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Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.05.2014
30.06.2014
18.07.2014

Stellungnahme des Magistrats

Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke

Details im PARLIS ST_667_2014

Antrag Ortsbeirat

Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)

Details im PARLIS OF_870-5_2014

Anregung Ortsbeirat

Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)

Details im PARLIS OM_3357_2014
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.06.2014, OF 870/5 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II) Vorgang: ST 667/14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Maßnahmen umzusetzen 1. Die Planungen für eine Rampe östlich der Osthafenbrücke vom Tiefkai zur Gerbermühlstraße vorzulegen und die dafür erforderlichen Grundstücke vorzuhalten oder falls erforderlich zu erwerben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah vollständig entfernt; 3. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden ausgebessert.

Begründung:

Mit der Stellungnahme ST 667/2014 sind aus Sicht des Ortsbeirats die Probleme noch nicht ausreichend abgearbeitet, sodass weiterhin unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Zu 1. Verkehrsbeziehungen müssen so gestaltet werden, dass sie in der Praxis von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer genutzt werden, weil sonst kein Unrechtsbewusstsein für verbotswidrige Verhaltensweisen besteht. Radfahrer aus Westen Richtung Ostend benutzen die einzige Rampe vom Tiefkai zum südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke und gelangen damit auf die falsche Seite der Brücke. Sie müssten dann in einem 90-Sekunden-Signalumlauf auf eine 10 Sekunden lange Grünphase warten. Fast niemand beachtet diese vorgeschriebene Fahrweise. Vielmehr fahren weitaus die meisten Radler verbotswidrig auf dem westlichen Radweg Richtung Ostend. Es ist daher dringend geboten eine alltagstaugliche Lösung zu finden, die offenbar nur im Bau einer zweiten Rampe liegt. Die Planungen hierfür sind unverzüglich zu beginnen. Wünschenswert ist der Bau einer Rampe mit maximal 6 Prozent Steigung. Es ist jedoch der schnellen Umsetzung einer praxistauglichen Lösung mit ggfls. größerer Steigung der Vorzug zu geben, da in der bestehenden Rampe ein Zugang zur Gerbermühlstraße mit einem ausreichend niedrigen Steigungsgradienten besteht. Zu 2. Zur Beseitigung des Sandhaufens gehört auch die Reinigung der Fläche von allen Sandresten. Offenbar erfolgt dies nicht durch die FES. Der Magistrat möge veranlassen, dass nach nunmehr sechs Monaten diese Sandreste vollständig beseitigt werden. Zu 3. An vielen Stellen ist das Verbundsteinpflaster nicht mehr eben, da einzelne Steine eventuell durch Baumwurzeln angehoben sind, sodass das Befahren mit Fahrrädern sehr unangenehm ist. Diese Missstände sind zu beseitigen, da die Wege jetzt deutlich stärker frequentiert werden. Der Ortsbeirat ist gern bereit, im Rahmen einer Ortsbegehung die Problempunkte im Detail in Augenschein zu nehmen.dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3357 2014 Die Vorlage OF 870/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme