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Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränken
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1533/1 Betreff: Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränken Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt zur westlichen Albusstraße von Klingerstraße kommend nur noch für den Lieferverkehr freizugeben. Begründung: Die Albusstraße hat auf dem Abschnitt zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Klingerstraße keine Bedeutung mehr für den allgemeinen motorisierten Individualverkehr. Aus diesem Grund soll die Zufahrt nur noch dem Lieferverkehr vorbehalten sein. Dadurch bleibt mehr Platz für Fußgänger, die dort häufig durch Falschparker behindert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6554 2025 Die Vorlage OF 1533/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, BFF und Die Partei (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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