Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied
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Bisheriger Verlauf
19.10.2015
03.11.2015
Antrag Ortsbeirat
Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied
Details im PARLIS OF_1520-6_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied
Details im PARLIS OM_4658_201519.10.2015
Antrag Ortsbeirat
Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied
Details im PARLIS OF_1520-6_201503.11.2015
Anregung Ortsbeirat
Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied
Details im PARLIS OM_4658_2015 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 19.10.2015, OF 1520/6
Betreff: Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch die Einrichtung von wechselseitig markierten Parkflächen auf der Oeserstraße im Abschnitt zwischen Alt Nied und Nied Bahnhof gegen die Möglichkeit zum Überholen und von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erschweren. Begründung:
Es wurde mehrfach beobachtet, dass das Teilstück der Oeserstraße zwischen Alt Nied und Bahnhof Nied mit überhöhter Geschwindigkeit befahren wird. Ebenso werden dort innerhalb der Tempo 30-Beschilderung Autos überholt. Die Oeserstraße ist ein Schulweg für Grundschüler, welche die Niddaschule besuchen und auch ein Weg für Kindergartenkinder, welche die an der Oeserstraße gelegenen beiden Kindergärten aufsuchen. Es befinden sich zwei Bushaltestellen in diesem Abschnitt. Es gibt auf diesem Teilstück nur zwei eingerichtete Querungshilfen, eine Ampelanlage an der Schule und ein Zebrastreifen an der Einmündung der Bolongarostraße/Alt Nied in die Oeserstraße. Es wurden Geschwindigkeitsmessungen (Radarkontrollen) zu verschiedenen Zeiten durchgeführt. Sicherlich gab es auch den ein oder anderen Verstoß, aber das Überholen in einem Tempo-30 Bereich wird dadurch nicht erfasst bzw. ermittelt
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4658 2015 Die Vorlage OF 1520/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "gegen" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme