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Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung „Im Wiesengarten“ in Berkersheim

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.08.2017

Anregung Ortsbeirat

Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung „Im Wiesengarten“ in Berkersheim

Details im PARLIS OM_1909_2017
10.11.2017

Stellungnahme des Magistrats

Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim

Details im PARLIS ST_2157_2017
17.12.2017

Antrag Ortsbeirat

Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung „Im Wiesengarten“ in Berkersheim

Details im PARLIS OF_114-14_2017
15.01.2018

Anregung Ortsbeirat

Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung „Im Wiesengarten“ in Berkersheim

Details im PARLIS OM_2569_2018
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.12.2017, OF 114/14

Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Vorgang: OM 1909/17 OBR 14; ST 2157/17 Die Stellungnahme ST 2157 wird zurückgewiesen, da es sich bei der OM 1909 vom 14.08.2017 um eine neue Maßnahme (Erneuerung und Erweiterung der Bahnunterführung "Im Wiesengarten") handelt, die nicht im rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss der S6 Streckenerweiterung beinhaltet ist und daher auch nicht die Rechtsgrundlage sein kann. Der Magistrat wird somit aufgefordert, auf die Deutsche Bahn einzuwirken, dass das beabsichtigte Lärmgutachten für dieses neue Projekt, auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird.

Begründung:

Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle auf der S-Bahntrasse in Berkersheim, ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim Süd", "In den Biegen" und ganz besonders im "Südöstlichen Urnbergweg", von dem, bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger, auf ein machbares Minimum zu begrenzen!

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1909
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157
Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

18. Sitzung des OBR 14 am 15.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2569 2018 Die Vorlage OF 114/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme