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Reflexion

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Fridays for Future - die Frankfurter Resolution zum Streik für das Klima

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.05.2019, OA 400 entstanden aus Vorlage: OF 784/2 vom 26.04.2019 Betreff: Fridays for Future - die Frankfurter Resolution zum Streik für das Klima Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main erklärt ihre Solidarität mit den Schülerinnen und Schülern, die sich in Form der Freitags-Demonstrationen in der globalen Bewegung Fridays for Future für den Fortbestand eines lebenswerten Planeten einsetzen. Hierzu wird der Magistrat gebeten, durch Aufruf die kommunalen Schulen anzuregen, 1. im natur- bzw. kulturwissenschaftlichen Unterricht die Themen a) Meinungsfreiheit und aktive Teilhabe am demokratischen Gemeinwesen, b) Klimawandel und c) Einfluss des derzeit konsumorientierten Verhaltens breiter Bevölkerungsschichten auf die Lebensverhältnisse künftiger Generationen zu behandeln sowie 2. die Lehrkräfte zu ermuntern, ihren Lerngruppen nach Möglichkeit die aktive Teilnahme an der Vorbereitung und Durchführung der o. g. Demonstrationen zu ermöglichen (etwa im Dialog mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum fachkompetent unterstützt) und diese als außerschulische Lernorte zu nutzen. Begründung: Als inhaltliche Begründung findet im Folgenden der Support von #Scientists4Future Verwendung (vgl. Hagedorn, Gregor et al. 2019 als Initiatoren; siehe Anlage). Anlage 1 (ca. 49 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.02.2020, OF 1055/2 Antrag vom 24.06.2020, OF 1102/2 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Antrag vom 05.02.2021, OF 1329/2 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 642 Antrag vom 06.04.2022, OF 140/15 Anregung vom 29.04.2022, OA 186 Antrag vom 04.07.2022, OF 429/2 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 17.06.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 400 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 19.08.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 400 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 16.09.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 400 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 28.10.2019, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 400 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 400 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 1. c) nach dem Wort "Bevölkerungsschichten" die Worte "und der Produkte, Produktionstechnologie und -verhältnisse" eingefügt werden) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 400 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 1. c) nach dem Wort "Bevölkerungsschichten" die Worte "und der Produkte, Produktionstechnologie und -verhältnisse" eingefügt werden) 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4854, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 40 1

Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.11.2021, § 938 - OA 52/21 OBR 15 - Der Magistrat teilt die Einschätzung des Ortsbeirats, dass auch Schülerinnen und Schüler von Gymnasien von Angeboten der Jugendhilfe in der Schule erheblich profitieren können und freut sich auch, dass der Ortsbeirat die Angebote der Jugendhilfe in der Schule an Schulen mit den Bildungsgängen Haupt- und Realschule sowie an Förderschulen mit den förderschwerpunkt Lernen so positiv bewertet. Die Stadt Frankfurt ist in diesem Bereich bereits in vielfältiger Weise aktiv. So wurde im Rahmen der integrierten Schulentwicklungsplanung 2015-2019 das Projekt "Haltekraft stärken" konzipiert und mit wissenschaftlicher Begleitung an der Bettinaschule pilothaft eingeführt und umgesetzt. Die Ergebnisse sind sehr ermutigend, zeigen aber auch, dass die Einführung von Jugendhilfe an einem Gymnasium mit einem Selbstreflektions- und Entwicklungsprozess der Schule einhergehen muss. Seit dem Jahr 2018 gibt es zudem mit den "bedarfsgerechten, zusätzlichen sozialpädagogi-schen Angeboten", kurz "2. Säule" genannt, auch für Gymnasien die Möglichkeit, Angebote gemeinsam mit freien Trägern der Jugendhilfe umzusetzen. Sie können bis zu zwei Jahren dauern und beziehen sich auf die Themen Soziales Lernen, Kulturelle Bildung, Lebensorientierung und Berufliche Orientierung. Sie sollen möglichst strukturbildenden Charakter haben. Alle weiterführenden Schulen in Frankfurt am Main sind über diese Möglichkeit informiert. Für die Schulen gibt es ein vereinfachtes Verfahren, es genügt eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Fachteam im Stadtschulamt, das über die weiteren Schritte berät. Auch die Schülerinnen und Schüler an den Gymnasialzweigen der Kooperativen Gesamtschulen können von diesem Programm profitieren. Die Otto-Hahn-Schule hat hier bereits zusammen mit dem Evangelischen Verein für Jugendsozialarbeit, dem Träger der Jugendhilfe an dieser Schule, einen Antrag gestellt, der vom Stadtschulamt auch bewilligt wurde. Grundidee ist es, gemeinsam ein Setting zu schaffen, in dem Bedarfe von Schülerinnen und Schülern Raum finden, die derzeit unbearbeitet bleiben. Dabei geht es um die Schaffung eines Ortes, an dem zu verlässlichen Zeiten Angebote (Beratung, Streitschlichtung, Mediation, offene Angebote, außerschulische Angebote, Ruheraum) für Schülerinnen und Schüler vor-gehalten werden, die multiprofessionelle Verankerung der Umsetzung sowie die Schaffung von nachhaltigen Strukturen. Aufgrund des Ausfalls einer Fachkraft hat sich der Beginn des Projektes leider verzögert, wir gehen aber von einer baldigen Umsetzung aus. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 29.04.2022, OA 186 Antrag vom 06.04.2022, OF 140/15 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.09.2021, OA 52 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 15 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.03.2022 Beratungsergebnisse: 72. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 186 2022 1. Die Vorlage B 120 wird unter Hinweis auf OA 186 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 140/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2022, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 30.05.2022, TO I, TOP 76 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 120 = Kenntnis) 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.06.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (B 120 = Kenntnis, OA 186 = Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2017, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 51

Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2022, OF 140/15 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II Vorgang: OA 400/19 OBR 2; ST 642/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Angebot der "Jugendhilfe in der Schule" an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen wird auf Gymnasien und Gymnasialschüler erweitert. Als Pilotschule, soll die Otto-Hahn-Schule dienen. Die in dem Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120, genannten Programme ersetzen die "Jugendhilfe in der Schule" an der Otto-Hahn-Schule nicht und gehen am Thema vorbei. Bei der in der Stellungnahme genannten Bewilligung geht es um eine halbe Stelle befristet auf zwei Jahre zur Umsetzung bzw. zum Anstoßen eines Projekts. Was benötigt wird, ist aber eine kontinuierliche Hilfe für Gymnasialschüler, wie sie auch den Haupt- und Realschülern zugutekommt. Begründung: Es ist völlig unverständlich, dass der Magistrat die Erweiterung der "Jugendhilfe in der Schule" für Gymnasialschüler ablehnt. Es ist unbestritten, dass der Bedarf groß ist. So hat der Magistrat erst kürzlich in seiner Stellungnahme vom 14.03.2022, ST 642, zum Thema Fridays for Future darauf hingewiesen: "Im Rahmen des städtischen Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" z.B. werden Themen und Interessen der Schülerinnen und Schüler aufgegriffen und bearbeitet. Kinder und Jugendliche haben hier die Möglichkeit über dem Unterricht hinaus in Begleitung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen für sie wichtige Themenfelder zu vertiefen." Warum dies nicht für Gymnasialschüler gelten soll, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.05.2019, OA 400 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 186 2022 1. Die Vorlage B 120 wird unter Hinweis auf OA 186 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 140/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2022, OA 186 entstanden aus Vorlage: OF 140/15 vom 06.04.2022 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120 Vorgang: OA 400/19 OBR 2; ST 642/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Angebot der "Jugendhilfe in der Schule" an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen auf Gymnasien und Gymnasialschüler zu erweitern. Als Pilotschule soll die Otto-Hahn-Schule dienen. Die in dem Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120, genannten Programme ersetzen die "Jugendhilfe in der Schule" an der Otto-Hahn-Schule nicht und gehen am Thema vorbei. Bei der in der Stellungnahme genannten Bewilligung geht es um eine halbe Stelle befristet auf zwei Jahre zur Umsetzung bzw. zum Anstoßen eines Projekts. Was benötigt wird, ist aber eine kontinuierliche Hilfe für Gymnasialschüler, wie sie auch den Haupt- und Realschülern zugutekommt. Begründung: Es ist völlig unverständlich, dass der Magistrat die Erweiterung des Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" für Gymnasialschüler ablehnt. Es ist unbestritten, dass der Bedarf groß ist. So hat der Magistrat erst kürzlich in seiner Stellungnahme vom 14.03.2022, ST 642, zum Thema Fridays for Future darauf hingewiesen: "Im Rahmen des städtischen Förderprogramms ‚Jugendhilfe in der Schule' z. B. werden Themen und Interessen der Schülerinnen und Schüler aufgegriffen und bearbeitet. Kinder und Jugendliche haben hier die Möglichkeit, über den Unterricht hinaus in Begleitung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen für sie wichtige Themenfelder zu vertiefen." Warum dies nicht für Gymnasialschüler gelten soll, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 120 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.05.2019, OA 400 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 642 Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4132 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1772 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2022, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 30.05.2022, TO I, TOP 76 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 120 = Kenntnis) 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.06.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (B 120 = Kenntnis, OA 186 = Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.07.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2017, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022

Beratung im Ortsbeirat: 4