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Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.04.2022, OF 140/15 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II Vorgang: OA 400/19 OBR 2; ST 642/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Angebot der "Jugendhilfe in der Schule" an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen wird auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert. Als Pilotschule, soll die Otto-Hahn-Schule dienen. Die in dem Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120, genannten Programme ersetzen die "Jugendhilfe in der Schule" an der Otto-Hahn-Schule nicht und gehen am Thema vorbei. Bei der in der Stellungnahme genannten Bewilligung geht es um eine halbe Stelle befristet auf zwei Jahre zur Umsetzung bzw. zum Anstoßen eines Projekts. Was benötigt wird, ist aber eine kontinuierliche Hilfe für Gymnasialschüler, wie sie auch den Haupt- und Realschülern zugutekommt.

Begründung:

Es ist völlig unverständlich, dass der Magistrat die Erweiterung der "Jugendhilfe in der Schule" für Gymnasialschüler ablehnt. Es ist unbestritten, dass der Bedarf groß ist. So hat der Magistrat erst kürzlich in seiner Stellungnahme vom 14.03.2022, ST 642, zum Thema Fridays for Future darauf hingewiesen: "Im Rahmen des städtischen Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" z.B. werden Themen und Interessen der Schülerinnen und Schüler aufgegriffen und bearbeitet. Kinder und Jugendliche haben hier die Möglichkeit über dem Unterricht hinaus in Begleitung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen für sie wichtige Themenfelder zu vertiefen." Warum dies nicht für Gymnasialschüler gelten soll, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.05.2019, OA 400 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 186 2022 1. Die Vorlage B 120 wird unter Hinweis auf OA 186 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 140/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme