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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 15

Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung OttoHahnSchule

12.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 336/15 Betreff: Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zaun hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung Otto-Hahn-Schule so zu erhöhen, dass Fußbälle nicht so leicht darüber fliegen können und damit fast unwiederbringlich verloren sind, da das dahinterliegende Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Begründung: Der Bolzplatz Gladiolenstraße erfreut sich großer Beliebtheit. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Fußbälle beim versuchten Torschuss über das Tor und auch über den dahinterliegenden Zaun, der fast genauso hoch ist wie das Tor, fliegen. Diese Bälle sind dann in der Regel unwiederbringlich verloren, da das Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Es ist Teil der Sportanlage der Otto-Hahn-Schule und befindet sich in einem kaum erreichbaren hinteren Teil der Sportanlage, die für den Publikumsverkehr nicht zugänglich ist. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6203 2024 Die Vorlage OF 336/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg

15.10.2024 | Aktualisiert am: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 330/15 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen"., explizit auch auf Wegen zu Schulen - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiterer Vorfahrtsstraßen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach Westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael- Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besucht, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Haushalt 2024/2025 Urseler Weg Grunderneuern - Schlaglöcher beseitigen

27.03.2024 | Aktualisiert am: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 301/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Urseler Weg Grunderneuern - Schlaglöcher beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße Urseler Weg einer Grunderneuerung zu unterziehen. Dafür sind Mittel im Haushalt 2024/ 2025 bereitzustellen. Begründung: Die Straße Urseler Weg ist gesäumt von Schlaglöchern und ausgebesserten Stellen und muss grunderneuert werden. Die Schlaglöcher und Unebenheiten bergen eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer und müssen dringend beseitigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 66 2024 Die Vorlage OF 301/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten

19.12.2023 | Aktualisiert am: 30.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2023, OF 283/15 Betreff: Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob die Kreuzung "Homburger-Landstr." mit dem "Urseler Weg" durch Fahrbahnmarkierungen übersichtlicher und verkehrssicherer gestaltet werden kann. Begründung: Nach unseren Beobachtungen spielt sich der überwiegende Verkehr von Osten als Linksabbieger nach Süden und von Norden als Linksabbieger nach Osten ab. Letzterer schneidet meist die Kurve und kommt dem Gegenverkehr ins Gehege. Mit einer Mittellinie und Stopplinie im "Urseler Weg" in westlicher Richtung vor der genannten Kreuzung würde die Fahrbahneinteilung übersichtlicher. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4981 2024 Die Vorlage OF 283/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Kreuzung Markierungen Verkehrssicherheit

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach

19.12.2023 | Aktualisiert am: 30.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2023, OF 282/15 Betreff: Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob die Einfahrt in die Straße "Urseler Weg", kommend von der "Homburger Landstrasse" in Richtung Osten "Alt-Niedereschbach", für den Schwerverkehr mit dem Verkehrszeichen 253 oder 266 (Verbot für Kfz über 10m Länge) gesperrt werden kann. Ein Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei" soll der Ver - und Entsorgung und des ÖPNV dienen. Begründung: Die Straße "Alt-Niedereschbach", in die der "Urseler Weg" mündet, beschreibt im alten Ortskern einen engen 90 Grad Bogen, in dem sich immer wieder ortsunkundige Sattelzugführer (40Tonner) festfahren (mit Beschädigungen von privaten Hoftoren und Hausfassaden). An der südlichen Einfahrt in die Straße "Alt-Niedereschbach", von der "Deuil-La-Barre-Straße" kommend, sind die Zeichen 253 mit dem Zusatzzeichen 1020-30 verbaut. Aus westlicher Richtung (Homburger Landstraße) fehlt eine Beschilderung. Da es aus dem "Urseler Weg" und "Alt-Niedereschbach" keine geeignete Möglichkeit gibt diese Engstelle anderweitig zu umfahren (Sackgassen, enge und kurvige Wohngebietsstraßen, entgegenkommende Linienbusse, Kindergärten und Schulen) sollten Lkw-Führer schon vor der Einfahrt in das Gebiet informiert und gewarnt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4980 2024 Die Vorlage OF 282/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Durchfahrtverbot Lkw Alt-Niedereschbach

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Maßnahmen Drogendealer Nieder-Eschbach

02.10.2023 | Aktualisiert am: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 262/15 Betreff: Maßnahmen Drogendealer Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass in Nieder-Eschbach regelmäßig mit Drogen gedealt wird? 2. Wenn ja, welche konkreten Maßnahme werden seitens des Magistrats ergriffen, um dem präventiv dem entgegenzuwirken? 3. Wenn nein, warum besteht dahingehend kein Austausch mit der hessischen Polizei? Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich immer wieder darüber, dass offene mit Drogen gedealt wird. Das betrifft vorzugsweise die Abendstunden am Wochenende, findet aber auch unter der Woche, auch teilweise tagsüber statt. Konkret ist dies nach Auskunft der Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs an folgenden Orten beaobachtet worden: - Kleingartenanlage rechte Seite Im Weidenfeld - Parkplatz/Garagen Einfahrt Urseler Weg/ Homburger Landstraße rechts - Parkplatz an der Deuil-La-Barre Straße an der Kita St. Stephanus - Dahlienstraße/ Kreuzung Gladiolenstraße - Fußweg Görlitzer Straße - Friedhof Nieder-Schbach Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 14 Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter der regionalen Kriminalitätsbekämpfung und einen Vertreter des Polizeireviers 14. (Nord) in die Bürgerfragestunde einzuladen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 780 2023 Die Vorlage OF 262/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung hinter dem Wortlaut "Fußweg Görlitzer Straße" der Wortlaut "(Evangelische Kirche)" ergänzt wird. Weiterhin wird die Begründung um folgende Punkte ergänzt: "Schwimmbadeingang im Winter" und "Feldweg an der freiwilligen Feuerwehr". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Drogendealer Maßnahmen Ortsbeirat

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Schulweg-Piktogramm auf der Prager Straße

08.08.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2023, OF 259/15 Betreff: Schulweg-Piktogramm auf der Prager Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Piktogramm auf der Prager Straße in Nähe der Einmündung in den Urseler Weg anzubringen. Dieser Weg wird täglich von Schülern und Schülerinnen auf dem Weg zum Unterricht in der Michael-Grzimek Schule genutzt. Begründung: Die Prager Straße wird rege genutzt. Bild von Sabine Klopp Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4458 2023 Die Vorlage OF 259/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schulweg Piktogramm Prager Straße

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) auf der Gladiolenstraße: 2. Versuch

28.06.2023 | Aktualisiert am: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2023, OF 248/15 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) auf der Gladiolenstraße: 2. Versuch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen, nachdem der aufgestellte Mülleimer nach sehr kurzer Zeit wieder entfernt wurde, obwohl er intensiv genutzt wurde, was dazu führt, dass die Hinterlassenschaften der Vierbeiner wieder in dem Mülleimer am Spielplatz entsorgt werden. Begründung: Screenshot: Google Maps Die Gladiolenstraße endet im weiteren Verlauf und führt ins Feld. Die Feldwege werden intensiv von Spaziergängern auch mit Hund genutzt. Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner werden von den Spaziergängern regelmäßig eingesammelt und im nächsten Abfallbehälter entsorgt. Dieser befindet sich jedoch auf dem kleinen Spielplatz an der Gladiolenstraße. Bei warmen Temperaturen stellt dieser Abfallbehälter nicht nur eine unerträgliche Geruchsbelästigung dar, er zieht auch Ungeziefer an, was auf einem Kleinkinderspielplatz nicht sein sollte. Es wird deshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4277 2023 Die Vorlage OF 248/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Abfallbehälter Deckel Spielplatz

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Haushalt 2023 Mittel für den Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße in Nieder-Eschbach zur Erneuerung, attraktiver Gestaltung und Aufwertung in den Haushaltsplan 2023 einstellen

12.04.2023 | Aktualisiert am: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 226/15 Betreff: Haushalt 2023 Mittel für den Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße in Nieder-Eschbach zur Erneuerung, attraktiver Gestaltung und Aufwertung in den Haushaltsplan 2023 einstellen Vorgang: OM 2725/22 OBR15; ST 24/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, es werden EUR 100.000,00 für den Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße in Nieder-Eschbach zur Erneuerung, attraktiver Gestaltung und Aufwertung für Kinder von 6 bis 14 Jahren in den Haushaltsplan 2023 eingestellt. Begründung: Der Spielplatz Gladiolenstraße schreit aufgrund veralteter und teilweise defekter Spielgeräte nach einer umfassenden Aufwertung und soll auch für Kinder im Alter von 6-14 attraktiver sein. Es gibt dort kaum altersgerechte nutzbare Spielgeräte. Für diese Altersgruppe gibt es zudem wenige wohnortnahe Spielplätze, die zum Verweilen einladen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2725 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 24 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 76 2023 Die Vorlage OF 226/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) auf der Gladiolenstraße Höhe Hausnummer 40

12.04.2023 | Aktualisiert am: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 229/15 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) auf der Gladiolenstraße Höhe Hausnummer 40 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen. Begründung: Screenshot: Google Maps Die Gladiolenstraße endet an dieser Stelle und führt ins Feld. Die Feldwege werden intensiv von Spaziergängern auch mit Hund genutzt. Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner werden von den Spaziergängern regelmäßig eingesammelt und im nächsten Abfallbehälter entsorgt. Dieser befindet sich jedoch auf dem kleinen Spielplatz an der Gladiolenstraße. Bei warmen Temperaturen stellt dieser Abfallbehälter nicht nur eine unerträgliche Geruchsbelästigung dar, er zieht auch Ungeziefer an, was auf einem Kleinkinderspielplatz nicht sein sollte. Es wird deshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3874 2023 Die Vorlage OF 229/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten

11.04.2023 | Aktualisiert am: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 231/15 Betreff: Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den in der Begründung genannten oder alternativen Standorten die Anlegung und Ausweisung von Insektenwiesen und anderen geeigneten -habitaten möglich ist. Im Falle einer Eignung wird der Magistrat gebeten die Anlegung dieser Wiesen sowie ihre Ausweisung durch das Aufstellen entsprechender Schilder in Auftrag zu geben. Begründung: Auf Grund des voranschreitenden Insektensterbens in Deutschland (festgestellt etwa durch die Krefelder Studie), welches die Artenvielfalt nachhaltig reduzieren kann, sind Gegenmaßnahmen dringend erforderlich. Da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte zur vielfachen Reduktion von Refugien für Insekten führt, sind nicht bewirtschaftete Flächen notwendig, um die Artenvielfalt zu fördern. Da das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt insektenfreundliche Projekte fördert und der Stadtrand auf Grund von mehr unbebauten Flächen besonders geeignet scheint, kann sich die Anlegung von geeigneten Flächen im Stadtteil sinnvoll auswirken. Folgende Flächen, sofern in öffentlicher Hand, erscheinen denkbar: Die Wiesenfläche zwischen Urseler Weg und Tannenweg; Teile der Parkanlage entlang Am Lehenweg; zwischen Urseler Weg und Züricher Straße; zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße; Die Wiesenstreifen entlang des Eschbachs, des Mühlgrabens und des Taunengrabens; der Pfingstwald; die Seitenstreifen der Homburger Landstraße; Rasenanlagen entlang der Deuil-La-Barre-Straße oder weitere von fachlichen Stellen als infrage kommende ungenutzte Grünflächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3875 2023 Die Vorlage OF 231/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "an den in der Begründung genannten oder alternativen Standorten" ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird der letzte Absatz der Begründung vor dem letzten Satz des Antragstenors eingefügt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Ausfahrten aus „Ludwig-Quidde-Straße“ und „Max-Planck-Straße“ in den „Urseler Weg“ sicherer gestalten!

22.09.2022 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2022, OF 170/15 Betreff: Ausfahrten aus "Ludwig-Quidde-Straße" und "Max-Planck-Straße" in den "Urseler Weg" sicherer gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Amt für Straßenbau und Erschließung damit zu beauftragen, an den oben genannten Einmündungen zur Sichtbarmachung der 5-Meter-Halteverbots-Regelung im Kreuzungsbereich Parkwinkel auf die Fahrbahnen aufzutragen. Begründung: An diesen Stellen ist die Einsicht in die Vorfahrtsstraße "Urseler Weg" durch permanent Falschparkende in der 5-Meter-Halteverbotszone im Kreuzungsbereich erschwert und die Ausfahrt dadurch unnötig gefährlich. Die vom Ortsbeirat 15 ursprünglich vorgeschlagenen Verkehrsspiegel wurden bereits abgelehnt. Die Aufbringung von Parkwinkeln könnte die Sicherheit in diesen Bereichen bei deutlich geringerem Aufwand erhöhen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.08.2022, OF 168/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2841 2022 1. Die Vorlage OF 168/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 170/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Ausfahrt aus Ludwig-Quidde-Straße in Urseler Weg sicherer gestalten

31.08.2022 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2022, OF 168/15 Betreff: Ausfahrt aus Ludwig-Quidde-Straße in Urseler Weg sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Straßenbauamt zu beauftragen vor der Liegenschaft Urselerweg 56 einen Parkwinkel auf die Fahrbahn aufzutragen. Begründung: An dieser Stelle ist die Einsicht in die Vorfahrtsstraße "Urselerweg" durch permanent Falschparkende in der 5m-Zone erschwert und die Ausfahrt dadurch unnötig gefährlich. Einen von unserem OBR15 vorgeschlagenen Spiegel wurde bereits abgelehnt. Ein Parkwinkel könnte die Sicherheit bei geringem Aufwand aber dort erhöhen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.09.2022, OF 170/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 168/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2841 2022 1. Die Vorlage OF 168/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 170/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Ludwig-Quidde-Straße verkehrsberuhigen

31.08.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2022, OF 167/15 Betreff: Ludwig-Quidde-Straße verkehrsberuhigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die oben genannte Straße in eine verkehrsberuhigte Zone, im Volksmund als Spielstraße bezeichnet, umgewidmet werden kann. Begründung: Diese Straße ist eine relativ kurze (ca. 150m) Sackgasse. Die Wohnbebauung besteht fast nur aus Einfamilienhäusern, in denen z.T. wegen erfolgten Generationswechseln jüngere Familien mit Kindern eingezogen sind. Es werden von Anwohnern Beschwerde darüber geführt, dass wohl neue Bewohner und deren Besucher aus dem hinteren Teil der Straße deutlich schneller als die erlaubten 30 km/h fahren. Bedingt durch sehr schmale Gehwege erscheinen die erlaubten 30 km/h schon unangemessen, wenn sich dort spielende Kinder aufhalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2727 2022 Die Vorlage OF 167/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße erneuern, attraktiver gestalten und aufwerten

29.08.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 164/15 Betreff: Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße erneuern, attraktiver gestalten und aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine konzeptionelle Planung hinsichtlich einer Erneuerung und attraktiveren Gestaltung mit Spielgeräten für Kinder von 6 bis 14 Jahren, unter Einbeziehung der Kinderbeauftragten, erstellen zu lassen und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Ziel des Konzeptes soll eine Aufwertung und altersgerechte Gestaltung mit attraktiven Spielanlagen des vorhandenen Spielplatzes an der Gladiolenstraße unweit der bebauten Fläche der KITA Gladiolenstraße sein. Nach Verabschiedung des Konzeptes sind ausreichend Mittel zur Umsetzung aus dem laufenden Haushalt bereit zu stellen. Begründung: Der Spielplatz Gladiolenstraße schreit aufgrund veralteter und teilweise defekter Spielgeräte nach einer umfassenden Aufwertung und soll auch für Kinder im Alter von 6-14 attraktiver sein. Es gibt dort kaum altersgerechte nutzbare Spielgeräte. Für diese Altersgruppe gibt es zudem wenige wohnortnahe Spielplätze, die zum Verweilen einladen. Der Ortsbeirat hat mit der Erstellung von Gestaltungskonzepten mit späterer Ausführung zuletzt für den Spielplatz am See innerhalb der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies soll jetzt auch für diesen Standort durchgeführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2725 2022 Die Vorlage OF 164/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße „Homburger Landstraße“ zwischen Kreisel und Urseler Weg - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer

17.08.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2022, OF 160/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße "Homburger Landstraße" zwischen Kreisel und Urseler Weg - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Vorgang: OM 1138/21 OBR 15; ST 705/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Die Radwegbenutzungspflicht auf der Durchgangsstraße: Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel (Einmündung der Deuil-La-Barre-Straße) aufzuheben und durch die Regelung "Gehweg, Radfahrende frei, Zweirichtungsverkehr" zu ersetzen. 2. Zur Sicherheit der Radfahrer die "Dooring Zone" entlang der rechts in Fahrtrichtung stadteinwärts eingerichteten Parkplätze auf der Homburger Landstraße zu markieren. Begründung: Zu 1.: Der Antrag folgt dem Vorschlag der Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, Aktenzeichen: ST 705/22. Der Fahrradfahrer sollte zwischen den Gefährdungslagen: Zusammenstoß mit Fußgänger oder Zusammenstoß mit Fahrzeug frei wählen dürfen. Berufspendler sind auf dem Fahrrad häufig mit mehr als 25 km/h unterwegs und schätzen eine freie Sicht der Straße und "freie Bahn". Der Fahrradweg, wie er aktuell angelegt ist, würde nach heutigen Erkenntnissen so nicht mehr eingerichtet werden. Zu 2.: Nachdem die Anordnung von streckenweisen Tempo 30 in dem o.a. Streckenabschnitt abgelehnt worden ist, sollte die Sicherheit der Fahrradfahrer zumindest durch die Markierung der "Dooring Zone", d.h. der Bereich, in den geöffnete Fahrzeugtüren hineinragen, erhöht werden. Markierungen erhöhen die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeugtüren öffnen wollen, gleichermaßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der BFF-Fraktion wird über die Vorlage OF 160/15 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2724 2022 Die Vorlage OF 160/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1: Annahme bei Enthaltung FDP zu Ziffer 2: Annahme bei Enthaltung CDU, SPD, BFF und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach: Dahlienstraße/Gladiolenstraße - ausreichende Durchfahrtbreite für die Feuerwehr?

17.08.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2022, OF 159/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Dahlienstraße/Gladiolenstraße - ausreichende Durchfahrtbreite für die Feuerwehr? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Belange der Feuerwehr den Übergang der Dahlienstraße in Höhe der Hausnummer 28 in die Gladiolenstraße, ebenfalls in Höhe der Hausnummer 28 auf die Durchfahrtbreite hin zu überprüfen und ggf. Maßnahmen zur Erhöhung der Durchfahrtbreite zu ergreifen. Begründung: In Höhe der Hausnummer 37 der Dahlienstraße befinden sich eingezeichnete Parkplätze. Die Markierung endet in Richtung Gladiolenstraße schräg gegenüber der Liegenschaft Gladiolenstraße 28. Der Bürgersteig der Dahlienstraße (in Richtung Gladiolenstraße gesehen rechts) endet vor der Liegenschaft Gladiolenstraße 28. Vor der Garage der Liegenschaft Gladiolenstraße 28 befindet sich ein uneingezäunter Privatparkplatz, der auch regelmäßig genutzt wird. Durch die Belegenheit der Liegenschaft Gladiolenstraße 28 verengt sich die Gladiolenstraße und man muss bedingt durch die eingezeichneten Parkplätze einen Schlenker fahren, um weiter in die Gladiolenstraße zu fahren. Wenn der Privatparkplatz nicht benutzt wird, kann auch beobachtet werden, dass die Verkehrsteilnehmer die Fläche des Privatparkplatzes mitnutzen, um durchzufahren. Die Durchfahrtbreite beträgt gemessen von der äußersten Ecke des Privatparkplatzes bis zur äußersten Ecke der Parkplatzmarkierung ca.3,20 Meter. Parkt ein Fahrzeug mit seinem Heck über die Markierung hinaus, verringert sich die Durchfahrtbreite auf unter drei Meter, je nachdem wie das Fahrzeug im Einzelfall abgestellt wird. Ein großes Einsatzfahrzeug der Frankfurter Berufsfeuerwehr, wie z.B. vom Typ HLF 20, mit einer Fahrzeugbreite von 2,50 Meter und ca. 8,9 Meter Länge hätte bedingt durch den Schlenker an dieser Stelle Schwierigkeiten ungehindert durchzufahren. Bilder: Petra Kielmann Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2723 2022 Die Vorlage OF 159/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Halbsatz des Tenors die Hausnummer 28 durch die Hausnummer 37 ersetzt sowie dass im zweiten Halbsatz das Wort "ebenfalls" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Endlich die Zusagen des Magistrats an den Ortsbeirat umsetzen ...

04.05.2022 | Aktualisiert am: 30.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2022, OF 149/15 Betreff: Endlich die Zusagen des Magistrats an den Ortsbeirat umsetzen . . Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im vergangenen Jahr gegebenen Zusagen an den OBR umgehend umzusetzen. 1. Im März 2021 wurde erstmals beantragt, die Bänke am Spielplatz Gladiolenstraße zu restaurieren bzw. auszutauschen. Die Erledigung wurde der damaligen Kinderbeauftragten bis Juni 2021 zugesagt. Im August 2021 (OM 606) wurde dies nochmals beantragt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2025 wurde dies erneut zugesagt. Bis Anfang Mai 2022 tat sich nichts. (s. Bild 1 v. 4.5.2022) 2. Am 19.5.2021 wurde der Magistrat gebeten, an der Gabelung des Gerhardrainwegs eine zweite Bank aufzustellen, da die vorhandene Sitzgelegenheit rege genutzt wird (OM 283 2021). Zugesagt wurde die Maßnahme in der ST 1619 vom 03.09.2021. Auch dies wurde bisher nicht erledigt. (s. Bild 2) Begründung: Ist bekannt, s. angegebene Anträge. (Fotos: Dr. J. Poloczek, 4.5.22) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 20.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 149/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Fußgängerüberwege an der U-Bahn

20.02.2022 | Aktualisiert am: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 117/15 Betreff: Fußgängerüberwege an der U-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, die Fußgängerüberwege an der U-Bahn in Nieder-Eschbach (Urseler Weg) neu einzufärben oder zu reinigen und zu restaurieren. Begründung: Im Dezember jährte sich der Tag der erstmaligen Antragsstellung (OF 316/15), aber es tat sich bisher nichts. Im Sinne der Sicherheit der Fußgänger sollte endlich gehandelt werden. Sowohl die gelb markierten Überwege als auch die aufgemalten Verkehrszeichen sind stark abgenutzt und sollten neu aufgebracht oder gereinigt oder restauriert werden. (Foto: Dr. J. Poloczek, 10.02.2022 Foto: Dez. 2020) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1840 2022 Die Vorlage OF 117/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg

28.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 98/15 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringen erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, währen die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1379 2022 Die Vorlage OF 98/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

10.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 80/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Gehweges zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1138 2021 Die Vorlage OF 80/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule

08.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 81/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung des Zebrastreifens an der Otto-Hahn-Schule (OHS) Ecke Urseler Weg/Albert-Schweitzer-Straße durch das Aufstellen von Pollern sicherer zu machen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Auf dem Urseler Weg kommt es - insbesondere zu den Stoßzeiten (morgens zwischen 07.30 und 9 Uhr und mittags zwischen 13-14 Uhr) zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der Teilabschnitt auf Höhe der OHS leidet unter dem Verkehr der Eltern, die ihre Kinder zu den Kitas Gladiolenstraße oder Hexenkessel bringen bzw. abholen und dem Verkehr der Lehrkräfte und Schüler der OHS. Dazu kommt der Durchgangsverkehr, der der überlasteten Deuil-La-Barre-Straße ausweicht, dem Linienbusverkehr (Linie 29) und nicht zuletzt dem normalen (Berufs-)Verkehr der Anwohner des Urseler Wegs und seiner Nebenstraßen. Durch die (teilweise verkehrswidrig) parkenden Fahrzeuge an der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in den Urseler Weg ist es wegen der hierdurch eingeschränkten Sicht für die Schüler mit Gefahren verbunden, den Zebrastreifen zu nutzen. Problemlösung: Die freie Sicht vom Seitenrand aus ist entscheidend für die Sicherheit beim Überqueren des Urseler Wegs. Damit die Sicht auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge verbessert wird, sollen auf der Seite hin zur Albert-Schweitzer-Straße 1,5 Meter vor und 1,5 Meter hinter dem Zebrastreifen Poller aufgestellt werden, um den ruhenden Autoverkehr fernzuhalten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1139 2021 Die Vorlage OF 81/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und UBahnÜberweg

09.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 76/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Gründe: I. Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren beim Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. II. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft der Stadt wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 76/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 931 2021 Die Vorlage OF 76/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

19.09.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule

14.09.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2021, OF 77/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, die Straße An der Walkmühle von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg von Montag bis Freitag in den Zeiten von 8:00 bis 9:00 als Einbahnstraße auszuweisen, so dass das Durchfahren vom Urseler Weg aus in dieser Zeit nicht möglich ist. Die Einrichtung dieser "unechten" Einbahnstraße soll für einen Probezeitraum von sechs Monaten erfolgen. Begründung: Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule in der Straße An der Walkmühle zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten werde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek-Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die Frankfurter Neue Presse berichtete darüber und Hit Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa zweieinhalb Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannte, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule aus dem Auto ließen, sich aber das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat die Stadt ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Schilder einfach abgebaut. Hergestellt ist seitdem wieder das alte Verkehrschaos. Eltern fahren auf den Bürgersteig, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Laufende Kinder müssen auf die Straße ausweichen, um die Autos zu umlaufen. Der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Bus von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg die Straße befährt. Die Haltestelle befindet sich direkt vor der Schule. Hält der Bus oder kommen PKW dem Bus entgegen, weichen diese aufgrund der geringen Fahrbahnbreite auf den Bürgersteig direkt vor der Schule aus. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem "Elterntaxi" gebracht werden. Am 10.09.2021 fand auf Bitten der Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirates, der Kinderbeauftragten, des Elternbeirats, der Polizei, des Stadtschulamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Straßenverkehrsamtes statt. Alle Beteiligten konnten sich von dem Chaos vor der Schule überzeugen. In diesem Rahmen wurde auch festgestellt, dass es Entlastung bringen würde, wenn die Autos auf der schmalen Straße nicht in beiden Richtungen fahren würde, damit entgegenkommende Fahrzeuge nicht auf den Bürgersteig ausweichen müssen. Um die Anwohner jedoch nicht unnötig zu belasten, würde es genügen, die Einbahnstraßenregelung nur in der morgendlichen Bringzeit zwischen 8:00 und 9:00 (die Schule beginnt um 8:30) einzurichten. Der Ortsbeirat hält Maßnahmen zur Schulwegsicherung für dringend erforderlich. Die Einrichtung einer solchen "unechten" Einbahnstraße, vorerst probeweise für sechs Monate wäre ein guter Beitrag dazu. Die Gemeinde Iserlohn hat eine solche "unechte" Einbahnstraße im Jahr 2018 ebenfalls probeweise eingeführt. Die Erprobung war erfolgreich. Die Gemeinde hat 2019 beschlossen, es bei dieser Regelung dauerhaft zu belassen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 77/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2021 Die Vorlage OF 77/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 4 GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Erneuern bzw. Instandsetzen der Bänke auf dem Spielplatz

16.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2021, OF 53/15 Betreff: Erneuern bzw. Instandsetzen der Bänke auf dem Spielplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bänke auf dem Spielplatz in der Gladiolenstraße zu erneuern bzw. in benutzbaren Zustand zu versetzen. Begründung: Die Erneuerung dieser Bänke wurde von der Kinderbeauftragten im März angeregt und vom Grünflächenamt für Juni zugesagt. Leider wurde dieses Versprechen bisher nicht erfüllt. (Fotos: F. H. Bonaki) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 606 2021 Die Vorlage OF 53/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Wildblumenwiese Ecke Urseler Weg/Tannenweg

14.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 44/15 Betreff: Wildblumenwiese Ecke Urseler Weg/Tannenweg Der Magistrat wird gebeten, die im Moment sehr ungepflegt aussehende Bepflanzung der Grünfläche Ecke Urseler Weg / Tannenweg künftig durch eine Wildblumenwiese zu ersetzen. Begründung: Der im Moment vorhandene Bewuchs macht einen verwahrlosten Eindruck. Eine Wildblumenwiese würde hingegen die Fläche für die Bürgerinnen und Bürger aufwerten. Sie hätte außerdem einen positiven Effekt auf die Insektenpopulation. Foto: Ulrike Bellendorf 15.06.2021 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 421 2021 Die Vorlage OF 44/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28

07.05.2021 | Aktualisiert am: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 13 entstanden aus Vorlage: OF 7/15 vom 21.04.2021 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Land Hessen zuzugehen und eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes straße zu einer Gemeindestraße zu bewirken. 2. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, nach der unter Punkt 1. vorgenommenen Änderung die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Begründung: Die Vorlage NR 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht vom 22.01.2021, B 28, sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufendem Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat in das Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bushaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bedeuten. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 828 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 69 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Ablehnung) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 398, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 1019, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße

21.04.2021 | Aktualisiert am: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Ortsbegehung in Nieder-Eschbach

21.04.2021 | Aktualisiert am: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/15 Betreff: Ortsbegehung in Nieder-Eschbach Der Ortsvorsteher wird gebeten, in der nächsten Zeit einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt zwecks einer Ortsbegehung zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der Schutzmann vor Ort, Herr Wagner, eingeladen werden. Unter anderem sollen folgende Punkte angesprochen werden: - Der Niedereschbacher Stadtweg - Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße - Verkehrssituation im Urseler Weg - Parkverhalten in der Straße Am Lehenweg, aus Richtung der Deuil-la-Barre-Straße. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg hat sich bedauerlicherweise zu einer Durchfahrtsstraße entwickelt. Anwohner haben auf dieses Problem hingewiesen. Hier sind viele Fußgänger und Fahrradfahrer (auch viele Kinder) unterwegs. Werden die Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße noch benötigt? Auch hier liegt die Anfrage eines Anwohners vor. Bedingt durch beidseitig parkende Autos im Bereich nahe der Ludwig-Quidde-Straße wird zwar die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden PKW verringert, aber auch die Unübersichtlichkeit, speziell für Kinder, erhöht. Außerdem ist der Urseler Weg im Berufsverkehr überlastet. Am Lehenweg besteht auf der West-Seite an der Kreuzung mit der Deuil-la-barre-Straße ca.50 Meter ein absolutes Halteverbot, das oft nicht eingehalten wird. Oft wird sogar auf beiden Straßenseiten geparkt. Damit ist die Ein- und Ausfahrt auf eine Spur reduziert und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 5/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Installation einer dauerhaften mobilen Geschwindigkeitsanzeige im Urseler Weg Höhe Dahlienstraße

30.03.2021 | Aktualisiert am: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2021, OF 4/15 Betreff: Installation einer dauerhaften mobilen Geschwindigkeitsanzeige im Urseler Weg Höhe Dahlienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15 eine mobile Geschwindigkeitsanzeige für eine dauerhafte Installierung in der Straße "Urseler Weg" auf der Höhe der Kreuzung Dahlienstraße anzuschaffen und an einem dortigen geeigneten Mast anbringen zu lassen. 2. Aus dem Budget des Ortsbeirats wird für Kauf und Installation der Geschwindigkeitsanzeige ein Betrag von maximal EUR 1.200,00 bereitgestellt. Begründung: In der Vergangenheit wurde in den letzten Jahren bisher leider nur in längeren zeitlichen Abständen temporär eine entsprechende Geschwindigkeitsanzeige an diesem Standort angebracht. Es konnte daher beobachtet werden, dass in Zeiten einer fehlenden Geschwindigkeitsanzeige in diesem Straßenabschnitt oft schneller als Tempo 30 gefahren wird. Gleichzeitig ist festzustellen, dass nach einer temporären Installation aufgrund der Warnhinweise hinsichtlich einer Kilometerüberschreitung deutlich langsamer seitens des Individualverkehrs gefahren wird. Vor dem Hintergrund eines damit einhergehenden besseren Schutzes, insbesondere gerade für die Schüler/innen der im Urseler Weg ansässigen Otto-Hahn-Schule sowie auch für die Grundschüler/innen der MGS, die diese Straße als Schulweg benutzen, wäre eine dauerhafte Installation sinnvoll. Aus Kostengründen und wegen einer zu geringen Anzahl von mobilen Anzeigen für das gesamte Stadtgebiet hatte die Stadt jedoch bisher diese nur temporär aufgehängt. Über eine Finanzierung aus dem OBR-Budget könnte eine dauerhafte Installation daher sichergestellt werden, was letztendlich zu einem durchgehenden verbesserten Schutz und insgesamt zu einer langsameren angemesseneren Fahrweise seitens der Fahrzeugführer/innen in diesem Bereich führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 5 2021 Die Vorlage OF 4/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Fußgängerüberwege an der U-Bahn

30.12.2020 | Aktualisiert am: 03.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 316/15 Betreff: Fußgängerüberwege an der U-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, die Fußgängerüberwege an der U-Bahn in Nieder-Eschbach (Urseler Weg) neu einzufärben. Begründung: Sowohl die gelb markierten Überwege als auch die aufgemalten Verkehrszeichen sind stark abgenutzt und sollten neu gemalt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7046 2021 Die Vorlage OF 316/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um die Worte "oder zu reinigen" und die Begründung nach dem Wort "gemalt" um die Worte "oder gereinigt" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Mobile Verkehrsüberwachung in der Nähe der Kita Gladiolenstraße

02.10.2019 | Aktualisiert am: 04.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2019, OF 242/15 Betreff: Mobile Verkehrsüberwachung in der Nähe der Kita Gladiolenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, in der Nähe der Kita Gladiolenstraße in regelmäßigen Zeitabständen eine temporäre Verkehrsüberwachung (wie sie gelegentlich im Urseler Weg aufgestellt wird) einzurichten. Begründung: Anwohner berichten, dass in der Gladiolenstraße zu schnell gefahren wird und damit besonders Kinder gefährdet sind. In diesem Bereich bewegen sich Fußgänger und Radfahrer mit kleinen Kindern auf dem Weg zur Kita, allerdings bringen Eltern ihre Kinder auch mit dem PKW dorthin. Die Installation eines Gerätes zur mobilen Verkehrsüberwachung, die Autofahrer auf zu schnelles Fahren hinweist bzw. mit "Danke" auf angemessene Geschwindigkeit reagiert, könnte bewusstseinsbildend wirken und zu schnell Fahrende bremsen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5308 2019 Die Vorlage OF 242/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Verbindungsweg entlang der UBahnGleise zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg

31.01.2019 | Aktualisiert am: 26.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2019, OF 193/15 Betreff: Verbindungsweg entlang der U-Bahn-Gleise zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie für diesen Weg ein Konzept für eine Gefahren minimierte Nutzung für welche Verkehrsteilnehmer geschaffen werden kann. Begründung: Dieser Weg entlang des Gleisbetts der Stadtbahn wird zu bestimmten Zeiten in beiden Richtungen stark frequentiert, in der nördlichen Richtung als Schulweg zu den beiden ortsansässigen Schulen und in Gegenrichtung hauptsächlich als Arbeitsweg Berufstätiger, aber auch für Schüler, die zur U-Bahnhaltestelle laufen. Des weiteren wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft Menschen mit Geh- und Sehbeeinträchtigungen, die diesen Weg, da abseits von Straßen, auch vorrangig nutzen. Der Weg hat eine Pflasterbreite von nur ca. 1,80 m, ist aber wegen heraus wachsender Hecken und Sträuchern der Anlieger nicht in voller Breite nutzbar. Es können max. 2 Personen nebeneinander herlaufen oder 1 Person pro Richtung. Nicht wenige Radfahrer benutzen diesen Weg aber auch, zum Teil mit unangemessener Geschwindigkeit, in der dunklen Jahreszeit teils ohne Licht, sodass es in der Vergangenheit vermehrt zu unfreundlichen Wortwechseln, aber auch zu Gefährdungen zwischen diesen und Fußgängern kam. Für die aus den nicht einsehbaren Stichwegen der Reihenhäuser kommenden Fußgänger entstehen dort besondere Gefahrensituationen. Für eine gemeinsame Nutzung des Wegs durch Fußgänger und Radfahrer ist der unseres Erachtens nach nicht geeignet. Fehlende deklarierende Beschilderung erschwert zusätzlich die Deutung der hier greifenden Verkehrsregeln. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 193/15 wird bis zur Sitzung am 03.05.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 193/15 wird bis zur Sitzung am 16.08.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4927 2019 Die Vorlage OF 193/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach

03.01.2019 | Aktualisiert am: 24.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2019, OF 189/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, an drei exponierten Stellen "Verbot der Einfahrt"-Schilder mit einer zeitlichen Begrenzung von 7 bis 9 Uhr aufzustellen. Diese Stellen sind: In der Straße Alt Niedereschbach von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Zufahrt zu den Supermärkten. In der Rudolf-Breitscheid-Straße von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Einfahrt zum Parkplatz. In der Straße An der Walkmühle direkt an der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße. Diese Beschilderung soll aufrechterhalten werden, bis der Magistrat ein gesamtes Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach vorgelegt und mit dem Ortsbeirat abgestimmt hat. Begründung: Nachdem die Verkehrsberuhigung der Deuil-La-Barre-Straße mit der Kennzeichnung von Parkplätzen recht erfolgreich verlief, ist nun zu beobachten, dass nicht ortsansässige Kraftfahrer diese Straße verlassen und über die o.g. Straße auszuweichen versuchen. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Anwohner und letztendlich zu einem überlasteten Urseler Weg. Mit Hilfe der gewünschten zeitlichen begrenzten Beschilderung kann dies vermieden werden. In dem Bereich hinter den Schilder kann die Straße in beiden Richtungen genutzt werden, Anwohner haben also keinerlei Nachteile. Zu 1 Zu 2 Kartenquelle: Openstreetmap.org Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Taunenweg - südlicher Teil

03.05.2018 | Aktualisiert am: 24.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2018, OF 155/15 Betreff: Taunenweg - südlicher Teil Der südliche Teil des als "Taunenweg" bezeichnete Feldweg Flur 7 Flurstücke 647/4 und 646 (südlicher Teil) zwischen der U-Bahn-Strecke im Bereich des Sportplatzes der Otto-Hahn-Schule und der Kita Gladiolenstraße ist seit Errichtung der Kita "Lila Hexenkessel" eine Sackgasse, über die nichts mehr zu erreichen ist. Der Weg wird nicht mehr gepflegt uns ist mittlerweile stark mit Büschen und Sträuchern bewachsen, deren Äste nun auch in den Lichtraum der U-Bahn-Strecke ragen Bei einer Begehung mit der VGF ergab sich die Frage, wer für die Pflege und damit für den Rückschnitt der Büsche und Sträucher verantwortlich ist. Die VGF ist es nicht (nur bis Böschungskante), der Rückschnitt muss aber aus Sicherheitsgründen erfolgen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wer für die Pflege des genannten Weges zuständig ist (und diese zeitnah in Absprache mit dem VGF vornimmt) b) ob der genannte Weg generell aus der landwirtschaftlichen Wegenutzung herausgenommen und als Blumen- und Bienenwiesen eingesät werden kann (mit einer zweimaligen jährlichen Mahd. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 15 am 18.05.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3199 2018 Die Vorlage OF 155/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Instandhaltung des Gleisbettes sowie der Schienen und der Weichen im Bereich der Wendeanlage der UBahnLinien U 2/U 9 in Nieder-Eschbach ab Urseler Weg bis zur Station „NiederEschbach“

28.08.2017 | Aktualisiert am: 19.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 123/15 Betreff: Instandhaltung des Gleisbettes sowie der Schienen und der Weichen im Bereich der Wendeanlage der U-Bahn-Linien U 2/U 9 in Nieder-Eschbach ab Urseler Weg bis zur Station "Nieder-Eschbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF bzw. das für die Unterhaltung der Schienenanlagen für die Strecke der U2 zuständige Tiefbauunternehmen aufzufordern, im Bereich des Teilstückes der U-Bahn-Wendeanlage bis hin zur Station Nieder-Eschbach Aufbauarbeiten zur Verbesserung des Gleisbettes, der Schienen sowie Instandhaltung der Weichen durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Wochen sind vermehrt von Anwohnern unweit der Wendeanlage Hinweise auf Lärmbelästigungen beim Ortsbeirat eingegangen, die aus dem Betrieb der Nieder-Eschbacher Wendeanlagen herrühren. Auch in der Bürgerfragestunde der letzten Sitzung haben sich Anwohner über die in Zusammenhang mit dem Betrieb der U-Bahn ausgehenden Lärmeinflüsse ausgelassen. Vor einigen Jahren sind seinerzeit während des nächtlichen Betriebes der Wendeanlage sowie der U-Bahn-Verkehre in diesem Abschnitt auch erhöhte Lärmbeeinträchtigungen (insbesondere in den Sommermonaten) zu verzeichnen gewesen. Eine anschließend umfangreiche Prüfung und bauliche Verbesserung des Gleisbettes und der Schienenweichen hat vor Jahren dann zu einer spür/bzw. hörbaren Reduzierung der Lärmbelastung geführt. Es scheint daher jetzt wieder an der Zeit zu sein, diesen Streckenabschnitt erneut einer umfangreichen Prüfung und Instandhaltung zuzuführen. Nicht zuletzt weil der nächtliche U-Bahn-Betrieb auch auf Wunsch des Ortsbeirates erweitert wird, beabsichtigt der OBR die Belastungen für die direkten Anwohner mit dieser Bauunterhaltungsmaßnahme zu reduzieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 123/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und BFF

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Aufstellung von drei Hundekotbeutel-Spenderstationen in Nieder-Eschbach

02.05.2017 | Aktualisiert am: 31.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 98/15 Betreff: Aufstellung von drei Hundekotbeutel-Spenderstationen in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget werden ausreichende Mittel in Höhe von zusammen (geschätzt) ca. 500,00 Euro zum Erwerb und Aufstellung von drei Hundekotbeutel - Spenderstationen bereitgestellt. Die Aufstellung der Spender soll an folgenden Standorten vorgenommen werden. a) Leo-Tolstoj-Straße an der Einmündung zum Weg "Im Weidenfeld" b) am Ende des bebauten Bereiches Nieder-Eschbacher Stadtweg c) Urseler Weg (westlich der Homburger Landstraße) Bebauungsende- Übergang zum landwirtschaftlichen Weg Die Betreuung der Stationen (Nachbestückung von Beuteln) übernimmt die örtliche NABU-Gruppe. Begründung: Der NABU Nieder-Eschbach betreut bereits seit Jahren recht intensiv und erfolgreich zwei Spender entlang des Naturlehrpfades, welche sehr gut angenommen werden. Die o.g. Standorte hin zu den landwirtschaftlichen Flächen und Freizeitgärten sind bei Hundegassigeher/Innen beliebte Strecken. Der Bedarf an Hundekotspendern wurde bereits des Öfteren festgestellt und eine Aufstellung angeregt. Die Aufstellung ist jedoch mangels Betreuung / Absage seitens der Stadt /FES bisher nicht weiter verfolgt worden. Der NABU hat sich indes in einem kürzlich geführten Gespräch seitens ihrer Vorsitzenden für die Betreuung drei weiterer Hundekotbeutelspenderstationen in Nieder-Eschbach bereit erklärt. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Engagement mit der Bereitstellung der Mittel für den Kauf und Einbau der Spenderstationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 94 2017 Die Vorlage OF 98/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30

21.04.2017 | Aktualisiert am: 27.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 Betreff: Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zusammen mit dem Land Hessen (Hessen Mobil) die Entklassifizierung der Homburger Landstraße (z.Zt. L 3003) im Ortsbereich Nieder-Eschbach schnellst möglich vorzunehmen und in die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren Weiterhin wird der Magistrat gebeten bis zum 1. August 2017 1. den Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen der Einmündung Urseler Weg und der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) 2. den Bereich zwischen der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) und den Standort des ausgelagerten evangelischen Kindergartens (Gelände der Fa. Lesser) - zeitlich befristet für den Betrieb der Auslagerung - - entweder in die vorhandene Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren - oder mit einem Tempo-30-Limit zu versehen. Begründung: Ab dem 1. August 2017 ist der Weg von und zum ausgelagerten Kindergarten besonders zu schützen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15

Erwerb von Flächen zum Zwecke zukünftiger Bebauung im Frankfurter Norden

04.04.2017 | Aktualisiert am: 27.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 92/15 Betreff: Erwerb von Flächen zum Zwecke zukünftiger Bebauung im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während eine Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 92/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Zwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach

04.04.2017 | Aktualisiert am: 27.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 93/15 Betreff: Zwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während einer Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Beide Bilder: M. Paul 2017 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Spiegelstriche der Vorlage OF 93/15 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1457 2017 Die Vorlage OF 93/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Spiegelstrich nachfolgenden Wortlaut aufweist: "An der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe des Festplatzes. Beide Standorte sind vorweg mit dem Ortsvorsteher abzusprechen." Abstimmung: Erster Spiegelstrich: Annahme bei Enthaltung BFF Zweiter Spiegelstrich: 5 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße

04.04.2017 | Aktualisiert am: 27.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 94/15 Betreff: Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird wiederum gebeten, den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg mit Tempo- 30-Schildern zu versehen. Begründung: Der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstraße ist als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008), kann also nicht einer Tempo-30-Zone zugeordnet werden. Der erwähnte Abschnitt hat allerdings den Charakter einer normalen Ortsstraße. Wir aus dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 5.4.2017 hervorgeht, ist in Schwanheim für eine vergleichbare Situation eine Lösung gefunden worden. Dies wünscht der Ortsbeirat auch für Nieder-Eschbach. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 94/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Aufbringung von Signalschwellen (SIG) in der Gladiolenstraße

26.03.2017 | Aktualisiert am: 28.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2017, OF 90/15 Betreff: Aufbringung von Signalschwellen (SIG) in der Gladiolenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend in der Gladiolenstraße durch den zusätzlichen Aufbau von Signalschwellen (SIG) auf den Fa hrbahnen eine verkehrsgerechte Geschwindigkeitsreduzierung für Fahrzeuge aller Art zu erwirken, um damit die Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder, in dem dort nach Zeichen 325 STVO festgelegten verkehrsberuhigten Bereich zu erhöhen. Die SIG sollen auf Höhe des Beginns der verkehrsberuhigten Zone sowie Höhe Haus Nr. 48 und vor der Zufahrt zum Kinderzentrum (Krippe) aufgebracht werden. Begründung: Aufgrund von zahlreichen Hinweisen von den Anwohnern der "Gladiolenstraße"" wird von vielen Fahrzeugführern, insbesondere durch Ortsfremde, die Beschilderung des Verkehrszeichens 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) nicht beachtet und dies führt dazu, dass vielfach in diesem Bereich zu schnell gefahren wird. Dies gefährdet insbesondere die in diesem Wohnsiedlungsbereich ohne Bürgersteig auf der Straße spielende Kinder. Es kam bereits des Öfteren zu Beinahe-Unfällen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, daher als unterstützende Maßnahme, zur Einhaltung der in verkehrsberuhigten Bereichen gebotenen Geschwindigkeit, in Abständen mehrere nachfolgend aufgeführte Signalschwellen (SIG) auf der Fahrbahn aufzubringen. Die Maßnahme sollte noch in diesem Jahr schnellstmöglich umgesetzt werden. Der Ortsbeirat hat mit den Signalschwellen bereits an anderer Stelle (z.B. im Wilhelm-Flögel-Ring) sehr gute Erfahrungen gemacht. Beispiel einer Art von Ph - Signalschwellen: Ph- SIGNALSCHWELLEN sind hervorragend geeignet zur kostengünstigen Geschwindigkeitsreduzierung. Die Ph-Signalschwelle ist mit nur 40 mm Höhe eine der wenigen, nach geltender Rechtsprechung für öffentliche Straßen zulässigen, kurzen Schwellen. Die weißen Retroreflexflächen ergeben einen guten Kontrast und erhöhen die Aufmerksamkeit bei Nacht und schlechten Sichtverhältnissen. Die flachen Elemente können problemlos von Radfahrern überquert werden. Eine Maßnahme mit Ph-Signalschwellen setzt sich meistens aus mehreren Mittelteilen (SIGM) und zwei Randteilen (SIGR) je nach Breite der Straße zusammen. Klicken Sie auf die Fotos für eine größere Ansicht. Die Ph - Signalschwelle ist in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich Die Ausführung der Signalschwellen ( SIGM G bis SIGM K) besteht aus Mittelteilen mit großen gelben Retroreflexflächen zwecks nachdrücklichem Signal an den Fahrer für mehr Sicherheit auf den Straßen. Die Signalschwellen zeichnen sich durch eine sehr leichte und schnelle Montage (u.a. Aufkleben) auf allen Straßen und Wegen verschiedener Breiten aus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 90/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 90/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 23.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1858 2017 Die Vorlage OF 90/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach

21.02.2017 | Aktualisiert am: 27.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 1560/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stellungnahme des Magistrates wird zurückgewiesen, sie ist weder hilfreich noch zielführend und widerspricht der geübten Praxis im weiteren Verlauf der Homburger Landstraße. Der Magistrat wird wiederum gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern (wie bereits während Ortsbegehung im Jahr 2016 besprochen). Begründung: In der ST 1560 / 2016 wird darauf hingewiesen, dass der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstaße als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008). Dies ist de Jure richtig, genauso wie der weitere Verlauf durch Bonames Richtung Frankfurter Berg sowie der alten AS Bonames. Diese Klassifizierung erfolgte bereits vor mehreren Dekaden, als heute vorhandenen und genutzen Straßen und Anschlüsse wie die Anna-Lindt-Allee und die AS Nieder-Eschbach bei weitem noch nicht vorhanden waren. Der erwähnte Abschnitt hat heute lediglich den Character einer normalen Ortsstraße. Dies gilt auch für den weiteren Verlauf der Homburger Landstraße ab der Einmündung Berner Straße bis Bonames sowie durch Bonames hindurch. Hier ist bereits heute, trotz Klassifizierung, eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 76/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

(Fuß-)Weg zwischen „Görlitzer Straße“ und „Urseler Weg“ als Fußweg ausschildern

20.02.2017 | Aktualisiert am: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 79/15 Betreff: (Fuß-)Weg zwischen "Görlitzer Straße" und "Urseler Weg" als Fußweg ausschildern Der Ortsbeirat möge beschließen, das Straßenverkehrsamt wird gebeten die vor Jahren entfernten "Fußweg-Schilder" (Fußgänger auf blauem Grund) wieder an beiden Wegenden zu installieren. Begründung: Dieser schmale Weg entlang des Gleisbetts der Stadtbahn wird immer öfters von schnell und rücksichtslosfahrenden Radfahrern benutzt, sodass es vermehrt zu "Beinaheunfällen" zwischen Fußgängern (mit und ohne Hunde) gab, die aus den nicht einsehbaren Stichwegen der Reihenhäuser kamen (vorauseilende Hunde in Fahrradspeichen sind für beide nicht gesund). Grundsätzlich ist dieser Weg für eine kombinierte Nutzung zu schmal und zu unübersichtlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1350 2017 Die Vorlage OF 79/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 3 GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER; 1 CDU, SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße attraktiver gestalten und aufwerten

21.09.2016 | Aktualisiert am: 12.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2016, OF 46/15 Betreff: Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße attraktiver gestalten und aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine konzeptionelle Planung hinsichtlich einer attraktiveren Gestaltung mit Spielgeräten für Kinder von 6 bis 14 Jahren erstellen zu lassen und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Ziel des Konzeptes soll eine Aufwertung und altersgerechte Gestaltung mit attraktiven Spielanlagen des vorhandenen Spiel- und Bolzplatzes an der Gladiolenstraße unweit der bebauten Fläche der KITA Gladiolenstraße sein. Nach Verabschiedung des Konzeptes sind ausreichend Mittel zur Umsetzung aus dem laufenden Haushalt bereit zu stellen. Begründung: Der Spielplatz Gladiolenstraße schreit aufgrund mangelnder Spielanlagen nach einer umfassenden Aufwertung und soll auch für Kinder im Alter von 6-14 nutzbar und attraktiver sein. Es gibt dort kaum altersgerechte Spielgeräte. Für diese Altersgruppe gibt es zudem wenige wohnortnahe Spielplätze, die zum Verweilen einladen. Der Ortsbeirat hat mit der Erstellung von Gestaltungskonzepten mit späterer Ausführung zuletzt für den Spielplatz am See innerhalb der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies soll jetzt auch für diesen Standort durchgeführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2016, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 46/6 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 678 2016 Die Vorlage OF 46/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor hinter den Worten "bis 14 Jahren" die Worte "unter Beteiligung der Kinderbeauftragten" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach

09.08.2016 | Aktualisiert am: 14.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2016, OF 38/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Kreuzung/Einmündung Urseler Weg. zu erweitern: Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 38/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 567 2016 Die Vorlage OF 38/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Schild(a)er in Nieder-Eschbach?

27.04.2016 | Aktualisiert am: 11.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2016, OF 12/15 Betreff: Schild(a)er in Nieder-Eschbach? Vor einigen Jahren wurde in der Dahlienstraße das "Spielstraße"-Schild an der im Bild erkennbaren Stelle montiert. Dies ist etwas unglücklich, weil gleichzeitig vergessen wurde, in dem ersten Teil (bis zur Verengung) einige Parkplätze zu markieren. Jahrelang störte das niemanden, aber am 20.04.20 16 wurden dort parkenden Autos ein Strafzettel wegen Falschparkens gegeben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten das oben beschriebene Problem im Sinne der Anwohner zu lösen. Dies kann während eines zeitnahen Ortstermins oder aber im direkten Kontakt mit dem zuständigen Amt geschehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 12/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrssituation im Bereich Alt-Niedereschbach, Urseler Weg, Tannenweg

08.04.2016 | Aktualisiert am: 11.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2016, OF 6/15 Betreff: Verkehrssituation im Bereich Alt-Niedereschbach, Urseler Weg, Tannenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wir gebeten, bereits in der vergangenen Wahlperiode wurde das Verkehrsproblem im o.a Bereich im Ortsbeirat diskutiert. Der Ortsvorsteher wird gebeten, gemeinsam mit allen Fraktionen, den Anwohnern und dem Straßenverkehrsamt, nach einer verkehrsgerechten ungefährlichen Lösung zu suchen. Begründung: An der gefährlichen Verkehrssituation in diesem Bereich hat sich bisher nichts geändert. (siehe auch früheren Vortrag von Frau Cornelia Spielmann).Es kommt weiterhin zu sehr gefährlichen Situationen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 6/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Rahmen einer der nächsten Verkehrsbegehungen mit dem Straßenverkehrsamt im o. g. Bereich nach einer verkehrsgerechten, ungefährlichen Lösung zu suchen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrsschild „Anlieger frei“ endlich wieder anbringen

08.04.2016 | Aktualisiert am: 11.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2016, OF 7/15 Betreff: Verkehrsschild "Anlieger frei" endlich wieder anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen. der Magistrat wird gebeten, das früher vorhandene Verkehrsschild " Anlieger frei" an der Gladiolenstraße , Einfahrt Homburger Landstraße wieder anzubringen. Begründung: Bereits in der Ortsbeiratssitzung vom 16.11.2012 hat der OBR auf Antrag der Fraktion der Grünen, die Wiederanbringung dieses Verkehrsschild gefordert. Lkws, die aus Richtung Bad Homburg kommen und in die Blumensiedlung wollen, werden vom Navigationsgerät immer durch die Gladiolenstraße geführt. Durch die geringe Breite dieser Straße kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Es haben sich dort schon über zehn Meter lange Fahrzeuge festgefahren. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 7/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Rahmen einer der nächsten Verkehrsbegehungen mit dem Straßenverkehrsamt darauf hinzuwirken, dass das früher vorhandene Verkehrsschild "Anlieger frei" an der Gladiolenstraße, Einfahrt Homburger Landstraße, wieder angebracht wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15

Parksituation im Bereich der Kita Gladiolenstraße

03.09.2015 | Aktualisiert am: 16.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2015, OF 289/15 Betreff: Parksituation im Bereich der Kita Gladiolenstraße Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für eine den Verkehrsvorschriften entsprechende Parkplatzsituation in und vor der Zufahrt, sowie auf dem vorgesehenen Parkstreifen zu sorgen. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Begründung: Den Bürgern und dem Ortsbeirat 15 wurde bei der Vorstellung der Bauplanung zugesagt, dass die Mitarbeiter/innen sowie die Eltern für den Weg zur Kita zum größten Teil den ÖPNV sowie das Fahrrad nutzen würden. Wie zwischenzeitlich festgestellt wurde, ist ständig der Zugangsweg zur Kita mit PKWs zugeparkt. Nicht vorstellbar, wenn hier einmal ein Notfall vorkommt! Der Parkstreifen, gekennzeichnet als Behinderten Parkplatz, wird auch von Nichtbehinderten genutzt. Mit einem handgefertigten Schild, haben die Kita Mitarbeiter/innen auf die Nutzung nur durch Kita Mitarbeiter hingewiesen. Hier ist dringend Handlungsbedarf und sehr schnell sollte für eine verkehrsgerechte Parkplatz Nutzung gesorgt werden. Es wird dringend auch eine Begehung durch Feuerwehr, Polizei und Ortsbeirat empfohlen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 289/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrsengpass Übergang Dahlienstraße/Gladiolenstraße (Kita Zufahrt)

12.05.2015 | Aktualisiert am: 02.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2015, OF 275/15 Betreff: Verkehrsengpass Übergang Dahlienstraße/Gladiolenstraße (Kita Zufahrt) Im Übergang (Höhe Dahlienstr. 37 / Gladiolenstr. 28) trifft die Dahlienstraße auf die wesentlich schmalere Gladiolenstraße. Die Breite der Gladiolenstraße reicht nur für ein Fahrzeug. Dies ist historisch bedingt, da die "Gladiolenstraße" ursprünglich nicht für Durchgangsverkehr vorgesehen und in früheren Zeiten durch Poller von der Dahlienstraße getrennt war. Zusätzlich war die Nutzung und Durchfahrt der Dahlienstraße vom Urseler Weg her und die Gladiolenstraße von der Homburger Landstraße her eingeschränkt und mit "Anliegerstraße" beschildert. Diese Schilder wurden entfernt und die Zufahrten derer normaler Straßen gleichgestellt. Aktuelle Situation: Auf der Seite der Dahlienstraße 37 wird häufig gegenüber der Ausfahrt Dahlienstrasse 28 geparkt. Hierbei kommt es zu einem Engpass, so dass die Durchfahrt für Müllfahrzeuge, Versorgungs-LKW und Feuerwehrfahrzeuge in die Gladiolenstraße erheblich eingeschränkt sind bzw. gar die Durchfahrt behindert wird. Der Engpass wird dadurch noch verstärkt, dass ab der Gladiolenstraße 28 der Garagenvorplatz dieses Hauses die o.g. Reduzierung der Straßenbreite in der Gladiolenstraße verstärk, zudem dort auch öfter ein Fahrzeug abgestellt wird (was natürlich das Recht des Anwohners ist). Auf Anregung von betroffenen Bürgern vor Ort bietet sich folgender Lösungsvorschlag an: "Eine günstige Reduzierung dieser Engstelle wäre, dass auf der Seite der Dahlienstrasse 37 eine Sperrlinie (Zick-Zack - Linie) für ca. eine Fahrzeuglänge auf die Fahrbahn aufgetragen wird, um hier ein reibungsloses Rangieren des Verkehrs in beide Richtungen zu ermöglichen bzw. zu verbessern. Die Kosten sind minimal, der erwünschte Erfolg wäre hoch und nachhaltig". Gleichzeitig wird von Anwohnern angeregt, dass gegenüber der Ausfahrt Dahlienstrasße 28 ein Spiegel angebracht wird. Der fließende Verkehr sei beim Ausfahren wegen beeinträchtigter Sicht oft nicht rechtzeitig erkennbar, zudem wird selten in diesem Bereich von Fahrzeugführern auf die Geschwindigkeitsbeschränkungen geachtet. Eine mögliche Befestigungsmöglichkeit für einen Verkehrsspiegel wäre bereits vorhanden. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Rahmen eines Ortstermins bei der nächsten Begehung gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Straßenbau o.g. Lösungsvorschläge prüfen zu lassen und dies mit den beteiligten Ämtern hinsichtlich einer Umsetzung abzustimmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 29.05.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 275/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz wie folgt lautet: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Rahmen eines Ortstermins bei der nächsten Begehung gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde, der FES und der örtlichen Feuerwehr die o. g. Lösungsvorschläge prüfen zu lassen und dies mit den beteiligten Ämtern hinsichtlich einer Umsetzung abzustimmen. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden über diesen Termin informiert." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrsregelung in der Altvaterstraße beibehalten

05.04.2015 | Aktualisiert am: 06.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2015, OF 271/15 Betreff: Verkehrsregelung in der Altvaterstraße beibehalten Der Ortsbeirat möge beschließen. Der Magistrat wird gebeten, die während der Bauphase im Urseler Weg, auf Bitten des Ortsbeirates, eingerichtete Verkehrsregelung in der Altvaterstraße, dauerhaft beizubehalten. Es sollte weiterhin geprüft werden, ob im Tannenweg eine Fahrbahnmarkierung zwecks Hinweis auf die rechts vor links Regelung angebracht werden kann. Begründung: Die eingerichtete Regelung einer unechten Einbahnstraßenregelung in der Altvaterstraße hat sich bewährt. Die schwierige Verkehrslage in der Kurve, mit abfallender Straße, ohne Bürgersteig für die Fußgänger, zum Tannenweg wurde entschärft und hat zur Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit beigetragen Die Anwohner können wie bisher, weiterhin die Altvaterstraße in beiden Richtungen nutzen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 24.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 271/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP, NPD und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU

Partei: fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 15

Outdoor-Sportgeräte im Freien; Überlegungen zur Einrichtung eines Fitness-Parcours in und um Nieder-Eschbach

11.11.2014 | Aktualisiert am: 04.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 248/15 Betreff: Outdoor-Sportgeräte im Freien; Überlegungen zur Einrichtung eines Fitness-Parcours in und um Nieder-Eschbach Es besteht in den letzten Jahren ein gesteigerter Bedarf in der Bevölkerung, gerade auch bei den älteren Senioren, einfache sportliche Aktivitäten in Natur und Freizeit zu betreiben. Im Nachbarstadtteil Harheim wurde vor einigen Wochen, neben sieben weiteren schon vorhandenen Standorten in Frankfurt am Main, eine öffentliche Anlage mit Senioren-Sportgeräten mit Erfolg eröffnet. Auch in anderen europäischen Städten wurden in öffentlichen Parks und Grünanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum durch die Aufstellung von Outdoor-Sportgeräten eine Angebot zur sportlichen Betätigung -ohne Vereinszugehörigkeit- geschaffen. So haben Mitglieder der Antragstellerin im dänischen Arrhus in einer Grünanlage eine Reihe von Sportgeräten ausprobieren können und sich über die Attraktivität dieses Angebots für Jung und Alt überzeugen können. Neben etwas Kraftanstrengung sind die Geräte auch optimal geeignet, die Bewegung, das Gleichgewicht u.v.m. im Freien zu trainieren. Es bestehen daher Überlegungen und Vorschläge auch seitens der ansässigen Vereine und innerhalb der Nieder-Eschbacher Bevölkerung der Wunsch, dass auch im Frankfurter Stadtteil Nieder-Eschbach mittels Aufstellung von Outdoor-Sportgeräten an verschiedenen Stellen in Grünanlagen ein Fitness-Parcours für Jedermann geschaffen wird. Geeignete Standorte für einen entsprechenden Rundweg mit einem oder mehreren Sportgeräten könnten zunächst die Grünanlagen "Bieberpark" Am Lehenweg, das "ÜWG-Eck" Tannenweg/Urseler Weg, An den Kaskaden "Eschbach-Wasserfall", Grünstreifen im Bereich Am Sprudel entlang dem Eschbach sein, die als -mit Geräten- ausgewiesene Standorte für einen Fitnessrundlaufweg ausgewiesen werden könnten. Für diese Standorte wäre ein gemeinsames Konzept zu erstellen, in dem zum Einen die erforderlichen Haushaltsmittel ermittelt werden und zum Anderen geeignete Vandalismus-sichere Sportgeräte für die vorgenannten Standorte vorgeschlagen werden, damit möglichst eine Umsetzung zeitnah im Sommer 2015 erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates 15 im Januar 2015 zunächst den für entsprechende Freizeitanlagen zuständigen Vertreter des Magistrats bzw. aus dem Grünflächenamt einzuladen, um über Erfahrungen und Realisierungsmöglichkeiten für einen entsprechenden Outdoor-Sportgeräte-Parcours zu berichten. Begründung: Siehe Antragstext. Ein Mitarbeiter des Grünflächenamtes hatte im Vorfeld bereits den OBR 14 über das Projekt "Fitnessstudio im Freien" informiert. Da eine ähnliche Anlage im Rahmen eines Parcours an verschiedenen Standorten auch für Nieder-Eschbach, wie im Antragstext beschrieben, interessant ist, bedarf es vor einer eventuellen Realisierung noch ergänzender Informationen seitens der Projektverantwortlichen der Stadt zur Machbarkeit der Anregungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 248/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der 7. Satz gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Gestaltung des Kinderspielplatzes an der Kita Gladiolenstraße

03.09.2014 | Aktualisiert am: 24.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2014, OF 233/15 Betreff: Gestaltung des Kinderspielplatzes an der Kita Gladiolenstraße Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei einer Neugestaltung des Kinderspielplatzes an der neuen Kita Gladiolenstraße die Wünsche und Vorstellungen von Kindern aus Nieder-Eschbach mit einzubeziehen. Dazu können die kinderbetreuenden Institutionen in Nieder-Eschbach (Kindergärten, Grundschule, ev. Kirche) angesprochen werden. Vor der Umsetzung ist die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 19.09.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3485 2014 Die Vorlage OF 233/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Satz des Tenors nach den Worten "ev. Kirche)" die Worte "sowie Eltern und Kinder der Nachbarschaft" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Folgen von Bauarbeiten in Nieder-Eschbach

29.01.2014 | Aktualisiert am: 19.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2014, OF 211/15 Betreff: Folgen von Bauarbeiten in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Folgen die in der letzten Zeit in Nieder-Eschbach abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Bauarbeiten hatten und haben. Insbesondere betrifft dies den Neubau der Kita in der Gladiolenstraße, des Kreisels Ho mburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße sowie die Bauarbeiten in der Prager-Straße. Begründung: Lkw fahren über dafür nicht ausgelegt Gehwege, Busse werden umgeleitet, dies kann Gehwege oder auch Straßen beschädigen. Damit gewährleistet ist, dass die Verursacher die Schäden beheben, sollten diese rechtzeitig erfasst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2872 2014 Die Vorlage OF 211/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden Absatz ergänzt wird: "Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, die bereits vorhandenen Schäden in der Dahlienstraße und Albert-Einstein-Straße zu beheben." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Stromausfall in Nieder-Eschbach

25.09.2013 | Aktualisiert am: 05.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2013, OF 197/15 Betreff: Stromausfall in Nieder-Eschbach Am Abend des 22. September kam es in Nieder-Eschbach (und Umgebung) zu einem Stromausfall, bedingt durch den Abriss einer Stromleitung an der Überlandleitung in Höhe der Anna-Lindh-Allee.Wegen den Reparaturarbeiten wurde die Anna-Lindh-Allee am folgenden Tag gesperrt und der Verkehr durch Nieder-Eschbach umgeleitet. In Nieder-Eschbach gibt es zur Zeit, bedingt durch den Bau des Kreisels an der Homburger Landstraße Einmündung Deuil-La-Barre-Straße, weitere Umleitungen und Durchfahrtssperren. Dadurch kam es in den folgenden Straßen in Nieder-Eschbach zu erheblichen Verkehrsüberlastungen und Stauungen, bez. Missachtung der Einbahnstraßenregelung: Homburger Landstraße (Richtung Bonames und Autobahnanschlussstelle), Berner Straße (Rückstau durch Ampel an der Kreiselbaustelle) Deuil-La-Barre-Straße (westlicher Teil, Rückstau bis Festplatz) Urseler Weg (westlicher Teil) mit der Otto-Hahn-Schule Albert-Schweitzer-Straße mit Missachtung der temporären Einbahnstraßenregelung Prager Straße und An der Walkmühle (beide mit der Michael-Grzimek-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Was war die Ursache für den Leitungsabriss? - Kann es zu weiteren, ähnlichen Vorfällen kommen? - Warum wurde keine weiträumige Umleitung eingerichtet? - Warum musste die parallele Autobahn während der Arbeiten nicht gesperrt werden? - Wurden die Otto-Hahn-Schule und die Michael-Grzimek-Schule von der Umleitung und dem damit einhergehenden sehr hohen Verkehrsaufkommen unterrichtet? - Warum wurde die Einbahnstraßenregelung in der Albert-Schweitzer-Straße nicht kontrolliert? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 197/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und NPD gegen GRÜNE und Herr Drephal (= Annahme); Herr Meier (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Mehr Sicherheit auf der neu gestalteten Homburger Landstraße

15.08.2013 | Aktualisiert am: 11.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2013, OF 183/15 Betreff: Mehr Sicherheit auf der neu gestalteten Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, das Drängelgitter auf der Homburger Landstraße (zwischen Deuil-La-Barre-Straße und Urseler Weg) mit einer rot-weißen, reflektierenden Folie auf dem senkrechten Rohrstück zu kennzeichnen. Die vorhandenen Flächen lassen es nicht zu, das Gitter nach der regulären Vorschrift im Abstand von 30 cm bis zur Fußwegkante aufzustellen. Das grau verzinkte Rohr mit dem geringen Abstand zur Bordsteinkante sollte auch bei schlechten Wetterbedingungen früh genug für die Autofahrer zu erkennen sein. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 30.08.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 183/15 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15

Sperrfläche zwischen An der Walkmühle/Prager Straße installieren

06.06.2013 | Aktualisiert am: 25.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2013, OF 179/15 Betreff: Sperrfläche zwischen An der Walkmühle/Prager Straße installieren Während der Ortsbegehung am 23.11.2012 in An der Walkmühle Einmündung Stichweg zur Prager Straße wurde gesagt, vor der Einmündung vom Urseler Weg kommend eine abgesicherte Sperrfläche zu installieren (siehe Protokoll). Die Polizeibeamten, die an der Michael-Grzimek-Schule regelmäßig eine Fahrradprüfung durchführen, hatten um die Begehung gebeten. Sie haben an der Einmündung eine deutliche Gefährdung von Radfahren (Schulkindern) erkannt, die aus dem Stichweg in An der Walkmühle einbiegen (Rechts-vor-Links). Der Sichtkontakt zwischen vom Useler Weg kommenden Autofahrern und den Radfahrern wird durch oft kurz vor den Einmündung parkenden Autos deutlich behindert. Auch wird die Rechts-vor-Links-Regelung nicht entsprechend erkannt und berücksichtigt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die vorgesehene Sperrfläche installiert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 21.06.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2313 2013 Die Vorlage OF 179/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Bericht zum Spiel- und Bolzplatzangebot in Nieder-Eschbach

05.06.2013 | Aktualisiert am: 25.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2013, OF 175/15 Betreff: Bericht zum Spiel- und Bolzplatzangebot in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat bzw. das zuständige Grünflächenamt wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) welche konkreten Maßnahmen zur Ausgestaltung, Erneuerung und Ausbau von Spiel- und Bolzmöglichkeiten in Nieder-Eschbach / Am Bügel in 2013 und 2014 auf den vorhandenen Plätzen vorgesehen sind. b) ob und unter welchen Voraussetzungen die temporäre Einrichtung eines einfachen Bolzplatzes auf einem städtischen oder anzupachtenden Wiesengrundstück in Nähe bzw. Randgebiet des Wohngebietes "Westlich der Homburger Landstraße" als Ersatz für den weggefallenen Bolzplatz Gladiolenstraße ermöglicht werden kann. Der Ausweichbolzplatz sollte lediglich mit zwei Toren versehen werden und zum Bolzen geeignet sein (ähnlich vergleichbar wie der bereits im Randbereich der Wohnbebauung existierende Bolzplatz an der Heinrich-Berbalk-Straße). Begründung: Ergibt sich aus Antragstext. Gerade in dem Teilgebiet westlich der U-Bahn-Strecke von Nieder-Eschbach gibt es einen Bedarf an einer Bolzmöglichkeit für Kinder. Durch den Wegfall des Bolzplatzes an der Gladiolenstraße ist ein ggf. temporär nutzbarer einfacher Bolzplatz an anderer Stelle wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 21.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2311 2013 Die Vorlage OF 175/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung NPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Haltestellenkap an der Bushaltestelle Otto-Hahn-Schule

08.05.2013 | Aktualisiert am: 29.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2013, OF 169/15 Betreff: Haltestellenkap an der Bushaltestelle Otto-Hahn-Schule Vorgang: OM 593/11 OBR 15; ST 837/12 Zitat des Antrages OM 593 vom 25.11.2011: "Bereits vor Jahren wurde eine Planung für ein Haltestellenkap an der Bushaltestelle Otto-Hahn-Schule Fahrtrichtung Nieder-Erlenbach vorgelegt und die Umsetzung für 2009 vorgesehen. Ziel war beziehungsweise ist es, eine deutlich vergrößerte Aufstellmöglichkeit, besonders für die Schülerinnen und Schüler, die den Bus nach Schulende nutzen, zu schaffen und damit das Gefahrenpotenzial für auf der Straße stehende beziehungsweise wartende Schülerinnen und Schüler durch den Straßenverkehr deutlich zu vermindern. Gleichzeitig sollen die direkten Probleme an den Grundstücksgrenzen verbessert werden. Auch ist das Haltestellenkap ein deutlicher Beitrag zur Verkehrsberuhigung im Urseler Weg im Bereich um die Otto-Hahn-Schule. Mit Stellungnahme ST 1383/09 wurde die Umsetzung für 2010 angekündigt. Sie ist bis heute nicht in Angriff genommen worden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Haltestellenkap in 2012 zur Ausführung zu bringen und die notwendigen Kosten im Haushalt 2012 auszuweisen. Dem Ortsbeirat ist baldmöglichst die Planung des Kaps zur Verfügung zu stellen. Zitat der Stellungnahme ST 837 vom 25.05.2012 Der Magistrat bedauert, aufgrund des noch nicht beschlossenen und genehmigten Haushaltes 2012 sowie der Frage eventueller Zuwendungen des Landes gegenwärtig keine sicherer Zusage über den Zeitpunkt des Umbaus der Bushaltestelle Otto-Hahn-Schule treffen zu können. Sofern die erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen sichergestellt sind, wird sich der Magistrat jedoch dafür einsetzen, dass der Umbau noch in diesem Jahr ausgeführt werden kann. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wir gebeten zu berichten, wann das Haltstellenkap - endlich - realisiert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 24.05.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2254 2013 Die Vorlage OF 169/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Eröffnung der Kindertagesstätte in der Gladiolenstraße

08.05.2013 | Aktualisiert am: 29.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2013, OF 170/15 Betreff: Eröffnung der Kindertagesstätte in der Gladiolenstraße In den Amtsblättern 16,17 und 18 aus 2013 befinden sich diverse öffentliche Ausschreibungen zum Bau der neuen Kita in der Gladiolenstraße, jeweils mit Angabe zur Fertigstellung der jeweiligen Leistung. Nr. 16 Heizungsinstallationsarbeiten Fertigstellung 28.02.2014 Nr. 16 Sanitärinstallationsarbeiten Fertigstellung 28.02.2014 Nr. 16 Elektroinstallationsarbeiten Fertigstellung 28.02.2014 Nr. 17 Zimmer-und Holzbauarbeiten Fertigstellung 10.01.2014 Nr. 18 Trockenbauarbeiten Fertigstellung 10.01.2014 Nr. 16 Heizungsinstallationsarbeiten Fertigstellung 28.02.2014 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - für wann ist die Gesamt-Fertigsteltung der Kita geplant ? - für wann ist die Inbetriebnahme der Kita geplant? - ab wann können Anmeldungen für die Kita abgegeben werden? B ei wem? - wird die Kita von Beginn an mit den vorgesehenen 6 Gruppen betrieben werden? - wie hoch wird der Personalbedarf der Kita sein? - wird bereits bez. ab wann wird nach dem notwendigen Personal geworben? - wie wird dem ab dem l. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz Rechnung getragen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 24.05.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 753 2013 Die Vorlage OF 170/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Anbringung von Abfallbehältern in Alt-Niedereschbach/Urseler Weg (Bereich zwischen Otto-Hahn-Schule und REWE-Markt)

26.03.2013 | Aktualisiert am: 15.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2013, OF 164/15 Betreff: Anbringung von Abfallbehältern in Alt-Niedereschbach/Urseler Weg (Bereich zwischen Otto-Hahn-Schule und REWE-Markt) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebten, im Bereich zwischen der Otto-Hahn-Schule und REWE-Markt einige Abfallbehälter an Laternenmasten/Schilderpfosten anbringen zu lassen. Begründung: In unterrichtsfreien Zeiten ist in diesem Streckenabschnitt ein reger Schülerverkehr wegen Einkaufs von Speisen etc. zu verzeichnen. Um den Schülern die Entsorgung von Verpackungsmaterial zu erleichtern und einer "wilden Entsorgung" entgegen zu wirken, sollten Abfallbehälter an vorhanden Laternenmasten/Schilderpfosten so angebracht werden, dass eine Beeinträchtigung der Fußgänger vermieden wird. Eine regelmäßige Leerung der Abfallbehälter wird selbstverständlich vorausgesetzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 15 am 12.04.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 164/15 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrsregelung im Urseler Weg

28.01.2013 | Aktualisiert am: 20.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2013, OF 152/15 Betreff: Verkehrsregelung im Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, nachstehende Änderungen der Vorfahrtsregelung im Bereich Urseler Weg vorzunehmen: Urseler Weg - Ludwig Quidde Straße Urseler Weg - Max Plank Straße Urseler Weg - Albert Schweitzer Straße Urseler Weg - Dahlienstraße Urseler Weg - Altvater Straße Begründung: Eine Änderung der Vorfahrtsregelung würde erheblich zur Verkehrsberuhigung beitragen. Im Bereich Tannenweg und An der Walkmühle besteht bereits eine Rechts vor Links Regelung. Den Urseler Weg als Schleichweg zur Homburger Landstraße zu nutzen, würde außerdem für Pendler zeitaufwendiger. Verkehrsteilnehmer sollten auf die neue Vorfahrtsregelung, wie bereits in Nieder-Erlenbach eingerichtet, hingewiesen werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 152/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Herr Drephal (= Annahme) bei Enthaltung Herr Maier

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15

Zufahrt der Baufahrzeuge zur Baustelle der Kita Gladiolenstraße

30.11.2012 | Aktualisiert am: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2012, OF 140/15 Betreff: Zufahrt der Baufahrzeuge zur Baustelle der Kita Gladiolenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 über den Ortsvorsteher eine Kopie der den Baufirmen vorgeschriebenen Wegstrecke für Zu- und Abfahrt mit den Baufahrzeugen zur Verfügung zu stellen. . Wenn möglich, sollte die neue Hausnummer in der Gladiolenstraße beigefügt werden. Vielen Dank. Begründung: Mit der Unterlage können die Anwohner feststellen, inwieweit die Fahrer von der Vorgabe abweichen und ein Hinweis an die betreffenden Fahrer möglich ist. Beim Bau der Erweiterung der Otto-Hahn-Schule lagen dem Ortsbeirat diese Unterlagen nicht vor, so daß es allerlei Probleme gab. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 30.11.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1803 2012 Die Vorlage OF 140/15 wird als Eilanregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, FDP und NPD gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15

Wieder anbringen des fehlenden Verkehrsschildes .Anlieger frei" an der Gladiolenstraße

15.11.2012 | Aktualisiert am: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2012, OF 136/15 Betreff: Wieder anbringen des fehlenden Verkehrsschildes "Anlieger frei" an der Gladiolenstraße Der Magistrat wird gebeten, die vor einiger Zeit im Zuge der Umbauarbeiten der Homburger Landstraße verschwundenen "Anlieger frei" - Schilder an den Zufahrten zum Wohngebiet Dahlienstraße, Gladiolenstraße wieder anbringen zu lassen. Begründung: Wie das untenstehende Bild zeigt, "zierten" diese Schilder jahrelang die Zufahrten in das Wohngebiet von der Homburger Landstraße bzw. dem Urselerweg aus. Seitdem im Zuge der Umgestaltung der Homburger Landstraße der Verkehr für einige Zeit durch dieses Wohngebiet geleitet wurde, sind diese Schilder verschwunden. Sie sollten nun endlich wieder montiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 30.11.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1799 2012 Die Vorlage OF 136/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Korrektur an der Grünfläche Urseler Weg/An der Walkmühle

14.11.2012 | Aktualisiert am: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2012, OF 134/15 Betreff: Korrektur an der Grünfläche Urseler Weg/An der Walkmühle Vorgang: ST 651/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, diese Grünfläche wie im ursprünglichen Antrag gebeten, zu verändern. Begründung: Die Praxis hat gezeigt, dass die Fußgänger den Umweg nicht mitmachen. An dieser Ecke liegt die Postfiliale, so dass diese Stelle sehr belaufen ist. Für die Schüler gibt es hier kein Problem da deren Schule auf der anderen Straßenseite liegt, die direkt an den Zebrastreifen auf dem Urseler Weg zuläuft. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2011, ST 651 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 30.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1798 2012 Die Vorlage OF 134/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 CDU, SPD, Herr Meier und NPD gegen 1 CDU, GRÜNE, Herr Drephal und FPD (= Ablehnung)

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15

Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten

14.11.2012 | Aktualisiert am: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2012, OF 137/15 Betreff: Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten Vorgang: EA 30/12; OM 1599/12; ST 1498/12 Der Magistrat wird gebeten, sich den Vorstellungen des Ortsbeirats 15 zur Gestaltung einer alternativen Zufahrtsmöglichkeit zur geplanten Kita anzuschließen und die in der Stellungnahme beschriebene Ausbaustufe zurückzunehmen. Begründung: Der Magistrat beschreibt in der Stellungnahme einen vollkommen überzogenen Ausbau des Zufahrtsweges und begründet dies mit bautechnischen und planungstechnischen Problemen. Ein derartiger Ausbau wurde an anderen Stellen Frankfurts in vergleichbaren Situationen (und Orten) allerdings nicht realisiert. Dort genügte eine kleine - wie vom OBR geforderte - Lösung. Diese sollte umgehend auch in Nieder-Eschbach realisiert werden. Folgende Beispiele unterstützen den Standpunkt des Ortsbeirates: 1. Nieder-Eschbach, Straße Im Weidenfeld: Die Straße führt u.a. zu einem Aussiedlerhof. 2. Zufahrt zur Karl-Bieber-Höhe von der Nieder-Erlenbacher Straße aus Schild mit Straßennamen, keine Durchfahrtbeschränkungen kein Hinweis auf 2Landwirtschaftlichen Verkehr". keine Beleuchtung, keine Entwässerung 3. Zufahrt Deuil-La-Barre-Straße 118, 118a, 120 Einzige Zufahrt zu den Häusern. Abzweigung von der Niedererlenbacher Straße keine Durchfahrtsbeschränkungen keine Beleuchtung keine Entwässerung 4. Zufahrt Auf der Steinern Straße 12 Ortsausgang Georg-Büchner-Straße, keine Beleuchtung, keine Entwässerung, "Anlieger frei" "Radfahrer frei" "Ende Tempo-30-Zone" keine weiteren Durchfahrtsbeschränkungen Im weiteren Verlauf (Unterführung U-Bahn) Keine Änderung der Beschränkungen 5. Zufahrt Auf der Steinern Straße 8 Ortsausgang Georg-Büchner-Straße Ausgang Siedlung Auf der Steinern Straße Richtung U-Bahn Bonames Keine Durchfahrtsbeschränkungen, keine Beleuchtung, keine Entwässerung Auch an anderer Stelle in Frankfurt, außerhalb von Nieder-Eschbach gibt es Beispiele. 6. Zufahrt zum Sportplatz in Kalbach von der L 3019 aus Diese Beispiele können auf Wunsch ergänzt werden. Ebenso bietet der Ortsbeirat an, dass ortsunkundige Mitglieder der Stadtverwaltung zu diesen Stellen geführt werden, wobei die dortige Situation explizit erläutert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.03.2012, EA 30 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1498 Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1599 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 30.11.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1800 2012 Die Vorlage OF 137/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Drephal

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten

14.11.2012 | Aktualisiert am: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2012, OF 135/15 Betreff: Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten Vorgang: B 829/09 Der Magistrat wird gebeten, die angefangene Planung dieses Kreisels zunächst nicht weiter zu verfolgen. Der verkehrliche Gewinn steht in keinem Verhältnis zu den hohen Kosten, insbesondere auch im Hinblick auf die finanzielle Situation Frankfurts. Begründung: Die Einmündung der Autobahnbrücke vom Martinszehnten her kommend ist von allen drei Seiten sehr übersichtlich und so ausreichend dimensioniert, dass der Verkehr sich problemlos und sicher abwickeln lässt. Auch die beiden Stadtbus-Haltestellen sind gut integriert. Ein neu angelegter, behindertengerecht gebauter Zebrastreifen im Umkreis sichert die Querung für Fußgänger im südlichen Teil des Ben-Gurion-Rings. Auf dem nördlichen Teil, allerdings etwas weiter entfernt, gibt es den Fußgängerüberweg mit einer Bedarfsampel. Auf der Brücke über die Autobahn wurde eine Querungshilfe für Fußgänger installiert. Mit einem Teil des ersparten Geldes wäre z. B. der obere Teil des Urseler Wegs in einen angemessenen Zustand zu versetzen und die Prager Straße. Auch fehlt noch die Zufahrt zu der Kinderkrippe in der Gladiolenstraße. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.09.2009, B 829 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 30.11.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Herr Drephal und FDP gegen Herr Meier (= Annahme) bei Enthaltung NPD

Partei: FREIE_WÄHLER

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Anregung Ortsbeirat 15

Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße: zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 221

02.11.2012 | Aktualisiert am: 20.12.2016

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2012, OA 282 entstanden aus Vorlage: OF 131/15 vom 16.10.2012 Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße: zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 221 Vorgang: OA 161/12 OBR 15; OM 1599/12 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vorlage M 221 wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, ungeachtet der grundsätzlichen Zustimmung zur Kita Gladiolenstraße und wie bereits in der Anregung OM 1599 ergänzend dargestellt, die Schaffung einer zusätzlichen Andienung der Kita über einen lediglich für Pkw befahrbaren Feldweg sicherzustellen. Dieser Vorschlag soll bei der weiteren Planung weiterhin Berücksichtigung finden und umgesetzt werden. Es sollen aus diesem Grund die hierzu anfallenden zusätzlichen Kosten für eine entsprechende einfache Ertüchtigung des Feldweges ermittelt werden. Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel zur Umsetzbarkeit bleiben dem Ergebnis der weiteren Prüfung vorbehalten. Begründung: Abschließende Stellungnahmen des Magistrats zu den Anregungen OA 161 und OM 1599 stehen noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 221 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1599 Anregung vom 02.11.2012, OA 282 Bericht des Magistrats vom 28.01.2013, B 64 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 07.11.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.11.2012, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 221 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 282 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Zurückstellung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 221 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 282 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 445 wird abgelehnt. 3. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 282 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 282 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und RÖMER gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 445) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. a) CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und RÖMER gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 221 = Annahme, NR 445 und OA 282 = Ablehnung) NPD (M 221 und OA 282 = Enthaltung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 445 wird abgelehnt. 3. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 282 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 282 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 445) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. a) CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und RÖMER gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 221 und OA 282 = Enthaltung) 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage OA 282 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2400, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 40 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße; zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen (OM 1599)

16.10.2012 | Aktualisiert am: 08.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2012, OF 131/15 Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Nieder-Eschbach in der Gladiolenstraße; zusätzliche Andienungsmöglichkeit schaffen (OM 1599) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vorlage M 221 wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, ungeachtet der grundsätzlichen Zustimmung zur Kita Gladiolenstraße, dass, unter Hinweis auf die zuletzt in der OM 1599/2012 vom Ortsbeirat ergänzend dargestellte Schaffung einer zusätzlichen Andienung der KITA über einen lediglich für PKW befahrbaren Feldweg, dieser Vorschlag in der weiteren Planung weiterhin Berücksichtigung findet und eine Umsetzung angestrebt wird. Es sollen aus diesem Grunde die hierzu anfallenden zusätzlichen Kosten für eine entsprechende einfache Ertüchtigung des Feldweges ermittelt werden. Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel zur Umsetzbarkeit bleiben dem Ergebnis der weiteren Prüfung vorbehalten. Begründung: Die abschließende Stellungnahme des Magistrats zu der OA 161 sowie zu der hierzu ergänzend durch die am 28.09.2012 vom Ortsbeirat 15 angeregte Ausbauvariante (OM 1599/2912) steht noch aus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 221 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 02.11.2012, TO I, TOP 8 Die FREIE WÄHLER-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Die FREIEN WÄHLER enthalten sich mit dem Hinweis, dass die Zustimmung erfolgt, sobald die Andienung bzw. verkehrliche Erschließung dargelegt wird." Die Vorlage OF 131/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und FPD erklärt. Beschluss: Anregung OA 282 2012 1. Der Vorlage M 221 wird unter Hinweis auf OA 282 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 131/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Kreisverkehrsplatz; Freie Oberflächengestaltung des Kreiselmittelpunktes sicher stellen.

16.10.2012 | Aktualisiert am: 08.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2012, OF 130/15 Betreff: Kreisverkehrsplatz; Freie Oberflächengestaltung des Kreiselmittelpunktes sicher stellen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, sicher zu stellen, dass im Sinne einer optisch schönen Oberflächengestaltung vorbereitend keine baulichen Einschränkungen für die Oberflächengestaltung des Kreismittelpunktes entstehen. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob auf den eingezeichneten Stellplatz für die SEF zur Kanalinspektion verzichtet bzw. dieser auch an anderer Stelle eingerichtet werden kann. Soweit dieser Stellplatz sowie Zugang zum Kanal aus technischer und örtlicher Sicht an dieser Stelle zwingend erforderlich sein sollte, sind, vor dem Hintergrund des laufenden Ideenwettbewerbs zur Oberflächengestaltung im Rahmen einer Detailplanung für diesen Inselbereich die notwendigen Vorgaben dem Ortsbeirat mitzuteilen, damit ggf. bei der Prüfung der Gestaltungsvorschläge diese Vorgaben mit integriert werden können. Begründung: Der neue Kreisel ist ein wesentlicher Baustein der Verkehrsberuhigung und Drehkreuz in der Gemarkungsmitte von Nieder-Eschbach und der sinnvolle Anschluss an den bereits vorgenommenen Umbau der Homburger Landstraße im Abschnitt zwischen der Deuil-La-Barre-Straße bis zum Urseler Weg. Der Kreisel hat somit auch hohe Bedeutung in stadtgestalterischer Hinsicht aufgrund seiner örtlichen Lage. Der Ortsbeirat 15 hat zur Oberflächengestaltung der Mittelinsel bereits einen Ideenwettbewerb ausgerufen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage der Notwendigkeit der Abstellfläche für die Kanalinspektion an dieser exponierten Stelle. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 203 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 02.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 281 2012 1. Der Vorlage M 203 wird unter Hinweis auf OA 281 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 130/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Tempo-30-Zone ausweiten

11.09.2012 | Aktualisiert am: 12.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2012, OF 123/15 Betreff: Tempo-30-Zone ausweiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Kann die in fast ganz Nieder-Eschbach geltende "30-km-Zone" auf die Homburger Landstraße, beginnend kurz vor dem Urseler Weg, endend kurz vor der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße ausgeweitet werden? Oder ersatzweise 2. Ist es möglich, eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Homburger Landstraße in dem o.a. Bereich auf 30 km/h einzuführen? Begründung: Nördlich der Homburger Landstraße leben viele junge Familien mit Kindern, die die Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen in Nieder-Eschbach besuchen. Viele Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene, aber auch ältere Mitbürger müssen die Straße überqueren, um ihre täglichen Besorgungen zu erledigen. Trotz des Baus von Verkehrsinseln und Fußgängerüberwegen konnte der Verkehr in diesem Bereich nicht nachhaltig verlangsamt werden. In einem Ortstermin äußerten die anwesenden Eltern deshalb die intensive Bitte, in diesem Bereich für eine Verkehrsberuhigung zu sorgen. Dieser Bitte der Bürger kommt der Ortsbeirat mit diesem Antrag gerne nach. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1598 2012 Die Vorlage OF 123/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und NPD gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Geplante Kita Gladiolenstraße für Krippenkinder

11.09.2012 | Aktualisiert am: 12.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2012, OF 124/15 Betreff: Geplante Kita Gladiolenstraße für Krippenkinder Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012 (ST 1498) umgehend einen Bericht zum aktuellen Sachstand der weiteren Entwicklung des Baus der neuen Kita Gladiolenstraße mit den Rahmenbedingungen vorzulegen. In diesem Zusammenhang soll auch zeitnah die noch vom Magistrat ausstehende Stellungnahme zur OA 161 (siehe auch § 2001 Beschluss VA vom 28.08.2012) vorgelegt werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt nach wie vor den Bau einer neuen Kita für Krippenkinder in Nieder-Eschbach und verweist auf die am 24.04.2012 vorgestellte Planung am Standort Gladiolenstraße. Im Zuge der vorgestellten Planung hat der Ortsbeirat hinsichtlich der Andienung Optimierungsvorschläge (OA 161) gemacht. Mit der Stellungnahme ST 1498 zur EA 30 hat der Magistrat auf Basis eines umfassenden Straßenausbau (incl. Straßenentwässerung/Kanal und bis zu 7 Ausweichbuchten!! sowie als Zufahrtsmöglichkeit auch für LKW !!) der vorgeschlagenen landwirtschaftlichen Wege aus Planungs- und Kostengründen abgelehnt. Hierzu ist festzustellen, dass es Intention des Ortsbeirats war, dass lediglich über eine einfache streckenmäßige Ertüchtigung der vorgeschlagenen landwirtschaftlichen Wege für eine Nutzung nur durch PKW.s der Kita-Eltern sowie des Kita- Personals ermöglicht wird, um hierbei eine Entlastung des Ziel- und Quellverkehrs (d.h. Hinbringen und Abholen der Krippenkinder) in der bestehenden verkehrsberuhigten und als Spielstraße ausgewiesenen Gladiolenstraße zu erzielen. Ein kompletter Straßenausbau in erschließungsbeitrags-rechtlicher Hinsicht mit Entwässerung war ausdrücklich nicht das Ziel. Für diesen begrenzten Nutzerkreis ist im Übrigen die Anlegung von maximal 2 bis 3 Buchten auf der gesamten Strecke völlig ausreichend. Der Ortsbeirat verweist auf die ledigliche Notwendigkeit eines ganz einfachen Standards eines für PKW befahrbaren landwirtschaftlichen Weges und regt weiterhin eine einfache, für alle tragbare Lösung zur zusätzlichen Andienung der neuen Kita an. Diese Intention ist in der Beantwortung der OA 161 zu beachten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 8 Die Vorlage 124/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1599 2012 Die Vorlage OF 124/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung in den Tenor überstellt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Sonnensegel über dem Sandkasten in der Gladiolenstraße

08.08.2012 | Aktualisiert am: 03.09.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2012, OF 121/15 Betreff: Sonnensegel über dem Sandkasten in der Gladiolenstraße Das Sonnensegel über dem Sandkasten des Spielplatzes in der Gladiolenstraße ist entfernt worden. Lediglich die Tragestangen sind noch vorhanden. Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten sich mit der Kinderbeauftragten ins Benehmen zu setzen und für eine umgehende Re-Installation des Sonnensegels zu sorgen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 24.08.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 121/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 15

Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241

15.06.2012 | Aktualisiert am: 12.11.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2012, OA 219 entstanden aus Vorlage: OF 111/15 vom 13.06.2012 Betreff: Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dringend aufgefordert, die Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trasse an der Deuil-La-Barre-Straße und am Urseler Weg deutlich zu verbessern und nicht mit Hinweisen auf "gültige Regelwerke und Normen" lapidar zu verhindern. Die vom Ortsbeirat beschlossenen Punkte (siehe Anregung OA 129) müssen entweder so umgesetzt werden, dass sie diesen "Regeln und Normen" gerecht werden, oder eine Änderung dieser "Regeln und Normen" muss in die Wege geleitet werden: Zu Anregung 2: Die roten Doppelblinklichter, die auf eine bisher nicht angezeigte Begegnung zweier U-Bahnen im Kreuzungsbereich hinweisen, sind so anzubringen, dass sie den "Regeln und Normen" entsprechen. Zu Anregung 3: Die Sicht an beiden Übergängen, jeweils von Bonames bzw. Ober-Eschbach kommend, auf wartende oder gerade querende Personen ist durch leichte Kurven und durch die Masten der Schranken- und Ampelanlagen deutlich eingeschränkt. Gerade an diesen beiden Stellen sind auch die Unfälle passiert. Hier ist ein maximales Tempo von 30 km/h anzuordnen. Diese Forderung widerspricht keiner Richtlinie und ist sofort umsetzbar. Bei Geschwindigkeitsmessungen wurde am Urseler Weg drei Mal etwa Tempo 35 ermittelt (meistens leider Tempo 45 bis 55). Tempo 30 ist also auch im bestehenden Fahrplan durchführbar. Zu Anregung 4: Siehe Anregung 2. Am Urseler Weg ist sichtbar genügend Platz. An der Deuil-La-Barre-Straße müssten die Schrankenanlagen gegebenenfalls etwas versetzt werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Vollschranken mit horizontalen Scharnieren ausgestattet werden können, die nur ein Verlassen des Gefahrenbereiches ermöglichen, ein Betreten aber behindern oder erschweren. Weiterhin ist die Wartezeit von querenden Fußgängern (zurzeit circa 50 Sekunden bis die U-Bahn kommt und im Begegnungsverkehr circa 90 bis 120 Sekunden) zu verringern. Begründung: Nichtstun verhindert keine Unfälle. Das Tempo der U-Bahnen beim Queren der Straßen (Zitat eines U-Bahn-Fahrers: "Tempo 50 ist ja erlaubt.") ist nach Aussage von Anliegern deutlich zu hoch. Zu lange Wartezeiten verringern deutlich das Gefahrenbewusstsein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 529 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1572 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 241 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 241 = Kenntnis, OA 219 = Annahme) RÖMER (B 241 = Kenntnis, OA 219 = vereinfachtes Verfahren) REP (B 241 = Kenntnis, OA 219 = Ablehnung) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Die Vorlage B 241 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 206 Beschluss: Der Vorlage OA 219 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2056, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen

13.06.2012 | Aktualisiert am: 21.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2012, OF 111/15 Betreff: Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Der Ortsbeirat möge beschließen Der Bericht B 241 wird angesichts des zweiten Unfalls mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen Der Magistrat wird dringend aufgefordert, die Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trasse an der Deuil-La-Barre-Straße und am Urseler Weg deutlich zu verbessern und nicht mit Hinweisen auf "gültige Regelwerke und Normen" lapidar zu verhindern. Die vom Ortsbeirat in der OA 129 vom 20.1.2012 angeregten Punkte müssen entweder so umgesetzt werden, dass sie diesen "Regeln und Normen" gerecht werden, oder eine Änderung dieser "Regeln Normen" muss in die Wege geleitet werden. Zu Anregung 2: Die roten Doppelblinklichter, die auf eine bisher nicht angezeigte Begegnung zweier U-Bahnen im Kreuzungsbereich hinweisen, sind so anzubringen, dass sie den "Regeln und Normen" entsprechen. Zu Anregung 3: Die Sicht an beiden Übergängen, jeweils von Bonames bez. Ober-Eschbach kommend, auf wartenden oder gerade querende Personen ist durch leichte Kurven und durch die Masten der Schranken-. und Ampelanlage deutlich eingeschränkt. Gerade an diesen beiden Stellen sind auch die Unfälle passiert. Hier ist ein maximales Tempo 30km/h anzuordnen. Diese Forderung widerspricht keiner Richtlinie und ist sofort umsetzbar. Bei Geschwindigkeitsmessungen wurde am Urseler Weg 3mal Mal etwa Tempo 35 ermittelt (meistens leider 45 bis 55 ). Tempo 30 ist also auch im bestehenden Fahrplan machbar. Zu Anregung 4: siehe Anregung 2: Am Urseler Weg ist sichtbar genügend Platz, an der Deuil-La-Barre-Straße müssten die Schrankenanlagen gegebenenfalls etwas versetzt werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob Vollschranken mit horizontalen Scharnieren ausgestattet werden können, die nur ein Verlassen des Gefahrenbereiches ermöglichen, ein Betreten aber behindern oder erschweren. Zusätzlich ist die Wartezeit von querenden Fußgänger (zur Zeit bis zu 50 Sekunden bis die U-Bahn kommt, im Begegungsverkehr auch bis zu 90 bis 120 Sekunden) zu verringern. Begründung: Nichtstun verhindert keine Unfälle. Das Tempo der U-Bahnen beim Queren der Straßen (Zitat U-Bahn-Fahrer "Tempo 50 ist ja erlaubt") ist nach Aussagen von Anliegern deutlich zu hoch. Zu lange Wartezeiten verringern deutlich das Gefahrenbewusstsein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 219 2012 1. Die Vorlage B 241 wird unter Hinweis auf OA 219 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 111/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 1 CDU, GRÜNE, SPD, 1 FREIE WÄHLER gegen 5 CDU und NPD (= Kenntnis) bei Enthaltung 1 FREIE WÄHLER zu 2. 1 CDU, GRÜNE, SPD, 1 FREIE WÄHLER gegen 5 CDU und NPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FREIE WÄHLER

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach hier: .rechts vor links" in der Deuil-La-Barre-Straße und dem Urseler Weg

31.05.2012 | Aktualisiert am: 21.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2012, OF 108/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach hier: "rechts vor links" in der Deuil-La-Barre-Straße und dem Urseler Weg Vorgang: ST 635/12 Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, dass Angebot des Magistrats in der Stellungnahme 635 vom 7.5.2012, mögliche Lösungsansätze mit dem Ortsbeirat zu erörtern, anzunehmen und eine entsprechende Einladung für eine der nächsten Sitzungen auszusprechen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 635 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 108/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Temporär abwechselnde .Schock.- Hinweiswarnplakate an den U-Bahn-Übergängen Deuil-La-Barre-Straße und Urseler Weg aufstellen

11.05.2012 | Aktualisiert am: 21.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2012, OF 104/15 Betreff: Temporär abwechselnde "Schock"- Hinweiswarnplakate an den U-Bahn-Übergängen Deuil-La-Barre-Straße und Urseler Weg aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF anzuregen, dass, ähnlich der mit Schock-Appellen warnenden Hinweistafeln auf die unterschiedlichsten Verkehrsgefahren auf Autobahnen (z.B. zu schnelles Fahrten bei Nebel, Raser sterben früher, "Wo ist Mutti", Unfallbilder) auch an den U-Bahn-Übergängen Deuil-La-Barre-Straße und Urseler Weg wechselweise ähnlich geeignete Schilder/Plakate/Tafeln aufgestellt werden. Die sogenannten "Schock"- Plakate, die Betroffenheit und erhöhte Aufmerksamkeit beim Betrachter auslösen, sollen auf die Gefahren und mögliche Folgen eines bei geschlossener Schranke unerlaubten Überquerens der Schienen hinweisen! Es wird diesbezüglich angeregt, dass die VGF hinsichtlich einer Beauftragung der Gestaltung auch die örtliche Otto-Hahn-Schule mit einbeziehen soll, damit die Schüler Bild- und Textvorschläge zu diesem Thema im Rahmen eines Projektes erarbeiten können. Begründung: Vor dem Hintergrund des am vergangenen Samstag zweiten schweren Unfalls in den letzten Monaten an U-Bahn-Übergängen in Nieder-Eschbach wird ergänzend zu den bereits getätigten Schutzmaßnahmen (Schranke, akustische Ampel, gelbe Warnaufmalungen, etc.) vorgeschlagen, durch o.g. Maßnahme die Bevölkerung noch mehr zu sensibilisieren. Insbesondere muss weiter verstärkt auf die Gefahren der bedenklichen Ablenkung von Fußgängern durch laute Kopfhörer aus handys, i-phone, etc. und der damit einhergehenden Unterschätzung und mangelnden Wahrnehmung von Gefahren an Bahnübergängen begegnet werden. Mit sogenannten "Schock-Bildern" könnte die Aufmerksamkeit und Sensibilisierung auf Gefahren erhöht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 11.05.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1175 2012 Die Vorlage OF 104/15 wird durch die Annahme der Vorlage 103/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Mehr Sicherheit beim Überqueren von U-Bahntrassen

07.05.2012 | Aktualisiert am: 21.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2012, OF 103/15 Betreff: Mehr Sicherheit beim Überqueren von U-Bahntrassen FFH-Nachrichten (05.05.2012): " Tragischer Unfall am Abend im Frankfurter Stadtteil Nieder-Eschbach. Dort ist eine 16-J ä hrige von einer U-Bahn der Linie 2 erfasst worden. Das M ä dchen wollte am Bahnübergang die Gleise überqueren - übersah dabei aber offenbar die U-Bahn. Der Zug erfasste die 16-J ä hrige und kam erst nach einigen Metern zum Stehen. . ." Der Ortsbeirat m ö ge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, sich umgehend mit der VGF in Verbindung zu setzen und eine weitere Absicherung der U-Bahn ü bergänge in Nieder-Eschbach gegen Ü berqueren in gef ä hrlichen Situationen zu erwirken. In diesem Sinne sind die vom Ortsbeirat gemachten Vorschläge (siehe OA 129 von 20.1.2012) mit sofortiger Wirkung umzusetzen. Besonders wichtig und sofort zu realisieren die Anordnung eines besonders langsamen Fahrtempos der U-Bahnen beim Überqueren der Deuil-La-Barre-Stra ß e und des Urseler Weges. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, sich mit dem Staatlichen Schulamt in Verbindung zu setzen, um die Verkehrserziehung in Schulen und Kinderg ä rten zu intensivieren. In diesem Zusammenhang regt der Ortsbeirat an, an Schü lerinnen und Sch ü ler aller Altersstufen sowie an Erzieher/innen in den Kinderg ä rten ein Merkblatt zu verteilen, mit Hinweisen zur Verkehrssicherheit an unterschiedlichen Gefahrenpunkten. Begründung: Zwei schwere Unfälle in kurzer Zeit sind zwei zu viel! Hier besteht konkreter Handlungsbedarf. Offenbar ist es n ö tig, bestimmte Personen vor sich selbst zu sch ü tzen bzw. auf die möglichen Folgen ihres Handelns hinzuweisen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 11.05.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1175 2012 Die Vorlage OF 103/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) der erste Absatz der Vorlage OF 103/15 gestrichen wird; b) der Tenor der Vorlage OF 103/15 nach dem ersten Absatz um den Tenor der Vorlage OF 104/15 ergänzt wird; c) die Begründung der Vorlage OF 103/15 um die Begründung der Vorlage OF 104/15 ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Verbreiterung der BAB 5 zwischen Frankfurt und Friedberg Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren

24.04.2012 | Aktualisiert am: 21.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 98/15 Betreff: Verbreiterung der BAB 5 zwischen Frankfurt und Friedberg Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren Die Landesverwaltung Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, erarbeitet derzeit die Voruntersuchung für den Ausbau der Autobahn A 5, zwischen dem Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg, für eine achtstreifige Fahrbahn mit temporärer Seitenstreifenfreigabe. Nach der Zielplanung ist die Planfeststellung für 2016 vorgesehen. Betroffen davon sind auch Autobahnabschnitte, deren Lärmemissionen direkte Auswirkung auf Nieder-Eschbach haben. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, u. a. auch der Magistrat der Stadt Frankfurt, wurden bereits dreimal in dem Verfahrensablauf beteiligt und um eine Abgabe von Bedenken und Anregungen gebeten, letztmalig im März 2012. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahmen zum Verfahren der Verbreiterung der A 5, Ortsbeirat Nieder-Eschbach zur Kenntnis zu geben und zu berichten: 1. Wie beurteilt der Magistrat im Zuge des Autobahnausbaus eine Verschiebung der A 5 im Bereich nördlich des Bad Homburger Kreuzes in Richtung Nieder-Eschbach? 2. Welche Auswirkungen wird diese Trassenverschiebung auf die Baugebiete Westlich der Homburger Landstraße, Gladiolen- und Dahlienstraße haben hinsichtlich der Wohnqualität und des Lärmschutzes? 3. Sieht der Magistrat realisierbare Möglichkeiten, den Lärmschutz nördlich des Bad Homburger Kreuzes - bis zur Unterführung Homburger Landstraße (Verlauf der Autobahn ganz oder teilweise auf Frankfurter Gebiet) - nördlich der Unterführung (Verlauf auf Bad Homburger Gebiet mit direkten Auswirkungen auf Nieder-Eschbach (besonders durch die teilweise Höhenlage)) zu verbessern Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 11.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1173 2012 Die Vorlage OF 98/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Ideen

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Sitzbänke im Ortsteil

12.07.2016

4. Versuch Sehr geehrte Damen und Herren, täglich sehe ich in unserem Stadtteil speziell ältere Mitmenschen die auf ihrem Heimweg vom Einkaufen im unteren Ortsteil in den oberen Ortsteil (es geht schon etwas den Berg rauf) eine kleine Pause machen müssen. Leider gibt es für diese Mitmenschen kaum eine Möglichkeit sich auf ihrem Weg in den oberen Ortsteil mal hinzusetzen. Es wäre doch angebracht für diese Mitmenschen ein oder zwei Sitzbänke entlang der Deuil-la-Barrestrasse oder des Urseler Weges hinzustellen. Des Weiteren wäre es eine sinnvolle Einrichtung für die Mitmenschen, die schwer oder so gut wie gar nicht alleine Einkaufen gehen können einen Einkaufsfahrdienst einzurichten. Ein Fahrzeug dafür müßte man doch über ein Autohaus, daß solche Projekte unterstützen würde, besorgen können. Einen Fahrer dafür würden "wir" schon ehrenamtlich finden. Für Rücksprachen stehe ich jeder Zeit zur Verfügung.

Unterstützer: 5

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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