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Verkehrsregelung in der Altvaterstraße beibehalten

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): fraktionslos

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.04.2015, OF 271/15 Betreff: Verkehrsregelung in der Altvaterstraße beibehalten Der Ortsbeirat möge beschließen. Der Magistrat wird gebeten, die während der Bauphase im Urseler Weg, auf Bitten des Ortsbeirates, eingerichtete Verkehrsregelung in der Altvaterstraße, dauerhaft beizubehalten. Es sollte weiterhin geprüft werden, ob im Tannenweg eine Fahrbahnmarkierung zwecks Hinweis auf die rechts vor links Regelung angebracht werden kann.

Begründung:

Die eingerichtete Regelung einer unechten Einbahnstraßenregelung in der Altvaterstraße hat sich bewährt. Die schwierige Verkehrslage in der Kurve, mit abfallender Straße, ohne Bürgersteig für die Fußgänger, zum Tannenweg wurde entschärft und hat zur Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit beigetragen Die Anwohner können wie bisher, weiterhin die Altvaterstraße in beiden Richtungen nutzen.Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

43. Sitzung des OBR 15 am 24.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 271/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP, NPD und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU