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Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränken

Lesezeit: 1 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.02.2025, OF 1533/1 Betreff: Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränken Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt zur westlichen Albusstraße von Klingerstraße kommend nur noch für den Lieferverkehr freizugeben.

Begründung:

Die Albusstraße hat auf dem Abschnitt zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Klingerstraße keine Bedeutung mehr für den allgemeinen motorisierten Individualverkehr. Aus diesem Grund soll die Zufahrt nur noch dem Lieferverkehr vorbehalten sein. Dadurch bleibt mehr Platz für Fußgänger, die dort häufig durch Falschparker behindert werden.Beratung im Ortsbeirat: 1