Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 1185/5 Betreff: Signallampe auf der B43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten Vorgang: OM 4241/19 OBR 5; ST 964/19 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat nochmals, auf der B43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der scharfen Linkskurve nach der direkt die Ampel an der Kreuzung der Straße Zum Laurenburger Hof kommt, eine Signalleuchte zu installieren, die auf die Ampel nach der Kurve hinweist. Die Signalleuchte soll bei Rot der Ampel nach der Kurve den Kraftverkehr warnen, langsam in die Kurve zu fahren. Begründung: Auf der Gerbermühlstraße ist direkt vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof eine scharfe Linkskurve. Ist die Ampel nach der Kurve Rot, hält der nachfolgende Kraftverkehr in der Regel direkt nach oder auch in dieser Kurve. Die 65m zwischen Kurve und Ampel stehen daher oft zum Abbremsen nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat seine in der ST 964 vom 17.05.2019 zum Ausdruck gebrachte Haltung zu überdenken. Ein Lichtsignal, ähnlich wie auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts vor dem "Niederräder Kreisel" vor der scharfen Rechtskurve, würde helfen den Kraftverkehr auf die nachfolgende Ampel aufmerksam zu machen. Quelle: google.de/maps Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4241 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 946 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5936 2024 Die Vorlage OF 1185/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 1126/5 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) Im Zuge der Planungen zur Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau FRM 8 wurden inzwischen die Übergabepunkte zwischen den Kommunen und die Vorzugsvariante festgelegt. Der Ortsbeirat begrüßt, dass als Übergabepunkt zwischen Offenbach und Frankfurt die K816 Frankfurter Straße/Offenbacher Landstraße festgestellt wurde. Der genaue Streckenverlauf auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt ist mit der Vorzugsvariante jedoch noch nicht festgelegt. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Streckenverlauf zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke nicht auf der Gerbermühlstraße und dem Deutschherrnufer zu planen, sondern die Streckenführung Im Bärengarten, Strahlenberger Weg, Länderweg und Seehofstraße zu verfolgen. Begründung: Zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis Brücke gibt es schon eine Radverbindung direkt am Mainufer. Dort bestehende Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr sind unabhängig von der Planung der Radschnellverbindung durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitsabstände für die Radschnellverbinung auf der Gerbermühlstraße sind nur darstellbar, wenn die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr auf eine Spur je Fahrtrichtung reduziert wird. Das erscheint wenig sinnvoll, wenn die B43 zwischen Ignaz-Bubis-Brücke und Kaiserlei sonst vierspurig bleibt. Zudem wird die Beleuchtung nachts abgeschaltet. Die durchgängige Beleuchtung ist jedoch ein wichtiges Ausstattungsmerkmal der Direktverbindung. Die Straßen Im Bärengarten, Strahlenberger Weg und Länderweg sind wenig befahren, sodass die Radschnellverbindung dort konfliktarm geführt werden kann. Die Eisenbahnüberführung Seehofstraße wurde mit Millionenaufwand verbreitert und lässt nun die Errichtung einer ausreichend breiten Radverbindung zu. Dadurch hätten Teile der Sachsenhäuser und Oberräder Bevölkerung einen unmittelbaren Nutzen von der Radschnellverbindung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5610 2024 Die Vorlage OF 1126/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 1100/5 Betreff: Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße, die Errichtung einer Quartiersgarage in Form einer Tiefgarage mit einzubeziehen. Begründung: Die Umwidmung des öffentlichen Raums von Autostellplätzen in Gehwege, Radwege und Freizeitflächen macht es notwendig, in gewissem Umfang unterirdischen Ersatz zu schaffen. Das geht am besten in Zusammenhang mit ohnehin geplanten Bauvorhaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5466 2024 Die Vorlage OF 1100/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 876/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Sanierung und Renovierung der Bauten und Volieren des Stadttaubenprojekts Frankfurt e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für die Sanierung und Renovierung der Bauten des Stadttaubenprojekts Frankfurt e.V. im Speckweg 2 einmalig 180.000 Euro für das Jahr 2024 in den Haushalt 2024/2025 einzustellen. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Doppelhaushaltsjahr erfolgt, einen Budgetübertrag zu ermöglichen. Begründung: Das Gelände des Stadttaubenprojekts Frankfurt e.V. im Speckweg 2 ist ein einzigartiges Biotop. Seltene Vögel, wie bspw. die sehr selten gewordene Türkentaube, als auch Reptilien, wie bspw. Mauereidechsen oder seltene Insekten, wie Schwebfliegenarten leben auf dem Gelände. Zudem werden auf dem Gelände rund 1.000 Tauben gehalten, die ansonsten auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt leben würden oder bei Tierärzt*innen untergebracht werden müssten. Das Land Hessen, städtische Institutionen, ehrenamtlichen Spender*innen und der Deutsche Tierschutzbund haben immer wieder Mittel für neue Volieren bereitgestellt. Mit rund 20 Volieren ist das Stadttaubenprojekt nun eine einzigartige Institution in ganz Deutschland und viele Städte beneiden die Stadt Frankfurt um diese Einrichtung. Die Finanzmittelknappheit der letzten Jahre hat dazu geführt, dass die Bauten nun in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand sind. Der Deutsche Tierschutzbund wird einen neuen Container für die Quarantänestation spenden (siehe weißer Container in der Grafik anbei). Jedoch werden zusätzliche Mittel für folgende Maßnahmen benötigt: - Renovierung und teilweiser Neubau der Bauten für Büro, Lager und Geräte (gelbe Gebäude in der Grafik): ca. 100.000 Euro - Renovierung der Toilettenanlage (weißes Gebäude im Hintergrund der Grafik): ca. 50.000 Euro - Renovierung und teilweiser Neubau von 2-4 der rund 20 Volieren: ca. 20.000 Euro - Verdichtung des Bodens zum Schutz gegen Nagetiere: ca. 10.000 Euro Der Lebenshof wird regelmäßig von Schulklassen und Naturschutzgruppen besucht. Da der Großteil der Leistungen des Stadttaubenprojekts der Stadt Frankfurt zu Gute kommt und sie damit die Erledigung ihrer staatlichen Pflichtaufgaben nachweisen kann, sollte die Stadt Frankfurt auch maßgeblich die Renovierung unterstützen. Die Renovierung wird zu einem großen Teil, schätzungsweise 100.000 Euro, auch durch Ehrenamtliche in Eigenleistung durchgeführt, insbesondere im Bereich der Pflanzen und Nistplätze von wildlebenden Arten, als auch in Bezug auf die Planung. Es ist jedoch unabdingbar, bei den schweren Arbeiten auch auf professionelles Personal zurückzugreifen. Bild: Modellierung der Bauten (Quelle: Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 876/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 684/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Sanierung und Renovierung der Bauten und Volieren des Stadttaubenprojekts Frankfurt e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung und Renovierung der Bauten des Stadttaubenprojekts Frankfurt e.V. im Speckweg 2 werden einmalig 180.000 Euro für das Jahr 2024 in den Haushalt 2024/2025 eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Doppelhaushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Begründung: Das Gelände des Stadttaubenprojekts Frankfurt e.V. im Speckweg 2 ist ein einzigartiges Biotop. Seltene Vögel, wie bspw. die sehr selten gewordene Türkentaube, als auch Reptilien, wie bspw. Mauereidechsen oder extrem seltene Insekten, wie seltene Schwebfliegenarten leben auf dem Gelände. Zudem werden auf dem Gelände rund 1.000 Tauben gehalten, die ansonsten auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt leben würden oder bei Tierärzten untergebracht werden müssten. Das Land Hessen, städtische Institutionen, ehrenamtlichen Spender und der Deutsche Tierschutzbund haben immer wieder Mittel für neue Volieren gegeben. Mit rund 20 Volieren ist das Stadttaubenprojekt nun eine einzigartige Institution in ganz Deutschland und viele Städte beneiden die Stadt Frankfurt um diese Einrichtung. Die Finanzmittelknappheit aufgrund bisher ausbleibender Kostendeckung für die laufenden Ausgaben hat jedoch dazu geführt, dass die Bauten nun erheblich renoviert werden müssen. Hierzu wird bereits durch den Deutschen Tierschutzbund ein neuer Container für die Quarantänestation gespendet (siehe weisser Container in der Grafik). Jedoch werden auch Mittel für folgende Maßnahmen benötigt: - Renovierung und teilweiser Neubau der Bauten für Büro, Lager und Geräte (gelbe Gebäude in der Grafik): 100.000 Euro - Renovierung der Toilettenanlage (weisses Gebäude im Hintergrund): 50.000 Euro - Renovierung und teilweiser Neubau von 2-4 der rund 20 Volieren: 20.000 Euro - Verdichtung des Bodens zum Schutz gegen Nagetiere: 10.000 Euro Der Lebenshof wird regelmäßig von Schulklassen und Naturschutzgruppen besucht. Aber auch die Ehrenamtlichen und Beschäftigten bedürfen natürlich eines gewissen Standards. Da der Großteil der Leistungen des Stadttaubenprojekts der Stadt Frankfurt zu Gute kommt und sie damit die Erledigung ihrer staatlichen Pflichtaufgaben nachweisen kann, sollte die Stadt Frankfurt auch maßgeblich die Renovierung unterstützen. Die Renovierung wird zu einem großen Teil, schätzungsweise 100.000 Euro, auch durch Ehrenamtliche in Eigenleistung geleistet, insbesondere im Bereich der Pflanzen und Nistplätze von wildlebenden Arten, als auch in Bezug auf die Planung. Es ist jedoch unabdingbar, bei den schweren Arbeiten auf professionelles Personal zurückzugreifen. Bild: Modellierung der Bauten (Quelle: Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 132 2024 Die Vorlage OF 684/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1048/5 Betreff: Fragen zum Standort des Gymnasiums Süd Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft bezüglich des Gymnasiums Süd: 1. Ist der Endstandort des Gymnasium Süd weiterhin die Liegenschaft an der Seehofstraße/Gerbermühlstraße? 2. Ist der Umzug des Gymnasiums Süd in ein Provisorium am Endstandort Seehof-/Gerbermühlstrasse zum Schuljahr 2025/26 gewährleistet? a) Sofern ein Übergangsprovisorium am geplanten Endstandort nicht fertiggestellt werden kann, gibt es bereits einen Ausweichstandort für den erforderlichen Umzug zum Schuljahr 2025/26? b) Wo wird dieser Übergangsstandort sein? c) Kann dieser ohne weitere Umzüge bis zur Fertigstellung des Endstandorts genutzt werden? 3. Sind die erforderlichen Mittel zur Bereitstellung eines Interimsgebäudes für das Gymnasium Süd bereits bewilligt? a) Wenn nein - wann werden die Mittel für die Interimslösung dem Finanzausschuss zur Freigabe vorgelegt? b) Was muss konkret erfolgen, um die Mittelfreigabe zu erlangen? Begründung: Im Januar 2022 wurde die Gründung eines neuen Gymnasiums in Sachsenhausen bekannt gegeben. Zurzeit ist ein Umzug für das Jahr 2025/26 geplant. Die Verzögerung der Bautätigkeiten am vorgesehenen Endstandort und die daraus resultierenden Probleme führen zu Unsicherheiten bei den Schüler:innen, den Lehrer:innen und den Eltern. Deshalb bitte der Ortsbeirat den Magistrat, die oben stehenden Fragen schnellstens zu beantworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 1043/5 Betreff: 4-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße, die Errichtung einer Vierfeld-Sporthalle, die auch von Vereinen genutzt werden kann, einzubeziehen. Begründung: Sachsenhäuser Sportvereine und Schulen fordern bereits seit geraumer Zeit eine (weitere) Turnhallen. Diverse Anträge, diese z.B. in den Neubau der Martin-Buber-Schule zu integrieren, wurden abgelehnt. Die Dreifelderhalle der IGS-Süd soll zu gegebener Zeit einen Teil des bestehenden Bedarfs kompensieren. Ihr Bau verschiebt sich aber genauso wie die Auslagerung der IGS-Süd für Jahre nach hinten. Die Sporthalle Süd wiederum ist baufällig. Dies erschwert den Schul- und Vereinssport in Sachsenhausen. Im Winter gibt es dort kaum Trainingsmöglichkeiten. Der finale Standort des Gymnasiums Süd - die Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße - sollte dafür Platz bieten. Grundsätzlich ist bisher die Errichtung einer Turnhalle erst für 2028 bzw. 2030 vorgesehen. Die Kinder benötigen von Einzug auf dem Gelände an eine dort vorhandene Turnhalle. Dem Bau der Turnhalle auf dem Gelände muss Priorität gegeben werden. Bevor die Turnhalle dort final errichtet werden kann, muss eine provisorische Lösung beispielsweise in Form einer Traglufthalle auf dem Schulgelände oder sich in der Nähe befindlichen Liegenschaften gewährleistet werden. Eine Verbringung der Schüler zum Sport in andere Stadtteile ist nicht zumutbar und würde in der Schüler- und Elternschaft die Akzeptanz für die schwierige Übergangsphase erheblich erschweren. Das gilt auch im Hinblick auf die spärlichen Turnhallen in Sachsenhausen für die Sportvereine. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2024, OF 1003/5 Betreff: Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, sich dafür einzusetzen, dass entlang der Straßenbahnschienen vor der Liegenschaft in der Seehofstraße 41 rechtzeitig vor dem Umzug im Jahr 2025 Drängelgitter installiert werden. Weiterhin soll ein Fußgängerüberweg auf der Höhe der Seehofstraße 41 mit Fußgängerampel installiert werden. Begründung: Das Gymnasium-Süd soll im Sommer 2025 an den finalen Standort zwischen der Seehofstraße und der Gerbermühlstraße ziehen. An erster Stelle soll das Gebäude, in dem sich zuvor das Stadtschulamt befunden hat, bezogen werden. Gegenüber dem Eingang in unmittelbarer Nähe des Gebäudes befinden sich Straßenbahngleise. Auf der Seite des künftigen Schulstandorts sind diese mit Parkbuchten versehen, was die Stelle noch unsicherer macht. Selbst Erwachsene sind mit der Querung an dieser Stelle über die Straßenbahngleise und die zweispurige Seehofstraße überfordert. Im Spätherbst 2022 ist dort bereits ein Mitarbeiter der FES am frühen Morgen von einer Straßenbahn tödlich verletzt worden. Bei Kindern bleibt Schubsen und unüberlegtes Handeln nicht aus. Deswegen ist die Installation von Drängelgittern angebracht. Weiterhin erscheint es angebracht, in der Nähe des Schuleingangs einen Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zu installieren. Auch dieser sollte rechtzeitig vor Aufnahme des Schulbetriebs sondiert und umgesetzt werden. Da laut eigenen Aussagen der beteiligten Behörden die Umsetzungszeit von verkehrssichernden Maßnahmen derzeit ziemlich langwierig ist, sollten diese bereits jetzt auf den Weg gebracht werden, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig zur Verfügung stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5179 2024 Die Vorlage OF 1003/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2023, OF 960/5 Betreff: Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf beiden Seiten des nördlichen Teils des Strahlenberger Weges Bäume zu pflanzen und Bereiche zwischen den Straßenbäumen als Parkplätze zu kennzeichnen. Dabei sollen auch Ladezonen eingeplant werden. Begründung: Der nördliche Strahlenberger Weg verläuft zwischen der Bahntrasse und dem Mischgebiet Länderweg. Im Wohnbaualtbestand sind in den letzten Jahren zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern zugezogen, die den Weg zur Schule über den Strahlenberger Weg antreten. Der Fußgängersteg zur Gerbermühlstraße wurde Anfang Oktober 2023 demontiert. Ein Ersatz ist nach Kenntnis des Ortsbeirates 5 nicht geplant. Die Straße verleitet an verschiedenen Stellen zum Schnellfahren auch über 50km./h. Dies wird v.a. von gewerblichen Fahrzeugen bis hin zum Schwerlaster gerne wahrgenommen. Dabei kommen diese v.a. Fahrradfahrern auf der Strecke, die auch über den Bärengarten als Radweg genutzt wird, gefährlich nahe. Die Strecke, die im Radfahrportal als Teil des Radnetzes ausgewiesen wird, wird genauso von Pendlern aus Oberrad und sogar aus Offenbach wie von zahlreichen Schulkindern befahren. Eine Reihe von Anträgen seitens des Ortsbeirats 5, dort Tempo 30, Bremsschwellen oder eine variable Einbahnstraßenregelung anzuordnen, wurden abgelehnt. Als letzte Ressource diente dafür eine Verkehrszählung. Auch das Argument, dass es sich doch gar nicht um einen Unfallschwerpunkt handele, wurde herangezogen. Weitere Anträge, den Bahndamm gegen Querungen durch einen Zaun auch auf der Seite des Strahlenberger Wegs zu sichern, das Parken gegenüber der Containerschulanlage neu zu regeln, wurden mit der Argumentation abgelehnt, dass die Deutschherrenbrücke ja grundsätzlich zu sanieren und dann eine Vollsperrung der Straße erforderlich sei. Informationsgemäß stehen die Sanierung bzw. Abriss und Neubau im Laufe der nächsten Jahre an. Die Fußgänger und Radfahrer und v.a. die Kinder, die diese Straße faktisch als Schulweg nutzen, benötigen jedoch schnell eine Lösung für mehr Sicherheit bei der Nutzung der Straße. In weiten Teilen des nördlichen Strahlenberger Wegs gilt absolutes Park- und Halteverbot von 7-17 Uhr. Dies ist nicht zuträglich, da es sich ja um ein Mischgebiet handelt. Es wird dort den ganzen Tag geparkt und das wirkt sich montags bis freitags circa zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr auch positiv entschleunigend aus, weil man sich eben ausweichen muss. Konkret könnte eine Ausstattung mit Baumschutzbügeln im nördlichen Strahlenberger Weg wie folgt aussehen: 2 Parkplätze vor Strahlenberger Weg 6, flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln 2 Parkplätze und Lieferzone Strahlenberger Weg 8-10, flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln 1 Parkplatz links neben der Schreinerei Büsching, vor dem Wellblechschuppen der Schreinerei Büssing eine Schutzschwelle/Radstopper, dort wird regelmäßig der Gehweg zugeparkt. Keine Stadtbäume, dort ist bereits ein großer Baum. 2 Parkplätze Strahlenberger Weg 16, flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln. 3-4 Parkplätze vor Strahlenberger Weg 20 (Späth-Knoll), flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln plus Lieferzone. 3 Parkplätze vor Strahlenberger Weg 22-24, flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln. Lieferzone vor Eingang Strahlenberger Weg 26. 3 Parkplätze zwischen Strahlenberger Weg 26 (Fiebig) und Strahlenberger Weg 26B (Anadol Autowäsche), flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln. 4 Parkplätze und Lieferzone zwischen 26A und 30 bzw. zwischen der Ausfahrt der 26A und der 30 bzw. vor dem Ahornhain, flankiert von Pflanzkästen oder ähnlichem. Bäume auf dem Ahornhain bereits vorhanden Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4735 2023 Die Vorlage OF 960/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2023, OF 953/5 Betreff: Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat sich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG für den Bau eines barrierefreien Fußgängerstegs als Ersatz für den kürzlich abgerissenen Fußgängerstegs zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse einzusetzen. Begründung: In der Nacht vom 7. Auf den 8. Oktober 2023 wurde der Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg abgerissen. Mitte September kommunizierte das ASE diesbezüglich: "Dauerhaft werden sich jene, die diesen Steg gerne genutzt haben, aber wohl nicht mit der dann fehlenden Verbindung abfinden müssen. Das ASE plant einen Ersatz. Dieser soll dann auch den heutigen Ansprüchen an die Barrierefreiheit genügen. Dafür gibt es allerdings noch keinen konkreten Zeitplan. Alternativ stehen in der Zwischenzeit natürlich die Unterführungen an der Seehofstraße und am Speckweg zur Verfügung." Würde dies so zeitnah erfüllt, wäre das wunderbar. Der Fußgängersteg wurde viel von Anwohner*innen, Spaziergänger*innen und vor allem von Pendler*innen aus dem Umland, die mit der S-Bahn an der Haltestelle Mühlberg ankamen und im Gerbermühlviertel zum Beispiel in der Oberfinanzdirektion tätig sind, genutzt. Auch zur Sportanlage Mainwasen, die mit ihrer tollen Integrations- und Inklusionsarbeit v.a. für die Frankfurter Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung ist, bot der Fußgängersteg Zugang. Schon jetzt kommt es wieder zu lebensgefährlichen Gleisübertritten, was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass im Bereich Länderweg/Haltestelle Mühlberg/Beginn des Strahlenberger Wegs nicht ersichtlich ist, dass die Brücke nicht mehr vorhanden ist. Weiterhin ist auch nicht erkennbar, dass die Gleise "nicht nur" von S-Bahnen befahren werden. Im Umkreis der Abrissarbeiten wurde geäußert, dass ein Neubau gar nicht durchführbar und somit auch gar nicht geplant sei. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen für den Fall einer Zugentgleisung gäbe es keinen Platz für den Brückenpfeiler. Oder man müsse den nördlichen Strahlenberger Weg der Brücke opfern. Zu Anfang des Ahornhains oder auf dem schmalen Grundstück westlich des Ahornhains ist jedoch Platz vorhanden. Optional könnte man die T-Kreuzung bei VW-Sachsenhausen für eine Unterführung sondieren. Das Resultat des Brückenabrisses wird bei Pendler*innen genauso wie bei Anwohner*innen eine verstärkte Nutzung des Autos nach sich ziehen. Dies kann nicht die Zielsetzung der Stadt Frankfurt sein. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4730 2023 Die Vorlage OF 953/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2023, OF 760/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung der Wiese hinter der Villa Bonn in Oberrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Wiese hinter der Villa Bonn in Oberrad zwischen Speckgasse und Hansenweg ist unter Einbeziehung interessierter Bürgerinnen und Bürger bei der Planung neu zu gestalten bzw. zu sanieren. Hierfür sind ausreichend Mittel in den Etat der Stadt Frankfurt 2023 einzustellen. Begründung: Der Wunsch nach einer Neugestaltung/Sanierung der Wiese (Bolzplatz) hinter der Villa Bonn wird von den Vereinen und den Bürgerinnen und Bürgern in Oberrad begrüßt, da sich die Wiese in einem bedauerlichen Zustand befindet. Auf der Wiese findet alljährlich das Stadteilfest der Vereine in Oberrad statt und sie wird gerne von den Oberräder Bürgern genutzt. Der Spielplatz an der Spatzengengasse soll erhalten bleiben. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 175 2023 Die Vorlage OF 760/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 664/5 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART auf der Gerbermühlstraße (B 43) im Bereich der Sportanlage Mainwasen bis zur Kreuzung mit der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, darauf hinzuwirken, dass die Landespolizei und/oder die städtische Verkehrspolizei ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät für mehrere Wochen in dem genannten Bereich aufstellen. Ferner soll eine verstärkte Bestreifung durch die Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner (KART) veranlasst werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagen sich über schnell fahrende Autos und rennartige Szene auf der Gerbermühlstraße (B43) im genannten Bereich. Auch aufgrund der dortigen Radwege und der in dem Bereich befindlichen Sportanlagen mit entsprechendem Publikumsverkehr, vor allem Kinder und Jugendliche, ist eine Kontrolle des Zustandes und ggf. entgegenwirken angezeigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3620 2023 Die Vorlage OF 664/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 667/5 Betreff: Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums Süd Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat in Abstimmung mit der DB Netz AG die Lärmschutzwand an der Bahntrasse, welche vom Südbahnhof Richtung Osten verläuft zu verlängern. Auf der nördlichen Seite der Trasse bis mindestens auf Höhe der Gerbermühlstraße 48 und auf der südlichen Seite bis mindestens auf Höhe des Strahlenberger Weges 6. Begründung: Die Containerschulanlage im Länderweg befindet sich in unmittelbarer Nähe zur genannten Bahntrasse. Derzeit ist in der Anlage die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode untergebracht. Bereits während der Auslagerung der Mühlbergschule an diesen Standort wurde wiederholt angemahnt, dass die Lage an der DB-Trasse dazu führe, dass man wegen der damit einhergehenden Lautstärke kaum bei offenem Fenster unterrichten könne. Gleiches galt für die Mitarbeiter der bis letztes Jahr in dem Bereich angesiedelten Behörden Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien, die ebenfalls massiv durch den Bahnlärm beeinträchtigt wurden. Dies ist nicht besonders verwunderlich. Ein Güterzug in 7,5 m Entfernung bringt eine Lärmbelastung von 96 dbA mit sich. Dies entspricht dem Lärm eines sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Presslufthammers. Die Pavillonanlage am Länderweg soll weiterhin als Auslagerungsstandort im Rahmen der fortschreitenden Sanierung von Schulen dienen. Dazu ist nach derzeitigem Informationsstand ein Austausch der vorhandenen Container durch Holzmodule geplant. Nach Auszug der Schule für Bekleidung und Mode soll planmäßig die IGS Süd dort temporär untergebracht werden. Weiterhin soll am ehemaligen Behördenstandort zwischen Seehofstraße und Gerbermühlstraße im kommenden Jahr das Gymnasium Süd einziehen. Beide Schulstandorte werden sich dann also direkt an der Bahntrasse befinden. Dann stellt sich selbstverständlich die berechtigte Frage, warum die Lärmschutzwand direkt vor den beiden Standorten aufhört. Der Lidl-Einzelhandelsmarkt verfügt über eine Lärmschutzwand, die Schulstandorte nicht. Der Bahnlärm gefährdet u.a. die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Falls die Bahn sich außer Stande sieht, auf eigene Kosten die Lärmschutzwände anzubringen, sollte eine kommunale Kostenträgerschaft erwogen werden. Im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner könnte weiterhin eine Fortsetzung der Lärmschutzwand mindestens auf der nördlichen Seite in Betracht gezogen werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3622 2023 Die Vorlage OF 667/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 620/5 Betreff: Tempo 50 auf der Gerbermühlstraße Vorgang: OA 639/15 OBR 5; ST 1802/15 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat durchzusetzen, dass die Höchstgeschwindigkeit auf der Gerbermühlstraße zwischen den Ortseingangs- bzw. -ausgangsschildern und der Stadtgrenze zu Offenbach auf 50 km/h gesenkt wird. Begründung: Im oben genannten Bereich gilt derzeit größtenteils Tempo 70. Die Straße ist für diese hohe Geschwindigkeit nicht sicher genug, da ein viel zu schmaler Radweg unmittelbar an die Fahrbahn angrenzt. Leider hat der Magistrat bisher solche Konstruktionen als sicher eingestuft, etwa in der ST 1802/2015. Die Unfalldaten seien unauffällig. Der Ortsbeirat bedauert, dass erst gefährliche Unfälle geschehen müssen, ehe ein Sinneswandel eintritt. Leider hat sich an Heiligabend auf der Gerbermühlstraße ein Unfall ereignet, bei dem ein Radfahrer verletzt wurde. Ein Kraftfahrzeug geriet ins Schleudern, kollidierte mit den Bordsteinabweisern auf dem Radweg und traf dabei einen Radfahrer, der mit Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden musste. Der im weiteren Verlauf des Unfallgeschehens durch das Auto gefällte Baum unterstreicht die völlig unzureichende Sicherheit der Verkehrsanlage. Besonders Lkw fahren häufig nicht mit dem gebotenen Mindestabstand an Radfahrenden vorbei, die aus diesem Grund lieber verbotswidrig den für sie sicheren Fußweg benutzen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung verbessert die Akzeptanz des Radwegs und trüge damit indirekt zur Sicherheit der Fußgehenden bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2015, OA 639 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1802 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 620/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2022, OF 588/5 Betreff: Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die zur Sportanlage Gerbermühle, Gerbermühlstraße 109 führende Lichtsignalanlage 1. freizuschneiden und 2. zusätzlich durch einen Blitzer abzusichern. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Lichtsignalanlage durch Pflanzen zugewachsen ist. Dies führt dazu, dass z.B. Kinder, die zum Sportplatz Gerbermühle wollen, die Lichtzeichen für Fußgänger nur schwer erkennen können. Weiter passieren Autofahrerinnen und Autofahrer die Lichtsignalanlage teilweise mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3057 2022 Die Vorlage OF 588/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2022, OF 490/5 Betreff: Instandsetzung des Fahrbahnbelages der Kochstraße in Oberrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den maroden, mit Schlaglöchern versehenen und an den Fahrbahnrändern teilweise zerbröckelnden Straßenbelag der Kochstraße im Bereich zwischen Balduinstraße und Speckgasse in Oberrad umgehend zu sanieren. Begründung: Der Fahrbahnbelag auf der genannten Straße befindet sich einem desolaten Zustand. Er ist u.a. mit zahlreichen Schlaglöchern, die für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und den Autoverkehr Gefahren darstellen, versehen. Um Unfälle zu verhindern ist eine unverzügliche Sanierung dringend notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2390 2022 Die Vorlage OF 490/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2022, OA 154 entstanden aus Vorlage: OF 302/5 vom 03.01.2022 Betreff: Durchgehend beleuchtete Fuß- und Radwegverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach schaffen Vorgang: OA 597/02 OBR 5; ST 969/02; OM 3922/18 OBR 5; ST 304/19; OM 5597/20 OBR 5; ST 59/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zwischen Offenbach und Frankfurt im Bereich der Gerbermühlstraße zwischen Mainufer und Bahnlinie eine durchgehend beleuchtete Fußwegverbindung zu schaffen; 2. zwischen Offenbach und Frankfurt südlich des Mainufers eine durchgehend beleuchtete Radwegverbindung auf Fahrbahnen zu schaffen, die nicht vom Kraftfahrzeugverkehr genutzt werden dürfen. Begründung: Die Städte Offenbach und Frankfurt sind Haus an Haus zusammengewachsen. Zwischen den beiden Städten darf daher eine durchgehend beleuchtete Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr erwartet werden. Seit Jahrzehnten weist der Magistrat alle Überlegungen zurück, einen beleuchteten Weg durch das Landschaftsschutzgebiet des Mainwasens zu schaffen und verweist dabei jeweils in den Stellungnahmen vom 13.06.2002, ST 969, und vom 04.02.2019, ST 304, auf die beleuchtete Gerbermühlstraße. Leider wird dort das Licht nachts abgeschaltet. Auch die Aufforderung, zumindest davon Abstand zu nehmen, weist der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 15.01.2021, ST 59, zurück. Zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach gibt es somit zwischen Bahnlinie und Main keine durchgehend beleuchtete fußläufige Verbindung. Für den Radverkehr gibt es gar keine beleuchtete Verbindung auf eigenen Wegen, denn nur die Offenbacher Landstraße hat die ganze Nacht über Licht, verfügt aber in Oberrad nur lückenhaft über Radverkehrsanlagen. Diese lieblose Behandlung des Fuß- und Radverkehrs ist nicht länger hinnehmbar, zumal die Mitbenutzung der Verkehrswege des Kraftfahrzeugverkehrs wegen des hohen Gefährdungs- und Belästigungspotenzials unzumutbar ist. Besonders in den Nachtstunden fahren viele Kraftfahrzeuge wegen fehlenden Kontrollen und freien Fahrbahnen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Aus Sicht des Ortsbeirats ist eine Beleuchtung mit variabler Lichtstärke, die der Magistrat in der o. a. Stellungnahme vom 04.02.2019, ST 304, als "noch hinter den Erwartungen zurück" bleibend bewertete, weiterhin eine aussichtsreiche Lösungsmöglichkeit. Der Magistrat sollte alle Anstrengungen unternehmen, um hier zu Ergebnissen zu kommen. Der Ortsbeirat ist offen für andere Lösungen, wenn diese zügig umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.02.2002, OA 597 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2002, ST 969 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3922 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 304 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5597 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 59 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1651 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 154 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 1406, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 91 52
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 302/5 Betreff: Durchgehend beleuchtete Fuß- und Radwegverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach schaffen Vorgang: OA 597/02 OBR 5; ST 969/02; OM 3922/18 OBR 5; ST 304/19; OM 5597/20 OBR 5; ST 59/21 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern - zwischen Offenbach und Frankfurt im Bereich der Gerbermühlstraße zwischen Mainufer und Bahnlinie eine durchgehend beleuchtete Fußwegverbindung zu schaffen - zwischen Offenbach und Frankfurt südlich des Mainufers eine durchgehend beleuchtete Radwegverbindung auf Fahrbahnen zu schaffen, die nicht vom Kraftfahrzeugverkehr genutzt werden dürfen. Begründung: Die Städte Offenbach und Frankfurt sind Haus an Haus zusammengewachsen. Zwischen den beiden Städten darf daher eine durchgehend beleuchtete Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr erwartet werden. Seit Jahrzehnten weist der Magistrat alle Überlegungen zurück, einen beleuchteten Weg durch das Landschaftschutzgebiet des Mainwasens zu schaffen und verweist dabei jeweils auf die beleuchtete Gerbermühlstraße (ST 969/2002 und ST 304/2019). Leider wird dort das Licht nachts abgeschaltet. Auch die Aufforderung, zumindest davon Abstand zu nehmen, weist der Magistrat zurück (ST 59/2021). Zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach gibt es somit zwischen Bahnlinie und Main keine durchgehend beleuchtete fußläufige Verbindung. Für den Radverkehr gibt es gar keine beleuchtete Verbindung auf eigenen Wegen, denn nur die Offenbacher Landstraße hat die ganze Nacht über Licht, verfügt aber in Oberrad nur lückenhaft über Radverkehrsanlagen. Diese lieblose Behandlung des Fuß- und Radverkehrs ist nicht länger hinnehmbar, zumal die Mitbenutzung der Verkehrswege des Kraftfahrzeugverkehrs wegen des hohen Gefährdungs- und Belästigungspotentials unzumutbar ist. Besonders in den Nachtstunden fahren viele Kraftfahrzeuge wegen fehlenden Kontrollen und freien Fahrbahnen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Aus Sicht des Ortsbeirats ist eine Beleuchtung mit variabler Lichtstärke, die der Magistrat in der o.a. Stellungnahme ST 304/2019 als "noch hinter den Erwartungen zurück" bleibend bewertete, weiterhin eine aussichtsreiche Lösungsmöglichkeit. Der Magistrat sollte alle Anstrengungen unternehmen, um hier zu Ergebnissen zu kommen. Der Ortsbeirat ist offen für andere Lösungen, wenn diese zügig umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.02.2002, OA 597 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2002, ST 969 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3922 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 304 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5597 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 59 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 302/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 154 2022 Die Vorlage OF 302/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Seit einigen Jahren sehe ich schon die Wendemöglichkeit an der Verkehrsampel Gerbermühlenstr./Wehrstraße aus Richtung Offenbach als sehr problematisch an. Zum einen ist bei der Wendung an der Ampel (rote Linie) zeitgleich die Rechtsabbieger-Ampel an der Wehrstraße (gelbe Linie) aus Oberrad kommend auf grün und es kam schon häufig zu Unfällen bzw. Beinaheunfällen an dieser Stelle. Des weiteren können bei Wendung der KFZs an dieser Stelle aufgrund des Gegenverkehrs aus Oberrad nur maximal 2-3 Fahrzeuge pro Ampelphase nach Oberrad einfahren. Hier kommt es insbesondere zu Verkehrsstoßzeiten aus Richtung Offenbach kommend zu Rückstaus auf der Linksabbiegerspur welche sich dann sogar auf die mittlerer Spur ausweiten kann. Ein Wendeverbot könnte hier sehr schnell Abhilfe schaffen. Des weiteren existiert eine Ampelkreuzung weiter Gerbermühlenstr./Speckweg die Möglichkeit eines gefahrlosen Wendens.
Betrifft die Gerbermühlstraße (B43) aus Richtung Osthafenbrücke kommend in Richtung Sachsenhausen. Nach der Linkskurve befindet sich an der Einmündung "Zum Laurenburger Hof" eine Lichtzeichenanlage. Diese ist wegen des Bewuchses auf dem Grünstreifen erst sehr spät einsehbar, so dass es bei Rotzeichen und Fahrzeugrückstau zu gefährlichen Situationen kommmt. Hier sollte in der Kurve ein Spiegel angebracht werden. Alternativ nachhaltiger Rückschnitt des Grünstreifens oder gelbes Blinklicht vor der Kurve, wenn die benannte Ampel rot zeigt.
In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.
Auf der Str. Zum Laurenburger Hof gibt es 2 Kitas und einen Spielplatz. Die Strasse befindet sich in einem Wohngebiet aber es wird vorallem morgen oft verwendet um die Ampeln auf der Gerbermühlstraße umzugehen. Dadurch dass viele Kinder unterwegs sind, sollte die Geschwindigkeit auf 30 begrenzt werden, ggf auch einen Blitzer könnte installiert werden.
Ich plädiere für eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Gerbermühlenstraße in Richtung Innenstadt ab der Querstraße "Zum Schlegelhof". Wir wohnen in der Querstraße "Zum Apothekerhof". Nachts kann man mittlerweile nicht mehr das Fenster offen lassen, da speziell bei wenig Verkehr, einige Autofahrer die Straße gefühlt als Rennstrecke nutzen.