Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.12.2015, OF 1571/6 Betreff: Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Westenberger Str./Ecke Küfer Str. die Verkehrsteilnehmer, die auf der Westenberger Str. aus westlicher Richtung kommen, gut sichtbar und deutlicher als bisher darauf hinzuweisen, dass sie an dieser Kreuzung nach links in die Küferstraße einbiegen müssen und nicht geradeaus in der Westenberger Straße weiterfahren dürfen.
Begründung:
Trotz angebrachter Hinweise auf das Durchfahrtsverbot in der Westenberger Str. an der o.g. Ecke zur Küfer Str. kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeuge aus westlicher Richtung kommend weiter geradeaus in die Westenberger Str. fahren, um auf die Farben- oder Sindlinger Bahnstr. zu gelangen. Dadurch entstehen unübersichtliche und gefährliche Situationen, die leicht zu Unfällen führen können, denn diese Verkehrsteilnehmer fahren zwischen Küfer Str. und Sindlinger Bahnstr. in einer Einbahnstraße entgegen der erlaubten Fahrtrichtung.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4913 2016 Die Vorlage OF 1571/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme