Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch
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Bisheriger Verlauf
19.05.2017
18.08.2017
08.10.2019
25.10.2019
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg
Details im PARLIS OM_1647_2017Stellungnahme des Magistrats
Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg
Details im PARLIS ST_1512_2017Antrag Ortsbeirat
Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch
Details im PARLIS OF_1435-5_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch
Details im PARLIS OM_5296_201919.05.2017
18.08.2017
Stellungnahme des Magistrats
Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg
Details im PARLIS ST_1512_201708.10.2019
Antrag Ortsbeirat
Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch
Details im PARLIS OF_1435-5_201925.10.2019
Anregung Ortsbeirat
Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch
Details im PARLIS OM_5296_2019 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 08.10.2019, OF 1435/5
Betreff: Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch
Vorgang: OM 1647/17 OBR 5; ST 1512/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat nochmals, der Gefährdung der Fußgängerinnen und Radfahrerinnen in der Straße "Im Bärengarten" zwischen dem Abzweig Strahlenberger Weg und Speckweg sowie auf dem Wirtschaftsweg zwischen Speckweg und Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Ortsbeirat hält die Einrichtung einer Fahrradstraße oder die Anordnung von Tempo 30 für geeignet. Begründung:
Die Straße "Im Bärengarten" ist eine schmale Straße, freigegeben als Anliegerstraße ohne nutzbaren Gehweg, der daran nach Osten anschließende Wirtschaftsweg hat gar keinen Bürgersteig. Dieser Weg ist eigentlich nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, wird aber intensiv von Schleichverkehr befahren. In seiner Stellungnahme ST 1512/2017 führt der Magistrat aus, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Sicherheitsgründen bei entsprechenden baulichen Gegebenheiten angeordnet werden dürfen. Da sich Fußgänger und Kraftfahrzeuge mangels Gehweg den Straßenraum teilen müssen, liegt hier eine besondere Gefahrenlage vor. In vergleichbarer Weise sind im Altebergsweg und dem südlichen Strahenberger Weg Tempo 30 angeordnet. Der Magistrat möge sich nicht auf die Spitzfindigkeit berufen, Im Bärengarten gebe es ein Gehweg. Dieses Konstrukt ist äußerst schmal, an etlichen Stellen durch Einbauten weiter eingeengt oder zugewachsen und wird in der Praxis von keinem Fußgänger benutzt.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647
Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5296 2019 Die Vorlage OF 1435/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme