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Instandsetzung Fußweg zwischen „Eckstraße“ und „In den Biegen“

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.06.2021, OF 16/14 Betreff: Instandsetzung Fußweg zwischen "Eckstraße" und "In den Biegen" Der Magistrat hat mit seiner Stellungnahme vom 27.04.2020, ST 811, der Anregung des Ortsbeirates entsprochen und wollte den Bereich zwischen den Straßen "In den Biegen" und "Phillip-Schnell-Straße" im 2. Quartal 2020 instandsetzen. Der Bereich zwischen "Phillip-Schnell-Straße" und "Eckstraße" sollte instandgesetzt werden, sobald die Bauarbeiten im Neubaugebiet beendet werden (siehe Planskizze). Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zeitnah und konkret zu beantworten: 1. Wurde die Instandsetzung des Fußwegs zwischen den Straßen "In den Biegen" und "Phillip-Schnell-Straße" bereits umgesetzt bzw. wann wird diese endlich erfolgen? 2. Wann wird der Bereich des Fußwegs zwischen "Phillip-Schnell-Straße" und "Eckstraße" instandgesetzt?

Begründung:

Über den gesamten Fußweg hinweg sind unter anderem zahlreiche tiefe Bodenwellen vorhanden. Auch die Kanaldeckel, die sich mitten auf dem Weg befinden, ragen deutlich heraus. Insbesondere für Kinder, ältere und behinderte Menschen stellt die gegenwärtige Wegequalität eine Herausforderung dar. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Rollator oder im Rollstuhl, über den gesamten Weg erstrecken sich die Stolperfallen. Die Beseitigung der Mängel ist zwingend erforderlich, zumal die Bauarbeiten im angrenzenden Neubaugebiet seit Ende 2019 abgeschlossen sind und kein plausibler Grund für ein weiteres Aufschieben der angekündigten Maßnahmen plausibel ist. Planskizze Fußweg zwischen "Eckstraße" und "In den Biegen", Quelle: Google MapsBeratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 450 2021 Die Vorlage OF 16/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 1. und 2. gestrichen werden und der letzte Satz wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, den genannten Weg umgehend instand zu setzen. Die geplante Bebauung des Grundstücks Ecke Eckstraße ist von der Eckstraße aus befahrbar und stellt insofern kein Hindernis für die Sanierung des Weges dar." Abstimmung: Einstimmige Annahme