies eine nicht unerhebliche Investition seitens der Stadt bedeutet. Aber ich bin davon überzeugt, dass die Stadt Frankfurt daran interessiert ist, ihren Bürgern Gutes zu tun und für eine gute Idee, die viele Unterstützende hat, ein wenig Geld in die Hand zu nehmen. Daher werbe ich hier für meine Idee und freue mich, wenn sie hier viel Zustimmung findet! Liebe Grüße vom Frankfurter Berg, wo ich mich sehr wohl fühle! 😃 Martina Hinkelmann
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf der Bonameser Straße gilt zwar Tempo 30, dies wird jedoch weder kontrolliert noch eingehalten. Hier sollten Maßnahmen getroffen werden, welche zu einer echten Verkehrsberuhigung führen. Die Maßnahmen, die bis jetzt getroffen wurden, zum Beispiel die Parkplätze auf die Straße zu verlegen (war wohl die günstigste Variante), waren eher kontraproduktiv, da Autos die aus Richtung der Homburger Landstraße kommen, jetzt oft auf den sehr flachen Bürgersteig ausweichen. Hier handelt es sich auch um einen Schulweg. Kinder sind auf dem sowieso schon sehr schmalen Bürgersteig durch rücksichtslose Autofahrer stak gefährdet. Geeignete Maßnahmen wären: 1. Temposchwellen auf der Bonameser Straße am Beginn des Wohngebiets. 2. Stationäre oder mobile (dann allerdings regelmäßige) Geschwindigkeitskontrollen auf der Bonamerser straße zwischen An der Nachweide/Im Mellsig und Birkholzweg. 3. Absicherung des Bürgersteigs, sodass ein Ausweichen der Autos dorthin nicht mehr möglich ist und Kinder diesen gefahrlos benutzen können. 4. Stärkere Kontrolle der Falschparker in diesem Bereich, da diese die Situation mit dem Ausweichen auf den Bürgersteig noch verstärken.
An dem Kreisel an der U-Bahn Station Preungesheim kommt es immer wieder zu Situationen, bei denen dem vorfahrtberechtigten Verkehr aus der Gießener Straße teils aus Unachtsamkeit die Vorfahrt gegenüber dem Verkehr aus der Homburger Landstr. genommen wird. Für die Fahrzeuge aus der Homburger Landstr. geht die Straße geradeaus weiter. Ein großes "Vorfahrt achten" Zeichen, dass sich direkt auf der Fahrbahn befindet, würde die Aufmerksamkeit der Fahrer aus der Homburger Landstr. erhöhen.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs müsste was geschaffen werden das Pendler und Passanten nicht die Möglichkeit haben die S-Bahnbahnsteige durch überqueren des Bahnkörpers man muss gezwungen sein die vorhandenen Treppen und Brücke (Homburger Landstraße) zu nutzen um auf die Bahnsteige zu gelangen denn derzeit wird extrem viel abgekürzt. Das Risiko ist sehr sehr sehr hoch das dort mal ein Mensch zu schaden kommt. Aber dies muss verhindert werden und denke ich stehen Bahn und Stadt in der Pflicht da gegen was zu unternehmen. Zu vor würde ich verstärkt Ordnungskräfte dieses Objekt in Beobachtung halten.
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Weiter lesen auf FFM.DEder Fußgängerstreifen in Bonames (Homburger Landstraße. 641-645)) muss dringend erneuert werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEMeine Idee ist es die Buslinie 27 bis zur Friedberger Warte zu Verlängern und zwar mit dem Linienverlauf - Weilbrunnstraße (39) - Kreuzstraße (39) - Theobald-Ziegler-Straße/JVA (diese Haltestelle um umzubenennen zur besseren Orientierung) (n4) - Wetzlarer Straße (34) - Friedberger Warte (18, 30, 34) und an der Warteposition der linie 30 wird dann wieder gedreht bzw. Pause gemacht. damit wäre eine direktere Verbindung zur Friedberger Warte und zur und bessere verknüpfung an die Linie 18 mit dem Bahnhof Frankfurter Berg gegeben.
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Weiter lesen auf FFM.DEVor vielen Jahren stand an der gemeinten Stelle (siehe Screenshots - kurz nach der Ampel an der Bus- und U-Bahn-Haltestelle "Preungesheim", wo die Gießener Straße einen Bogen um eine Grünfläche macht) ein Baum, der die Sicht beeinträchtigte. Dieser Baum ist nun weg, sodass die Sicht einwandfrei ist und der Verkehr von rechts kommend perfekt gesehen werden kann. In Fahrtrichtung links steht, um auf der Homburger Landstraße zurückzukommen, ein Stoppschild, der von sehr vielen Verkehrsteilnehmern leider nicht respektiert wird, weil da meistens oder meistens stadtauswärts (rechts) keiner so kommt, dass man da "lange" halten müsste. Wäre es daher nicht sinnvoller, das "Stopp" durch ein "Vorfahrt Gewähren" wie in einem Kreisel zu ersetzen? Bild 1: Das Schild selbst am Standort Bild 2: Standort auf einem Plan
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Weiter lesen auf FFM.DEVor vielen Jahren stand an der gemeinten Stelle (siehe Screenshots - kurz nach der Ampel an der Bus- und U-Bahn-Haltestelle "Preungesheim", wo die Gießener Straße einen Bogen um eine Grünfläche macht) ein Baum, der die Sicht beeinträchtigte. Dieser Baum ist nun weg, sodass die Sicht einwandfrei ist und der Verkehr von rechts kommend perfekt gesehen werden kann. In Fahrtrichtung links steht, um auf der Homburger Landstraße zurückzukommen, ein Stoppschild, der von sehr vielen Verkehrsteilnehmern leider nicht respektiert wird, weil da meistens oder meistens stadtauswärts (rechts) keiner so kommt, dass man da "lange" halten müsste. Wäre es daher nicht sinnvoller, das "Stopp" durch ein "Vorfahrt Gewähren" wie in einem Kreisel zu ersetzen? Bild 1: Das Schild selbst am Standort Bild 2: Standort auf einem Plan
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Weiter lesen auf FFM.DEAud der Homburger Landstraße in Nieder-Eschbach/Bonames befinden sich so gut wie keine Mülleimer. Demzufolge liegt unglaublich viel Müll auf dem Boden oder in den Grünflächen/Büschen. Dort sind sehr viele Menschen unterwegs, da Supermarkt oder auch die Bahnstation in der Homburger Landstraße liegen, zwischen diesen beiden Positionen habe ich keinen einzigen Mülleimer gesehen. Kein Wunder, dass dort so viel Müll auf den Böden liegt.
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Weiter lesen auf FFM.DEMeine Idee ist, in der Homburger Landstraße im Bereich der Hausnummern 171 bis 201 Bewohnerparken zu installieren. Der Hintergrund für diese Idee ist ganz simpel: Ich und andere Anwohner finden inzwischen kaum noch Parkplätze und der ein oder andere weicht dann auf eine Baumscheibe aus. So hat man dann neben allerhand ausländisch angemeldeten Fahrzeugen versaute Baumscheiben.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Homburger Landstraße in Preungesheim verfügt durchaus über Potenzial zur Aufwertung, nicht zuletzt wegen zahlreiche Altbauten mit Sanierungsmöglichkeiten. Und so kann es gehen: Durch die parallel verlaufende Gießener Straße ist die Homburger als Durchfahrtstraße weitestgehend verzichtbar. Deshalb kann sie in eine verkehrsberuhigte Einbahnstraße mit ausgebauten Radwegen umgewandelt werden. Parkplätze können reduziert werden was Gastronomie und Geschäften Freiräume verschaffen würde. Die Homburger in Preungesheim kann Stück für Stück zu einer kleinen Berger werden....
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Weiter lesen auf FFM.DEDie A661 quer die Homburger Landstraße im Bereich der Kreuzung mit der Straße Am Dorfgarten. Unter der A661 verläuft ein Park and Ride Platz und ein Bürgertseig. Unter der A661 nisten zahlreiche Tauben und "be-scheißen" die Fußgänger. Mein Vorschlag wäre, die Tauben durch die Anbringung von Netzen fernzuhalten, ähnlich wie im Bereich der Bahnunterführung an der Galluswarte.
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Weiter lesen auf FFM.DEIm immer größer werdenden Problem um Parkplatzmangel, gerade in Siedlungsgebieten in Frankfurt, gibt es Straßen, welche eine Vielzahl von Parkplätzen für Anwohner oder auch deren Besucher dienen können. Nur sind diese, hier speziell die Gießener Straße, meist von LKWs die Tage lang unbewegt da stehen, oder aber auch Anhänger die Tage lang unbewegt stehen, dauerhaft besetzt. Hier sollte es nur möglich sein Pkw ab zu stellen. Auch mit der weiteren Sicht, auf die Verteuerung der Parkkosten im Innenstadt Bereich, wobei hier die Autofahrer die Parkmöglichkeiten am Stadtrand benutzen. Deswegen LKWs und Anhänger in diesem Bereich verbannen.
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An dem Kreisel an der U-Bahn Station Preungesheim kommt es immer wieder zu Situationen, bei denen dem vorfahrtberechtigten Verkehr aus der Gießener Straße teils aus Unachtsamkeit die Vorfahrt gegenüber dem Verkehr aus der Homburger Landstr. genommen wird. Für die Fahrzeuge aus der Homburger Landstr. geht die Straße geradeaus weiter. Ein großes "Vorfahrt achten" Zeichen, dass sich direkt auf der Fahrbahn befindet, würde die Aufmerksamkeit der Fahrer aus der Homburger Landstr. erhöhen.
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