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Kunstrasen auf dem Gelände des VfB Unterliederbach

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.09.2015

Anregung Ortsbeirat

Kunstrasen auf dem Gelände des VfB Unterliederbach

Details im PARLIS OM_4448_2015
13.11.2015

Stellungnahme des Magistrats

Kunstrasen auf dem Gelände des VfB Unterliederbach

Details im PARLIS ST_1602_2015
19.12.2015

Antrag Ortsbeirat

Kunstrasen auf dem Gelände des VfB Unterliederbach

Details im PARLIS OF_1550-6_2015
19.01.2016

Anregung Ortsbeirat

Kunstrasen auf dem Gelände des VfB Unterliederbach

Details im PARLIS OM_4898_2016
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.12.2015, OF 1550/6 Betreff: Kunstrasen auf dem Gelände des VfB Unterliederbach Vorgang: OM 4448/15 OBR 6; ST 1602/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umwandlung des Hartplatzes in einen Kunstrasen sowie für die Verlegung von Kunstrasen auf dem Kleinspielfeld auf der Sportanlage an der Hans-Böckler-Straße in Unterliederbach werden im nächsten Haushalt 2017 die erforderlichen Mittel bereit gestellt.

Begründung:

Mit OM 4448 v. 08.09.2015 hatte der Ortsbeirat die Notwendigkeit der o.g. Maßnahme dargelegt und deren baldmöglichste Umsetzung sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel im Haushalt beantragt. Mit ST 1602 v. 13.11.2015 antwortete der Magistrat, dass ihm der Wunsch des VfB Unterliederbach nach einer Ausstattung mit einem Kunstrasenbelag sowie die Umwandlung des Hartplatzes in einen Kunstrasen bekannt sei, dass eine Umsetzung zurzeit jedoch nicht möglich sei, weil keine Mittel im laufenden Haushalt (2015/2016) bereitstünden. Deshalb beantragt der Ortsbeirat nun die Bereitstellung der erforderlichen Mittel im nächsten Haushalt 2017.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4448 Stellungnahme des Magistrats vom 13.11.2015, ST 1602 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4898 2016 Die Vorlage OF 1550/6 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme