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Westhafenplatz, ein öffentlicher Platz mit Verbindungsfunktion - aber nicht für alle

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.12.2020, OF 1537/1 Betreff: Westhafenplatz, ein öffentlicher Platz mit Verbindungsfunktion - aber nicht für alle Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür sorge zu tragen, dass: 1. Die groben Pflastersteine im Bereich des Westhafenplatzes durch ein leicht begehbares Pflaster ausgetauscht wird, um insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein besseres Gehen bzw. Befahren (mit Rollstuhl oder Rollator) zu ermöglichen. 2. Endlich eine sichere und zumutbare Querungsmöglichkeit über die Straße Unter der Friedensbrücke, die Bahngleise und Speicherstraße zur Schleusenstraße geschaffen wird.

Begründung:

Der Bereich des Westhafenplatzes wird von sehr vielen Menschen aus dem Gutleut auf ihrem Weg zum Main genutzt. Das große grobe Kopfsteinpflaster sorgt für unnötige Behinderungen. Die Ausgestaltung des Pflasters ist unvereinbar mit dem Europäischem Rechtsakt zur Barrierefreiheit. Der fehlende Übergang in Höhe der Schleusenstraße führt dazu, dass unzählige Menschen auf ihren täglichen Wegen die beiden Straßen und die Gleise kreuzen. Hier stellt nicht etwa der Bahnverkehr eine Gefahr dar, sondern der zu schnelle Autoverkehr in diesem Bereich. Der nur gelegentliche stattfindende Schienenverkehr wird hier ohnehin im Schritttempo und mit eingeschaltetem Läutewerk abgewickelt, so dass Querungshilfen nur über die Fahrbahnen erforderlich sind.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 27 Auf Wunsch der Die PARTEI wird über die beiden Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 1537/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7031 2021 Die Vorlage OF 1537/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung CDU und Die PARTEI