Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1295/5 Betreff: Nutzung der Flächen rund um die Osthafenbrücke als Stadtgarten und Bildungscafé Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um die Fläche rund um die Osthafenbrücke im Stadtteil Sachsenhausen dem KGV Mainwasen e.V. zu überlassen, damit dieser dort einen Stadtgarten und ein Bildungscafé einrichten kann. Begründung: Die Fläche um die Osthafenbrücke im Stadtteil Sachsenhausen macht einen trostlosen Eindruck. Der KGV Mainwasen e.V. ist an den Ortsbeirat herangetreten und hat das Projekt "Stadtgarten und Bildungscafé im Schatten der EZB" vorgestellt. Die Ortsbeirat befürwortet dieses Konzept und bittet den Magistrat dieses von seiner Seite auch positiv zu begleiten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 1258/5 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zuge der Verlegung der Sportanlage Mainwasen, die von den Vereinen SV 1894 Sachsenhausen e.V. und den VfL Germania 1894 e.V. genutzt wird, den neuen, im Osten Oberrads an der Grenze zum Kaiserleigebiet geplanten Standort der Sportanlage besser an den ÖPNV anzubinden: 1. Buslinie 45: a) Führen der Buslinie 45 auch montags bis donnerstags über die Haltestelle Gerbermühle hinaus über die Haltestelle Amsterdamer Straße bis zur Haltestelle Offenbach Kaiserlei Westseite. b) Erhöhung des Taktes in der Zeit von 15:00 Uhr - 20:00 Uhr von 30 Minuten auf 15 Minuten. 2. Neue Buslinie: Neueinrichtung einer Buslinie mit der Route OF Stadtgrenze - Buchrainplatz - Gerbermühle (Richtung OF) - Amsterdamer Straße - Gerber-mühle (Richtung Frankfurt) - Rudererdorf - Osthafenbrücke - Ostbahnhof. 3. Straßenbahnlinie 15: Führen der Straßenbahnlinie 15 montags bis sonntags bis nach OF Stadtgrenze. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen wird von der Deutschen Bahn für den Bau der neuen Deutschherrnbrücke benötigt werden. Es ist beabsichtigt, zwischen Deutschherrnufer und Kaiserleipromenade im Osten Oberrads eine neue Sportanlage zu bauen, auf die die auf der Sportanlage Mainwasen beheimateten Vereine SV 1894 Sachsenhausen e.V. und VfL Germania 1894 e.V. umziehen müssen. Der neue Standort ist jedoch gerade aus Sachsenhausen, aber auch aus Oberrad nicht gut mit dem ÖPNV zu erreichen. Aus diesem Grund ist die Erreichbarkeit der zukünftigen Sportanlage mit dem ÖPNV angemessen und adäquat sicherzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6186 2024 Die Vorlage OF 1258/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 1185/5 Betreff: Signallampe auf der B43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten Vorgang: OM 4241/19 OBR 5; ST 964/19 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat nochmals, auf der B43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der scharfen Linkskurve nach der direkt die Ampel an der Kreuzung der Straße Zum Laurenburger Hof kommt, eine Signalleuchte zu installieren, die auf die Ampel nach der Kurve hinweist. Die Signalleuchte soll bei Rot der Ampel nach der Kurve den Kraftverkehr warnen, langsam in die Kurve zu fahren. Begründung: Auf der Gerbermühlstraße ist direkt vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof eine scharfe Linkskurve. Ist die Ampel nach der Kurve Rot, hält der nachfolgende Kraftverkehr in der Regel direkt nach oder auch in dieser Kurve. Die 65m zwischen Kurve und Ampel stehen daher oft zum Abbremsen nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat seine in der ST 964 vom 17.05.2019 zum Ausdruck gebrachte Haltung zu überdenken. Ein Lichtsignal, ähnlich wie auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts vor dem "Niederräder Kreisel" vor der scharfen Rechtskurve, würde helfen den Kraftverkehr auf die nachfolgende Ampel aufmerksam zu machen. Quelle: google.de/maps Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4241 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 946 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5936 2024 Die Vorlage OF 1185/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 1126/5 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) Im Zuge der Planungen zur Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau FRM 8 wurden inzwischen die Übergabepunkte zwischen den Kommunen und die Vorzugsvariante festgelegt. Der Ortsbeirat begrüßt, dass als Übergabepunkt zwischen Offenbach und Frankfurt die K816 Frankfurter Straße/Offenbacher Landstraße festgestellt wurde. Der genaue Streckenverlauf auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt ist mit der Vorzugsvariante jedoch noch nicht festgelegt. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Streckenverlauf zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke nicht auf der Gerbermühlstraße und dem Deutschherrnufer zu planen, sondern die Streckenführung Im Bärengarten, Strahlenberger Weg, Länderweg und Seehofstraße zu verfolgen. Begründung: Zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis Brücke gibt es schon eine Radverbindung direkt am Mainufer. Dort bestehende Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr sind unabhängig von der Planung der Radschnellverbindung durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitsabstände für die Radschnellverbinung auf der Gerbermühlstraße sind nur darstellbar, wenn die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr auf eine Spur je Fahrtrichtung reduziert wird. Das erscheint wenig sinnvoll, wenn die B43 zwischen Ignaz-Bubis-Brücke und Kaiserlei sonst vierspurig bleibt. Zudem wird die Beleuchtung nachts abgeschaltet. Die durchgängige Beleuchtung ist jedoch ein wichtiges Ausstattungsmerkmal der Direktverbindung. Die Straßen Im Bärengarten, Strahlenberger Weg und Länderweg sind wenig befahren, sodass die Radschnellverbindung dort konfliktarm geführt werden kann. Die Eisenbahnüberführung Seehofstraße wurde mit Millionenaufwand verbreitert und lässt nun die Errichtung einer ausreichend breiten Radverbindung zu. Dadurch hätten Teile der Sachsenhäuser und Oberräder Bevölkerung einen unmittelbaren Nutzen von der Radschnellverbindung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5610 2024 Die Vorlage OF 1126/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 1100/5 Betreff: Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße, die Errichtung einer Quartiersgarage in Form einer Tiefgarage mit einzubeziehen. Begründung: Die Umwidmung des öffentlichen Raums von Autostellplätzen in Gehwege, Radwege und Freizeitflächen macht es notwendig, in gewissem Umfang unterirdischen Ersatz zu schaffen. Das geht am besten in Zusammenhang mit ohnehin geplanten Bauvorhaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5466 2024 Die Vorlage OF 1100/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1048/5 Betreff: Fragen zum Standort des Gymnasiums Süd Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft bezüglich des Gymnasiums Süd: 1. Ist der Endstandort des Gymnasium Süd weiterhin die Liegenschaft an der Seehofstraße/Gerbermühlstraße? 2. Ist der Umzug des Gymnasiums Süd in ein Provisorium am Endstandort Seehof-/Gerbermühlstrasse zum Schuljahr 2025/26 gewährleistet? a) Sofern ein Übergangsprovisorium am geplanten Endstandort nicht fertiggestellt werden kann, gibt es bereits einen Ausweichstandort für den erforderlichen Umzug zum Schuljahr 2025/26? b) Wo wird dieser Übergangsstandort sein? c) Kann dieser ohne weitere Umzüge bis zur Fertigstellung des Endstandorts genutzt werden? 3. Sind die erforderlichen Mittel zur Bereitstellung eines Interimsgebäudes für das Gymnasium Süd bereits bewilligt? a) Wenn nein - wann werden die Mittel für die Interimslösung dem Finanzausschuss zur Freigabe vorgelegt? b) Was muss konkret erfolgen, um die Mittelfreigabe zu erlangen? Begründung: Im Januar 2022 wurde die Gründung eines neuen Gymnasiums in Sachsenhausen bekannt gegeben. Zurzeit ist ein Umzug für das Jahr 2025/26 geplant. Die Verzögerung der Bautätigkeiten am vorgesehenen Endstandort und die daraus resultierenden Probleme führen zu Unsicherheiten bei den Schüler:innen, den Lehrer:innen und den Eltern. Deshalb bitte der Ortsbeirat den Magistrat, die oben stehenden Fragen schnellstens zu beantworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 1043/5 Betreff: 4-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße, die Errichtung einer Vierfeld-Sporthalle, die auch von Vereinen genutzt werden kann, einzubeziehen. Begründung: Sachsenhäuser Sportvereine und Schulen fordern bereits seit geraumer Zeit eine (weitere) Turnhallen. Diverse Anträge, diese z.B. in den Neubau der Martin-Buber-Schule zu integrieren, wurden abgelehnt. Die Dreifelderhalle der IGS-Süd soll zu gegebener Zeit einen Teil des bestehenden Bedarfs kompensieren. Ihr Bau verschiebt sich aber genauso wie die Auslagerung der IGS-Süd für Jahre nach hinten. Die Sporthalle Süd wiederum ist baufällig. Dies erschwert den Schul- und Vereinssport in Sachsenhausen. Im Winter gibt es dort kaum Trainingsmöglichkeiten. Der finale Standort des Gymnasiums Süd - die Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße - sollte dafür Platz bieten. Grundsätzlich ist bisher die Errichtung einer Turnhalle erst für 2028 bzw. 2030 vorgesehen. Die Kinder benötigen von Einzug auf dem Gelände an eine dort vorhandene Turnhalle. Dem Bau der Turnhalle auf dem Gelände muss Priorität gegeben werden. Bevor die Turnhalle dort final errichtet werden kann, muss eine provisorische Lösung beispielsweise in Form einer Traglufthalle auf dem Schulgelände oder sich in der Nähe befindlichen Liegenschaften gewährleistet werden. Eine Verbringung der Schüler zum Sport in andere Stadtteile ist nicht zumutbar und würde in der Schüler- und Elternschaft die Akzeptanz für die schwierige Übergangsphase erheblich erschweren. Das gilt auch im Hinblick auf die spärlichen Turnhallen in Sachsenhausen für die Sportvereine. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2024, OF 1003/5 Betreff: Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, sich dafür einzusetzen, dass entlang der Straßenbahnschienen vor der Liegenschaft in der Seehofstraße 41 rechtzeitig vor dem Umzug im Jahr 2025 Drängelgitter installiert werden. Weiterhin soll ein Fußgängerüberweg auf der Höhe der Seehofstraße 41 mit Fußgängerampel installiert werden. Begründung: Das Gymnasium-Süd soll im Sommer 2025 an den finalen Standort zwischen der Seehofstraße und der Gerbermühlstraße ziehen. An erster Stelle soll das Gebäude, in dem sich zuvor das Stadtschulamt befunden hat, bezogen werden. Gegenüber dem Eingang in unmittelbarer Nähe des Gebäudes befinden sich Straßenbahngleise. Auf der Seite des künftigen Schulstandorts sind diese mit Parkbuchten versehen, was die Stelle noch unsicherer macht. Selbst Erwachsene sind mit der Querung an dieser Stelle über die Straßenbahngleise und die zweispurige Seehofstraße überfordert. Im Spätherbst 2022 ist dort bereits ein Mitarbeiter der FES am frühen Morgen von einer Straßenbahn tödlich verletzt worden. Bei Kindern bleibt Schubsen und unüberlegtes Handeln nicht aus. Deswegen ist die Installation von Drängelgittern angebracht. Weiterhin erscheint es angebracht, in der Nähe des Schuleingangs einen Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zu installieren. Auch dieser sollte rechtzeitig vor Aufnahme des Schulbetriebs sondiert und umgesetzt werden. Da laut eigenen Aussagen der beteiligten Behörden die Umsetzungszeit von verkehrssichernden Maßnahmen derzeit ziemlich langwierig ist, sollten diese bereits jetzt auf den Weg gebracht werden, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig zur Verfügung stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5179 2024 Die Vorlage OF 1003/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2023, OF 953/5 Betreff: Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat sich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG für den Bau eines barrierefreien Fußgängerstegs als Ersatz für den kürzlich abgerissenen Fußgängerstegs zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse einzusetzen. Begründung: In der Nacht vom 7. Auf den 8. Oktober 2023 wurde der Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg abgerissen. Mitte September kommunizierte das ASE diesbezüglich: "Dauerhaft werden sich jene, die diesen Steg gerne genutzt haben, aber wohl nicht mit der dann fehlenden Verbindung abfinden müssen. Das ASE plant einen Ersatz. Dieser soll dann auch den heutigen Ansprüchen an die Barrierefreiheit genügen. Dafür gibt es allerdings noch keinen konkreten Zeitplan. Alternativ stehen in der Zwischenzeit natürlich die Unterführungen an der Seehofstraße und am Speckweg zur Verfügung." Würde dies so zeitnah erfüllt, wäre das wunderbar. Der Fußgängersteg wurde viel von Anwohner*innen, Spaziergänger*innen und vor allem von Pendler*innen aus dem Umland, die mit der S-Bahn an der Haltestelle Mühlberg ankamen und im Gerbermühlviertel zum Beispiel in der Oberfinanzdirektion tätig sind, genutzt. Auch zur Sportanlage Mainwasen, die mit ihrer tollen Integrations- und Inklusionsarbeit v.a. für die Frankfurter Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung ist, bot der Fußgängersteg Zugang. Schon jetzt kommt es wieder zu lebensgefährlichen Gleisübertritten, was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass im Bereich Länderweg/Haltestelle Mühlberg/Beginn des Strahlenberger Wegs nicht ersichtlich ist, dass die Brücke nicht mehr vorhanden ist. Weiterhin ist auch nicht erkennbar, dass die Gleise "nicht nur" von S-Bahnen befahren werden. Im Umkreis der Abrissarbeiten wurde geäußert, dass ein Neubau gar nicht durchführbar und somit auch gar nicht geplant sei. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen für den Fall einer Zugentgleisung gäbe es keinen Platz für den Brückenpfeiler. Oder man müsse den nördlichen Strahlenberger Weg der Brücke opfern. Zu Anfang des Ahornhains oder auf dem schmalen Grundstück westlich des Ahornhains ist jedoch Platz vorhanden. Optional könnte man die T-Kreuzung bei VW-Sachsenhausen für eine Unterführung sondieren. Das Resultat des Brückenabrisses wird bei Pendler*innen genauso wie bei Anwohner*innen eine verstärkte Nutzung des Autos nach sich ziehen. Dies kann nicht die Zielsetzung der Stadt Frankfurt sein. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4730 2023 Die Vorlage OF 953/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2023, OF 960/5 Betreff: Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf beiden Seiten des nördlichen Teils des Strahlenberger Weges Bäume zu pflanzen und Bereiche zwischen den Straßenbäumen als Parkplätze zu kennzeichnen. Dabei sollen auch Ladezonen eingeplant werden. Begründung: Der nördliche Strahlenberger Weg verläuft zwischen der Bahntrasse und dem Mischgebiet Länderweg. Im Wohnbaualtbestand sind in den letzten Jahren zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern zugezogen, die den Weg zur Schule über den Strahlenberger Weg antreten. Der Fußgängersteg zur Gerbermühlstraße wurde Anfang Oktober 2023 demontiert. Ein Ersatz ist nach Kenntnis des Ortsbeirates 5 nicht geplant. Die Straße verleitet an verschiedenen Stellen zum Schnellfahren auch über 50km./h. Dies wird v.a. von gewerblichen Fahrzeugen bis hin zum Schwerlaster gerne wahrgenommen. Dabei kommen diese v.a. Fahrradfahrern auf der Strecke, die auch über den Bärengarten als Radweg genutzt wird, gefährlich nahe. Die Strecke, die im Radfahrportal als Teil des Radnetzes ausgewiesen wird, wird genauso von Pendlern aus Oberrad und sogar aus Offenbach wie von zahlreichen Schulkindern befahren. Eine Reihe von Anträgen seitens des Ortsbeirats 5, dort Tempo 30, Bremsschwellen oder eine variable Einbahnstraßenregelung anzuordnen, wurden abgelehnt. Als letzte Ressource diente dafür eine Verkehrszählung. Auch das Argument, dass es sich doch gar nicht um einen Unfallschwerpunkt handele, wurde herangezogen. Weitere Anträge, den Bahndamm gegen Querungen durch einen Zaun auch auf der Seite des Strahlenberger Wegs zu sichern, das Parken gegenüber der Containerschulanlage neu zu regeln, wurden mit der Argumentation abgelehnt, dass die Deutschherrenbrücke ja grundsätzlich zu sanieren und dann eine Vollsperrung der Straße erforderlich sei. Informationsgemäß stehen die Sanierung bzw. Abriss und Neubau im Laufe der nächsten Jahre an. Die Fußgänger und Radfahrer und v.a. die Kinder, die diese Straße faktisch als Schulweg nutzen, benötigen jedoch schnell eine Lösung für mehr Sicherheit bei der Nutzung der Straße. In weiten Teilen des nördlichen Strahlenberger Wegs gilt absolutes Park- und Halteverbot von 7-17 Uhr. Dies ist nicht zuträglich, da es sich ja um ein Mischgebiet handelt. Es wird dort den ganzen Tag geparkt und das wirkt sich montags bis freitags circa zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr auch positiv entschleunigend aus, weil man sich eben ausweichen muss. Konkret könnte eine Ausstattung mit Baumschutzbügeln im nördlichen Strahlenberger Weg wie folgt aussehen: 2 Parkplätze vor Strahlenberger Weg 6, flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln 2 Parkplätze und Lieferzone Strahlenberger Weg 8-10, flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln 1 Parkplatz links neben der Schreinerei Büsching, vor dem Wellblechschuppen der Schreinerei Büssing eine Schutzschwelle/Radstopper, dort wird regelmäßig der Gehweg zugeparkt. Keine Stadtbäume, dort ist bereits ein großer Baum. 2 Parkplätze Strahlenberger Weg 16, flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln. 3-4 Parkplätze vor Strahlenberger Weg 20 (Späth-Knoll), flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln plus Lieferzone. 3 Parkplätze vor Strahlenberger Weg 22-24, flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln. Lieferzone vor Eingang Strahlenberger Weg 26. 3 Parkplätze zwischen Strahlenberger Weg 26 (Fiebig) und Strahlenberger Weg 26B (Anadol Autowäsche), flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln. 4 Parkplätze und Lieferzone zwischen 26A und 30 bzw. zwischen der Ausfahrt der 26A und der 30 bzw. vor dem Ahornhain, flankiert von Pflanzkästen oder ähnlichem. Bäume auf dem Ahornhain bereits vorhanden Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4735 2023 Die Vorlage OF 960/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2023, OF 338/4 Betreff: Straßenmarkierungen auf der Osthafenbrücke wieder herstellen Der Magistrat wird gebeten, die Straßenmarkierungen auf der Ostendbrücke zu erneuern, da diese stark abgenutzt sind. Begründung: Die Straßenmarkierungen auf der Ostendbrücke (insb. die Überwege) sind so stark abgenutzt, daß sie teilweise nicht mehr sichtbar sind. Daraus resultiert wahrscheinlich auch deren Nichtbeachtung und es entstehen gefährliche Situationen bei der Überquerung der Brücke. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4471 2023 Die Vorlage OF 338/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 875/5 Betreff: Änderung der Linienführung der Buslinien 81 und 82 in Oberrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob die Linienführung der Busse 81 und 82 beim nächsten Fahrplanwechsel geändert werden könne. Es wird von der Bevölkerung vorgeschlagen, die Linienführung dahingehend zu ändern, dass der Bus durch die Wehrstraße fährt mit einem Stopp an dem sog. Rudererdorf, dann über die Osthafenbrücke bis zum Kreisel fährt, dort wendet und die Strecke wieder zurückfährt. Begründung: In Oberrad gibt es nur noch wenige Restaurants, die zudem teilweise auch erst abends öffnen. Am Mainufer, im sog. Rudererdorf befinden sich jedoch weitere Restaurants, die auch tagsüber geöffnet haben. Da auch in Oberrad eine älter werdende Bevölkerung wohnt, ist der Weg bis zum Main aber ein weiter. Eine Busverbindung in den üblichen Fahrtzeiten der Busse 81 und 82 zum Main wäre hier ein Service vom ÖPNV, zumal öfter alles zugeparkt ist und die Autos dann in oder nahe der Oberräder Felder abgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4431 2023 Die Vorlage OF 875/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 667/5 Betreff: Fortsetzung der Lärmschutzwände an der Bahntrasse zugunsten der Pavillonanlage Länderweg und dem künftigen Standort des Gymnasiums Süd Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat in Abstimmung mit der DB Netz AG die Lärmschutzwand an der Bahntrasse, welche vom Südbahnhof Richtung Osten verläuft zu verlängern. Auf der nördlichen Seite der Trasse bis mindestens auf Höhe der Gerbermühlstraße 48 und auf der südlichen Seite bis mindestens auf Höhe des Strahlenberger Weges 6. Begründung: Die Containerschulanlage im Länderweg befindet sich in unmittelbarer Nähe zur genannten Bahntrasse. Derzeit ist in der Anlage die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode untergebracht. Bereits während der Auslagerung der Mühlbergschule an diesen Standort wurde wiederholt angemahnt, dass die Lage an der DB-Trasse dazu führe, dass man wegen der damit einhergehenden Lautstärke kaum bei offenem Fenster unterrichten könne. Gleiches galt für die Mitarbeiter der bis letztes Jahr in dem Bereich angesiedelten Behörden Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien, die ebenfalls massiv durch den Bahnlärm beeinträchtigt wurden. Dies ist nicht besonders verwunderlich. Ein Güterzug in 7,5 m Entfernung bringt eine Lärmbelastung von 96 dbA mit sich. Dies entspricht dem Lärm eines sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Presslufthammers. Die Pavillonanlage am Länderweg soll weiterhin als Auslagerungsstandort im Rahmen der fortschreitenden Sanierung von Schulen dienen. Dazu ist nach derzeitigem Informationsstand ein Austausch der vorhandenen Container durch Holzmodule geplant. Nach Auszug der Schule für Bekleidung und Mode soll planmäßig die IGS Süd dort temporär untergebracht werden. Weiterhin soll am ehemaligen Behördenstandort zwischen Seehofstraße und Gerbermühlstraße im kommenden Jahr das Gymnasium Süd einziehen. Beide Schulstandorte werden sich dann also direkt an der Bahntrasse befinden. Dann stellt sich selbstverständlich die berechtigte Frage, warum die Lärmschutzwand direkt vor den beiden Standorten aufhört. Der Lidl-Einzelhandelsmarkt verfügt über eine Lärmschutzwand, die Schulstandorte nicht. Der Bahnlärm gefährdet u.a. die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Falls die Bahn sich außer Stande sieht, auf eigene Kosten die Lärmschutzwände anzubringen, sollte eine kommunale Kostenträgerschaft erwogen werden. Im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner könnte weiterhin eine Fortsetzung der Lärmschutzwand mindestens auf der nördlichen Seite in Betracht gezogen werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3622 2023 Die Vorlage OF 667/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 664/5 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART auf der Gerbermühlstraße (B 43) im Bereich der Sportanlage Mainwasen bis zur Kreuzung mit der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, darauf hinzuwirken, dass die Landespolizei und/oder die städtische Verkehrspolizei ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät für mehrere Wochen in dem genannten Bereich aufstellen. Ferner soll eine verstärkte Bestreifung durch die Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner (KART) veranlasst werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagen sich über schnell fahrende Autos und rennartige Szene auf der Gerbermühlstraße (B43) im genannten Bereich. Auch aufgrund der dortigen Radwege und der in dem Bereich befindlichen Sportanlagen mit entsprechendem Publikumsverkehr, vor allem Kinder und Jugendliche, ist eine Kontrolle des Zustandes und ggf. entgegenwirken angezeigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3620 2023 Die Vorlage OF 664/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 620/5 Betreff: Tempo 50 auf der Gerbermühlstraße Vorgang: OA 639/15 OBR 5; ST 1802/15 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat durchzusetzen, dass die Höchstgeschwindigkeit auf der Gerbermühlstraße zwischen den Ortseingangs- bzw. -ausgangsschildern und der Stadtgrenze zu Offenbach auf 50 km/h gesenkt wird. Begründung: Im oben genannten Bereich gilt derzeit größtenteils Tempo 70. Die Straße ist für diese hohe Geschwindigkeit nicht sicher genug, da ein viel zu schmaler Radweg unmittelbar an die Fahrbahn angrenzt. Leider hat der Magistrat bisher solche Konstruktionen als sicher eingestuft, etwa in der ST 1802/2015. Die Unfalldaten seien unauffällig. Der Ortsbeirat bedauert, dass erst gefährliche Unfälle geschehen müssen, ehe ein Sinneswandel eintritt. Leider hat sich an Heiligabend auf der Gerbermühlstraße ein Unfall ereignet, bei dem ein Radfahrer verletzt wurde. Ein Kraftfahrzeug geriet ins Schleudern, kollidierte mit den Bordsteinabweisern auf dem Radweg und traf dabei einen Radfahrer, der mit Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden musste. Der im weiteren Verlauf des Unfallgeschehens durch das Auto gefällte Baum unterstreicht die völlig unzureichende Sicherheit der Verkehrsanlage. Besonders Lkw fahren häufig nicht mit dem gebotenen Mindestabstand an Radfahrenden vorbei, die aus diesem Grund lieber verbotswidrig den für sie sicheren Fußweg benutzen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung verbessert die Akzeptanz des Radwegs und trüge damit indirekt zur Sicherheit der Fußgehenden bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2015, OA 639 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1802 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 620/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2022, OF 588/5 Betreff: Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die zur Sportanlage Gerbermühle, Gerbermühlstraße 109 führende Lichtsignalanlage 1. freizuschneiden und 2. zusätzlich durch einen Blitzer abzusichern. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Lichtsignalanlage durch Pflanzen zugewachsen ist. Dies führt dazu, dass z.B. Kinder, die zum Sportplatz Gerbermühle wollen, die Lichtzeichen für Fußgänger nur schwer erkennen können. Weiter passieren Autofahrerinnen und Autofahrer die Lichtsignalanlage teilweise mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3057 2022 Die Vorlage OF 588/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2022, OA 154 entstanden aus Vorlage: OF 302/5 vom 03.01.2022 Betreff: Durchgehend beleuchtete Fuß- und Radwegverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach schaffen Vorgang: OA 597/02 OBR 5; ST 969/02; OM 3922/18 OBR 5; ST 304/19; OM 5597/20 OBR 5; ST 59/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zwischen Offenbach und Frankfurt im Bereich der Gerbermühlstraße zwischen Mainufer und Bahnlinie eine durchgehend beleuchtete Fußwegverbindung zu schaffen; 2. zwischen Offenbach und Frankfurt südlich des Mainufers eine durchgehend beleuchtete Radwegverbindung auf Fahrbahnen zu schaffen, die nicht vom Kraftfahrzeugverkehr genutzt werden dürfen. Begründung: Die Städte Offenbach und Frankfurt sind Haus an Haus zusammengewachsen. Zwischen den beiden Städten darf daher eine durchgehend beleuchtete Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr erwartet werden. Seit Jahrzehnten weist der Magistrat alle Überlegungen zurück, einen beleuchteten Weg durch das Landschaftsschutzgebiet des Mainwasens zu schaffen und verweist dabei jeweils in den Stellungnahmen vom 13.06.2002, ST 969, und vom 04.02.2019, ST 304, auf die beleuchtete Gerbermühlstraße. Leider wird dort das Licht nachts abgeschaltet. Auch die Aufforderung, zumindest davon Abstand zu nehmen, weist der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 15.01.2021, ST 59, zurück. Zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach gibt es somit zwischen Bahnlinie und Main keine durchgehend beleuchtete fußläufige Verbindung. Für den Radverkehr gibt es gar keine beleuchtete Verbindung auf eigenen Wegen, denn nur die Offenbacher Landstraße hat die ganze Nacht über Licht, verfügt aber in Oberrad nur lückenhaft über Radverkehrsanlagen. Diese lieblose Behandlung des Fuß- und Radverkehrs ist nicht länger hinnehmbar, zumal die Mitbenutzung der Verkehrswege des Kraftfahrzeugverkehrs wegen des hohen Gefährdungs- und Belästigungspotenzials unzumutbar ist. Besonders in den Nachtstunden fahren viele Kraftfahrzeuge wegen fehlenden Kontrollen und freien Fahrbahnen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Aus Sicht des Ortsbeirats ist eine Beleuchtung mit variabler Lichtstärke, die der Magistrat in der o. a. Stellungnahme vom 04.02.2019, ST 304, als "noch hinter den Erwartungen zurück" bleibend bewertete, weiterhin eine aussichtsreiche Lösungsmöglichkeit. Der Magistrat sollte alle Anstrengungen unternehmen, um hier zu Ergebnissen zu kommen. Der Ortsbeirat ist offen für andere Lösungen, wenn diese zügig umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.02.2002, OA 597 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2002, ST 969 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3922 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 304 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5597 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 59 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1651 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 154 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 1406, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 91 52
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2022, OF 313/5 Betreff: ücke im Linienbusnetz schließen: Süd-Ost-Verbindung schaffen! Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Die Linie M 32 vom Ostbahnhof über die Osthafenbrücke zum Deutscherrnviertel und nach Oberrad (alternierende Fahrten) zu verlängern Begründung: Bis heute fehlt eine direkte Verbindung des Frankfurter Südens in das Ostend. Besonders leiden darunter die Anwohner im Deutschherrnviertel direkt am Main, aber auch die Bewohner von Oberrad. Beide Viertel/Stadtteile sind trotz ihrer geographischen Nähe zum Frankfurter Osten unzureichend an die ÖPNV-Verbindungen dorthin angebunden. Diese erreichen sie nur auf komplizierten Umwegen. Die Lücke im Liniennetz beträgt nur 1.400 Meter, die es zu überbrücken gilt (siehe Anlage).[1] Vorläufige Abhilfe würde eine Verlängerung der Buslinie M32 bieten. Den Kosten dieser Maßnahme steht ein erheblicher Nutzen (gesteigerte Mobilität, Anreize für Umstieg auf den ÖPNV für betroffene Anwohner) gegenüber. Durch alternierende Fahrten der M32 zum Deutschherrnufer und nach Oberrad könnten beide Lücken mit relativ einfachen Mitteln geschlossen werden. Anlage zum Antrag Quelle: FNP Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1517 2022 Die Vorlage OF 313/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 302/5 Betreff: Durchgehend beleuchtete Fuß- und Radwegverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach schaffen Vorgang: OA 597/02 OBR 5; ST 969/02; OM 3922/18 OBR 5; ST 304/19; OM 5597/20 OBR 5; ST 59/21 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern - zwischen Offenbach und Frankfurt im Bereich der Gerbermühlstraße zwischen Mainufer und Bahnlinie eine durchgehend beleuchtete Fußwegverbindung zu schaffen - zwischen Offenbach und Frankfurt südlich des Mainufers eine durchgehend beleuchtete Radwegverbindung auf Fahrbahnen zu schaffen, die nicht vom Kraftfahrzeugverkehr genutzt werden dürfen. Begründung: Die Städte Offenbach und Frankfurt sind Haus an Haus zusammengewachsen. Zwischen den beiden Städten darf daher eine durchgehend beleuchtete Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr erwartet werden. Seit Jahrzehnten weist der Magistrat alle Überlegungen zurück, einen beleuchteten Weg durch das Landschaftschutzgebiet des Mainwasens zu schaffen und verweist dabei jeweils auf die beleuchtete Gerbermühlstraße (ST 969/2002 und ST 304/2019). Leider wird dort das Licht nachts abgeschaltet. Auch die Aufforderung, zumindest davon Abstand zu nehmen, weist der Magistrat zurück (ST 59/2021). Zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach gibt es somit zwischen Bahnlinie und Main keine durchgehend beleuchtete fußläufige Verbindung. Für den Radverkehr gibt es gar keine beleuchtete Verbindung auf eigenen Wegen, denn nur die Offenbacher Landstraße hat die ganze Nacht über Licht, verfügt aber in Oberrad nur lückenhaft über Radverkehrsanlagen. Diese lieblose Behandlung des Fuß- und Radverkehrs ist nicht länger hinnehmbar, zumal die Mitbenutzung der Verkehrswege des Kraftfahrzeugverkehrs wegen des hohen Gefährdungs- und Belästigungspotentials unzumutbar ist. Besonders in den Nachtstunden fahren viele Kraftfahrzeuge wegen fehlenden Kontrollen und freien Fahrbahnen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Aus Sicht des Ortsbeirats ist eine Beleuchtung mit variabler Lichtstärke, die der Magistrat in der o.a. Stellungnahme ST 304/2019 als "noch hinter den Erwartungen zurück" bleibend bewertete, weiterhin eine aussichtsreiche Lösungsmöglichkeit. Der Magistrat sollte alle Anstrengungen unternehmen, um hier zu Ergebnissen zu kommen. Der Ortsbeirat ist offen für andere Lösungen, wenn diese zügig umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.02.2002, OA 597 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2002, ST 969 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3922 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 304 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5597 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 59 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 302/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 154 2022 Die Vorlage OF 302/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2021, OF 152/5 Betreff: Lärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110 Der Magistrat wird angefragt, ob ihm bekannt ist, dass im Lokal Nasa Kafana in der Gerbermühlstraße 110 mehrmals wöchentlich Live Musik-Veranstaltungen im Außenbereich bis in die frühen Morgenstunden stattfinden und ob zur Vermeidung von Lärmemissionen bereits Maßnahme ergriffen worden sind? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Strahlenberger Weg sowie aus dem nordwestlichen Oberrad beschweren sich über von Gästegegröhle begleitete Livemusik bis in die frühen Morgenstunden. Nur während der jeweiligen Lockdowns sei Ruhe eingekehrt. Selbst bei geschlossenem Fenster sei die Musik noch zu hören. An Schlaf bei geöffnetem Fenster sei kaum zu denken. Das Einschalten des Ordnungsamts und des achten Reviers erbrächten nach Besuch der jeweiligen Streife nur ca. 15 Minuten Ruhe, dann ginge es noch lauter weiter mit der Beschallung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 162 2021 Die Vorlage OF 152/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 536/4 Betreff: M 9 Umgestaltung Franziusstraße Der Magistrat wird gebeten, bei der Umgestaltung der Franziusstraße den kombinierten Fuß- und Radweg mit einer Oberfläche zu versehen, die dem Radverkehr nicht zuwiderläuft. Begründung: Die Franziusstraße hat sehr viel Schwerlastverkehr, sehr wenig Fußverkehr und wird zukünftig Teil des nordmainischen Radwegs nach Fechenheim sein. Von daher ist es sinnvoll, für den kombinierten Fuß- und Radweg einen Belag zu wählen, der rutschfest und gleichzeitig angenehm zu befahren ist. Betonplatten 40x40, wie im Magistratsvortrag für die Nordseite der Straße vorgeschlagen, wären hierfür weniger geeignet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 9 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 4 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7298 2021 1. Der Vorlage M 9 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1386 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 536/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 660 entstanden aus Vorlage: OF 534/4 vom 05.01.2021 Betreff: "Frankfurter Mainbrückensommer" - Deutschherrnbrücke Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 07.12.2020, NR 1347 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der in der Vorlage NR 1347 unter Ziffer 2. vorgesehenen Prüfung hinsichtlich des Standorts Deutschherrnbrücke folgende Gesichtspunkte auch einzubeziehen und zu prüfen: 1. Unter einem der Brückenbögen befinden sich Teile der Gedenkstätte für die damalige Deportation der Frankfurter Juden durch die Nazis. Dieser Ort erscheint fürs Partyfeiern ausgeschlossen. 2. Im Bereich zum Main hin wurden vor Kurzem neue Wegeverbindungen, durchbrochen von wertvollen Pflanzflächen, angelegt. Diese Flächen müssten geschützt werden. 3. Anders als die Straßenbrücken ist die Eisenbahnbrücke nicht tropfsicher. Das Ziel "Mindestmaß an Schutz vor schlechten Witterungsverhältnissen für die Teilnehmenden und für das technische Gerät" kann nur schwer erreicht werden. Begründung: Angesichts der genannten Einwände erscheint der Standort Deutschherrnbrücke für die geplante Veranstaltung als wenig geeignet. Bei den anderen im Ortsbezirk 4 gelegenen Standorten (Honsellbrücke, Flößerbrücke) gelten solche Einwände nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.12.2020, NR 1347 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 242 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1347 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1380 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1347 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1380 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 45. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 18.02.2021, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1347 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 660 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 1380) zu 2. Ziffer 1. a) CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) Ziffer 1. b und c) sowie Ziffer 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF = (Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1347 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 660 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 1380) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE LINKE. und BFF gegen FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (NR 1347, NR 1380 und OA 660 = Annahme) FRANKFURTER (NR 1347 = Annahme, NR 1380 und OA 660 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (NR 1347 und OA 660 = Annahme, NR 1380 = Ablehnung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1347 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 660 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 1380) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ziffer 1.a Annahme, Ziffern 1.b und 2. Ablehnung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (NR 1347, NR 1380 und OA 660 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (NR 1347 und NR 1380 = Prüfung und Berichterstattung, OA 660 = Annahme) FRANKFURTER (NR 1347 und OA 660 = Annahme, NR 1380 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1347 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 660 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1380) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6997, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7267, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 41
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 1835/5 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist: 1. Für den Straßenzug Wehrstraße, eine Tempo-30-Regelung einzuführen 2. An geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zur Zeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen 3. Zur Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Wohn- und Erschließungsstraßen im Stadtteil Oberrad auf den Straßenbelag die Tempo-30-Regelung zur Erinnerung aufzubringen Begründung: Zu 1) Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrenufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertig gestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2) Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Zu 3) In den reinen Wohnstraßen im Stadtteil Oberrad sind öfters Geschwindigkeitsüber-schreitungen feststellbar. Größerer Straßenquerschnitt (z.B. in der Wiener Straße, Goldbergweg und Buchrainstraße) führen sehr schnell dazu, die angeordnete Tempo-30-Regelung zu überschreiten. Nach positiven Erkenntnissen ist die unterstützende Wirkung von angeordneter Geschwindigkeitsregelung auf dem Straßenbelag sehr erfolgreich. Der finanzielle Aufwand ist dabei sehr gering. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2020, OF 1798/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6948 2020 1. Die Vorlage OF 1798/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1835/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. des Tenors sowie der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1798/5 Betreff: Tempo-30-Regelung in der Offenbacher Landstraße und der Wehrstraße im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. für die Straßenzüge Offenbacher Landstraße und Wehrstraße, eine Tempo-30-Regelung einzuführen; 2. an geeigneter Stelle im Bereich der westlichen Offenbacher Landstraße zusätzlich zur Beschilderung nach StVO ein "Dialogdisplay" anzubringen, um den fließenden Verkehr auf die zur Zeit gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen; 3. Zur Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Wohn- und Erschließungsstraßen im Stadtteil Oberrad auf den Straßenbelag die Tempo-30-Regelung zur Erinnerung aufzubringen. Begründung: Zu 1) Der Stadtteil Oberrad besitzt seit rund 100 Jahren eine funktionierende und großzügig ausgebaute Umgehungsstraße (Deutschherrenufer - heute Gerbermühlstraße). Zurzeit befindet sich dieser Umgehungsbereich allerdings seit mehreren Jahren im Straßenumbau, wird aber im Jahre 2021 fertig gestellt. Die Haupterschließungsstraße Offenbacher Landstraße ist besonders im östlichen Bereich sehr schmal und muss neben der Straßenbahn und dem motorisierten Autoverkehr besonders auch Radfahrer bedienen. Auch nach einer Umgestaltung des Straßenraums wird die Gefährdungssituation besonders für Radfahrer sich nicht verbessern, da ein günstiger Straßenquerschnitt nicht vorhanden ist. Die Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit auf einer Stadtteilerschließungsstraße ist dabei vertretbar und wird beispielsweise in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach seit Jahren erfolgreich praktiziert. Zu 2) Dialogdisplays erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Nach Erfahrungen werden sie als Unterstützung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung begrüßt. Durch die Übermittlung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit und einem Dankeschön bzw. einem Warnhinweis werden alle gutwilligen Verkehrsteilnehmer in freundlicher Form auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung hingewiesen. Zu 3) In den reinen Wohnstraßen im Stadtteil Oberrad sind öfters Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellbar. Größerer Straßenquerschnitt (z.B. in der Wiener Straße, Goldbergweg und Buchrainstraße) führen sehr schnell dazu, die angeordnete Tempo-30-Regelung zu überschreiten. Nach positiven Erkenntnissen ist die unterstützende Wirkung von angeordneter Geschwindigkeitsregelung auf dem Straßenbelag sehr erfolgreich. Der finanzielle Aufwand ist dabei sehr gering. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.11.2020, OF 1835/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1798/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6948 2020 1. Die Vorlage OF 1798/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1835/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. des Tenors sowie der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1811/5 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen (II) Vorgang: OM 4999/19 OBR 5; ST 2127/19; OM 5919/20 OBR 5; ST 1239/20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Querung des westlichen Radwegs der Osthafenbrücke unmittelbar neben der Fahrbahn optisch hervorzuheben und die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße Fahrtrichtung Offenbach in ausreichender Breite abzuflachen. Begründung: Der Ortsbeirat ist nach wie vor der Auffassung, dass der westliche Radfahrstreifen neben der Fahrbahn der Osthafenbrücke dringend besser kenntlich gemacht werden muss. Es liegen Berichte vor, wonach rechts abbiegende Kraftfahrzeuge häufig den Vorrang des unmittelbar neben ihnen fahrende Radverkehrs missachten. Offenbar haben sie nur die Radwegfurt unmittelbar neben der Fußgängerquerung im Blick. Radfahrende auf dem Radfahrstreifen benutzen diese jedoch nicht, sondern fahren direkt über die Kreuzung um auf den gegenüberliegenden Radweg der Gerbermühlstraße aufzufahren. Diese Wegführung ist optisch zu kennzeichnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4999 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5919 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6850 2020 Die Vorlage OF 1811/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1745/5 Betreff: Radweg Gerbermühlstraße gegen Falschparker absichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Radweg Gerbermühlstraße stadtauswärts zwischen Osthafenbrücke und Speckweg im Bereich der Zufahrt zur Kleingartenanlage Mainwasen gegen Kraftfahrzeuge abzusichern, die verbotswidrig zwischen den Bäumen abgestellt werden. Dazu sollen zwischen den Bäumen Fahrradständer oder Drängelgitter angebracht werden. Begründung: Radfahrende möchten auf dem ohnehin sehr schmalen Radweg zumindest mittig fahren, weil der Kraftfahrzeugverkehr neben dem Radweg dort mit 70 km/h und oft auch schneller entlang braust. Wenn der Radweg durch die zwischen den Bäumen abgestellten Fahrzeuge weiter verengt wird, ist die sichere Nutzung des Radwegs nicht mehr möglich. Die abgestellten Fahrzeuge tun zudem der unversiegelten Fläche zwischen den Bäumen nicht gut. Der Kleingartenverein wünscht sich in seiner Nähe Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dem kann entsprochen werden, wenn die Schutzmaßnahmen für den Radweg in Form von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ausgeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6576 2020 Die Vorlage OF 1745/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 487/4 Betreff: Ortsbeirat am neuen Hochhausentwicklungsplan in der Frühphase beteiligen Der Magistrat hat im Amtsblatt Nr. 34 vom 18.08.2020 zwei Lose für die Entwicklung eines Leitbilds über die mögliche künftige Hochhausentwicklung in den Untersuchungsbereichen "zentraler Hochhausbereich/Bankenviertel" sowie "Ostend" ausgeschrieben, die im Zeitraum Oktober 2020 bis April 2021 entstehen sollen. Mit diesen Planungen rückt das Ostend nun erstmals mit in den Fokus der Hochhausplanung, auch wenn hier "die Höhenentwicklung ... abgesehen von der Europäischen Zentralbank, deutlich unter der des Bankenviertels bleiben" soll. In dem dazu im Internet abrufbaren Anhang "Stadtteilanalyse Osthafen 200515" sind drei konkrete Bereiche (1. Gelände der EZB / 2. Danziger Platz mit Teilen Dörnigheimer Straße, Röderbergweg, Henschelstraße, Ostparkstraße und Ferdinand-Happ-Straße / 3. Osthafen-Entree mit Teilen Franziusstraße, Schmickstraße, Lindleystraße und Mayfahrtstraße) definiert. Mit besonderem Interesse hat der Ortsbeirat wahrgenommen, dass dabei am Danziger Platz, der Ostparkstraße sowie der Ferdinand-Happ-Straße schon drei Stellen als potenzielle Standorte für Gebäude mit Höhen von 75m, 70m und 52m aufgeführt sind. Mögliche Hochhausbauten in den vorgeschlagenen Bereichen hätten unter anderem spürbare Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung rund um den Danziger Platz sowie im Bereich des unteren Osthafens einen signifikanten Einfluss auf die industriell-gewerbliche Nutzung dort, die bislang mit der Magistratsvorlage "Sicherung des Osthafens 2050+" aus 2013 unter einen langjährigen Schutz zu stehen schien. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat neben dem Austausch mit den Planungsbüros in einen Dialog mit dem Ortsbeirat einzutreten, damit die Ansichten und Einschätzungen der lokalen Bevölkerung mit in die Planung einfließen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6551 2020 Die Vorlage OF 487/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 468/4 Betreff: Erneuerung Franziusstraße Vorgang: OM 1936/17 OBR 4; ST 2247/17; OM 2465/17 OBR 4; ST 822/18 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann mit der Erneuerung der Franziusstraße zu rechnen ist. Begründung: In den obengenannten Stellungnahmen führt der Magistrat aus, dass eine Erneuerung der Franziusstraße anstünde, bei der auch die Belange des Rad- verkehrs mitberücksichtigt würden. Diese Erneuerung soll danach eigentlich ab 2019 ausgeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1936 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2247 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2456 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 822 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2020, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6360 2020 Die Vorlage OF 468/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.06.2020, OA 575 entstanden aus Vorlage: OF 1657/5 vom 03.06.2020 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 Vorgang: V 1481/19 OBR 5; ST 601/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrats ST 601, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad entlanggefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1481 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1801 Antrag vom 20.04.2021, OF 1/5 Anregung vom 07.05.2021, OA 12 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 138 = Zurückweisung, OA 575 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6047, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1657/5 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Vorgang: ST 601/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufzufordern, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrat ST 601/2020, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad lang gefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 575 2020 1. Die Vorlage B 138 dient unter Hinweis auf OA 575 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1657/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2020, OF 1658/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: ST 992/19; OIB 361/19 OBR 5; ST 485/20 Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat an, was einer Umsetzung des OIB 361 vom 22.11.2019 d.h. einer Installation eines begrünten Maschendrahtzauns aus dem Budget des Ortsbeirates 5 konkret entgegensteht. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Der Ortsbeirat 5 hat sodann die OIB 361 vom 22.11.2019 verabschiedet. Mit seiner ST 485 vom 16.03.2020 hat der Magistrat die Umsetzung der Maßnahme aus dem Ortsbeiratsbudget abgelehnt und auf die deutsche Bahn verwiesen. Dies ist für den Ortsbeirat 5 unverständlich, da die deutsche Bahn erlaubt hat, dass ein Zaun in kommunaler Trägerschaft errichtet werden darf. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 1658/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1676 2020 Die Vorlage OF 1658/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.05.2020, OA 552 entstanden aus Vorlage: OF 1628/5 vom 25.02.2020 Betreff: Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5 Vorgang: V 1399/19 OBR 5; V 1400/19 OBR 5; ST 2371/19; ST 119/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gebiet des Ortsbezirks 5 ein Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen einzurichten. Es sind Maßnahmenpläne zu entwickeln, wie die Umsetzung der angeordneten Absicherungen und Ausschilderungen deutlich verbessert werden kann. Als Referenzgebiet eignet sich der Ortsbezirk 5, der eine genügend große Fläche mit unterschiedlichen Verkehrssituationen ausweist, die für das Stadtgebiet repräsentativ sind. Die wirksamsten Maßnahmen können dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden. Begründung: Wie der Magistrat in der Stellungnahme ST 119 einräumt, ist es die Regel, dass die angeordneten Maßnahmen zur Baustellenabsicherung nicht eingehalten werden. Gleichzeitig kündigt der Magistrat an, nichts dagegen unternehmen zu wollen und sich weiter von den Fachfirmen auf der Nase herumtanzen zu lassen. Die Ankündigung, "im Rahmen der personellen Möglichkeiten" die Arbeitsstellen zu überprüfen, kann nicht ernst genommen werden. Die desolate Situation ist ja darauf zurückzuführen, dass nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft wird. Vielmehr muss systematisch ergründet werden, warum die Anordnungen nicht umgesetzt werden. Schlechtleistungen sind nicht nur zu prüfen, sondern durch geeignete Sanktionen im Wiederholungsfall zu ahnden. Der Verweis auf die eingeführte Fahrradstaffel kann eben so wenig überzeugen. Deren Aufgabe ist die Durchsetzung der angeordneten Ausschilderung. Der Verweis auf die Gefahrenabwehrbehörden ist abwegig. Deren mangelnde Problemlösungskompetenz bei der Abwendung von Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer ist bekannt. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 2371 seinen fehlenden Willen bekundet, die Landesbehörden in dieser Hinsicht zu sensibilisieren. In der Gerbermühlstraße wurde durch eine fehlerhafte Baustellenausschilderung der Radverkehr ungesichert auf die auf eine Fahrspur verengte, aber weiter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h befahrbare Fahrbahn geleitet. In der Praxis sucht sich dann der Fuß- und Fahrradverkehr eigene Wege unter Missachtung der Verbote. In der Bevölkerung verfestigt sich der Eindruck, dass die Schilder irgendwie beliebig sind. Die Menschen benutzen die Wege dann nach Gusto. Die zuletzt gestiegenen Unfallzahlen beim Radverkehr zeigen, dass hier dringend entgegengewirkt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1399 Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1400 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2371 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 119 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1802 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 795 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5960, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.06.2020 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 724/11 Betreff: Brücke über die Friedberger Landstraße/Bundesstraße 521, Höhe Auerweg/BG Unfallklinik Frankfurt am Main - leichteres Überqueren für Radfahrerinnen und Radfahrer ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und Auskunft darüber zu erteilen ob es an der Überführung über die B521 möglich ist, die östliche Rampe so zu gestalten bzw. umzubauen, dass die Rampe befahren werden kann wie zum Beispiel die südliche Rampe der Osthafenbrücke. Begründung: Auf der Brücke über die 521 herrscht reger Radverkehr. Schüler*innen aus Seckbach fahren zum Wöhler-Gymnasium und zur Waldorfschule. Auch immer mehr Pedelec-Fahrer*innen nutzen diese Möglichkeit, tun sich aber bei der Querung der Brücke mit ihren schwereren Rädern schwer. Im Sinne einer Weiterentwicklung und dem Ausbau der Radwege zu einem leistungsfähigen Netz, sollten auch die Querungen der großen Frankfurter Einfallstraßen erleichtert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6234 2020 Die Vorlage OF 724/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1628/5 Betreff: Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5 Vorgang: ST 119/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern auf dem Gebiet des Ortsbezirks 5 ein Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen einzurichten. Es sind Maßnahmenpläne zu entwickeln, wie die Umsetzung der angeordneten Absicherungen und Ausschilderungen deutlich verbessert werden kann. Als Referenzgebiet eignet sich der Ortsbezirk 5, der eine genügend große Fläche mit unterschiedlichen Verkehrssituationen ausweist, die für das Stadtgebiet repräsentativ sind. Die wirksamsten Maßnahmen können dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden. Begründung: Wie der Magistrat in der o.a. ST-Vorlage einräumt, ist es die Regel, dass die angeordneten Maßnahmen zur Baustellenabsicherung nicht eingehalten werden. Gleichzeitig kündigt der Magistrat an, nichts dagegen unternehmen zu wollen und sich weiter von den Fachfirmen auf der Nase herumtanzen zu lassen. Die Ankündigung "im Rahmen der personellen Möglichkeiten" die Arbeitsstellen zu überprüfen, kann nicht ernst genommen werden. Die desolate Situation ist ja darauf zurückzuführen, dass nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft wird. Vielmehr muss systematisch ergründet werden, warum die Anordnungen nicht umgesetzt werden. Schlechtleistungen sind nicht nur zu prüfen, sondern durch geeignete Sanktionen im Wiederholungsfall zu ahnden. Der Verweis auf die eingeführte Fahrradstaffel kann eben so wenig überzeugen. Deren Aufgabe ist die Durchsetzung der angeordneten Ausschilderung. Der Verweis auf die Gefahrenabwehrbehörden ist abwegig. Deren mangelnde Problemlösungskompetenz bei der Abwendung von Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer ist bekannt. Der Magistrat hat in seiner Vorlage ST 2371/2019 seinen fehlenden Willen bekundet, die Landesbehörden in dieser Hinsicht zu sensibilisieren. In der Gerbermühlstraße wurde durch eine fehlerhafte Baustellenausschilderung der Radverkehr ungesichert auf die auf eine Fahrspur verengte, aber weiter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h befahrbaren Fahrbahn geleitet. In der Praxis sucht sich dann der Fuß- und Fahrradverkehr eigene Wege unter Missachtung der Verbote. In der Bevölkerung verfestigt sich der Eindruck, dass die Schilder irgendwie beliebig sind. Die Menschen benutzen die Wege dann nach Gusto. Die zuletzt gestiegenen Unfallzahlen beim Radverkehr zeigen, dass hier dringend entgegen gewirkt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1628/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 552 2020 Die Vorlage OF 1628/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1609/5 Betreff: Kreuzung Osthafenbrücke für Radverkehr sicherer machen Vorgang: ST 2127/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke über die Gerbermühlstraße zurückzubauen. Die Radwegquerung unmittelbar neben der Fahrbahn ist optisch hervorzuheben. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist zu verbreitern und zu verbessern. Rad Fahrende, die vom Tiefkai kommen, sind auf die Radwegquerung neben der Fahrbahn zu leiten. Begründung: Der Ortsbeirat teilt nicht die Einschätzung des Magistrats, wonach der tödliche Radfahrunfall vom Sommer letzten Jahres im Wesentlichen auf die Rotlichtmissachtung und Fahrfehler des tödlich Verletzten zurückzuführen seien. Vielmehr lädt das Design der Kreuzung Rad Fahrende dazu ein, die eigentlich funktionslose westliche Radwegfurt zu benutzen, wo sie dann vor einer Ampel mit Streuscheibe für den Fußverkehr stehen. Rad Fahrende müssen jedoch das Signal für den Fahrverkehr beachten, das an dieser Stelle nicht einsehbar ist. In solchen Fällen queren Rad Fahrende die Fahrbahn, wenn alle vorrangigen Fahrzeuge die Radwegfurt passiert oder davor angehalten haben. Insoweit ist dem Ortsbeirat nicht einsichtig, dass ein Rotlichtverstoß vorgelegen haben soll. Erkennbar ist die Radwegführung an der Kreuzung Osthafenbrücke nicht durchdacht worden. Es liegt eine Flickschusterei von Radverkehrsbeziehungen vor, die für Verwirrung sorgt. Die Radwegfurt, auf der der Radfahrer verunglückte, ist weitgehend funktionslos: Von Norden kommender Radverkehr soll die Radwegfurt neben der Fahrbahn nutzen. Für von Süden kommenden Radverkehr gibt es ebenfalls wenig Gründe die Furt zu benutzen. Wer auf dem Tiefkai Richtung Offenbach fahren möchte, hat am Speckweg eine günstigere Querungsmöglichkeit, weil die Serpentinenfahrt zum Tiefkai entfällt. Wer Richtung Innenstadt will, wird schon an der Deutschherrnbrücke auf das Mainufer wechseln. Wer über die Osthafenbrücke weiterfahren möchte, wird die östliche Radwegfurt benutzen. Lediglich für wenige Ziele in unmittelbarer Nähe der Osthafenbrücke, kann die fragliche Querung sinnvoll genutzt werden. Es erscheint daher sicherer, die Radwegfurt ganz zu entfernen. Die Radwegfurt direkt neben der Fahrbahn ist nicht ordentlich markiert. Die Auffahrt auf den Radweg der Gerbermühlstraße ist äußerst schmal. Fahrräder mit Anhänger müssen die Fahrspur genau einhalten, um nicht mit einem Rad an den Bordstein anzustoßen. Die Führung dieser Radwegfurt muss daher deutlich verbessert werden. Wer vom Tiefkai kommend auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Richtung Offenbach weiterfahren will, nimmt die Radwegfurt neben der Fahrbahn nicht wahr, sondern wird auf die für den Radverkehr nicht signalisierte Radwegfurt geleitet. Hier ist durch Bodenmarkierungen der Weg zur richtigen Radwegfurt zu leiten. Westliche Radwegfurt an der Osthafenbrücke Fahrtrichtung Süden. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2127 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5919 2020 Die Vorlage OF 1609/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1530/5 Betreff: Beleuchtung Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sicherzustellen, dass die Gerbermühlstraße die ganze Nacht durch beleuchtet ist. Begründung: Da der Mainwasenweg nachts nicht beleuchtet wird, soll zumindest auf dem Fußweg in der Gerbermühlstraße die Sicherheit durch ausreichendes Licht verbessert werden. Leider wird die Straßenbeleuchtung in der Gerbermühlstraße nachts komplett abgeschaltet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5597 2020 Die Vorlage OF 1530/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2019, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 1477/5 vom 06.11.2019 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden wird der Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I), genannten Zielführungen mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses mandatiert. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet, wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II), gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2020, ST 1093 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5090, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17; OM 2604/18 OBR 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden, den Magistrat unter der Maßgabe der in der Anregung an den Magistrat vom Ortsbeirat 5 vom 10.02.2017, OM 1208 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße I) genannten Zielführungen, mit der Erstellung eines Planaufstellungsbeschlusses zu mandatieren. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Nunmehr wurde das Gebiet wie vom Ortsbeirat in der Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 (Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II) gewünscht, auch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 42 Die SPD-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den Tenor wie folgt zu ergänzen: "Bei der Bebauung ist auf eine Quote von 30 Prozent sozialgebundener Wohnungen zu achten, weitere 20 Prozent der Wohnungen sollen nach dem Mittelstandsprogramm finanziert werden." Beschluss: Anregung OA 502 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1477/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Annahme) zu 2.: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2019, OF 1463/5 Betreff: Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III) Vorgang: OM 3074/18 OBR 5; ST 1583/18; OM 3918/18 OBR 5; ST 1830/19 Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil um die Übermittlung der in der ST 1830 angeführte Wirkungsanalyse zu bitten und diese sodann an den Ortsbeirat 5 weiterzuleiten. Ferner wird der Magistrat gebeten die Wirkungsanalyse kritisch zu überprüfen und ggf. eine eigene Wirkungsanalyse vorzunehmen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 setzt sich für die Schaffung einer Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße ein. Dies vor dem Hintergrund, dass es derzeit nur mit erheblichem Umweg (siehe Abb. 1) von der A661 vom Kaiserlei aus kommend möglich ist zur Babenhäuser Landstraße zu gelangen. Zudem ist die Auf- und Abfahrt der A3, die zur Weiterfahrt auf die Babenhäuser Landstraße derzeit genutzt werden muss, gerade in den Berufsverkehrszeiten überlastet, was an dieser Stelle zu erheblicher Staubildung führt. Hier könnte ein kurzes Verbindungsstück Abhilfe schaffen (siehe Abb. 2). Der Magistrat hat hierzu mitgeteilt (ST 1583), dass die Zuständigkeiten bei Hessen Mobil und der Stadt Offenbach liegt. Auf Bitten des Ortsbeirates 5 hat der Magistrat sodann Kontakt mit Hessen Mobil aufgenommen. Hessen Mobil teilte daraufhin mit (siehe ST 1830), dass eine Netzanalyse verdeutlicht, dass die Zufahrt zu den Frankfurter Ortsteilen Sachsenhausen und Oberrad aus Richtung Norden über die A 661, Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei mit Weiterfahrt über die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) oder alternativ über die Anschlussstelle Offenbach-Taunusring und der Sprendlinger Landstraße zur Babenhäuser Landstraße erfolgen kann. Der Verkehr aus dem Bereich Offenbach kann ebenfalls die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) beziehungsweise die Sprendlinger Landstraße in Offenbach nutzen. Der Ortsbeirat 5 bezweifelt, dass ein Verkehrsfluss über die Anschlussstelle Taunusring und die Sprendlinger Landstraße nach Sachsenhausen stattfindet, da dies einen erheblichen Umweg darstellt und der Taunusring im Berufsverkehr stark belastet ist. Ferner merkt der Ortsbeirat 5 an, dass die Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei seit Jahren chronisch überlastet ist und eine deutliche Verbesserung nach dem Umbau des dortigen Kreisels zumindest bezweifelt werden kann. Abgesehen hiervon führen die genannten Routen dazu, dass Verkehr nach Sachsenhausen-Süd zunächst durch bewohntes Gebiet (Sachsenhausen-Nord; Offenbach; Oberrad) geführt wird, was verkehrs- und umweltpolitisch nicht sinnvoll erscheint. Vor diesem Hintergrund hat der Ortsbeirat 5 an der mitgeteilten Prognose seitens Hessen Mobil (ST 1830), dass lediglich 400 Kraftfahrzeugen die neu zu schaffende Anschlussstelle nutzen würden, Zweifel und bittet um eine kritische Prüfung seitens des Magistrates und Übermittlung der Prognose. Abb. 1 Abb. 2 Quelle der Karten: googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3074 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1583 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3918 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5404 2019 Die Vorlage OF 1463/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2019, OF 1454/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: EA 239/18 OBR 5; ST 992/19 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Bahngleise zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg in der Kurve nach dem Gleisdreieck durch die Errichtung eines begrünten Maschendrahtzauns entlang der Seiten der Gerbermühlstraße in Rücksprache mit der DB AG dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), so dass sich der Ortsbeirat gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus seinem Budget zu finanzieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.11.2018, EA 239 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 992 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 361 2019 Die Vorlage OF 1454/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2019, OF 1324/5 Betreff: Tödlicher Radfahrerunfall an der Osthafenbrücke Vorgang: V 947/18 OBR 5; ST 1990/18 In der zweiten Juliwoche verunglückte ein Radfahrer an der Osthafenbrücke tödlich. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die genauen Umstände zu klären und dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Der veröffentlichten Berichterstattung können die Umstände des Unfalls nicht entnommen werden. Insbesondere ist nicht ganz klar, ob es sich um einen Alleinunfall handelt. Leider fehlt es dem Magistrat an der nötigen Aufmerksamkeit für die zahlreichen nicht tödlichen Alleinunfälle auf den Radwegen. Seine völlige Ahnungslosigkeit offenbarte der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1990/2018 über einen ebenfalls tödlichen Radfahrunfall, in der er allen Ernstes die Eigenschaften des Radweges als nicht maßgebend für den tödlichen Unfallhergang feststellt, weil der Radweg nicht richtig benutzt worden sei. Der Ortsbeirat macht sich Sorgen wegen der sich in letzter Zeit häufenden tödlichen Radfahrerunfälle in seinem Bezirk und möchte sich ein Bild über mögliche Ursachen machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.08.2018, V 947 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1990 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4999 2019 Die Vorlage OF 1324/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1352/5 Betreff: Unklare Baustellenausschilderung Derzeit wird der Fuß- und Radweg der Gerbermühlstraße stadteinwärts zwischen Wehrstraße und Mainwasenweg saniert. Die Baustelle wurde in folgender Weise ausgeschildert (Quelle: Antragsteller): Der Zweck der Ausschilderung ist intuitiv schwer erfassbar. Eine Radfahrerin, die diese Stelle passiert, wird anhalten müssen und folgende Überlegungen anstellen: Der Radweg ist durch Absperrschranke und Benutzungsverbot für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Gleichzeitig ist das Gebotsschild für den getrennten Fuß- und Radweg nicht aufgehoben. Mit dem Schild kann nicht ein neuer getrennter Fuß- und Radweg auf dem rechten Weg etabliert sein, weil er die Mindestbreite für solche Wege bei weitem unterschreitet, keine Trennung der Wege sichtbar ist und kein Grund erkennbar ist, warum die Beschilderung links des Weges aufgestellt ist. Der Radweg ist somit gleichzeitig benutzungspflichtig und verboten. Da keine gültige Regelung für den Radverkehr abseits der Fahrbahn getroffen wurde, wird die gesetzestreue Radfahrerin entweder das Fahrrad auf dem Fußweg schieben oder unter Todesgefahr, die Fahrbahn benutzen. Letzteres ist besonders gefährlich, weil während der Bauarbeiten eine Fahrspur gesperrt ist. Die Radfahrerin kann auf der Fahrbahn nicht überholt werden. Dies wird nach allgemeiner Erfahrung zahlreiche verbotswidrige Handlungen von Kraftfahrern zur Folge haben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat die Baustellenbeschilderung so angeordnet? Wenn ja, was hat er erwartet, wie sich Radfahrende gemäß dieser Ausschilderung verhalten würden? Hält es der Magistrat für sinnvoll, Baustellenausschilderungen so zu gestalten, dass sich auch Verkehrsteilnehmer, die mit niedriger Geschwindigkeit unterwegs sind, ohne anzuhalten orientieren können? Wenn nein, was genau hat der Magistrat angeordnet? Wie konnte es dazu kommen, dass die Anordnung nicht umgesetzt wurde? Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, damit künftig seine Anordnungen befolgt werden? Begründung: Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern nehmen wegen der Enge des Verkehrsraums und der stark gestiegenen Zahl der Radfahrer zu. Der Magistrat sollte auch bei Baustellenausschilderungen darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in Konflikte gedrängt werden. Verkehrsverbände geben sich große Mühe, durch ihre Öffentlichkeitsarbeit die genauen Unterschiede zwischen den verschiedenen Verkehrszeichen zu vermitteln. Das hilft, Konflikte zu minimieren. Die Verwaltung muss daher große Sorgfalt darauf verwenden, dass ihre angeordneten Verkehrszeichen in der Praxis mit den Vorschriften vereinbar sind. Hier vermitteln Schlampereien den betroffenen Verkehrsteilnehmern den Eindruck, dass sie nicht wichtig sind und sie werden sich entsprechend um die Einhaltung der Regeln scheren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1399 2019 Die Vorlage OF 1352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1353/5 Betreff: Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Im Zuge der Sanierungsarbeiten des Fuß- und Radweges in der Gerbermühlstraße stadteinwärts wurde offenbar eine Absperrschranke mit dem Verkehrszeichen Verbot für Radverkehr in Höhe der Osthafenbrücke auf dem Radweg aufgestellt, Sperrrichtung stadtauswärts. Eine entgegen gesetzte Sperre in Höhe des Mainwasenweges fehlt aber. Im Abschnitt zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke finden noch keine Bauarbeiten statt. Dies führt dazu das Radfahrende in Höhe Mainwasenweg auf den Radweg stadteinwärts auffahren und ungesichert auf das Gitter zufahren. Es ist nicht als Absperrschranke erkennbar und soll offensichtlich keine Sperrwirkung stadteinwärts entfalten. Es stellt vielmehr eine Verkehrsgefährdung dar, weil Radfahrende auf die Kfz-Fahrbahn ausweichen müssen. Der Antragsteller wurde per E-Mail mit dem Bild 1 auf die gefährliche Situation aufmerksam gemacht. Die Überprüfung vor Ort ergab, dass der Weg nach wie vor blockiert war. Allerdings war in der Zwischenzeit das Verkehrsschild "Verbot für Radverkehr" um 90 Grad gedreht worden, wie auf Bild 2 zu erkennen ist. Da am Freitag Abend, den 26.7. die Stadtverwaltung nicht erreichbar war, hat der Antragsteller das 8. Polizeirevier um Hilfe gebeten. Es wurde versprochen sich um die Angelegenheit zu kümmern. Der Antragsteller hat am Samstag Morgen die blockierte Stelle erneut in Augenschein genommen. Inzwischen wurde das Schild "Verbot für Radverkehr" um weitere 90 Grad gedreht - Bild 3. Der Antragsteller hat daraufhin bei der Leitung des 8. Reviers erneut auf die Beseitigung des Hindernis gedrungen. Dazu war die Polizei jedoch nicht bereit. Man mag dieser Posse komische Seiten abgewinnen. Solche Eingriffe in den Radverkehr sind jedoch gerade an der Osthafenbrücke tödlich gefährlich. Der Ortsbeirat stellt daher folgende Fragen: Hat der Magistrat die Sperrung des Radwegs an der Osthafenbrücke in dieser oder einer anderen Form veranlasst? Wie konnte es ggfls. zu dieser fehlerhaften Sperrung kommen bzw. was hat der Magistrat genau veranlasst? Wenn er sie nicht veranlasst hat, wie erklärt sich der Magistrat die Ablagerung von Materialien zur Baustellensicherung auf dem Radweg? Hält der Magistrat die unqualifizierte Ablagerung von Materialien zur Baustellenabsicherung für einen Einzelfall? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um künftig solche Vorfälle zu unterbinden? Ist der Magistrat der Ansicht, dass die Polizei ihr Ermessen bei der Gefahrenabwehr richtig ausgeübt hat, indem sie sich entschied, Schild und Absperrschranke nicht zu entfernen? Wenn nein, wird sich der Magistrat mit der zuständigen Landesbehörde in Verbindung setzen, um bessere Ermessensentscheidungen sicher zu stellen? Die Polizei müsste bei der Untersuchung der Absperreinrichtung an der Osthafenbrücke zumindest festgestellt haben, dass sie in der Form ihren Zweck nicht erfüllt. Hat die Polizei die Stadtverwaltung darüber informiert? Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Polizei dahingehend zu sensibilisieren, dass unzweckmäßige Baustellensicherungen an die Stadtverwaltung gemeldet werden? In sozialen Medien wird immer wieder über blockierte Radwege berichtet, häufig mit der Empfehlung sie am besten selbst frei zu räumen, weil von den Behörden keine Hilfe zu erwarten sei. Der geschilderte Vorfall scheint die Erwartungshaltung an die Behörden und die Einsatzfreude der Bürgerinnen zu bestätigen. Hält der Magistrat das selbständige Einschreiten der Bürgerinnen in Anbetracht des Gefährdungspotentials blockierter Radwege für sinnvoll? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um der offenbar niedrigen Erwartungshaltung in die Problemlösungskompetenz der Behörden und der Veränderungsfreude an Baustelleneinrichtungen in der Bevölkerung zu begegnen? Begründung: Die hohe Zahl der im letzten Jahr im Straßenverkehr getöteten Radfahrer bereitet dem Ortsbeirat große Sorge. Erst jüngst verunglückte ein Radfahrer an der Osthafenbrücke tödlich. Der Ortsbeirat möchte sicher stellen, dass alles Mögliche unternommen wird, um die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern. Die tödliche Gefahr, der falsch abgestellten Absperreinrichtungen wird leicht verkannt. Da das Radfahren nicht erlaubnispflichtig ist, muss damit gerechnet werden, dass Verkehrsteilnehmer mit körperlichen Einschränkungen den Weg nachts oder bei Gegenlicht benutzen. Die regelmäßige behördliche Überprüfung der Verkehrssicherheit der Fahrräder ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Nicht ausreichend verkehrssichere Räder sind daher durchaus im Verkehrsraum anzutreffen. Bild 1: Radweg Gerbermühlstraße Do. 25.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 2: Radweg Gerbermühlstraße Fr. 26.7. abends. Quelle: Antragsteller Bild 3: Radweg Gerbermühlstraße Sa. 27.7. vormittags. Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 59 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1400 2019 Die Vorlage OF 1353/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 1196/5 Betreff: Nutzung der Sportanlage Mainwasen in der jetzigen Form beibehalten Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Nutzung der Sportanlage Mainwasen an der Gerbermühlstraße in der jetzigen Form beizubehalten und eine Aufteilung des Geländes in Sportanlage und Schule sowie die gänzliche Nutzung als Schulgelände auszuschließen. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen umfasst einen Rasen- und einen Kunstrasenplatz, zwei Kunstrasenfelder, einen Hartplatz, einen Tennisplatz und eine Kegelbahn. Sie ist Heimat und Trainingsstätte der Frankfurter Traditionsclubs Vfl Germania 1894 und SV 1894 Sachsenhausen mit zusammen über 600 Mitgliedern und ca. 30 Fußballmannschaften. Beide Vereine verfügen über langfristige Nutzungsverträge mit der Stadt Frankfurt. Beide Vereine engagieren sich sozial stark. So hat der SV 1894 Sachsenhausen erfolgreich ein Inklusionsteam aufgebaut und bietet Flüchtlingen seit Jahren eine, nicht nur, sportliche Heimat. Hierzu kooperiert er mit Suchthilfeeinrichtungen, Kliniken und Flüchtlingsunterkünften. Dafür wurde die Arbeit des Vereins bereits mehrfach ausgezeichnet. Zudem finden auf dem Gelände immer wieder Schulveranstaltungen statt. Dies alles steht auf dem Spiel, wenn die Sportanlage zugunsten eines Neubaus der Europäischen Schule weichen müsste. Hinzu kommt, dass die Sportanlage Mainwasen Teil des Grüngürtels ist und als Luftleitbahn fungiert, die sich positiv auf das Stadtklima auswirkt. Auch ist es unter Gerechtigkeitsaspekten den Bürger*innen kaum zu vermitteln, wenn dringend benötigte Errichtungen staatlicher Schulen, wie zum Beispiel in der Bürostadt in Niederrad, mangels geeigneter Flächen nicht zustande kommen, aber für die Europäische Schule (Privatschule), auf Wunsch der EZB, insbesondere für die Kinder ihrer Mitarbeiter, Flächen im Grüngürtel und der Allgemeinheit dienendend, bereitgestellt würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1196/5 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1216/5 Betreff: Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Oberrad und dem Ostbahnhof Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine direkte Verbindung zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof einzurichten. Begründung: Während des Sanierung und Umgestaltung der Offenbacher Landstraße 2017/2018 war ein Schienenersatzverkehr eingerichtet worden. Dieser wurde von der Stadtgrenze über die Offenbacher Landstraße zum Buchrainplatz und von dort über die Gerbermühlstraße zum Südbahnhof geführt. Die Nutzung des ÖPNV war in dieser Zeit für die Oberräderinnen und Oberräder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich. Was jedoch von vielen Nutzerinnen und Nutzern als positiv angesehen worden war, ist die Führung über der Gerbermühlstraße. Daher bittet der Ortsbeirat um Einrichtung einer Buslinie zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4445 2019 Die Vorlage OF 1216/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2019, OF 1179/5 Betreff: Die Voraussetzungen der Vereinsarbeit der Sportvereine, die die Fußballplätze an der Gerbermühlstraße nutzen, langfristig sichern Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie langfristig und nachhaltig sichergestellt werden kann, dass die Vereinsarbeit der Sportvereine, die die Fußballplätze an der Gerbermühlstr. nutzen, auch in Zukunft mindestens genauso gute Rahmenbedingungen hat wie zur Zeit. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen waren, müssen die Vereine fürchten, dass ihre bisherigen Sportplätze möglicherweise für einen Neubau der Europäischen Schule in Frage kommen. Entsprechende Prüfungen laufen bereits. Der Ortsbeirat 5 erwartet in diesem Zusammenhang vom Magistrat, dass die Belange und die Zukunft der betroffenen Vereine ebenfalls höchsten Stellenwert haben. Die Vereine leisten u.a. hervorragende pädagogische Arbeit bzw. Jugendarbeit. Darum muss sichergestellt werden, dass dafür auch in Zukunft absolut gleichwertige Rahmenbedingungen garantiert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4603 2019 Die Vorlage OF 1179/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2019, OF 319/4 Betreff: Fuß- und Radverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für das Hotel auf dem Mohlenkopf eine Halteposition für Taxis, Reisebusse und kurzzeitigem Andienungsverkehr geschaffen wird. Denkbar wäre auch die komplette Andienung unter der Kreisel vorzusehen mit einer geeigneten Ausschilderung. Begründung: Auf der Honsellbrücke wird es keine legale Möglichkeit geben, das Taxis ihre Gäste aussteigen lassen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Fahrzeuge auf dem Gehweg bzw. auf der Fahrradspur halten werden. Dies sollte frühzeitig mitgedacht werden und durch ausgewiesene Haltepositionen verhindert werden. Es ist auch vorstellbar, dass die Zufahrt unter dem Kreisel im Untergeschoss realisiert wird, jedoch müsste dafür eine geeignete Ausschilderung angebracht werden, damit weder Paketdienst noch Taxis trotzdem kurz auf dem Gehweg halten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.01.2019, M 6 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 12.02.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4220 2019 1. Der Vorlage M 6 wird unter Hinweis auf die Vorlage OM 4220 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 319/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, CDU, ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, CDU, ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2019, OF 1151/5 Betreff: Anbringung eines gelben Blinklichtes an der Gerbermühlstraße hier: vor der Linkskurve zum Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Zum Laurenburger Hof Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor der Linkskurve zum Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße / Zum Laurenburger Hof auf der Gerbermühlstraße aus Richtung Offenbach kommend in Richtung Sachsenhausen fahrend ein gelbes Blinklicht anzubringen. Begründung: Autofahrerinnen und Autofahrer, die auf der Gerbermühlstraße aus Richtung Offenbach kommend in Richtung Sachsenhausen fahrend unterwegs sind, sehen die rote Ampel hinter der Linkskurve der Gerbermühlstraße und die davor wartenden Autos relativ spät. Dies kann dazu führen, dass abrupte Bremsvorgänge stattfinden müssen. Die Situation kann durch ein gelbes Blinklicht entschärft werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4241 2019 Die Vorlage OF 1151/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2019, OF 296/4 Betreff: Zukunft des Geländes Mayfarthstraße 14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei einer Folgenutzung des Geländes neben der Honsell-Brücke auch ein Schulstandort für eine Grundschule dort möglich ist, ggf. auch in Kombination mit anderen Nutzungen. Begründung: Zuletzt verstärkt durch die Erkenntnisse über den Sanierungsbedarf der Städtischen Bühnen wird in Frankfurt eine Diskussion über künftige Standorte und Konzepte von Kultureinrichtungen geführt. Dabei ist auch ein Gelände neben der Honsellbrücke, das gegenwärtig von der Firma Raab-Karcher genutzt wird, in den Blick genommen worden. Es gibt allerdings auch eine Diskussion über Schulstandorte im Zuge rasch wachsender Wohnbevölkerung in bestimmten Stadtvierteln. Der Schulentwicklungsplan weist die Notwendigkeit einer Grundschule östlich des Ostbahnhofs nach. Da die bisherige Standortsuche noch zu keinen Ergebnissen geführt hat, sollte nicht versäumt werden, hier Möglichkeiten zu nutzen. Möglicherweise könnten gebäudetechnisch auch Synergien erschlossen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 4 am 22.01.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4130 2019 Die Vorlage OF 296/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2018, OF 1068/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden auseichend Mittel in dem Haushalt eingestellt, um die Bahngleise am Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten (ca. 160m) durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns auf dem der Böschung zugewandten Bürgersteig dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Weiterhin werden ausreichend Mittel zur Instandsetzung des vorhandenen Zaunes zur Sicherung der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage eingestellt. Begründung: In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche, genauso wie Erwachsene, die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mittgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 239 2018 Die Vorlage OF 1068/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2018, OF 1001/5 Betreff: Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bordsteinradweg in der Wehrstraße zwischen Gerbermühlstraße und Abzweigung zum Bachflußweg in Fahrtrichtung Süden für den Radverkehr freizugeben. Außerdem ist die Bordsteinabsenkung an der Ampel über die Wehrstraße auf der Ostseite bis zum ersten Abweiser zu verbreitern. Begründung: Der von der Gerbermühle kommende Radverkehr Richtung östliches Oberrad nutzt verbotswidrig den östlichen Geh- und Radweg in Richtung Süden. Radfahrende müssten vorschriftsmäßig mit dem Kraftverkehr durch den Trog fahren und am Ende des Trogs links in den Abzweig Bachflußweg abbiegen. Das erfordert das frühzeitige linke Einordnen des Radverkehrs. Von diesem Manöver ist der Kraftverkehr regelmäßig überrascht. Es wird gehupt, und es kommt zu gefährlichen Bremsmanövern. Nach solchen Erfahrungen benutzen alle Radfahrer dann lieber verbotswidrig den Radweg in Gegenrichtung. Auf Grund des mäßigen Verkehrsaufkommens müsste die Freigabe trotz der beschränkten Breite des Radwegs möglich sein. Die Verbreiterung der Bordsteinabsenkung ist für den von Westen kommenden und nach Süden abbiegenden Radverkehr notwendig. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3908 2018 Die Vorlage OF 1001/5 wird als gemeinsamer Antrag der CDU, der GRÜNEN und der SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt wird: "Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 1003/5 Betreff: Gemeinsamer gegenläufiger Fuß- und Radweg in der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dass die Unterführung Wehrstraße mit ihrem gemeinsamen Fuß- und Radweg in Richtung Gerbermühlstraße auch für den Radverkehr in Richtung Stadtteil gegenläufig geführt werden soll. Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen. Begründung: Nach Informationen aus dem Stadtteil hat die Stadtpolizei auf der Straßenseite unter der Bahnunterführung Kontrollen durchgeführt mit dem Hinweis, dass der Radverkehr nur einspurig geführt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1003/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.09.2018, OA 312 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 04.09.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße durchzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat in mehreren Anregungen - OM 142, OM 2441, OM 2442 - auf die hohe Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung in Form seiner Stellungnahme ST 1484 durchgerungen. Die dort vorgebrachte Begründung, wonach es nur vier Prozent Übertretungen im sanktionierbaren Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in Fahrtrichtung Gerbermühlstraße wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen. Genau das haben die Anwohner getan, und sie sind Anlass dieser Anregung. Der Magistrat kann auch seine Messprotokolle zurate ziehen und wird die Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite Schutzstreifen ersetzt. Der optisch verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 312 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3247, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2018, OF 966/5 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße durchzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in mehreren Anträgen - OM 142/2016, OM 2441/2017, OM 2442/2017 - den Magistrat auf die hohe Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung in Form der im Betreff genannten Stellungnahme durchgerungen. Die dort vorgebrachte Begründung, wonach es nur 4 % Übertretungen im sanktionierbaren Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in Fahrtrichtung Gerbermühlstraße, wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen. Genau das haben die Anwohner getan und sind Anlass dieses Antrags. Der Magistrat kann auch seine Messprotokolle zu Rate ziehen und wird die Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite Schutzstreifen ersetzt. Der optische verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 312 2018 Die Vorlage OF 966/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2018, OF 859/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße (II) Vorgang: OM 2610/18 OBR 5; ST 726/18 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns auf dem der Böschung zugewandten Bürgersteig dahingehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Der Magistrat soll die DB-Netz AG auffordern, die Diensttreppe neben der Fußgängerüberführung entweder unzugänglich zu machen oder an einen anderen Ort zu versetzen. Sonst soll diese ebenfalls durch den Stabmattenzaun unpassierbar gemacht werden. Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun in Stand gesetzt bzw. verbessert werden, so dass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Es wird angeregt, dass das zuständige Dezernat eine Ortsbegehung unter Einbeziehung der Bewohnerfamilien unternimmt, um sich die Problematik aufzeigen zu lassen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Begründung: Der Ortsbeirat bezieht sich auf die Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018 (OM 2610) und die betreffende Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018 (ST 726). Diese führt zu keiner Lösung der Probleme und bringt die Anwohner in keiner Weise weiter. Man kann sich des Eindrucks nicht erwähnen, dass hier einfach abgewiegelt werden soll. Muss erst etwas passieren, muss ein Gleisübertritt erst tödlich verlaufen, damit der Magistrat seinen Schutzauftrag wahrnimmt? Würde die Kampagnen der DB und der Bundespolizei komplett fruchten, dann gäbe es die Vielzahl von Übertritten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht. Wären die Schilder ausreichend, hätten die Anwohner nicht schon Eltern daran hindern müssen, die Abkürzung über die Gleise mit vorgehaltenem Kinderwagen zu nehmen. Dass die Anwohnerfamilien ihre Kinder so weit wie möglich sensibilisieren, versteht sich von selbst. Es muss aber auch gewährleistet werden, dass die Kinder in bestimmtem Alter ihren Schulweg ohne Begleitung von Erwachsenen antreten können. Solange sich der ungeschützte Abschnitt der sehr leicht zu betretenden Gleisanlage direkt gegenüber dem Hofausgang eines Hauses mit mehreren Kindern befindet, ist dies nicht möglich. Wir danken für die Klärung, dass sich die Böschung doch im Besitz der DB befindet. Es trifft jedoch einfach nicht zu, dass die Bahnanlage die gesamte genannte Strecke entlang "deutlich erhöht vom Straßenniveau verläuft". Der Strahlenberger Weg und der Bärengarten weisen zwei sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindliche Bürgersteige auf. Die Seite, die am Bahndamm entlangführt, ist permanent von Vegetation überwuchert und so schmal, dass diese von Fußgängern ohnehin nicht benutzt wird. Dort ist genügend Platz zur Aufstellung/Anbringung eines Stabmattenzauns durch die Stadt Frankfurt, wie es der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für das Land Hessen in seinem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Feldmann auch vorschlägt. "Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o.dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Diese Chance sollte man nutzen. Kindersicherheit sollte der Stadt Frankfurt einen Stabmattenzaun und lösungsorientiertes Verhalten wert sein. Weiterhin wird in der Stellungnahme auch auf den defekten und lückenhaften, sich auf kommunalem Gelände befindlichen Zaun nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße direkt bei den Sportanlagen nicht eingegangen, wo die Gleisanlage ebenerdig verläuft und äußerst leicht zugänglich ist. Auch dort besteht immer noch dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 04.05.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3094 2018 Die Vorlage OF 859/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2018, OF 205/4 Betreff: Radwegeverbindung vom Hafenpark auf die Honsellbrücke Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Möglichkeiten er sieht, den Radverkehr, der - vom Hafenpark her kommend - die Rampe an der Honsellbrücke hochfährt, um dann auf der Honsellbrücke Richtung Süden zu fahren, auf den Radstreifen auf der Brücke zu leiten. Begründung: Bislang endet die Rampe vom Hafenpark aus kommend oben auf dem Gehweg, der Radstreifen ist durch eine hohe Borsteinkante davon getrennt, eine gefahrlose Querungsmöglichkeit auf diesen Radstreifen ist bislang nicht möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 4 am 06.02.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2717 2018 Die Vorlage OF 205/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 706/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten gegen unbefugtes Übertreten durch Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu sichern. Dies soll im Einzelnen durch folgende Maßnahmen geschehen: - Durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns und/oder die Bepflanzung der Böschung ist diese so weit zu verdichten, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. - Der bereits vorhandene Holzzaun wird durch Maschendraht undurchlässiger gestaltet. - Sämtliche Diensttreppen im Länderweg und Strahlenberger Weg werden für Unbefugte unpassierbar gemacht. - Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun in Stand gesetzt bzw. verbessert werden, so dass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Begründung: In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kinder zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kindern verstärkt wird. Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u.a. vom ICE befahrenen Gleise. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Deutschen Bahn AG äußerte sich diesbezüglich in seinem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann wie folgt: "Den Kollegen von DB Netz ist zudem nicht bekannt, dass der Bretterzaun zwischen dem Kreuzungsbauwerk der süd- und nordmanischen Eisenbahnstrecken und der im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main liegenden Fußgängerüberführung am Strahlenberger Weg von DB Netz AG angebracht wurde. Dieser Zaun befindet sich nach unseren Unterlagen auch nicht auf Bahngelände. Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o.dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich. Die Begrünung des Stabmattenzauns soll zusätzlich lärmdämmend wirken, bis in dem Bereich eine Lärmschutzmauer errichtet wurde, zumal die Gegend laut Umgebungslärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamts von Eisenbahnlärm von mehr als 75 Dezibel betroffen ist. Quelle: Google-Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2610 2018 Die Vorlage OF 706/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2017, OF 660/5 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden, als potenzielle Entwicklungsfläche für Wohnen in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufzunehmen. Begründung: Auf die Anregung an den Magistrat vom Ortsbeirat 5 vom 10.2.2017, OM 1208 (Neues Wohnen in Gerbermühlstraße) wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.5.2017, ST 882 eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand wie vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Jedoch sah sich der Magistrat mangels Personalressource nicht in der Lage ein solches Verfahren einzuleiten. Die bloße Aufnahme in das integrierte Stadtentwicklungskonzept dürfte jedoch nicht in vergleichbarem Maße Personal binden, erscheint jedoch sinnvoll um Möglichkeiten aufzuzeigen der Wohnraumknappheit zu begegnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 660/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2604 2018 Die Vorlage OF 660/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2017, OF 180/4 Betreff: Radverkehr Richtung Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, bei seinem Programm zur Sanierung von Industriestraßen (B 342) die Belange des Radverkehrs mit zu berücksichtigen und Voraussetzungen für eine Radverbindung vom Hafenpark Richtung Fechenheim zu schaffen. Begründung: Mit Freude nimmt der Ortsbeirat zur Kenntnis, dass nach der Anregung durch die OM 1936 nun mit der B 342 eine schnelle Umsetzung der Erneuerung der Franziusstraße in Aussicht steht. Auch ist es erfreulich, dass der Magistrat dabei einen 'ganzheitlichen Blick auf den Radverkehr' werfen möchte. Mit der Erneuerung der Franziusstraße lässt sich zumindest in Teilstücken eine Radverbindung vom Hafenpark nach Fechenheim verwirklichen. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, die trotz Radwegen gefährliche und belastete Hanauer Landstraße mit dem Fahrrad zu umfahren. Der Ortsbeirat ist sich dabei der Tatsache bewusst, dass eine vom übrigen Ver- kehr getrennte Führung des Radverkehrs auf dem Weg nach Fechenheim auch in der Franziusstraße voraussichtlich nicht möglich sein wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2465 2017 Die Vorlage OF 180/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2017, OF 664/5 Betreff: Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad Vorgang: M 12/13 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie hoch die jeweiligen jährlichen Kosten für den Unterhalt des Rasenplatzes auf der "Sportanlage Gerbermühlstraße" in den letzten 5 Jahren gewesen sind und 2. ob für eine zeitnahe Schaffung von zusätzlichen Trainingskapazitäten, die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese zugunsten der Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Gerbermühlstraße zurückzustellen ist. Begründung: Die Spvgg. 05 Oberrad leistet eine hervorragende Kinder- und Jugendarbeit. Dieser Sportverein betreut über 400 Kinder und Jugendliche aus Sachsenhausen und Oberrad, angefangen von den Bambinis ab 5 Jahren bis zur A-Jugend. Die Errichtung eines Kunstrasenplatzes konnte dem Sportverein zusätzliche Ressourcen verschaffen. Diese reichen jedoch leider nicht aus und der Verein benötigt weitere Trainingsflächen. Diese befinden sich auf der Sportanlage Gerbermühlstraße. Parallel zur Errichtung des Kunstrasenplatzes hat sich der Magistrat der Stadt Frankfurt um die Errichtung eines dritten Spielfeldes bemüht (M 12 2013). Die Erweiterung der Sportanlage ist bedauerlicherweise immer noch nicht realisiert. Da die Spvgg 05 Oberrad derzeit auch Trainingseinheiten auf der Sportanlage Gerbermühlstraße absolviert, wäre es überlegenswert, ob die dortige Schaffung eines Kunstrasenplatzes nicht sinnvoller ist als die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.01.2013, M 12 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 678 2017 Die Vorlage OF 664/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2017, OF 144/4 Betreff: Straßenzustand Franziusstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und wenn ja wann mit einer Grunderneuerung der Franziusstraße zu rechnen ist. Begründung: Die Oberfläche der Franziusstraße befindet sich in einem beklagenswerten, für Radfahrende schon gefährlichen Zustand. Offenbar ist über Jahrzehnte nur ausgebessert worden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 15.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1936 2017 Die Vorlage OF 144/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 440/5 Betreff: Ausbesserung der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße im Bereich der Osthafenbrücke Vorgang: OM 3357/14 OBR 5; ST 1536/14 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die in der ST 1536/2014 zugesagte Ausbesserung der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße erfolgt. Begründung: Die Decke der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße besteht aus Verbundsteinpflaster. Besonders an der zu den Bäumen gelegenen Seite sind die Pflastersteine an vielen Stellen durch Baumwurzeln mehrere Zentimeter angehoben. Der ohnehin viel zu schmale Radweg ist daher nicht in voller Breite befahrbar. Besonders im Bereich der Osthafenbrücke hat der Radverkehr auf der Gerbermühlstraße erheblich zugenommen. Der Fahrbahnbelag für den Kraftfahrzeugverkehr ist in einwandfreiem Zustand. Im Zuge des Baus der Brücke konnte z.B. auch ein Linksabbieger in den Mainwasenweg gebaut werden. Es besteht wenig Verständnis dafür, warum Fußgänger und Radfahrer noch immer auf einer Rumpelstrecke unterwegs sein müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 468 2017 Die Vorlage OF 440/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Betreff: Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig geschlossen werden kann. Begründung: Dieser Wirtschaftsweg ist für den Autoverkehr gesperrt, mit Ausnahme für ausschließlich landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straßenverkehrsregelung wird täglich hundertfach missachtet. Im Bärengarten ansässige Unternehmen nutzen diese illegale Route teilweise als regulären Zu- und Abgang zur ihren Unternehmen. Ein Abrissunternehmen mitunter auch mit schwerem Gerät. Des Weiteren nutzen viele Pendler diese Route täglich. Teilweise wird mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren und Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater und andere legale Nutzer mit nicht hinreichendem Abstand passiert oder sie müssen gar abseits der Straße warten bis das Auto oder der LKW sie passiert hat. Es wurden von mir bis heute keine Polizeikontrollen registriert. Dieser Weg ist mit gutem Grunde für den Autoverkehr gesperrt, leider ist dies jedoch wirkungslos, wenn nicht überwacht wird, oder bestenfalls mittels einer Absperrung die Zufahrt verhindert wird. In einer Stadt, die vom Autoverkehr dominiert wird, wo alternative mobilitätsformen ständig dem Autoverkehr unterworfen sind, braucht es Rückzugsräume für Fußgänger und Radfahrer. Straßen, wo es ihnen garantiert ist, dass sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Des Weiteren ist die Koexistenz auf diesem Wirtschaftsweg mit einem hohen Unfallrisiko verbunden, insbesondere in den Kurven am Oberräder Bahnhof und bei der Einmündung in den Bärengarten. Da dieser Wirtschaftsweg beleuchtet ist wäre er auch ideal für Kinder, um in der dunklen Jahreszeit Inlineskater oder Skateboard zu fahren. Leider ist dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum Möglich oder wird ständig durch durchfahrende Autos unterbrochen. Dieses Jahr wird die Offenbacher Landstraße in Oberrad saniert. Es ist davon auszugehen, dass der illegale Verkehr über den Bärengarten dramatisch zunehmen wird, so lange keine Gegenmaßnahmen vorgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass täglich tausende Autofahrer diese Route nehmen werden. Der Verkehr setzt sich fort bis zur Seehofstraße, wobei auch der Bärengarten illegal durchfahren wird, da diese Straße nur für Anwohner frei ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass aufgrund der verschlechterten Verkehrsanbindung Oberrads der Anteil an Fahrradfahrer zunehmen wird, unter anderem von Schülern der weiterführendenden Schulen in Sachsenhausen. Der Wirtschaftsweg vom Oberräder Bahnhof über den Bärengarten ist die meistgenutzte Radstrecke zwischen Oberrad und Sachsenhausen. Durch Arbeiten auf der Offenbacher Landstraße entsteht hier ein Konflikt, der nur durch die vollständige Sperrung des Wirtschaftsweges für den Autoverkehr gelöst werden kann. Die Alternativroute für den Autoverkehr muss über die Gerbermühlstraße erfolgen und es muss ein Fokus darauf gerichtet werden, wie der Autoverkehr im Ganzen, nicht nur während der Sperrung der Offenbacher Landstraße reduziert werden kann. Derzeit ist bereits zu beobachten, wie Autofahrer wegen der teilweisen Sperrung der Gräfendeichstraße, den östlichen Teil über die Felder anfahren anstatt über die Offenbacher Landstraße. Die Zugänglichkeit für die Gärtner zu Ihren Feldern kann über ein Schrankensystem gewährleistet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 277/5 Betreff: Bodenwellen auf dem Mainwasenweg beseitigen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, dass auf dem Mainwasenweg zwischen Deutschherrnbrücke und Rudererdorf die Bodenwellen in der Asphaltdecke beseitigt werden Begründung: Die Asphaltdecke des Mainwasenwegs ist zwar noch großenteils in gutem Zustand, jedoch haben sich durch Baumwurzeln an einigen Stellen hohe Bodenwellen gebildet. Radfahrer versuchen häufig diese zu umfahren, was immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Die Stellen sind im Kartenausschnitt markiert. Quelle: Stadtplan, www.frankfurt.de Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1172 2017 Die Vorlage OF 277/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 290/5 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und dies der Stadtverordnetenversammlung zwecks Planaufstellungsbeschlusses zuzuleiten. Wünschenswert ist eine Blockrandbebauung bei sieben Vollgeschossen. Als Gebietstyp empfiehlt der Ortsbeirat ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO, bzw. - wenn zu dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bereits erlassen - "Urbanes Gebiet" (MU) gem. § 6a BauNVO-Referentenentwurf vom 16.06.2016. Ferner empfiehlt der Ortsbeirat eine Festsetzung einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße sowie Maßnahmen zum passiven Schallschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sowie § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Begründung: Im Frankfurter Süden, wie auch in der ganzen Stadt, fehlt Wohnraum. Insbesondere mehr Angebotsplanung - statt Planung auf Zuruf - ist geeignet, die Situation zu verbessern. Das o.g. Gebiet ist bisher vorwiegend gewerblich genutzt und durch eine niedrige bauliche Ausnutzung charakterisiert. Anbetracht des Wohnraummangels ist jedoch eine Entwicklung hin zu einem Wohnstandort angeraten. So ist insbesondere die Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum in Blockrandbebauung hoch. Wünschenswert ist daher die Fortführung der Bebauung des gegenüberliegenden Deutschherrnviertels. Um kostspieligen Nachbarstreitigkeiten aufgrund des Abstandsflächenrechts den Boden zu entziehen, empfiehlt sich eine verbindliche Festsetzung von sieben Vollgeschossen im Bebauungsplan. Um eine architektonisch ansprechende Bebauung zu gewährleisten empfiehlt sich die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise, bzw. einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße. Im Ergebnis kann so die Schaffung von Wohnraum auch zur Stadtreparatur genutzt werden. Durch die nunmehr beidseitig mögliche Bebauung entlang der Gerbermühlstraße kann ein passendes Entrée für Sachsenhausen geschaffen werden. Die Bestandsbebauung erfüllt diese Funktion nicht. Für eine Entwicklung dieses Areals zu einem Wohngebiet spricht auch, dass es verkehrstechnisch gut erschlossen ist durch die Straßenbahnlinien 15 und 16, sowie durch die S-Bahn-Haltestelle am Mühlberg. Ferner ist es auch eines der wenigen wohnraumgeeigneten Flächen im Frankfurter Süden, die nicht der Wohnraumbeschränkung unterliegen. Gleichwohl sollte die bestehende gewerbliche Nutzung auch in immissionsschutzrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießen. Es empfiehlt sich daher die Festsetzung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO bzw. "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO in der Form des Referentenentwurfs vom 16.06.2016. Auch hinsichtlich des Immissionsschutzes wäre der Bebauungsplan vollzugsfähig. Durch die Errichtung eines neuen Gebäuderiegels entsteht zwar die Gefahr der Beeinträchtigung durch einen Echoeffekt verstärkten Verkehrslärm der Gerbermühlstraße. Dem kann durch Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB entgegen gewirkt werden. Die erforderlichen Maßnahmen am Gebäude (z. B. Schallschutzfenster) sind nach DIN 4109 oder VDI 2719 zu ermitteln und nachzuweisen. Dies gilt ebenso für die angrenzenden Eisenbahnlinie. Das Baugebiet an der Nell-Breuning-Straße zeigt nachdrücklich, dass dies durch geschickte bauliche Maßnahmen möglich ist. Quelle: Openstreetmap -Mitwirkende- veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0 Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 290/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 10 Die SPD stellt den Antrag, die Vorlage OF 290/5 wie folgt zu ergänzen: "Um den Mangel an Sozialwohnungen zu beheben, ist hierbei eine Quote von 30 Prozent geförderten Wohnraums einzuhalten. Jeweils die Hälfte davon entfällt auf klassische Sozialwohnungen und auf die Förderung aus dem sogenannten Mittelstandsprogramm. Begründung: 41 Prozent der Haushalte in Frankfurt sind aufgrund ihres Einkommens berechtigt, eine Sozialwohnung zu beziehen. Die Zahl der Einwohner ist in Frankfurt in den vergangenen fünf Jahren jeweils um rund 15.000 Menschen gewachsen, dieser Trend setzt sich fort. Von den rund 2.900 im vergangenen Jahr fertiggestellten Wohnungen sind nur knapp 200 Sozialwohnungen gewesen. Nach Berechnungen des Amts für Wohnungswesen fehlten derzeit bereits 35.000 bis 40.000 Wohnungen, die Mieten und Immobilienpreise in Frankfurt steigen somit. Bereits jetzt schon ist in den innenstadtnahen Wohnlagen, wie zum Beispiel in Sachsenhausen, Wohnraum für Gering- und Normalverdiener kaum noch zu finanzieren. Mehrere tausend Wohnungen in Frankfurt werden zudem in den nächsten Jahren aus der Sozialbindung fallen und den einkommensschwächeren Menschen in Frankfurt dann ebenfalls nicht mehr zur Verfügung stehen." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1208 2017 1. Der Änderungsantrag der SPD wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 290/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Zustimmung) zu 2.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 214/5 Betreff: Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen der Fahrradabstellanlage Mühlberg am Länderweg und dem Knotenpunkt Siemensstraße Gerbermühlstraße mit Fahrradsymbolen markieren zu lassen. Begründung: Der benutzungspflichtige und beschilderte Fuß- und Radweg ist eine wichtige und vielgenutzte Radroute von der Offenbacher Landstraße nach Sachsenhausen und zum Mainufer. Es ist nicht für alle Fußgänger erkennbar, dass hier Radfahrer gegen die Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge fahren dürfen, da sie nicht unbedingt an den Verkehrsschildern vorbeikommen müssen. Zusätzliche Markierungen durch Fahrradsymbole würden helfen, Gefahrensituationen zu vermeiden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 873 2016 Die Vorlage OF 214/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 557/4 Betreff: Toilettenanlage in der Honsellbrücke Vorgang: OM 2290/13 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Toilettenanlage in den Brückenbögen am Hafenpark wenigstens ab der Mittagszeit täglich zugänglich ist. Begründung: Der Hafenpark wird von der Bevölkerung extrem gut angenommen. Dem entsprechend sollt die in die Brückenbögen der Honsellstraße eingebauten Toiletten auch zugänglich sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2290 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 4 am 16.02.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5064 2016 Die Vorlage OF 557/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2016, OF 1213/5 Betreff: Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um die Beseitigung der Gefahrensituation für Anwohner und Fußgänger in der Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen. Diese wären zum Beispiel: · ein Schild, das auf die Doppelkurve hinweist; · eine Bedarfsampel, die nur dann auf Rot für die Autofahrer schaltet, wenn Fußgänger am Übergang stehen. Begründung: Überwege über die die Wehrstraße gibt es nur an der der Ecke zur Offenbacher Landstraße und der Gerbermühlstraße. Dazwischen liegt ein halber Kilometer ohne sichere Querungsmöglichkeit. Fußgänger und Radfahrer überqueren deshalb die Straße überall. Autofahrer missbrauchen die Wehrstraße als Rennstrecke und schon mehrmals sind in der Vergangenheit Autos im Vorgarten des Hauses Nr. 31 gelandet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1213/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2015, OA 637 entstanden aus Vorlage: OF 1120/5 vom 24.06.2015 Betreff: Haushaltsreste für die Osthafenbrücke für eine Rampe verwenden Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87 Vorgang: OM 3357/14 OBR 5; ST 1536/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, von den Restmitteln für den Bau der Osthafenbrücke, Produkt 5.001993, in Höhe von acht Millionen Euro im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 Haushaltsreste in Höhe von 400.000 Euro für den Bau einer Rampe zum Tiefkai auf der Ostseite der Osthafenbrücke zurückzustellen. Die gegebenenfalls fehlenden Mittel für die Stadtbahn sind aus Restmitteln des Jahresabschlusses 2016 zu bestreiten. Begründung: Auf dem südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke sind bereits zwei schwere Verkehrsunfälle mit Radfahrern zu beklagen. In einer vertieften Prüfung muss deshalb nochmals ermittelt werden, ob der Bau einer zweiten Rampe für Abhilfe sorgen kann. Der Magistrat beabsichtigt, die Haushaltsreste aus dem Bau der Osthafenbrücke vollständig für den Bau der Stadtbahn zu verwenden (siehe Seite 4, Ziffer 5. der Magistratsvorlage M 87). Ein kleiner Teil der Restmittel soll noch nicht umgewidmet werden. In seiner Stellungnahme vom 12.12.2014, ST 1536, hat der Magistrat die Kosten einer Rampe mit 400.000 Euro beziffert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1556 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 664 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 637 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 638 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und RÖMER (M 87 = Annahme) 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 637 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 638 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE. und RÖMER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE. und RÖMER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 637 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 638 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Annahme) REP (M 87, OA 637 und OA 638 = Annahme) Stv. Krebs (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 637 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 638 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6158, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 69 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2015, OF 1123/5 Betreff: Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Kreuzung Osthafenbrücke / Gerbermühlstraße derart zu gestalten, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Straße überqueren können bzw. eine Ampelschaltung einzuführen, die Fußgänger und Radfahrer schützt. Begründung: Zurzeit haben die linksabbiegenden Fahrzeuge zeitgleich mit den Fußgängern grünes Licht. Anfang dieser Woche ist eine Fahrradfahrerin beim Überqueren der Einfahrt in die Osthafenbrücken lebensgefährlich verletzt worden. Ein aus Richtung Offenbachkommender Sattelzug bog nach rechts in die Osthafenbrücken in Richtung Osthafen ein. Da der Fahrer aufgrund der Größe seines Fahrzeuges weit ausholen musste und sich auf die Kurve konzentrierte, um die Kurve zu nehmen, übersah er die von rechts kommende Radfahrerin. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1123/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1122/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2015, OF 1122/5 Betreff: Entschärfung der Kreuzung Osthafenbrücke Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Maßnahmen zu ergreifen, um die gefährliche Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf dem südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke zu entschärfen. Dazu gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen, Einfärbung der Überwege, Installation eines Trixi-Spiegels, Überprüfung der Ampelschaltung, der Bau einer Rampe zum Tiefkai auf der Ostseite der Brücke, die Freigabe des westlichen Radwegs der Osthafenbrücke für den Fahrradverkehr Richtung Norden und die Ausschilderung auf dem Tiefkai. Begründung: Am 22. Juni wurde auf dem südlichen Brückenkopf eine Radfahrerin durch einen abbiegenden Lkw lebensgefährlich verletzt. Der Unfallhergang ist der Zeitungsberichterstattung nicht in allen wichtigen Details zu entnehmen. Es scheint aber festzustehen, dass der Lkw-Fahrer beim Abbiegen weit ausscheren musste. Der Fahrer könnte durch den schnell fahrenden Kraftfahrzeugverkehr abgelenkt worden sein, sodass eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Erwägung zu ziehen ist. Dem Ortsbeirat ist nicht bekannt, auf welcher Strecke die Radlerin tatsächlich gefahren ist. Vom Tiefkai kommende Radfahrende sind jedoch gezwungen, diese Querung in Fahrtrichtung Offenbach genauso wie die Verunglückte zu benutzen, um legal die Osthafenbrücke zu überqueren. Daher soll erneut der Bau einer Rampe und die Freigabe des westlichen Radweges geprüft werden, wie dies der Ortsbeirat schon in seinen Vorlagen OM 2838/2014 und OM 3357/2014 gefordert hat. Durch entsprechende Ausschilderung kann verhindert werden, dass vom Tiefkai kommende Radfahrende Richtung Ostend die Rampe der Osthafenbrücke hinauffahren und so auf die falsche Seite des Brückenkopfes gelangen. Stattdessen ist die Auffahrt Mainwasenweg/Speckweg zu benutzen, wodurch die Querung der gefährlichen Kreuzung vermieden werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 47 Die Vorlage OF 1122/5 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und der SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4257 2015 Die Vorlage OF 1122/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2015, OF 1120/5 Betreff: Haushaltsreste für die Osthafenbrücke für eine Rampe verwenden Der Ortsbeirat bitte die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, von den Restmitteln für den Bau der Osthafenbrücke, Produkt 5.001993, i.H.v. 8,0 Mio Euro im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 Haushaltsreste i.H.v. 400 TEU für den Bau einer Rampe zum Tiefkai auf der Ostseite der Osthafenbrücke zurückzustellen. Die ggfls. fehlenden Mittel für die Stadtbahn sind aus Restmitteln des Jahresabschlusses 2016 zu bestreiten. Begründung: Auf dem südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke sind bereits zwei schwere Verkehrsunfälle mit Radfahrern zu beklagen. In einer vertieften Prüfung muss deshalb nochmals ermittelt werden, ob der Bau einer zweiten Rampe für Abhilfe sorgen kann. Der Magistrat beabsichtigt, Haushaltsreste aus dem Bau der Osthafenbrücke vollständig für den Bau der Stadtbahn zu verwenden - Punkt 5, Seite 4 der Magistratsvorlage. Ein kleiner Teil der Restmittel soll noch nicht umgewidmet werden. In der ST 1536/ 2014 hat der Magistrat die Kosten einer Rampe mit 400 TEU beziffert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 637 2015 Anregung OA 638 2015 1. Der Vorlage M 87 wird unter Hinweis auf OA 637 und OA 638 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1120/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1121/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2015, OF 1114/5 Betreff: Halteplatz für Reisebusse Vorgang: ST 668/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welcher Stelle in Oberrad ein sicherer Halteplatz für Reisebusse eingerichtet werden kann. Begründung: In der ST 668 wurde die Nutzung der Haltestelle für den Nachtbus und Ersatzhaltestelle bei Straßenbauarbeiten abgelehnt mit Verweis auf das Verkehrszeichen 224 der Straßenverkehrsordnung, mit dem diese Haltestellen ausschließlich für den ÖPNV vorgesehen sind. Das gilt auch für den Buchrainplatz. Es wurde auf die gegenüber der Hausnummer Offenbacher Landstraße 324 vorhandene Ladezone verwiesen. In dieser Ladezone gibt es ein beschränktes Halteverbot von 9.00 bis 17.00 Uhr. Die Realität sieht aus, dass dort den ganzen Tag Autos parken (diese Ladezone wird sozusagen als Park-and-Ride-Zone benutzt (s. Foto) Abgesehen davon halten Reisebusse auch außerhalb dieser Zeiten. Zurzeit halten Reisebusse an der Sparkasse in der Wehrstraße. Bei einem Tagesausflug stellt sich dieses Problem als weniger gravierend dar, weil die Personen nur vom Bürgersteig aus einsteigen. Gefährlicher wird die Situation bei der Abfahrt zu einer Urlaubsreise mit Koffern. Diese werden von beiden Seiten in den Bus ein- und ausgeladen, d.h. die Personen befinden sich auf der Fahrbahn. Da der Verkehr mit der Eröffnung der Osthafenbrücke stetig zugenommen hat, stellt dies eine Gefährdung der Personen dar. Anlage 1 (ca. 48 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 668 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4255 2015 Die Vorlage OF 1114/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2015, OF 1117/5 Betreff: Einfärbung von Fahrradstreifen im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die im Ortsbezirk 5 befindlichen Fahrradstreifen an Einmündungen und in Kreuzungsbereichen rot einfärben zu lassen. Begründung: An den Fahrradstreifen kommt es im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen für Fahrradfahrer. Dies resultiert daraus, dass Autofahrer oftmals den Fahrradstreifen nicht genügend wahrnehmen. Eine entsprechende Einfärbung würde die Signalwirkung und damit die Sicherheit für die Fahrradfahrer erhöhen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1117/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4504 2015 Die Vorlage OF 1117/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden besonders gefährlichen Einmündungen und Kreuzungen die Radfahrstreifen rot einzufärben: - Deutschordenstraße/Sandhofstraße; - Kennedyallee/Sandhöfer Allee; - Untermainbrücke/Schaumainkai; - Friedensbrücke/Theodor-Stern-Kai. Beispielhaft sei die kürzlich erfolgte Einfärbung des Radfahrstreifens an der Osthafenbrücke genannt, nachdem es dort in der Vergangenheit leider zwei schwere Unfälle zwischen Lkws und Radfahrern gab." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2014, OF 982/5 Betreff: Tief- und Hochkai am südlichen Mainufer Der Magistrat wird gebeten, am Mainufer (Tiefkai) folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Sanierung eines 3 Meter breiten Streifens direkt am Ufer entlang des Parkplatzes vor dem Rudererdorf, 2. Ausstattung der abschließbaren Poller am Westende des Parkplatzes vor dem Rudererdorf mit Schlössern, Am Hochkai: 3. Überprüfung, ob an den Rampen zum Tiefkai zumindest im Bereich zwischen Eiserner Steg und Friedensbrücke Schranken angebracht werden können, um das widerrechtliche Befahren zu verhindern 4. Sanierung der Rampe westlich der Friedensbrücke in der gleichen Weise wie die anderen Rampen mit Naturpflastersteinen und glatten Pflaster- oder Asphaltstreifen, 5. Beseitigung und nachhaltige Verhinderung von Abstellen von Fahrzeugen und Sperrmüll unter und neben dem Eisernen Steg. Begründung: Zu 1. Der asphaltierte Mainradweg direkt am Ufer zwischen Osthafenbrücke und Gerbermühle ist auf einer Länge von ca. 120 Metern im Bereich des Parkplatzes in einem sehr schlechten Zustand. Zu 2.Die ursprünglich abschließbaren Poller am Westende des Parkplatzes erfüllen nicht mehr ihren Zweck, weil die Poller lose in der Bodenhülse stecken. Zu 3.Insbesondere im Sommerhalbjahr wird der Tiefkai von Besuchern des Mainufers widerrechtlich befahren, um die Skyline zu bewundern oder Getränke in der Nähe zu lagern. Zu 4.Die Rampe westlich der Friedensbrücke ist die einzige, die noch nicht wie die anderen gepflastert und in einem Teilbereich mit einen für Kinderwagen und Radfahrer geeigneten glatten Belag versehen wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3659 2014 Die Vorlage OF 982/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2014, OF 973/5 Betreff: Buslinie 46 zum Hafenpark Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Anbindung des Hafenparks im Ostend durch eine Erweiterung des Linienweges der Buslinie 46 zwischen Mühlberg und Rudererdorf über die Osthafenbrücke möglich ist, ohne dass ein zusätzliches Fahrzeug benötigt wird. Die Ergänzung der Linienführung sollte gegebenenfalls bereits zum Sommer 2015 eingeführt werden, auch wenn dies im Jahresfahrplanbuch 2015 nicht mehr berücksichtigt werden kann. Begründung: Die Buslinie 46 verkehrt in den Sommermonaten über den Mühlberg hinaus bis zum Stadtteil Kaiserlei, um in der wärmeren Jahreszeit die Ausflugsziele Rudererdorf und Gerbermühle an den ÖPNV anzubinden. Da seit ein paar Monaten auch der neue Hafenpark ein beliebtes Ausflugsziel vor allem für Jugendliche ist, wäre eine bessere Erreichbarkeit wünschenswert. Der Linienweg von der Gerbermühlstraße bis zu einer möglichen Wendeschleife am Hafenpark und zurück beträgt ca. 900 Meter, sodass sich eine Fahrzeitverlängerung von etwa 5 Minuten ergäbe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3638 2014 Die Vorlage OF 973/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors ersatzlos entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2014, OF 962/5 Betreff: Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in der Doppelkurve der Wehrstraße Querungsmöglichkeiten zu installieren. Begründung: Die Wehrstraße verbindet den Buchrainplatz mit der Gerbermühlstraße und darf mit maximal 40 km/h befahren werden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer ist es problematisch, die Wehrstraße im Bereich der Doppelkurve zu queren. Der nächste gesicherte Übergang befindet sich südlich an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße oder nördlich an der Einmündung in die Gerbermühlstraße. Um die Sicherheit für die querenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, ist zu überlegen, ob und wenn ja in welcher Weise eine Querungsmöglichkeit realisiert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3632 2014 Die Vorlage OF 962/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2014, OF 870/5 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II) Vorgang: ST 667/14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Maßnahmen umzusetzen 1. Die Planungen für eine Rampe östlich der Osthafenbrücke vom Tiefkai zur Gerbermühlstraße vorzulegen und die dafür erforderlichen Grundstücke vorzuhalten oder falls erforderlich zu erwerben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah vollständig entfernt; 3. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden ausgebessert. Begründung: Mit der Stellungnahme ST 667/2014 sind aus Sicht des Ortsbeirats die Probleme noch nicht ausreichend abgearbeitet, sodass weiterhin unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Zu 1. Verkehrsbeziehungen müssen so gestaltet werden, dass sie in der Praxis von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer genutzt werden, weil sonst kein Unrechtsbewusstsein für verbotswidrige Verhaltensweisen besteht. Radfahrer aus Westen Richtung Ostend benutzen die einzige Rampe vom Tiefkai zum südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke und gelangen damit auf die falsche Seite der Brücke. Sie müssten dann in einem 90-Sekunden-Signalumlauf auf eine 10 Sekunden lange Grünphase warten. Fast niemand beachtet diese vorgeschriebene Fahrweise. Vielmehr fahren weitaus die meisten Radler verbotswidrig auf dem westlichen Radweg Richtung Ostend. Es ist daher dringend geboten eine alltagstaugliche Lösung zu finden, die offenbar nur im Bau einer zweiten Rampe liegt. Die Planungen hierfür sind unverzüglich zu beginnen. Wünschenswert ist der Bau einer Rampe mit maximal 6 Prozent Steigung. Es ist jedoch der schnellen Umsetzung einer praxistauglichen Lösung mit ggfls. größerer Steigung der Vorzug zu geben, da in der bestehenden Rampe ein Zugang zur Gerbermühlstraße mit einem ausreichend niedrigen Steigungsgradienten besteht. Zu 2. Zur Beseitigung des Sandhaufens gehört auch die Reinigung der Fläche von allen Sandresten. Offenbar erfolgt dies nicht durch die FES. Der Magistrat möge veranlassen, dass nach nunmehr sechs Monaten diese Sandreste vollständig beseitigt werden. Zu 3. An vielen Stellen ist das Verbundsteinpflaster nicht mehr eben, da einzelne Steine eventuell durch Baumwurzeln angehoben sind, sodass das Befahren mit Fahrrädern sehr unangenehm ist. Diese Missstände sind zu beseitigen, da die Wege jetzt deutlich stärker frequentiert werden. Der Ortsbeirat ist gern bereit, im Rahmen einer Ortsbegehung die Problempunkte im Detail in Augenschein zu nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3357 2014 Die Vorlage OF 870/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2014, OF 368/4 Betreff: Fahnenmast auf der Hafenmole Der Ortsbeirat 4 bittet den Magistrat, den Fahnenmasten auf der Spitze der Osthafenmole wieder aufzubauen, da er unter anderem vorbeifahrenden Ausflugsschiffen die Bedeutung und Geschichte der Schifffahrt für Frankfurt am Main signalisierte. Begründung: Während des Baus der Osthafenbrücke wurde der Fahnenmast vom Amt für Straßenbau und Erschließung demontiert, da er den Bauarbeiten im Wege war. Bisher ist der Mast leider nicht wieder aufgestellt worden. Da aktuell auch keine andere Nutzung des Molenkopfes unmittelbar bevorsteht, erscheint die Wiedererrichtung des Mastes angebracht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3021 2014 Die Vorlage OF 368/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FREIE WÄHLER
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2014, OF 760/5 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Der westliche Radweg der Osthafenbrücke wird auch in Gegenrichtung freigegeben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah entfernt. 3. Der Mainradweg auf dem Tiefkai erhält Ausschilderungen, die auf die Fahrtrichtung Ostend hinweisen und zwar in Fahrtrichtung Westen vor dem Rudererdorf am Mainwasenweg und in Fahrtrichtung Osten vor der Deutschherrnbrücke an der Weggabelung. 4. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden in einen angemessenen Zustand gebracht. Begründung: 1. Die Osthafenbrücke verfügt leider nur über eine Rampe zwischen Hoch- und Tiefkai, die auf der westlichen Seite der Brücke angelegt wurde. Radfahrer aus dem Westen in Fahrtrichtung Ostend gelangen daher auf der falschen Seite der Brücke auf die Gerbermühlstraße. Es ist lebensfremd zu erwarten, dass die Radler die 10 Sekunden lange Grünphase der Fußgängerampel am Brückenkopf in einem Umlauf von 90 Sekunden abwarten würden, um auf den östlichen Radweg der Brücke zu gelangen. Vielmehr benutzen fast alle Radler den westlichen Radweg in Gegenrichtung. Daher soll ähnlich wie auf der Flößerbrücke dieser Radweg für beide Richtungen freigegeben werden. 2. Die Radwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke haben durch den Brückenschlag an Bedeutung zugenommen. Offenbar ist dies dem Straßenreinigungsberieb entgangen. 3. Wer als Radler aus Frankfurt kommend die Osthafenbrücke nutzen möchte, muss schon vor der Deutschherrnbrücke auf den uferfernen Weg wechseln. Ebenso müssen aus Offenbach kommende Radler noch vor dem Rudererdorf auf den Radweg der Gerbermühlstraße wechseln. 4. Durch den Brückenschlag sind die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke zu einer bedeutenden Wegeverbindung geworden. Leider war im Budget von 50 Mio Euro offenbar kein Geld vorhanden, um diese Wege zu sanieren. Wünschenswert wäre die Asphaltierung der Radwege. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2838 2014 Die Vorlage OF 760/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2013, OF 632/5 Betreff: Keine Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die vor allem abends und nachts stattfindenden Motorradrennen auf der Gerbermühlstrasse durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und generell auf eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuwirken. Folgende Maßnahmen können zur Eindämmung der Geschwindigkeit geeignet sein: - Regelmäßige mobile Geschwindigkeitskontrollen - Einrichtung einer stationären Messanlage - Ergänzung einer Beschilderung "Achtung Kinder" - Schaltung der Ampeln auch nachts Begründung: Anwohner berichten über erheblichen Lärm und Verkehrsgefährdung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Gerbermühlstrasse. Diese werden vor allem in den Abendstunden und nachts beobachtet, wenn nach Abschaltung der Ampelanlagen Motorradrennen dort ausgefahren werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2343 2013 Die Vorlage OF 632/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die tagsüber, aber auch vor allem abends und nachts stattfindenden Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße zwischen der Seehofstraße und der Eisenbahnbrücke durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und generell auf eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuwirken." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2013, OF 539/5 Betreff: Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Sportplatz Beckerwiese und das dazugehörige Vereinsheim an den folgenden Stellen im Stadtteil mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Sportanlage SpVgg Oberrad 05 Oberräder Wäldche an den folgenden Stellen auszuschildern. 1. Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße - in Richtung Buchrainplatz 2. Offenbacher Landstraße / Ecke Balduinstraße - in Richtung Buchrainplatz 3. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Innenstadt 4. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Offenbach 5. am Buchrainplatz - in Richtung Buchrainstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Sowohl die Sportanlage als auch das Vereinslokal verfügen über keine postalische Adresse. Aus diesem Grunde ist es auch nicht mit einem Navigationssystem zu finden. Auswärtige Spielerinnen und Spieler und Gäste des Vereinslokals finden dieses teilweise nur schwer. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 153 2013 Die Vorlage OF 539/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2013, OF 541/5 Betreff: Verkehrsüberlastung am Kaiserlei, auch ohne Multifunktionsarena Ist es zutreffend, dass lt. Presseberichten die Verkehrserschließung am Kaiserlei für die geplante Multifunktionsarena noch nicht ausreichend geprüft ist? Treffen Meldungen zu, dass bei der Analyse vom Fortbestand des Kreisverkehrs ausgegangen wurde? Die Fertigstellung der Osthafenbrücke wurde für 2014 avisiert. Die Bauarbeiten am Kaiserlei werden ein oder zwei Jahre später beendet sein. Besteht ein Konzept für diesen Zeitraum, mit dem verhindert werden kann, dass sich die Verkehrsströme andere Wege suchen, die sich verfestigen können? Das zentrale Argument pro Einrichtung eines Kreisverkehrs besteht in der größeren Aufnahme-fähigkeit. Am Kaiserlei geht man den entgegengesetzten Weg, der Kreisverkehr wird durch eine Kreuzungslösung ersetzt. Gleichzeitig wird die Osthafenbrücke weiteren Verkehr auf die nördliche Mainseite bringen: Wie beurteilt der Magistrat diese verkehrspolitische Maßnahme? Begründung: Derzeit rollen täglich 65.000 Fahrzeuge durch das Kaiserleigebiet und es ist schon damit überlastet. Prognosen für das Jahr 2020 gehen von 79.000 Fahrzeugen aus. Darunter subsummiert sind 4.500 Fahrzeuge durch die Inbetriebnahme der neuen Osthafenbrücke, wobei es auch mehr sein können, denn im Zuge der Entwicklung des ehemaligen Industriegebietes am Osthafen wird mit 17.000 Fahrzeugen täglich gerechnet, die nicht unbedingt größtenteils dieses Gebiet über die Hanauer Landstraße verlassen. Die Nutzung der neuen Multifunktionshalle mit geplanten circa 40 Großveranstaltungen im Jahr wird den Verkehrsdruck verstärken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 684 2013 Die Vorlage OF 541/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2012, OF 450/5 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße derart neu programmiert werden kann, dass die bisherigen 3 Ampelphasen auf 4 Ampelphasen folgendermaßen ausgeweitet werden: 1. Ampelphase: Individualverkehr auf der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadteinwärts in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße 2. Ampelphase: Individualverkehr aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadtauswärts in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts (als Grüner Pfeil) ÖPNV aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Frankfurt am Main - in die Haltestelle in Richtung Offenbach 3. Ampelphase: Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Offenbach - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts 4. Ampelphase: ÖPNV aus der Haltestelle "Buchrainplatz" - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen Die Fußgängerampeln sind entsprechend anzupassen. Begründung: Mit dem Umbau des Buchrainplatzes ist auch die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße neu programmiert worden. Dabei ist der bisherige Grüne Pfeil (OA 224 2006) entfallen und die Programmierung fußt auf drei Ampelphasen. Problematisch hierbei ist, dass die Straßenbahnen in der gleichen Ampelphase fahren dürfen. Hierdurch werden diejenigen Verkehrsteilnehmer am Weiterfahren gehindert, die aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Sachsenhausen in die Wasserhofstraße und in die Wehrstraße fahren wollen. Wenn hinter diesen Fahrzeugen eine Straßenbahn steht, wird diese dann an der Weiterfahrt gehindert. Durch diese Programmierung ist zwangsläufig der Grüne Pfeil weggefallen, der eine zusätzliche Abbiegemöglichkeit von der Wehrstraße in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen dargestellt hat, weggefallen. Das Rechtabbiegen ist jetzt nur noch möglich, wenn gleichzeitig die Fußgänger die Offenbacher Landstraße queren. Dies hat zur Folge, dass während der Hauptverkehrszeiten nur drei Fahrzeuge diese Möglichkeit nutzen können. Für den Ortsbeirat wäre es wünschenswert, wenn die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt wie vorgeschlagen programmiert wird. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 30.11.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2012 Die Vorlage OF 450/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
Im Radius von 500m mindestens einen öffentlichen Trinkwasserspender. Besonders am Main zwischen der Friedensbrücke und der Osthafenbrücke beidseitig (Innenstadt / Sachsenhausen) sowie in den Parks
Die schönen Brücken Frankfurts: Main-Neckar-Brücke, Friedensbrücke, Hohlbeinsteg, Untermainbrücke, Eisener Steg, Alte Brücke, Ignatz-Bubis-Brücke, Flößerbrücke, Deutschherrnbrücke, Osthafenbrücke und noch weitere Brücken entlang des Mains. Sie alle verbinden Hibbdebach und Dribbdebach, die beiden Frankfurter Seiten links und rechts des Mains und sind alle für sich wichtige Ader, verbinden Verkehr, Freunde, Familien, Arbeits- und Freizeitwege.
In einem der schönsten Teile Frankfurts gibt es keine Beleuchtung. Es geht um den Mainwasenweg. Die Dunkelheit bedeckt den Bereich zwischen Deutschherrnbrücke und Schleuse Offenbach.
Unterstützer: 360
Reaktion der Stadt: Der unbeleuchtete Mainwasenweg entlang des Mainufers liegt im Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Landschaftsschutzgebiete werden per Verordnung verfügt. Das Ziel der Verordnung ist, die Landschaft und ihre Eigenschaften in dem Gebiet zu schützen und zu erhalten. Die Zone II stellt den Schutz und die Erhaltung der unbebauten Landschaft in den Vordergrund. Die Zunahme an Lichtimissionen in diesem ökologisch sensiblen Bereich und der damit verbundene Verlust der nächtlichen Dunkelheit haben vielfältige ökologische Auswirkungen auf Umwelt und Lebewesen. Das Errichten von Beleuchtungsanlagen im Bereich des Mainwasenwegs würde dem Schutz dieser Zone entgegenstehen. Der Umsetzung der Idee Nr. 2601 kann daher nicht entsprochen werden.
Weiter lesen auf FFM.DEHallo zusammen,
Betrifft die Gerbermühlstraße (B43) aus Richtung Osthafenbrücke kommend in Richtung Sachsenhausen. Nach der Linkskurve befindet sich an der Einmündung "Zum Laurenburger Hof" eine Lichtzeichenanlage. Diese ist wegen des Bewuchses auf dem Grünstreifen erst sehr spät einsehbar, so dass es bei Rotzeichen und Fahrzeugrückstau zu gefährlichen Situationen kommmt. Hier sollte in der Kurve ein Spiegel angebracht werden. Alternativ nachhaltiger Rückschnitt des Grünstreifens oder gelbes Blinklicht vor der Kurve, wenn die benannte Ampel rot zeigt.
Betrifft die Gerbermühlstraße (B43) aus Richtung Osthafenbrücke kommend in Richtung Sachsenhausen. Nach der Linkskurve befindet sich an der Einmündung "Zum Laurenburger Hof" eine Lichtzeichenanlage. Diese ist wegen des Bewuchses auf dem Grünstreifen erst sehr spät einsehbar, so dass es bei Rotzeichen und Fahrzeugrückstau zu gefährlichen Situationen kommmt. Hier sollte in der Kurve ein Spiegel angebracht werden. Alternativ nachhaltiger Rückschnitt des Grünstreifens oder gelbes Blinklicht vor der Kurve, wenn die benannte Ampel rot zeigt.
In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.
Auf der Str. Zum Laurenburger Hof gibt es 2 Kitas und einen Spielplatz. Die Strasse befindet sich in einem Wohngebiet aber es wird vorallem morgen oft verwendet um die Ampeln auf der Gerbermühlstraße umzugehen. Dadurch dass viele Kinder unterwegs sind, sollte die Geschwindigkeit auf 30 begrenzt werden, ggf auch einen Blitzer könnte installiert werden.
Da die Städtischen Bühnen wohl nun doch am alten Standort bleiben, könnte das Grundstück Mayfarthstraße 14 mit der großen Baustoffhandlung der Firma Raab Karcher im Ostend, direkt am Osthafen, für eine neue Schule (Grundschule und weiterführende Schule - Gymnasium) genutzt werden. Im näheren Umkreis wurde in den letzten Jahren und wird noch immer viel neuer Wohnraum gebaut. Die Schule wäre mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen - auch aus den östlichen Stadtteilen (Haltestelle Straßenbahnline 11 Ostbahnhof/Honsellstraße oder mit der U6 bis Ostbahnhof) oder auch von Oberrad/Sachsenhausen über die Honsellbrücke.
Ich plädiere für eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Gerbermühlenstraße in Richtung Innenstadt ab der Querstraße "Zum Schlegelhof". Wir wohnen in der Querstraße "Zum Apothekerhof". Nachts kann man mittlerweile nicht mehr das Fenster offen lassen, da speziell bei wenig Verkehr, einige Autofahrer die Straße gefühlt als Rennstrecke nutzen.