Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/Gotenstraße
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Bisheriger Verlauf
13.10.2015
03.11.2015
Antrag Ortsbeirat
Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/Gotenstraße
Details im PARLIS OF_1507-6_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/Gotenstraße
Details im PARLIS OM_4651_201513.10.2015
Antrag Ortsbeirat
Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/Gotenstraße
Details im PARLIS OF_1507-6_201503.11.2015
Anregung Ortsbeirat
Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/Gotenstraße
Details im PARLIS OM_4651_2015 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.10.2015, OF 1507/6
Betreff: Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/Gotenstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Bürgersteig im Kreuzungsbereich Sossenheimer Weg/Gotenstraße, dort wo er sich in schlechtem Zustand befindet (lose oder fehlende Steine, hohe Niveauunterschiede zwischen Bürgersteig und Kanaldeckeln, starker Unkrautbewuchs an Absperrpfosten), in einen ordentlichen bzw. sicheren Zustand zu bringen. Begründung:
Der Bürgersteig im o.g. Kreuzungsbereich befindet sich in einem Zustand, der verbessert werden muss. An mehreren Stellen haben sich Steine gelöst bzw. sie fehlen ganz, besonders dort, wo die Fußgängerüberwege sind. Neben dem unansehnlichen Erscheinungsbild bedeutet das, dass hier Stolperfallen für die Fußgänger bestehen. Das gilt genauso in der Gotenstraße im Bereich des Lebensmittelgeschäftes an der Ecke der Kreuzung, wo es zum Teil hohe Niveauunterschiede zwischen Bürgersteig und Kanaldeckeln gibt. Und um die Absperrpfosten in der Gotenstraße, die verhindern, dass dort Autos auf dem Radweg bzw. Bürgersteig abgestellt werden, hat sich ein Unkrautbewuchs entwickelt, der ebenso das Erscheinungsbild der Straße an dieser Stelle stark herabsetzt.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4651 2015 Die Vorlage OF 1507/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme