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Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt!

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): U.B.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.09.2020, OF 1455/1 Betreff: Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt! Vorgang: OM 772/16 OBR 1; ST 182/17; ST 1039/17 Im Nov. 2016 hat der Ortsbeirat angeregt, das Teilstück der Gutenbergstraße zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen der Frankenallee dem öffentlichen Straßenverkehr zu entziehen und im Einziehungsverfahren zu entwidmen. Begründet wurde dies damit, dass diese Fläche Teil des Mittelstreifens der Frankenallee ist und an beiden Seiten bereits abgepollert wurde. Entwidmung und Einziehung sind damit sinnvoll, logisch und folgerichtig. Mit ST1039 vom Juni 2017 lehnt der Magistrat dies ab mit der Begründung, dass die Einleitung eines Teileinziehungsverfahrens "keinen Einfluss auf die zuvor beschriebenen Nutzungen und die verkehrliche Situation an dieser Stelle hätte". Dieses Teilstück der Gutenbergstraße könnte - nach einer Entwidmung - sehr wohl einen deutlich höheren Nutzungswert für die Bevölkerung haben: Entsiegelung der Fläche, Aufwertung durch Grünpflanzen. Neben guter Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende könnten Aufenthaltsbereiche (Bänke) und/oder Sportbereiche (z.B. eine Calisthenics-Anlage) entstehen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. Ein Teileinziehungsverfahren für diesen Abschnitt der Gutenbergstraße einzuleiten und 2. den Ortsbeirat darüber zu informieren, welche Nutzungen auf dieser Fläche möglich wären. (Foto privat) (Foto privat)

Begründung:

Es handelt sich hier um eine versiegelte Fläche in einem ohnehin stark versiegelten Gebiet. Die Fläche wird nicht genutzt und bietet sich im derzeitigen Zustand auch an keiner Stelle zur Nutzung an. Das Grundstück sollte - auch wenn es nicht groß ist - einer Nutzung zugeführt werden, die der Bevölkerung zu Gute kommt und auch die Klimabilanz in diesem Gebiet verbessert. Auf die Parkflächen entlang dieser Fläche hat die Maßnahme keine Auswirkungen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 772 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 182 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1039 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6700 2020 Die Vorlage OF 1455/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme