Veränderung der Radwegführung in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung
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Bisheriger Verlauf
18.08.2015
08.09.2015
Antrag Ortsbeirat
Veränderung der Radwegführung in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung
Details im PARLIS OF_1429-6_2015Auskunftsersuchen
Veränderung der Radwegführung in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung
Details im PARLIS V_1426_201518.08.2015
Antrag Ortsbeirat
Veränderung der Radwegführung in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung
Details im PARLIS OF_1429-6_201508.09.2015
Auskunftsersuchen
Veränderung der Radwegführung in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung
Details im PARLIS V_1426_2015 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.08.2015, OF 1429/6
Betreff: Veränderung der Radwegführung in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung ein Schutzstreifen für Radfahrer eingerichtet werden kann. Begründung:
Die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer ähnlich wie kürzlich in der östlichen Bolongarostraße kann eine Verbesserung der Radwegeverbindungen und der Sicherheit bedeuten. Auf der Oeserstraße, kommend von "Alt Nied", gibt es keinen Radweg. Ab Nied Bahnhof, unmittelbar nach der Lotzstraße, wird die Benutzung des Gehweges für Radfahrer zugelassen. Nach der Unterführung befindet sich dann ein gemeinsamer Rad- und Fußweg. Dieser wird hauptsächlich von Fußgängern zum Bahnhof Nied genutzt. Weiterhin wird der Radweg durch die Bushaltestelle für den Radfahrer eingeschränkt. Am Kreuzungsbereich Oeserstraße / Im Sechholder führt der Radweg dann wieder auf die Oeserstraße. Es ist zwar ein entsprechendes Verkehrsschild angebracht, welches auf die Situation aufmerksam macht, aber dieses ist nicht deutlich erkennbar. Für den Radfahrer besteht hier ein erhöhtes Risiko, wenn er wieder auf die Oeserstraße wechseln muß. Der mit Halteverbotsschild gekennzeichnete Bereich vor der Kreuzung ist häufig dennoch beparkt. Es handelt sich bei den Radfahrern nicht nur um Erwachsene, sondern auch viele Kinder nutzen diese Radfahrverbindung als Schulweg oder auch zum Sport. Mit der beantragten Markierung kann vermutlich das Halteverbot aufgehoben werden und neben der Sicherheit für die Radfahrer ein weiterer Parkplatz eingerichtet werden. Das Fahrzeug steht im Halteverbot und zudem entgegen der Fahrtrichtung. Auf diesem Platz werden auch Fahrzeuge wie Vans geparkt.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
43. Sitzung des OBR 6 am 08.09.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1426 2015 Die Vorlage OF 1429/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme