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Unterliederbach: Parken in der Euckenstraße

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.12.2020, OF 1441/6 Betreff: Unterliederbach: Parken in der Euckenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt: 1. Das eingeschränkte Halteverbot in der Euckenstraße auf der rechten Seite entfällt von Hausnummer 33 - 17. 2. Ab Hausnummer 17 bis zur Einmündung in die Gotenstraße werden Schilder mit absolutem Halteverbot aufgestellt. Falls der Magistrat diese Maßnahme nicht für ausreichend hält, sollte die Aufstellung von Pollern geprüft werden. 3. Neben dem Parkstreifen auf der rechten Seite der Euckenstraße zwischen der Kita (Hausnummer 33) und dem Eingang zum kleinen Park im Grauen Stein werden in dem Bereich, wo der Park nicht mit einem Zaun von der Euckenstraße abgetrennt ist, Steine/Findlinge zur Abtrennung verlegt (wie z.B. auf der anderen Seite des Parks schon geschehen.

Begründung:

In der Euckenstraße auf der rechten Seite zwischen Hausnummer 33 (Kita) und Hausnummer 17 befinden sich zur Zeit Verkehrsschilder "eingeschränktes Halteverbot". Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum das dort erforderlich sein soll. Dort besteht ein Parkstreifen auf dem die Anwohner ihre Autos parken. Im weiteren Verlauf auf der rechten Seite der Euckenstraße ab Hausnummer 17 bis zur Einmündung Gotenstraße befinden sich jedoch keinerlei Halteverbotsschilder. Und dort parken deshalb ständig Autos auf dem Bürgersteig, den deshalb die Fußgänger, die durch den Park am Grauen Stein zur Gotenstraße gehen, nicht mehr benutzen können. Durch die parkenden Autos müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Für den genannten Abschnitt auf der rechten Seite der Euckenstraße sind deshalb Schilder "absolutes Halteverbot" aufzustellen. Die Maßnahme in Punkt 3 dient dazu, das Befahren des Rasens im Park am Grauen Stein zu verhindern.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7111 2021 Die Vorlage OF 1441/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme