Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben
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Bisheriger Verlauf
05.01.2025
21.01.2025
Antrag Ortsbeirat
Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben
Details im PARLIS OF_1486-1_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben
Details im PARLIS OM_6349_202505.01.2025
Antrag Ortsbeirat
Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben
Details im PARLIS OF_1486-1_202521.01.2025
Anregung Ortsbeirat
Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben
Details im PARLIS OM_6349_2025 Partei: FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.01.2025, OF 1486/1
Betreff: Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Frankfurter Bahnhofsviertel und dem Frankfurt Hauptbahnhof in der Fassung vom 16. Dezember 2024 ersatzlos aufzuheben. Begründung:
Durch die vorbezeichnete Verordnung wurde das Waffen- und Messerverbot, das zuvor bereits räumlich auf das Gebiet des Hauptbahnhofs ausgeweitet worden war, nunmehr zeitlich von neun Stunden auf 24 Stunden täglich erweitert. Zudem sind von dem Verbot nun nicht mehr nur Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern erfasst, sondern alle Messer. Das Verbot greift völlig unverhältnismäßig in die Freiheit unbescholtener Bürger ein, ohne dass sich an den grundsätzlichen kriminologischen Gegebenheiten in dem Gebiet etwas ändern würde. Eine Lektüre des ebenfalls neugefassten Ausnahmenkatalogs offenbart zudem, dass die Verordnung grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit von Vorschriften, deren Verletzung Sanktionen nach sich zieht, nicht gerecht wird.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6349 2025 Die Vorlage OF 1486/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, FDP, Linke und Die Partei gegen 1 GRÜNE, CDU und SPD (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)