Antrag vom 18.11.2021, OF 143/3 Betreff: Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, Bauberatung Der OBR 3 strebt eine öffentliche Mitnutzung des Nebengebäudes (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses für kleinere kulturelle Veranstaltungen (z. B. Musik, Lesungen) an. Firma Lurse, momentaner Mieter und künftiger Erbbauberechtigter, kann sich eine kulturelle Mitnutzung des Pavillons grundsätzlich vorstellen. In den zurückliegenden Monaten wurden Gespräche von Vertreterinnen des OBR und des Stadtbezirksvorstehers mit dem bisherigen Liegenschaftsdezernenten (Jan Schneider), dem ABI, aber auch in großer Runde (mit Lurse, Dezernat, und ABI) geführt. Über die Ausgestaltung der kulturellen Nutzung gibt es ein gemeinsames Verständnis. Offen bleibt jedoch noch die Frage welche zusätzlichen baulichen Anforderungen (Brandschutz u.a.) sich aus der kulturellen Nutzung ergeben. Um hier weiter zu kommen, sollte im nächsten Schritt eine Bauberatung durch die Bauaufsicht erfolgen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bauberatung in Bezug auf die zusätzlichen baulichen Anforderungen aufgrund einer kulturellen Nutzung für das Nebengebäude (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses durch die Bauaufsicht zu veranlassen.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1284 2021 Die Vorlage OF 143/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme