Maßvolle Nachverdichtung .Am Stockborn. Aufstellung des Bebauungsplanes (B 36/12 Wohnbauland-Entwicklungsprogramm)
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.03.2012, OF 157/8 Betreff: Maßvolle Nachverdichtung "Am Stockborn" Aufstellung des Bebauungsplanes (B 36/12 Wohnbauland-Entwicklungsprogramm) Medienberichten zufolge plant die Mannheimer Bamac GmbH auf dem Grundstück Am Stockborn 1-7 neben einem Lebensmittelmarkt mit 800 qm Verkaufsfläche, einer Apotheke, einer Drogerie und einer Bäckerei auch bis zu 120 Wohnungen. Es ist erfreulich, dass es für das seit dem Wegzug des Deutschen Vereins ungenutzte Areal nach dem Scheitern der LIDL-Pläne jetzt endlich eine neue Perspektive gibt. Allerdings ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass 120 Wohneinheiten - davon 30 Prozent Anteil geförderter Wohnungen - klar überdimensioniert sind. So sieht auch das kürzlich veröffentlichte Wohnbaulandentwicklungsprogramm für das neu aufgenommene Wohnbaugebiet maximal 50 Wohneinheiten vor. Schon diese Zahl ist gemessen am Wohnumfeld (vorwiegend Einfamilienhäuser) relativ hoch, erscheint aber angesichts des fortschreitenden Bedarfs an preiswerten Wohnraum in der Stadt als hinnehmbar. Einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse v. 30.1.2012 zufolge plant der Investor in diesem Bereich allerdings mit drei oder vier Vollgeschossen, was keineswegs der ortstypischen Einfamilienhausbebauung an der Oberfeldstraße und der Straße Am Alten Schloß (WR-Gebiet) entspricht. Diesbezüglich waren die 2004 vorgestellten Planungen des Investors Langstrof Bauingenieurgesellschaft mbH (Bad Nauheim), die eine Randbebauung des Areals mit Einfamilienhäusern vorschlugen, überzeugender. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, für den Entwurf des qualifizierten Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses für eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes "Am Stockborn 1-7" (Beschluss der StVV § 8361 v. 01.07.2010) folgende Maßgaben zu berücksichtigen: 1. Die Zahl der zu errichtenden Wohneinheiten wird gemäß B 36 / 12 auf 50 begrenzt 2. Die Zahl der möglichen Vollgeschosse für die Wohnbebauung unmittelbar entlang der Oberfeldstraße und der Straße Am Alten Schloß wird mit einer Festlegung auf maximal zwei Vollgeschosse an die Umgebung angepasst 3. Der Magistrat verhandelt mit dem Investor, entlang der Straßen Oberfeldstraße und Am Alten Schloß Einfamilienhaus- und/oder Einfamilienreihenhausbebauung zu verwirklichen, um einen Wohnqualitäts- und Wertverlust der Immobilien in den genannten Straßen abzuwenden.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 170 2012 Anregung OA 171 2012 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 157/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. a) Punkt 1 unter Ziffer 1 sowie den Punkten 1 und 2 unter Ziffer 2 der Vorlage OF 158/8 wird zugestimmt. b) Punkt 2 unter Ziffer 1 und Punkt 3 unter Ziffer 2 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. zu a) Einstimmige Annahme zu b) CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.