Skip to main content

Straßenzustand Hügelstraße (zwischen Raimundstraße/Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße - beide Richtungen)

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.09.2011

Antrag Ortsbeirat

Straßenzustand Hügelstraße (zwischen Raimundstraße/Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße - beide Richtungen)

Details im PARLIS OF_144-9_2011
22.09.2011

Anregung Ortsbeirat

Grundsanierung der Hügelstraße von der Eschersheimer Landstraße bis zur Raimundstraße

Details im PARLIS OM_431_2011
Partei(en): FREIE_WÄHLER

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.09.2011, OF 144/9

Betreff: Straßenzustand Hügelstraße (zwischen Raimundstraße/Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße - beide Richtungen)
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Straßenbelag der Hügelstraße in den Abschnitten zwischen der Raimundstraße und der Eschersheimer Landstraße, sowie in der entgegengesetzten Richtung, zwischen Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße zu erneuern bzw. den Belag soweit auszubessern, dass ein zügiger Verkehrsfluss gewährleistet werden kann.

Begründung:

Seit ca. März diesen Jahres ist in den oben genannten Bereich auf Grund von Straßenschäden eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ausgeschildert worden. Die durch den Frost entstandenen Schlaglöcher sind seinerzeit notdürftig repariert worden. Seitdem passierte nicht mehr. Da es sich um eine der am stärksten befahrenen Straßen im Ortsbezirk und um einen wichtigen Frankfurter Verkehrszubringer handelt, ist es dringend erforderlich, die Hügelstraße auf dem genannten Abschnitt wieder in einen mit 50 km/h befahrbaren Zustand zu versetzen.
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des OBR 9 am 22.09.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 431 2011 1. Die Vorlage OF 142/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 143/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 144/9 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 174/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 4. CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.