Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 330/15 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen"., explizit auch auf Wegen zu Schulen - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiterer Vorfahrtsstraßen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach Westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael- Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besucht, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 316/15 Betreff: Straßeneinmündung kenntlich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) wird gebeten auf die Hauptfahrbahn der "Albert-Schweitzer-Straße" in SW-Richtung vor der Einmündung des Seitenarms zu den Hausnummern 52 bis 64 einen gestrichelten Balken (Haltelinie) aufzubringen, um auf die unübersichtliche vorfahrtsberechtigte, von rechts kommende, Stichstraße aufmerksam zu machen. Begründung: An dieser Stelle ist die Übersichtlichkeit durch legal parkende Pkw auf dem rechten Parkstreifen sehr eingeschränkt, siehe Bild. Es kommt dort immer wieder durch unangepasste Geschwindigkeit und Missachtung der Regelung "rechts vor links" zu Beinahe-Unfällen und Hupkonzerten. Durch eine Markierung, wie man sie im gesamten Stadtgebiet vor gefährlichen Einmündungen vorfinden kann, würde diese entschärft. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5761 2024 Die Vorlage OF 316/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 306/15 Betreff: Einbahnstraßenversuch für sicheren Schulweg: Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach für sechs Monate Vorgang: OM 932/21 OBR 15; ST 483/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach eine Einbahnstraße für sechs Monate zu erproben, um den Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule sicherer zu machen. Begründung: Schon mehrfach hat der Ortsbeirat Anregungen an den Magistrat herangetragen, um den Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler der MGS zu verbessern. Leider bislang mit mäßigem Erfolg, da nur wenige Anregungen umgesetzt wurden. Die Durchsetzung von Halteverboten vor dem Eingang der Schule wurde abgelehnt und auch teilweise wieder rückgängig gemacht und die Einführung einer unechten Einbahnstraße (stundenweise Einrichtung einer Einbahnstraße), wie sie aktuell in Eschborn und vielen anderen Gemeinden schon umgesetzt wird, wurde ebenfalls abgelehnt. Stattdessen befindet sich ein Poller vor der Schule, der regelmäßig umgefahren wird, was weiter für die Unsicherheit des Schulweges spricht. In der ST 483/ 2022 heißt es wie folgt: "Sofern gewünscht, wird eine dauerhafte Einrichtung der Einbahnstraße, probeweise für 6 Monate, eingeführt. Nach Ablauf der Erprobungsphase kann der Ortsbeirat erneut entscheiden, ob die Einbahnstraße beibehalten werden soll." Auf dieses Angebot des Magistrats möchte der Ortsbeirat nun zurückkommen und eine solche Einbahnstraße erproben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 932 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 483 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 306/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5367 2024 Die Vorlage OF 306/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 301/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Urseler Weg Grunderneuern - Schlaglöcher beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße Urseler Weg einer Grunderneuerung zu unterziehen. Dafür sind Mittel im Haushalt 2024/ 2025 bereitzustellen. Begründung: Die Straße Urseler Weg ist gesäumt von Schlaglöchern und ausgebesserten Stellen und muss grunderneuert werden. Die Schlaglöcher und Unebenheiten bergen eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer und müssen dringend beseitigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 66 2024 Die Vorlage OF 301/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 299/15 Betreff: Straßeneinmündung sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird beauftragt den 5m-Bereich der Einmündung "Albert-Schweitzer-Straße" in die "Deuil-La-Barre-Straße" durch z.B. Parkwinkel, Schraffierung oder andere geeignete Maßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Begründung: Der 5m-Bereich an dieser stärker befahrenen Kreuzung ist häufig zugeparkt, teilweise durch einen "Kastenwagen" verstellt, was wegen der Größe des Fahrzeugs zur Unübersichtlichkeit und Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern führt. Vorwiegend sind die Verstöße abends, nachts und an Wochenenden zu beobachten, wenn das Ordnungsamt nicht einschreitet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2023, OF 283/15 Betreff: Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob die Kreuzung "Homburger-Landstr." mit dem "Urseler Weg" durch Fahrbahnmarkierungen übersichtlicher und verkehrssicherer gestaltet werden kann. Begründung: Nach unseren Beobachtungen spielt sich der überwiegende Verkehr von Osten als Linksabbieger nach Süden und von Norden als Linksabbieger nach Osten ab. Letzterer schneidet meist die Kurve und kommt dem Gegenverkehr ins Gehege. Mit einer Mittellinie und Stopplinie im "Urseler Weg" in westlicher Richtung vor der genannten Kreuzung würde die Fahrbahneinteilung übersichtlicher. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4981 2024 Die Vorlage OF 283/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2023, OF 282/15 Betreff: Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob die Einfahrt in die Straße "Urseler Weg", kommend von der "Homburger Landstrasse" in Richtung Osten "Alt-Niedereschbach", für den Schwerverkehr mit dem Verkehrszeichen 253 oder 266 (Verbot für Kfz über 10m Länge) gesperrt werden kann. Ein Zusatzschild 1020-30 "Anlieger frei" soll der Ver - und Entsorgung und des ÖPNV dienen. Begründung: Die Straße "Alt-Niedereschbach", in die der "Urseler Weg" mündet, beschreibt im alten Ortskern einen engen 90 Grad Bogen, in dem sich immer wieder ortsunkundige Sattelzugführer (40Tonner) festfahren (mit Beschädigungen von privaten Hoftoren und Hausfassaden). An der südlichen Einfahrt in die Straße "Alt-Niedereschbach", von der "Deuil-La-Barre-Straße" kommend, sind die Zeichen 253 mit dem Zusatzzeichen 1020-30 verbaut. Aus westlicher Richtung (Homburger Landstraße) fehlt eine Beschilderung. Da es aus dem "Urseler Weg" und "Alt-Niedereschbach" keine geeignete Möglichkeit gibt diese Engstelle anderweitig zu umfahren (Sackgassen, enge und kurvige Wohngebietsstraßen, entgegenkommende Linienbusse, Kindergärten und Schulen) sollten Lkw-Führer schon vor der Einfahrt in das Gebiet informiert und gewarnt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4980 2024 Die Vorlage OF 282/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2023, OF 273/15 Betreff: Beschilderung "Sackgasse ergänzen - zweiter Versuch" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Straßenverkehrsamt zu beauftragen in der "Albert-Schweizer-Straße" am Anfang der Sackgasse zu den Häusern Nr.: 52-64 zusätzlich zur neu geplanten Beschilderung 357-51 das Verkehrszeichen 1008-34 (keine Wendemöglichkeit) zu installieren. Begründung: Eine Zusatzbeschilderung "keine Wendemöglichkeit für Lkw" wurde mit dem Hinweis auf die StVO abgelehnt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4858 2023 Die Vorlage OF 273/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 262/15 Betreff: Maßnahmen Drogendealer Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass in Nieder-Eschbach regelmäßig mit Drogen gedealt wird? 2. Wenn ja, welche konkreten Maßnahme werden seitens des Magistrats ergriffen, um dem präventiv dem entgegenzuwirken? 3. Wenn nein, warum besteht dahingehend kein Austausch mit der hessischen Polizei? Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich immer wieder darüber, dass offene mit Drogen gedealt wird. Das betrifft vorzugsweise die Abendstunden am Wochenende, findet aber auch unter der Woche, auch teilweise tagsüber statt. Konkret ist dies nach Auskunft der Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs an folgenden Orten beaobachtet worden: - Kleingartenanlage rechte Seite Im Weidenfeld - Parkplatz/Garagen Einfahrt Urseler Weg/ Homburger Landstraße rechts - Parkplatz an der Deuil-La-Barre Straße an der Kita St. Stephanus - Dahlienstraße/ Kreuzung Gladiolenstraße - Fußweg Görlitzer Straße - Friedhof Nieder-Schbach Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 14 Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter der regionalen Kriminalitätsbekämpfung und einen Vertreter des Polizeireviers 14. (Nord) in die Bürgerfragestunde einzuladen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 780 2023 Die Vorlage OF 262/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung hinter dem Wortlaut "Fußweg Görlitzer Straße" der Wortlaut "(Evangelische Kirche)" ergänzt wird. Weiterhin wird die Begründung um folgende Punkte ergänzt: "Schwimmbadeingang im Winter" und "Feldweg an der freiwilligen Feuerwehr". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2023, OF 259/15 Betreff: Schulweg-Piktogramm auf der Prager Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Piktogramm auf der Prager Straße in Nähe der Einmündung in den Urseler Weg anzubringen. Dieser Weg wird täglich von Schülern und Schülerinnen auf dem Weg zum Unterricht in der Michael-Grzimek Schule genutzt. Begründung: Die Prager Straße wird rege genutzt. Bild von Sabine Klopp Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4458 2023 Die Vorlage OF 259/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2023, OF 232/15 Betreff: Beschilderung "Sackgasse" ergänzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Straßenverkehrsamt zu beauftragen in der "Albert-Schweitzer-Straße" das vorhandene Verkehrsschild (357) am Anfang der Sackgasse ohne Wendehammer, die zu den Hausnummern 52-64 führt, gegen das Schild "Sackgasse mit Fußwegdurchlass" (Z 357-51) auszutauschen und mit dem Zusatzschild "Keine Wendemöglichkeit für Lkw" (ähnlich 1008-34) zu versehen Begründung: Lkw, die diesen Seitenarm der Albert-Schweitzer-Straße für Andienung und Entsorgung der Anlieger nutzen, wenden immer wieder ihre schweren Fahrzeuge über private Grundstücke, was zu größeren Schäden führte. Bei entsprechender Beschilderung werden die Fahrer vorgewarnt und können disponieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3876 2023 Die Vorlage OF 232/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 231/15 Betreff: Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den in der Begründung genannten oder alternativen Standorten die Anlegung und Ausweisung von Insektenwiesen und anderen geeigneten -habitaten möglich ist. Im Falle einer Eignung wird der Magistrat gebeten die Anlegung dieser Wiesen sowie ihre Ausweisung durch das Aufstellen entsprechender Schilder in Auftrag zu geben. Begründung: Auf Grund des voranschreitenden Insektensterbens in Deutschland (festgestellt etwa durch die Krefelder Studie), welches die Artenvielfalt nachhaltig reduzieren kann, sind Gegenmaßnahmen dringend erforderlich. Da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte zur vielfachen Reduktion von Refugien für Insekten führt, sind nicht bewirtschaftete Flächen notwendig, um die Artenvielfalt zu fördern. Da das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt insektenfreundliche Projekte fördert und der Stadtrand auf Grund von mehr unbebauten Flächen besonders geeignet scheint, kann sich die Anlegung von geeigneten Flächen im Stadtteil sinnvoll auswirken. Folgende Flächen, sofern in öffentlicher Hand, erscheinen denkbar: Die Wiesenfläche zwischen Urseler Weg und Tannenweg; Teile der Parkanlage entlang Am Lehenweg; zwischen Urseler Weg und Züricher Straße; zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße; Die Wiesenstreifen entlang des Eschbachs, des Mühlgrabens und des Taunengrabens; der Pfingstwald; die Seitenstreifen der Homburger Landstraße; Rasenanlagen entlang der Deuil-La-Barre-Straße oder weitere von fachlichen Stellen als infrage kommende ungenutzte Grünflächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3875 2023 Die Vorlage OF 231/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "an den in der Begründung genannten oder alternativen Standorten" ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird der letzte Absatz der Begründung vor dem letzten Satz des Antragstenors eingefügt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 219/15 Betreff: Installierung von einer oder mehreren E-Ladesäulen für Autos Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Installierung von einer oder mehreren Ladesäulen für E-Autos in Nieder-Eschbach nach Prüfung der Örtlichkeiten zu veranlassen. Der OBR schlägt die folgenden Plätze vor: den großen Parkplatz an der Deuil-La-Barre-Straße, den Parkplatz am Bürgeramt/Rathaus, ebenfalls Deuil-La-Barre-Straße sowie (in Absprache mit dem Quartiersmanagement) im Ortsteil Am Bügel. Begründung: Aktuell müssen E-Auto -BesitzerInnen zu den örtlichen Discountern oder zu IKEA ausweichen, um ihre E-Autos aufzuladen. Das Straßenverkehrsamt hat die Ortsbeiräte in den jeweiligen Stadtteilen um Benennung von Arealen und Plätzen für Ladestationen gebeten. Um den Ausbau von E-Mobilität attraktiver zu gestalten, sollten in allen Stadtteilen gut erreichbare Ladestationen vorhanden sein. Über eine kurzfristige Rückmeldung und eine Besichtigung der Örtlichkeiten würden wir uns freuen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3703 2023 Die Vorlage OF 219/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "Deuil-La-Barre-Straße" der restliche Satz gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt wird: "den Taxistand an der Prager Straße sowie den Friedhof Nieder-Eschbach." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2023, OF 209/15 Betreff: Fehlenden Glascontainer ersetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob der fehlende Glascontainer in der Albert-Schweitzer-Straße vor Haus-Nr: 16 wieder aufgestellt werden kann. Begründung: Seit einiger Zeit ist der Glascontainer dort verschwunden. Mehrere Anwohner aus der Siedlung fragten deshalb nach und baten um Wiederaufstellung. Dem Ortsbeirat liegt keine Erklärung für dessen Verschwinden vor. Außerdem sind immer wieder dort abgestellte Flaschen zu beobachten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3401 2023 Die Vorlage OF 209/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2022, OF 192/15 Betreff: Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7: Wann kommen die Drängelgitter? Vorschriftskonforme Montage des Pfostens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mitzuteilen, wann die dringend benötigten Drängelgitter, deren Montage für das 2. Quartal angekündigt war, montiert werden. 2. die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, etc.) zu beseitigen und eine vorschriftenkonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen. Bei Montage der Drängelgitter (Nr. 1) mag die Beseitigung des Pfostens geprüft und ggf. vorgenommen werden. Begründung: 1. Es wird Bezug genommen auf die Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 643. Nach wie vor bedeutet die ungehinderte Durchfahrt der Fahrradfahrer eine hohe Gefahr für Leib und Leben für Fußgänger und insbesondere für die Anwohner, die bei Verlassen ihres Anwesens sich unmittelbar auf dem Durchfahrtsweg befinden. 2. Der Pfosten ist einbetoniert. Kürzlich musste deswegen ein Krankenwagen, der von der Straße Alt Niedereschbach kam umkehren, um am Friedhof vorbei von der anderen Seite zum Einsatzort in die Leo-Tolstoj-Straße einzufahren. Der Umweg dürfte einige Minuten gekostet haben. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle dringend notwendig. Sofern die Drängelgitter nach Nr. 1 endlich montiert werden, ist die weitere Funktion des Pfostens nicht ersichtlich. Quelle: Petra Kielmann Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3042 2022 Die Vorlage OF 192/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2022, OF 170/15 Betreff: Ausfahrten aus "Ludwig-Quidde-Straße" und "Max-Planck-Straße" in den "Urseler Weg" sicherer gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Amt für Straßenbau und Erschließung damit zu beauftragen, an den oben genannten Einmündungen zur Sichtbarmachung der 5-Meter-Halteverbots-Regelung im Kreuzungsbereich Parkwinkel auf die Fahrbahnen aufzutragen. Begründung: An diesen Stellen ist die Einsicht in die Vorfahrtsstraße "Urseler Weg" durch permanent Falschparkende in der 5-Meter-Halteverbotszone im Kreuzungsbereich erschwert und die Ausfahrt dadurch unnötig gefährlich. Die vom Ortsbeirat 15 ursprünglich vorgeschlagenen Verkehrsspiegel wurden bereits abgelehnt. Die Aufbringung von Parkwinkeln könnte die Sicherheit in diesen Bereichen bei deutlich geringerem Aufwand erhöhen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.08.2022, OF 168/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2841 2022 1. Die Vorlage OF 168/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 170/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2022, OF 176/15 Betreff: Weiteren Glascontainer am Friedhof Nieder-Eschbach/Tannenweg aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der FES in Verbindung zu setzten und auf die Aufstellung eines weiteren Glascontainer am Friedhof Nieder-Eschbach/ Tannenweg hinzuwirken, bei gleichem Leerungsintervall. Begründung: Der Magistrat wird aufgefordert sich bei der FES für einen weiteren Glascontainers am Friedhof Nieder-Eschbach/ Tannenweg einzusetzen. Ein Glascontainer ist an dieser Stelle nicht ausreichend. Der Glascontainer ist regelmäßig direkt nach der Leerung wieder überfüllt, so dass sich die leeren Flaschen rund um den Behälter stapeln. Damit dieser Notstand ein Ende hat, sollte ein zweiter Glascontainer aufgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2847 2022 Die Vorlage OF 176/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2022, OF 168/15 Betreff: Ausfahrt aus Ludwig-Quidde-Straße in Urseler Weg sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Straßenbauamt zu beauftragen vor der Liegenschaft Urselerweg 56 einen Parkwinkel auf die Fahrbahn aufzutragen. Begründung: An dieser Stelle ist die Einsicht in die Vorfahrtsstraße "Urselerweg" durch permanent Falschparkende in der 5m-Zone erschwert und die Ausfahrt dadurch unnötig gefährlich. Einen von unserem OBR15 vorgeschlagenen Spiegel wurde bereits abgelehnt. Ein Parkwinkel könnte die Sicherheit bei geringem Aufwand aber dort erhöhen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.09.2022, OF 170/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 168/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2841 2022 1. Die Vorlage OF 168/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 170/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2022, OF 160/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße "Homburger Landstraße" zwischen Kreisel und Urseler Weg - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Vorgang: OM 1138/21 OBR 15; ST 705/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Die Radwegbenutzungspflicht auf der Durchgangsstraße: Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel (Einmündung der Deuil-La-Barre-Straße) aufzuheben und durch die Regelung "Gehweg, Radfahrende frei, Zweirichtungsverkehr" zu ersetzen. 2. Zur Sicherheit der Radfahrer die "Dooring Zone" entlang der rechts in Fahrtrichtung stadteinwärts eingerichteten Parkplätze auf der Homburger Landstraße zu markieren. Begründung: Zu 1.: Der Antrag folgt dem Vorschlag der Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, Aktenzeichen: ST 705/22. Der Fahrradfahrer sollte zwischen den Gefährdungslagen: Zusammenstoß mit Fußgänger oder Zusammenstoß mit Fahrzeug frei wählen dürfen. Berufspendler sind auf dem Fahrrad häufig mit mehr als 25 km/h unterwegs und schätzen eine freie Sicht der Straße und "freie Bahn". Der Fahrradweg, wie er aktuell angelegt ist, würde nach heutigen Erkenntnissen so nicht mehr eingerichtet werden. Zu 2.: Nachdem die Anordnung von streckenweisen Tempo 30 in dem o.a. Streckenabschnitt abgelehnt worden ist, sollte die Sicherheit der Fahrradfahrer zumindest durch die Markierung der "Dooring Zone", d.h. der Bereich, in den geöffnete Fahrzeugtüren hineinragen, erhöht werden. Markierungen erhöhen die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeugtüren öffnen wollen, gleichermaßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der BFF-Fraktion wird über die Vorlage OF 160/15 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2724 2022 Die Vorlage OF 160/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1: Annahme bei Enthaltung FDP zu Ziffer 2: Annahme bei Enthaltung CDU, SPD, BFF und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2022, OF 138/15 Betreff: Anzeigetafel an der Bushaltestelle Nieder-Eschbach (Prager Straße) und Ausstattung der Haltestellen mit QR-Codes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Einsatz einer digitalen Anzeigetafel zur Fahrgastinformation an der Bushaltestelle Nieder-Eschbach (Prager Straße) zu prüfen und zu berichten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten zu prüfen, inwieweit die aktuelle Verkehrssituation/ Verspätungen im ÖPNV mittels eines QR-Codes - welcher an sämtlichen Fahrplanaushängen zugänglich ist - angezeigt werden kann. Über diesen QR-Code können sich Fahrgäste mit Hilfe Ihres Smartphones Informationen zu den Abfahrtszeiten von Bussen und Bahnen ab der jeweiligen Haltestelle anzeigen lassen. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung aus der Bürgerschaft, die wir gerne aufnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2029 2022 Die Vorlage OF 138/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 126/15 Betreff: Gehwege in der "Albert-Schweitzer-Straße" behindertenfreundlich gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der "Albert-Schweitzer-Straße" rechts ab der Hausnummer 17 und links ab der Hausnummer 70 aufsteigend die Zugangswege zu den Reihenhäusern für Menschen mit Einschränkungen (Blinde, Gehbehinderte) unfallsicherer und leichter erreichbar zu machen, insbesondere durch eine Absenkung der Bordsteine in diesem Bereich. Begründung: Die Reihenhäuser in diesem Bereich sind ausschließlich über Fußwege erreichbar. In dieser Siedlung wohnen mehrere blinde Einwohner. Außerdem müssen Materialtransporte, vom Einkaufswagen bis zum Transportwagen für Gartenerde und Baumaterial, über den Bordstein gehoben werden, was insbesondere für ältere und bewegungseingeschränkte Menschen mühsam ist. Eine Absenkung der Bordsteine in diesem Bereich würde die Erreichbarkeit erleichtern und helfen, Unfälle zu vermeiden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1846 2022 Die Vorlage OF 126/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 123/15 Betreff: Reparatur des Eingangsbereichs zum Mahnmal in der Leo-Tolstoj- Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, sich mit dem zuständigen Amt in Verbindung zu setzen, um eine zeitnahe Instandsetzung des Eingangsbereichs zum Mahnmal gegenüber der Leo-Tolstoj-Straße 7 zu veranlassen. Begründung: Einer der Steine ist herausgebrochen und muss befestigt werden, gleichzeitig sollten die übrigen Steine auf festen Sitz geprüft werden. (Bild Dr. J. Poloczek, 23.02.2022) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 123/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 120/15 Betreff: Wilden Sperrmüll im Bereich der Albert-Schweitzer-Straße besser in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: In Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft soll den entsprechenden Hausanschriften ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekannt gegeben wird. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in an der Albert-Schweitzer-Straße zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, nicht umhinkommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit, zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll, nicht im Weg herumliegt. Um wilden Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt, ist das sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1843 2022 Die Vorlage OF 120/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 117/15 Betreff: Fußgängerüberwege an der U-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, die Fußgängerüberwege an der U-Bahn in Nieder-Eschbach (Urseler Weg) neu einzufärben oder zu reinigen und zu restaurieren. Begründung: Im Dezember jährte sich der Tag der erstmaligen Antragsstellung (OF 316/15), aber es tat sich bisher nichts. Im Sinne der Sicherheit der Fußgänger sollte endlich gehandelt werden. Sowohl die gelb markierten Überwege als auch die aufgemalten Verkehrszeichen sind stark abgenutzt und sollten neu aufgebracht oder gereinigt oder restauriert werden. (Foto: Dr. J. Poloczek, 10.02.2022 Foto: Dez. 2020) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1840 2022 Die Vorlage OF 117/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2022, OF 110/15 Betreff: Mehr Ratten als Einwohner in Nieder-Eschbach? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob und in welcher Intensität gegen die Vermehrung von Kanalratten vorgegangen wird. Wenn ja, ob dies der Quantität der Maßnahmen der letzten Jahre entspricht oder diese, z. B. aus Kostengründen, zurückgefahren wurden. Begründung: Seit einiger Zeit sind z. B. in der Albert-Schweitzer-Straße mehrere Ratten, so berichteten Anwohner, gesichtet worden. Auf öffentlichen und privaten Grünflächen sind in Kanalnähe eindeutige Erdlöcher sichtbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1612 2022 Die Vorlage OF 110/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.01.2022, OA 127 entstanden aus Vorlage: OF 96/15 vom 28.12.2021 Betreff: Umbau und Sanierung des öffentlichen WC in Nieder-Eschbach an der U-Bahn-Haltestelle (Prager Straße) Vorgang: EA 42/18 OBR 15; B 100/21 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Zwischenbescheide des Magistrats vom 16.05.2023 und 09.10.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus dem laufenden Haushalt 2021/2022 werden 90.000 Euro investive Mittel für einen vandalismussicheren Umbau und die Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn- Station in Nieder-Eschbach bereitgestellt. Mit der Sanierung soll noch im 1. Halbjahr 2022 begonnen werden. Dem Ortsbeirat 15 ist vor Baubeginn der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht der Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang an die noch ausstehende Beantwortung des zum zukünftigen Betrieb zusätzlichen Prüfungsauftrags EA 42 vom 19.01.2018 erinnert. Hier wurde seitens des Ortsbeirats darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die Deutsche Städte Medien GmbH Frankfurt am Main oder ähnliche Anbieter im Rahmen der seinerzeit ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in der Stadt dann in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligt kann. Ferner wurde gebeten zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb beispielsweise ein Drehkreuz für eine "Benutzungsgebühr" von beispielsweise 0,50 Euro bis 1,00 Euro mit oder ohne Wertgutschein von 0,50 Euro (z. B. wie bei Sanifair an Autobahnraststätten oder im Hauptbahnhof) eingerichtet werden kann. Der Gutschein könnte dann beispielsweise beim U-Bahn-Kiosk beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber dann z. B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Begründung: Die öffentliche Toilettenanlage ist seit Längerem außer Betrieb. Seit einem größeren Vandalismusschaden Ende 2010 gab es immer wieder Vorstöße zur Fortführung dieser Bedürfnisanstalt, deren Notwendigkeit von allen beteiligten städtischen Ämtern sowie uneingeschränkt vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach gerade für diesen hoch frequentierten ÖPNV-Kreuzungsbereich stets bejaht wurde. Es wurden seither seitens des Liegenschaftsamtes, später ABI, mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen je nach Standard und Umfang lagen dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Der vandalismussichere Neubau der Toilettenanlage in Nieder-Eschbach wurde bisher u. a. unter Hinweis auf den noch vorzustellenden gesamtstädtischen Ergebnisbericht "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" (siehe zuletzt Zwischenbericht B 100 vom 12.03.2021) leider noch immer nicht begonnen und immer wieder verschoben. Wann nunmehr die angekündigte Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung letztendlich eingebracht wird, bleibt mit großem Unverständnis leider weiter abzuwarten. Dies gilt vor allem auch deshalb, da sich laut Bericht der FNP vom 27.12.2021 das neue Konzept erneut verzögert. Vor dem Hintergrund, dass diese öffentliche Toilettenanlage auf jeden Fall saniert werden muss und auch aufgrund des exponierten Standortes und der Lage auch bereits Inhalt des städtischen Toilettenkonzeptes ist, ist eine erneute Rückstellung des Vorhabens der Sanierung und Wiederinbetriebnahme der öffentlichen Bedürfnisanstalt an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach nicht mehr zu vertreten und ein weiteres Abwarten nicht zielführend. Das Projekt ist stattdessen nunmehr zeitnah umzusetzen. Diese unendliche Geschichte muss aus Sicht vieler Nieder-Eschbacher und vieler Nutzer des ÖPNV (U-Bahn und Bus) jetzt ein Ende haben! Daher sind zur Umsetzung bereits ausreichend Mittel aus dem laufenden Haushalt bereitzustellen. So ist auch eine aktuelle Aussage zum Umfang der bisherigen Planungen für den Betrieb der Toilettenanlage wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 42 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 100 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 69 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 127 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 127 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OA 127 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 127 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 127 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2983, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 § 3544, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 § 4086, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 96/15 Betreff: Umbau und Sanierung des öffentlichen WC in Nieder-Eschbach an der U-Bahn-Haltestelle (Prager Straße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Aus dem laufenden Haushalt 2021/2022 werden EUR 90.000 investive Mittel für einen Vandalismus sicheren Umbau und die Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach bereitgestellt. Mit der Sanierung soll noch im 1. Halbjahr 2022 begonnen werden. Dem Ortsbeirat 15 ist vor Baubeginn der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht der Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang an die noch ausstehende Beantwortung des zum zukünftigen Betrieb zusätzlichen Prüfungsauftrags EA 42/2018 vom 19.01.2018 erinnert. Hier wurde seitens des Ortsbeirats darum gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Deutsche Städte Medien GmbH Frankfurt am Main oder ähnliche Anbieter im Rahmen der seinerzeit ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in der Stadt dann in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligt kann. Ferner zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb beispielsweise ein Drehkreuz für eine "Benutzungsgebühr" von beispielsweise EUR 0,50 bis EUR 1,00 mit oder ohne Wertgutschein von EUR 0,50 (z.B. wie bei Sanifair an Autobahnraststätten oder im HBF) eingerichtet werden kann. Der Gutschein könnte dann beispielsweise beim U-Bahn-Kiosk beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber dann z.B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Begründung: Die öffentliche Toilettenanlage ist seit längerem außer Betrieb. Seit eines größeren Vandalismus-Schadens Ende 2010 gab es immer wieder Vorstöße zur Fortführung dieser Bedürfnisanstalt, deren Notwendigkeit bei allen beteiligten städtischen Ämtern sowie uneingeschränkt vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach gerade für diesen hoch frequentierten ÖPNV-Kreuzungsbereich stets bejaht wurde. Es wurden seither seitens des Liegenschaftsamtes, später ABI, mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen je nach Standard und Umfang lagen dabei zwischen EUR 80.000 Euro und EUR 125.000. Der Vandalismus sichere Neubau der Toilettenanlage in Nieder-Eschbach wurde bisher u.a. unter Hinweis des noch vorzustellenden gesamtstädtischen Ergebnisberichtes "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" (siehe zuletzt Zwischenbericht B 100 vom 12.03.2021) leider noch immer nicht begonnen und immer wieder verschoben. Wann nunmehr die hier angekündigte Vorlage an die STVV letztendlich eingebracht wird, bleibt mit großem Unverständnis leider weiter abzuwarten. Dies gilt vor allem auch deshalb, da sich laut Bericht der FNP vom 27.12.2021 das neue Konzept erneut verzögern. Vor dem Hintergrund, dass diese öffentliche Toilettenanlage auf jeden Fall saniert werden muss und auch aufgrund des exponierten Standortes und Lage auch bereits Inhalt des städtischen Toilettenkonzeptes ist, ist eine erneute Rückstellung des Vorhabens der Sanierung und Wiederinbetriebnahme der öffentlichen Bedürfnisanstalt an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach nicht mehr zu vertreten und ein weiteres Abwarten nicht zielführend. Das Projekt ist stattdessen nunmehr zeitnah umzusetzen. Diese unendliche Geschichte muss aus Sicht vieler Nieder-Eschbacher und vieler Nutzer des ÖPNV (U-Bahn und Bus) jetzt ein Ende haben! Daher sind zur Umsetzung bereits ausreichend Mittel aus dem laufenden Haushalt bereit zu stellen. So ist auch eine aktuelle Aussage zum Umfang der bisherigen Planungen für den Betrieb der Toilettenanlage wünschenswert Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 127 2022 Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 98/15 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringen erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, währen die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1379 2022 Die Vorlage OF 98/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 93/15 Betreff: Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund des Brandschutzes und der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, etc.) zu beseitigen und eine vorschriftenkonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen Begründung: Der Pfosten ist aus unbekannten Gründen einbetoniert. Dies dürfte nicht vorschriftsgemäß sein, da der Pfosten ohne Flexen oder andere gewaltsame Methoden nicht mehr zu entfernen ist. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle jedoch dringend notwendig. Die Feuerwehr mag im Einsatzfall noch eine Flex mit sich führen, andere Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Rettungswagen indessen nicht. Die bevorstehende Adventszeit mit viel Kerzenlicht erfordert ein zügiges Handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 93/15 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 92/15 Betreff: Installation eines Umlaufgitters auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Hausnummer 7) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Nr. 7) statt des Pollers ein geeignetes Umlaufgitter zu errichten, welches den Fahrradverkehr abbremst und die Durchfahrt für größere u.a. motorisierte Fahrzeuge verhindert. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass ein Durchkommen von Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwägen, Lastenfahrrädern uä noch möglich bleibt. Die Belange der Feuerwehr müssen natürlich berücksichtigt werden. Begründung: Vor einigen Jahren wurde an dieser Stelle das Drängelgitter abgebaut, da für Rollstuhlfahrer, Rollatoren, Kinderwägen usw kaum ein Durchkommen war. Stattdessen steht jetzt an dieser Stelle ein Poller, der bedauerlicherweise auch für ein zügiges Durchkommen von Fahrradfahrern und motorisierten Fahrzeugen sorgt. Dadurch kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen dem fahrenden und dem laufenden Verkehr. Auf diesem Teilstück existiert kein Gehweg und durch das ursprüngliche Drängelgitter sollten genau solche Situationen verhindert werden. Dort wohnen viele Familien mit kleinen Kindern, weshalb ein Teil der Straße regelmäßig von spielenden Kindern genutzt wird (ein Bürgersteig existiert dort nicht). Viele Radfahrer zeigen hierfür kein Verständnis und rasen ohne Rücksicht zu nehmen einfach hindurch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1146 2021 Die Vorlage OF 92/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 80/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Gehweges zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1138 2021 Die Vorlage OF 80/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 91/15 Betreff: Carsharing an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der U-Bahnstation Nieder-Eschbach einen Parkplatz für ein Carsharing-Angebote einzurichten. Hierbei bietet sich der meist ungenutzte Taxihalteplatz in der Prager Straße an. Die Firma Pittner Mühlheim GmbH, die bislang auf privaten Grund einen Stellplatz hierfür gemietet hatte, wäre bereit hier weiterhin ein Hybridfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Carsharingstationen können in Hessen mittlerweile an allen öffentlichen Straßen eingerichtet werden. Einem entsprechenden Gesetz hat der Landtag Ende September 2021 zugestimmt. Kommunen können damit mehr Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge vergeben. Begründung: Die Firma Pittner Mühlheim GmbH ist nun schon seit fünf Jahren Carsharer in Nieder-Eschbach. Das Fahrzeug wurde in dieser Zeit bereits viermal ausgetauscht und das nächste, bereits bestellte Auto sollte ein Fiesta Hybrid Fahrzeug sein. Pro Jahr werden von den Nieder-Eschbacher Bürgern fast 20.000 km zurückgelegt. Der Standort an der U-Bahnstation wäre optimal. Im Moment hat die Firma Pittner Mühlheim GmbH einen Standplatz in der Görlitzer Straße von einem privaten Anbieter gemietet. Der Mietvertrag läuft Ende des Jahres aus und kann bedauerlicherweise auch nicht verlängert werden. Es wäre sehr schade, wenn dieses Angebot als Teil einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität den Bürgern nicht weiterhin zur Verfügung stehen würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1145 2021 Die Vorlage OF 91/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 81/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung des Zebrastreifens an der Otto-Hahn-Schule (OHS) Ecke Urseler Weg/Albert-Schweitzer-Straße durch das Aufstellen von Pollern sicherer zu machen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Auf dem Urseler Weg kommt es - insbesondere zu den Stoßzeiten (morgens zwischen 07.30 und 9 Uhr und mittags zwischen 13-14 Uhr) zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der Teilabschnitt auf Höhe der OHS leidet unter dem Verkehr der Eltern, die ihre Kinder zu den Kitas Gladiolenstraße oder Hexenkessel bringen bzw. abholen und dem Verkehr der Lehrkräfte und Schüler der OHS. Dazu kommt der Durchgangsverkehr, der der überlasteten Deuil-La-Barre-Straße ausweicht, dem Linienbusverkehr (Linie 29) und nicht zuletzt dem normalen (Berufs-)Verkehr der Anwohner des Urseler Wegs und seiner Nebenstraßen. Durch die (teilweise verkehrswidrig) parkenden Fahrzeuge an der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in den Urseler Weg ist es wegen der hierdurch eingeschränkten Sicht für die Schüler mit Gefahren verbunden, den Zebrastreifen zu nutzen. Problemlösung: Die freie Sicht vom Seitenrand aus ist entscheidend für die Sicherheit beim Überqueren des Urseler Wegs. Damit die Sicht auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge verbessert wird, sollen auf der Seite hin zur Albert-Schweitzer-Straße 1,5 Meter vor und 1,5 Meter hinter dem Zebrastreifen Poller aufgestellt werden, um den ruhenden Autoverkehr fernzuhalten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1139 2021 Die Vorlage OF 81/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 76/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Gründe: I. Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren beim Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. II. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft der Stadt wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 76/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 931 2021 Die Vorlage OF 76/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2021, OF 74/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Einrichtung einer Parkmöglichkeit für Elterntaxis auf dem Parkplatz in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Im Bereich des Parkplatzes in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Parkplätze für sogenannte "Elterntaxis" in der Zeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr zur Verfügung zu stellen, um Eltern dort die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder sicher aussteigen und mit einem sogenannten "Walking-Bus" zur Schule bringen zu lassen. Begründung: Wie eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirats, der Schule, der Stadt, der Polizei und der Kinderbeauftragten am 10.09.2021 ergeben hat, sind die Zustände durch Elterntaxis in der Straße "An der Walkmühle" zu Schulbeginn unhaltbar und der Sicherheit der Kinder zuwiderlaufend. Diverse Eltern werden ihre Kinder trotz vieler Apelle auch in Zukunft mit dem Auto zur Schule bringen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz würde zu mehr Sicherheit für die Kinder führen. Den Eltern böte sich die Möglichkeit einen sogenannten "Walking-Bus" zu bilden, anhand dessen die Kinder auf der kleinen Strecke zur Schule in einem ersten kleinen Schritt lernen könnten, sich selbständig im Straßenverkehr zu bewegen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit wäre ein Gegenangebot zu Maßnahmen, die das Parken kurz vor Schulbeginn in der Straße "An der Walkmühle" eindämmen sollen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 930 2021 Die Vorlage OF 74/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2021, OF 77/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, die Straße An der Walkmühle von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg von Montag bis Freitag in den Zeiten von 8:00 bis 9:00 als Einbahnstraße auszuweisen, so dass das Durchfahren vom Urseler Weg aus in dieser Zeit nicht möglich ist. Die Einrichtung dieser "unechten" Einbahnstraße soll für einen Probezeitraum von sechs Monaten erfolgen. Begründung: Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule in der Straße An der Walkmühle zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten werde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek-Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die Frankfurter Neue Presse berichtete darüber und Hit Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa zweieinhalb Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannte, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule aus dem Auto ließen, sich aber das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat die Stadt ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Schilder einfach abgebaut. Hergestellt ist seitdem wieder das alte Verkehrschaos. Eltern fahren auf den Bürgersteig, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Laufende Kinder müssen auf die Straße ausweichen, um die Autos zu umlaufen. Der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Bus von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg die Straße befährt. Die Haltestelle befindet sich direkt vor der Schule. Hält der Bus oder kommen PKW dem Bus entgegen, weichen diese aufgrund der geringen Fahrbahnbreite auf den Bürgersteig direkt vor der Schule aus. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem "Elterntaxi" gebracht werden. Am 10.09.2021 fand auf Bitten der Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirates, der Kinderbeauftragten, des Elternbeirats, der Polizei, des Stadtschulamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Straßenverkehrsamtes statt. Alle Beteiligten konnten sich von dem Chaos vor der Schule überzeugen. In diesem Rahmen wurde auch festgestellt, dass es Entlastung bringen würde, wenn die Autos auf der schmalen Straße nicht in beiden Richtungen fahren würde, damit entgegenkommende Fahrzeuge nicht auf den Bürgersteig ausweichen müssen. Um die Anwohner jedoch nicht unnötig zu belasten, würde es genügen, die Einbahnstraßenregelung nur in der morgendlichen Bringzeit zwischen 8:00 und 9:00 (die Schule beginnt um 8:30) einzurichten. Der Ortsbeirat hält Maßnahmen zur Schulwegsicherung für dringend erforderlich. Die Einrichtung einer solchen "unechten" Einbahnstraße, vorerst probeweise für sechs Monate wäre ein guter Beitrag dazu. Die Gemeinde Iserlohn hat eine solche "unechte" Einbahnstraße im Jahr 2018 ebenfalls probeweise eingeführt. Die Erprobung war erfolgreich. Die Gemeinde hat 2019 beschlossen, es bei dieser Regelung dauerhaft zu belassen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 77/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2021 Die Vorlage OF 77/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 4 GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 44/15 Betreff: Wildblumenwiese Ecke Urseler Weg/Tannenweg Der Magistrat wird gebeten, die im Moment sehr ungepflegt aussehende Bepflanzung der Grünfläche Ecke Urseler Weg / Tannenweg künftig durch eine Wildblumenwiese zu ersetzen. Begründung: Der im Moment vorhandene Bewuchs macht einen verwahrlosten Eindruck. Eine Wildblumenwiese würde hingegen die Fläche für die Bürgerinnen und Bürger aufwerten. Sie hätte außerdem einen positiven Effekt auf die Insektenpopulation. Foto: Ulrike Bellendorf 15.06.2021 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 421 2021 Die Vorlage OF 44/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 17/15 Betreff: Zwei weitere Transportwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof Vorgang: OIB163/13 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließe: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15, zwei weitere Transportwagen incl. Andockstationen für den Nieder-Eschbacher Friedhof (gleiches Modell wie OIB 163 vom 24.5.2013) zur Aufstellung an dem Friedhofseingang "Budapester Straße/Leo-Tolstoj-Straße" bereitzustellen. 2. Aus dem Budget des Ortsbeirats wird ein Betrag von EUR 1.800,00 für die Anschaffung bereitgestellt. Transportwagen mit Aufschrift "Friedhof" Fotos: Beate Lamb Begründung: Um nicht von dem einen Ende des Friedhofs zum anderen Ende laufen zu müssen, wäre es eine Erleichterung, insbesondere für unsere älteren Mitbürger, diese auch an dem Eingang Budapester Straße/ Leo-Tolstoj-Straße bereitzustellen. Die vorhandenen beiden Friedhofswagen werden gerne und oft für den Transport von Blumenerde, Blumenschmuck, Gartengerät, etc. genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.05.2013, OIB 163 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 16 2021 Die Vorlage OF 17/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 13 entstanden aus Vorlage: OF 7/15 vom 21.04.2021 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Land Hessen zuzugehen und eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes straße zu einer Gemeindestraße zu bewirken. 2. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, nach der unter Punkt 1. vorgenommenen Änderung die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Begründung: Die Vorlage NR 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht vom 22.01.2021, B 28, sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufendem Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat in das Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bushaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bedeuten. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 828 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 69 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Ablehnung) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 398, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 1019, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/15 Betreff: Ortsbegehung in Nieder-Eschbach Der Ortsvorsteher wird gebeten, in der nächsten Zeit einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt zwecks einer Ortsbegehung zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der Schutzmann vor Ort, Herr Wagner, eingeladen werden. Unter anderem sollen folgende Punkte angesprochen werden: - Der Niedereschbacher Stadtweg - Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße - Verkehrssituation im Urseler Weg - Parkverhalten in der Straße Am Lehenweg, aus Richtung der Deuil-la-Barre-Straße. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg hat sich bedauerlicherweise zu einer Durchfahrtsstraße entwickelt. Anwohner haben auf dieses Problem hingewiesen. Hier sind viele Fußgänger und Fahrradfahrer (auch viele Kinder) unterwegs. Werden die Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße noch benötigt? Auch hier liegt die Anfrage eines Anwohners vor. Bedingt durch beidseitig parkende Autos im Bereich nahe der Ludwig-Quidde-Straße wird zwar die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden PKW verringert, aber auch die Unübersichtlichkeit, speziell für Kinder, erhöht. Außerdem ist der Urseler Weg im Berufsverkehr überlastet. Am Lehenweg besteht auf der West-Seite an der Kreuzung mit der Deuil-la-barre-Straße ca.50 Meter ein absolutes Halteverbot, das oft nicht eingehalten wird. Oft wird sogar auf beiden Straßenseiten geparkt. Damit ist die Ein- und Ausfahrt auf eine Spur reduziert und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 5/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2021, OF 4/15 Betreff: Installation einer dauerhaften mobilen Geschwindigkeitsanzeige im Urseler Weg Höhe Dahlienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15 eine mobile Geschwindigkeitsanzeige für eine dauerhafte Installierung in der Straße "Urseler Weg" auf der Höhe der Kreuzung Dahlienstraße anzuschaffen und an einem dortigen geeigneten Mast anbringen zu lassen. 2. Aus dem Budget des Ortsbeirats wird für Kauf und Installation der Geschwindigkeitsanzeige ein Betrag von maximal EUR 1.200,00 bereitgestellt. Begründung: In der Vergangenheit wurde in den letzten Jahren bisher leider nur in längeren zeitlichen Abständen temporär eine entsprechende Geschwindigkeitsanzeige an diesem Standort angebracht. Es konnte daher beobachtet werden, dass in Zeiten einer fehlenden Geschwindigkeitsanzeige in diesem Straßenabschnitt oft schneller als Tempo 30 gefahren wird. Gleichzeitig ist festzustellen, dass nach einer temporären Installation aufgrund der Warnhinweise hinsichtlich einer Kilometerüberschreitung deutlich langsamer seitens des Individualverkehrs gefahren wird. Vor dem Hintergrund eines damit einhergehenden besseren Schutzes, insbesondere gerade für die Schüler/innen der im Urseler Weg ansässigen Otto-Hahn-Schule sowie auch für die Grundschüler/innen der MGS, die diese Straße als Schulweg benutzen, wäre eine dauerhafte Installation sinnvoll. Aus Kostengründen und wegen einer zu geringen Anzahl von mobilen Anzeigen für das gesamte Stadtgebiet hatte die Stadt jedoch bisher diese nur temporär aufgehängt. Über eine Finanzierung aus dem OBR-Budget könnte eine dauerhafte Installation daher sichergestellt werden, was letztendlich zu einem durchgehenden verbesserten Schutz und insgesamt zu einer langsameren angemesseneren Fahrweise seitens der Fahrzeugführer/innen in diesem Bereich führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 5 2021 Die Vorlage OF 4/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 316/15 Betreff: Fußgängerüberwege an der U-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, die Fußgängerüberwege an der U-Bahn in Nieder-Eschbach (Urseler Weg) neu einzufärben. Begründung: Sowohl die gelb markierten Überwege als auch die aufgemalten Verkehrszeichen sind stark abgenutzt und sollten neu gemalt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7046 2021 Die Vorlage OF 316/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um die Worte "oder zu reinigen" und die Begründung nach dem Wort "gemalt" um die Worte "oder gereinigt" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2020, OF 299/15 Betreff: Straße "Im Weidenfeld"; Aufbringen von Piktogrammen mit Aufruf zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme der Nutzer des landwirtschaftlichen Weges Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn des landwirtschaftlichen Anliegerweges "Im Weidenfeld" an der Zufahrt über Leo-Tolstoj-Straße (siehe Foto) sowie am anderen Ende beginnend von der Zufahrt zur Hüttenmühle kommend jeweils das untenstehende Piktogramm mit einem Traktor, Radfahrer, "Gassi gehender" Hundehalter (Spaziergänger) auf der Fahrbahn der Straße "Im Weidenfeld" aufbringen zu lassen. Als ergänzender Text sollten noch darunter die Worte: "Nehmt Rücksicht - langsam fahren!" mit aufgemalt werden. 2. Die Aufbringung der Piktogramme kann, soweit überhaupt erforderlich, hilfsweise alternativ über das Ortsbeiratsbudget des OBR 15 finanziert werden. (Fotos privat Michael Stauder) Begründung: Dieser landwirtschaftliche Weg "Im Weidenfeld" und Streckenabschnitt wird neben der Landwirtschaft und Anliegern aus der angrenzenden Wohnbebauung und aus den dortigen Freizeitgärten in den letzten Jahren auch verstärkt von Freizeitradler auf Ihrem Weg von und nach Ober-Eschbach genutzt. Leider kam es dadurch, gerade durch die leider oft unangemessene zu schnelle Fahrweise von "Freizeitradrennfahrer/innen", zu mehreren gefährlichen und brenzligen Situationen. Mit den vorgeschlagenen deutlichen Piktogrammen auf der Fahrbahn wollen wir daher als ein Baustein alle Nutzer dieses Streckenabschnittes zur mehr Rücksichtnahme untereinander sensibilisieren. Die Gemeinde Wehrheim/Taunus bzw. dort ansässige Landwirte haben in der Wehrheimer Gemarkung auf einigen ähnlich stark von unterschiedlichen Nutzern frequentierten Wege o.a. Piktogramme bereits aufgebracht und nach Rückfrage damit auch gute Erfahrungen gemacht. So sei hier ein wesentlicher Schritt zu mehr Verständnis gegenüber der Landwirtschaft und zu mehr Respekt untereinander erzielt worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6567 2020 Die Vorlage OF 299/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: 1. a) Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn des landwirtschaftlichen Anliegerwohnens Im Weidenfeld an der Zufahrt über die Leo-Tolstoj-Straße (siehe Foto), am anderen Ende beginnend von der Zufahrt zur Hüttenmühle kommend sowie auf Höhe der Brücke über dem Tannengraben jeweils das untenstehende Piktogramm mit einem Traktor, Radfahrer sowie einem Spaziergänger mit Hund auf der Fahrbahn aufbringen zu lassen. Als ergänzender Text sollten die Worte "Nehmt Rücksicht - langsam fahren!" mit angebracht werden. b) Gleiches soll auch im Niedereschbacher Stadtweg auf dem landwirtschaftlichen Weg angebracht werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 290/15 Betreff: "Albert-Schweitzer-Straße" instand setzen und Verkehrssicherheit wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die "Albert-Schweitzer-Straße" im vorderen Abschnitt instand setzen zu lassen und damit auf diesem Streckenabschnitt wieder die Verkehrssicherheit herzustellen, insbesondere für Radfahrer. Begründung: Radfahrende Anwohner und andere Benutzer dieses Straßenabschnitts auf der "Albert-Schweitzer-Straße" beklagen den Zustand des Fahrbahnbelags, was vorhandene Schlaglöcher, lose Bitumen- und Steinpflaster, Absenkungen und sogar fehlende Pflastersteine betrifft, die insbesondere für Radfahrer, aber auch andere Verkehrsteilnehmer eine potentielle Gefahrenquelle darstellen. Daher erscheint hier eine dringende Abhilfe in Form der Instandsetzung des Streckenabschnitts geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6372 2020 Die Vorlage OF 290/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "im vorderen Abschnitt" durch die Worte "zwischen Hausnummer 2 und 58" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 281/15 Betreff: Zugang über Stichwege zu den Liegenschaften der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Stichwege (Fußwege) zu den Liegenschaften der "Albert-Schweitzer-Straße", die ausschließlich über diese erreichbar sind, durch geeignete Maßnahmen so gekennzeichnet werden, dass diese zukünftig nicht mehr zugeparkt werden. (siehe Foto Seite 2 ) Begründung: Die Stichwege sind die einzige Zuwegung zu den dort befindlichen Liegenschaften für Rettungskräfte, Müllentsorgung, Anlieferungen und nicht zuletzt auch für Kinderwagen, Rollatoren und Menschen mit Einschränkungen (z.B. Blinde). Foto: Situation zugeparkte Stichwege in der "Albert-Schweitzer-Straße" Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6217 2020 Die Vorlage OF 281/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor hinter die Worte "durch geeignete Maßnahmen" die Worte "(durch Schraffierungen und Poller)" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2020, OF 268/15 Betreff: Halteverbot vor der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. Die vor kurzem entfernten Halteverbotsschilder gegenüber dem Eingang der Michael-Grzimek-Schule auf der Straße "An der Walkmühle" werden wieder angebracht. 2. Auskunft darüber zu geben, wie viele Strafzettel durch verbotswidriges Halten oder Parken in dem Bereich "an der Walkmühle" gegenüber der Michael-Grzimek-Schule im Rahmen dieses Halteverbots ausgestellt wurden. 3. Alternativ den Fußgängerüberweg vor dem Eingang der Schule "An der Walkmühle" mit Pollern und Markierungen zu sichern und auf der Seite der Schule den gesamten Bürgersteig mit Drängelgittern zu versehen. Begründung: Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat 15 und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule "An der Walkmühle" zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten wurde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die FNP berichtete darüber und Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa 2 Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannt, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule rausließen, das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sich aber sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat die Stadt ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht und Nebel Aktion die Schilder in einfach abgebaut. Hergestellt ist wieder das alten Verkehrschaos. Eltern fahren auf den Bürgersteig um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Laufende Kinder müssen auf die Straße ausweichen und die Autos zu umlaufen. Der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem "Elterntaxi" gebracht werden. Auch Nachfrage der CDU Fraktion beim Schutzmann vor Ort erläuterte dieser, dass sich sowieso niemand an die Verbotsschilder gehalten habe, man nicht ständig kontrollieren könne und man die Polizei vor verbalen Angriffen der Eltern schützen müsse. Dies überzeugt jedoch nicht, da sich die Situation unter dem Einsatz der Schilder erheblich verbessert hatte. Bedauerlicherweise sind weder die Schule noch die Elternvertretung hierzu befragt worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 20 Aufgrund der Diskussion im Ortsbeirat schlägt der Ortsvorsteher vor, die Vorlage OF 268/15 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5763 2020 Der Vorschlag auf ziffernweise Abstimmung wird abgelehnt. Die Vorlage OF 268/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, BFF und FDP (= Zustimmung) CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, BFF und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Protokollnotiz: GRÜNE, BFF und FDP erklären, den Punkten 2. und 3. zustimmen zu können, den Punkt 1. aber abzulehnen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 261/15 Betreff: Parken an der Bezirkssportanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: in der Heinrich-Becker-Straße, auf dem Randstreifen an der Bezirkssportanlage Parkgelegenheiten (Schaffung von ein Meter tiefen Parkbuchten in den nutzbaren Zwischenräumen durch Wegnahme des maroden Drahtzauns) einzurichten. Dazu soll das Gelände hinter dem Zaun einbezogen werden. Bild 1: B. Lamb Bild 2: B. Lamb Blick Richtung Parkplatz am Schwimmbad Blick Richtung Tennisanlage Im Sommer 2018 brannte es in der Leo-Tolstoj-Straße. Die Berufsfeuerwehr wollte über die Heinrich-Becker-Straße zufahren. Dies war aber nicht möglich, im Freischwimmbad als auch auf der Bezirkssportanlage ist im Sommer Hochbetrieb und jedweder Platz wird zum Parken genutzt. Die Randstreifen an der Bezirkssportanlage (Autos parken schräg am Zaun) als auch gegenüber an der Eschbach waren zugeparkt und die Feuerwehr konnte nicht zum Einsatzort gelangen. Dies soll in der Zukunft nicht mehr passieren und Rettungskräfte sollten Einsatzorte ungehindert erreichen können. Bereits am 16.10 2006 mit der OF 48/15 wurde hierzu ein Antrag gestellt. Bezüglich der darauf erfolgten Stellungnahme ST 1848 des Magistrats, fast ein Jahr später am 21.11.2007, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht möglich sei, ist auf folgendes hinzuweisen: Eine durchgehende Grünfläche mit Bäumen besteht nicht mehr. Es sind nur noch zwei Bäume am Anfang der Sportanlage vorhanden (Bild 1). Ein erheblicher Eingriff in den Wurzelraum ist also nicht mehr zu befürchten. Man könnte die Parkbuchten so anlegen, dass die Fundamente der Beleuchtungs- und Flutlichtanlage und der Kabeltrasse unberührt bleiben, in dem man die Parkbuchten in die Zwischenräume legt. Sofern moniert wird, die Herstellungskosten stünden in keinem Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen ist auszuführen, dass der Nutzen darin bestünde, dass Menschen und Sachgüter durch Einsatzkräfte, von Gefahren geschützt als auch gerettet werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5757 2020 Die Vorlage OF 261/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 237/15 Betreff: Linienbusse in Warteposition in der Prager Straße gegen die Fahrtrichtung im absoluten Haltverbot vor den Fenstern des Neubaus der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, warum mehrfach täglich Linienbusse verkehrswidrig vor den Klassenräumen der Schule pausieren. Direkt gegenüber gibt es einen "Pausenplatz" für Busse. Ist dieser zu klein, liegt es an einem unzureichend ausgearbeiteten Fahr- und Pausenplan, oder ist es schlichtweg Willkür der Busfahrer? Begründung: An genannter Stelle ist aus gutem Grund ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Darüber hinaus gibt es Beschwerden der Lehrkräfte, die unmittelbar hinter der dort angelegten Hecke ihre Klassenräume haben. Besonders im Sommerhalbjahr kommt es zu massiven Störungen des Unterrichts durch Abgase und Motorgeräusche bei geöffneten Fenstern. Aber auch die Durchführung der Elternabende wird hierdurch beeinträchtigt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5305 2019 Die Vorlage OF 237/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2019, OF 242/15 Betreff: Mobile Verkehrsüberwachung in der Nähe der Kita Gladiolenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, in der Nähe der Kita Gladiolenstraße in regelmäßigen Zeitabständen eine temporäre Verkehrsüberwachung (wie sie gelegentlich im Urseler Weg aufgestellt wird) einzurichten. Begründung: Anwohner berichten, dass in der Gladiolenstraße zu schnell gefahren wird und damit besonders Kinder gefährdet sind. In diesem Bereich bewegen sich Fußgänger und Radfahrer mit kleinen Kindern auf dem Weg zur Kita, allerdings bringen Eltern ihre Kinder auch mit dem PKW dorthin. Die Installation eines Gerätes zur mobilen Verkehrsüberwachung, die Autofahrer auf zu schnelles Fahren hinweist bzw. mit "Danke" auf angemessene Geschwindigkeit reagiert, könnte bewusstseinsbildend wirken und zu schnell Fahrende bremsen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5308 2019 Die Vorlage OF 242/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2019, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 228/15 vom 21.08.2019 Betreff: Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten; hier: Sanierung und Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" in der Prager Straße Vorgang: EA 42/18 OBR 15; B 415/18; B 170/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Komplettsanierung mit dem Ziel einer zeitnahen Wiedereröffnung der bestehenden Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" in der Prager Straße wird in der Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte für öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main als Maßnahme höchster Priorität eingestuft. Der Magistrat wird beauftragt, die Sanierung und Wiedereröffnung unter Bereitstellung der notwendigen Sanierungsmittel möglichst in 2020 durchzuführen. Die in der Vorlage vom 19.01.2018, EA 42, des Ortsbeirats 15 beschlossenen Ziffern 1. bis 3. sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten. Hinsichtlich der Ziffer 3. wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob dieses in der Vorlage EA 42 angeregte Verfahren der Ausgabe von Wertgutscheinen für die Toilettenbenutzung mit einem Zugang über Drehkreuze auch an den anderen Standorten (neuer) Toilettenanlagen in Frankfurt am Main eingeführt werden sollte. Begründung: Vor dem Hintergrund des Berichts vom 13.05.2019, B 170, ist daher deutlich zu machen, dass der Ortsbeirat Nieder-Eschbach die seit Langem geforderte und notwendige Sanierung und Wiedereröffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" als eine wichtige Maßnahme ansieht, die mit hoher Priorität weiter verfolgt werden und so auch im o. g. Gesamtkonzept für die Gesamtstadt Berücksichtigung finden soll. Insbesondere vor dem Umstand, dass für diese Anlage in der Vergangenheit bereits Sanierungspläne für einen attraktiven und vandalismussicheren Umbau bzw. Sanierung vorgestellt wurden, und auch der Bedarf an diesem Ort uneingeschränkt bejaht wurde, soll dieses Projekt jetzt endlich begonnen und weitere Verzögerungen bei der Umsetzung vermieden werden. Es wurden bereits seitens des damaligen Liegenschaftsamtes schon mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen, je nach Standard und Umfang, lagen seinerzeit dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Es gilt daher, ungeachtet der noch ausstehenden Vorstellung des Gesamtkonzeptes (B 170), eine Wiedereröffnung - nach der notwendigen Sanierung der Toilettenanlage - im kommenden Jahr anzustreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 42 Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 415 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 170 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 624 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 457 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4726, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 28.10.2019 Aktenzeichen: 91 22
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2019, OF 228/15 Betreff: Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten; hier: Sanierung und Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach/Prager Straße Vorgang: EA 42/18 OBR 15, B 415/18, B 170/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Komplett-Sanierung mit dem Ziel einer zeitnahen Wiedereröffnung der bestehenden Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach in der Prager Straße wird in der Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte für öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main als Maßnahme höchster Priorität eingestuft. Die Sanierung und Wiedereröffnung unter Bereitstellung der notwendigen Sanierungsmittel soll baldmöglichst in 2020 durchgeführt werden. Die in der EA 42 vom 19.01.2018 des Ortsbeirats 15 beschlossenen Punkte 1 bis 3 sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten. Hinsichtlich Punkt 3 ist zusätzlich zu prüfen und zu berichten, ob dieses in der EA 42 angeregte Verfahren der Ausgabe von Wertgutscheinen für die Toilettenbenutzung mit einem Zugang über Drehkreuze auch an den anderen Standorten (neuer) Toilettenanlagen in Frankfurt am Main eingeführt werden sollte. Begründung: Mit Bericht B 170 vom 13.05.2019 teilte der Magistrat folgendes mit: Das Konzept für die Errichtung zusätzlicher öffentlicher Toiletten ist erarbeitet und wird demnächst vorgestellt. Die Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte obliegt der Stadtverordnetenversammlung. Erst nach Priorisierung kann eine Aussage zu dem Bau von öffentlichen Anlagen getroffen werden. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Vor diesem Hintergrund ist daher eines deutlich zu machen, dass der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hiermit klarstellt, dass er die seit langem geforderte und notwendige Sanierung und Wiedereröffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach als eine wichtige Maßnahme ansieht, die mit hoher Priorität weiter verfolgt werden soll und so auch in o.g. Gesamtkonzept für die Gesamtstadt weiter in dieser Form auch bei der Stadtverordnetenversammlung Berücksichtigung findet. Insbesondere vor dem Umstand, dass für diese Anlage in der Vergangenheit bereits Sanierungspläne für einen attraktiven und Vandalismus-sicheren Umbau bzw. Sanierung vorgestellt wurden, und auch der Bedarf an diesem Ort uneingeschränkt bejaht wurde, soll dieses Projekt jetzt endlich bald begonnen werden und weitere Verzögerungen bei der Umsetzung sind zu vermeiden. Es wurden bereits seitens des damaligen Liegenschaftsamtes schon mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen, je nach Standard und Umfang, lagen seinerzeit dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Hinweis: Die in der EA 42 vom OBR beschlossenen Punkte hatten den Wortlaut: 1. In den Haushalt 2018 werden 90.000 Euro investive Mittel für einen Vandalismus-sicheren Umbau und Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach eingestellt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 15 vor Baubeginn bzw. Ausschreibung der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht den Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich ggf. die Deutsche Städte Reklame/Ströer im Rahmen der kürzlich ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligen wird. Ferner ist zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb ein Drehkreuz für eine Benutzungsgebühr von 0,50 Euro bis ein Euro mit oder ohne Wertgutschein von 0,50 Euro (z. b. wie Sanifair an Autobahnraststätten oder im HBF) eingerichtet werden sollte. Der Gutschein könnte dann beim U-Bahn-Kiosk oder beim gegenüberliegenden Eiscafé beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber eventuell dann z. B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Es gilt daher, ungeachtet der noch ausstehenden Vorstellung des Gesamtkonzeptes (B 170), eine Wiedereröffnung -nach der notwendigen Sanierung der Toilettenanlage- im kommenden Jahr anzustreben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 42 Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 415 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 170 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 457 2019 Die Vorlage OF 228/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2019, OF 202/15 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrspolizei zu beauftragen, regelmäßig in der Deuil-la-Barre- Straße in Nieder-Eschbach Geschwindigkeitsüberwachungen an folgenden Stellen vorzunehmen: 1. Zwischen U-Bahn-Haltestelle westwärts bis Kreuzung Albert-Schweitzer-Straße. Begründung: Wenn die Bahnschranke geöffnet wird, versuchen viele Fahrzeugführer die "verloren gegangene Zeit" durch zu schnelles Fahren aufzuholen. 2. Von der U-Bahn-Haltestelle nach Osten bis Hausnummer 42. Begründung: Das Gefälle lädt zum Schnellfahren ein. Wir stellen uns unter "regelmäßig" mind. 1Mal pro Monat vor. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 15.03.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4355 2019 Die Vorlage OF 202/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors am Ende um die Worte "zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten" ergänzt wird; der letzte Satz der Begründung durch den Satz "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie häufig Geschwindigkeitsüberwachungen auf der Deuil-La-Barre-Straße im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und die Ergebnisse darzustellen." ergänzt wird. Abstimmung: 6 CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2019, OF 193/15 Betreff: Verbindungsweg entlang der U-Bahn-Gleise zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie für diesen Weg ein Konzept für eine Gefahren minimierte Nutzung für welche Verkehrsteilnehmer geschaffen werden kann. Begründung: Dieser Weg entlang des Gleisbetts der Stadtbahn wird zu bestimmten Zeiten in beiden Richtungen stark frequentiert, in der nördlichen Richtung als Schulweg zu den beiden ortsansässigen Schulen und in Gegenrichtung hauptsächlich als Arbeitsweg Berufstätiger, aber auch für Schüler, die zur U-Bahnhaltestelle laufen. Des weiteren wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft Menschen mit Geh- und Sehbeeinträchtigungen, die diesen Weg, da abseits von Straßen, auch vorrangig nutzen. Der Weg hat eine Pflasterbreite von nur ca. 1,80 m, ist aber wegen heraus wachsender Hecken und Sträuchern der Anlieger nicht in voller Breite nutzbar. Es können max. 2 Personen nebeneinander herlaufen oder 1 Person pro Richtung. Nicht wenige Radfahrer benutzen diesen Weg aber auch, zum Teil mit unangemessener Geschwindigkeit, in der dunklen Jahreszeit teils ohne Licht, sodass es in der Vergangenheit vermehrt zu unfreundlichen Wortwechseln, aber auch zu Gefährdungen zwischen diesen und Fußgängern kam. Für die aus den nicht einsehbaren Stichwegen der Reihenhäuser kommenden Fußgänger entstehen dort besondere Gefahrensituationen. Für eine gemeinsame Nutzung des Wegs durch Fußgänger und Radfahrer ist der unseres Erachtens nach nicht geeignet. Fehlende deklarierende Beschilderung erschwert zusätzlich die Deutung der hier greifenden Verkehrsregeln. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 193/15 wird bis zur Sitzung am 03.05.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 193/15 wird bis zur Sitzung am 16.08.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4927 2019 Die Vorlage OF 193/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2019, OF 189/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, an drei exponierten Stellen "Verbot der Einfahrt"-Schilder mit einer zeitlichen Begrenzung von 7 bis 9 Uhr aufzustellen. Diese Stellen sind: In der Straße Alt Niedereschbach von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Zufahrt zu den Supermärkten. In der Rudolf-Breitscheid-Straße von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Einfahrt zum Parkplatz. In der Straße An der Walkmühle direkt an der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße. Diese Beschilderung soll aufrechterhalten werden, bis der Magistrat ein gesamtes Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach vorgelegt und mit dem Ortsbeirat abgestimmt hat. Begründung: Nachdem die Verkehrsberuhigung der Deuil-La-Barre-Straße mit der Kennzeichnung von Parkplätzen recht erfolgreich verlief, ist nun zu beobachten, dass nicht ortsansässige Kraftfahrer diese Straße verlassen und über die o.g. Straße auszuweichen versuchen. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Anwohner und letztendlich zu einem überlasteten Urseler Weg. Mit Hilfe der gewünschten zeitlichen begrenzten Beschilderung kann dies vermieden werden. In dem Bereich hinter den Schilder kann die Straße in beiden Richtungen genutzt werden, Anwohner haben also keinerlei Nachteile. Zu 1 Zu 2 Kartenquelle: Openstreetmap.org Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 161/15 Betreff: Brandschutzkonzept für Nieder-Eschbach; Mögliche Probleme bei Brandbekämpfungen und dazu denkbare Optimierungsansätze Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 15 in 2018 Vertreter der Branddirektion Frankfurt am Main zu entsenden, um Auskunft über den Brandschutz (sowohl vorbeugender Brandschutz als auch Einsatzkonzepte) in Nieder-Eschbach zu erteilen und Fragen der Ortsbeiratsmitglieder und interessierter Bürger in der Bürgerfragestunde zu beantworten. Auch ein leitender Vertreter der FFW Nieder-Eschbach ist zur entsprechenden Sitzung mit einzuladen. Hintergrund ist der Brand eines Wohnhauses in Nieder-Eschbach am 22. Juni 2018, bei dem neben der vollständigen Zerstörung des betroffenen Hauses auch angrenzende Nachbarshäuser zu Schaden gekommen sind. Im Nachgang dessen kam es innerhalb des Stadtteils (sowie im Internet) zu lebhaften Diskussionen, inwieweit die bauliche Situation innerhalb des Stadtteils die Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindert hätten. In Bezug auf den angesprochenen Wohnhausbrand am 22. Juni 2018 bittet der Ortsbeirat um Aufklärung der folgenden Fragestellungen: Gemäß Schilderung mehrerer Beobachter wollte ein Feuerwehrfahrzeug zur Anfahrt zur Einsatzstelle den Durchgangsweg Alt-Nieder-Eschbach -> Leo-Tolstoj-Straße verwenden, konnte aber aufgrund des kürzlich erst angebrachten nicht umklappbaren Pfostens in der Mitte des Weges diesen nicht passieren. Sieht die Branddirektion bedarf diesen Pfosten durch einen durch die Einsatzkräfte umlegbaren Pfosten zu ersetzen? Haben die baulichen Maßnahmen an dieser Stelle die Einsatzkräfte maßgeblich behindert? Nach Schilderung mehrerer Beobachter konnte ein zweites Drehleiterfahrzeug erst spät zur Einsatzstelle hinzustoßen, da aufgrund der baulichen Gegebenheiten (zu kleine/enge Brücke über den Eschbach) bzw. durch die Parksituation (Auf dem Ried) ein Durchkommen zur Einsatzstelle nicht möglich war. Wie beurteilt die Branddirektion vor diesem Hintergrund die Breite der Brücke über den Eschbach in Höhe der Budapesterstraße? Wie kann verkehrlich und ggf. baulich (Brücke) sichergestellt werden, dass die Straße Auf dem Ried auch von Drehleiterfahrzeugen passiert werden kann? Sieht die Branddirektion diesbezüglich Anpassungsbedarf bei der Durchsetzung der bestehenden Parkverbote? Es wird berichtet, dass die Berufsfeuerwehr Frankfurt erst spät am Einsatzort eingetroffen ist. Wie steht es um die Einhaltung der Hilfeleistungsfristen im Stadtteil Nieder-Eschbach? Darüber hinaus ergeben sich folgende allgemeine Fragen zum Brandschutz in Nieder-Eschbach: Wie stellt sich das Brandschutzkonzept der Stadt Frankfurt für Nieder-Eschbach im Allgemeinen dar? Was beinhaltet dies im Allgemeinen und speziell für Nieder-Eschbach? Ist Nieder-Eschbach hinsichtlich der Löschwasserversorgung ausreichend aufgestellt. Gibt es Optimierungsbedarf und wenn ja, wo (Straße/Gebiet)? Neben der bereits beschriebenen Parksituation in der Straße Auf dem Ried gibt es noch weitere Straßen in Nieder-Eschbach, bei denen es bei normalen Verkehrsbedingungen unmöglich scheint, dass Drehleiterfahrzeuge der Feuerwehr diese erreichen. Hierzu zählen beispielsweise auch die Straßen Zum Eschbachsteg, Bathgartenweg, Wilhelm-Flögel-Ring sowie Günther-Voigt-Ring? Unternimmt die Feuerwehr Frankfurt auch in Stadtteilen wie Nieder-Eschbach Begehungsfahrten mit den Drehleiterfahrzeugen, wie dies beispielsweise im Innenstadtbereich praktiziert wird? Wenn ja, wie wird die Situation in den angesprochenen Bereichen durch die Branddirektion eingeschätzt? Gibt es aus Sicht der Feuerwehr in Nieder-Eschbach (bauliche) Problemzonen oder Hindernisse, die beseitigt werden sollten. Wo sieht unsere Feuerwehr in Frankfurt und Nieder-Eschbach generell einen Optimierungsbedarf (Vorschläge, deren Lösung Zug um Zug umgesetzt werden könnten)? Begründung: Siehe Antrag. Die Anfrage stellt ausdrücklich keine Kritik seitens des Ortsbeirates am Einsatz der Rettungskräfte im Zuge des beschriebenen Brandereignisses in Nieder-Eschbach dar. Der Berufsfeuerwehr Frankfurt ist es gemeinsam mit den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren aus Nieder-Eschbach sowie diverserer weiterer Stadtteile gelungen, dass das Feuer nicht auf umliegende Objekte übergegriffen hat. Nichts desto trotz haben sich danach (teilweise heftige) Diskussionen und Behauptungen über den Brandschutz in Nieder-Eschbach ergeben, die nicht unkommentiert stehen bleiben sollten. Unabhängig davon danken wir hier den ehren- und hauptamtlichen Einsatzkräften der Feuerwehr und der Rettungsdienste vor Ort für ihren vorbildlichen und stetigen Einsatz für die Allgemeinheit und besonders für die Bürger/innen in unserem Stadtteil und in Frankfurt am Main. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 10.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3467 2018 Die Vorlage OF 161/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und GRÜNE in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 138/15 Betreff: Haushalt 2018 Öffentliches WC in Nieder-Eschbach in der Prager Straße an der U-Bahn-Haltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen: Dire Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Haushaltsplan 2018 werden 90.000 Euro investive Mittel für einen Vandalismus sicheren Umbau und Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach bereitgestellt. Mit der Sanierung soll dann bereits in 2018 begonnen werden. Dem Ortsbeirat 15 ist vor Baubeginn bzw. Ausschreibung der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht der Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, und zu berichten, ob sich die Deutsche Städte Reklame /Stroer im Rahmen der kürzlich ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligen wird. Ferner ist zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb ein Drehkreuz für eine "Pinkelgebühr" von 0,50 Cent bis 1,00 Euro mit oder ohne Wertgutschein von 50 Cent (z.b. wie Sanifair an Autobahnraststätten oder im HBF) eingerichtet werden sollte. Der Gutschein könnte dann beim U-Bahn-Kiosk oder beim gegenüberliegenden Eiscafe` beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber dann z.B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Begründung: Die öffentliche Toilettenanlage ist seit längerem außer Betrieb. Seit eines größeren Vandalismus-Schadens Ende 2010 gab es immer wieder Vorstöße zur Fortführung dieser Bedürfnisanstalt, deren Notwendigkeit bei allen beteiligten städtischen Ämter sowie uneingeschränkt vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach gerade für diesen hoch frequentierten ÖPNV-Kreuzungsbereich stets bejaht wurde. Es wurden seither seitens des Liegenschaftsamtes mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen je nach Standard und Umfang lagen dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Der Vandalismus-sichere Neubau der Toilettenanlage in Nieder-Eschbach wurde bisher mangels vorhandener Mittel leider noch immer nicht begonnen. Hierzu sind zur Umsetzung noch ausreichend Mittel bereit zu stellen. So ist auch eine aktuelle Aussage zum Umfang der bisherigen Planungen für den Betrieb der Toilettenanlage wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 42 2018 Die Vorlage OF 138/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Pinkelgebühr" im dritten Absatz des Tenors durch das Wort "Benutzungsgebühr" ersetzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 3 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (=Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2017, OF 133/15 Betreff: Altvaterstraße zur Einbahnstraße erklären Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Altvaterstraße als Einbahnstraße auszuweisen. Begründung: In der Beantwortung des Magistrates zwecks Errichtung eines Verkehrsspiegels in der Kurve der Altvaterstraße, kam der Hinweis auf Ausweisung der Altvaterstraße zur Einbahnstraße. Die Verkehrsrichtung sollte mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2017, OF 131/15 Betreff: Einrichtung eines beidseitigen absoluten Halteverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Straßenverkehrsbehörde anzuregen, das der Bereich des Zuganges zur Michael-Grzimek-Schule in der Straße "An der Walkmühle" mit einem für beide Seiten geltenden absoluten Halteverbot belegt wird. Die Länge des absoluten Halteverbots soll mindestens 50 m in diesem Abschnitt betragen. (darunter ggf. mit besonderen Hinweis oder Piktogramm als verbotene Ausstiegsstelle von Personen aus Fahrzeugen, falls zulässig) Begründung: In den vergangenen Monaten ist vermehrt zu beobachten, dass leider viele PKW direkt vor dem Eingangsbereich halten und dessen Fahrzeugführer/innen dort ihre zur Grundschule gehenden Kinder, teilweise sogar ganz gefährlich auf der Straßenseite, aussteigen lassen. Da gerade morgens diese Straße sehr stark frequentiert ist , kam es des Öfteren auch schon zu Beinahe-Unfällen durch aussteigende oder die Straße querender Kinder sowie auch durch eine enge Umfahrung der haltenden "PKW-Verkehrshindernisse" seitens anderer Fahrzeuge. Oft kommt es dadurch auch zu vermeidbaren Rückstaus von Fahrzeugen. Im Rahmen mehrerer Ortsbesichtigungen an der sowohl Vertreter des Ortsbeirates, aus der Schule, sowie vom Elternbeirat kam man letztendlich zum Ergebnis, dass hier ein vorhandenes eingeschränktes Halteverbot nicht zum Einschreiten ausreicht. Rein verkehrsrechtlich kann, auch auf Empfehlung der Polizei, nur ein beidseitig angelegtes absolutes Halteverbot greifen kann, um entsprechende Verstöße zum Schutz der Kinder umgehend und direkt ahnden zu können. Die Strecke dieses absoluten Halteverbots kann in diesem Abschnitt auf 50 lfdm beschränkt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2445 2017 Die Vorlage OF 131/15 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Nach Einrichtung des absoluten Halteverbots sollen verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2017, OF 127/15 Betreff: Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße Anlässlich der letzten Begehung des Ortsbeirats mit einem Vertreter der Straßenverkehrsbehörde wurde besonders das Thema "Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße" intensiv erörtert. Die von einzelnen Mitgliedern des Ortsbeirats vorgebrachten Ideen wurden diskutiert und für zielführend, auch vom städtischen Vertreter, erachtet. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für die Deuil-La-Barre-Straße vorzunehmen. 1. An der Deuil-La-Barre-Straße wird auf die gesamte Länge, vom Ortseingang bis zum Kreisel an der Homburger Landstraße beidseitig "Rechts vor links" eingeführt. Die bestehenden Vorfahrtsregelungen werden aufgehoben. 2. Zwischen den Straßen "An der Walkmühle" und "Prager Straße" wird das Halteverbot ortsauswärts aufgehoben. Diese Straßenseite wird genau wie die gegenüberliegende Seite zum Halten und Parken freigegeben. Begründung: Noch immer und seite ein paar Jahren zunehmend wird die Fahrt durch Nieder-Eschbach als Ausweichstrecke genutzt, besonders, wenn die Autobahn A5 durch Staus verstopft ist. Die relativ gerade Deuil-La-Barre-Straße wird zudem trotz bestehender 30-km-Begrenzung sehr häufig viel zu schnell befahren, teilweise als Rennstrecke benutzt. Um dieser Raserei und dem Ausweichverkehr Einhalt zu gebieten scheinen die o.a. Maßnahmen sinnvoll und wurden vom Straßenverkehrsamt begrüßt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 19.01.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 18.05.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 18.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 10. August 2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 10.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2017, OF 124/15 Betreff: Lärm- und Abgasbelästigungen durch wartende Busse an der Haltestelle "Prager Straße" im Bereich der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Der Magistrat wird gebeten, den RMV bzw. die Gesellschaft Traffic aufzufordern, dass diese auf den jeweiligen Betreiber des Linienbündels 27 und 29 einwirken möge , dass die an der Zwischenhaltstelle "Prager Straße" unweit der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach wartenden bzw. abgestellten Busse die Motoren während der Pause abstellen. Begründung: Die Haltestelle "Prager Straße" in Nieder-Eschbach dient als End- Zwischen und Pausenhaltestelle der Linien 27 und 29. Die Busfahrer/innen müssen im Rahmen ihres Dienstes sowohl in den frühen Morgenstunden als auch tagsüber bis Abend mindestens eine zehnminütige Pause einlegen. Während dieser Zeit lassen viele Fahrer den Motor im Winter zur Versorgung von Heizung und im Sommer wohl für die Klimaanlage laufen, was eine Beeinträchtigung durch Lärmemissionen für die direkten Anwohner bedeutet. Das Laufen lassen des Motors stellt darüber hinaus eine vermeidbare Luftverschmutzung dar. Bei allem Verständnis für die durchaus nachvollziehbaren Anliegen der Busfahrerinnen sollten hier klare Vorgaben an den Busbetreiber und seinem Personal vermittelt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2132 2017 Die Vorlage OF 124/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 123/15 Betreff: Instandhaltung des Gleisbettes sowie der Schienen und der Weichen im Bereich der Wendeanlage der U-Bahn-Linien U 2/U 9 in Nieder-Eschbach ab Urseler Weg bis zur Station "Nieder-Eschbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF bzw. das für die Unterhaltung der Schienenanlagen für die Strecke der U2 zuständige Tiefbauunternehmen aufzufordern, im Bereich des Teilstückes der U-Bahn-Wendeanlage bis hin zur Station Nieder-Eschbach Aufbauarbeiten zur Verbesserung des Gleisbettes, der Schienen sowie Instandhaltung der Weichen durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Wochen sind vermehrt von Anwohnern unweit der Wendeanlage Hinweise auf Lärmbelästigungen beim Ortsbeirat eingegangen, die aus dem Betrieb der Nieder-Eschbacher Wendeanlagen herrühren. Auch in der Bürgerfragestunde der letzten Sitzung haben sich Anwohner über die in Zusammenhang mit dem Betrieb der U-Bahn ausgehenden Lärmeinflüsse ausgelassen. Vor einigen Jahren sind seinerzeit während des nächtlichen Betriebes der Wendeanlage sowie der U-Bahn-Verkehre in diesem Abschnitt auch erhöhte Lärmbeeinträchtigungen (insbesondere in den Sommermonaten) zu verzeichnen gewesen. Eine anschließend umfangreiche Prüfung und bauliche Verbesserung des Gleisbettes und der Schienenweichen hat vor Jahren dann zu einer spür/bzw. hörbaren Reduzierung der Lärmbelastung geführt. Es scheint daher jetzt wieder an der Zeit zu sein, diesen Streckenabschnitt erneut einer umfangreichen Prüfung und Instandhaltung zuzuführen. Nicht zuletzt weil der nächtliche U-Bahn-Betrieb auch auf Wunsch des Ortsbeirates erweitert wird, beabsichtigt der OBR die Belastungen für die direkten Anwohner mit dieser Bauunterhaltungsmaßnahme zu reduzieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 123/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2017, OF 111/15 Betreff: Erneuerung der Sperrflächen in der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, das Straßenverkehrsamt möge veranlassen, dass die vorhandenen stark verblichenen Sperrflächen auf der Fahrbahn vor den jeweiligen Stichwegen zu den Reihenhäusern erneuert werden. Begründung: Da die seit Jahren aufgebrachten Sperrlinien kaum noch zu erkennen sind, werden immer öfters Fahrzeuge vor den Fußstichwegen derart abgestellt, dass Rettungsdienste und Müllabfuhr die dahinter liegenden Häuser nicht oder nur schwer erreichen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 23.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1862 2017 Die Vorlage OF 111/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 99/15 Betreff: Verkehrsspiegel Altvaterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Straßenknick der Altvaterstraße , der zum Tannenweg führt, einen Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: An der beschriebenen, unübersichtlichen Stelle kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, zumal da die Straße hinter dem Straßenknick über keinen Bürgersteig verfügt. Besonders Fußgänger, Radfahrer und Mütter mit Kinderwagen geraten immer wieder in gefährliche Situationen. Ein Verkehrsspiegel, der Einblick in beide Fahrtrichtungen ermöglicht, könnte die Situation entschärfen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1631 2017 Die Vorlage OF 99/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 98/15 Betreff: Aufstellung von drei Hundekotbeutel-Spenderstationen in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget werden ausreichende Mittel in Höhe von zusammen (geschätzt) ca. 500,00 Euro zum Erwerb und Aufstellung von drei Hundekotbeutel - Spenderstationen bereitgestellt. Die Aufstellung der Spender soll an folgenden Standorten vorgenommen werden. a) Leo-Tolstoj-Straße an der Einmündung zum Weg "Im Weidenfeld" b) am Ende des bebauten Bereiches Nieder-Eschbacher Stadtweg c) Urseler Weg (westlich der Homburger Landstraße) Bebauungsende- Übergang zum landwirtschaftlichen Weg Die Betreuung der Stationen (Nachbestückung von Beuteln) übernimmt die örtliche NABU-Gruppe. Begründung: Der NABU Nieder-Eschbach betreut bereits seit Jahren recht intensiv und erfolgreich zwei Spender entlang des Naturlehrpfades, welche sehr gut angenommen werden. Die o.g. Standorte hin zu den landwirtschaftlichen Flächen und Freizeitgärten sind bei Hundegassigeher/Innen beliebte Strecken. Der Bedarf an Hundekotspendern wurde bereits des Öfteren festgestellt und eine Aufstellung angeregt. Die Aufstellung ist jedoch mangels Betreuung / Absage seitens der Stadt /FES bisher nicht weiter verfolgt worden. Der NABU hat sich indes in einem kürzlich geführten Gespräch seitens ihrer Vorsitzenden für die Betreuung drei weiterer Hundekotbeutelspenderstationen in Nieder-Eschbach bereit erklärt. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Engagement mit der Bereitstellung der Mittel für den Kauf und Einbau der Spenderstationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 94 2017 Die Vorlage OF 98/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 Betreff: Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zusammen mit dem Land Hessen (Hessen Mobil) die Entklassifizierung der Homburger Landstraße (z.Zt. L 3003) im Ortsbereich Nieder-Eschbach schnellst möglich vorzunehmen und in die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren Weiterhin wird der Magistrat gebeten bis zum 1. August 2017 1. den Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen der Einmündung Urseler Weg und der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) 2. den Bereich zwischen der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) und den Standort des ausgelagerten evangelischen Kindergartens (Gelände der Fa. Lesser) - zeitlich befristet für den Betrieb der Auslagerung - - entweder in die vorhandene Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren - oder mit einem Tempo-30-Limit zu versehen. Begründung: Ab dem 1. August 2017 ist der Weg von und zum ausgelagerten Kindergarten besonders zu schützen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 92/15 Betreff: Erwerb von Flächen zum Zwecke zukünftiger Bebauung im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während eine Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 92/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 93/15 Betreff: Zwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während einer Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Beide Bilder: M. Paul 2017 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Spiegelstriche der Vorlage OF 93/15 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1457 2017 Die Vorlage OF 93/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Spiegelstrich nachfolgenden Wortlaut aufweist: "An der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe des Festplatzes. Beide Standorte sind vorweg mit dem Ortsvorsteher abzusprechen." Abstimmung: Erster Spiegelstrich: Annahme bei Enthaltung BFF Zweiter Spiegelstrich: 5 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 94/15 Betreff: Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird wiederum gebeten, den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg mit Tempo- 30-Schildern zu versehen. Begründung: Der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstraße ist als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008), kann also nicht einer Tempo-30-Zone zugeordnet werden. Der erwähnte Abschnitt hat allerdings den Charakter einer normalen Ortsstraße. Wir aus dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 5.4.2017 hervorgeht, ist in Schwanheim für eine vergleichbare Situation eine Lösung gefunden worden. Dies wünscht der Ortsbeirat auch für Nieder-Eschbach. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 94/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 1560/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stellungnahme des Magistrates wird zurückgewiesen, sie ist weder hilfreich noch zielführend und widerspricht der geübten Praxis im weiteren Verlauf der Homburger Landstraße. Der Magistrat wird wiederum gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern (wie bereits während Ortsbegehung im Jahr 2016 besprochen). Begründung: In der ST 1560 / 2016 wird darauf hingewiesen, dass der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstaße als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008). Dies ist de Jure richtig, genauso wie der weitere Verlauf durch Bonames Richtung Frankfurter Berg sowie der alten AS Bonames. Diese Klassifizierung erfolgte bereits vor mehreren Dekaden, als heute vorhandenen und genutzen Straßen und Anschlüsse wie die Anna-Lindt-Allee und die AS Nieder-Eschbach bei weitem noch nicht vorhanden waren. Der erwähnte Abschnitt hat heute lediglich den Character einer normalen Ortsstraße. Dies gilt auch für den weiteren Verlauf der Homburger Landstraße ab der Einmündung Berner Straße bis Bonames sowie durch Bonames hindurch. Hier ist bereits heute, trotz Klassifizierung, eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 76/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 79/15 Betreff: (Fuß-)Weg zwischen "Görlitzer Straße" und "Urseler Weg" als Fußweg ausschildern Der Ortsbeirat möge beschließen, das Straßenverkehrsamt wird gebeten die vor Jahren entfernten "Fußweg-Schilder" (Fußgänger auf blauem Grund) wieder an beiden Wegenden zu installieren. Begründung: Dieser schmale Weg entlang des Gleisbetts der Stadtbahn wird immer öfters von schnell und rücksichtslosfahrenden Radfahrern benutzt, sodass es vermehrt zu "Beinaheunfällen" zwischen Fußgängern (mit und ohne Hunde) gab, die aus den nicht einsehbaren Stichwegen der Reihenhäuser kamen (vorauseilende Hunde in Fahrradspeichen sind für beide nicht gesund). Grundsätzlich ist dieser Weg für eine kombinierte Nutzung zu schmal und zu unübersichtlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1350 2017 Die Vorlage OF 79/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 3 GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER; 1 CDU, SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 72/15 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber Einmündung An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Bereich der Einmündung der Straße "An der Walkmühle" in die Deuil-La-Barre-Straße ein Verkehrsspiegel so installiert wird, dass Fahrzeugführer vor der Einfahrt in die Deuil-La-Barre-Straße die auf der rechten Seite durch ein Sichthindernis (Grundstückseinfriedung) verdeckten Fußgänger auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße frühzeitiger und besser erkennen können. Begründung: Der Vorschlag dient der Sicherheit. Es kam in der Vergangenheit öfter zu brenzligen Situationen in der Fußgänger/innen gefährdet wurden. Die Ecke mit dem Bürgersteig ist schlecht einsehbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1205 2017 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2016, OF 68/15 Betreff: Sperrfläche am Zebrastreifen Prager Straße bei der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten bei der nächsten Ortsbegehung folgenden Punkt anzusprechen: Einrichtung eine Sperrfläche auf der Ostseite der Prager Straße vor dem Zebrastreifen in Höhe der Michael-Grzimek-Schule mit einem zusätzlichen Poller (um ein Beparken der Fläche sicher zu verhindern). Begründung: Dies ist eine dringende Anregung des "Polizisten vor Ort" bei einer Begehung im Rahmen der Verkehrserziehung von VGF und Polizei an der Otto-Hahn-Schule am 21.11.2016. (Foto: M. Paul Dez. 2016) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 68/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2016, OF 67/15 Betreff: Zebrastreifen vor der Michael-Grzimek-Schule im Bereich An der Walkmühle 15 Auf dem östlichen Bürgersteig An der Walkmühle 15 sind im Bereich des Zebrastreifens (wie auch an anderen Zebrasteifen) besondere weiße Bodenplatten mit Rillen eingelassen als taktil tastbare Hinweise für Personen mit Sehbehinderung eingelassen. An dieser Stelle verlaufen die Rille aller eingelassenen Bodenplatten parallel zur Fahrbahn, während an der gegenüberliegenden Seite sowie an anderen Zebrastreifen bei der einen Hälfte der Platte die Rillen parallel, die andere senkrecht verlaufen. Die senkrecht verlaufenden Riffen sollen wohl den Sehbehinderten anzeigen, dass hier ein Zebrastreifen befindet, den sie zu Querung der Straße nutzen können. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bodenplatten an der genannten Stelle zu korrigieren. Bodenplatten an der genannten Stelle auf der gegenüberliegenden Seite (Fotos: M. Paul Dez. 2016) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1074 2017 Die Vorlage OF 67/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Satz das Wort "wohl" gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 57/15 Betreff: Lindenbäume im Bereich des Friedhofs Leo-Tolstoj-Straße/Ecke Budapester Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten, mit dem Grünflächenamt/Friedhofsamt eine Ortsbegehung mit Teilnahme der anliegenden Bürger Leo Tolstoi Straße Ecke Budapester Straße zu vereinbaren, um Möglichkeiten der Abhilfe zu besprechen. Begründung: Im Bereich Leo Tolstoi Straße Ecke Budapester Straße stehen an der Friedhofsgrenze fünf Lindenbäume, die zur Blütezeit die umliegenden Grundstücke mit Blütenstaub verunreinigen. Im Herbst werden die gleichen Grundstücke/Anlieger durch starken Laubbefall beeinträchtigt. Da die Straßen, durch die FES in dieser Zeit auch nicht zufriedenstellend gereinigt werden, besteht in diesem Bereich eine erhebliche Rutschgefahr, auch für Fußgänger. Die Regenablaufrinnen der Häuser müssen mehrfach gereinigt werden um den Ablauf zu ermöglichen. Für die Anrainer bedeuten diese Reinigungsarbeiten erhebliche Mehrkosten, gerade für ältere Mitbürgern kein zufriedenstellender Zustand. Hier muss für die Anwohner dringend eine Lösung gefunden werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 57/15 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: 5 CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2016, OF 44/15 Betreff: Mobilitätsangebot erweitern - Bereitstellung von zwei Stellplätzen im Bereich der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" für Carsharing-Anbieter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt zwei Stellplätze für Carsharing-Pkw unweit der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Weiter wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, ob sich für dieses Angebot zwei der drei Taxihalteplätze eignen, die vor geraumer Zeit in der Prager Straße eingerichtet wurden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob diese Stellplätze für die Anbieter kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: In der jüngsten Sitzung des Ortsbeirats tauchte die völlig richtige Idee auf, für evtl. Carsharing-Angebote Stellplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Da es nicht nur einen Anbieter gibt, der auch in den städtischen Randgebieten Carsharing-Angebote unterbreiten möchte, sollten diese Plätze allgemein für solche Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Hierzu werden Stellplätze in ÖPNV-Nähe benötigt. Es bietet sich deshalb an, diese Stellplätze im Bereich des kürzlich eingerichteten Taxihalteplatzes zur Verfügung zu stellen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieser Platz von Taxifahrern nicht angenommen wird. Die Stellplätze sollten für die Anbieter kostenfrei sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 44/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 33/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2016, OF 36/15 Betreff: Beseitigung der Fahrbahnschäden in der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung möge den Fahrbahnzustand der Albert-Schweitzer- Straße in ihrer Gesamtheit in Augenschein nehmen und eine vernünftige Sanierung, geprägt von Nachhaltigkeit, planen. Begründung: Diese Straße wurde in den letzten Jahren immer mal wieder an aufgetretenen Schadstellen ausgebessert oder in kleineren Abschnitten erneuert. Durch mehrmalige Umleitungen der Buslinien 27 und 29 in den letzten zwei Jahren durch diese Straße hat die Fahrbahndecke zusätzlich stark gelitten, so dass selbst erneuerte Abschnitte unter der Last der schweren Fahrzeuge gleich wieder beschädigt wurden. Besonders in den Bereichen der Auf Pflasterungen sind die Bitumenkanten gebrochen und abgesenkt und Pflastersteine lose, abgesenkt oder herausgerissen. Fahrzeuge mit kleinen Rädern (z.B. Motorroller) schlagen besonders in die Vertiefungen und drohen Schaden zu nehmen. Auch können Fahrzeuge durch herausgerissene Steine beschädigt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 565 2016 Die Vorlage OF 36/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2016, OF 34/15 Betreff: Aufstellung von Abfallbehältern für Hundekotbeutel in der Straße Im Weidenfeld Der Ortsbeirat möge beschließen: Am Rande des landwirtschaftlichen Weges "Im Weidenfeld" sind zwei Abfallbehälter für gebrauchte Hundekotbeutel aufzustellen. Als Standorte empfehlen sich Eingang Im Weidenfeld /Ecke Leo-Tolstoj-Straße Im Weidenfeld in Höhe der kleinen Brücke über den Taunengraben in der Nähe und Höhe des Hofgutes Kester Begründung: Der Weg "Im Weidenfeld" in Richtung der Hüttenmühle ist eine sehr beliebte "Auslaufstrecke" zahlreicher Hundebesitzer/innen und wird seitens der Herrchen/Frauchen für die Tiere zum "Gassi-Gehen" genutzt. Zahlreiche verantwortungsvolle Besitzer/innen der Hunde sammeln in diesem Zusammenhang bereits mittels mitgenommener Hundekotbeutel die am Rande des Weges von ihren Tieren entledigten "Kot-Häufchen" zur weiteren Entsorgung -als Beitrag zum Schutz der Natur- wieder auf. Leider werden von einigen Besitzer/innen diese gefüllten Hundebeutel wegen der über weite Strecken fehlenden Abfallkörbe für diese Beutel nicht ordnungsgemäß in Abfallbehälter entsorgt bzw. nach Hause für die Hausrestmülltonne mitgenommen. Diese kotvollen und aus schlecht abbaubaren Material bestehenden Beutel werden dann meistens zum Ärger der Anwohner und Gartenbesitzer sowie der Landwirte in die angrenzenden Gärten und landwirtschaftlichen Flächen geworfen und unsachgemäß entsorgt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich dringend in diesem belebten und bei Hundebesitzer/innen sehr stark genutzten Weg zwei weitere Hundekotbeutelabfallbehälter aufzustellen. In Höhe des Vogelschutzgebietes Im Weidenfeld steht bereits weit entfernt ein Abfallbehälter, der dankenswerter Weise von NABU-Mitgliedern geleert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 563 2016 Die Vorlage OF 34/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "in der Straße" durch die Worte "im Weg" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2016, OF 38/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Kreuzung/Einmündung Urseler Weg. zu erweitern: Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 38/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 567 2016 Die Vorlage OF 38/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2016, OF 8/15 Betreff: Sicherheit in der Albert-Schweitzer-Straße erhöhen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus Sicherheitsgründen möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Büsche am Fahrbahnrand der Grünfläche in der "Albert-Schweitzer-Straße" zwischen der Haus-Nr. 52 (Hochhaus) und der Stele "Partnerschaft mit Deuil-La-Barre" entfernt oder umgesetzt werden, damit dort ein ca. 1m breiter einsehbarer Streifen frei von sichtbehindernden Büschen geschaffen wird. Wenn möglich sollten die Büsche im inneren Bereich der Grünfläche wieder eingesetzt werden. Außerdem sollte zusätzlich eine Parkänderung hinsichtlich eines evtl. Seitenwechsel überprüft werden. Parkende PKWs würden dann einen Sicherheitsabstand zwischen Grünfläche und Fahrbahn herbei führen. Als angenehmer Nebeneffekt entstünden sogar zusätzlich 2 Stellplätze. Begründung: Auf einer Länge von ca. 32 Meter wachsen Büsche unterschiedlicher Größe direkt am Fahrbahnrand. Ein Gehweg fehlt dort gänzlich. Kinder spielen in diesen Büschen, verstecken sich darin, spielen Nachlauf u.ä. und laufen oder fahren mit Kinderrädern oder Rollern unvermittelt rein und raus über die Fahrbahn.Die Fahrzeuge müssen zur Zeit aber dicht an den Büschen vorbeifahren, da auf der anderen Straßenseite geparkt wird. Es kam dadurch schon mehrfach zu Beinahe-Unfällen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 19 Die GRÜNE-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "In der gedruckten Tagesordnung vom 15.04.2016 wurde unter Tagesordnungspunkt 19 als Antragsteller die BFF und die GRÜNEN genannt. Die GRÜNE-Fraktion im Ortsbeirat 15 war weder formal noch inhaltlich an der Formulierung des Antrages beteiligt. Es handelt sich ausschließlich um einen Antrag der BFF-Fraktion im Ortsbeirat 15." Beschluss: Die Vorlage OF 8/15 wird als Auftrag an den Ortsvorsteher beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2016, OF 11/15 Betreff: Albert-Schweitzer-Straße: Einmündung frei halten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Herr Ortsvorsteher wird gebeten, auf einem Ortstermin die Problematik des "wilden Parkens" an der Einmündung der Seitenstraße (bei Hausnummer 52) der Albert-Schweitzer-Straße zu klären. Eine mögliche Lösung ist durch Markierungen auf der Fahrbahn gegeben. Begründung: Fahrzeuge, wie die im Bild gezeigten, blockieren häufig die Einmündung in die Seitenstraße der Albert-Schweitzer-Straße. Häufig stehen PKW weiter links als der mit dem Pfeil markierte, was die Lage verschlechtert. Hierdurch ist die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge, aber auch für die FES blockiert. Das muss nicht sein! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 11/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2016, OF 6/15 Betreff: Verkehrssituation im Bereich Alt-Niedereschbach, Urseler Weg, Tannenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wir gebeten, bereits in der vergangenen Wahlperiode wurde das Verkehrsproblem im o.a Bereich im Ortsbeirat diskutiert. Der Ortsvorsteher wird gebeten, gemeinsam mit allen Fraktionen, den Anwohnern und dem Straßenverkehrsamt, nach einer verkehrsgerechten ungefährlichen Lösung zu suchen. Begründung: An der gefährlichen Verkehrssituation in diesem Bereich hat sich bisher nichts geändert. (siehe auch früheren Vortrag von Frau Cornelia Spielmann).Es kommt weiterhin zu sehr gefährlichen Situationen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 6/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Rahmen einer der nächsten Verkehrsbegehungen mit dem Straßenverkehrsamt im o. g. Bereich nach einer verkehrsgerechten, ungefährlichen Lösung zu suchen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
4. Versuch Sehr geehrte Damen und Herren, täglich sehe ich in unserem Stadtteil speziell ältere Mitmenschen die auf ihrem Heimweg vom Einkaufen im unteren Ortsteil in den oberen Ortsteil (es geht schon etwas den Berg rauf) eine kleine Pause machen müssen. Leider gibt es für diese Mitmenschen kaum eine Möglichkeit sich auf ihrem Weg in den oberen Ortsteil mal hinzusetzen. Es wäre doch angebracht für diese Mitmenschen ein oder zwei Sitzbänke entlang der Deuil-la-Barrestrasse oder des Urseler Weges hinzustellen. Des Weiteren wäre es eine sinnvolle Einrichtung für die Mitmenschen, die schwer oder so gut wie gar nicht alleine Einkaufen gehen können einen Einkaufsfahrdienst einzurichten. Ein Fahrzeug dafür müßte man doch über ein Autohaus, daß solche Projekte unterstützen würde, besorgen können. Einen Fahrer dafür würden "wir" schon ehrenamtlich finden. Für Rücksprachen stehe ich jeder Zeit zur Verfügung.
Bei Straßen, die nach Personen benannt werden, war es früher üblich, nur den Nachnamen in den Straßennamen aufzunehmen, heute ist es meist Vor- und Nachname. Das führt zu langen Namen, was beim Schreiben von Adressen, insbesondere in vorgegebene Felder in Formularen, wenig praktisch ist. Ich plädiere dafür, nur aus wichtigem Grund den Vornamen in Straßennamen aufzunehmen (z.B. um die Albert-Schweitzer-Straße von der Schweizer Straße zu unterscheiden) - aber auch überhaupt nur sehr zurückhaltend Straßen nach Personen zu benennen, sofern diese nicht allgemein bekannt sind oder die Schreibweise trivial ist. Denn das ist das andere Problem - die Notwendigkeit, Straßennamen bei der mündlichen Übermittlung zu buchstabieren. Konkreter beispielhafter Alternativvorschlag: Noch nirgends habe ich die selbstverständlich gewordenen und doch von Erfindungsreichtum zeugenden Gegenstände des Alltags gewürdigt gesehen, also z.B. eine Kugelschreiber-, Büroklammer-, Briefmarken- oder Schlüsselstraße.