Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II – wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57?
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II – wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57?
Details im PARLIS OF_161-8_2017Auskunftsersuchen
Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II – wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57?
Details im PARLIS V_457_2017Antrag Ortsbeirat
Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II – wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57?
Details im PARLIS OF_161-8_2017Auskunftsersuchen
Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II – wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57?
Details im PARLIS V_457_2017S A C H S T A N D :
Betreff: Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II - wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57? In seiner Stellungnahme ST 206 v. 07.02.2014 hat der Magistrat zuletzt über den Sachstand zur Bauruine in der Bernadottestraße 57 berichtet. Nach Auskunft des Magistrats sind die 1998 (fünf Reihenhäuser) bzw. 2004 (veränderte Ausführung) erteilten Baugenehmigungen längst verfallen. Bislang wurde lediglich ein einziger Rohbau errichtet, der seit Jahren unvollendet und unansehnlich in der Landschaft steht - verschenktes Potential für dringend benötigten Wohnungsbau, zudem in attraktiver Lage. Nach Auskunft des Magistrats, sind bauordnungsrechtliche Schritte mit dem Ziel, das Bauprojekt zu einem Abschluss zu bringen oder das Gebäude zurückzubauen, nicht möglich ohne finanzielles Risiko für die Stadt Frankfurt am Main. Zum Zeitpunkt des Berichts allerdings befand sich das Grundstück laut Mitteilung des Magistrats in der Zwangsversteigerung. Zudem hätten seit 2012 wieder Bauberatungen stattgefunden mit dem Ziel, Bauwillige für das Grundstück zu finden. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Zu welchen Ergebnissen führten die seit 2012 geführten Bauberatungsgespräche? 2. Was hat der Magistrat seit 2014 unternommen, um das Grundstück zügig für den Wohnungs- und/oder Einfamilienhausbau zurückzugewinnen und welchen Sachstand kann der Magistrat zum Gesamtvorgang berichten?