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Querung der Speicherstraße zur Friedensbrücke für Radfahrende und zu Fuß Gehende ermöglichen

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.08.2020, OF 1371/1 Betreff: Querung der Speicherstraße zur Friedensbrücke für Radfahrende und zu Fuß Gehende ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Querung für Radfahrende und Fußgehende am östlichen Ende der Speicherstraße zu ermöglichen, damit diese Verkehrsteilnehmer von der Speicherstraße und vom Westhafenplatz bequemer auf die Friedensbrücke gelangen können. Zudem soll zwischen Schleusenstraße und Zanderstraße beidseitig ein Radweg eingerichtet werden. Dazu ist die phasenweise zweispurige Speicherstraße auf eine Spur je Richtung zu reduzieren. Von der Hafenstraße her ist der Linksabbieger dann einspurig zu halten. Die Abbiegespuren zur Werftstraße werden nicht benötigt. . Grafik: OpenStreet

Begründung:

Die Speicherstraße ist im östlichen Teil für Radfahrende und Fußgehende ein Ärgernis. Die Querungen sind umständlich und die Wegeverbindungen sind unpraktisch und zeitraubend. Jedoch ist die Speicherstraße insbesondere für den Radverkehr eine sinnvolle Alternative zur Kreuzung am Baseler Platz. Der Baseler Platz weist derzeit keine Radwege zur Friedensbrücke auf. Damit sind Hafenstraße und Speicherstraße für Radfahrende grundsätzlich die bessere Alternative, wenn sie in Nord-Süd-Richtung über die Friedensbrücke unterwegs sind. Radfahrende können von Westen her nicht regelkonform von der Speicherstraße auf die Friedensbrücke gelangen, obwohl die Rampe zur Friedensbrücke mit Radsymbolen sogar eine offizielle Radverbindung darstellen soll. Jedoch kann diese Radverbindung von der Speicherstraße nicht auf normalem Weg erreicht werden. . Abbildung 1: Der Radschutzstreifen ist von Westen her nicht erreichbar. Radfahrende müssen entweder bereits an der Werftstraße queren und dann den Fußgängerweg auf 50 Metern benutzen. Oder sie müssen auf Höhe der Schleusenstraße mit einem waghalsigen Fahrmanöver den nicht logisch erkennbaren Übergang zur Parkgarage auf dem Westhafenplatz mit einem sehr spitzen Abbiegewinkel nutzen. Beides ist gefährlich und insbesondere im Berufsverkehr nicht zu empfehlen. Die phasenweise Zweispurigkeit der Speicherstraße ist kontraproduktiv. Von der Hafenstraße ist die Speicherstraße auf der südlichen Spur in östlicher Richtung für 75 Meter zweispurig, bis das erste Abbiegesymbol kommt. Auf diesen 75 Metern ist kein sachgerechter Überholvorgang möglich. Die Zweispurigkeit auf der südlichen Seite ist damit sogar eine Gefahr, weil sie eine Zweispurigkeit suggeriert, die aber gar nicht gegeben ist und dann zu unnötigem Einfädeln führt. . Abbildung 2: Der Radschutzstreifen ist von Westen her nicht erreichbar. Fotos: Manuel Denkwitz Auf der nördlichen Spur ist die Zweispurigkeit ebenfalls kontraproduktiv und führt zur Hafenstraße hin zu unnötigem Einfädeln. Dort sind auf über 100 Metern die Geradeausspur und der Rechtsabbieger parallel. Jedoch ist die Zweispurigkeit bei dem bestehenden Verkehr hier nicht notwendig.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 36 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die beiden Absätze des Antragstenors der Vorlage OF 1371/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6335 2020 1. Der erste Absatz des Antragstenors der Vorlage OF 1371/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der zweite Absatz des Antragstenors der Vorlage OF 1371/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. (= Annahme)