Nieder-Eschbach: Dahlienstraße/Gladiolenstraße - ausreichende Durchfahrtbreite für die Feuerwehr?
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.08.2022, OF 159/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Dahlienstraße/Gladiolenstraße - ausreichende Durchfahrtbreite für die Feuerwehr? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Belange der Feuerwehr den Übergang der Dahlienstraße in Höhe der Hausnummer 28 in die Gladiolenstraße, ebenfalls in Höhe der Hausnummer 28 auf die Durchfahrtbreite hin zu überprüfen und ggf. Maßnahmen zur Erhöhung der Durchfahrtbreite zu ergreifen.
Begründung:
In Höhe der Hausnummer 37 der Dahlienstraße befinden sich eingezeichnete Parkplätze. Die Markierung endet in Richtung Gladiolenstraße schräg gegenüber der Liegenschaft Gladiolenstraße 28. Der Bürgersteig der Dahlienstraße (in Richtung Gladiolenstraße gesehen rechts) endet vor der Liegenschaft Gladiolenstraße 28. Vor der Garage der Liegenschaft Gladiolenstraße 28 befindet sich ein uneingezäunter Privatparkplatz, der auch regelmäßig genutzt wird. Durch die Belegenheit der Liegenschaft Gladiolenstraße 28 verengt sich die Gladiolenstraße und man muss bedingt durch die eingezeichneten Parkplätze einen Schlenker fahren, um weiter in die Gladiolenstraße zu fahren. Wenn der Privatparkplatz nicht benutzt wird, kann auch beobachtet werden, dass die Verkehrsteilnehmer die Fläche des Privatparkplatzes mitnutzen, um durchzufahren. Die Durchfahrtbreite beträgt gemessen von der äußersten Ecke des Privatparkplatzes bis zur äußersten Ecke der Parkplatzmarkierung ca.3,20 Meter. Parkt ein Fahrzeug mit seinem Heck über die Markierung hinaus, verringert sich die Durchfahrtbreite auf unter drei Meter, je nachdem wie das Fahrzeug im Einzelfall abgestellt wird. Ein großes Einsatzfahrzeug der Frankfurter Berufsfeuerwehr, wie z.B. vom Typ HLF 20, mit einer Fahrzeugbreite von 2,50 Meter und ca. 8,9 Meter Länge hätte bedingt durch den Schlenker an dieser Stelle Schwierigkeiten ungehindert durchzufahren. Bilder: Petra KielmannBeratung im Ortsbeirat: 15
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2723 2022 Die Vorlage OF 159/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Halbsatz des Tenors die Hausnummer 28 durch die Hausnummer 37 ersetzt sowie dass im zweiten Halbsatz das Wort "ebenfalls" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme