Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1014/2 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten, temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1420/1 Betreff: Gedenkplatte Günter Sare Der Magistrat wird gebeten im Kreuzungsbereich Hufnagelstrasse Frankenallee eine Gedenkplatte mit folgendem Text: An dieser Stelle wurde Günter Sare am 28.9.1985 von einem Wasserwerfer der Polizei überfahren. Er bezahlte seinen Protest gegen eine Versammlung der NPD im Haus Gallus mit seinem Leben. anbringen zu lassen. Begründung: Am Samstag, dem 28.9.1985 fand eine Protestveranstaltung gegen ein NPD-Treffen im Haus Gallus statt. Das Haus Gallus hat als Ort der Frankfurter Auschwitzprozesse eine besondere historische Bedeutung in Bezug auf den Nationalsozialismus. Als Protest gegen die NPD fand ein multikulturelles Nachbarschaftsfest auf dem Hof der benachbarten Günderrodeschule statt. An der NPD-Veranstaltung nahmen etwa 70 Menschen teil, an der Gegendemonstration rund 700. Nachdem die NPD-Anhänger unter Polizeischutz ins Haus Gallus gelangten, setzte die Polizei Wasserwerfer gegen die Gegendemonstranten ein. An der Kreuzung Frankenallee/Hufnagelstraße fuhr gegen 21 Uhr eines dieser Fahrzeuge auf eine Demonstrantengruppe los. Als einziger aus dieser Gruppe ergriff Günter Sare nicht die Flucht. Er wurde vom Wasserstrahl getroffen, fiel zu Boden und wurde dann vom rechten Hinterrad des 27 Tonnen schweren Fahrzeugs überrollt. Der Tod von Günter Sare hat weit über das Gallus hinaus Aufmerksamkeit gefunden. Auch nach nunmehr beinahe 40 Jahren wird noch über das Ereignis geredet, dem Verstorbenen gedacht und an seinen tragischen Tod erinnert. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Parteien: Linke, Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Betreff: Poller südliche Schmidtstraße anbringen Vorgang: OM 3243/22 OBr 1; ST 874/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß Punkt 1 aus ST 874/2023 sowie OM 3243/2022 zumindest auf dem südlichen von Wohnbebauung geprägten Abschnitt der Schmidtstraße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee das ordnungswidrige Parken von Personenkraftwagen auf dem Gehweg mittels Pflanztrögen, Fahrradbügeln und Pollern zu unterbinden. Begründung: Der Gehweg ist durch ordnungswidrig abgestellte Personenkraftwagen oftmals nur eingeschränkt nutzbar. Durch die o.g. Maßnahme können die Aufenthaltsqualität sowie das Sicherheitsgefühl dank verbesserter Übersichtlichkeit und die Barrierefreiheit der Gehwege erheblich gesteigert bzw. überhaupt erst sichergestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1415/1 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1412/1 Betreff: Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 zeitnah folgende Fragen zur vermutlich städtischen Baumfläche auf der Nordseite der Frankenallee zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße zu beantworten: 1. Eigentumsverhältnisse: Befindet sich die die mit 11 Bäumen bepflanzte Fläche zwischen dem Gehweg und den Liegenschaften Frankenallee 260 und Schmidtstraße 43 im Besitz der Stadt Frankfurt oder handelt es sich um privates Gelände? 2. Vorgesehene Nutzung: Welche Nutzungsart ist vom Magistrat für diesen Bereich vorgesehen? Falls sich das Gelände im Besitz der Stadt Frankfurt befindet: 3. Vertragsabschlüsse: Wurden Verträge zur Nutzung des Geländes mit Dritten abgeschlossen? Wenn ja, zu welchem Zweck? 4. Fahrzeugbewegungen und -abstellungen: Ist das Bewegen und Abstellen von Fahrzeugen ohne gültiges Kfz-Kennzeichen in diesem Bereich zulässig? 5. Fahrzeugverkäufe: Ist das Ausstellen von Fahrzeugen für Verkaufszwecke in diesem Bereich gestattet? 6. Nutzungseinschränkungen: Ist das Absperren oder Zustellen einzelner Teilbereich des Geländes durch Dritte erlaubt? Begründung: Die Fläche entlang der Frankenallee spielt eine wichtige Rolle für die städtische Begrünung und Lebensqualität im Viertel. Es ist essentiell, Klarheit über die Eigentumsverhältnisse und die vorgesehenen Nutzungsarten zu schaffen, um eine unzulässige Nutzung zu verhindern und die Nutzerinnen und Nutzer über die Rechtslage zu informieren. Nur durch Transparenz können der Schutz und die sinnvolle Nutzung des öffentlichen Raumes gewährleistet werden. Laut Stadtkarte befindet sich der im Antrag angesprochene Bereich in öffentlichem Besitz. Dennoch wird er aktuell zur Ausstellung von Fahrzeugen, die zum Verkauf stehen, genutzt. . . Fotos: Andreas Laeuen Lageplan: PlanAS Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1411/1 Betreff: Ergänzung fehlender Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: An der Kreuzung Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße sind bisher nur auf der südlichen und westlichen Seite des Kreisels Fußgängerüberwege vorhanden, während sie auf der nördlichen und östlichen Seite fehlen. Diese inkonsistente Gestaltung führt zu Einschränkungen für Fußgehende, die die Kreuzung sicher überqueren möchten. Insbesondere für die Schüler *innen der angrenzenden Paul-Hindemith-Schule stellt die gegenwärtige Situation eine hohe Gefährdungslage dar. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die fehlenden Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße ergänzen zu lassen, um eine sichere und durchgehende Querung in alle Richtungen zu ermöglichen. Zudem sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Kreisel für Autofahrende übersichtlicher zu gestalten und gleichzeitig die Rücksichtnahme auf Fußgehende zu fördern. Begründung: Die unvollständige Ausstattung der Kreuzung mit Fußgängerüberwegen schafft ein Sicherheitsrisiko, da Fußgänger*innen gezwungen sind, ungeschützte Straßenbereiche zu überqueren. Besonders betroffen ist der Weg von der süd-westlichen auf die nord-östliche Seite des Kreisels. Im Gegensatz hierzu, sind in der parallelen Frankenallee an allen Kreuzungen Fußgänger-überwege in jede Richtung vorhanden, was die fehlen-den Überwege an der Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße noch deutlicher unterstreicht. Zudem wird die fehlende Sicherheit für Schüler*innen immer wieder von besorgten Eltern kritisiert. Eine umfassende Nachrüstung aller Seiten mit Fußgängerüberwegen würde die Sicherheit erhöhen und die Kreuzung insgesamt barrierefreier gestalten. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1421/1 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europaallee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europaallee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1100/6 Betreff: Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Ladenzeile zwischen 8.00 h und 18.00 h nur Kurz-Zeit-Parken mit Parkscheibe für 90 Minuten zuzulassen. Begründung: Vor der Ladenzeile, u.a. ein Einzelhändler, gibt es einige Parkplätze, die jedoch viel zu oft tagsüber von Dauernutzern belegt sind. Um denjenigen, die hier mit dem PKW einkaufen fahren (müssen) die Möglichkeit des Einkaufens und damit des Ent- und Beladens zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat, hier nur Parken mit Parkscheibe tagsüber zuzulassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1359/1 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit PKW zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30m und 2,50m empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50m gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5838 2024 Die Vorlage OF 1359/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1331/1 Betreff: Rolli-Karussell Spielplatz Quäkerwiese an der Frankenallee endlich umsetzen Vorgang: OIB 60/21 OBR 1; ST 1186/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das mit Antrag OIB 60/1 vom 23.11.2021 vom Ortsbeirat 1 beschlossene und mit Stellungnahme ST 1186 vom 16.05.2022 vom Magistrat zurückgestellte Rolli-Karussell auf dem Spielplatz Quäkerwiese entlang der Frankenallee im Gallus endlich aufstellen zu lassen. Dier Ortsbeirat folgt nicht der Empfehlung des Magistrats, weiter auf unbestimmte Zeit abzuwarten. Begründung: Der Magistrat begründet seine abwartende Haltung mit den seinerzeit noch nicht vorliegenden Wettbewerbsergebnissen zur Neuplanung des benachbarten Bildungscampus Gallus. Die Wettbewerbsergebnisse liegen zwischenzeitlich vor, wonach der Spielplatz auf der bestehenden Fläche erhalten bleibt. Das Bildungsdezernat versichert, dass der Spielplatz Quäkerwiese auch während der Abbruch- und Neubauarbeiten des Bildungscampus erhalten und in Betrieb bleiben soll. Somit stehen dem Aufbau des dringend benötigten Rolli-Karussells zur Inklusion von Kindern mit Behinderung im Gallus nichts mehr im Wege. Foto: privat (Beispiel Rolli-Karussell Riedberg) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.06.2024, OF 1315/1 dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.11.2021, OIB 60 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1186 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1315/1 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1331/1 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1356/1 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nach Starkregenereignissen die Wassermassen auf der Mainzer Landstraße, insbesondere zwischen Galluswarte und Hafenstraße, schneller abfließen und sich keine stundenlangen, großflächigen Wasserflächen auf den Fahrbahnen bilden. Begründung: Regelmäßig bilden sich nach Starkregen große Wasserflächen auf der Mainzer Landstraße. Das Problem besteht seit einigen Monaten und wurde auch bereits im Mängelmelder im Juni gemeldet (ID 94199). Der Radstreifen ist durch die Wassermassen zeitweise unbenutzbar. Die Wasserflächen gefährden somit den Fahrzeugverkehr als auch Fußgehende auf den Gehwegen durch Spritzwasser. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5835 2024 Die Vorlage OF 1356/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1355/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme ST 839 / 2022 bezugnehmend auf den Ortsbeiratsantrag V86 / 2021 Folgendes: "Durch den Magistrat wurde die Genehmigungslage hinsichtlich der Liegenschaft Mainzer Landstraße 351 geprüft. Die Stellplätze direkt vor dem Gebäude befinden sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einer Fläche in privatem Eigentum. Eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis hinsichtlich einer Nutzung der Stellplätze ist somit nicht erforderlich. Baurechtlich wurde die Fläche vor dem Gebäude ursprünglich mit Baugenehmigung vom 24.03.1972 als gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten genehmigt. Insofern sind in diesem Fall weitergehende Maßnahmen hinsichtlich einer Entsiegelung auf Grundlage der Vorgartensatzung nicht möglich. Als effizientes Mittel zur Verhinderung der dargestellten Gefahrensituation besteht die Möglichkeit, die Zugänglichkeit und damit die Querung der öffentlichen Fläche durch Fahrzeuge zu verhindern, indem Stahlabweiser gesetzt werden. Die Prüfung dieser Möglichkeit erfolgt derzeit durch den Magistrat. Der Magistrat wird hierzu zu gegebener Zeit berichten." Bis 13.08.2024 sah sich der Magistrat bedauerlicherweise nicht in der Lage, zu prüfen und zu berichten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, nun endlich alle Zufahrten zu den privaten Stellplätzen über den Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 umgehend so abpollern zu lassen, dass ein Befahren wirksam verhindert wird, um die Sicherheit der Fußgehenden und der Kundinnen und Kunden der dortigen Geschäfte sicherzustellen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, den Eigentümer zu verpflichten, mindestens die gemäß Baugenehmigung erforderlichen Pflanzbeete im teilversiegelten "Vorgarten" wieder herstellen zu lassen. Der Magistrat sollte darüber hinaus beim Eigentümer dafür werben, die Fläche stärker zu entsiegeln und die Förderprogramme der Stadt Frankfurt in Anspruch zu nehmen. Zuletzt wird der Magistrat aufgefordert, das illegale und behindernde Gehwegparken der Fahrzeuge der Autovermietung an der Ecke zur Kriftelerstraße dauerhaft zu unterbinden. Dies soll notfalls mit Pollern geschehen. Bilder: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5834 2024 Die Vorlage OF 1355/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1354/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einmündung Mainzer Landstraße / Ludwigstraße nachhaltig und sicher zu gestalten und folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der LSA im Rechtsabbiegerbereich 5. Aufstellen von mindestens 5 Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase Begründung: Die Rotphasen für Fußgehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstaun von PKW auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende PKW achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Fußgehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die LSA muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5833 2024 Die Vorlage OF 1354/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umsetzt werden können:" Zudem wird der Antragstenor um die Ziffer 6. ergänzt: "6. barrierefreie Umbau der Kreuzung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2024, OF 1079/6 Betreff: Nied: Parksituation Nied-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten 1. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in dem Bereich Nied Süd - zwischen Mainzer Landstraße und B 40 für die Anwohner eine Parkbeordnung zu erreichen, die wenigstens die Fremdparker aus dem Bereich fernhält. 2. Endlich Carsharing in den Stadtteilen anzubieten, damit der Parkdruck reduziert wird. Begründung: Innerhalb des Viertels Landauer, Alzeyer und Dürkheimer Straße sind viele Mehrfamilienhäuser. Im Bereich des Nieder Kirchwegs sind neue Mehrfamilienhäuser in Bau oder so gut wie fertig gestellt. Wo vorher Gewerbe war, leben jetzt viele Familien. Damit steigt der Parkdruck auf diesen Bereich zwischen Mainzer Landstraße und B 40. Erschwert wird die Situation durch viele fremdabgestellte Fahrzeuge u.a. auch Firmenwagen. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zu mehreren Autos pro Haushalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der Linke-Fraktion wird über die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5806 2024 Die Vorlage OF 1079/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2024, OF 1328/1 Betreff: Sauberkeit im Ortsbezirk 1: Hundekottütenspender Frankenallee und Europa-Allee Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, je einen Hundekottütenspender an folgenden beiden Orten aufstellen zu lassen: - Kreuzung Frankenallee/Heinrichstraße (bevorzugt im Bereich der Markierung in der beigefügten Grafik) - Kreuzung Europa-Allee/Athener Straße (bevorzugt im Bereich der Markierung in der beigefügten Grafik) Name und Anschrift der Patin sind dem Grünflächenamt bereits bekannt. Begründung: Im östlichen Gallus würden weitere Hundekttütenspender der Verschmutzung auf den Gehwegen und in Grünstreifen entgegenwirken und für mehr Sauberkeit sorgen. Grafiken: Geoportal, eigene Ergänzungen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 71 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5752 2024 Die Vorlage OF 1328/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 473 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 24.05.2024 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: OA 382/19 OBR 11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 06.05.2024, ST 865, vorgeschlagen, einen Bebauungsplan für das Straßenteilstück der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück aufzustellen. Der Bebauungsplan muss die betreffenden Flächen als öffentliche Verkehrsflächen ausweisen. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main Begründung: Auf dem Straßenteilstück ist kein Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und das Eintracht-Gelände in die Gelastraße und weiter nach Bergen-Enkheim zu gehen oder mit dem Rad/Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel. Fahrzeugfahrer, die von Seckbach kommen, sehen die Fußgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit nunmehr 20 Jahren versucht die Stadt, die restlichen Teilstücke zu kaufen, und hat in der Stellungnahme ST 865 vermerkt, dass es keine Aussicht gibt, die übrigen neun Grundstückseigner vom Verkauf zu überzeugen. In der Stellungnahme ST 865 wird darauf verwiesen, dass nur im Rahmen eines Bebauungsplanes Grundstücksstreifen enteignet werden können. Diese Grundstücksstreifen sind schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat eine langfristige Lösung für den Gehweg im Rahmen eines Bebauungsplanes für diesen Straßenabschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 473 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5080, 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 10.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 1325/1 Betreff: Verkehrssicherheit in der Kölner Straße Vorgang: OM 2423/22 OBR 1; ST 2550/22 Der Magistrat wird gebeten, die angekündigten Maßnahmen zur Vorfahrtsregelung und zur sicheren Führung des Fuß- und Radverkehrs im Bereich der Einmündung der Warschauer Straße in die Kölner Straße nunmehr zügig umzusetzen. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat OM 2423 vom 9. Mai 2022 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die geltende Vorfahrtsregel in dem vorbezeichneten Bereich stärker durchzusetzen, um dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Insbesondere sollten dabei Maßnahmen zur Verhinderung des Parkens auf der Kölner Straße im Einmündungsbereich geprüft werden. Mit seiner Stellungnahme ST 2550 vom 31. Oktober 2022 hat der Magistrat der Problembeschreibung des Ortsbeirates zugestimmt und angekündigt, auf der Nordseite der Kölner Straße den Kreuzungsbereich durch Markierung und Poller bzw. Bügel für querende Fußgänger abzusichern. Dazu hat der Magistrat eine entsprechende Planung vorgelegt. Eine Umsetzung erfolgte bisher nicht. Diese ist allerdings auch deshalb angezeigt, weil sich die Situation zwischenzeitlich dadurch verschärft hatte, dass der Verkehr aus der Europaallee mitsamt Bussen dort durchgeleitet wurde. Dies führte schon zum Steckenbleiben eines Busses. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2423 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2550 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5750 2024 Die Vorlage OF 1325/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1310/1 Betreff: Sitzgelegenheiten an der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Sitzgelegenheiten an der Kreuzung Frankenallee/Kreigstraße wieder in einen ansehnlichen und einladenden Zustand zu versetzen oder zu erneuern. Begründung: Der Zustand der Sitzgelegenheiten an der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße ist nicht mehr ansehnlich und lädt auch nicht mehr zum Verweilen ein. Damit diese wieder von den Anwohnern und Spaziergängern genutzt werden, ist eine Instandsetzung notwendig. Quelle: eigene Bilder Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5743 2024 Die Vorlage OF 1310/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1311/1 Betreff: Parkverbotsschilder an der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße zurückversetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Parkverbotsschilder (Parkverbot: Freitags von 6-20 h) an der Ecke Frankenallee/ Krifteler Straße um ca. 20 Meter zurückzuversetzen - sprich die Schilder auf Höhe der Begrenzung des Kinderspielplatzes Quäkerwiese zu installieren (siehe markiertes Bild unten). Begründung: Die Parkverbotsschilder wurden aufgrund des freitags stattfindenden Gallusmarktes zwischen der Ecke Frankenallee/Schwalbacher Straße und der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße (aus der Innenstadt kommend) aufgestellt. Jedoch wird der Bereich von der Begrenzung des Spielplatzes Quäkerwiese bis zur Ecke Frankenallee/Krifteler Straße nicht von den Marktteilnehmern genutzt. Der Parkdruck in der Frankenallee ist sehr hoch. Anwohner, die den Rest der Woche im zuvor genannten Bereich parken, finden freitags schwerlich eine andere Parkmöglichkeit. Deshalb sollte in dem nicht marktseitig genutzten Bereich das Parken auch freitags erlaubt sein. Hierzu sind die Parkverbotsschilder, wie oben beschrieben, zurückzuversetzen. Quelle: eigene Bilder Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1311/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2024, OF 1307/1 Betreff: Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die derzeit brach liegende Fläche für einen späteren Bau einer Schule an der Ecke Günderrodestraße / Frankenallee bis zum Baubeginn dieser Schule (voraussichtlich in 2029) verschiedenen Initiativen aus dem Gallus, die bereits mit dem Ortsbeirat in Kontakt sind, vorübergehend überlassen werden kann. Begründung: Die Schule soll nach derzeitigen Informationen frühestens 2029 gebaut werden. Die Nachbarschaft der Baumaßnahme auf dem FAZ-Areal fordert, dass die Flächen nicht vollständig an die Baumaßnahme auf dem restlichen FAZ-Areal zum Beispiel für eine Baustelleneinrichtung vermietet werden, sondern dass Lärmschutz-maßnahmen für die Anwohnenden ergriffen werden. Die Aufstellung von Containern für verschiedene Initiativen würde helfen, die brach liegende Fläche zu beleben und eine soziale Kontrolle bis zum Beginn der Baumaßnahme zu bieten. Grafik: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5740 2024 Die Vorlage OF 1307/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen Die Partei (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1306/1 Betreff: Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee und Umsetzung des Kotbeutelspenders Vorgang: OM 4322/23 OBR 1; ST 2166/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob ein eingezäunter Hundeauslaufbereich auf dem Mittelstreifen der Frankenallee zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße eingerichtet werden kann. In diesem Zuge soll der Hundekotbeutelspender an der Kreuzung Frankenallee / Hellerhofstraße in direkte Nähe der Eingänge der eingezäunten Hundewiese verlegt werden, um Mißbrauch der Beutel als Sitzunterlage durch eine bessere Einsehbarkeit und soziale Kontrolle zu erschweren. Begründung: Die Wiese wird von Menschen nicht genutzt. Um den bestehenden Platz von ca. 70m x 15m effizient zu nutzen und den sich dort ohnehin auslaufenden Hunden gerecht zu werden, soll eine umzäunte Hundewiese geschaffen werden, in der sich die Tiere ohne Leine frei bewegen können. Sofern sich die Nutzung bewährt, können kleinere Spielgeräte/Hindernisse für die Hunde auf der Wiese sowie ein Trampelpfad für die Menschen in der Mitte der Fläche eingerichtet werden. Der bestehende Spender für Hundekotbeutel an der Kreuzung Frankenallee / Hellerhofstraße wurde zuletzt als "Sitzunterlagenspender" fehlgenutzt. Eine Versetzung des Kotbeutelspenders an einen Zugang bietet sich daher an. Mit ST 2166 / 2023 hatte der Magistrat beispielsweise in Kalbach/Riedberg bereits eine eingezäunte Hundewiese zugesagt. Fotos: Manuel Denkwitz Planübersicht: Geoportal, Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4322 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2166 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5739 2024 Die Vorlage OF 1306/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1309/1 Betreff: Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seitliche Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Heinrichstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem für Radfahrende, so umsetzen zu lassen, dass sie seitlich des Baumstamms sichtbar wird. Begründung: Bei blendender Sonne ist die obere Ampel am Ausleger nur schwer erkennbar. Auto- und Radfahrende sind dann umso mehr auf die Lichtzeichen am Fahrbahnrand angewiesen. Für Radfahrende sind diese erst "im letzten Moment" erkennbar und verursachen damit des Öfteren gefährliche Situationen. Eine Meldung im Mängelmelder führte bisher leider nicht zu einer Umsetzung. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5742 2024 Die Vorlage OF 1309/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - Fehlender Gehweg Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: OA 382/19 OBR 11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, wie in der ST 865 vom 06.05.2024 vor-geschlagen, einen Bebauungsplan für das Straßenteilstück der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück aufzustellen. Der Bebauungsplan muss die betreffenden Flächen als öffentliche Verkehrsfläche ausweisen. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche im Eigentum der Stadt Frankfurt/Main Begründung: Dieses Straßenteilstück besitzt keinen Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und dem Eintracht-Gelände in die Gelastrasse und weiter nach Enkheim zu gehen oder mit Rad / Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel, Fahrzeuge, die von Seckbach kommen, sehen die Füßgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit nunmehr 20 Jahren versucht die Stadt die restlichen Teilstücke zu kaufen und hat in der ST 865 vermerkt, daß es keine Aussicht gibt, die übrigen 9 Grundstückseigner zum Verkauf zu überzeugen. In der ST 865 wird darauf verwiesen, daß nur im Rahmen eines Bebauungsplanes Grundstücksstreifen enteignet werden können. Diese Streifen sind schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Aus diesem Grund fordern wir eine langfristige Lösung für den Gehweg im Rahmen eines Bebauungsplanes für diesen Straßenabschnitt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 473 2024 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2024, OF 1288/1 Betreff: Kurzzeitparkplätze für die Krabbelstube in der Frankenallee 23 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwei Parkplätze auf der Frankenallee gegenüber Hausnummer 23/25 in der linken Parkbucht in Fahrtrichtung stadteinwärts mit einem eingeschränkten Halteverbot versehen oder in Kurzzeitparkplätze von 7.30-9.00 Uhr und 14.30-17.00 Uhr umwandeln zu lassen, damit Eltern ihre Kleinkinder sicher in die Krabbelstube in der Frankenallee 23 mit dem PKW bringen oder diese wieder abholen können. Zu den übrigen Zeiten sollen Anwohnende uneingeschränkt parken dürfen. Im unmittelbaren Umfeld der Krabbelstube sollen an geeigneter Stelle fünf Fahrradbügel installiert werden, um auch der Nachfrage durch Eltern mit Lastenrädern und Fahrrädern nachzukommen. Bei der anstehenden Planung und Ausgestaltung der fahrradfreundlichen Nebenstraße Frankenallee soll der Magistrat die Krabbelstube angemessen berücksichtigen. Begründung: Die Krabbelstube Frankenallee 23 besteht seit Februar 2023 und hat bisher keine Kurzzeit-Parkmöglichkeiten in ihrer direkten Umgebung. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 63 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5545 2024 Die Vorlage OF 1288/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP und Die Partei (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1266/1 Betreff: Radweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung zur Gutleutstraße aus Richtung Mainzer Landstraße kommend baulich zu sichern, sodass dort nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Quelle: Privat Parkende Fahrzeuge behindern dort nicht nur den Radweg, sondern behindern während des Einparkens auch alle anderen Fahrzeuge, welche in die Kreuzung einfahren möchten. Quelle: Google (m) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1389/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2024 1. Die Vorlage OF 1266/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1380/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1260/1 Betreff: Ein Taubenhaus für das Europaviertel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Stadttaubenprojektes ein Taubenhaus auf dem Dach der neuen Grundschule Europaviertel zu errichten und zu betreiben. Begründung: Zahlreiche Wohngebäude im Europaviertel werden von Tauben heimgesucht. Insbesondere an Gesimsen von Gebäuden finden sie ideale Lebensbedingungen vor, um zu nisten und sich vermehren zu können. Gesimse, Fassaden, Fensterbänke, Balkone und Fahrradbügel sind teils erheblich verunreinigt, sodass man mit der Reinigung, teils an schwer zugänglichen Stellen, was den Einsatz einer kostenintensiven Arbeitsbühne erfordert, nicht mehr nachkommt und erhebliche Kosten für die Bewohner entstehen. Teilweise können aufgrund der beträchtlichen Verkotung Fenster nicht mehr zum Lüften geöffnet werden oder Balkone nicht mehr genutzt werden, was zu katastrophalen hygienischen Zuständen führt. Bei Regen vermischt sich der aggressive Kot mit Regenwasser und spritzt gegen die Fassade oder läuft entlang der Fassade herunter, was zu erheblichen Schäden und Folgekosten führt. Zahlreiche Reinigungsfirmen haben eine Anfrage zur Reinigung bereits abgelehnt. Der Kot kann nicht einfach weggespült werden, sondern muss aufgefangen werden. Da zuletzt diverse Taubenhäuser abgebaut oder zerstört wurden (Westbahnhof, Parkhaus Konstabler Wache, Parkhaus Hauptwache, Mainufer), hat sich das Problem erheblich verschärft. Das Taubenhaus in der Frankenallee hat bisher nicht zur Besserung im Europaviertel beigetragen, da es von den Tauben nicht angenommen wurde. Daher wird ein neues Taubenhaus standortnah für die bestehende Population dringend benötigt, da Tauben relativ standorttreu sind. Das Taubenhaus muss unter Einbeziehung des Stadttaubenprojektes errichtet und betrieben werden, da der Verein über die notwendige Expertise verfügt. Eine Schule ist als Standort gut geeignet, da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt und ausreichend hoch ist. Beeinträchtigungen sind durch das Taubenhaus nicht mehr zu erwarten, als sie ohnehin schon durch die aktuelle Population bestehen. Die Beeinträchtigungen werden sogar abnehmen, da sich die Tauben sodann vermehrt im Taubenhaus aufhalten und nicht mehr draußen. Durch den Austausch der gelegten Eier durch Attrappen erfolgt eine schonende und tierfreundliche Reduzierung der Population. Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 12 Die Antragstellende Fraktion ergänzt den Antragstenor der Vorlage OF 1260/1 wie folgt: "Es muss sichergestellt sein, dass die Taubenpopulation durch geeignete Maßnahmen reduziert wird (Eiertausch). Die hierfür finanziell notwendigen Mittel müssen dauerhaft für den Betrieb des Taubenhauses bereitgestellt werden. Sollte sich das Taubenhaus als nicht wirksam erweisen, um die Taubenpopulation einzudämmen oder signifikante hygienische Probleme nach sich ziehen, ist das Taubenhaus wieder abzubauen." Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1260/1 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5527 2024 1. Der erste Absatz der Vorlage OF 1260/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der zweite Absatz der Vorlage OF 1260/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: 5 GRÜNE, 1 SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und 1 SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 622/11 Betreff: Radweg Flinschstraße Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und zu berichten, wie die Flinschstraße umgestaltet werden kann, damit sie dem Anspruch einer Haupt Radwegeverbindung gerecht werden kann. Dabei sollen die Vor- und Nachteile aufgezeigt werden, die mit der Wiederherstellung des ehemaligen Radweges verbunden sind. Demgegenüber gestellt werden sollen die Vor- und Nachteile einer Radwegeführung auf der Fahrbahn. Der Bericht soll auch aufzeigen, in welchem Zeitraum die Umsetzung der Planungen erfolgen kann. Begründung: Die Flinschstraße ist als Haupt-Radwegeverbindung genannt, wird diesem Anspruch jedoch bisher nicht gerecht. Der ehemalige Radweg wird inzwischen durchweg als Parkfläche genutzt, die Straße selbst ist zwar breit, jedoch nicht in verschiedene Fahrspuren aufgegliedert und teilweise ist der Straßenbelag in einem sehr schlechten Zustand. Eine sichere Nutzung der Flinschstraße für Radfahrer ist momentan kaum möglich, eine Umgestaltung steht deshalb auch unter einem erheblichen Zeitdruck Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 947 2024 Die Vorlage OF 622/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1020/6 Betreff: Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter? Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Areal des sogenannten "Nieder Lochs" (Bereich zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied) zu beantworten: - Wann wird mit dem 2. Bauabschnitt zur Schließung des Nieder Lochs begonnen? - Welche Gründe stehen der Realisierung dieses 2. Bauabschnitts aktuell entgegen? - Ist dieser Bauabschnitt mit der Neuplanung des "Nieder Tors" / Wendeschleife verknüpft? - Sofern in den nächsten Jahren keine Baufortführung geplant ist: Soll der wie eine Bauruine wirkende unbebaute Bereich des Nieder Lochs unverändert jahrelang einen hässlichen Anblick bieten oder würde es hier auch ohne 2. Bauabschnitt eine bauliche Veränderung geben? Begründung: Seit einigen Jahren wurde das zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied gelegene Areal zu einem großen Teil mit Wohnhäusern bebaut und hat sich sehr gut in den Stadtteil Nied eingefügt. Allerdings lässt die weitere Bebauung des noch übrig gebliebenen Teils des Nieder Lochs zwischen 1. Bauabschnitt und der Straßenbahn-Wendeschliefe immer noch auf sich warten. Hier war auch ein neuer Supermarkt geplant. Der noch nicht bebaute Bereich ist eine hässliche Bauruine und sollte darum entweder zügig bebaut oder zumindest baulich so verändert werden, dass der Bereich wieder gepflegt aussieht. Im Dezember 2018 berichtete der ehemalige OB Feldmann, dass mit dem 2. Bauabschnitt begonnen werde, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft die Bauarbeiten für eine neue Wendeschleife der Straßenbahn und einen Kreisverkehr abgeschlossen seien. Wenn diese Aussage noch aktuell ist, würde der nächste Bauabschnitt erst am "St. Nimmerleinstag" beginnen, weil mit den Planungen für das Vorhaben "Nieder Tor" / Wendeschleife nach Aussagen der Stadt frühestens in diesem Jahr begonnen wird. Dieser unfertige Bereich sollte aber auf keinen Fall die nächsten 20 Jahre im gleichen Zustand verbleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 953 2024 Die Vorlage OF 1020/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2024, OF 1251/1 Betreff: Kurzzeitparkplätze für die östliche Frankenallee Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Frankenallee gegenüber Hausnummer 25 in der linken Parkbucht in Fahrtrichtung stadteinwärts die letzten beiden Parkplätze in Kurzzeitparkplätze umzuwandeln, wo von Mo-Fr von 07:00-17:00 Uhr für maximal 30 Minuten mit Parkscheibe geparkt werden darf. Zu den übrigen Zeiten dürfen Anwohner uneingeschränkt parken. Bei der geplanten Ausgestaltung der Frankenallee zur Fahrradstraße möge der Magistrat die Krabbelstube angemessen berücksichtigen. Begründung: In der Frankenallee 23 gibt es seit Februar 2023 eine Krabbelstube für Kinder unter drei Jahren. Damit Eltern Ihre Kinder sicher aus dem Auto zur Krabbelstube bringen und wieder abholen können, werden entsprechende Parkflächen in der Nähe der Krabbelstube benötigt. Quelle: Privat / SVZ, MICHAEL BEITIEN (m) Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.04.2024, OF 1221/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1221/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1251/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1252/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. 1 GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen 5 GRÜNE und SPD (= Annahme)
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2024, OF 1252/1 Betreff: Kurzzeitparken für die Krabbelstube Frankenallee 23 ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Krabbelstube in der Frankenallee 23 zwei markierte PKW-Halteflächen mit dem Schild "Eingeschränktes Halteverbot" auf der in der Grafik mit der Nr. "1.)" Fläche einrichten zu lassen. Falls dies nicht umsetzbar ist, möge der Magistrat zwei der bestehenden PKW-Parkplätze auf der Frankenallee vor Hausnummer 25 mit dem Schild "Eingeschränktes Halteverbot", "7 Uhr - 17 Uhr" zu versehen (In der Grafik = "2.)", damit Eltern, deren Kinder die Krabbelstube in der Frankenallee 23 nutzen und sie mit dem PKW zur Einrichtung bringen, eine Möglichkeit erhalten, ihre Kinder kurz in die Einrichtung zu bringen oder diese abzuholen. Bei der anstehenden Ausgestaltung der Fahrradstraße Frankenallee und der Gestaltung des Güterplatzes und der Europa-Allee möge der Magistrat die Krabbelstube angemessen berücksichtigen und einbeziehen. Begründung: Die Krabbelstube Frankenallee 23 besteht seit Februar 2023 und hat bisher keine Kurzzeitparkmöglichkeiten in ihrer direkten Umgebung. Grafik: Geoportal, Markierungen Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.04.2024, OF 1221/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1221/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1251/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1252/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. 1 GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen 5 GRÜNE und SPD (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 605/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 29 2024 Die Vorlage OF 605/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 616/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04.Grundstücks-und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt der Jahre 2024 und 2025 werden Mittel in Höhe von je 100 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Kurzfristig muss der Vorplatz des Bunkers in der Schäfflestraße neu geteert werden. Begründung: Dieser Antrag wird seit dem Ankauf der Bunker durch die Stadt Frankfurt gestellt. Leider wurde er bisher immer abgelehnt. Die Situation vor Ort wird aber nicht besser. Ein gutes Beispiel, was geschieht, wenn städtisches Eigentum nicht gepflegt wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 39 2024 Die Vorlage OF 616/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 606/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2024/2025 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser wird, werden die Anwohner*innen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", ist katastrophal und verursacht zusätzlichen Lärm. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Rest der Flächen muss so saniert werden, dass die Straßen die nächsten Winter überstehen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 30 2024 Die Vorlage OF 606/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Straße Am Erlenbruch aus dem Antrag entfernt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 1216/1 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für Zufußgehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof / Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5395 2024 Die Vorlage OF 1216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: Linke, Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1221/1 Betreff: Kurzzeitparkplätze für die östliche Frankenallee Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Frankenallee gegenüber Hausnummer 25 in der linken Parkbucht in Fahrtrichtung stadteinwärts die letzten beiden Parkplätze in Kurzzeitparkplätze umzuwandeln, wo von Mo-Fr von 07:00-17:00 Uhr für maximal 30 Minuten mit Parkscheibe geparkt werden darf. Zu den übrigen Zeiten darf uneingeschränkt geparkt werden. Begründung: In der Frankenallee 23 gibt es seit Februar 2023 eine Krabbelstube für Kinder unter drei Jahren. Damit Eltern Ihre Kinder sicher aus dem Auto zur Krabbelstube bringen können, werden entsprechende Parkflächen in der Nähe der Krabbelstube benötigt. . Quelle: Privat/SVZ, MICHAEL BEITIEN (m) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.04.2024, OF 1251/1 Antrag vom 22.04.2024, OF 1252/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1221/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1251/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1252/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. 1 GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen 5 GRÜNE und SPD (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1227/1 Betreff: Taubenplage im Europaviertel bekämpfen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Überpopulation von Tauben im Europaviertel eine Falknerei mit der Ansiedlung eines Greifvogels im Europaviertel zu beauftragen, um eine natürliche und ökologische Vergrämung von Tauben zu ermöglichen. Begründung: Zahlreiche Wohngebäude im Europaviertel werden von Tauben heimgesucht. Insbesondere an Gesimsen von Gebäuden finden sie ideale Lebensbedingungen vor, um zu nisten und sich vermehren zu können. Gesimse, Fassaden, Fensterbänke, Balkone und Fahrradbügel sind teils erheblich verunreinigt, sodass man mit der Reinigung, teils an schwer zugänglichen Stellen, was den Einsatz einer kostenintensiven Arbeitsbühne erfordert, nicht mehr nachkommt und erhebliche Kosten für die Bewohner entstehen. Teilweise können aufgrund der beträchtlichen Verkotung Fenster nicht mehr zum Lüften geöffnet werden oder Balkone nicht mehr genutzt werden, was zu katastrophalen hygienischen Zuständen führt. Bei Regen vermischt sich der aggressive Kot mit Regenwasser und spritzt gegen die Fassade oder läuft entlang der Fassade herunter, was zu erheblichen Schäden und Folgekosten führt. Zahlreiche Reinigungsfirmen haben eine Anfrage zur Reinigung bereits abgelehnt. Der Kot kann nicht einfach weggespült werden, sondern muss aufgefangen werden. Die in der Vergangenheit abgebauten Taubenhäuser haben die Problematik erheblich verschärft und das Taubenhaus in der Frankenallee hat bisher nicht zur Besserung im Europaviertel beigetragen. Ferner ist ein Mix aus unterschiedlichen Maßnahmen notwendig, um das Problem in den Griff zu bekommen. Insbesondere der Falke ist einer der Greifvogelarten, der von Natur aus in Städten vorkommt und somit zu einer natürlichen Vergrämung von Tauben beitragen kann. Leider finden Greifvögel immer weniger Nistplätze in Städten, weshalb diese durch Unterstützung einer Falknerei angesiedelt werden müssen, um ein ökologisches Gleichgewicht sicherzustellen. ... Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1227/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1206/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Taubenschutzgitter an der Galluswarte - Ausgang Frankenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Taubenschutzgitter unter der Brücke der S-Bahn-Station Galluswarte, Ausgang Frankenallee, werden die nötigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Zustände unter der Bahnbrücke an der Galluswarte, Ausgang Frankenallee sind seit Jahren katastrophal. Die Gehwege sind mit Taubenkot übersät. Die Radbügel in der Mitte der Frankenallee werden nicht benutzt, da jeder Radfahrer befürchten muss, dass sein Rad mit Taubenkot verschmutzt wird. Entsprechend sieht auch die Bushaltestelle aus. Der Ortsbeirat hat schon öfter Maßnahmen gefordert, passiert ist nichts. An der Bahnunterführung Galluswarte, Ausgang Mainzer Landstraße, wurden bereits Taubenschutzgitter an der Unterseite der Bahnbrücke angebracht. Die Zustände haben sich daraufhin erheblich verbessert. Dies soll auch an der Bahnunterführung Ausgang Frankenallee umgesetzt werden, so dass Passanten, wartende Busnutzer, Radfahrer u.a. nicht fürchten müssen, dass sie von oben Taubenkot trifft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 87 2024 Die Vorlage OF 1206/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 1224/1 Betreff: Kurzzeitparken für die Krabbelstube Frankenallee 23 ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zwei der bestehenden PKW-Parkplätze innen auf der Frankenallee vor Hausnummer 25 mit dem Schild "Eingeschränktes Halteverbot, 7.30-9 Uhr, 14.30-17 Uhr" zu versehen, damit Eltern, deren Kinder die Krabbelstube in der Frankenallee 23 nutzen und sie mit dem PKW zur Einrichtung bringen, eine Möglichkeit erhalten ihre Kinder kurz in die Einrichtung zu bringen oder diese abzuholen. Bei der anstehenden Ausgestaltung der Fahrradstraße Frankenallee möge der Magistrat die Krabbelstube angemessen berücksichtigen. Begründung: Die Krabbelstube Frankenallee 23 besteht seit Februar 2023 und hat bisher keine Kurzzeitparkmöglichkeiten in ihrer direkten Umgebung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1224/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Betreff: Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen Die südliche Elektronstraße von der Eisenbahn bis zum Main ist für den nach dem Abbruch der Omega-Brücke stark angestiegenen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal. Autos fahren auf den Bürgersteig, manchmal geht es überhaupt nicht mehr vorwärts, die Straße ist eigentlich nicht für den Begegnungsverkehr von LKW und den ausschließlich in südliche Richtung fahrenden Bussen geeignet, die Anwohner*innen leiden sehr. Die Einmündung aus der Linkstraße in die Elektronstraße wird zum zusätzlichen Problem, weil da oft Stau entsteht und sich große Autos, Busse und LKWs gegenseitig blockieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der südlichen Elektronstraße von der Schranke in Richtung Main eine Erleichterung der Situation schaffen würde. Begründung: Eine Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass man in Richtung Norden immer den Umweg über Stroofstraße - Mainzer Landstraße in Kauf nehmen müsste. Das geschieht allerdings auch heute schon, da viele Autofahrende inzwischen sowieso, um den Stau und das Warten an der Schranke zu vermeiden, diesen Weg wählen. Dafür würde der Verkehr in südlicher Richtung jedoch wieder flüssig und es würde allgemein viel ruhiger werden. Mehrere Bürger*innen haben eine Einbahnstraßenlösung in die aktuelle Diskussion gebracht und erwarten eine Einschätzung des Magistrates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 986/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 996/6 Betreff: Nied: Planungsstand der IGS 15 am Standort Mainzer Landstraße 701 Vorgang: OM 5694/20 OBR 6; ST 473/23 Nach der Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 ist das Gelände an der Mainzer Landstraße 701 nach eingehender Prüfung geeignet für einen Schulstandort. Zusammen mit Vertretern der Schulgemeinde wurde die Phase 0 für eine 6-zügige IGS erfolgreich abgeschlossen. Die benötigten Mittel wurden für den Haushalt 2023 angemeldet. Die Baugenehmigung der IGS 15 an ihrem aktuellen Interimsstandort in der Palleskestraße endet 2025. Um eine erneute Verlängerung zu vermeiden ist geplant, dass der Neubau an der Mainzer Landstraße 701 bis 2025/2026 abgeschlossen sein soll. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Wie ist der aktuelle Planungsstand und kann der in der Stellungnahme ST473 genannte Zeitpunkt des Umzugs gehalten werden? Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5694 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 924 2024 Die Vorlage OF 996/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 584/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen der Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Vorgang: EA 14/23 OBR 11; B 399/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf die B 399 des Magistrats vom 20.10.2023 sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um die Realisierung einer Rad- und Fußwegsergänzung (ca. 500m an der Wegeverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West) über Wilhelmsbader Weg und Kilianstädter Straße nach Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu ermöglichen. Hiermit ist eine Wegeverbindung, die unter sicherheitsrelevanten Aspekten auch im Winterhalbjahr eine Alternative zur Wegeführung durch den Fechenheimer Wald darstellt, zu schaffen. Gegebenenfalls ist dieser Wegabschnitt als Teil des Schnellradwegs nach Hanau in seiner Realisierung vorzuziehen. Begründung: Lediglich eine ca. 500m lange Strecke fehlt für die oben beschriebene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine gute, sichere und schnelle Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren, um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. Auch heute schon wird diese Wegeführung durch den Radverkehr stark genutzt. Auf Grund des Landstraßencharakters und der oft überhöhten und nicht kontrollierten Geschwindigkeit des KFZ Verkehrs auf diesem Straßenstück, fahren die meisten Radfahrer:innen aus Sicherheitsgründen auf einem schmalen Gehweg, der sich in einem ungepflegten - Büsche, die in den Wegebereich hineinwachsen - und oberflächentechnisch schlechten Zustand befindet. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 14 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 399 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 10 2024 Die Vorlage OF 584/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 940/6 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und hoch zur A 5 auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befindet sich auf der östlichen Seite der A 5 Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und sind Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass hier die Angsträume beseitigt werden und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 567/11 Betreff: Fehlende Hortplätze für den Riederwald bereitstellen! Vorgang: OM 4549/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Hortplätze im Riederwald reichen nicht aus. Daher hatte der Ortsbeirat 11 am 9.10.23 (OM4549) den Magistrat gebeten zu überprüfen ob die, seit dem Auszug der Reichsbürger, leerstehende Gaststätte "Am Erlenbruch 94" sich zur Zwischennutzung für die Kinderbetreuung eignet. Der OBR bittet die Ergebnisse dieser Prüfung mitzuteilen und falls diese Räumlichkeiten nicht genutzt werden können, Alternativvorschläge zur Schaffung der notwendigen Betreuungsplätze zu unterbreiten. Begründung: Aktuell fehlen in der Nachmittagsbetreuung im Riederwald Plätze. Die Situation wird sich im Laufe des Jahres 2024 weiter verschlechtern. Da die Räumlichkeiten in der Pestalozzi-Schule belegt und nicht erweiterbar sind, müssen alle Alternativen schnellst möglichst geprüft werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4549 Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 557/11 Betreff: Quietschgeräusche der U 4 mindern Vorgang: OM 4344/23 OBR 11; ST 58/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat hat auf einen Antrag des OBR 11 mit seiner Stellungnahme (ST58 vom 8.1.2024) eine Inspizierung im Bereich des Gleisdreiecks, Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Vatterstraße, durch die VGF zugesagt. Das sich die Lärmbelästigung beim Abbiegen von Straßen- und U-Bahnen nicht reduziert hat, fragt der Ortsbeirat nach den Ergebnissen der Inspektion durch die VGF. Begründung: Die angekündigte Gleisverlegung im Rahmen des Baus des Riederwaldtunnels findet in unbestimmter Ferne statt. Bis dahin muss eine Lösung für die Anwohner*innen gegen die massive Lärmbelästigung gefunden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4344 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1171/1 Betreff: Wasserspender an den Spiel- und Sportanlagen im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge die Aufstellung von Trinkwasserspendern an folgenden Orten in der Nähe von Kinderspielplätzen prüfen und umsetzen lassen: - Lotte-Specht-Park - Gleisfeldpark - Galluspark - Frankenallee (renovierter Eisenbahnspielplatz) Begründung: Die Bürger*innen wünschen sich seit geraumer Zeit die Einrichtung von öffentlichen Wasserspendern im Umfeld von Spielplätzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5226 2024 Die Vorlage OF 1171/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2024, OF 555/11 Betreff: Signaltechnische Sicherung des Bahnübergangs FSV-Stadion Vorgang: OM 3209/22 OBR 11; ST 55/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bedankt sich für die Stellungnahme des Magistrats, in der dieser zusagt, "eine signaltechnische Sicherung des Bahnübergangs und die Notwendigkeit einer baulichen Überplanung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Bahnübergangs sowie der Zufahrtssituation zum FSV-Stadion prüfen zu lassen". Angesichts der Unfallgefahren fragt der Ortsbeirat, wann mit dieser Gesamtbetrachtung und der Umsetzung der Ergebnisse zu rechnen ist? Begründung: Der Bahnübergang am FSV-Stadion ist der Einzige im Zuge der Straße "Am Erlenbruch", welcher nicht signaltechnisch gesichert ist. Die Unfallgefahren bestehen aktuell fort. Im vergangenen Jahr wurde ein Auto von der U-Bahn eingequetscht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3209 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 55 Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 1150/1 Betreff: Kunstobjekte der FAZ für die Nachwelt sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Kunstobjekte auf den abzureißenden Liegenschaften im FAZ-Areal für die Nachwelt zu sichern. Insbesondere handelt es sich dabei um - das weltbekannte männliche FAZ-Emblem - das weiße, weibliche FAZ-Emblem am FAZ-Hochhaus in der Mainzer Landstraße - die Plastik "Die Lesenden" - die sog. "Ackermänner" (10 große Betonplatten), die allesamt von Mitarbeitenden des Historischen Museums und des Kulturamts bereits als erhaltenswert eingeschätzt werden. Die Kunstobjekte sollen im Idealfall in den städtischen Bestand aufgenommen werden, hilfsweise wird der Magistrat gebeten, den Erhalt der Kunstobjekte durch die derzeitigen Eigentümer sicherzustellen. Begründung: Der Abriss der Bestandsgebäude auf dem ehemaligen FAZ-Areal an der Hellerhofstraße schreitet voran. Erst am Wochenende hat die Antragsteller die Nachricht erreicht, dass die "Ackermänner" bereits demontiert sind. Um den Erhalt der Kunstobjekte sicherzustellen, ist ein schnelles Eingreifen des Magistrats geboten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 63 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5098 2024 Die Vorlage OF 1150/1 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme; bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2024, OF 548/11 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Karl-Marx-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Karl-Marx-Straße zwischen Raiffeisen- und Schlettweinstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2 StVO) umzuwidmen. Begründung: Dieses Teilstück der Karl-Marx-Straße ist bis dato eine reguläre Einbahnstraße in südlicher Fahrtrichtung mit einer angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Boden-/Straßenbelag ist analog dem des verkehrsberuhigten Bereichs Schlettweinstraße gestaltet. Gehwege als "Fahrbahnbegrenzung" sind nicht vorhanden, so dass die Zugänge von den anliegenden Wohnhäusern direkt auf die Fahrbahn münden. Dadurch ist, insbesondere für die Fußgänger, ein erhebliches Gefährdungspotenzial gegeben. Werden - in Fahrtrichtung links - Personen, welche die Fahrbahn von den Grundstücken heraus betreten wollen, u.U. rechtzeitig bemerkt, so ist dies auf der rechten Fahrbahnseite durch die parkenden Fahrzeuge nicht mehr gegeben. Des Weiteren gibt es regelmäßig Konfliktsituationen zwischen Fahrzeugführern und Fußgängern. Aufgrund des Bodenbelags und der fehlenden Gehwege sehen die Fußgänger diesen Teil der Karl-Marx-Straße auch als verkehrsberuhigten Bereich, bzw. "Spielstraße" an, während die Fahrzeugführer auf ihrem vermeintlichen Recht des Bevorrechtigten beharren. Somit sind für die Umwidmung, außer den Kosten für die Beschilderung, keine weiteren Aufwendungen vor Ort notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5064 2024 Die Vorlage OF 548/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der folgende Satz dem Tenor beigefügt wird: "Dabei ist zu beachten, dass die Eingänge zu den Häusern nicht durch geparkte Autos versperrt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2024, OF 1127/1 Betreff: Sondernutzungen und Insolvenzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der Baustelle Frankenallee 98-102 herrscht seit September 2023 Stillstand, nachdem die PROJECT PW Frankenallee 98-102 Frankfurt GmbH & Co. KG im gleichen Zeitraum Insolvenz angemeldet hat. Dennoch ist der Gehweg noch immer durch die Baustelleneinrichtung blockiert. Aktuell sogar so, dass der Zugang zum Haus Nummer 96 nicht mehr über den Gehweg möglich ist. Foto und Bearbeitung: Aljoscha Kreß Nach mehrfachem Nachfragen erklärt das Zuständige Fachamt: "leider sind uns hier die Hände gebunden, da die ausführende Firma in Insolvenz gegangen ist.[. ] Wir versuchen über die Baustellenabsicherungsfirma eine Lösung herbeizuführen, wobei auch hier nur Maßnahmen ergriffen werden können, wenn der Insolvenzverwalter diesem zustimmt." Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: - Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Kommune Baustellen-einrichtungen die nicht (mehr) der Sondernutzungsgenehmigung entsprechen wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen? - Wie häufig werden Baustelleneinrichtungen daraufhin kontrolliert ob sie noch dem genehmigten Zustand entsprechen? - Wie lange müssen die Bürgerinnen und Bürger diese Baustellen-einrichtungen noch ertragen? - Hält der Magistrat den Weg über den Mittelstreifen der Frankenallee für eine echte Alternative zum Gehweg? Gilt dies auch bei Schnee und Eis? - Wie sollen Bewohn:innen, Besucher:innen usw. das Haus Frankenallee 96 sicher erreichen? - Kann Kindern aus dem Haus Frankenallee 96 als Schulweg tatsächlich nur der Weg über die Fahrbahn angeboten werden? - Hat die Kommune auch in anderen Fällen von Eingriffen in den öffentlichen Raum keine Handlungsmöglichkeiten? - Wie würde mit auf der Fahrbahn stehenden Hindernissen verfahren werden? Gäbe es hier die gleiche Untätigkeit wie beim Gehweg? - Können erteilte Sondernutzungsgenehmigungen widerrufen werden? - Genügt es beim Vorliegen einer Sondernutzungsgenehmigung Insolvenz an zu melden um öffentlichen Raum dauerhaft privat zu nutzen und die Allgemeinheit so faktisch zu Enteignen? - Beabsichtigt der Magistrat zukünftig beim Erteilen von Sondernutzungsgenehmigungen für Baustelleneinrichtungen Sicherheiten zu verlangen, um im Falle einer Insolvenz des Bauträgers den öffentlichen Raum wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen? - Gedenkt der Magistrat zukünftig beim Erteilen von Sondernutzungsgenehmigungen für Baustelleneinrichtungen statt zu Fuß gehende zu Belasten vorrangig Einschränkungen für den motorisierten Verkehr hin zu nehmen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 849 2024 Die Vorlage OF 1127/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 1120/1 Betreff: Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Gehwege rund um die Autovermietung in der Flörsheimer Straße 1 / Ecke Mainzer Landstraße freigehalten werden. Dort parken und rangieren nahezu dauerhaft zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung, obwohl kaum Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden sind. Außerdem soll der Magistrat Grundstückseigentümer und Mieter auffordern, die legalen Stellplätze eindeutig markieren zu lassen. Sollten Eigentümer und Mieter nicht tätig werden, soll der Magistrat Poller anbringen lassen, um eine Gefährdung von Fußgehenden zu minimieren. Begründung: Zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung "enterprise" und deren Kunden parken teilweise oder ganz auf den Gehwegen der Flörsheimer Straße und Mainzer Landstraße. Sie schränken die Gehwegbreite erheblich ein, blockieren sie gänzlich oder gefährden Fußgehende beim Rangieren. Fotos: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5077 2024 Die Vorlage OF 1120/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Betreff: Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück) Vorgang: B 381/05; V 1514/15 OBR 11; ST 297/16; OM 317/16 OBR 11; ST 1380/16; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19; OA 382/19 OBR11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen, zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, benötigten Grundstücksflächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Erwerbsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Können die nicht verkaufsbereiten Eigentümer der benötigten Grundstücksflächen, trotz fehlendem Bebauungsplan aber vorhandenem Allgemeinwohl, enteignet werden? 5. Welche weiteren Möglichkeiten hat der Magistrat, um den Erwerb der benötigten Grundstücksflächen, gegen den Willen der nicht zum Verkauf bereiten Eigentümer, durchzusetzen? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 5. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger/innen nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Flinschstraße 67 durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 16.11.2015, V 1514 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 317 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5063 2024 Die Vorlage OF 547/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 1123/1 Betreff: Baustellen in der Kölner Straße 70, 72 und 76 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf den Baustellen Kölner Straße 70, 72, 76 die Bauarbeiten eingestellt wurden und bejahendenfalls den dort gesperrten öffentlichen Straßenraum wieder freizugeben. Begründung: Auf den vorbezeichneten Baustellen scheint seit Monaten keine Bautätigkeit mehr stattzufinden. Der Bereich ist vermüllt und macht insgesamt einen verwahrlosten Eindruck. Der Bürgersteig ist immer noch gesperrt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5080 2024 Die Vorlage OF 1123/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1082/1 Betreff: Jahrelange Behinderung der Buslinie 52 am Haus Gallus endlich beseitigen! Vorgang: OM 6141/20 OBR 1, ST 224/21 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich seine Ankündigung aus ST 224 vom 08.02.2021 umsetzen zu lassen wie folgt: "Damit der Linienbus weniger behindert wird, entfallen in der Frankenallee auf Höhe der Hausnummer 80 zwei KFZ-Stellplätze. Darüber hinaus wird die Querungssituation für Fußgänger aus der Grünanlage verbessert. In dem genannten Bereich werden zugleich notwendige Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen." Begründung: Bereits im Juni 2020 hat der Ortsbeirat diese Forderungen in OM 6141 aufgestellt, die der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 224 in 2021 befürwortete und umsetzen wollte. Passiert ist bisher leider nichts. Tag und Nacht werden die Busse der Linie 52 durch parkende Autos in der Frankenallee nach der Bushaltestelle "Haus Gallus" in Richtung Gallus/Europaviertel behindert. Fahrzeuge parken rechts und links der Fahrbahn. Die verbleibende Fahrbahnbreite vor Hausnummer 80 ist jedoch nicht breit genug, um die Busse der Linie 52 ungehindert durchfahren zu lassen. Das versierte Busfahrpersonal jongliert die Busse vorbei an Außenspiegeln und Kotflügeln und hofft, keinen Schaden an Bus und PKW anzurichten. Verspätungen sind leider die Regel. Eine Fußquerungsmöglichkeit vom Mittelstreifen in Richtung Bushaltestelle wäre genauso vorteilhaft wie weitere Fahrradstellplätze für Fahrgäste von Bus und S-Bahn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6141 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 224 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4956 2024 Die Vorlage OF 1082/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1085/1 Betreff: Sind die Planungen zum Güterplatz noch zeitgemäß? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 zeitnah folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Magistrat der Meinung, dass die mittlerweile veraltete Planung den Anforderungen an eine klimaresiliente Planung und den Vorgaben des mittlerweile gültigen Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung entspricht? 2. Beabsichtigt der Magistrat, anhand dieser Leitlinien die Planungen der Grünfläche klimaangepasst überarbeiten zu lassen? 3. Beabsichtigt der Magistrat, die östliche Fahrbahn und Parkplätze zwischen Mainzer Landstraße und Hohenstaufenstraße dauerhaft zu schließen und als Platz für Gastronomie und Fußgehende umzuwandeln? 4. Beabsichtigt der Magistrat, den bevorstehenden barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Güterplatz in Richtung Westen mit der Planung des Güterplatzes und dem Übergang zur U-Bahn zu koordinieren? 5. Hat der Magistrat dazu bereits Kontakt zum Wettbewerbsgewinner, dem Büro Kulka aufgenommen? 6. Hat der städtebauliche Vertrag mit Fa. Bosch noch Bestand, obwohl sich entlang des Güterplatzes gar keine Liegenschaften der Fa. Bosch mehr befinden? 7. Wie sieht der Zeitplan des Magistrats aus und wann sollen Planung, Ausschreibung, Baubeginn und Fertigstellung sein? Begründung: Die Menschen im Europaviertel und Gallus warten schon sehr lange auf die Umgestaltung und Nutzung der Grünfläche Güterplatz. Die Planungen des Büros Kulka aus 2007/2008 wurden vor den Planungen der Stadtbahn ins Europaviertel und der U-Bahn-Station Güterplatz prämiert. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur und an Grünflächen und müssen daher auf den Prüfstand. Die Umplanungen sollten rechtzeitig erfolgen, um die barrierefreie Umgestaltung der Tramhaltestelle zu berücksichtigen und eine Fertigstellung bis zur Inbetriebnahme der U-Bahn nicht zu gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 828 2024 Die Vorlage OF 1085/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1087/1 Betreff: Europa-Allee zukunftsgerecht herstellen Der Magistrat wird aufgefordert, nach Fertigstellung der Stadtbahn Europaviertel die Europa-Aallee nicht wieder wie zuvor geplant wiederherstellen zu lassen, sondern den Abschnitt zwischen Skyline Plaza und Lissabonner Straße wie folgt umplanen und zeitnah herstellen zu lassen: 1. Jeweils nur eine Fahrspur für PKW je Richtung statt wie bisher zwei 2. Jeweils einen baulich getrennten und ausreichend breiten Radweg je Richtung statt einem Schutzstreifen 3. Lade- und Lieferzonen vor Geschäften und Gastronomie mit ausreichend Abstand zu der Fahrradinfrastruktur ("Dooring Zone") statt Dauerparkplätzen 4. Breite Fußwege und sichere Fußwegequerungen mit LSA-Signalisierung 5. Große entsiegelte und begrünte Flächen sowie eine weitere Baumreihe zur Kühlung, Verschattung, Versickerung und Verdunstung sowie als Lebensraum für Vögel und Insekten Begründung: Dieser Abschnitt der Europa-Allee wurde vor der Verlegung wegen der Großbaustelle zur Stadtbahn als zweispurige Raserstrecke mit Tempo 50 und vielen straßenbegleitenden Parkplätzen sowie lediglich einem schmalen Radschutzstreifen geplant und gebaut. Orkanartige Winde brausen durch die Europa-Allee, deren betonierte und asphaltierte Flächen sich im Sommer extrem aufheizen. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Nach Fertigstellung der Stadtbahn wird dort weniger PKW-Verkehr anfallen und die Buslinie M46 eingestellt. Rad- und Fußverkehr nehmen zu und benötigen ausreichend Platz. Die weiterführende Straße zum Güterplatz wird derzeit bereits schmaler als zuvor beabsichtigt geplant und eine Anbindung der Frankenallee am Bahnhof Güterplatz ist vom Tisch. Außerdem brauchen die Menschen in der Europaallee im Sommer kühlenden Schatten und ein wenig Natur vor ihrer Haustür. Auch die Außengastronomie profitiert von mehr Platz und weniger parkenden PKW. Lärm und Feinstaub werden dadurch reduziert. Das Europaviertel profitiert in Gänze von dieser Umgestaltung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1087/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4958 2024 Die Vorlage OF 1087/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2. bis 5.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 1078/1 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich! Vorgang: OM 3943/23 OBR 1; ST 2317/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie in OM 3943 unter 1. gefordert die generelle Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Rudolfstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern. Wie in ST 2317 erörtert, entfallen die bestehenden Stellplätze ersatzlos zugunsten zusätzlichen Platzes für den Fußverkehr - mit Ausnahme einer auf dem Hochbord neu einzurichtenden Lieferzone. Begründung: Mit OM 3943 beabsichtigte der Ortsbeirat nicht, statt dem Gehwegparken das Parken auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße zu erlauben. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dies dort unmöglich ist, und es ginge am Ziel des ursprünglichen Antrags (mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr) vorbei. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 85 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4821 2023 Die Vorlage OF 1078/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 1038/1 Betreff: Begrünung an der Mainzer Landstraße 404 bis 410 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für eine Bepflanzung mit Bäumen und/oder Sträuchern entlang der Mainzer Landstraße 404-410 zu sorgen. Begründung: Sommer mit immer höheren Temperaturen gehören inzwischen zur Normalität. Gerade in der Stadt trägt jeder einzelne Baum oder Strauch zur Verbesserung des Stadtklimas bei und spendet Schatten. An der Mainzer Landstraße 404-410 in Höhe des Autohauses gibt es einen rund 250 m langen Bürgersteig ohne Bäume und somit auch ohne Schatten. In der heißen Jahreszeit ist es eine regelrechte "Durststrecke" für alle Menschen, die diesen Weg an der Mainzer Landstraße nutzen. Eine Begrünung wäre zum einen gut für das Klima und zum anderen würde auch die heiße Wegstrecke im Sommer etwas erträglicher. Quelle: Eigene Bilder Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4799 2023 Die Vorlage OF 1038/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, für eine Bepflanzung mit Bäumen und/oder Sträuchern entlang der Mainzer Landstraße 404 bis 410 unter Beachtung der Verkehrssicherheit insbesondere der Radwege zu sorgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 879/6 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke so schnell wie möglich zu errichten. Insbesondere - im I. Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zu Umsetzung vorzulegen - im I. Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern - Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten - alle Möglichkeiten zu einer beschleunigten Umsetzung zu nutzen - keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen - eine örtlichen Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitung über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien (54 und 59) innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei Einführung des S-Bahn Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang Alte Falterstraße - Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen: lange Rampen auf beiden Seiten, Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen, fehlende Anbindung der Anlieger in der Alte Falterstraße, städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen sind bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann dort die Zufahrt in den unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Verfasser nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 m und 1,8 m sowie zwei je 1,5 m breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 m sowie zwei baulich getrennte Radwege von je 2 m Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 416 2023 Die Vorlage OF 879/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2023, OF 1040/1 Betreff: Gehwegparken Kostheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße unterbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gehwegparken an der Ecke Kostheimer Straße / Mainzer Landstraße mittels Poller zu unterbinden. Begründung: Aktuell parken Kraftfahrzeuge auf dem Gehweg, wodurch der Gehweg behindert wird. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4801 2023 Die Vorlage OF 1040/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "und die Bordsteinabsenkung am Fußgängerüberweg so zu verbreitern, dass der gesamte Fußweg barrierefrei nutzbar ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2023, OF 890/6 Betreff: Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindern Das Restaurant in der Mainzer Landstraße 793 wird von vielen Reisebussen angefahren, um die Gäste dort hinzubringen. Es wird jedoch dort nicht nur zum Aussteigen gehalten. Vielmehr ist es häufig zu beobachten, dass die Busse während der gesamten Verweildauer der Gäste vor dem Lokal auf dem Gemeinsamen Fuß- und Radweg parken. Der Abschnitt ist ein von vielen Radfahrenden benutzter Zweirichtungsweg, d.h. Radfahrende kommen vom Mainufer aus Richtung Schwanheimer Brücke und fahren hinter der Niddabrücke runter zur Nidda (und umgekehrt). Dazu wird der Weg von vielen Radfahrenden von Höchst in Richtung Griesheim/Stadtmitte genutzt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, Bordsteinabweiser ab der Parkplatzeinfahrt bis hinter dem Eingang zum Lokal anzubringen. Das wären ca. 100-150 Meter, um das Parken auf dem Gemeinsamen Geh- und Radweg zu verhindern. Begründung: Da viele der Reisebusse nicht in Deutschland zugelassen sind, scheinen Bußgeldbescheide keinen Eindruck zu machen. Deshalb sollte auf bauliche Maßnahmen zurückgegriffen werden. (Foto: Privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4779 2023 Die Vorlage OF 890/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 893/6 Betreff: Nied: Spielplätze Mumm-von-Schwarzenstein-Straße Im Bereich der Mumm-von-Schwarzenstein-Straße / Mainzer Landstraße gibt es zwei Spielplätze. Aktuell ist der kleine Spielplatz komplett gesperrt. Beim größeren Spielplatz ist ein Spielgerät (Drehscheibe) umzäunt bzw. gesperrt. Da dieser Zustand schon seit längerer Zeit besteht und es anscheinend dort nicht weitergeht, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1) Mitzuteilen, warum der kleinere von beiden Spielplätzen gesperrt ist und wann er wieder geöffnet werden soll. 2) Die Drehscheibe am größeren Spielplatz zu reparieren und wieder für die Kinder freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4782 2023 Die Vorlage OF 893/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1036/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Verlauf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße stadteinwärts über die Kreuzung mit der Rebstöcker Straße hinweg die Markierung der Fahrradpiktogramme in der Fahrbahnmitte seitlich der Straßenbahnschienen markieren zu lassen, um die Kreuzung für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: Radfahrende sollen nach Empfehlung von Fachkundigen einen Meter Abstand zu parkenden PKW halten, um nicht Dooring-Unfällen zum Opfer zu fallen. Beim Überholen müssen Autos innerorts 1,5m Seitenabstand zu Radfahrenden gemäß §5 Abs. 4 StVO halten. Immer wieder müssen Radfahrende jedoch feststellen, dass Mindestabstände von Autofahrenden nicht eingehalten werden. Die Fahrbahn auf Höhe der Mainzer Landstraße 405 ist ca. 4,50m breit. Ein Radfahrender dürfte damit nicht überholt werden, was jedoch ständig geschieht. Mittig angebrachte Fahrradpiktogramme würden Radfahrenden anzeigen, an welcher Stelle sie sicher vorankommen und Autofahrenden signalisieren, auf Radfahrende zu achten und sie nicht "nach rechts" abzudrängen. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4797 2023 Die Vorlage OF 1036/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts an der Kreuzung zur Rebstöcker Straße den Schutzstreifen für Radfahrende vollständig durch zu markieren. Derzeit hört der Schutzstreifen vor der Hausnummer 405 auf, und beginnt erst wieder nach 130 Metern nach der Kreuzung bei Hausnummer 403. Sollte dies nicht umsetzbar sein, so sollen die Fahrradpiktogramme mittiger positioniert werden, damit diese auch für Autofahrende sichtbarer sind. Begründung: Eine durchgehende Fläche für Radfahrende ist sinnvoll, um für alle Verkehrsteilnehmenden eine verlässliche Situation zu gewährleisten. An dieser Stelle wurde vermutlich aufgrund des Linksabbiegers bisher auf eine durchgehende Markierung verzichtet. Jedoch spricht unseres Ermessens nichts dagegen, den Schutzstreifen weiter durchzuziehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2023, OF 516/11 Betreff: Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Querparken vor den Häusern "Am Erlenbruch" 2-4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 zu ermöglichen und den Rad/Fußweg durch Drängelgitter zu schützen. Außerdem möge der Fuß/Radweg als solcher gekennzeichnet werden. Weiter östlich ist das Parken erlaubt, siehe Foto. Drängelgitter verhindern, dass die geparkten Fahrzeuge zu weit in den Rad/Fußweg hineinreichen. Foto: Stefan Helming Im westlichen Abschnitt am Anfang der Straße "am Erlenbruch" sieht alles gleich aus, es fehlt aber ein Schild. Die Fläche gilt damit insgesamt als Fußweg. Hier wurden in der jüngeren Vergangenheit auch Bußgelder gegen im guten Glauben Parkende verhängt. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Es ist den Bürger*innen nicht zu vermitteln, warum die nebeneinander liegenden Straßenabschnitte bei gleicher Struktur und Breite unterschiedlich behandelt werden. Sie sollten einander angeglichen werden Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4746 2023 Die Vorlage OF 516/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2023, OF 1041/1 Betreff: Ein Weihnachtsbaum für die Kölner Straße Der Magistrat wird gebeten, die private Aufstellung eines Weihnachtsbaumes auf der Mittelinsel an der Kreuzung Kölner Straße, Speyerer Straße und Koblenzer Straße zur diesjährigen Weihnachtszeit zu ermöglichen. Begründung: Bereits im Jahr 2021 fragte ein dem Ortsbeirat namentlich bekannter Bürger bei der Verwaltung an, ob er eigeninitiativ und privat finanziert einen Weihnachtsbaum auf der vorbezeichneten Fläche aufstellen dürfe. Dies wurde damals mit der Begründung abschlägig beschieden, dass die dortige Bepflanzung in Mitleidenschaft gezogen werde. Inzwischen wurde die Mittelinsel gänzlich von ihrer Bepflanzung befreit. Das Grünflächenamt plant offenbar, die Mittelinsel gärtnerisch neu zu gestalten; geplant ist ein Staudenbeet mit einem Solitärgehölz. Die Neubepflanzung soll jedoch erst im Frühjahr 2024 durchgeführt werden, so dass einer privat initiierten und finanzierten Weihnachtsbaumaufstellung keine Gründe entgegenstehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4802 2023 Die Vorlage OF 1041/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. Und Die Partei gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2023, OF 866/6 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Besserung der Situation nach Abriss der Omegabrücke bis zu deren erfolgtem Neubau, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis umzusetzen: - Durch Verkehrsleitmaßnahmen wie Beschilderung stärker für die Umfahrung über Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße zur Mainzer Landstraße für Verkehrsteilnehmer mit Zielen in Richtung Nord und Osten zu werben. - Mit den Verantwortlichen der Kundenparkplätze der Märkte in der Autogenstraße und Elektronstraße/Lärchenstraße zu vereinbaren, dass einige Kundenparkplätze nachts, an Wochenenden und an Feiertagen durch Anwohner der Autogenstraße genutzt werden können - In möglich vielen Abschnitten der Autogenstraße das teilweise Parken auf dem Bürgersteig (Zeichen 315) zu erlauben. - Zu Beginn der Autogenstraße eine zusätzliche Beschilderung mit einer Sperrung für LKW über 7.5 Tonnen zulässigem Gesamtgewichtung und Ausnahmen nur für Linienbusverkehr und Anlieger. Begründung: Die verkehrliche Bedeutung der Omegabrücke ist so groß, dass keine annähernde Kompensation bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus möglich ist. Dennoch ist das Ziel, mögliche Besserungen zu schaffen. Auch als Folge der Gewohnheit werden Verkehrsteilnehmer den Weg über die Elektronstraße aus Ausweichstrecke wählen. Der Bahnübergang bietet aber keine Kapazität für zusätzlichen Verkehr. Die Ausweichstrecke über Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße führt nur zu einer moderaten Fahrzeitverlängerung, wenn der Bahnübergang geöffnet ist. Bei geschlossenen Schranken bietet sie sogar einen zeitlichen Vorteil. Der Wegfall von Parkplätzen in der Autogenstraße ist in den umliegenden Straßen nicht zu kompensieren. Dagegen erscheint es lohnenswert mit den Verantwortlichen der Parkplätze der zwei Märkte zu verhandeln mit dem Ziel, Parkflächen für Anwohner der Autogenstraße verfügbar zu machen. Ein Halteverbot in der gesamten Autogenstraße wie es gegenwärtig (10.10.2023) besteht verhindert, dass Fahrzeuge dort auch nur be- und entladen werden können. Die Tätigkeiten von Pflegediensten etc. werden massiv erschwert. In vielen Bereichen der Autogenstraße erscheint es dagegen möglich, das Parken teilweise auf dem Gehweg zu erlauben. Der Gehweg dort ist noch ausreichend breit und die Maßnahme begrenzt auf den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme einer neuen Brücke. Auch wenn im gesamten südlichen Bereich Griesheims ein Verbot von LKW über 7.5 Tonnen besteht, ist es sinnvoll in der Autogenstraße nur Linienbusverkehr und Anlieger zuzulassen. Auf diese Weise wird der LKW Verkehr in der schmalen Straße weiter reduziert, weil nur dortige Anlieger in diesen Bereich einfahren dürfen. In ihrer Gesamtheit sind diese Vorschläge geeignet, die schwierige Situation in den nächsten Jahren zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 30 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den dritten Spiegelstrich gesondert abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4563 2023 Dem dritten Spiegelstrich wird zugestimmt Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 10.10.2023, OI 34 entstanden aus Vorlage: OF 858/6 vom 14.09.2023 Betreff: Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die südlich der Mainzer Landstraße zwischen Lärchenstraße und Ernst-Wiss-Straße verlaufende unbenannte Straße in "An der Schelteich" zu benennen. Dieses vorgenannte Straßenstück ist bisher nicht benannt und soll aus polizeilichen Gründen sowie Orientierungsgründen geändert werden. Wohnadressen selbst befinden sich in dieser Straße zurzeit nicht, sodass auch keine Kosten wegen Adressänderungen auf Anlieger zukommen. Bei dem Namen handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Neben Baumnamen gibt es in Griesheim Mitte bereits Straßen, die nach Flurbezeichnungen benannt sind. Auch das Vermessungsamt hat seine Zustimmung zur Namensgebung bereits signalisiert. Das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) deutet darauf hin, dass die Bezeichnung "Schelteich" offenbar von einer Eiche herrührt (Schelt-Eiche), womit sich der Kreis zu einer Benennung nach einem Baum wieder schließen würde. Auf den beigefügten Bildern findet man die Markierung der zu benennenden Straße und den Auszug aus einer alten Flurkarte. Quelle: Geoportal Quelle: Geschichtsverein Griesheim Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 18.10.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Betreff: Buslinie 87 soll am Rewe halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Am 21.März 2023 forderte der Ortsbeirat in einem Antrag, dass die Buslinie 87 auch am Rewe-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31.Juli 2023 (ST 1600), dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am Rewe-Markt hält. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4591 2023 Die Vorlage OF 1028/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird: "Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie "Hafenstraße 54" oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz" sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und "Hafenstraße 19 bis 23 " oder Gutleutstraße 146 bis 148." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP Abwesend
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 995/1 Betreff: Hundekotbeutelspender Lorsbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Lorsbacher Straße Ecke Frankenallee einen Hundekotbeutelspender und einen Mülleimer anzubringen. Ein Bürger, der die Patenschaft für den Spender übernehmen will, ist der Antragsstellerin bekannt. Begründung: Im westlichen Teil der Frankenallee führen viele Bürger ihre Hunde aus, so dass Bedarf für einen weiteren Hundekotbeutelspender besteht. Mit Eröffnung des Durchstichs Homburger Damm wird die Anzahl der Spaziergänger - mit und ohne Hund - weiter zunehmen, so dass der neue Spender rege genutzt werden dürfte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4570 2023 Die Vorlage OF 995/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 512/11 Betreff: Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als Hort Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Prüfung einer übergangsweisen Nutzung der Liegenschaft Am Erlenbruch 94 als Hort. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ortsbeirat zu berichten Begründung: Die ehemalige Gaststätte Am Erlenbruch 94 steht seit dem Auszug der Reichsbürger leer und wurde von der ABG seitdem auch noch nicht wieder vermietet. Scheinbar ist momentan wegen der Bausituation die Vermietung als Gaststätte problematisch. Gleichzeitig ist die Hortsituation im Riederwald weiter sehr angespannt. Sich abzeichnende Lösungen auf dem Gelände der ev. Phillippusgemeinde benötigen für die Umsetzung noch Zeit. Die übergangsweise Nutzung der Liegenschaft Am Erlenbruch 96 als Hort wäre hingegen in Kürze umsetzbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4549 2023 Die Vorlage OF 512/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2023, OF 509/11 Betreff: Parkverbot am GelaGarten Vorgang: OM 4346/223 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am "Gela Garten", der sich am Ende der Gelastrasse in Richtung Sausee befindet, die Fläche direkt am Garten mit Halten und Parken verboten zu versehen. Um ein Parkverbot zu bestärken, fordern wir zusätzlich 3 Geländerelemente entlang der Straße. Diese werden mit Abstand zueinander aufgestellt, sodass man an der Stelle die Straße erst einsehen und dann überqueren kann. Wenn an dieser Stelle wie seit ca. 2 Monaten LKWs oder andere Kraftfahrzeuge parken, ist das Überqueren der Straße für die Kinder oder andere Personen lebensgefährlich. Bis zuletzt hat auf dieser Fläche kein Fahrzeug geparkt - es entfallen somit keine Parkflächen. Quelle: Google Maps Quelle: Ingo Stürmer Quelle: Ingo Stürmer Begründung: Die Anfrage beim Amt 36 ergab, dass an dieser Stelle reguläres Parken erlaubt ist. Da es hier nicht um ein reines Wohngebiet handelt, dürfen auch LKW's in der Nachtzeit dort parken. Die Kreuzung Gelastraße / Flinschstraße ist für die Kinder, die auf dem Gelände des Gelagartens spielen und dann die Straße überqueren müssen, um zu dem Haus Flinschstraße 67 zu gelangen gefährlich. Autos aus der Flinschstraße kommend biegen mit mit zu hoher Geschwindigkeit, obwohl Tempo 30 vorgegeben ist, um die Kurve und sehen die Kinder erst im letzten Moment. Bei parkende LKW's wie seit 2 Monaten geschehen, müssen sich die Kinder auf die Straße herantasten, um den Verkehr vom Sausee kommend zu sehen. Würden Geländer dort installiert ist, ist die Kurve von beiden Straßen einsehbar und die Straße besser zu überqueren. Eine Ampelanlage oder Überquerungshilfe wie in OM4346 gefordert ist die beste Lösung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4346 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4546 2023 Die Vorlage OF 509/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2023, OF 996/1 Betreff: Fahrradschienen für die S-Bahn-Haltestelle "Galluswarte" Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Bahn in Kontakt zu treten, um die Installation von beidseitigen Fahrradschienen an den Auf-/ Abgängen an der S-Bahn-Haltestelle Galluswarte am Eingang Frankenallee zu erwirken. Begründung: Die S-Bahn-Station Galluswarte ist bis heute nicht barrierefrei erschlossen. Um zumindest Radfahrer*innen ein Mitnehmen von Rädern in der S-Bahn zu erleichtern, sollen kurzfristig Fahrradschienen am Treppenaufgang am Eingang Frankenallee installiert werden. Diese haben sich z.B. am Ostbahnhof bereits bewährt und sind in Anschaffung und Wartung recht kostenarm. Auch nach einem barrierefreien Umbau sollen die Fahrradschienen erhalten bleiben, um eine Alternative zu einem Aufzug zu bieten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4571 2023 Die Vorlage OF 996/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2023, OF 858/6 Betreff: Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die südlich der Mainzer Landstraße zwischen Lärchenstraße und Ernst-Wiss-Straße verlaufende unbenannte Straße wie folgt zu benennen: An der Schelteich. Begründung: Dieses vorgenannte Straßenstück ist bisher nicht benannt und soll aus polizeilichen und Orientierungsgründen geändert werden. Adressen selbst befinden sich in dieser Straße zur Zeit nicht, so dass auch keine Kosten wegen Adressänderungen auf Anlieger zukommen. Bei dem Namen handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Neben Baumnamen gibt es in Griesheim Mitte bereits Straßen, die nach Flurbezeichnungen benannt sind. Auch das Vermessungsamt hat seine Zustimmung zur Namensgebung bereits signalisiert. Das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) deutet darauf hin, dass die Bezeichnung "Schelteich" offenbar von einer Eiche herrührt (Schelt-Eiche). Womit sich der Kreis wieder schließen würde zu einer Benennung nach einem Baum. In der Anlage finden Sie die Markierung der zu benennenden Straße und den Auszug aus einer alten Flurkarte. Quelle: Geoportal Quelle: Geschichtsverein Griesheim Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 34 2023 Die Vorlage OF 858/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2023, OF 986/1 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Hufnagelstraße (Schulweg) auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Ebenso soll geprüft werden, ob die Fahrbahnbreite sinnvoll reduziert werden kann, um mehr Begrünung zu ermöglichen. Das Beparken der Gehwege ist möglichst mit Fahrradbügeln zu unterbinden, da entsprechender Bedarf besteht. Ersatzweise sind Poller aufzustellen. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, teilweise in zweiter oder sogar dritter Reihe, wodurch immer wieder der Verkehr behindert wird, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso Fußgehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Ständig wird Müll an den Baumscheiben abgelegt, was durch die zugeparkten Flächen begünstigt wird und die Umwelt beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 959/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4412 2023 1. Die Vorlage OF 959/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 986/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 986/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die bestehenden offiziellen Stellplätze in den Parkbuchten bleiben erhalten." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 498/11 vom 09.09.2023 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 134 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Grenze zwischen den Schulbezirken Zentgrafenschule und Pestalozzischule mit Blick auf die Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter in Richtung Süden verschiebt. Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite des Wohnorts erfolgt in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies vor allem aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes in Richtung der Zentgrafenschule ist kurz und weitestgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, geparkte Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe der Hausnummer 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, sodass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen zum Teil in der Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2023, B 447 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 18.09.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (OA 382 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3840, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2023, OF 498/11 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der M 134 unter der Maßgabe zu, dass der Magistrat die Grenze zwischen dem Schulbezirk Zentgrafen- und Pestalozzischule mit Blick auf Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter Richtung Süden verschiebt. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite erfolgte in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies v.a. aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes Richtung Zentgrafenschule ist kurz und weitgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, parkende Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe von Haus Nr. 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, so dass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage Satzung Bildung Schulbezirke, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage Satzung Bildung Schulbezirke, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen z. T. in Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 382 2023 1. Der Vorlage M 134 wird unter Hinweis auf OA 382 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 498/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz zugefügt wird: "Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 964/1 Betreff: Ampelschaltung in der Ludwigstraße anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße nördlich der Mainzer Landstraße anzupassen, damit diesen häufiger Grünphasen geboten werden. Begründung: Während es etwa dem Verkehr stadtauswärts auf der Mainzer Landstraße sehr lange ermöglicht wird, rechts in die Ludwigstraße einzubiegen, warten Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße sehr lang an einer Ampel, um diese bei grün überqueren zu können. Es handelt sich um eine beliebte Wegebeziehung für den Fußverkehr. Die lange Wartezeit auf eine Grünphase scheint regelmäßig zu beobachtendes Überqueren der Straße bei Rot zu begünstigen. Der Magistrat würde dem geänderten Nutzungsverhalten auf der Kreuzung gerecht werden, wenn er Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Ludwigstraße besserstellt als bisher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4398 2023 Die Vorlage OF 964/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 959/1 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Vorrang für Schulkinder und Linienbus Vorgang: OF 921/1 23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Hufnagelstraße (Schulweg) auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Ebenso soll geprüft werden, ob die Fahrbahnbreite sinnvoll reduziert werden kann, um mehr Begrünung zu ermöglichen. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, wodurch immer wieder der Linienbus behindert wird, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Am 18.08. musste die Polizei Autos abschleppen lassen, da der Linienbus mal wieder nicht vorbeikam. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso Fußgehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Ständig wird Müll an den Baumscheiben abgelegt, was durch die zugeparkten Flächen begünstigt wird und die Umwelt beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2023, OF 986/1 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.06.2023, OF 921/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4412 2023 1. Die Vorlage OF 959/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 986/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 986/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die bestehenden offiziellen Stellplätze in den Parkbuchten bleiben erhalten." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 958/1 Betreff: Bordsteine Frankenallee an Fußgängerüberwegen abflachen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bordsteine in der Frankenallee beidseits an den neuen, angedachten Fußgängerüberwegen (Piktogramme) abflachen zu lassen. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Personen sowie Personen mit Kinderwägen können die angedachten Fußgängerüberwege aktuell nicht barrierefrei überqueren. Beispiel auf Höhe Quäkerplatz Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4395 2023 Die Vorlage OF 958/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2023, OF 490/11 Betreff: Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines Fußgängerüberwegs Vorgang: OM 3517/18 OBR 11; ST 2219/18; ST 907/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Gelastraße zwischen dem Eckhaus Flinschstraße 67, und dem Gelagarten eine Fußgänger-Bedarfsampel oder mindestens einen Fußgängerüberweg einzurichten. Auf der nördlichen Straßenseite des Überwegs ist eine Aufstellfläche für Fußgänger anzulegen. Begründung: In der Flinschstraße 67 befindet sich eine Unterkunft für Wohnungslose und Flüchtlinge mit circa 140 Personen; darunter viele Kinder. In dem gegenüber liegenden Gelagarten befindet sich u. a. ein Spielplatz, der von den Kindern gerne angenommen wird. Erwachsene wiederum betreuen in diesem Garten die angelegen Pflanzenbeete. Da in der Gelastraße und der Flinschstraße ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einrichtung der beantragten Fußgänger-Bedarfsampel oder eines Fußgängerüberwegs dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3517 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2219 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 907 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4346 2023 Die Vorlage OF 490/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2023, OA 375 entstanden aus Vorlage: OF 478/11 vom 15.06.2023 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das gewichtigste Argument für den Bau des Riederwaldtunnels ist seit Jahrzehnten, dass es nach dessen Bau zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Ortsbezirk 11 kommen würde. Um dies zu erreichen, muss schon jetzt ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das ermöglicht, die Straßen Am Erlenbruch, Wächtersbacher Straße und den Stadtteilkern von Seckbach vom Durchgangsverkehr zu befreien. Dazu muss der Lkw-Verkehr für die Gewerbegebiete und der Pendlerverkehr auf die Autobahn und durch den Tunnel geleitet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, entsprechende Planungen zu veranlassen. Begründung: Da Verkehrsplanungen sehr viel Zeit benötigen, muss schon jetzt eine Planung für die Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner erarbeitet werden. Die Neugestaltungen der Straßen und die Verkehrsführung müssen so geplant werden, dass der motorisierte Verkehr den Tunnel nutzt und an der Oberfläche kein Durchgangsverkehr mehr notwendig ist. Der Ortsbeirat sollte in die Planungen miteinbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 238 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 375 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3707, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 921/1 Betreff: Haltverbot Hufnagelstraße einrichten - Schulkinder schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Hufnagelstraße auf dem Abschnitt zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ein beidseitiges Haltverbot einzurichten sowie die häufig zugeparkten Feuerwehrzufahrten regelmäßig zu kontrollieren. Begründung: Da auf diesem Abschnitt der Hufnagelstraße jede noch so kleine Fläche zum Parken oder Wildparken missbraucht wird, wodurch immer wieder der Verkehr u.a. mit Linienbus und Radfahrenden sowie Ein-/Ausparkenden beeinträchtigt oder behindert wird, was zu vermeidbarem Verkehrslärm wie "Hupen" führt und eine ständige Belästigung für Anwohnende darstellt, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso Fußgehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Da sich hier die Günderrodeschule befindet, benötigen Schulkinder einen sicheren Schulweg. Für eine wirksame Verkehrswende sowie zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden muss unerwünschtes Verhalten im Verkehr nachhaltig unterbunden werden. Teilweise wird auch Müll in den Baumscheiben abgelegt, was die Umwelt beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.08.2023, OF 959/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 924/1 Betreff: Fluglärmmessstation für das Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Fluglärmmessstation im Gallus aufstellen zu lassen. Begründung: Gemäß Bebauungsplan 850 Ä von 2010 wurde entlang der kurzen Abflugroute 07-N des Frankfurter Flughafens ein erzeugter Dauerschallpegel von unter 62 dB(A) angenommen. Tatsächlich ist es so, dass kleinere Flugzeuge nicht zwingend leiser sind, sondern je nach Alter und Hersteller der Triebwerke deutlich lauter sein können. Erschwerend kommt hinzu, dass die o.g. Flugroute abhängig vom Wetter genutzt wird, nämlich wenn hier gute Wetterverhältnisse herrschen, wo sich auch der Schall besser ausbreitet. Bei gutem Wetter verbringen die Menschen viel Zeit im Freien, halten sich auf dem Balkon auf oder haben die Fenster zur besseren Durchlüftung geöffnet. Häufig erfolgen Starts zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr, wenn die restlichen Flugzeuge vor dem Nachtflugverbot noch abgefertigt werden müssen. Beim Überfliegen des Europaviertels werden Schallemissionen von > 80 dB(A) erreicht. Bei Unterhaltungen im Freien versteht man dabei teilweise sein eigenes Wort nicht mehr. In der Frankenallee befinden sich viele Seniorenwohnheime, wo die Menschen besonders gefährdet sind. Die Abflugroute 07-N ist die letzte Route ohne Fluglärmmessstationen. Als Aufstellort käme z.B. das Dach der Stadtteilbibliothek Gallus bzw. Paul-Hindemith-Schule infrage, da es sich direkt innerhalb der Flugroute befindet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4212 2023 Die Vorlage OF 924/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 922/1 Betreff: Parksituation Kölner Straße 50-68 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung im Bereich der Kölner Straße 50-68 den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dazu sollen die Schilder für das eingeschränkte Halteverbot von 7-17 Uhr entfernt werden. Wenn möglich, soll dort Bewohnerparken ermöglicht und entsprechend beschildert werden. Begründung: Die Beschilderung stammt noch aus der Zeit, in der an der Kölner Straße an dieser die Wüstenrot Bausparkasse ansässig war. Laut Anwohnerinnen und Anwohnern gab es daher dort für Kunden ein eingeschränktes Halteverbot. Die Bausparkasse ist bereits seit längerem nicht mehr dort, die Beschilderung allerdings nicht angepasst worden. Da für die Anwohnerinnen und Anwohner sowieso Parkplätze dort fehlen, sollte daher die Beschilderung angepasst werden. Anlage: Foto (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4210 2023 Die Vorlage OF 922/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. Gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 927/1 Betreff: Parksituation Koblenzer Straße 17 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung im Bereich der Koblenzer Straße klar zu regeln. Dazu soll das Schild, welches auf das Ende des Gehwegparkens hinweist, bis an die Kreuzung mit der Gutenbergstraße versetzt werden. Sollte das Schild seitens der Stadt nicht versetzt werden, da kein Parken nach diesem Schild gewünscht ist, so ist dies eindeutig zu kennzeichnen und eine Sperrfläche einzuzeichnen, damit dies für Außenstehende klar ersichtlich ist. Begründung: Auf der Koblenzer Straße gilt auf der südlichen Seite Gehwegparken. Jedoch endet das Schild bereits mehrere Meter vor der Kreuzung mit der Gutenbergstraße. Da es jedoch sonst keine Hinweisschilder o.ä. gibt, gehen viele Anwohnerinnen und Anwohner davon aus, dass sie dort auch auf dem Gehweg parken können bzw. tun dies schon immer. Seit der Sanierung der Straße erhalten dort Parkende jedoch einen Strafzettel, was früher nicht der Fall war. Daher sollte die Stadt eindeutiger kennzeichnen, was erlaubt ist. Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 927/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 926/1 Betreff: Parksituation Hellerhofstraße/Gebäudeseite Koblenzer Straße 40 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung im Bereich der Hellerhofstraße/Gebäudeseite Koblenzer Straße 40 klar zu regeln. Dazu sollen die Schilder für das eingeschränkte Halteverbot von 7-17 Uhr entfernt werden. Sollte das eingeschränkte Halteverbot seitens der Stadt aufrecht erhalten werden, so ist eine Sperrfläche einzuzeichnen, damit dies für Außenstehende klar ersichtlich ist. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner fragen sich, aus welchem Grund an dieser Stelle ein eingeschränktes Halteverbot gilt. Wenn möglich sollte die Fläche daher sinnvoll genutzt und die Beschilderung entfernt werden. Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4213 2023 Die Vorlage OF 926/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. Gegen ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 928/1 Betreff: Parksituation Frankenallee 30 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung im Bereich der Frankenallee 30 den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dazu sollen die Schilder für das eingeschränkte Halteverbot von 7-17 Uhr entfernt werden. Außerdem soll das Schild mit dem Hinweis auf und den Uhrzeiten des Bewohnerparkens versetzt werden (auf Höhe der Frankenallee 30 / Kreuzung mit der Speyerer Straße). Begründung: Die Beschilderung stammt noch aus der Zeit, in der an der Frankenallee 30 eine Metzgerei ansässig war. Daher gab es dort für Kunden ein eingeschränktes Halteverbot. Die Metzgerei ist bereits seit längerem nicht mehr dort, die Beschilderung allerdings nicht angepasst worden. Da für die Anwohnerinnen und Anwohner sowieso Parkplätze dort fehlen, sollte daher die Beschilderung angepasst werden Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4214 2023 Die Vorlage OF 928/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 473/11 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten Verschließbare Fahrradabstellplätze im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Im westlichen Teil des Stadtteils Riederwald (Bereich Volks-Bau- und Sparverein eG) gibt es nur kleine Keller die über sehr steile Treppen erreichbar sind. Daher eignet sich dieses Gebiet um eine Modell Projekt für verschließbare Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu starten. Der Ortsbeirat schlägt als Standort folgende Flächen vor: -Johanna-Tesch-Platz, hinter dem Wasserhäuschen -Johanna-Tesch-Platz, dreieckige Grünfläche mit Litfaßsäule, -Raiffeisenstraße, dreieckige Grünfläche neben den Glascontainern. Der Magistrat wird gebeten dieses Projekt, in Kooperation, mit dem Ortsbeirat 11, zeitnah zu realisieren. Begründung: Zur Realisierung der verkehrswende muss die Nutzung von Fahrädern unterstützt werden. Dort wo es in den Häusern keine geeigneten Abstellmöglichkeiten gibt kann die Stadt diese Möglichkeiten im öffentlichen Raum schaffen. Eine ehrenamtliche Betreuung kann sichergestellt werden. Eine Auswertung des Projekts ist sicher sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 473/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 473/11 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 478/11 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das gewichtigste Argument für den Bau des Riederwaldtunnels ist seit Jahrzehnten, dass es nach dessen Bau zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Stadtteil Riederwald und in Seckbach kommen würde. Um dies zu erreichen muss schon jetzt ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das ermöglicht die Straße "Am Erlenbruch" und den Ortskern von Seckbach vom Durchgangsverkehr zu befreien und diese Routen nach Abschluss des Tunnelbaus in Anliegerstraßen umzuwandeln. Dazu muss der LKW Verkehr für die Gewerbegebiete und der Pendlerverkehr auf die Autobahn und durch den Tunnel geleitet werden. Der Magistrat wird gebeten entsprechende Planungen zu veranlassen. Begründung: Da Verkehrsplanungen sehr viel Zeit benötigen muss schon jetzt eine Planung für die Entlastung der Anwohner*innen erarbeitet werden. Die Neugestaltungen der Straßen im Riederwald und in Seckbach und die Verkehrsführung müssen so geplant werden, dass der motorisierte Verkehr den Tunnel nutzt und an der Oberfläche kein Durchgangsverkehr mehr notwendig ist. Der Ortsbeirat sollte in die Planungen mit einbezogen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 375 2023 Die Vorlage OF 478/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Wörter "im Stadtteil Riederwald und in Seckbach" durch die Worte "im Ortsbezirk 11" ersetzt werden sowie dass im ersten Halbsatz des zweiten Satzes im Tenor die Wächtersbacher Straße hinzugefügt und der zweite Halbsatz gestrichen wird. Zudem werden in der Begründung die Worte "im Riederwald und in Seckbach" gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2023, OF 920/1 Betreff: Sperrfläche auf der Frankenallee mit Poller sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche zu Beginn der Frankenallee (gegenüber Hausnummer 4, am Übergang zur Europa-Allee) mit ein oder zwei Pollern gegen unerlaubtes Parken abzusichern. Begründung: Immer wieder werden dort unrechtmäßig Fahrzeuge abgestellt. Oft sogar noch im Bereich vor der Sperrfläche und damit in der Kurve. Dies macht den Bereich enger und unübersichtlich, was vermieden werden sollte. Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4209 2023 Die Vorlage OF 920/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: CDU
Wünschenswert wären 1-2 Tischtennisplatten neben dem Bolz- und Basketballplatz im Gleisfeldpark vor der Brücke zum Zeppelinpark. Im Europaviertel wohnen viele junge Menschen, die das bereits vorhandene Sportangebot aktiv nutzen. Die nächstgelegene Tischtennisplatte ist erst wieder auf der Frankenallee und häufig belegt.
Seit Jahren müssen Fahrgäste, die auf den Bus 52 unter dem Bahnsteig Galluswarte warten oder zur S-Bahn gehen, sich mit diesem dreckigen und von Tauben überbevölkerten Ort abgeben. Jeden Tag in der früh kommen Putztrupps mit Hochleistungsreinigern um die vollgekoteten Böden unter hohem Wassereinsatz zu reinigen. Dieser ganze Taubendreck ist unzumutbar und gesundheitsschädlich. Warum sind hier die Decken der Unterführung nicht wie beim Haupteingang an der Mainzer Landstraße mit Netzen gegen Tauben gesichert. Im Vergleich zu dem täglichen kosten- und wasserintensiven Reinigungsaufwand wäre das sicherlich eine bessere Lösung.
Am Erlenbruch 2-4 sind seit Jahrzehnten Parkplätze zwischen den Bäumen. Plötzlich bekommt man Strafzettel wegen Parken auf dem "Gehweg", der dort gar keiner ist!
Im Mittelstreifen der Frankenallee stehen zwar viele Mülleimer jedoch gibt es keine Aschenbecher. Viele Menschen drücken die Zigaretten am Deckel des Mülleimers aus, haben dann jedoch Bedenken aufgrund der evtl übersehenen Glut die Zigaretten in den Mülleimer zu werfen und werfen die Zigaretten stattdessen neben den Mülleimer.
es ist wichtig in Mainzer Landstraße zwischen Schwalbacher Straße und Rebstockerstr noch eine Ampel zu stellen
An die Gleis Überfahrt von der Mainzer Landstraße in die Kehreinstr. Gegen die Einbahnstraße. Hier passieren öfter Unfälle da die Leute verbotener Weise abkürzen wollen. Da eine Kralle montieren die sich runter klappt wenn man die Straße richtig herum befährt.
Ich, wie auch etliche Anwohner und Gewerbetreibende fragen sich, wie konnte das passieren, dass die Fahrbahn der Koblenzer Straße 5-17 in Frankfurt am Main erneuert wurde, jedoch ohne eine Anpassung der Verkehrsschilder vorzunehmen.
Unterstützer: 200
Reaktion der Stadt: Vielen Dank für die Anregung! Das Straßenverkehrsamt wird die vorhandene Parkordnung bis zum nächsten Lichtmast in Höhe des Internationalen Zentrums erweitern.
Weiter lesen auf FFM.DEIch, wie auch etliche Anwohner und Gewerbetreibende fragen sich, wie konnte das passieren, dass die Fahrbahn der Koblenzer Straße 5-17 in Frankfurt am Main erneuert wurde, jedoch ohne eine Anpassung der Verkehrsschilder vorzunehmen.
Unterstützer: 200
Reaktion der Stadt: Vielen Dank für die Anregung! Das Straßenverkehrsamt wird die vorhandene Parkordnung bis zum nächsten Lichtmast in Höhe des Internationalen Zentrums erweitern.
Weiter lesen auf FFM.DEMein Vorschlag wäre eine Verlängerung der Grünphase an der Ampel Hafenstraßen / Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung Griesheim bis zum Ende der Bauarbeiten an der Camberger Brücke. Die aktuelle Grünphase an dieser Ampel ist so kurz, dass es immer nur 3 - 4 Autos schaffen die Ampel auf einmal zu passieren. Dadurch ist der Rückstau manchmal bis hinter den Hafentunnel und da die Spur zum links abbiegen so kurz ist kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos.
Keine teure und ineffektive Vergrämung an der Frankenallee
Unterstützer: 550
Reaktion der Stadt: Der Magistrat hat einen Arbeitskreis aus verschiedenen Ämtern und Institutionen gegründet. Ziel ist es, eine nachhaltige und tiergerechte Lösung zur Stadttaubenproblematik zu finden. In diesem Rahmen werden Standorte für Taubenhäuser gesucht, um die Problematik nicht lediglich zu verschieben, sondern Stadttauben tiergerechte Brut- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu bieten. Aufgrund der Komplexität der Problematik kann eine kurzfristige Umsetzung der Idee nicht in Aussicht gestellt werden.
Weiter lesen auf FFM.DEDie Wege und Übergänge vom Mittelstreifen der Frankenallee zur Überquerung der Straße werden regelmäßig zugeparkt. Fahrradbügel würden zudem die Sicherheit der Fußgänger deutlich erhöhen.
Die Mainzer Landstraße benötigt dringend zur Gefahrenabwehr eine Fußgängerampel in der Höhe Krifteler Straße, vor allem da sich genau gegenüberliegend Lidl, Aldi und das REWE Center befinden.
SITUATION: Die Schwalbacher Straße zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße ist eine wichtige Verbindung vom Zentrum des Gallus in das Europaviertel. Hier sind stets viele Menschen unterwegs, davon sehr viele Kinder. Nicht nur, weil sich in der Straße eine städtische Kita und ein Eingang der Paul-Hindemith-Schule befinden. Auch der Spielplatz/Eiscafe am Quäkerplatz sowie der Spielplatz am Lotte-Specht-Park sind Anlaufpunkte für viele Familien.
Die Haltestelle Galluswarte Ausgang Franken-Allee ist immer stark mit Taubenkot verunreinigt. Der Ausgang an der Mainzer Landstraße wurde effektiv gegen Tauben gesichert. Bitte auch dir Frankenallee sichern
Die Haltestelle Galluswarte Ausgang Franken-Allee ist immer stark mit Taubenkot verunreinigt. Der Ausgang an der Mainzer Landstraße wurde effektiv gegen Tauben gesichert. Bitte auch dir Frankenallee sichern
Der Vorschlag besteht darin, einen Radverkehrsabzweig von und zu der Mainzer Landstraße Südseite zu ergänzen, um eine größtenteils schon bestehende Verbindung aus Nied und Griesheim Richtung Schwanheim zu vervollständigen, zu verbessern und damit das Radverkehrsnetz weiter zu stärken.
An der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.
Als langjähriger Anwohner kann ich es täglich beobachten, wie der Bereich in der Frankenallee auf Höhe der Galluswarte für ortsfremde Menschen zum (Langzeit-) Parken genutzt wird. Dies ist an sich kein Problem - allerdings führt das Ausmaß an manchen Tagen zu chaotischen Zuständen (und dies führt dann zu vielen Parkverstößen), sodass man schon gezielt beobachtet, welche Fahrzeuge dort parken. Vor Corona waren wahrscheinlich auch Messebesucher hier, jetzt gehe ich davon aus, dass die Nähe zur Sbahn Haltestelle das Parken für Externe attraktiv macht - es scheint mir, dass manche Fahrzeuge über mehrere Tage kostenfrei abgestellt werden um dann z.B. zum Flughafen zu pendeln. Auch konnte ich schon Reisebusse sowie Camper + ähnliche Fahrzeuge (in denen Menschen nächtigen) beobachten. Meine Idee wäre es das Bewohnerparken, das es teilweise bereits im östlichen Teil der Frankenallee gibt, auch nach Westen (und in die Querstraßen) auszubreiten. In der Frankenallee gibt es teilweise drei Parkspuren auf selber Höhe, was sie als "Parkplatz" sehr attraktiv macht. Für die Anwohner natürlich ärgerlich - zumindest einen Teil als Anwohnerparken zu haben, wäre schön.
An der besagten Straßenkreuzung (siehe Betreff) kommt es immer wieder zu Verkehrsbehinderungen durch parkende Autos. Zudem können Spaziergänger und Radfahrer, die die Frankenallee nutzen, nicht ungehindert die Straße überqueren.
Seit Inkrafttreten der StVO Novelle im April 2020 gilt für das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5m. Im Alltag wird diese Regelung kaum befolgt, Kontrollen oder gar Konsequenzen für dieses potentiell gefährdende Verhalten sind jedoch eine Seltenheit. Von Autofahrern werden gerne Ausreden der Art "du hast doch deinen Radweg, da muss ich keinen weiteren Abstand halten" ins Feld geführt.
Unterstützer: 213
Reaktion der Stadt: Gesetzlich ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrenden vorgeschrieben. Ein Überholverbot bei geringen Fahrbahnbreiten gilt deshalb ohnehin schon. Das neue Verkehrszeichen 277.1 StVO (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) stellt aktuell eine nicht zulässige Überbeschilderung dar, da dieses lediglich die bereits bestehende Regelung wiederholt. Noch in diesem Jahr erscheinen im Rahmen der Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur StVO klare Ausführungsvorschriften für eine eindeutige Rechtslage. Bis dahin werden keine weiteren derartigen Überholverbote beschildert. Die veränderte Verkehrsführung in der Schloßstraße gab Anlass zur neuen Beschilderung, weil der zuvor markierte - und aufgrund der fehlenden Sicherheitstrennstreifen zu den Parkständen gefährliche - Radfahrstreifen entfernt werden musste. Nach der Neumarkierung ließ sich nicht klar erkennen, dass das Überholen nicht erlaubt ist. Die Beobachtungen des Verkehrsverhaltens seit Einführung der Regelung in der Schloßstraße zeigen deutlich, dass das neue Verkehrszeichen keine signifikante Verhaltensänderung bewirkt. Eine Verbesserung der subjektiven wie objektiven Sicherheit lässt sich nicht feststellen. Im Gegenteil: Vor kurzem wurde eine Rad fahrende Person von einem Auto beim Überholvorgang berührt und zu Fall gebracht. Mit dem Wissen um die Bedeutung des Verkehrszeichens, beziehungsweise mit der Erkennbarkeit dessen Regelungsgehalts scheint es ähnlich gelagert zu sein wie mit dem kaum bekannten Mindest-Überholabstand. Bei den unerlaubten Überholvorgängen handelt es sich meistens um ein bewusstes Fehlverhalten, was sich mit verkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht verhindern lässt. Im Rahmen der stattfindenden Verkehrskontrollen lassen sich die Verkehrsverstöße lediglich ahnden. Darüber hinaus sei angemerkt, dass das Überholverbot, beziehungsweise der damit verbundene Mindestabstand ausschließlich für überholende Fahrzeuge gegenüber Radfahrenden gilt und nicht umgekehrt.
Weiter lesen auf FFM.DEEs gibt eine Gasse, die die Frankenallee und Idsteiner Straße verbindet; hinter der Sporthalle der Paul-Hindemith-Schule. Hätte sie nicht einen Namen verdient? Zum Beispiel: Fritz-Bauer-Gasse oder Hermann-Langbein-Gasse (Ausschwitzprozesse im Saalbau Gallus)
An der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Am 05. Februar ereignete sich schon wieder ein schwerer Unfall an dieser Stelle, was mit einer Ampel nicht passiert wäre. Außerdem queren durch die vielen neuen Wohnungen und die Supermärkte viele Menschen dort jeden Tag die Straße, was aber ohne Ampel oft sehr gefährlich ist.
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Reaktion der Stadt: Aufgrund der zahlreichen Hinweise aus der Bevölkerung wurde die Örtlichkeit durch das Straßenverkehrsamt begutachtet. Dabei wurde ein sehr hoher Querungsbedarf von zu Fuß Gehenden über die Mainzer Landstraße festgestellt. Aufgrund der komplexen Verkehrssituation ist eine signaltechnische Sicherung angezeigt. Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe.
Weiter lesen auf FFM.DEGuten Tag, in weiten Teilen der Stadt gilt neuerdings Tempo 40. Ok, muss man mit leben. Aber: was hilft‘s, wenn‘s keiner kontrolliert?!? Auf der Oeserstraße gilt seit Jahrzehnten Tempo 40. Blöd nur, wenn sich insbesondere abends und nachts niemand dran hält. Ab 20 Uhr fährt die Hälfte mindestens 80 km/h. Ab 22 Uhr ist Tempo 100 keine Seltenheit. Die wenigen mobilen Blitzer muss die SV über‘s ganze Stadtgebiet verteilen. Warum werden nicht mehr von den Blitzersäulen aufgebaut? An der Finanzierung kann’s nicht liegen. Die Säulen finanzieren sich selbst (fragt mal in Wiesbaden nach). Auf der Mainzer Landstraße geht’s ja auch.
Die Gärten werden von der ABG zerstört, wenn ein Mieter auszieht, weil "alles einheitlich" sein soll. Dies entspricht nicht der ursprünglichen Idee des Stadtteils. Viele schöne Gärten, die teilweise seit Jahrzehnten gewachsen sind, werden gnadenlos dem Erdboden gleich gemacht. Viele Mieter wünschen sich einen Garten vor der Tür, alte Mieter dürfen ihren behalten, neue Mieter dürfen keinen haben. Hinter der Raiffeisenstraße steht ein Garten, der so schön ist wie Eden. Ein Kleinod. Es gibt bessere Lösungen als den Einheitsbrei der ABG. Erhaltet die Gärten im Riederwald!
Ich kenne keinen einzigen Brunnen im Gallusviertel, was ich sehr schade finde. Die Wikipedia Liste mit den 145 Brunnen in Frankfurt listet auch keinen einzigen im Gallus auf. Brunnen spenden kalte Luft und Entspannung. Die Frankenallee ist ja quasi das Erholungsgebiet im Gallus. Sie wurde auch bereits sehr schön hergerichtet. An der Ecke Frankenallee/Kriegkstraße hat sich mit 2 Cafés, einer Trinkhalle und einem Bäcker schon ein Treffpunkt im Gallus entwickelt. Ein Brunnen auf dem Platz mit Zebrastreifen zwischen den Parkstreifen würde diese Ecke weiter aufwerten.
Guten Tag, ich fahr seit 20 Jahren von der Arbeit die Mainzer Landstraße vom Platz der Republik zur alten Oper von der Arbeit heim. Die Rechtsabbieger-Situation der Fahrzeuge und auch das Parken auf dem Radweg artet aktuell immer mehr aus, insbesondere gegenüber der Dt. Bank bei den Abbiegern in die Jungshofstraße.
Ich schlage vor, an der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße zwei Zebrastreifen über die Frankenallee (östlich der Kriegstraße) einzurichten. Diese fehlen aktuell zur gefahrlosen Überquerung der Kriegkstraße. Alternativ wäre auch ein weiterer Zebrastreifen über die Kriegkstraße, zentral auf der Kreuzung, denkbar.
Das Gallus boomt und wächst wie kein anderer Frankfurter Stadtteil. Seit gut 15 Jahren entstehen tausende neue Wohnungen und Arbeitsplätze. Städtebaulich bedingt entfällt der Hauptverkehr auf die West-Ost-Achse, also die Mainzer Landstraße. Hier drängen sich Individualverkehr (Auto) und ÖPNV (3 Straßenbahnlinien (Tram)). Hinzu kommt der nicht-motorisierte Verkehr. Die Verlängerung der Linie 14 (Dezember 2019) ist zu begrüßen, sie löst aber den drohenden Verkehrsinfarkt nicht. Vor allem in der Rushhour (morgens/vormittags und am frühen Abend) sind die Trams bedenklich überfüllt, eine weitere Erhöhung der Tramtaktung aber kaum möglich. Hinzu kommen regelmäßige Konflikte zwischen Individualverkehr und Tram. Die Eröffnung der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 (in "zweiter Reihe" entlang der Europaallee) steht frühestens im Jahr 2024 an.
Wenn man von der Mönchhofstraße nach rechts auf die Mainzer Landstraße einbiegen will, ist es sehr schwer, die von links kommenden Autos zu sehen. An der Bushaltestelle Mönchhofstraße pausieren sehr oft Busse und blockieren die Sicht. Deshalb schlage ich einen Spiegel vor, damit man den Verkehr besser sehen kann.
Meiner Meinung nach ist die Schmidtstraße zwischen Rebstockpark und Mainzer Landstraße verkehrt gestaltet. Es gibt eine Busspur, die nicht nötig ist, da dort nicht viel Verkehr ist, und die von den Bussen sowieso nicht genutzt wird (zu schmal?). Fußgänger und Radfahrer sollen sich den Fußweg teilen. Dieser ist aber fast komplett zugeparkt (kontrolliert wird hier wohl nicht), sodass man als Radfahrer und sogar teilweise als Fußgänger nicht durchkommt. Mein Vorschlag wäre, nur noch 2 normale Fahrspuren zu haben. Den übrigen Platz kann man für vernünftige Fahrradwege und/oder Parkplätze nutzen.