Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2024, OF 202/14 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich "Im Niederfeld"/"Am Auweg" für Fußgänger sicherer zu gestalten und hierfür am Ende der Straße "Am Auweg" 1. eine für Verkehrsteilnehmer optisch deutlichere Trennung von Fahrbahn und Gehweg zu beauftragen sowie 2. die Installation eines Verkehrsleitpfostens auf dem Gehweg für Rechtsabbieger aus der Straße "Am Auweg" zu veranlassen. Begründung: Erwachsene Fußgänger und Kinder auf Fahrrädern, die auf dem Gehweg von der Straße "Im Niederfeld" auf die Straße "Am Auweg" einbiegen, werden leider häufig mit motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern konfrontiert, die beim Rechtsabbiegen von der Straße "Am Auweg" in die Straße "Im Niederfeld" den Gehweg schneiden. Reifenspuren auf dem Gehweg des Einmündungsbereichs zeigen sehr deutlich, dass dies keine Seltenheit ist, sondern der Gehweg beim Abbiegeverhalten regelmäßig befahren wird. Da der Ortsbeirat in diesem Zusammenhang bereits Kenntnis von mehreren Gefahrensituationen hat, plädiert er für eine optisch bessere Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn sowie vor allem die Installation eines Verkehrsleitpfostens. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten die Sicherheit von Gehwegnutzern künftig erhöhen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 202/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 157/14 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet Harheim südöstlich des Urnbergwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Teile des Plangebiets Harheim südöstlich des Urnbergwegs (Eckstraße, beginnend mit der Hausnummer 31, Im Kalk 2-24 sowie Im Niederfeld 110-130) im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 910 in einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich als Spielstraße bezeichnet, umzuwidmen. Begründung: Die Wohnbebauung dieses Gebiets besteht fast nur aus Einfamilienhäusern, in denen zum großen Teil Familien mit jüngeren Kindern eingezogen sind. Da das Verkehrsaufkommen insgesamt gering und der Fußgängerverkehr hoch ist, überwiegt zwischen dem Urnbergweg sowie den Straßen Im Kalk und Eckstraße die Aufenthaltsfunktion. Schon heute spielen hier zahlreiche Kinder in ihrer Freizeit auf der Straße "vor dem Haus". Ihr Bedürfnis nach einer verkehrsberuhigten Zone wurden bisher nicht berücksichtigt. Entsprechend häufen sich die Beschwerden zahlreicher Anwohner über viel zu schnell und rücksichtslos fahrende Besucher der Grünflächen, Transporter der Paketboten sowie Lastkraftwagen der Baubetriebe, obwohl sich dort spielende Kinder aufhalten. Aufgrund des ohnehin geplanten Umbaus der Verkehrsflächen ließe sich die Umwidmung zu einem verkehrsberuhigten Bereich zum jetzigen Zeitpunkt deutlich leichter umsetzen. Eine Zone, in denen die Fahrzeuge nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, ist im Sinne der Verkehrssicherheit und ausdrücklich erwünscht. Quelle: Google Maps inklusive eigener Skizze Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4605 2023 Die Vorlage OF 157/14 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, Teile des Plangebiets Harheim südöstlich des Urnbergwegs (Eckstraße, beginnend mit der Hausnummer 31, Im Kalk 2-24 sowie Im Niederfeld 110-130) im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 910 in einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich als Spielstraße bezeichnet, umzuwidmen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 140/14 Betreff: Spielplatz Hermannspforte Der Ortsbeirat weist die ST 1019 vom 5.5.2023 entschieden zurück und verlangt den unverzüglichen Planungs- und Baubeginn der angefragten Erweiterung. Begründung: Der Inhalt der Stellungnahme lässt sich aus der Sicht des Ortsbeirats nur damit erklären, dass sie in Unkenntnis des Hintergrunds der Anfrage (Auskunftsersuchen vom 13.02.2023, V 604) erstellt wurde. Nach zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen wurde dem Ortsbeirat im Jahr 2019 der Plan eines fertig konzipierten Spielplatzes vorgelegt. Avisierter Baubeginn: unverzüglich. Er befand sich direkt an die Bebauung angrenzend nördlich des Regenrückhaltebeckens. Aus für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbaren Gründen wurde der Bau durch das Umweltamt verhindert. Die Erweiterung und Renovierung des Spielplatzes Hermannspforte war ein daraufhin gefundener Kompromiss und stellt den Ersatz für den aus Ökogründen verhinderten Spielplatz direkt im Baugebiet dar. Das Projekt hat daher nichts auf einer "Prioritätenliste" zu suchen, sondern ist endlich zu realisieren! Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass im angrenzenden Neubaugebiet Urnbergweg/Eckstraße der von der Stadt Frankfurt fest zugesagte Spielplatz ebenfalls nicht realisiert wurde. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4017 2023 Die Vorlage OF 140/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 142/14 Betreff: Gefahrensituation Alt-Harheim zur Einmündung Philipp-Schnell-Straße Wir bitten den Magistrat im Bereich gegenüber der Einmündung Alt-Harheim auf die Philipp-Schnell-Straße entsprechend Verkehrsspiegel zu installieren und mittels geeigneter Markierung das 5 Meter Parkverbot vor der Einmündung, von Alt-Harheim kommend rechts, deutlicher darzustellen, um die aktuell bestehende Gefahrensituation insbesondere für kleine Verkehrsteilnehmer abzumildern. Begründung: Dieser im Schulwegeplan ausgewiesene Bereich birgt insbesondere für Kita- und Schulkinder ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, verursacht durch Falschparker direkt vor der Einmündung und die meist recht hoch gewachsene Hecke kombiniert mit der Tatsache, dass Autofahrer meist recht weit in die Philipp-Schnell-Straße und auf den Gehweg einfahren müssen, um den kreuzenden Verkehr von links und rechts beurteilen zu können. Ein Verkehrsspiegel würde den Autofahrern ermöglichen, den kreuzenden Verkehr früher einschätzen zu können, ohne auf den Gehweg einfahren zu müssen. Maßnahmen zur Verhinderung des Falschparkens vor der Einmündung würde in Kombination mit dem Spiegel für eine erhöhte Sichtbarkeit von Kindern sorgen, die ansonsten durch die Hecke und parkende Fahrzeuge aktuell weitestgehend unsichtbar sind. Quelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene Aufnahme Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4018 2023 Die Vorlage OF 142/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 130/14 Betreff: Schulweg Phillip-Schnell-Straße/Hermannspforte Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, Gespräche mit dem Eigentümer der Liegenschaft "Philipp-Schnell-Straße 47" zu führen, um von ihm bei einer Neubebauung des Grundstücks eine Abtretung gegen Entschädigung von Grundstücksteilflächen zu Gunsten eines öffentlichen Gehwegs entlang der Grundstücksgrenze zur Straße "Hermannspforte" zu erreichen. Begründung: Die "Hermannspforte" hat in diesem Teilstück nur einen einseitigen Gehweg, dazu mit einer nur sehr geringen Breite von ca. 1,00 m, die den Anforderungen an öffentliche Gehweg gemäß den aktuellen Richtlinien zur Anlage von Straßen (RASt 06) nicht entspricht. Die Regelbreite beträgt 2,50 m. Die "Hermannspforte" ist neben der Straße "Am Auweg" und der "Spitzenstraße" eine wichtige Verbindung für Fußgänger zur Erreichung der westlichen Teile des Stadtteils. Außerdem ist sie gemäß Schulwegplan der Stadt Frankfurt eine der direktesten Verbindungen für Grundschüler und Kinder unter 6 Jahren. Der Magistrat soll deshalb mit dem Eigentümer der o.g. Liegenschaft bei einer eventuell bevorstehenden Umnutzung des Grundstücks Gespräche zur Abtretung gegen Entschädigung einer Teilfläche des Grundstücks führen, um einen öffentlichen Gehweg in Regelbreite (2,50 m) entlang der Grenze zur "Hermannspforte" zu erreichen. Sollten die Gespräche nicht erfolgversprechend sein, sind andere Optionen zu prüfen (Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB, Veränderungssperre nach § 14 BauGB und Aufstellung eines Bebauungsplanes). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3642 2023 Die Vorlage OF 130/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung gestrichen wird Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2023, OF 127/14 Betreff: Instandsetzung Fußweg zwischen Phillip-Schnell-Straße und Eckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, warum der Fußweg zwischen "Phillip-Schnell-Straße" und "Eckstraße" trotz Ankündigung in der ST 2066 vom 19.11.2021 noch nicht instandgesetzt wurde. Begründung: Der Magistrat hatte mit seiner Stellungnahme die Umsetzung dieser Maßnahme für das dritte Quartal 2022 anvisiert. Dies wurde bisher jedoch nur zum Teil (Abschnitt zwischen "In den Biegen" und "Phillip-Schnell-Straße") umgesetzt. Da für die Baumaßnahmen in diesem Bereich keine weiteren Schwerlasttransporte mehr erwartet werden - schließlich sind die dort gebauten Reihenhäuser in Kürze bezugsbereit - ist eine weitere Verzögerung der Instandsetzung nicht plausibel. Ohnehin wurde dieser Fußweg auch in der Vergangenheit nicht von Baustellenfahrzeugen genutzt. Alle Anlieferungen erfolgten über die Zufahrt zur Baustelle in der Eckstraße. Nach wie vor befinden sich jedoch in diesem Abschnitt Stolperfallen. Entsprechend wird ein anforderungsgerechter Unterbau zur Nutzung für Menschen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Gehhilfen begrüßt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 603 2023 Die Vorlage OF 127/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2022, OF 113/14 Betreff: Verbreiterung des Gehwegs in der Hermannspforte In der Hermannspforte zwischen Kreuzung Philipp-Schnell-Straße und Hermannspforte Nr. 3 ist der nur einseitig vorhandene Gehweg, der auch Schulweg ist, für einen sicheren und barrierefreien Fußgängerverkehr zu schmal. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, - ob und wie der Gehweg auf eine angemessene Breite erweitert werden kann oder - ob auch dieser Abschnitt als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden kann. Begründung: Der Gehweg ist an dieser Stelle zwischen 50cm und 105cm breit. Das ist für Fußgängerbegegnungsverkehr aber auch für Menschen mit Gehilfen bzw. Rollstuhl zu schmal. Alternative Fußwege zwischen Korffstraße und Haintalstraße, Am Auweg und Im Niederfeld sind für Fußgänger mit teilweise erheblichen Umwegen verbunden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3065 2022 Die Vorlage OF 113/14 wird mit der Maßgabe als interfraktioneller Antrag beschlossen, dass im zweiten Absatz der erste Spiegelstrich gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2022, OF 111/14 Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 1. Maßbornstraße a) Blindenleitsystem zwischen Hausnummer 1 und Bushaltestelle Tempelhof b) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern Nummer 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen c) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 2. Alt-Harheim a) Blindenleitsystem zwischen Hausnummer 1 und Abbiegung Harheimer Stadtweg 3. Korffstraße a) Blindenleitsystem zwischen Hausnummer 2 und Friedhof Harheim b) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 c) Bushaltestelle Spitzenstraße d) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 4. Harheimer Stadtweg a) Blindenleitsystem entlang des Fußgängerweges über Nidda-Brücke und Berkersheimer Bahnstraße bis zum Bahnhof Berkersheim b) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke c) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur "An der Pfarrwiese" 5. In den Schafgärten a) Blindenleitsystem zwischen Maßbornstraße und "Kinderzentrum In den Schafgärten" Begründung: In Harheim wurde das barrierefreie - insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte - Überqueren von stark befahrenen Straßen wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der S6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es "In den Schafgärten" mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3063 2022 Die Vorlage OF 111/14 wird mit der Maßgabe als interfraktioneller Antrag beschlossen, dass die Ziffern 1.a, 2., 3.1., 4.a und 5. gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 90/14 Betreff: Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz "Am Auweg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz "Am Auweg" Verbotsschilder für das Mitführen von Hunden aufstellen zu lassen. Begründung: Obwohl das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen grundsätzlich nicht gestattet ist, wird der oben genannte Spielplatz in aller Regelmäßigkeit mit Hundekot verschmutzt. Die Gründe dafür können nur Ignoranz, Bequemlichkeit und fehlendes Verantwortungsbewusstsein der Hundebesitzer gegenüber dort spielenden Kindern sein. Folglich ist dieser Kindervergnügungsplatz mit einer entsprechenden Beschilderung zu versehen. Diese fehlt nämlich bislang leider gänzlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2344 2022 Die Vorlage OF 90/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 92/14 Betreff: Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die ausgewiesenen Schulwege im Stadtteil Harheim sicherer zu gestalten und gegebenenfalls zu überarbeiten. Dabei sollten unter anderem die folgenden Gesichtspunkte Beachtung finden: 1. Das verkehrswidrige Parken auf dem Gehweg gegenüber von der Liegenschaft "Alt-Harheim 20" bis zur Straßenmündung "Zur Untermühle" muss unterbunden und weitere Stahlabweiser installiert werden. Die vom Magistrat am 23.08.2019 (ST 1591) beschlossenen und mittlerweile umgesetzten zwei Stahlabweiser reichen nicht aus. 2. Entlang der Maßbornstraße fehlt zur Überquerung der Straße "Harheimer Stadtweg" ein Zebrastreifen, mindestens jedoch eine Querungshilfe bzw. Straßenschraffierung. 3. Die folgenden Abschnitte wurden für ausgewiesene Schulwege bisher nicht berücksichtigt und bedürfen einer Aktualisierung: a) zwischen "Urnbergweg", "Im Kalk" und "Eckstraße", b) "An der Pfarrwiese" und "In den Biegen" sowie c) große Teile von "Am Römerbrunnen" und "Bürgerstraße". Begründung: Die Einschulung zahlreicher Schulanfänger Anfang September kommt mit großen Schritten auf Harheim zu. Dies beinhaltet für viele Kinder, den Schulweg nach einer Eingewöhnungszeit in Eigeninitiative (ohne Eltern) zu meistern. Da die ausgewiesenen Schulwege in Harheim vereinzelte Gefahrenpunkte bzw. Schwachstellen aufweisen, müssen diese dringend noch vor dem Einschulungstermin in diesem Jahr behoben werden. zu 1.: Der Einsatz von zusätzlichen Stahlabweisern verhindert, dass Fahrzeuge, deren Halter das Café besuchen oder ein Paket abgeben, verkehrswidrig abgestellt werden. Kinder müssen häufig auf die Straße ausweichen, um den teilweise komplett zugeparkten Gehweg zu umgehen. zu 2.: Der "Harheimer Stadtweg" wird durch die Großbaustelle zum Ausbau der S6 bis zum Berkersheimer Bahnhof permanent von Lastkraftwagen und Besuchern der Sportvereine genutzt. Das Überqueren der Straße ist mit Schwierigkeiten verbunden, da Kinder dazu mit Fahrzeugen aus drei Richtungen, nämlich Abbieger aus der "Maßbornstraße" sowie Fahrzeuge aus dem "Harheimer Stadtweg", rechnen müssen. Ein Zebrastreifen oder eine andere Straßenbelagsschraffierung könnte an dieser Stelle zu einer erhöhten Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer führen und den ausgewiesenen Schulweg deutlich gefahrenloser gestalten. zu 3.: Die Sichtung der offiziell ausgewiesenen Schulwege haben Lücken offenbart, die dringend zu überprüfen sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2022, OF 96/14 Betreff: Entfernung eines Pfostens auf dem Fußgängerweg zwischen Pfarrwiese und Philipp-Schnell-Straße Wir bitten den Magistrat, einen der beiden Pfosten auf dem Fußgängerweg zwischen den Straßen Pfarrwiese und Philipp-Schnell-Straße zu entfernen, da dieser ein Verletzungsrisiko für Radfahrer darstellt. Begründung: Die beiden Pfosten, welche etwa in der Mitte dieses Fußgängerweges gelegen sind und motorisierte Fahrzeuge an der Durchfahrt hindern sollen, stellen für Radfahrer und insbesondere kleine Kinder auf dem Fahrrad ein Verletzungsrisiko dar. Uns wurden Fälle berichtet, bei denen Kinder auf dem Fahrrad mit den Pedalen an einem der Pfosten hängen blieben. Der eigentliche Zweck, nämlich die Hinderung des motorisierten Verkehrs auf diesem Weg, bleibt durch den verbleibenden Pfosten an dem auch das entsprechende Verkehrsschild angebracht ist gewährleistet. (siehe Foto und Lagebeschreibung auf der Rückseite) Quelle: Eigene Aufnahme Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2348 2022 Die Vorlage OF 96/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, SPD und BFF; 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 75/14 Betreff: Instandsetzung des Urnbergweg Wir bitten den Magistrat, den Urnbergweg, insbesondere die letzten Ausläufer, bevor dieser in den Feldweg gen Nidda mündet instand zu setzen, so dass die Anwohner trockenen Fußes ihre Häuser erreichen können. Begründung: Der Zugang zu den Häusern "Im Niederfeld" 110 - 126 ist ausschließlich über den im Anhang skizzierten Feldweg / Ausläufer des Urnbergweg möglich. Dieser befindet sich offensichtlich in einem sehr schlechten Zustand. Die hier befindlichen Gefahrenstellen (Löcher, Unebenheiten und dadurch entstehende Pfützen) wurden zwar mit Warnbaken markiert, jedoch wurde die Ursache bis dato nicht behoben. (siehe Foto und Lagebeschreibung) Quelle: Eigene Aufnahme Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 14 am 07.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 75/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 14 am 25.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 75/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 14 am 23.05.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2158 2022 Die Vorlage OF 75/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 60/14 Betreff: Mangelnde Witterungsbeständigkeit neu aufgestellter Parkbänke Wir bitten den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, wieso die zu erwartende Witterungsbeständigkeit für neu aufgestellte Parkbänke, zum Beispiel im Bereich des Spielplatzes Pfarrwiese / In den Biegen, nicht gegeben ist. Darüber hinaus bitten wir darum, nach erfolgter Prüfung den zugrunde liegenden Mangel hier und ggf. an ähnlichen Modellen, die in einem ähnlichen Zeitraum errichtet wurden, entsprechend zu beseitigen. Begründung: Die im Foto (Rückseite) dargestellte Parkbank wurde vor etwa 2 Jahren an diesem Standort errichtet und weist schon nach so kurzer Zeit entsprechende Mängel an der Lackierung auf. Dies führt dazu, dass Passanten diese Bank aus Bedenken um die Verschmutzung ihrer Kleidung nicht mehr nutzen. Diesen Mangel bitten wir zu prüfen und zu beheben. Quelle: Eigene Aufnahme Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 60/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 14 am 07.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 60/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 14 am 25.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 60/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 14 am 23.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 60/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 59/14 Betreff: Instandsetzung des Bürgersteiges "In den Biegen" im Bereich des Spielplatzes Pfarrwiese Wir bitten den Magistrat, den Bürgersteig im Verlauf der Straße "In den Biegen" an der Ecke vom Feldweg hinter der Bebauung kommend Instandsetzen zu lassen, so dass die hier durch Baumwurzeln entstandene Stolpergefahr für Fußgänger*innen beseitigt wird. Begründung: Die Pflastersteine wurden in diesem Bereich durch eine Baumwurfel an mehreren Stellen nach oben gedrückt und stellen nun eine erhebliche Stolpergefahr für Fußgänger- und Radfahrer*innen dar. Diese Gefahr bitten wir zu beseitigen. (siehe Foto und Lagebeschreibung auf der Rückseite) Quelle: Eigene Aufnahme Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1522 2022 Die Vorlage OF 59/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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