Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 72/8 Betreff: Schülerbringverkehr der Europäischen Schule belastet jetzt auch die Oberfeldstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Schulleitung und den Elternverein der Europäischen Schule (ESF) einzuwirken, damit die morgens zu Schulbeginn (etwa zwischen 07.45 und 08.30 h) wie auch am Nachmittag zum Ende des Unterrichts (gegen 15.00 h) unzumutbaren Verkehrsverhältnisse durch Schülerbringverkehr im Bereich der nordwestlichen Oberfeldstraße (Hausnummer 53 ff, Wendekreis) beendet und ausschließlich die Vorfahrtszonen im Bereich der ESF angefahren werden; 2. parallel dazu in den nächsten Wochen verstärkt mit der Stadtpolizei Verkehr Kontrollen durchzuführen; 3. parallel dazu Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, wie für die Anwohner sichergestellt werden kann, dass eine ungehinderte Befahrung der Oberfeldstraße jederzeit möglich ist und die Ein- und Ausfahrten von Garagenanlagen (z.B. Hausnummern 57, 59, 61, 116, 120) nicht zugeparkt werden. Begründung: Der Praunheimer Weg und die Heilmannstraße im Bereich Ecke Am Alten Schloß sind als Zubringerstraßen zur Europäischen Schule seit Jahren morgens und am Nachmittag regelmäßig verstopft. Eine zusätzliche Abbiegespur auf dem Praunheimer Weg auch Richtung Norden und Abpollerungen an der Ecke Heilmannstraße/Praunheimer Weg sind gute Maßnahmen gewesen, die Situation wenigstens punktuell zu verbessern. Seit 2020 kommt es jetzt vermehrt zu Schülerbringverkehr, der versucht, die ESF von Osten her zu erreichen. Dazu fahren Eltern über die Wohnstraßen Heilmannstraße und Kransberger Weg in die Oberfeldstraße, die im oberen Bereich an die Fußwege zur ESF grenzt. Im Bereich des Wendekreises und der dortigen Sackgassen stehen Fahrzeuge kreuz und quer, werden Garagen blockiert und es ertönen Hupkonzerte. Die geschilderten Umstände sind aus Sicht des Ortsbeirates für die Anwohner nicht zumutbar, zumal die stauartigen Verkehrsverhältnisse auch Handwerkerfahrten, FES und Notfallfahrzeuge beeinträchtigen. Der Ortsbeirat hat die Schulleitung und den Elternverein über das Problem informiert und seinerseits bereits um eine Reaktion gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1239 2021 Die Vorlage OF 72/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2021, OF 63/8 Betreff: Ampelanlage am Erich-Ollenhauer-Ring dauerhaft erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die vorübergehend für die Bauzeit des Heddernheimer Stegs installierte Ampelanlage auch nach der Fertigstellung des Stegs und der Inbetriebnahme des Aufzugs als zusätzliches Angebot das Nordwestzentrum zu erreichen, erhalten wird. A nstelle der vorhandenen provisorischen wird die Querung mittels einer fest verbauten Ampelanlage ermöglicht. Begründung: Bei den Vorstellungen des Neubaus für den Heddernheimer Steg wurde von Seiten des Ortsbeirats immer wieder auf die Aufzugsausfallzeiten hingewiesen. Vor Beginn der Bauarbeiten stand der Aufzug für mehrere Wochen wg. größerer Bau- und Wartungsarbeiten still. Für Mobilitätseingeschränkte Menschen war es sehr problematisch, das NWZ zu erreichen! Da von Seiten des Bauamts abgelehnt wurde, für Räder, Rollatoren und Kinderwagen einen ähnlichen Aufgang zu schaffen wie vorhanden, stehen nur Schienen zur Verfügung, die oftmals (z.B. für Pedelecs), schwer zu bewältigen sind. Hier sollte eine dauerhafte Alternative zum Aufzug geschaffen werden! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1026 2021 Die Vorlage OF 63/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 68/8 Betreff: Bänke, Mülleimer und Mülltüten für die Hundewiese an der Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße (neben der Ernst-Reuter-Schule) Bänke und Mülleimer sowie Hundekotbeutel-Spender anzubringen. 2. die Anzahl der Hundekotbeutel-Spender im Ortsbezirk 8 zu erhöhen. 3. auf die Frage einzugehen, wie viele Hundekotbeutel-Spender es derzeit im Ortsbezirk 8 gibt. Begründung: Die Hundewiese ist ein Ort des Zusammentreffens für viele Hunde, Hundehalter*innen und weitere Interessensgruppen in der Umgebung. Nichtsdestotrotz gibt es keine direkten Sitzbänke und Mülleimer auf der Wiese. Da unter den Hundebesitzern viele ältere Menschen sind, wären Sitzbänke zum Ausruhen notwendig. Oftmals ist die Wiese durch Müll beschmutzt. Dies würde durch das Anbringen einiger Mülltonnen stark reduziert werden. Die Anbringung an Hundekotbeutel-Spendern ist an einem Ort, wo so viele Hunde, wie an der Hundewiese an der Bernadottestraße, sind, essenziell für die Hygiene und weitere Sauberkeit der Wiese. (Quelle: Google Maps) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 68/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der GRÜNEN wird die Vorlage OF 68/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1294 2021 Die Vorlage OF 68/8 wird in der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße (neben der Ernst-Reuter-Schule) Bänke und Mülleimer anzubringen; 2. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße Hundekotbeutelspender anzubringen; 3. die Anzahl der Hundekotbeutel-Spender im Ortsbezirk 8 zu erhöhen. 4. auf die Frage einzugehen, wie viele Hundekotbeutelspender es derzeit im Ortsbezirk 8 gibt." Abstimmung: zu Ziffer 1.: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen zwei GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung) zu Ziffern 2., 3. und 4.: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 27/8 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Reste von NIDA vor Ort erhalten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126-134 sofort und bis auf weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung, ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126-134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 5044 v. 12.12.2019 zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die auf der Fläche In der Römerstadt 126-134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 6. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126-134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 7. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126-134 eine Baumfällvorlage zur Beschlusssfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126-134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (ca. 70 bis nach 260 n.Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z.B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum"). NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloß einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. zB. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z.B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. Solange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 47 2021 Die Vorlage OF 27/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung und als Anregung an den Magistrat ausgefertigt wird, im Betreff das Wort "Reste" durch das Wort "Bodendenkmäler" ersetzt wird und dass nach Ziffer 4 als neue Ziffer folgender Text eingefügt wird: "Die Fläche in der Römerstadt 126 - 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22(1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 631/8 Betreff: Was wird aus dem "Kran" der nie einer war? Viele kennen das Metallkonstrukt zwischen Erich-Ollenhauer-Ring und dem Walter-Schwagenscheidt-Platz noch dicht bewuchert. Entstanden ist es wohl beim Bau des Nordwestzentrums und wurde/wird gerne mit "Kran" oder "Kraneplatz" betiteluliert. Vor rund drei Jahren wurde der Grünbewuchs entfernt, da die Standsicherheit gefährdet war. Zum Vorschein kam die Tatsache, dass es sich nicht um einen Kran, sondern nur um einen Kranausleger handelt, der ziemlich unprofessionell ohne Korrosionsschutz einfach in Beton gestellt wurde. Eine langfristige Sicherheit ist so nicht gewährleistet und sieht auch sehr unschön aus. Der vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gefragt: 1. Welches Amt ist für dieses "Kunstwerk" zuständig? 2. Was ist dessen weitere Zukunft? 3. Eignet sich der Standort anstelle des "Krans" für andere Kunstwerke des öffentlichen Raums, wie wir sie vielerorts in der Nordweststadt finden, aber dort ein Schattendasein fristen, wie z.B. Hugo Uhls "Abstreichende Wildgänse", an markanter Stelle zu präsentieren? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1961 2021 Die Vorlage OF 631/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 622/8 Betreff: Straßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob im zeitlichen Zusammenhang mit der Realisierung des Neubauprojektes gemäß Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn auch eine Instandsetzung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg geplant ist und falls nicht, wann mit einer Sanierung der schadhaften Straßenabschnitte zu rechnen ist. Begründung: Die Fahrbahn in Höhe der o.g. Kreuzung ist teilweise in sehr schlechtem Zustand. Auf der stark genutzten Linksabbiegerspur aus Fahrtrichtung Nordwestzentrum Richtung Praunheim/Nordwest-Krankenhaus zum Beispiel gibt es üble "Hügellandschaften", die mit der Fahrerlenkung des Pkw oder Lkw um die Fahrzeugkontrolle ringen. Da momentan das Neubaugebiet "Stockborn" entsteht, bietet es sich an, die Straßensanierung unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahmen in Angriff zu nehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1923 2021 Die Vorlage OF 622/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 600/8 Betreff: Beleuchtung der Spielflächen auf dem "Schwarzen Platz" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, ob durch das Aufstellen von etwa vier Lichtmasten die Beleuchtung der Flächen des Fußballfeldes, des Basketballfeldes und der Skatebowl auf dem "Schwarzen Platz" (am Erich-Ollenhauer-Ring, gegenüber dem NordWestZentrum) während der Zeit von Dämmerungsbeginn bis 20.00 Uhr möglich ist. Begründung: Die oben genannten "Spielflächen" sind derzeit unbeleuchtet. Mit dem Jahreszeitlauf verkürzt sich die Tageszeit zum jeweiligen Jahresende. Nach der jeweiligen Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit setzt die Dämmerung nochmals früher ein, sodass aufgrund des fehlenden Tageslichts bereits am späten Nachmittag die Spielflächen dann nicht mehr nutzbar sind. Mit dem Aufstellen von Lichtmasten mit Beleuchtungskörpern wäre eine Nutzung auch in der Dämmerung und den frühen Abendstunden möglich. Die Beleuchtung sollte automatisch jeweils um 20.00 Uhr abgeschaltet werden. Eine denkbare Variante wären Lichtmasten mit zwei Armen, wie sie in unmittelbarer Umgebung (Verbindung von der Dillenburger Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) aufgestellt sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1858 2020 Die Vorlage OF 600/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Die Position der Lichtquellen soll so gewählt werden, dass die Anwohner nicht beeinträchtigt werden." an den Antragstext angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 602/8 Betreff: Wendeverbote in der Dillenburger Straße an der Ampelanlage Heddernheimer Landstraße und der Zu- und Abfahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie das Wenden von Fahrzeugen an der Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße und im Bereich Ende Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Dillenburger Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße verhindert werden kann. Gibt es neben dem Verkehrszeichen 272 "Verbot des Wendens" noch weitere Möglichkeiten zur Verhinderung des Wendens? Begründung: Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Strecke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring aus Richtung Oberursel versuchen Kraftfahrzeugführer den Rückstau dadurch zu umgehen, in dem sie die Spur zum Abbiegen in die Dillenburger Straße benutzen und bis zum Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße oder zur Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße fahren. Dort wenden sie und fahren auf der Dillenburger Straße in Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und nutzen die Vorfahrtsregelung. Im Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von den Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße kommt es immer wieder zu Gefahren mit den Fahrzeugen auf der Dillenburger Straße in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße bzw. NordWestZentrum. An der Ampelanlage Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße kommt es beim Wenden immer wieder zu gefährlichen Situation (insbesondere mit den FußgängInnen). Mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens 272 "Verbot des Wendens" an den Gefahrstellen wäre eine rechtliche Voraussetzung zum verhindern des Wendens gegeben. Gibt es weitere Möglichkeiten zum Unterbinden des Wendens an den oben genannten Stellen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1860 2020 Die Vorlage OF 602/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 613/8 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekanntgegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z.B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71-89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhin kommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um "wilden" Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandstentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über 1 Kubikmeter und 100 kg wären das 1.500,- EUR. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 641 2020 Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 4.: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffern 2. und 3.: SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 575/8 Betreff: Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 Vorgang: hierzu: ST 2055 v. 12.11.2018 und ST 599 v. 22.3.2019 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit Jahren weist der Ortsbeirat auf die problematischen Zustände auf den Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 hin. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Was hat der Magistrat in der Zwischenzeit unternommen und welchen neuen Sachstand kann er zu beiden Liegenschaften mitteilen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1757 2020 Die Vorlage OF 575/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2020, OF 503/7 Betreff: Verlängerung der vorgesehen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim Durch den Zuzug weiterer potentieller Fahrgäste in den Nordwesten Frankfurts und durch die begrüßenswerten Bemühungen für einen größeren Anteil des ÖPNV am Verkehrsaufkommen wird u.a. die Stadtbahnlinie U 7 an ihre Kapazitätsgrenze stoßen. Lobenswert ist die vorgesehene Wiederbelebung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof über die Schloßstraße zum Industriehof. Eine weitere Entlastung der U 7 käme zustande, wenn die Straßenbahnlinie 13 vorerst bis zur Praunheimer Brücke, perspektivisch bis "Am Stockborn", verlängert würde und die U 6 zunächst bis zum "Gewerbegebiet Praunheim" und später (optional) bis nach Steinbach fahren würde. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, - die vorgesehene Linie 13 nicht am Industriehof, sondern an der Praunheimer Brücke bzw. Am Stockborn enden zu lassen; - die Linie U 6 vom Industriehof weiter gemeinsam mit der Linie U 7 zum "Gewerbegebiet Praunheim" zu führen und ggf. die U6 nach Steinbach und die U7 ins Nordwestzentrum zu verlängern. - durch diese Maßnahmen eine bessere Taktung und einen effizienteren ÖPNV zu erreichen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6297 2020 Die Vorlage OF 503/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und 1 FARBECHTE gegen Frau Lämmer (= Ablehnung); SPD, 1 FARBECHTE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2020, OF 549/8 Betreff: Installation von Fahrradständern im Bereich Praunheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass im Bereich des Praunheimer Stegs (Nähe der Gebäude Bernadottestraße 1 bzw. 3) mehrere Fahrradständer (Fahrrad-Anlehnbügel) installiert werden. Begründung: Im oben genannten Bereich befinden sich keine Fahrradständer, an denen die Besucher des Nordwestzentrums ihre mitgeführten Fahrrader sicher abstellen können. Deshalb sollten in diesem Bereich Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell") installiert werden. Zur Zeit werden oftmals die Fahrräder an die beiden Geländer der Brücke angeschlossen. Dabei werden die Handläufe blockiert. Somit wird der barrierefreier Zugang zum Nordwestzentrum erschwert oder gar verhindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6210 2020 Die Vorlage OF 549/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Betreff: Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: Welche der nachfolgenden Varianten für einen Durchbruch des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße ist verkehrstechnisch sicher und lässt sich umsetzen? a) Ausbau des derzeit provisorischen Durchbruchs des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle, der aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten vorhanden ist. b) Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige und gleichzeitig Verlegung des Fußgängerüberweges in Richtung Bushaltestelle. Begründung: Zu a) Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer z. B. des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Gleiches gilt beispielsweise für Kraftfahrzeugführer, die vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend und in den Abzweig mit den Hausnummern 1 bis 43 fahren wollen, in dem sich unter anderem zwei Tiefgaragen befinden. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu b) Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige bei der Ausfahrt aus dem jeweiligen Abzweig erreichen. Ein Wenden innerhalb der Ernst-Kahn-Straße ist dann nicht mehr nötig. Der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) muss zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg liegt dann sehr nahe am Durchbruch. Für eine Verlegung spricht auch, dass der jetzige Fußgängerüberweg nicht rechtwinklig zur Fahrbahn bzw. zu den Bürgersteigen verläuft und sich sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße befindet. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird. Durch den schrägen Verlauf des Fußgängerüberwegs und den Mittelstreifen entsteht zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 529/8 Betreff: Regenwasserabfluss in der Halfpipe auf dem Schwarzen Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie der Regenwasserabfluss in der Halfpipe auf dem Schwarzen Platz (Erich-Ollenhauer-Ring) verbessert werden kann. Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass das Regenwasser in der Halfpipe längere Zeit nicht abläuft und somit die Freizeit- / Sportanlage nicht genutzt werden kann. Es wurde die telefonische Auskunft gegeben, dass der Abfluss (Siebgröße) falsch dimensioniert wurde. Das Sieb wird einmal pro Woche gereinigt und gelegentlich musste das Regenwasser auch schon abgesaugt werden. Es stellt sich die Frage, welche Gründe einer grundlegenden Behebung des Problems entgegenstehen. Wie hoch sind die Kosten? Ferner wird gefragt, ob der Mitarbeiter, der derzeit einmal wöchentlich die Halfpipe kontrolliert, zukünftig bei Bedarf (jeweils unmittelbar nach einer Regenphase) das Ablaufsieb reinigen könnte. Somit könnte die Ausfallzeit der Halfpipe verkürzt werden und ggf. würde eine zu große Regenanwasseransammlung und damit eine nötiges Abpumpen verhindert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1633 2020 Die Vorlage OF 529/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Betreff: Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: a) Wie lange ist die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße aufgrund der Reparaturarbeiten noch gesperrt? b) Kann der provisorische Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle aufgrund der Bauarbeiten dauerhaft erhalten bleiben? c) Kann ein Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige geschaffen werden und der Fußgängerüberweg in Richtung Bushaltestelle verlegt werden? Begründung: Zu a) Die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße ist Teil des Schulweges für Kinder aus dem Bereich der Hausnummern 1 bis 45 zur Römerstadtschule. Sie wurde im Herbst/Winter 2019 wegen Reparaturarbeiten gesperrt. Gelegentlich wird auch an der Brücke gearbeitet. Jedoch erscheint die Dauer der Reparaturarbeiten sehr lang und die baldige Benutzung der Brücke für einen sicheren Übergang über die Ernst-Kahn-Straße wird von den Schulkindern herbei gesehnt. Zu b) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu c) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige erreichen. Gleichzeitig sollte der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg verläuft nicht rechtwinklig zur Fahrbahn und liegt sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird und wegen dem schrägen Verlauf zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 531/8 Betreff: Lärmschutz für den Walter-Schwagenscheidt-Platz Anwohner des Hauses Bernadottestraße 12 beschweren sich seit geraumer Zeit über allabendlichen Lärm, in der warmen Jahreszeit auch bis nachts, welcher durch mit größeren Vorräten an Alkoholika versorgte Gruppen hervorgerufen werde. Ansprachen, mit dem Ziel sich leiser zu verhalten, werden teils harsch zurückgewiesen und führen regelmäßig zu keiner Verhaltensänderung. Dies vorausgeschickt, bitte der Ortsbeirat den Magistrat um Prüfung und Darstellung, wie dieser ruhestörende Lärm unterbunden, oder zumindest deutlich gemindert werden kann. Seitens des Ortsbeirates sind beispielsweise die Reduzierung und/oder Standortänderung der Parkbänke, geräuschreduzierender Bewuchs (Hecken) entlang der Bänke, oder Holzelementen vorstellbar. Ebenso wird gebeten den Bereich in den Abend-/Nachtstunden stärker zu kontrollieren. Insgesamt ist der Ortsbeirat weiteren Ideen gegenüber aufgeschlossen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1640 2020 Die Vorlage OF 531/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE., (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 518/8 Betreff: Reparatur Aufzug Heddernheimer Steg Der Aufzug am Heddernheimer Steg ist seit dem 24.11.2019 aufgrund eines Feuerwehreinsatzes wegen eingeschlossener Personen bis heute (09.01.2020 = Zeitpunkt der Antragstellung) nicht nutzbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen und zu berichten: 1. Wie lange wird der Aufzug am Heddernheimer Steg nicht nutzbar sein? 2. Wie kann sichergestellt werden, dass der Aufzug in Zukunft nicht mehr so lange (bislang mehr als sechs Wochen) ausfällt? 3. Wie könnte ein zusätzliches Angebot eine so lange Behinderung des Zugangs von Heddernheim zum Nordwestzentrum ausschließen? Z.B. eine Rampe, ein zweiter Aufzug oder eine Bedarfsfußgängerampel in unmittelbarer Nähe des Heddernheimer Stegs? Begründung: Der Aufzug am Heddernheimer Steg ist eine wichtige Alternative zum Treppenaufgang. Ein Ausfall des Aufzuges ist nicht hinnehmbar, insbesondere nicht, wenn er über eine so lange Zeit andauert. Mit einem Ausfall ist der Zugang zum Bereich des Nordwestzentrums für einen Großteil der Bewohner des Stadtteils Heddernheim eingeschränkt. Im Einkaufszentrum befinden sich neben Läden auch Arztpraxen, Bücherei, Schwimmbad, Kindergarten und andere soziale Einrichtungen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass ein Ausfall vermieden wird. Aus diesem Grund ist eine weitere Zugangsmöglichkeit zum Treppenaufgang nötig. Diese Alternative könnte eine behindertengerechte Rampe sein. Ferner könnte mit einem zweiten Aufzug eine Ausfallzeit überbrückt werden. Eine dritte Alternative wäre eine bedarfsgesteuerte Fußgängerampelanlage über den Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung zwischen dem Heddernheimer Steg und der Tankstelle. Eine Stelle wäre unmittelbar nach der Einfahrt in die Parkbucht. Damit könnten die Fußgänger an die gegenüberliegende Rampe gelangen, die in der Vergangenheit von den Fahrzeugen der Polizei genutzt wurden. In diesem Fall müsste mit dem Betreiber des Nordwestzentrums hinsichtlich einer bedarfsgesteuerten Beleuchtung verhandelt werden. Ein zweiter Standort für eine bedarfsorientierte Ampelanlage wäre in Höhe der Ausfahrt von der Bushaltestelle im Nordwestzentrum auf den Erich-Ollenhauer-Ring. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5666 2020 Die Vorlage OF 518/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. Buchstabe a) entfällt 2. Buchstabe b) und Buchstabe c) in der vorgelegten Fassung beschlossen wird. Abstimmung: zu 1. und Buchstabe b): Einstimmige Annahme zu Buchstabe c) SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2019, OF 524/8 Betreff: Bürgersteig in der Bernadottestraße sanieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß in der Bernadottestraße zwischen Haus Nummer 66 und Haus Nummer 78 der Bürgersteig schnellstmöglich saniert wird. Begründung: Dieser Abschnitt des Gehwegs ist durch Witterungsschäden und Wurzelwerk in einem gefährlichen Zustand. Für Rollstuhlfahrer, Rollatorennutzer, Gehbehinderte sowie Kinderwägen wird das Passieren dieser Strecke zu einem waghalsigen Abenteuer. Eine zeitnahe Instandsetzung ist dringend geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5670 2020 Die Vorlage OF 524/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 495/8 Betreff: Schutz vor asbesthaltigen Substanzen beim Abriss der Gebäude "Am Stockborn 1-7" (Bebauungsplan 861 - Nördlich am Stockborn) Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat hat der Magistratsvorlage M 107 zum Bebauungsplan 861 "Nördlich am Stockborn" zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde der Ortsbeirat von Anwohnern darüber informiert, dass die derzeit auf dem Gelände stehenden Gebäude asbestverseucht seien und sie beim Abriss der Gebäude durch den asbesthaltigem Staub gesundheitliche Schäden befürchten. Sie fordern daher, dass die mit dem Abriss beauftragten Firmen dafür Sorgen zutragen hätten, dass die Anwohner beim Abbruch der Gebäude Am Stockborn 1-7 vor asbesthaltigem Staub geschützt werden. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dafür zu sorgen, dass die mit dem Abriss der Gebäude "Am Stockborn 1- 7" beauftragten Firmen sicherstellen müssen, dass die Anwohner vor asbesthaltigem Staub geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 495/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 477/8 Betreff: Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor etwa knapp drei Jahren wurde der Ortsbeirat gefragt, ob er den Spielplatz "Am Forum" für einen, auf die Zeit der Sanierung des Kinderzentrums begrenzten, Zeitraum als Ausweichquartier für die KiTa 37 zur Verfügung stellt. Der Ortsbeirat entschied positiv und verzichtete, bis heute Initiativen zur Aufwertung des Spielplatzes im Forum zur ergreifen. Der Spielplatz "Am Forum" ist mittlerweile kaum noch als solchiger zu bezeichnen. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann werden uns die Pläne vorgestellt? 2. Wann soll mit der Sanierung begonnen werden? Das gleiche gilt für das Kinderzentrum in der Bernadottestraße 35. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1413 2019 Die Vorlage OF 477/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 458/8 Betreff: Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53 Im Vorgarten vom Grundstück Am Alten Schloß 53 befinden sich zwei Geräte, die verglichen mit Abbildungen in Verkaufsprospekten darauf hindeuten, dass es sich um Wärmetauscher für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe handelt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen zu bitten: - Handelt es sich dabei um technische Anlagen und ist die Nutzung des Vorgartens für solche Anlagen nach der Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt am Main erlaubt, ohne dass es einer Genehmigung bedarf? - Ist die Aufstellung dieser Anlage genehmigt worden? - Ist die Nutzung des Vorgartens durch solche Anlagen genehmigungsfähig? - Falls die Nutzung des Vorgartens in dieser Weise verboten ist, oder nicht genehmigungsfähig ist, oder nicht genehmigt wurde, werden Maßnahmen zur Beseitigung der Anlagen unternommen? Begründung: Auf dem Grundstück Am Alten Schloß 53 wurde ein Neubau errichtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1368 2019 Die Vorlage OF 458/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, LINKE. und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 381/7 Betreff: Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat alle Vorbereitungen zu treffen (wie z. B. Planung, Grundstückserwerb, Baurecht), um nach dem Verlassen der Europäischen Schule des jetzigen Standortes am Praunheimer Weg die Untertunnelung der Liegenschaft durchzuführen, bevor das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Sämtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Entlastungsstraße von Praunheim bis zur Dillenburger Straße und Erich-Ollenhauer-Ring sinnvoll ist. Durch die Abwägung mit den Kosten des Tunnels unter dem Hauptgebäude und dem Schulbetrieb wurde das Vorhaben zurückgestellt. Das Wachstum der Stadt zeigt, dass die Notwendigkeit der Praunheimer Umfahrung wachsen wird. Aktuell wird über einen notwendigen Umzug der Europäischen Schule diskutiert. Es wird nach einem passenden Areal gesucht. Nach Ansicht des Ortsbeirates soll der Magistrat sich darauf vorbereiten, in dem Zeitfenster zwischen bisheriger Nutzung und künftiger Nutzung den Rohbau des Tunnels durchzuführen. Die weiteren Baumaßnahmen der Ortsumfahrung sollten entsprechend abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4872 2019 Die Vorlage OF 381/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 456/8 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann und - die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden. - ob die Aussagen der ST 607 vom 17.03.2017 zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg auch für die Zu- und Abfahrten gelten müsste. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahnstation Ginnheimer Wäldchen bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahnstation Römerstadt, mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu ST 1838 vom 17.09.2018. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 % Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach ST 607 vom 17.03.2017 vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Antragstellers). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4912 2019 Die Vorlage OF 456/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Abblehung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 432/8 Betreff: Freihalten der E-Ladesäulen auf dem Parkplatz am Erich-Ollenhauer-Ring Vorgang: ST 1257/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wie häufig hat der Magistrat den Parkplatz seit der Ortsbeiratsanregung vom April 2017 kontrolliert? 2. In wie vielen Fällen konnte in diesem Zeitraum gegen Falschparker in den für Elektrofahrzeuge reservierten Bereichen am Parkplatz Erich-Ollenhauer-Ring eingeschritten werden, gegliedert nach Ordnungswidrigkeitsanzeigen und Abschleppungen? Begründung: Die Stellplätze vor den Elektroladesäulen werden immer noch regelmäßig zugeparkt und können somit nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1257 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1259 2019 Die Vorlage OF 432/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 427/8 Betreff: Rankgerüst am Walter-Schwagenscheidt-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob durch entsprechende Bepflanzung das Rankgerüst auf dem Walter-Schwagenscheidt-Platz (in der Nähe der Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring) wieder begrünt werden kann. Begründung: Auch in diesem Jahr (wie schon einige Jahre zuvor) wurde an dem Rankgerüst keine Bepflanzung vorgenommen. In der Mitte des Gerüstes befindet sich Müll, der das Pflanzenwachstum behindert. Es ist wünschenswert, dass das Gerüst nicht öde in der Gegend herumsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1257 2019 Die Vorlage OF 427/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 425/8 Betreff: Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass die abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzungen in den Ausfahrtbereichen aus der Tiefgarage des Nordwest-Zentrums durch einheitlich hohe Sichtzeichen ersetzt werden. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie viele der in B 215 vom 23.07.2018 unter der Überschrift "Unfallhäufigkeitsgeschehen (UHS) 15-1-10 Rosa-Luxemburg-Straße / Ausfahrt NW-Zentrum" aufgeführten Unfälle in den beiden Zeitabschnitten (01.05.2013 bis 30.11.2014 sowie 01.05.2016 bis 30.11.2017) jeweils auf den Ausfahrtbereich des NW-Zentrums entfallen. In B 98 vom 21.03.2014 wird ausgeführt, dass die Untersuchung des Unfallschwerpunktes Erich-Ollenhauer-Ring/Nidacorso noch nicht abgeschlossen wurde und dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielten. Hierzu wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob mit der Darstellung in B 215 die Untersuchung des Unfallschwerpunktes abgeschlossen ist und welche weiteren Maßnahmen ergriffen wurden, die zu einer Verringerung der Unfallgeschehen führten. Begründung: Zu Erneuerung der Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung: Mit OM 3354 hat der Ortsbeirat 8 um die Erneuerung der abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring gebeten. Mit ST 1839 vom 17.09.2018 wurde der Ersatz zugesagt. Im nördlichen Ausfahrtbereich (Nähe Hammerskjöldring) sind einige Sichtzeichen (immer noch oder schon wieder) abgefahren. In diesem Bereich waren / sind ausschließlich kleine Sichtzeichen angebracht. Im westlichen Ausfahrtbereich (Nähe Bernadottestraße) sind sowohl kleine als auch höhere Sichtzeichen angebracht. Insbesondere von den kleinen Sichtzeichen sind einige abgefahren worden. Im südlichen Ausfahrtbereich (Nähe Ernst-Kahn-Straße / Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts) sind nur hohe Sichtzeichen installiert, von denen keine abgefahren wurden. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, dass einheitliche und nur hohe Sichtzeichen das Überfahren der Straßenbegrenzung verhindert. Für diese Forderung spricht auch die Tatsache, dass im Bereich der Auffahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) auf den Erich-Ollenhauer-Ring (in Höhe der Berufsfeuerwehr) ebenfalls hohe Sichtzeichen installiert sind. Diese Fahrstreifenbegrenzungen wurden bisher nicht überfahren. Zu B 215 vom 23.07.2018 und B 98 vom 21.03.2014: Es ist erfreuliche, dass sich die Anzahl der Unfallgeschehen von dem einen zu dem anderen der beiden genannten Zeiträume um 81 Prozent verringert hat. Es besteht der Wunsch zu wissen, wie viele der jeweiligen Unfälle sich auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums beziehen und wie viele Unfallgeschehen im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße sich ereignet haben. Ferner würde der Ortsbeirat gerne wissen, welche Maßnahmen zu der rapiden Senkung der Unfallgeschehen beigetragen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4595 2019 Die Vorlage OF 425/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 410/8 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit "Am Alten Schloß" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsregelung "Radfahren gegen die Einbahnstraße" in der Straße "Am Alten Schloß" aufzuheben und Verkehrskontrollen zu veranlassen. Begründung: Die Straße "Am Alten Schloß" ist eine sehr schmale Wohnstraße. Dort kommt es immer wieder zu kritischen Begegnungen von PKW und entgegenkommenden Radfahrern. Die Anwohner beklagen zudem, dass an den parkenden Fahrzeugen ständig Außenspiegel abgefahren werden und die Verursacher nicht zu ermitteln sind. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und zum Schutz der Autos der Anwohner ist eine Be-endigung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße dringend geboten. Eine Verkehrskontrolle in der ersten Zeit nach der Änderung ist wünschenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 410/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2019, OF 385/8 Betreff: Wendehammer vor Bernadottestraße 14 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass der sehr enge Wendehammer vor dem Gebäude Bernadottestraße 14 durch die Stadtpolizei in Abständen kontrolliert wird, damit das Parken in diesem Bereich unterbunden wird. Begründung: Der Wendehammer vor Gebäude Bernadottestraße 14 ist sehr eng. In diesem Bereich werden immer wieder Fahrzeuge über längere Zeit abgestellt. Durch die abgestellten Fahrzeuge wird zum Teil die Zufahrt zur Tiefgarage mit der Bezeichnung 8d zumindest eingeschränkt. Die Nutzung der Mietsache Tiefgaragenstellplatz wird damit für die Mieter behindert bzw. eingeschränkt. Von dem Wendehammer geht die Zufahrt zu den Häusern Bernadottestraße 16 bis 28 und der Weg zu den Häusern 30 bis 32 sowie 42 bis 44 ab. Mit den abgestellten Fahrzeugen wird auch die Nutzung des erstgenannten Weges eingeschränkt, sodass Rettungsfahrzeuge (Krankenwagen, Feuerwehr) in Bedarfsfall behindert werden. Die direkte Nutzung des anderen Weges (z.B. durch Rollstuhlfahrer) wird ebenfalls eingeschränkt. Neben dem engen Wendehammer ist die Zufahrtsstraße von der Durchgangsstraße Bernadottestraße zum Wendehammer sehr beengt. Ferner zweigen noch Zufahrten zu weiteren zwei Tiefgaragen von dieser Straße ab. Wegen der engen Straßenverhältnisse (zum Teil nur eine Fahrspur für beide Richtungen) und der größeren Straßennutzung wird der Wendehammer zum Ausweichen benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4184 2019 Die Vorlage OF 385/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 378/8 Betreff: Zur Sicherheit auf dem Radweg um den Ollenhauer-Ring: Straßenüberquerungen farblich markieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der vorhandene Fahrradweg um den Erich-Ollenhauer-Ring um das Nordwestzentrum wird bei den abzweigenden Straßen eindeutlich farblich abgesetzt markiert. Begründung: Die vorhandenen weißen Straßenbegrenzungen und Hinweise, wie auch die Baken reichen nicht aus, um ein höheres Sicherheitsgefühl bei den dort Radfahrenden zu erzeugen. Außerdem ist der Ollenhauer-Ring anerkannter Unfallschwerpunkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 378/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 378/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 369/8 Betreff: Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7 Auf dem Grundstück Am Stockborn 1 - 7 wurden am 06.11.2018 begonnen, die Bäume zu fällen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob 1. eine gültige Baumfällgenehmigung vorliegt, 2. die evtl. gültige Baumfällgenehmigung unter Vorbehalt steht, 3. die vorliegenden Baumgutachten nicht einer Baumfällgenehmigung entgegenstehen, 4. die Tatsache, dass der Bebauungsplan noch nicht geändert ist, einer Baumfällgenehmigung entgegen steht, 5. die Beschlüsse des Ortsbeirats hinsichtlich des Baumbestands (u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017) nicht berücksichtigt werden sollen und 6. der Magistrat gegenüber dem Investor oder dem Veranlasser der Baumfällungen Maßnahmen ergreift (wenn ja, welche), falls keine gültige Genehmigung vorliegt. Begründung: Die ab dem 06.11.2018 gefällten Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung. Einem Anwohner wurde in einem Telefongespräch mitgeteilt, dass seit mehr als einem Jahr eine Genehmigung für die Fällung der Bäume vorliege. Es konnte aber keine Auskunft von Seiten der Stadt Frankfurt in dem Telefongespräch gegeben werden, ob die Genehmigung unter einem Vorbehalt stehe. Eine Baumfällgenehmigung kommt in Hinblick auf bereits vorliegende Gutachten nur zur Ermöglichung einer öffentlich-rechtlich zulässigen Bebauung des Grundstücks in Betracht, denn bis auf einen Baum sind alle absolut gesund. Für das Grundstück kann es aber derzeit keine Baugenehmigung geben, weil der Bebauungsplan noch nicht geändert wurde. Allenfalls kann es eine Abbruchgenehmigung geben. Für eine Abbruchgenehmigung kann aber nicht die Fällung von 31 Bäumen erteilt worden sein. Für den Abbruch der Gebäude dürfte wahrscheinlich kein einziger Baum zu fällen sein. Falls doch, kann ein solches Erfordernis nur in Bezug auf einige wenige Bäume bestehen. Der Ortsbeirat 8 hat mehrfach die Anregung beschlossen (siehe u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017), dass der Baumbestand auf diesem Grundstück weitestgehend erhalten und die Bebauungsplanung entsprechend angepasst werden soll. Die jetzt begonnenen Fällungen stehen den Anregungen des Ortsbeirats entgegen. Es entsteht der Eindruck, dass der Investor mit dem Vorgehen Fakten schaffen will bzw. Fakten schafft, damit das Argument der Baumerhaltung im politischen Prozess des Bebauungsplanverfahrens nicht mehr beachtet werden muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1074 2018 Die Vorlage OF 369/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. bis 5. der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 6. der Vorlage: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 376/8 Betreff: Mülleimer und Sitzbank für den Buswarteplatz im Erich-Ollenhauer-Ring (Linie 29) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Wartehaltestelle der Buslinie 29 im ErichOllenhauer-Ring (zwischen Parkplatz und Zufahrt Dillenburger Straße) mit einem Papierkorb und einer kleinen Sitzbank ausgestattet wird. Begründung: Die Grünfläche zwischen der Fußgängerunterführung und der Pausenbucht der Linie 29 ist vollkommen mit Müll bedeckt, vor allem Reste von Lebensmittelverpackungen und achtlos weggeworfene Coffee-to-Go-Becher verschmutzen dieses Straßenbegleitgrün. Busfahrerinnen und Busfahrer haben keine Möglichkeit, solchen Müll in ihrer Pause zu entsorgen oder in ihrer Fahrerkabine zu transportieren. Eine Sitzbank an der genannten Stelle dient besonders in der warmen Jahreszeit der Pausen-Erholung, da man den Busfahrern ermöglichen sollte, ihre Pausen nicht immer nur in der Fahrerkabine ihres Busses verbringen zu müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4035 2018 Die Vorlage OF 376/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2018, OF 373/8 Betreff: Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus? Vorgang: ST 1093/07; ST 167/10; ST 1087/11; ST 206/14; ST 1651/17; ST 1980/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Vor mittlerweile zwei Jahrzehnten wurde für die o.a. Liegenschaft Bernadottestraße 57 sowie 57 ad eine Baugenehmigung für die Errichtung von fünf Reihenhäusern mit je zwei Vollgeschossen sowie eine Tiefgarage erteilt. Nur zwei der fünf Reihenhäuser wurden anschließend im Rohbau errichtet, für die übrigen Bauvorhaben wurde lediglich die Baugrube ausgehoben. Weitere Baumaßnahmen haben seitdem nicht stattgefunden, die Baugenehmigung ist längst erloschen und die Liegenschaft zwischenzeitlich extrem verwildert, was immer wieder Gegenstand der Beratungen im Ortsbeirat gewesen ist und zu verschiedenen Anfragen an den Magistrat geführt hat, wann eine Fortsetzung der Baumaßnahmen oder eine Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im Interesse des Wohnungsbaus stattfindet. Benachbart zu der Liegenschaft ist der Spielplatz Im Weimel 12 - kein schönes Bild für Kinder und eine ständige Gefahrenquelle, findet der Ortsbeirat und weist die "Lagerfeuerromantik" in der ST 1980 zurück, die in den geradezu schönmalerischen Sätzen der Verwaltung zu Ziffer 3 und 4 enthalten ist: "Der Bauzaun ist mit der Vegetation fest verwachsen". Anwohner, die mit ihren Gartengrundstücken angrenzen, speziell der Häuser Im Weimel 16ff, beklagen den Zustand der Liegenschaft, der ein Vermieten und Verkaufen der angrenzenden Häuser/Wohnungen erschwert. In mindestens einem Fall im Weimel ist es sogar zu einem Abrutschen von Grundstücksteilen gekommen, was nicht verwundert, hat der Magistrat doch selbst bereits festgestellt, dass die Baugrube seinerzeit "nicht sicher verbaut" worden ist (ST 167). Die Stellungnahmen des Magistrates haben immer wieder auf eine fehlende Handhabe gegen den Bauherrn hingewiesen und darauf, dass von dem Grundstück keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Zwischenzeitlich liegen dem Ortsbeirat Informationen vor, dass der Bauherr selbst nicht der Grundstückseigentümer ist, sondern er nur Erbpachtnehmer der Stiftung Waisenhaus ist. Zum Leitbild dieser öffentlich milden Stiftung gehört u.a. das Bekenntnis: "Verantwortlicher Umgang mit den anvertrauten finanziellen Mitteln ist für uns selbstverständlich". In der ST 206 teilt der Magistrat mit, dass von einer "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Eigentümers", gemeint ist wohl der Bauherr, "nicht ausgegangen werden kann", da sich die Liegenschaft in der Zwangsversteigerung befinde. Es stellt sich folglich die Frage, ob die Stiftung Waisenhaus überhaupt regelmäßige Pachtzahlungen erhalten und mit allen ihr auch juristisch zur Verfügung stehenden Mitteln versucht hat, den Erbpachtvertrag zu lösen und das Erbbaurecht in andere Hände zu geben. Da die Stadt Frankfurt nach dem Hessischen Stiftungsgesetz die Aufsichtsbefugnis für die Stiftung Waisenhaus besitzt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Weshalb wurde dem Ortsbeirat in den vorbezeichneten Stellungnahmen die Information vorenthalten, dass das Grundstück Bernadottestraße 57 einer für gemeinhin als "stadtnah" bezeichneten öffentlich milden Stiftung gehört? 2. Ist dem Magistrat bekannt, ob der Erbpachtnehmer der Liegenschaft Bernadottestraße 57 -im Interesse des Stiftungsvermögens und Stiftungszwecks - einer ordnungsgemäßen Erfüllung der sich aus dem Erbbaurechtsinhalt ergebenden Verpflichtungen nachgekommen ist? 3. Welche Schritte hat die Stiftung Waisenhaus nach Kenntnis des Magistrats unternommen und unternimmt sie aktuell, um das Erbbaurecht an einen anderen Eigentümer zu vergeben mit dem Ziel, das Grundstück zügig für seriöse Wohnbauzwecke frei zu bekommen? 4. Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen für die Stiftung Waisenhaus und was unternimmt die Stiftung nach Kenntnis des Magistrats ggf., damit keine Gefahren und Beschädigungen anderer Grundstücke von dieser Liegenschaft ausgehen? 5. Welche Schritte hin zu einer Fortsetzung der Bautätigkeit hat seinerseits der Magistrat seit 2014 unternommen, als er davon ausgegangen ist, "dass sich in naher Zukunft Bauwillige für das Grundstück finden lassen"? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2007, ST 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2010, ST 167 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 206 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1076 2018 Die Vorlage OF 373/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 348/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten folgendes zu beschließen: Der Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 7. August 2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte überarbeitet werden: 1. Die für den Bebauungsplan genannten der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20. April 2017 (OA 140) sollen bezüglich der weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, mit drei Vorsprüngen an der Straßenfront und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Statt einem allgemeinen Wohngebiet (WA) wird ein reines Wohngebiet (WR) vorgesehen, in dem allenfalls eine Ausnahme für einen Läden mit maximal 80qm zugelassen wird. 5. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Ortsbeiratsanregung 2017 140 verwiesen und die Ortsbeiratsanregungen OA 2012 170 und OA 2016 713 in Erinnerung verwiesen. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und - ent-spricht, entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf - auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Magistratsbericht B 2016 240 zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungpläne Nr. 889 (Sandelmühle), 803 Ä6 (Riedberg-Niederurseler Hang) und 894 (Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 qm sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Herrstraße bestens versorgt. [Allenfalls ein kleiner Laden, der Anwohner (z.B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, könnte zugelassen werden.] Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 316 2018 a) Die Vorlage OF 348/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. Der Vorlage folgende Fassung erhält: "Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140 enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen." b) Ziffer 2, 3 und 5 werden in der vorgelgten Fassung beschlossen c) Ziffer 4. Der Vorlage wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu a) und b) Einstimmige Annahme zu c) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER (= Zustimmung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2018, OF 302/7 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie entsprechend dem unten geschilderten Verlauf sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente-West hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, "Am Seegewann" und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn sollte geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in ost-west und west-ost Richtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unhabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen die Niederlassung von Continental zu vergrößern und das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen Eine Anbindung der Linie an das S-Bahnnetz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim, als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, Am Seegewann und Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continentalwerk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2018, OF 297/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 298 2018 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 302/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Straßenbahnlinie" und "entsprechend" die Worte "auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems" als Klammerzusatz eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 336/8 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße, der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeete anzulegen, und zwar in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 336/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3810 2018 Die Vorlage OF 336/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie Curie Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße, der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeete in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie Curie Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 297/7 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, für den Frankfurter Nordwesten eine neue Straßenbahnlinie zu planen. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, "Am Seegewann" und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn sollte geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in ost-west und west-ost Richtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unhabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen die Niederlassung von Continental zu vergrößern und das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen Eine Anbindung der Linie an das S-Bahnnetz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim, als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, Am Seegewann und Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continentalwerk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2018, OF 302/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 298 2018 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 302/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Straßenbahnlinie" und "entsprechend" die Worte "auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems" als Klammerzusatz eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 340/8 Betreff: Regenwassernutzung statt Regenwasserableitung - Bebau-ungsplan 861 "Nördlich Am Stockborn" Aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse kann man dass Regenwasser vor Ort nicht versickern lassen. Stattdessen wird es in den öffentlichen Regenwasserkanal und in den Steinbach abgeleitet. Linderung bringt da nur die Verdunstung auf der vorgeschriebenen extensiven Dachbegrünung der Flachdächer. So steht es in der Begründung zum Bebauungsplan 861. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgender Frage gebeten: Inwiefern hat man sich mit der Möglichkeit beschäftigt, das anfallende Regenwasser in Zisternen zu sammeln und vor Ort zu nutzen. Als Beispiele sind da zu nennen die Grünflächenbewässerung und der Gebrauch für die Toilettenspülung. Begründung: Erkenntnisse zum Klimawandel, dem Hochwasserschutz und zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser sollten auch umfassend in die Realität umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 990 2018 Die Vorlage OF 340/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 325/8 Betreff: Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Wasserhäuschen, auch als Trinkhallen oder "Büdchen" bekannt, gibt es in Frankfurt am Main seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie dienten ursprünglich zum Verkauf von Mineralwasser an Arbeiter und waren nicht an die offiziellen Ladenöffnungszeiten gebunden. Die heutigen Trinkhallen haben ihre Angebotspalette erweitert: neben alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken gibt es Süßigkeiten, Zeitungen, Kaffee, Tabakprodukte und manchmal auch sonntags frische Backwaren. Die Stadt Frankfurt am Main wirbt auf ihrer Homepage mit den Wasserhäuschen. Dort ist zu lesen, sie gehörten traditionell zum Frankfurter Stadtbild und seien heute für Einheimische "mehr als nur reine Kioske". Tatsächlich tragen die "Büdchen" nicht nur zur Nahversorgung bei, sondern als Treffpunkte ermöglichen sie es, Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft die Sorgen und Freuden des Lebens zu teilen. Heute gibt es noch über 200 solcher Wasserhäuschen im ganzen Stadtgebiet. Die Büdchen-Kultur ist auch im Ortsbezirk 8 vertreten. "Büdchen" wie das "Windige Eck" in Heddernheim genießen längst Kultstatus. Gleichwohl sind diese Verkaufsstellen und Treffpunkte im Ortsbezirk auf dem Rückzug. Das gilt insbesondere für die Nordweststadt, wo die Trinkhallen in unmittelbarer Nachbarschaft der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 77 und Bernadottestraße 1 mittlerweile geschlossen und teilweise auch abgerissen sind. Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, dass die Betreiberin des Kiosks "Palaver" am Ausgang des Gerhart-Hauptmann-Rings verkauft hat und die Trinkhalle umgebaut werden soll. Gegen diesen Trend hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren die traditionsreiche "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße, direkt an der Bushaltestelle Heinrich-Kromer-Schule, zu einem beliebten Stadtteil-Treffpunkt entwickelt, der für die Nahversorgung Niederursels und für die Kommunikation der Nachbarn untereinander eine wichtige Funktion ausübt. Dennoch soll dem Betreiber kürzlich mitgeteilt worden sein, die Genehmigung für den Wirtschaftsgarten solle nicht verlängert werden. Außerdem sei die Schank- und Speisewirtschafterlaubnis für den Gastraum im Inneren des Kiosks "unrichtig", mithin also nichtig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Medien und auch beim Ortsbeirat darüber beklagt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen: welchen Stellenwert er der "Büdchen"-Kultur im Ortsbezirk zumisst; welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen im Ortsbezirk 8 derzeit noch existieren, welche Öffnungszeiten sie haben und welche ordnungs- und baurechtlichen Auflagen bestehen; welche Informationen dem Magistrat vorliegen hinsichtlich eines Weiterbetriebs des Kiosks "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139; 4. welche Lösungsmöglichkeiten er herbeiführt, um die ordnungs- und baurechtliche Betriebserlaubnis für den Wirtschaftsgarten und den Gastraum von "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße 54 zu verlängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 943 2018 Die Vorlage OF 325/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für ‚Heinrich Kiosk'" lautet; die Frage unter Ziffer 1. entfällt und das Wort "herbeiführt" durch das Wort "sieht" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 312/8 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen in Teilen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschalten wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde vom Antragsteller der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die Bereiche: a) der Wendehammer In der Römerstadt 124 / Haupteingang der Römerstadtschule, b) der Wendehammer In der Römerstadt 154, c) der Wendehammer Bernadottestraße 49 / Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9 und e) Hadrianstraße 20. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteilen mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie mit Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der ST 1382 vom 07.08.2017 (Absatz 2) wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z.B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der ST 1382 wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3453 2018 Die Vorlage OF 312/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. die Worte "In Teilen" und im ersten Satz der Begründung das Wort "südlichen" gestrichen werden und bei der Aufzählung folgende Orte angefügt werden: "f) Gerhart-Hauptmann-Ring 314, g) Gerhart-Hauptmann-Ring 100". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 302/8 Betreff: Fahrstreifenbegrenzungen im Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die in großer Zahl abgefahrenen kleinen Sichtzeichen der Fahrstreifenbegrenzungen im Erich-Ollenhauer-Ring zu ersetzen; 2. die Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring vor der Südeinfahrt des Nordwestzentrums so zu verlängern, dass eine radikal abknickende Abfahrt von der mittleren Spur in die Parkhauseinfahrt nicht mehr möglich ist. Begründung: Mit den Jahren sind die nach Änderung der Verkehrsführung im Erich-Ollenhauer-Ring angebrachten kleinen Sichtzeichen der Fahrstreifenbegrenzungen abgenutzt und zu einem Teil nicht mehr vorhanden. Auto- und Lkw-Fahrer werden beobachtet, wie sie dadurch ohne Rücksicht auf die Fahrstreifenbegrenzung die Spur wechseln, um durch schnelle Querung sämtlicher Fahrspuren bspw. von der Shell-Tankstelle direkt und ohne Umkreisung des Rings in den Hammarskjöldring einfahren zu können. Dies führt zu mitunter gefährlichen Manövern in der viel befahrenen Ringstraße. Immer wieder sind Fahrzeuge zu beobachten, die auf der mittleren Spur des Rings scharf bremsen, um gerade noch in die südliche Parkhauseinfahrt zu gelangen. Die Parkhauszufahrt ist aber über die ab der Buszufahrt im Westen des NWZ abgegrenzte innere Spur anzufahren. Es kommt immer wieder zu gefährlichen abrupten Bremsmanövern auf der mittleren Spur, weil die Parkhauszufahrt de facto - unter Querung einer durchgezogenen Linie - auch in Höhe der Ernst-Kahn-Straße noch angesteuert werden kann infolge der zu kurzen Fahrstreifenbegrenzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3354 2018 Die Vorlage OF 302/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 301/8 Betreff: Lebensmittelnahversorgung in der südlichen Nordweststadt, in Praunheim-Nord und der Siedlung Römerstadt Den Ortsbeirat haben Informationen erreicht, nach denen die beiden Supermärkte in der Bernadottestraße 41 (Nord West Markt) und Im Weimel 1 (REWE) noch in diesem Jahr schließen. Beide Märkte sind - unabhängig von der Funktion des Nordwestzentrums -wichtig zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen, kurzfristigen Bedarfs, für die südliche Nordweststadt ebenso wie für die Siedlung Römerstadt und Teile Praunheims. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Treffen diese Informationen nach Kenntnis des Magistrats zu? 2. Stimmen die Informationen, dass auf dem Grundstück Bernadottestraße 41 nach Abriß des Lebensmittelmarktes Wohnbebauung realisiert werden soll, wenn ja, in welcher Form? 3. Welche Planungen gibt es für das Grundstück Im Weimel 1 / Ecke In der Römerstadt? 4. Gab es in der Vergangenheit vom derzeitigen Betreiber des Lebensmittelmarktes im Weimel Planungen, den Markt zur Verbesserung des Angebots zu erweitern, die der Stadt Frankfurt vorgetragen wurden, wenn ja , welche? 5. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen? 6. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen und der geplanten neuen Ladeneinheit Am Stockborn 1 (Bebauungsplan Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn")? 7. Sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, für die südliche Nordweststadt, den westlichen Teil der Römerstadtsiedlung und für Praunheim-Nord eine wohnortnahe, auch für ältere Bürgerinnen und Bürger fußläufig erreichbare Versorgung mit Lebensmitteln für den täglichen Bedarf auch in Zukunft sicherzustellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 921 2018 Die Vorlage OF 301/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2018, OF 298/8 Betreff: Fragen zu Bernadottestraße 57 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu berichten, 1. ob und welche Ergebnisse aus Antwort 2. der ST 1651 vom 04.09.2017 vorliegen, 2. ob gegen das Abstellen eines abgemeldeten Pkws auf dem Grundstück (hinter dem Bauzaun) etwas unternommen werden kann, 3. ob sich der Bauzaun ausschließlich auf dem Grundstück oder (zumindest teilweise) auf öffentlicher Fläche befindet (gegenüber Bernadottestraße 49) bzw. sich auf dem Grundstück befindet, zu dem der Spielplatz (Im Weimel 12) gehört und 4. ob gegen den starken Bewuchs auf dem Gelände mit hineinragen in den Spielplatz etwas unternommen werden kann? Begründung: Zu 1. In der ST 1651 vom 04.09.2017 wurde unter Punkt 2. mitgeteilt: Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten, eine Bebauung des Areals gegen den Willen des Eigentümers durchzusetzen. Der Magistrat wird aber die Anfrage des Ortsbeirats zum Anlass nehmen, um zu prüfen, ob mit Unterstützung eines Stadtteilarchitekten eine Fortsetzung des Bauvorhabens erreicht werden kann. Zu 2. Auf dem Grundstück hinter dem Bauzaun ist ein abgemeldetes Fahrzeug (Pkw) abgestellt. Das Fahrzeug könnte zudem auch noch in die Baugrube abrutschen. Zu 3. Wenn man die Flucht der Grenzen der jeweils benachbarten Grundstücke zum Maßstab nimmt, dann erscheint es so, dass sich der Bauzaun nicht ausschließlich auf dem Grundstück Bernadottestraße 57 befindet. Zu 4. Der Bewuchs auf dem Grundstück Bernadottestraße 57 ragt in den Bereich des Spielplatzes vor dem Gebäude Im Weimel 12. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 919 2018 Die Vorlage OF 298/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2018, OF 267/8 Betreff: Anregungen und Forderungen zur M 176 Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim Vorgang: M 176/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem die M176 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, ist es notwendig, im Interesse der Bevölkerung von Niederursel und der Nordweststadt den Magistrat zu bitten, bei der vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim folgende Anregungen aufzugreifen bzw. folgende Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Damit sollen die Befürchtungen vor Ort bezüglich dieses Vorhabens zerstreut werden. Dem Ortsbeirat ist jeweils einmal im Jahr ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Anregungen und Forderungen zu geben: 1. Die Planung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sollte vor allem bezahlbares Wohnen auch bei den freifinanzierten Projekten zum Ziel haben. Dabei ist sicher zu stellen, dass auch private Investoren verpflichtet werden mindestens 30% der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg anzubieten. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollte vorbildlich eine ökologische Ausrichtung mit einer nachhaltigen Stadtentwicklung zum Ziel haben, die eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehr, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energie und der Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser zum Ziel hat. 2. Das Urselbachtal und das Steinbachtal sind von Bebauung frei zu halten und als breite Grünzonen zu erhalten. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 3. Als Beitrag zur Aufwertung der vorhandenen Stadtteile und des neuen Stadtteils ist eine Verbindung zwischen dem Grüngürtel und des Regionalparks anzustreben. 4. Bei der Planung sind Car-Sharing Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg zwischen Frankfurt und Oberursel/Bad Homburg sowie Steinbach und Eschborn vorzusehen. 5. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schulen, Kitas etc.) muß parallel mit dem Einzug der ersten Bewohner/innen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 6. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. 7. Die Verkehrsinfrastruktur sollte zukunftsorientiert geplant werden und eine Verringerung des Individualverkehrs zum Ziel habe. Sie sollte rechtzeitig vor dem Bau der ersten Wohneinheiten realisiert werden. Dies gilt auch für die Planung der Praunheimer Umfahrung, für die eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring vorzusehen ist. Das Entwicklungsgebiet sollte bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt bleiben entsprechend der Zusagen bei der Vorstellung des städtebaulichen Entwicklungsplans am 27. September 2017 erhalten und sind bei der Planung zu integrieren. 9. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 10. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält einen effektiven Lärmschutz und ist von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache mit einer Einhausung zu versehen. 11. Mit den von den Baumaßnahmen betroffenen Landwirten ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 12. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die A 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 267/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung REP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 276/8 Betreff: Wohnbebauung Am Stockborn - Sachstand Mit dem Bebauungsplan Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn" soll planungsrechtlich eine Wohnnutzung auf dem rund 7000 Quadratmeter großen Hochhaus-Areal in der Straße Am Stockborn ermöglicht werden. Der Ortsbeirat begrüßt die künftige Wohnnutzung auf diesem seit über zehn Jahren ungenutzten Gelände des früheren Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Der Ortsbeirat sieht gleichwohl weiterhin die vom Magistrat noch einmal mit ST 1733 v. 08.09.2017 bestätigte geplante Staffelung der Gebäudefront entlang der Straße "Am Stockborn" von fünf auf vier Vollgeschosse kritisch. Vor ein paar Wochen wurden auf dem Grundstück Hecken und Sträucher entfernt. Die Situation auf dem Grundstück erweckt den Anschein, dass die Baumaßnahme demnächst beginnt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen und welche weiteren Nutzungen (Gemeinbedarf, Einzelhandel usw.) sind aktuell auf der Liegenschaft geplant? 2. Was haben die Verhandlungen des Magistrats mit dem zukünftigen Bauherrn ergeben, damit laut ST 1733, "trotz der wirtschaftlich gravierenden Vorbelastung des Grundstücks, eine Realisierung von 30% der Bruttogrundfläche im geförderten Wohnungsbau entsprechend der städtischen Beschlusslage" sichergestellt werden kann? 3. Wann ist mit einem Beginn und wann ist mit einem Abschluss der Baumaßnahmen zu rechnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 827 2018 Die Vorlage OF 276/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 235/8 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Maßnahme der Investitionsliste 2 (grundsätzliche Absichtserklärung für Maßnahmen künftiger Planaufstellungen) hier: Anlage eines Zweirichtungsradweges um den Erich-Ollenhauer-Ring (NWZ) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die fertige Planung dieses Fahrradweges wird aus der Investitionsliste 2 in den aktuellen Haushaltsplan 2018 überführt und umgesetzt, ggf mit aktuellen Nachbesserungen. Der damalige Kostenrahmen belief sich auf ca. 2 Millionen Euro. Deckungsvorschlag: Das Fest zur Eröffnung der Frankfurter Altstadt kann auch in kleinerem Rahmen stattfindenden (und nicht 1,5 Millionen Euro kosten) Begründung: Auch Verkehrsdezernent Oesterling sprach vor kurzem davon, dass das Radverkehrsnetz besonders im Frankfurter Norden einen Ausbau nötig hätte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2017, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 226/8 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt , zu prüfen und zu berichten, ob eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges möglich ist. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße und die Bernadottestraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Metern, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Millionen Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die Erschließungsstraße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes (siehe Abbildung) und/oder des Bereiches zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa 6 Metern liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan (Beispiel für eine Untertunnelung des Schulhofes zwischen Schulgebäude und Turnhalle der Europäischen Schule Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.04.2018, B 108 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2293, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 221/8 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, wie 1. in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße 2. am Übergang U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und der Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt 1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt 2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in Richtung Mertonviertel und Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.) benutzen. Zu Punkt 1. Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in Richtung Heddernheim / Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage) verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große LKW (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch PKW von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden LKW-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahnstation) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Der Streckenabschnitt zwischen Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die Radfahrer dem LKW-Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer auf der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr jeweils nur in eine Richtung) vor dem LKW-Verkehr geschützt werden, während auf dem schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z.B. Radfahrspuren) geboten wird. Zu Punkt 2. Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen. Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach Heddernheim (z.B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils nächsten Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt 3. Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen benutzt. Er ist u.a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein solcher Weg eine Mindestbreite von über 2 Metern aufweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2472 2017 Die Vorlage OF 221/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 226/8 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim, 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges zu untersuchen und vorzustellen. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße und die Bernadottestraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Meter, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Mio. Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die (Erschließungs-) Straße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes (siehe Abbildung auf der Rückseite) und/oder der Bereich zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa -6 m liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan (Beispiel für eine Tunnelführung des Schulhofes zwischen Schulgebäude und Turnhalle der Europäischen Schule Frankfurt) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 207 2017 Die Vorlage OF 226/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges möglich ist." Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 229/7 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim - östlich Praunheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, eine kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges zu untersuchen und vorzustellen, als die bisherige Planung darstellt. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Meter, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Mio. Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die (Erschließungs-) Straße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes und/oder der Bereich zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa -6 m liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Beispiel: Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan, Ergänzungen: Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 229/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2672 2018 Die Vorlage OF 229/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, REP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 221/7 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, im Zuge der weiteren Planungen folgenden Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der A 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass dieses bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahnhaltepunkt, U6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der A 5, z.B. in Höhe des RastplatzesTaunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Str. abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer P+R-Anlage ist sicher zu stellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. . Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt u.a. eine Klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Car-Sharing Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellwege (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zur berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten BewohnerInnen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Groß-Investoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europa-Viertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicher zu stellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 % der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die A 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Parteien: SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2017, OF 217/8 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, die M 186 zunächst zurück zu stellen. 2. den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob neben den in der B 267 vom 18.08.2017 genannten Varianten II und III für einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang zum Heddernheimer Steg folgende weitere Variante (Variante IV) möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend und über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. 3. Der Ortsbeirat wird nach dem Ergebnis der Prüfung zu Punkt 2. entscheiden, welche der möglichen Varianten er bevorzugt. 4. Der Ortsbeirat bittet dann darum, die unter Punkt 3. bevorzugte Variante in die M 186 mit auf zunehmen. Begründung: Zu Punkt 1. Mit OA 68 2016 vom 06.10.2016 hat der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung um Beschlussfassung gebeten, dass nach dem Neubau des Heddernheimer Stegs unter anderem - eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum ständig zur Verfügung steht und - die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe abgelehnt und der Magistrat stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten wird. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.11.2016 entsprechendes beschlossen (Beschlussausfertigung § 771 vom 17.11.2016 - Punkte 1. und 2.) In der B 267 vom 18.08.2017 werden für eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung die Varianten II und III zur Auswahl gestellt und in der Ortsbeiratssitzung 14.09.2017 wurden diese Varianten vorgestellt. In der Sitzung wurde darum gebeten, eine weitere Variante zu prüfen (siehe hierzu Punkt 2. dieses Antrages). In der M 186 wird keine der Varianten genannt. Statt dessen wird unter Punkt 4. ausgeführt, dass lediglich drei Bäume im Böschungsbereit der Rosa-Luxemburg-Straße (auf der Seite der der Nordweststadt) gefällt werden müssten. Bei den Varianten II und III müssten eine deutlich höhere Zahl befällt werden. Ferner steht unter C) Lösung (erster Absatz), dass die vorhandene Stufenrampe abgebrochen wird. Weiter steht in dem genannten Bereich (Lösung, Absatz 5) "die Treppenanlage erhält auf der äußeren Seite zusätzlich eine Schiebeschiene, sodass Fahrräder mitgeführt werden können". Daraus ist für den Ortsbeirat erkennbar, dass die M 186 eine ersatzlose Streichung der vorhandenen Rampe vorsieht. Auf die vorgeschlagenen Varianten wird nicht eingegangen. Eine Schiebeschiene zum Mitführen von Fahrrädern ist bei einem barrierefreien und behindertengerechten Zugang über eine der möglichen Varianten nicht notwendig. Zu Punkt 2. Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten 1 und 2 aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Sieg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2289 2017 1. a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 206/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU bei Enthaltung 1 CDU und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 204/8 Betreff: Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim Der Ortsbeirat möge beschließen: In der M 176 zur vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim wird der Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme u. a. durch den Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße begrenzt. Dem Ortsbeirat 8 sind die Folgen für die dortigen Grundstückseigentümer sowie die Finanzierung einer Ortsumfahrung Praunheim bis zum Erich-Ollenhauer-Ring sowie des zusätzlichen Lärmschutzes an der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Heddernheim unklar. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Auswirkungen hat die in der M 176 vorgesehene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für die Grundstückseigentümer im Bereich Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße? 2. Können die Kosten für die Ortsumfahrung Praunheim mit einem Tunnel bis zum Erich-Ollenhauer-Ring sowie für zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen auf der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Heddernheim aus den Erträgen aus dem Verkauf von Grundstücken aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden, auch wenn der Bereich Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme herausgenommen wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 208/8 Betreff: Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA unter anderem wie folgt erneuert wird: 1. Überprüfung der bestehenden Tafeln hinsichtlich der Darstellungen (Texte und Abbildungen), 2. Sanierung der bestehenden Tafeln und Beseitigungen von Schäden sowie ersetzen von fehlenden Tafeln (z.B. Nida Hafen) und ggf. Aufstellung an einem besserem Ort, 3. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der neuen Feuerwache 21, 4. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der Erweiterung der Römerstadtschule, 5. Aufstellung einer Tafel im nordwestlichen Bereich der Römerstadt NIDA, 6. textlicher Hinweis auf den bestehenden Tafeln zu den Mauerresten (z.B. im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring / Titusstraße, vor dem Schutzbau der Töpferöfen und In der Römerstadt 110 / gegenüber Eingang Friedhof) und dem Römerbrunnen (unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39) oder Aufstellung entsprechender weiterer Tafeln, 7. Einbeziehung des Schutzgebäudes mit den Töpferöfen in der Nähe der Feuerwache 21 in den archäologischen Rundweg, 8. Einbeziehung der Ausstellung auf dem Gelände der Römerstadtschule und 9. Herausgabe einer neuen Broschüre mit den Texten und den Standorten der einzelnen Tafeln und Darstellung im Internet (wie z.B. der Geopfad). Begründung: Seit der Erstellung der Tafeln im Jahr 2000 und insbesondere aufgrund der Ausgrabungen im Bereich der Römerstadt Nida und im Umfeld, haben sich sicherlich neue Erkenntnisse ergeben. Deshalb sollten die Darstellungen auf den vorhandenen Tafeln überprüft werden. In jedem Fall sollten zu den beiden Ausgrabungsergebnissen im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring (Feuerwache 21) mit der Stadtmauer und dem Stadttor sowie In der Römerstadt zwischen 118 und 120 (Erweitungsgebiet Römerstadtschule) mit dem Tempelbezirk neue Tafeln aufgestellt werden. Mit der Aufstellung der Tafeln im Bereich der Römerstadt NIDA und mit der Darstellung des jeweiligen Standortes bezogen auf die damaligen und heutigen Straßenverhältnisse, wird der Nutzer darauf hingewiesen, welche Ausdehnung NIDA hatte. Der überwiegende Teil der Tafeln befindet sich im mittleren bzw. östlichen Teil von NIDA. Mit einer Tafel im nordwestlichen Bereich, in dem keine Tafel vorhanden ist, würde für den Nutzer die Ausdehnung der Römerstadt NIDA beim Aufsuchen dieser Tafel erlebbar werden. Die oben (unter Punkt 6.) aufgelisteten Standorte der Mauerreste (vermutlich römischen Ursprungs) lässt sich möglicherweise noch um den Standort der Trinkhalle neben dem Gebäude In der Römerstadt 110 erweitern, vor der sich ebenfalls ähnliche Steine befinden. Mit jeweils einem Hinweis auf diese Mauerreste (z.B. den Tafeln auf der Brücke In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße und vor dem Schutzbau für die Töpferöfen) würde eine Erklärung für diese Mauerreste gegeben werden. Mit einem Hinweis auf der Tafel im Durchgang zwischen Am Forum 49 - 51 und Im Heidenfeld 94 - 96 und der Tafel Hafen NIDA auf den Römerbrunnen unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39 würde der Brunnen in die Darstellung des römischen Erbes mit aufgenommen. Mit den jeweiligen textlichen Hinweisen würde auch dazu beigetragen, dass die Anzahl der Tafeln begrenzt bleibt und im Fall des Römerbrunnens keine Tafel in einem Bereich aufgestellt wird, der nicht der sozialen Kontrolle unterliegt. Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Kontrolle sollte die fehlende Tafel zum Hafen NIDA im Bereich der Hadrianstraße mit Wohnbebauung (z.B. Hadrianstraße Ecke An der Ringmauer) neu aufgestellt werden. Mit einer neuen Broschüre, die die Inhalte der Tafeln wiedergibt, würde unter anderem auch Unterrichtsmaterial geschaffen werden. Mit der Darstellung im Internet wird der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA für jeden Interessierten weltweit abrufbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2295 2017 Die Vorlage OF 208/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 206/8 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob neben den beiden in der M 186 vom 22.09.2017 genannten Varianten für einen barrierefreien Zugang zum Heddernheimer Steg folgende dritte Variante möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend und über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. Begründung: Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten 1 und 2 aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Steg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2289 2017 1. a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 206/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU bei Enthaltung 1 CDU und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2017, OF 205/8 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten zügig eine maßvolle Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Südwesten zu planen und zu realisieren: a) eine Ausweitung des räumlichen Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B906 (Westlich Nordweststadt, M 18 v. 17.01.2014) auf das Gebiet zwischen Friedhof Niederursel und dem Flurstück "Am Holzweg"; b) eine bauliche Erweiterung der Flachbausiedlung "Paul-Kornfeld-Weg" (Bebauungsplan B124) nach Süden und Südwesten in überwiegend zweigeschossiger Bauweise mit Erschließung über eine neue Anwohnerstraße, die mit dem Praunheimer Weg verbunden wird. Diese Erweiterungen sollen auf der Basis einer konventionellen zweistufigen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) zügig geplant und realisiert werden. Sie sollen entsprechend den Prinzipien der Frankfurter Bauleitplanung eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung der Nordweststadt sicherstellen, ohne die infrastrukturelle Leistungsfähigkeit der bestehenden Stadtteile im Frankfurter Nordwesten zu überfordern. Durch weitgehenden Erhalt von Stadtrand-Naherholungsflächen, von ausreichenden Flächen für die Landwirtschaft und von Freizeitanlagen (Kleingartenverein Nordweststadt, Sportanlage der TSG Nordwest) sowie der zwischen Steinbach und Frankfurt gelegenen Flächen für die Kaltluftproduktion sollen sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen und eine sozial gerecht verteilte Bodennutzung gewährleisten sowie zu einer menschenwürdigen Umwelt beitragen. Um einen harmonischen Übergang zwischen der Nordweststadt als Siedlungsbau der 60er Jahre und den beiden modernen Quartieren sicherzustellen, ist zu prüfen, den 2015 beendeten Städtebaulichen Ideenwettbewerb "Neue Ideen für die Nordweststadt" noch einmal aufzugreifen und mit Blick auf die Siedlungserweiterung nach Westen und Südwesten zu aktualisieren. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die RosaLuxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem GerhartHauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des GerhartHauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Sicht der Stadtteile Niederursel und Nordweststadt bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. dem Gerhart-Hauptmann-Ring, dem Weißkirchener Weg und Alt-Niederursel. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Deshalb hat der Ortsbeirat auch 2014 der Aufstellung eines B-Plans für das Areal westlich der Nordweststadt zugestimmt (M 18 v. 17.01.2014). Er schlägt mit dieser Anregung auch vor, die Fläche "Am Holzweg" und eine deutliche Vergrößerung der Einfamilienhaussiedlung des Paul-Kornfeld-Weges mit einzubeziehen und dadurch weiteren Bau von Wohnungen in vielfältigen Eigentumsformen (freifinanzierte Mietwohnungen, Sozialwohnungen nach 1. und 2. Förderweg, Wohnbaugenossenschaften, Eigentumswohnungen und Eigenheime) zu ermöglichen. Beide Erweiterungen müssten aber städtebaulich auf die typische "Nordweststadt-Bebauung" ausgerichtet sein, d.h. ein Mix aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern, mit viel Grün, Fußwegen mit Brücken, Tiefgaragen und wenigen Straßen. Hinzu kommen ein tragfähiges Verkehrskonzept wie vom Ortsbeirat bereits 2014 gefordert (OA 492 v. 27.03.2014) sowie Investitionen in den längst überfälligen Autobahnlärmschutz. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2017, OF 191/8 Betreff: Stadterweiterung Nordwest In Frankfurt wird dringend preiswerter Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Auch die am 9. Juni 2017 vorgestellte Idee für einen neuen Stadtteil zwischen Praunheim und Niederursel/Nordweststadt würde bei einer Realisierung Belastungen für die Bürgerinnen in den betroffenen Ortsbezirken 7 und 8 mit sich bringen. Um diese zu minimieren knüpfen die Ortsbeiräte 7 und 8 ihre Zustimmung zu den weiteren Planungen und deren Realisierung an eine Reihe von Bedingungen. Dies vorausgeschickt fordern die Ortsbeiräte den Magistrat auf, im Zuge der Planungen für die Realisierung der Stadterweiterung Nordwest die folgenden Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Den Ortsbeiräten ist jeweils in der ersten Sitzung eines neuen Jahres ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Forderungen zu geben: 1. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. Es sollte geprüft werden, ob das Entwicklungsgebiet bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden kann, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung gefordert. 5. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg abgerissen wird um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 6. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 7. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. Das Gleiche gilt für die Sportanlagen des SV Niederursel und die Grün- und Koppelflächen sowie Kleingärten im Urselbachtal. 8. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung (vgl. 2) bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem eine Weiterführung der U6 durch den neuen Stadtteil, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich nördlich der A5 auf die Trasse der U3 einbiegt. 9. Von der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzlicher Zugang zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsflusses über die Guerickestraße und die Heerstaße zu minimieren. 10. Es darf keine zusätzliche Ausfahrt von der A 5 in Höhe des Rastplatzes Taunusblick geben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2017, OF 203/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2017 1. Die Vorlage OF 177/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Der Antrag, die Vorlage bis zu nächsten Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 203/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 189/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu a) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu b) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 191/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 198/8 Betreff: Was wird aus dem Schlauchturm der Feuerwache am Nordwestzentrum ? Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach dem Neubau und der Inbetriebnahme der neuen Feuer- und Rettungswache 21 im Erich-Ollenhauer-Ring 2 hat die Berufsfeuerwehr das Nordwestzentrum (NWZ) verlassen. Auch angesichts der derzeitigen Umbaumaßnahmen im NWZ stellt sich die Frage, was mit dem alten Schlauchturm der einstigen Wache geschehen wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist dem Magistrat bekannt oder kann er in Erfahrung bringen, was mit dem noch vorhandenen Schlauchtrockenturm passiert nachdem die Feuerwehr das NWZ verlassen hat? 2. Falls der Turm erhalten bleibt, ist es denkbar, ihn zu nutzen, zum Beispiel als Trainingswand für Sportklettervereine oder als Werbefläche für das 50jährige Jubiläum des Nordwestzentrums 2018? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 198/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 198/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 187/7 Betreff: Stadterweiterung Nordwest - Forderungen der Ortsbeiräte 7 und 8 In Frankfurt wird dringend preiswerter Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Auch die am 9. Juni 2017 vorgestellte Idee für einen neuen Stadtteil zwischen Praunheim und Niederursel/Nordweststadt würde bei einer Realisierung Belastungen für die Bürgerinnen in den betroffenen Ortsbezirken 7 und 8 mit sich bringen. Um diese zu minimieren, knüpfen die Ortsbeiräte 7 und 8 ihre Zustimmung zu den weiteren Planungen und deren Realisierung an eine Reihe von Bedingungen. Dies vorausgeschickt fordern die Ortsbeiräte den Magistrat auf, im Zuge der Planungen für die Realisierung der Stadterweiterung Nordwest die folgenden Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Den Ortsbeiräten ist jeweils in der ersten Sitzung eines neuen Jahres ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Forderungen zu geben: 1. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. Es sollte geprüft werden, ob das Entwicklungsgebiet bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden kann, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung gefordert. 5. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 6. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 7. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben." 8. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung (vgl. 2) bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 9. Von der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzlicher Zugang zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsflusses über die Guerickestraße und die Heerstaße zu minimieren. 10. Es darf keine zusätzliche Ausfahrt von der A 5 in Höhe des Rastplatzes Taunusblick geben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur Sitzung am 24.10.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 217/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 177/8 Betreff: Stadterweiterung Nordwest - Forderungen der Ortsbeiräte 7 und 8 In Frankfurt wird dringend preiswerter Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Auch die am 9. Juni 2017 vorgestellte Idee für einen neuen Stadtteil zwischen Praunheim und Niederursel/Nordweststadt würde bei einer Realisierung Belastungen für die Bürgerinnen in den betroffenen Ortsbezirken 7 und 8 mit sich bringen. Um diese zu minimieren, knüpfen die Ortsbeiräte 7 und 8 ihre Zustimmung zu den weiteren Planungen und deren Realisierung an eine Reihe von Bedingungen. Dies vorausgeschickt fordern die Ortsbeiräte den Magistrat auf, im Zuge der Planungen für die Realisierung der Stadterweiterung Nordwest die folgenden Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Den Ortsbeiräten ist jeweils in der ersten Sitzung eines neuen Jahres ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Forderungen zu geben: 1. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. Es sollte geprüft werden, ob das Entwicklungsgebiet bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden kann, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung gefordert. 5. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 6. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 7. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben." 8 Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung (vgl. 2) bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 9. Von der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzlicher Zugang zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsflusses über die Guerickestraße und die Heerstaße zu minimieren. 10. Es darf keine zusätzliche Ausfahrt von der A 5 in Höhe des Rastplatzes Taunusblick geben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 177/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2017 1. Die Vorlage OF 177/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Der Antrag, die Vorlage bis zu nächsten Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 203/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 189/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu a) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu b) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2017, OF 173/8 Betreff: Aktuelle Bauvorhaben im Gebiet Oberfeldstraße (Praunheim-Nord) Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Altbaugebiet rund um die Oberfeldstraße stehen anscheinend einige Bauvorhaben an bzw. befinden sich bereits in der Ausführung. So stehen die Altbauten der Häuser Kransberger Weg 1 und 10 bereits fensterlos da und die Abrissarbeiten haben bereits begonnen. Das Grundstück Am Alten Schloss 53 wird von dem Werbebanner der Immobilien-GmbH einer großen Bausparkasse geziert. Von Nachbarn wird die Information verbreitet, diese Doppelhaushälfte solle zugunsten eines Neubaus abgerissen werden, der von der Kubatur her nicht in die Umgebung passt. Bereits im Bau befindet sich auf dem Grundstück Kransberger Weg 24 - bislang ebenfalls ein Einfamilienhausgrundstück - der wuchtige Neubau mit Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Bauvorhaben sind dem Magistrat auf den genannten Grundstücken bekannt? 2. Sind die genannten Adressen von Bebauungsplänen der Nordweststadt erfasst? 3. Wie viele Wohneinheiten entstehen jeweils auf den genannten Grundstücken? 4. Fügen sich die dem Magistrat bekannten und gegebenenfalls zur Genehmigung vorgetragenen Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut wird bez. werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 488 2017 Die Vorlage OF 173/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 161/8 Betreff: Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II - wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57? In seiner Stellungnahme ST 206 v. 07.02.2014 hat der Magistrat zuletzt über den Sachstand zur Bauruine in der Bernadottestraße 57 berichtet. Nach Auskunft des Magistrats sind die 1998 (fünf Reihenhäuser) bzw. 2004 (veränderte Ausführung) erteilten Baugenehmigungen längst verfallen. Bislang wurde lediglich ein einziger Rohbau errichtet, der seit Jahren unvollendet und unansehnlich in der Landschaft steht - verschenktes Potential für dringend benötigten Wohnungsbau, zudem in attraktiver Lage. Nach Auskunft des Magistrats, sind bauordnungsrechtliche Schritte mit dem Ziel, das Bauprojekt zu einem Abschluss zu bringen oder das Gebäude zurückzubauen, nicht möglich ohne finanzielles Risiko für die Stadt Frankfurt am Main. Zum Zeitpunkt des Berichts allerdings befand sich das Grundstück laut Mitteilung des Magistrats in der Zwangsversteigerung. Zudem hätten seit 2012 wieder Bauberatungen stattgefunden mit dem Ziel, Bauwillige für das Grundstück zu finden. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Zu welchen Ergebnissen führten die seit 2012 geführten Bauberatungsgespräche? 2. Was hat der Magistrat seit 2014 unternommen, um das Grundstück zügig für den Wohnungs- und/oder Einfamilienhausbau zurückzugewinnen und welchen Sachstand kann der Magistrat zum Gesamtvorgang berichten? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 457 2017 Die Vorlage OF 161/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende Ziffer angefügt wird: "3. Ist es durch die Zwangsversteigerung zu einem Eigentümerwechsel gekommen? Wenn ja, warum hat sich an der Situation nichts geändert?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.04.2017, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 154/8 vom 20.04.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: M 219/15; Beschl. d. Stv.-V, § 6768/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - zu beachten: 1. Im Bereich der Straße Am Alten Schloß und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitestmöglich zu erhalten. 2. Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016, § 6768, nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 Quadratmeter nicht überschreiten. 3. Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenwohnanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloß/Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1733 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 79 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 73 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1391, 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.05.2017 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2017, OF 154/8 Betreff: Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am Stockborn Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss fassen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861-nördlich Am Stockborn- Magistrat zu beachten: 1. Im Bereich Am Alten Schloss und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitest möglich zu erhalten. 2. Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 (§ 6768) nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 qm nicht überschreiten. 3. Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloss / Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2017, OF 134/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 140 2017 1. Die Vorlage OF 134/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 154/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 154/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffer 1 und 3 der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2 der Vorlage: SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Parteien: SPD, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 134/8 Betreff: Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am Stockborn - Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss fassen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861-nördlich Am Stockborn- Magistrat zu beachten: 1. Im Bereich Am Alten Schloss und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitest möglich zu erhalten. 2. Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens zwei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. 3. Parallel zum Praunheimer Weg ist in Orientierung an der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage eine höhere Bebauung anzustreben. Die Bauhöhe ist im Übrigen auf höchstens vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 (§ 6768) nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Begründung: Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloß / Oberfeldstraße sowie ein mindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.04.2017, OF 154/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 140 2017 1. Die Vorlage OF 134/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 154/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 154/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffer 1 und 3 der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2 der Vorlage: SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 114/8 Betreff: Falschparken vor der Ladesäule für Elektrofahrzeuge Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, sich wie folgt einzusetzen: Stärkere Kontrollen, um dem Falschparken vor Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Stadtteil zu begegnen. Dazu gehört auch, Maßnahmen in die Wege zu leiten, die sicherstellen, dass auch Elektrofahrzeuge nur für die Zeit des Ladevorgangs dort abgestellt werden dürfen. Begründung: Es fällt auf, dass z. B. an Samstagen die Ladesäule am Erich-Ollenhauer-Ring von benzinbetriebenen Fahrzeugen zugeparkt ist, obwohl dort ein Halteverbot besteht. Von dem Halteverbot ausgenommen sind Elektrofahrzeuge, aber auch nur während des Ladevorgangs. Der ist auf den ersten Blick daran zu erkennen, dass das Ladekabel mit der Station und dem Auto verbunden ist. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass auch ein Elektrofahrzeug inzwischen voll geladen ist, dort aber noch immer parkt. Das wäre ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, wobei unklar ist, wie man von außen das Ende des Ladevorgangs feststellen kann. Empfohlenes Verhalten unter den E-Fahrenden ist, dass man eine spezielle Parkscheibe sichtbar hinterlegt, mit dem voraussichtlichen Ladeende, sowie einer Mobilfunknummer unter der die/der Abwesende zu erreichen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 114/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1425 2017 Die Vorlage OF 114/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext nach den Worten "im Stadtteil zu begegnen" die Worte "insbesondere die Ladestation am Erich-Ollenhauer-Ring" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF und REP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2016, OF 69/8 Betreff: Zufahrt Bernadottestraße 14 bis 26 beschranken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit den ansässigen Wohnungsbaugesellschaften/Hauseigentümern, der Feuerwehr, der FES und anderen Berechtigten den Fußweg zu den Hausnummern 14 bis 26 der Bernadottestraße am Übergang zum Wendehammer unmittelbar vor Haus Nummer 14 mit einer Schranke zu versehen. Die Anwohner sollen als Berechtigte einen Schlüssel erhalten. Begründung: Der Zuweg zu den Häusern 14 bis 26 in Richtung Abenteuerspielplatz ist sehr breit und geradezu wie eine Straße ausgebaut. Er wird, auch aufgrund des Parkraummangels in der zum Nordwestzentrum angrenzenden Stichstraße, immer wieder mit zum Teil hoher Geschwindigkeit von Pkw befahren, die bspw. Personen abholen oder besuchen, die in den genannten Häusern leben. Dadurch werden Fußgänger und Radler erheblich gefährdet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 03.11.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 845 2016 Die Vorlage OF 69/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.10.2016, OA 68 entstanden aus Vorlage: OF 52/8 vom 20.09.2016 Betreff: Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang Vorgang: OM 3723/14 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum sicherzustellen, die ständig zur Verfügung steht. Um entsprechende Vorschläge wird gebeten. 2. Die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe wird abgelehnt und der Magistrat stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten. 3. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, an wie vielen Tagen der Aufzug am Heddernheimer Steg im Jahr 2015 und 2016 (getrennt nach Jahren) ausgefallen ist. 4. Der Magistrat wird beauftragt, wie dem Ortsbeirat zugesagt, die beiden Zugänge zum Aufzug mit einem Dach zu versehen, damit beim Warten ein Regenschutz besteht und die Feuchtigkeit nicht direkt in den Aufzug gelangt. Begründung: Für weite Teile der Bevölkerung von Heddernheim ist der Heddernheimer Steg die einzige direkte Verbindung zum Nordwestzentrum. Das Nordwestzentrum bietet nicht nur Einkaufsgelegenheiten zum Shopping, sondern dient auch der Nahversorgung. Im Nordwestzentrum befindet sich eine U-Bahn-Station. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arztpraxen, das Bibliothekszentrum, eine Kindertagesstätte, das Bürgerhaus, eine Postfiliale usw. Das Nordwestzentrum befindet sich auf dem Gemarkungsgebiet von Heddernheim. Somit werden die zuvor genannten Angebote der Bevölkerung von Heddernheim zugerechnet. Damit kein Bewohner des Stadtteils von der Nutzung ausgeschlossen wird, muss ein barrierefreier und behindertengerechter Zugang jederzeit gegeben sein. Die in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Ausfälle (über mehrere Tage) des Aufzugs verhindern die Inanspruchnahme der Angebote. Für die Eltern, die mit Kinderwagen u. Ä. ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen wollen, muss der Zugang über den Heddernheimer Steg genauso jederzeit möglich sein, wie z. B. für einen bewegungseingeschränkten Mitbürger (beispielsweise mit Gehhilfe), der einen Termin beim Arzt wahrnehmen will. Ein Ausweichen auf einen der anderen Zugänge zum Nordwestzentrum ist jeweils mit einem größeren Umweg verbunden und somit keine Lösung. Wie bereits zuvor dargelegt, wird von den Benutzern des Heddernheimer Steges bemängelt, dass der Aufzug zu oft und über mehrere Tage ausfällt. Ferner wird der Aufzug für zu klein (zu beengt) empfunden. Die Fußfläche ist bei Nässe rutschig. Mit Anregung an den Magistrat vom 04.12.2014, OM 3723, wurde bereits um Abhilfe gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 41 Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3644 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 68 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 771, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 52/8 Betreff: Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, den Magistrat zu beauftragen, dass eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße / Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum sichergestellt wird und die ständig zur Verfügung steht. Der Ortsbeirat 8 bittet um entsprechende Vorschläge. Der Ortsbeirat 8 lehnt die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, an wie viel Tagen der Aufzug am Heddernheimer Steg im Jahr 2015 und 2016 (getrennt nach Jahren) ausgefallen ist. Begründung: Für weite Teile der Bevölkerung von Heddernheim ist der Heddernheimer Steg die einzige direkte Verbindung zum Nordwestzentrum. Das Nordwestzentrum bietet nicht nur Einkaufsgelegenheiten zum Shopping, sondern dient auch der Nahversorgung. Im Nordwestzentrum befindet sich eine U-Bahnstation. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arztpraxen, das Bibliothekszentrum, eine Kindertagesstätte, das Bürgerhaus, die Poststelle usw. Das Nordwest-Zentrum befindet sich auf dem Gemarkungsgebiet von Heddernheim. Somit werden die zuvor genannten Angebote der Bevölkerung von Heddernheim zugerechnet. Damit kein Bewohner des Stadtteils von der Nutzung ausgeschlossen wird, muss ein barrierefreier und behindertengerechter Zugang jederzeit gegeben sein. Der in der Vergangenheit immer wieder aufgetretene Ausfall (über mehrere Tage) des Aufzugs verhindert die Inanspruchnahme der Angebote. Für die Eltern, die mit Kinderwagen u.ä. ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen wollen, muss der Zugang über den Heddernheimer Steg genauso jederzeit möglich sein, wie z.B. für einen bewegungseingeschränkten Mitbürger (beispielsweise mit Gehhilfe), der einen Termin beim Arzt wahrnehmen will. Ein Ausweichen auf einen der anderen Zugänge zum Nordwestzentrum ist jeweils mit einem größeren Umweg verbunden und somit keine Lösung. Wie bereits zuvor dargelegt, wird von den Benutzern des Heddernheimer Steges bemängelt, dass der Aufzug zu oft und über mehrere Tage ausfällt. Ferner wird der Aufzug für zu klein (zu beengt) empfunden. Die Fußfläche ist bei Nässe rutschig. Im Antrag OF 544/8 des Ortsbeirats 8 vom 18.11.2014 bzw. OM 3723 vom 04.12.2014 wurde bereits um Abhilfe gebeten. Wie bei der letzten Ortsbeiratssitzung von Mitgliedern des Gremiums vorgetragen, müssen die beiden Zugänge zum Aufzug mit einem Dach versehen werden, damit beim Warten ein Regenschutz besteht und die Feuchtigkeit nicht direkt in den Aufzug gelangt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 68 2016 Die Vorlage OF 52/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext die Absätze zwei bis vier wie folgt lauten: "Die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe wird abgelehnt und um ergebnisoffene Prüfung gebeten. Der Magistrat möge berichten, an wie vielen Tagen der Aufzug am Heddernheimer Steg im Jahr 2015 und 2016 (getrennt nach Jahren) ausgefallen ist. Der Magistrat wird beauftragt, wie dem Ortsbeirat zugesagt, die beiden Zugänge zum Aufzug sind mit einem Dach zu versehen, damit beim Warten ein Regenschutz besteht und die Feuchtigkeit nicht direkt in den Aufzug gelangt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2016, OF 60/8 Betreff: Bessere Busanbindung für die Bewohner der Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF (Verkehrsgesellschaft Frankfurt) aufzufordern zu prüfen, ob die Buslinie 71 mit jeder zweiten Fahrt den Bereich der Bernadottestraße erschließen kann. Jede zweite Fahrt der Linie 71 sollte einen neuen, südlichen Linienweg über Praunheimer Weg/Schulzentrum/Oberfeldstraße/Bernadottestraße/Nordwestzentrum nehmen. Begründung: Einer Anregung aus der Bürgerschaft folgend, ist es begrüßenswert, wenn die Bernadottestraße wieder an den Linienbusverkehr angebunden wird. Dies soll dadurch geschehen, das neben dem aktuellen nördlichen Linienweg Praunheimer Weg Mitte/Eduard-Bernstein-Weg/Roßkopfstraße abwechselnd eine zweite, wie oben beschriebene Streckenführung als Südroute angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 60/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2016, OF 27/8 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Prüfen und zu Berichten, ob und wie der Bau eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich von Praunheimer Weg, Am Stockborn, Haingrabenstraße und Alt Praunheim realisierbar ist. Begründung: Im oben beschriebenen Kreuzungsbereich sind durch den Abriss von alten bestehenden Gebäuden und die darauf folgende Neuerrichtung neuer Wohn- und Geschäftsgebäude umfangreiche Bauarbeiten notwendig. Gleichzeitig ist der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle im Bereich des Altenwohnheimes geplant. Die verkehrstechnische Gestaltung des Kreuzungsbereiches stammt aus der Zeit der 60er Jahre. Die modernen Erfordernisse der heutigen Verkehrsnutzung erfüllt der Kreuzungsbereich nicht mehr in vollem Umfang. Nach dem erfolgreichen Umbau des Kreuzungsbereiches in Praunheim (Praunheimer Kreisel) sollte die Gelegenheit der umfangreichen Bauarbeiten genutzt werden, den beschriebenen Kreuzungsbereich zu einem Kreisverkehr umzubauen. Einige Ampelregelungen würden dadurch überflüssig. Der Verkehrsfluss würde deutlich ruhiger. Für den Radverkehr wäre endlich eine sichere Passage der Kreuzung (z.B. vom Praunheimer Weg kommend in Richtung Am Stockborn/NWZ möglich. Der Kreisel könnte analog des Praunheimer Kreisels unter Beteiligung der Bürger gestaltet werden und dadurch zu einem würdigen "Entree" zur Nordweststadt und Praunheim werden. Dieser Gedanke wird erfolgreich in zahlreichen deutschen Städten und Gemeinden umgesetzt. Es wird außerdem darum gebeten, den vom Antrag mitbetroffenen Ortsbeirat 7 zu beteiligen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 27/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 27/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2016, OF 22/8 Betreff: Verkehrsspiegel an Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dass am Radfahrübergang im Bereich der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße ein Verkehrsspiegel aufgestellt wird. Begründung: Der Verkehrsspiegel sollte in der Mitte der Titusstraße (zwischen den beiden Fahrtrichtungen - siehe Markierungen in den beiden Darstellungen) am Fahrradüberweg aufgestellt werden. Der Spiegel soll den aus Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und auch Rosa-Luxemburg-Straße kommenden und in die Titusstraße abbiegenden Verkehr sichtbar machen und damit für eine verbesserte Sicherheit sorgen. Der Radüberweg wird auch von Fußgängerinnen und Fußgängern benutzt. Für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie für die Fußgängerinnen und Fußgänger, die aus Richtung Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße ungerade Hausnummern (aus dem Bereich vor der neuen Feuerwehrwache) kommen, ist der Kurvenbereich der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße nur schwer einzusehen. Zusätzlich wird die Sicht noch durch den Bewuchs erschwert. Dieser Kurvenbereich wird von vielen Fahrzeugen befahren. Quelle: OpenStreetMap Quelle: Google Earth Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 22/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 509 2016 Die Vorlage OF 22/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2016, OF 7/8 Betreff: Anbindung der Bernadottestraße an die Buslinie Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Prüfen und zu Berichten, ob und wie eine Anbindung der Bernadottestraße von und zum Nordwestzentrum an eine der bestehenden Buslinien erfolgen kann. Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde bemängelt, dass die Bernadottestraße nicht mehr über den ÖPNV angeschlossen ist, wie dies zu früheren Zeiten der Fall war. Eine Anbindung der Bernadottestraße vom und zum Nordwestzentrum (Verbindung mit weiteren Bus- und U-Bahn-Linien) wird für notwendig erachtet. Auch der Ortsbeirat ist an einer erneuten Erschließung mittels ÖPNV interessiert. Synergieeffekte verspricht nach Auffassung der Anwohner eine Verknüpfung mit der Buslinie 71, ggf. im Wechsel mit der Anfahrt des Nordwestzentrums über die Haltestelle Eduard-Bernstein-Weg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 126 2016 Die Vorlage OF 7/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2016, OA 713 entstanden aus Vorlage: OF 671/8 vom 21.01.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.04.2016 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1.Die Aufstellung des Bebauungsplans soll nicht, wie in Ziffer 1.1. des Vortrags des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgesehen, "auf der Grundlage des Rahmenplans vom 30.07.2015" erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung dieser Rahmenplanung. 2. Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene fünfgeschossige, fast geschlossen gestufte Riegelbebauung ("Band") gegenüber der Straße Am Stockborn ist gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8361, stärker aufzulockern und an die Umgebung anzupassen. Das Gebäude Praunheimer Weg 169 (Seniorenwohnanlage) ist dabei nicht als maßgebend und typisch für die Umgebung in die Planung einzubeziehen. 3. Die umgebungstypische GRZ von 0,4 soll nicht überschritten werden. 4. Eine maximale Zahl an Bäumen soll über die als Ergebnis des Baumgutachtens festgestellte Anzahl hinaus im Plangebiet erhalten beziehungsweise nachgepflanzt werden. 5. Pro Wohneinheit darf eine Anzahl von 1,5 Pkw-Stellplätzen nicht unterschritten werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass konkrete stadtplanerische Schritte zur Bebauung der Liegenschaften Am Stockborn 1-7 für eine Wohnnutzung unternommen werden. Das seit Jahren ungenutzte Areal wird somit einer sinnvollen Verwendung zugeführt. Die im Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgestellte Rahmenplanung sieht für zwei Straßenzüge und drei dahinter gelegene Mehrfamilienhäuser eine Blockrandbebauung vor. Die Grundstücke liegen an dem Einfallstor von Praunheim zur Nordweststadt. Das Konzept einer fünfdreiviertelgeschossigen Blockrandbebauung ist ortsuntypisch. Im Vergleich zum Bestand drängen die sich aus der Rahmenplanung ergebenden Bebauungsgrenzen zu stark nach außen. Damit die Bäume im Innenhof wurzeln können, wird in dem Rahmenkonzept auch die Tiefgarage bis zum Grundstücksrand gebaut. Der bisherige Baumbestand soll größtenteils gerodet und neue Bäume fünf bis zehn Meter nach außen versetzt auf bisherigen Gehwegflächen gepflanzt werden. Die Lichtachsen der Straßen- und Gehwegflächen auf der Oberfeldstraße werden durch die vorrückende Bebauung und die nach vorne verlagerten Bäume schluchtenartig verschmälert. Somit kann womöglich im Bereich der Straße Am Stockborn das hohe Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensiert werden. In verschiedenen Gesprächen mit Bürgern und unmittelbaren Anwohnern wurde sehr stark zum Ausdruck gebracht, dass ihnen die derzeit im neu zu bebauenden Gebiet befindliche "grüne Insel" sehr am Herzen liegt. Insofern fordert der Ortsbeirat dazu auf, im Rahmen der Bebauung möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten und Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. Der Ortsbezirk 8 ist geprägt durch eine überwiegend zu Wohnzwecken errichtete Bebauung. Entsprechend hoch ist der kontinuierliche Parkdruck. Im Einflussbereich des Planungsgebiets wird die zur Verfügung stehende Parkfläche bereits durch die dort wohnhaften Anwohner und deren Gäste überfrequentiert. Im Umfeld sind dem Ortsbeirat keine weiteren Flächen bekannt, die zusätzlich ausgewiesen werden könnten. Insofern ist im Hinblick auf die Schaffung einer hohe Anzahl von Pkw-Stellplätzen auf dem zu bebauenden Gelände größtmögliches Entgegenkommen notwendig. Frühere, den Anwohnern vorgelegte Planungen zeigten, dass dieser Ansatz auch vom Investor getragen wurde, da zu dieser Zeit bereits eine Tiefgarage mit etwa 150 Stellplätzen vorgesehen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 27 Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der Vorlagen M 219 und OA 713 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE und FDP abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (M 219 = Annahme) Stv. Krebs (M 219 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 713 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6768, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 § 215, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.06.2016 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2016, OF 671/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Der Ortsbeirat wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 219 wird zugestimmt unter Hinweis auf folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Aufstellung des Bebauun gsplans sollte nicht, wie in Ziffer 1.1. der M 219 vorgesehen, "auf der Grundlage des Rahmenplans vom 30. 07. 2015" erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung dieser Rahmenplanung. 2. Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene fünfgeschossige, fast geschlossen gestufte Riegelbebauung ("Band") gegenüber der Straße Am Stockborn ist getreu dem Stadtverordnetenbeschluss § 8361 v. 01.07.2010 (NR 1885) stärker aufzulockern und an die Umgebung anzupassen. Das Gebäude Praunheimer Weg 169 (Seniorenwohnanlage) ist dabei nicht als maßgebend und typisch für die Umgebung in die Planung einzubeziehen. 3. Die umgebungstypische GRZ von 0,4 soll nicht überschritten werden. 4. Eine maximale Zahl an Bäumen soll über die nach dem Baumgutachten ergebnisfestgestellte Anzahl hinaus im Plangebiet erhalten beziehungsweise nachgepflanzt werden 5. Pro Wohneinheit darf eine Anzahl von 1,5 PKW-Stellplätzen nicht unterschritten werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass konkrete städteplanerische Schritte zur Bebauung der Liegenschaften "Am Stockborn 1-7" für eine Wohnnutzung unternommen werden. Das seit Jahren ungenutzte Areal wird somit einer sinnvollen Verwendung zugeführt. Die in der Magistratsvorlage M219 vorgestellte Rahmenplanung sieht für zwei Straßenzüge eine Blockrandbebauung und drei dahinter gelegene Mehrfamilienhäuser vor. Die Grundstücke liegen an dem Einfallstor von Praunheim zur Nordweststadt. Das Konzept einer 53/4-geschossigen Blockrandbebauung ist ortsuntypisch. Im Vergleich zum Bestand drängen sich die aus der Rahmenplanung ergebenden Bebauungsgrenzen zu stark nach außen. Damit die Bäume im Innenhof wurzeln können, wird in dem Rahmenkonzept auch die Tiefgarage bis zum Grundstücksrand gebaut. Der bisherige Baumbestand soll größtenteils gerodet und neue Bäume 5 bis 10 Meter nach außen versetzt auf bisherigen Gehwegsflächen gepflanzt werden. Die Lichtachsen der Straßen- und Gehwegsflächen auf der Oberfeldstraße werden durch die vorrückende Bebauung und die nach vorne verlagerten Bäume schluchtenartig verschmälert. Somit kann womöglich im Bereich der Straße am Stockborrn das hohe Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensiert werden In verschiedenen Gesprächen mit Bürgern und unmittelbaren Anwohner wurde sehr stark zum Ausdruck gebracht, dass Ihnen die derzeit im neu zu bebauenden Gebiet befindliche "grüne Insel" sehr am Herzen liegt. Insofern fordert der Ortsbeirat dazu auf, im Rahmen der Bebauung möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten und Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. Der Ortsbezirk 8 ist geprägt durch eine überwiegend zu Wohnzwecken errichtete Bebauung. Entsprechend hoch ist der kontinuierliche Parkdruck. Im Einflussbereich des Planungsgebiets wird die zur Verfügung stehende Parkfläche bereits durch die dort wohnhaften Anwohner und deren Gäste überfrequentiert. Im Umfeld sind dem Ortsbeirat keine weiteren Flächen bekannt, die zusätzlich ausgewiesen werden könnten. Insofern ist im Hinblick auf die Schaffung einer hohe Anzahl von PKW-Stellplätzen auf dem zu bebauenden Gelände größtmögliches Entgegenkommen notwendig. Frühere, den Anwohnern vorgelegte Planungen zeigten, dass dieser Ansatz auch vom Investor getragen wurde, da zu dieser Zeit bereits eine Tiefgarage mit etwa 150 Stellplätzen vorgesehen wurde. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 713 2016 1. Der Vorlage M 219 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 671/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Herr Hofacker zu 2. Annahme bei Enthaltung Herr Hofacker
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 72/8 Betreff: Schülerbringverkehr der Europäischen Schule belastet jetzt auch die Oberfeldstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Schulleitung und den Elternverein der Europäischen Schule (ESF) einzuwirken, damit die morgens zu Schulbeginn (etwa zwischen 07.45 und 08.30 h) wie auch am Nachmittag zum Ende des Unterrichts (gegen 15.00 h) unzumutbaren Verkehrsverhältnisse durch Schülerbringverkehr im Bereich der nordwestlichen Oberfeldstraße (Hausnummer 53 ff, Wendekreis) beendet und ausschließlich die Vorfahrtszonen im Bereich der ESF angefahren werden; 2. parallel dazu in den nächsten Wochen verstärkt mit der Stadtpolizei Verkehr Kontrollen durchzuführen; 3. parallel dazu Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, wie für die Anwohner sichergestellt werden kann, dass eine ungehinderte Befahrung der Oberfeldstraße jederzeit möglich ist und die Ein- und Ausfahrten von Garagenanlagen (z.B. Hausnummern 57, 59, 61, 116, 120) nicht zugeparkt werden. Begründung: Der Praunheimer Weg und die Heilmannstraße im Bereich Ecke Am Alten Schloß sind als Zubringerstraßen zur Europäischen Schule seit Jahren morgens und am Nachmittag regelmäßig verstopft. Eine zusätzliche Abbiegespur auf dem Praunheimer Weg auch Richtung Norden und Abpollerungen an der Ecke Heilmannstraße/Praunheimer Weg sind gute Maßnahmen gewesen, die Situation wenigstens punktuell zu verbessern. Seit 2020 kommt es jetzt vermehrt zu Schülerbringverkehr, der versucht, die ESF von Osten her zu erreichen. Dazu fahren Eltern über die Wohnstraßen Heilmannstraße und Kransberger Weg in die Oberfeldstraße, die im oberen Bereich an die Fußwege zur ESF grenzt. Im Bereich des Wendekreises und der dortigen Sackgassen stehen Fahrzeuge kreuz und quer, werden Garagen blockiert und es ertönen Hupkonzerte. Die geschilderten Umstände sind aus Sicht des Ortsbeirates für die Anwohner nicht zumutbar, zumal die stauartigen Verkehrsverhältnisse auch Handwerkerfahrten, FES und Notfallfahrzeuge beeinträchtigen. Der Ortsbeirat hat die Schulleitung und den Elternverein über das Problem informiert und seinerseits bereits um eine Reaktion gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1239 2021 Die Vorlage OF 72/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2021, OF 63/8 Betreff: Ampelanlage am Erich-Ollenhauer-Ring dauerhaft erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die vorübergehend für die Bauzeit des Heddernheimer Stegs installierte Ampelanlage auch nach der Fertigstellung des Stegs und der Inbetriebnahme des Aufzugs als zusätzliches Angebot das Nordwestzentrum zu erreichen, erhalten wird. A nstelle der vorhandenen provisorischen wird die Querung mittels einer fest verbauten Ampelanlage ermöglicht. Begründung: Bei den Vorstellungen des Neubaus für den Heddernheimer Steg wurde von Seiten des Ortsbeirats immer wieder auf die Aufzugsausfallzeiten hingewiesen. Vor Beginn der Bauarbeiten stand der Aufzug für mehrere Wochen wg. größerer Bau- und Wartungsarbeiten still. Für Mobilitätseingeschränkte Menschen war es sehr problematisch, das NWZ zu erreichen! Da von Seiten des Bauamts abgelehnt wurde, für Räder, Rollatoren und Kinderwagen einen ähnlichen Aufgang zu schaffen wie vorhanden, stehen nur Schienen zur Verfügung, die oftmals (z.B. für Pedelecs), schwer zu bewältigen sind. Hier sollte eine dauerhafte Alternative zum Aufzug geschaffen werden! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1026 2021 Die Vorlage OF 63/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 68/8 Betreff: Bänke, Mülleimer und Mülltüten für die Hundewiese an der Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße (neben der Ernst-Reuter-Schule) Bänke und Mülleimer sowie Hundekotbeutel-Spender anzubringen. 2. die Anzahl der Hundekotbeutel-Spender im Ortsbezirk 8 zu erhöhen. 3. auf die Frage einzugehen, wie viele Hundekotbeutel-Spender es derzeit im Ortsbezirk 8 gibt. Begründung: Die Hundewiese ist ein Ort des Zusammentreffens für viele Hunde, Hundehalter*innen und weitere Interessensgruppen in der Umgebung. Nichtsdestotrotz gibt es keine direkten Sitzbänke und Mülleimer auf der Wiese. Da unter den Hundebesitzern viele ältere Menschen sind, wären Sitzbänke zum Ausruhen notwendig. Oftmals ist die Wiese durch Müll beschmutzt. Dies würde durch das Anbringen einiger Mülltonnen stark reduziert werden. Die Anbringung an Hundekotbeutel-Spendern ist an einem Ort, wo so viele Hunde, wie an der Hundewiese an der Bernadottestraße, sind, essenziell für die Hygiene und weitere Sauberkeit der Wiese. (Quelle: Google Maps) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 68/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der GRÜNEN wird die Vorlage OF 68/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1294 2021 Die Vorlage OF 68/8 wird in der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße (neben der Ernst-Reuter-Schule) Bänke und Mülleimer anzubringen; 2. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße Hundekotbeutelspender anzubringen; 3. die Anzahl der Hundekotbeutel-Spender im Ortsbezirk 8 zu erhöhen. 4. auf die Frage einzugehen, wie viele Hundekotbeutelspender es derzeit im Ortsbezirk 8 gibt." Abstimmung: zu Ziffer 1.: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen zwei GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung) zu Ziffern 2., 3. und 4.: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 27/8 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Reste von NIDA vor Ort erhalten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126-134 sofort und bis auf weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung, ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126-134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 5044 v. 12.12.2019 zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die auf der Fläche In der Römerstadt 126-134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 6. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126-134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 7. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126-134 eine Baumfällvorlage zur Beschlusssfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126-134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (ca. 70 bis nach 260 n.Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z.B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum"). NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloß einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. zB. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z.B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. Solange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 47 2021 Die Vorlage OF 27/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung und als Anregung an den Magistrat ausgefertigt wird, im Betreff das Wort "Reste" durch das Wort "Bodendenkmäler" ersetzt wird und dass nach Ziffer 4 als neue Ziffer folgender Text eingefügt wird: "Die Fläche in der Römerstadt 126 - 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22(1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 631/8 Betreff: Was wird aus dem "Kran" der nie einer war? Viele kennen das Metallkonstrukt zwischen Erich-Ollenhauer-Ring und dem Walter-Schwagenscheidt-Platz noch dicht bewuchert. Entstanden ist es wohl beim Bau des Nordwestzentrums und wurde/wird gerne mit "Kran" oder "Kraneplatz" betiteluliert. Vor rund drei Jahren wurde der Grünbewuchs entfernt, da die Standsicherheit gefährdet war. Zum Vorschein kam die Tatsache, dass es sich nicht um einen Kran, sondern nur um einen Kranausleger handelt, der ziemlich unprofessionell ohne Korrosionsschutz einfach in Beton gestellt wurde. Eine langfristige Sicherheit ist so nicht gewährleistet und sieht auch sehr unschön aus. Der vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gefragt: 1. Welches Amt ist für dieses "Kunstwerk" zuständig? 2. Was ist dessen weitere Zukunft? 3. Eignet sich der Standort anstelle des "Krans" für andere Kunstwerke des öffentlichen Raums, wie wir sie vielerorts in der Nordweststadt finden, aber dort ein Schattendasein fristen, wie z.B. Hugo Uhls "Abstreichende Wildgänse", an markanter Stelle zu präsentieren? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1961 2021 Die Vorlage OF 631/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 622/8 Betreff: Straßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob im zeitlichen Zusammenhang mit der Realisierung des Neubauprojektes gemäß Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn auch eine Instandsetzung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg geplant ist und falls nicht, wann mit einer Sanierung der schadhaften Straßenabschnitte zu rechnen ist. Begründung: Die Fahrbahn in Höhe der o.g. Kreuzung ist teilweise in sehr schlechtem Zustand. Auf der stark genutzten Linksabbiegerspur aus Fahrtrichtung Nordwestzentrum Richtung Praunheim/Nordwest-Krankenhaus zum Beispiel gibt es üble "Hügellandschaften", die mit der Fahrerlenkung des Pkw oder Lkw um die Fahrzeugkontrolle ringen. Da momentan das Neubaugebiet "Stockborn" entsteht, bietet es sich an, die Straßensanierung unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahmen in Angriff zu nehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1923 2021 Die Vorlage OF 622/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 600/8 Betreff: Beleuchtung der Spielflächen auf dem "Schwarzen Platz" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, ob durch das Aufstellen von etwa vier Lichtmasten die Beleuchtung der Flächen des Fußballfeldes, des Basketballfeldes und der Skatebowl auf dem "Schwarzen Platz" (am Erich-Ollenhauer-Ring, gegenüber dem NordWestZentrum) während der Zeit von Dämmerungsbeginn bis 20.00 Uhr möglich ist. Begründung: Die oben genannten "Spielflächen" sind derzeit unbeleuchtet. Mit dem Jahreszeitlauf verkürzt sich die Tageszeit zum jeweiligen Jahresende. Nach der jeweiligen Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit setzt die Dämmerung nochmals früher ein, sodass aufgrund des fehlenden Tageslichts bereits am späten Nachmittag die Spielflächen dann nicht mehr nutzbar sind. Mit dem Aufstellen von Lichtmasten mit Beleuchtungskörpern wäre eine Nutzung auch in der Dämmerung und den frühen Abendstunden möglich. Die Beleuchtung sollte automatisch jeweils um 20.00 Uhr abgeschaltet werden. Eine denkbare Variante wären Lichtmasten mit zwei Armen, wie sie in unmittelbarer Umgebung (Verbindung von der Dillenburger Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) aufgestellt sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1858 2020 Die Vorlage OF 600/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Die Position der Lichtquellen soll so gewählt werden, dass die Anwohner nicht beeinträchtigt werden." an den Antragstext angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 602/8 Betreff: Wendeverbote in der Dillenburger Straße an der Ampelanlage Heddernheimer Landstraße und der Zu- und Abfahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie das Wenden von Fahrzeugen an der Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße und im Bereich Ende Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Dillenburger Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße verhindert werden kann. Gibt es neben dem Verkehrszeichen 272 "Verbot des Wendens" noch weitere Möglichkeiten zur Verhinderung des Wendens? Begründung: Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Strecke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring aus Richtung Oberursel versuchen Kraftfahrzeugführer den Rückstau dadurch zu umgehen, in dem sie die Spur zum Abbiegen in die Dillenburger Straße benutzen und bis zum Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße oder zur Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße fahren. Dort wenden sie und fahren auf der Dillenburger Straße in Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und nutzen die Vorfahrtsregelung. Im Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von den Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße kommt es immer wieder zu Gefahren mit den Fahrzeugen auf der Dillenburger Straße in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße bzw. NordWestZentrum. An der Ampelanlage Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße kommt es beim Wenden immer wieder zu gefährlichen Situation (insbesondere mit den FußgängInnen). Mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens 272 "Verbot des Wendens" an den Gefahrstellen wäre eine rechtliche Voraussetzung zum verhindern des Wendens gegeben. Gibt es weitere Möglichkeiten zum Unterbinden des Wendens an den oben genannten Stellen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1860 2020 Die Vorlage OF 602/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 613/8 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekanntgegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z.B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71-89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhin kommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um "wilden" Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandstentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über 1 Kubikmeter und 100 kg wären das 1.500,- EUR. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 641 2020 Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 4.: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffern 2. und 3.: SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 575/8 Betreff: Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 Vorgang: hierzu: ST 2055 v. 12.11.2018 und ST 599 v. 22.3.2019 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit Jahren weist der Ortsbeirat auf die problematischen Zustände auf den Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 hin. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Was hat der Magistrat in der Zwischenzeit unternommen und welchen neuen Sachstand kann er zu beiden Liegenschaften mitteilen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1757 2020 Die Vorlage OF 575/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2020, OF 503/7 Betreff: Verlängerung der vorgesehen Straßenbahnlinie 13 nach Praunheim Durch den Zuzug weiterer potentieller Fahrgäste in den Nordwesten Frankfurts und durch die begrüßenswerten Bemühungen für einen größeren Anteil des ÖPNV am Verkehrsaufkommen wird u.a. die Stadtbahnlinie U 7 an ihre Kapazitätsgrenze stoßen. Lobenswert ist die vorgesehene Wiederbelebung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof über die Schloßstraße zum Industriehof. Eine weitere Entlastung der U 7 käme zustande, wenn die Straßenbahnlinie 13 vorerst bis zur Praunheimer Brücke, perspektivisch bis "Am Stockborn", verlängert würde und die U 6 zunächst bis zum "Gewerbegebiet Praunheim" und später (optional) bis nach Steinbach fahren würde. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, - die vorgesehene Linie 13 nicht am Industriehof, sondern an der Praunheimer Brücke bzw. Am Stockborn enden zu lassen; - die Linie U 6 vom Industriehof weiter gemeinsam mit der Linie U 7 zum "Gewerbegebiet Praunheim" zu führen und ggf. die U6 nach Steinbach und die U7 ins Nordwestzentrum zu verlängern. - durch diese Maßnahmen eine bessere Taktung und einen effizienteren ÖPNV zu erreichen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6297 2020 Die Vorlage OF 503/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und 1 FARBECHTE gegen Frau Lämmer (= Ablehnung); SPD, 1 FARBECHTE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2020, OF 549/8 Betreff: Installation von Fahrradständern im Bereich Praunheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass im Bereich des Praunheimer Stegs (Nähe der Gebäude Bernadottestraße 1 bzw. 3) mehrere Fahrradständer (Fahrrad-Anlehnbügel) installiert werden. Begründung: Im oben genannten Bereich befinden sich keine Fahrradständer, an denen die Besucher des Nordwestzentrums ihre mitgeführten Fahrrader sicher abstellen können. Deshalb sollten in diesem Bereich Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell") installiert werden. Zur Zeit werden oftmals die Fahrräder an die beiden Geländer der Brücke angeschlossen. Dabei werden die Handläufe blockiert. Somit wird der barrierefreier Zugang zum Nordwestzentrum erschwert oder gar verhindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6210 2020 Die Vorlage OF 549/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Betreff: Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: Welche der nachfolgenden Varianten für einen Durchbruch des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße ist verkehrstechnisch sicher und lässt sich umsetzen? a) Ausbau des derzeit provisorischen Durchbruchs des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle, der aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten vorhanden ist. b) Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige und gleichzeitig Verlegung des Fußgängerüberweges in Richtung Bushaltestelle. Begründung: Zu a) Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer z. B. des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Gleiches gilt beispielsweise für Kraftfahrzeugführer, die vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend und in den Abzweig mit den Hausnummern 1 bis 43 fahren wollen, in dem sich unter anderem zwei Tiefgaragen befinden. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu b) Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige bei der Ausfahrt aus dem jeweiligen Abzweig erreichen. Ein Wenden innerhalb der Ernst-Kahn-Straße ist dann nicht mehr nötig. Der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) muss zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg liegt dann sehr nahe am Durchbruch. Für eine Verlegung spricht auch, dass der jetzige Fußgängerüberweg nicht rechtwinklig zur Fahrbahn bzw. zu den Bürgersteigen verläuft und sich sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße befindet. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird. Durch den schrägen Verlauf des Fußgängerüberwegs und den Mittelstreifen entsteht zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 529/8 Betreff: Regenwasserabfluss in der Halfpipe auf dem Schwarzen Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie der Regenwasserabfluss in der Halfpipe auf dem Schwarzen Platz (Erich-Ollenhauer-Ring) verbessert werden kann. Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass das Regenwasser in der Halfpipe längere Zeit nicht abläuft und somit die Freizeit- / Sportanlage nicht genutzt werden kann. Es wurde die telefonische Auskunft gegeben, dass der Abfluss (Siebgröße) falsch dimensioniert wurde. Das Sieb wird einmal pro Woche gereinigt und gelegentlich musste das Regenwasser auch schon abgesaugt werden. Es stellt sich die Frage, welche Gründe einer grundlegenden Behebung des Problems entgegenstehen. Wie hoch sind die Kosten? Ferner wird gefragt, ob der Mitarbeiter, der derzeit einmal wöchentlich die Halfpipe kontrolliert, zukünftig bei Bedarf (jeweils unmittelbar nach einer Regenphase) das Ablaufsieb reinigen könnte. Somit könnte die Ausfallzeit der Halfpipe verkürzt werden und ggf. würde eine zu große Regenanwasseransammlung und damit eine nötiges Abpumpen verhindert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1633 2020 Die Vorlage OF 529/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Betreff: Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: a) Wie lange ist die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße aufgrund der Reparaturarbeiten noch gesperrt? b) Kann der provisorische Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle aufgrund der Bauarbeiten dauerhaft erhalten bleiben? c) Kann ein Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige geschaffen werden und der Fußgängerüberweg in Richtung Bushaltestelle verlegt werden? Begründung: Zu a) Die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße ist Teil des Schulweges für Kinder aus dem Bereich der Hausnummern 1 bis 45 zur Römerstadtschule. Sie wurde im Herbst/Winter 2019 wegen Reparaturarbeiten gesperrt. Gelegentlich wird auch an der Brücke gearbeitet. Jedoch erscheint die Dauer der Reparaturarbeiten sehr lang und die baldige Benutzung der Brücke für einen sicheren Übergang über die Ernst-Kahn-Straße wird von den Schulkindern herbei gesehnt. Zu b) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu c) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige erreichen. Gleichzeitig sollte der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg verläuft nicht rechtwinklig zur Fahrbahn und liegt sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird und wegen dem schrägen Verlauf zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 531/8 Betreff: Lärmschutz für den Walter-Schwagenscheidt-Platz Anwohner des Hauses Bernadottestraße 12 beschweren sich seit geraumer Zeit über allabendlichen Lärm, in der warmen Jahreszeit auch bis nachts, welcher durch mit größeren Vorräten an Alkoholika versorgte Gruppen hervorgerufen werde. Ansprachen, mit dem Ziel sich leiser zu verhalten, werden teils harsch zurückgewiesen und führen regelmäßig zu keiner Verhaltensänderung. Dies vorausgeschickt, bitte der Ortsbeirat den Magistrat um Prüfung und Darstellung, wie dieser ruhestörende Lärm unterbunden, oder zumindest deutlich gemindert werden kann. Seitens des Ortsbeirates sind beispielsweise die Reduzierung und/oder Standortänderung der Parkbänke, geräuschreduzierender Bewuchs (Hecken) entlang der Bänke, oder Holzelementen vorstellbar. Ebenso wird gebeten den Bereich in den Abend-/Nachtstunden stärker zu kontrollieren. Insgesamt ist der Ortsbeirat weiteren Ideen gegenüber aufgeschlossen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1640 2020 Die Vorlage OF 531/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE., (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 518/8 Betreff: Reparatur Aufzug Heddernheimer Steg Der Aufzug am Heddernheimer Steg ist seit dem 24.11.2019 aufgrund eines Feuerwehreinsatzes wegen eingeschlossener Personen bis heute (09.01.2020 = Zeitpunkt der Antragstellung) nicht nutzbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen und zu berichten: 1. Wie lange wird der Aufzug am Heddernheimer Steg nicht nutzbar sein? 2. Wie kann sichergestellt werden, dass der Aufzug in Zukunft nicht mehr so lange (bislang mehr als sechs Wochen) ausfällt? 3. Wie könnte ein zusätzliches Angebot eine so lange Behinderung des Zugangs von Heddernheim zum Nordwestzentrum ausschließen? Z.B. eine Rampe, ein zweiter Aufzug oder eine Bedarfsfußgängerampel in unmittelbarer Nähe des Heddernheimer Stegs? Begründung: Der Aufzug am Heddernheimer Steg ist eine wichtige Alternative zum Treppenaufgang. Ein Ausfall des Aufzuges ist nicht hinnehmbar, insbesondere nicht, wenn er über eine so lange Zeit andauert. Mit einem Ausfall ist der Zugang zum Bereich des Nordwestzentrums für einen Großteil der Bewohner des Stadtteils Heddernheim eingeschränkt. Im Einkaufszentrum befinden sich neben Läden auch Arztpraxen, Bücherei, Schwimmbad, Kindergarten und andere soziale Einrichtungen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass ein Ausfall vermieden wird. Aus diesem Grund ist eine weitere Zugangsmöglichkeit zum Treppenaufgang nötig. Diese Alternative könnte eine behindertengerechte Rampe sein. Ferner könnte mit einem zweiten Aufzug eine Ausfallzeit überbrückt werden. Eine dritte Alternative wäre eine bedarfsgesteuerte Fußgängerampelanlage über den Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung zwischen dem Heddernheimer Steg und der Tankstelle. Eine Stelle wäre unmittelbar nach der Einfahrt in die Parkbucht. Damit könnten die Fußgänger an die gegenüberliegende Rampe gelangen, die in der Vergangenheit von den Fahrzeugen der Polizei genutzt wurden. In diesem Fall müsste mit dem Betreiber des Nordwestzentrums hinsichtlich einer bedarfsgesteuerten Beleuchtung verhandelt werden. Ein zweiter Standort für eine bedarfsorientierte Ampelanlage wäre in Höhe der Ausfahrt von der Bushaltestelle im Nordwestzentrum auf den Erich-Ollenhauer-Ring. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5666 2020 Die Vorlage OF 518/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. Buchstabe a) entfällt 2. Buchstabe b) und Buchstabe c) in der vorgelegten Fassung beschlossen wird. Abstimmung: zu 1. und Buchstabe b): Einstimmige Annahme zu Buchstabe c) SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2019, OF 524/8 Betreff: Bürgersteig in der Bernadottestraße sanieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß in der Bernadottestraße zwischen Haus Nummer 66 und Haus Nummer 78 der Bürgersteig schnellstmöglich saniert wird. Begründung: Dieser Abschnitt des Gehwegs ist durch Witterungsschäden und Wurzelwerk in einem gefährlichen Zustand. Für Rollstuhlfahrer, Rollatorennutzer, Gehbehinderte sowie Kinderwägen wird das Passieren dieser Strecke zu einem waghalsigen Abenteuer. Eine zeitnahe Instandsetzung ist dringend geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5670 2020 Die Vorlage OF 524/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 495/8 Betreff: Schutz vor asbesthaltigen Substanzen beim Abriss der Gebäude "Am Stockborn 1-7" (Bebauungsplan 861 - Nördlich am Stockborn) Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat hat der Magistratsvorlage M 107 zum Bebauungsplan 861 "Nördlich am Stockborn" zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde der Ortsbeirat von Anwohnern darüber informiert, dass die derzeit auf dem Gelände stehenden Gebäude asbestverseucht seien und sie beim Abriss der Gebäude durch den asbesthaltigem Staub gesundheitliche Schäden befürchten. Sie fordern daher, dass die mit dem Abriss beauftragten Firmen dafür Sorgen zutragen hätten, dass die Anwohner beim Abbruch der Gebäude Am Stockborn 1-7 vor asbesthaltigem Staub geschützt werden. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dafür zu sorgen, dass die mit dem Abriss der Gebäude "Am Stockborn 1- 7" beauftragten Firmen sicherstellen müssen, dass die Anwohner vor asbesthaltigem Staub geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 495/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 477/8 Betreff: Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor etwa knapp drei Jahren wurde der Ortsbeirat gefragt, ob er den Spielplatz "Am Forum" für einen, auf die Zeit der Sanierung des Kinderzentrums begrenzten, Zeitraum als Ausweichquartier für die KiTa 37 zur Verfügung stellt. Der Ortsbeirat entschied positiv und verzichtete, bis heute Initiativen zur Aufwertung des Spielplatzes im Forum zur ergreifen. Der Spielplatz "Am Forum" ist mittlerweile kaum noch als solchiger zu bezeichnen. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann werden uns die Pläne vorgestellt? 2. Wann soll mit der Sanierung begonnen werden? Das gleiche gilt für das Kinderzentrum in der Bernadottestraße 35. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1413 2019 Die Vorlage OF 477/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 458/8 Betreff: Wärmetauscher im Vorgarten Am Alten Schloß 53 Im Vorgarten vom Grundstück Am Alten Schloß 53 befinden sich zwei Geräte, die verglichen mit Abbildungen in Verkaufsprospekten darauf hindeuten, dass es sich um Wärmetauscher für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe handelt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen zu bitten: - Handelt es sich dabei um technische Anlagen und ist die Nutzung des Vorgartens für solche Anlagen nach der Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt am Main erlaubt, ohne dass es einer Genehmigung bedarf? - Ist die Aufstellung dieser Anlage genehmigt worden? - Ist die Nutzung des Vorgartens durch solche Anlagen genehmigungsfähig? - Falls die Nutzung des Vorgartens in dieser Weise verboten ist, oder nicht genehmigungsfähig ist, oder nicht genehmigt wurde, werden Maßnahmen zur Beseitigung der Anlagen unternommen? Begründung: Auf dem Grundstück Am Alten Schloß 53 wurde ein Neubau errichtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1368 2019 Die Vorlage OF 458/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, LINKE. und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 381/7 Betreff: Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat alle Vorbereitungen zu treffen (wie z. B. Planung, Grundstückserwerb, Baurecht), um nach dem Verlassen der Europäischen Schule des jetzigen Standortes am Praunheimer Weg die Untertunnelung der Liegenschaft durchzuführen, bevor das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Sämtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Entlastungsstraße von Praunheim bis zur Dillenburger Straße und Erich-Ollenhauer-Ring sinnvoll ist. Durch die Abwägung mit den Kosten des Tunnels unter dem Hauptgebäude und dem Schulbetrieb wurde das Vorhaben zurückgestellt. Das Wachstum der Stadt zeigt, dass die Notwendigkeit der Praunheimer Umfahrung wachsen wird. Aktuell wird über einen notwendigen Umzug der Europäischen Schule diskutiert. Es wird nach einem passenden Areal gesucht. Nach Ansicht des Ortsbeirates soll der Magistrat sich darauf vorbereiten, in dem Zeitfenster zwischen bisheriger Nutzung und künftiger Nutzung den Rohbau des Tunnels durchzuführen. Die weiteren Baumaßnahmen der Ortsumfahrung sollten entsprechend abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4872 2019 Die Vorlage OF 381/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 456/8 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann und - die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden. - ob die Aussagen der ST 607 vom 17.03.2017 zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg auch für die Zu- und Abfahrten gelten müsste. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahnstation Ginnheimer Wäldchen bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahnstation Römerstadt, mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu ST 1838 vom 17.09.2018. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 % Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach ST 607 vom 17.03.2017 vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Antragstellers). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4912 2019 Die Vorlage OF 456/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Abblehung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 432/8 Betreff: Freihalten der E-Ladesäulen auf dem Parkplatz am Erich-Ollenhauer-Ring Vorgang: ST 1257/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wie häufig hat der Magistrat den Parkplatz seit der Ortsbeiratsanregung vom April 2017 kontrolliert? 2. In wie vielen Fällen konnte in diesem Zeitraum gegen Falschparker in den für Elektrofahrzeuge reservierten Bereichen am Parkplatz Erich-Ollenhauer-Ring eingeschritten werden, gegliedert nach Ordnungswidrigkeitsanzeigen und Abschleppungen? Begründung: Die Stellplätze vor den Elektroladesäulen werden immer noch regelmäßig zugeparkt und können somit nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1257 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1259 2019 Die Vorlage OF 432/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 427/8 Betreff: Rankgerüst am Walter-Schwagenscheidt-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob durch entsprechende Bepflanzung das Rankgerüst auf dem Walter-Schwagenscheidt-Platz (in der Nähe der Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring) wieder begrünt werden kann. Begründung: Auch in diesem Jahr (wie schon einige Jahre zuvor) wurde an dem Rankgerüst keine Bepflanzung vorgenommen. In der Mitte des Gerüstes befindet sich Müll, der das Pflanzenwachstum behindert. Es ist wünschenswert, dass das Gerüst nicht öde in der Gegend herumsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1257 2019 Die Vorlage OF 427/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 425/8 Betreff: Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass die abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzungen in den Ausfahrtbereichen aus der Tiefgarage des Nordwest-Zentrums durch einheitlich hohe Sichtzeichen ersetzt werden. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie viele der in B 215 vom 23.07.2018 unter der Überschrift "Unfallhäufigkeitsgeschehen (UHS) 15-1-10 Rosa-Luxemburg-Straße / Ausfahrt NW-Zentrum" aufgeführten Unfälle in den beiden Zeitabschnitten (01.05.2013 bis 30.11.2014 sowie 01.05.2016 bis 30.11.2017) jeweils auf den Ausfahrtbereich des NW-Zentrums entfallen. In B 98 vom 21.03.2014 wird ausgeführt, dass die Untersuchung des Unfallschwerpunktes Erich-Ollenhauer-Ring/Nidacorso noch nicht abgeschlossen wurde und dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielten. Hierzu wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob mit der Darstellung in B 215 die Untersuchung des Unfallschwerpunktes abgeschlossen ist und welche weiteren Maßnahmen ergriffen wurden, die zu einer Verringerung der Unfallgeschehen führten. Begründung: Zu Erneuerung der Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung: Mit OM 3354 hat der Ortsbeirat 8 um die Erneuerung der abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring gebeten. Mit ST 1839 vom 17.09.2018 wurde der Ersatz zugesagt. Im nördlichen Ausfahrtbereich (Nähe Hammerskjöldring) sind einige Sichtzeichen (immer noch oder schon wieder) abgefahren. In diesem Bereich waren / sind ausschließlich kleine Sichtzeichen angebracht. Im westlichen Ausfahrtbereich (Nähe Bernadottestraße) sind sowohl kleine als auch höhere Sichtzeichen angebracht. Insbesondere von den kleinen Sichtzeichen sind einige abgefahren worden. Im südlichen Ausfahrtbereich (Nähe Ernst-Kahn-Straße / Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts) sind nur hohe Sichtzeichen installiert, von denen keine abgefahren wurden. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, dass einheitliche und nur hohe Sichtzeichen das Überfahren der Straßenbegrenzung verhindert. Für diese Forderung spricht auch die Tatsache, dass im Bereich der Auffahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) auf den Erich-Ollenhauer-Ring (in Höhe der Berufsfeuerwehr) ebenfalls hohe Sichtzeichen installiert sind. Diese Fahrstreifenbegrenzungen wurden bisher nicht überfahren. Zu B 215 vom 23.07.2018 und B 98 vom 21.03.2014: Es ist erfreuliche, dass sich die Anzahl der Unfallgeschehen von dem einen zu dem anderen der beiden genannten Zeiträume um 81 Prozent verringert hat. Es besteht der Wunsch zu wissen, wie viele der jeweiligen Unfälle sich auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums beziehen und wie viele Unfallgeschehen im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße sich ereignet haben. Ferner würde der Ortsbeirat gerne wissen, welche Maßnahmen zu der rapiden Senkung der Unfallgeschehen beigetragen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4595 2019 Die Vorlage OF 425/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 410/8 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit "Am Alten Schloß" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsregelung "Radfahren gegen die Einbahnstraße" in der Straße "Am Alten Schloß" aufzuheben und Verkehrskontrollen zu veranlassen. Begründung: Die Straße "Am Alten Schloß" ist eine sehr schmale Wohnstraße. Dort kommt es immer wieder zu kritischen Begegnungen von PKW und entgegenkommenden Radfahrern. Die Anwohner beklagen zudem, dass an den parkenden Fahrzeugen ständig Außenspiegel abgefahren werden und die Verursacher nicht zu ermitteln sind. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und zum Schutz der Autos der Anwohner ist eine Be-endigung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße dringend geboten. Eine Verkehrskontrolle in der ersten Zeit nach der Änderung ist wünschenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 410/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2019, OF 385/8 Betreff: Wendehammer vor Bernadottestraße 14 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass der sehr enge Wendehammer vor dem Gebäude Bernadottestraße 14 durch die Stadtpolizei in Abständen kontrolliert wird, damit das Parken in diesem Bereich unterbunden wird. Begründung: Der Wendehammer vor Gebäude Bernadottestraße 14 ist sehr eng. In diesem Bereich werden immer wieder Fahrzeuge über längere Zeit abgestellt. Durch die abgestellten Fahrzeuge wird zum Teil die Zufahrt zur Tiefgarage mit der Bezeichnung 8d zumindest eingeschränkt. Die Nutzung der Mietsache Tiefgaragenstellplatz wird damit für die Mieter behindert bzw. eingeschränkt. Von dem Wendehammer geht die Zufahrt zu den Häusern Bernadottestraße 16 bis 28 und der Weg zu den Häusern 30 bis 32 sowie 42 bis 44 ab. Mit den abgestellten Fahrzeugen wird auch die Nutzung des erstgenannten Weges eingeschränkt, sodass Rettungsfahrzeuge (Krankenwagen, Feuerwehr) in Bedarfsfall behindert werden. Die direkte Nutzung des anderen Weges (z.B. durch Rollstuhlfahrer) wird ebenfalls eingeschränkt. Neben dem engen Wendehammer ist die Zufahrtsstraße von der Durchgangsstraße Bernadottestraße zum Wendehammer sehr beengt. Ferner zweigen noch Zufahrten zu weiteren zwei Tiefgaragen von dieser Straße ab. Wegen der engen Straßenverhältnisse (zum Teil nur eine Fahrspur für beide Richtungen) und der größeren Straßennutzung wird der Wendehammer zum Ausweichen benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4184 2019 Die Vorlage OF 385/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 378/8 Betreff: Zur Sicherheit auf dem Radweg um den Ollenhauer-Ring: Straßenüberquerungen farblich markieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der vorhandene Fahrradweg um den Erich-Ollenhauer-Ring um das Nordwestzentrum wird bei den abzweigenden Straßen eindeutlich farblich abgesetzt markiert. Begründung: Die vorhandenen weißen Straßenbegrenzungen und Hinweise, wie auch die Baken reichen nicht aus, um ein höheres Sicherheitsgefühl bei den dort Radfahrenden zu erzeugen. Außerdem ist der Ollenhauer-Ring anerkannter Unfallschwerpunkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 378/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 378/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 369/8 Betreff: Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7 Auf dem Grundstück Am Stockborn 1 - 7 wurden am 06.11.2018 begonnen, die Bäume zu fällen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob 1. eine gültige Baumfällgenehmigung vorliegt, 2. die evtl. gültige Baumfällgenehmigung unter Vorbehalt steht, 3. die vorliegenden Baumgutachten nicht einer Baumfällgenehmigung entgegenstehen, 4. die Tatsache, dass der Bebauungsplan noch nicht geändert ist, einer Baumfällgenehmigung entgegen steht, 5. die Beschlüsse des Ortsbeirats hinsichtlich des Baumbestands (u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017) nicht berücksichtigt werden sollen und 6. der Magistrat gegenüber dem Investor oder dem Veranlasser der Baumfällungen Maßnahmen ergreift (wenn ja, welche), falls keine gültige Genehmigung vorliegt. Begründung: Die ab dem 06.11.2018 gefällten Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung. Einem Anwohner wurde in einem Telefongespräch mitgeteilt, dass seit mehr als einem Jahr eine Genehmigung für die Fällung der Bäume vorliege. Es konnte aber keine Auskunft von Seiten der Stadt Frankfurt in dem Telefongespräch gegeben werden, ob die Genehmigung unter einem Vorbehalt stehe. Eine Baumfällgenehmigung kommt in Hinblick auf bereits vorliegende Gutachten nur zur Ermöglichung einer öffentlich-rechtlich zulässigen Bebauung des Grundstücks in Betracht, denn bis auf einen Baum sind alle absolut gesund. Für das Grundstück kann es aber derzeit keine Baugenehmigung geben, weil der Bebauungsplan noch nicht geändert wurde. Allenfalls kann es eine Abbruchgenehmigung geben. Für eine Abbruchgenehmigung kann aber nicht die Fällung von 31 Bäumen erteilt worden sein. Für den Abbruch der Gebäude dürfte wahrscheinlich kein einziger Baum zu fällen sein. Falls doch, kann ein solches Erfordernis nur in Bezug auf einige wenige Bäume bestehen. Der Ortsbeirat 8 hat mehrfach die Anregung beschlossen (siehe u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017), dass der Baumbestand auf diesem Grundstück weitestgehend erhalten und die Bebauungsplanung entsprechend angepasst werden soll. Die jetzt begonnenen Fällungen stehen den Anregungen des Ortsbeirats entgegen. Es entsteht der Eindruck, dass der Investor mit dem Vorgehen Fakten schaffen will bzw. Fakten schafft, damit das Argument der Baumerhaltung im politischen Prozess des Bebauungsplanverfahrens nicht mehr beachtet werden muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1074 2018 Die Vorlage OF 369/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. bis 5. der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 6. der Vorlage: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 376/8 Betreff: Mülleimer und Sitzbank für den Buswarteplatz im Erich-Ollenhauer-Ring (Linie 29) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Wartehaltestelle der Buslinie 29 im ErichOllenhauer-Ring (zwischen Parkplatz und Zufahrt Dillenburger Straße) mit einem Papierkorb und einer kleinen Sitzbank ausgestattet wird. Begründung: Die Grünfläche zwischen der Fußgängerunterführung und der Pausenbucht der Linie 29 ist vollkommen mit Müll bedeckt, vor allem Reste von Lebensmittelverpackungen und achtlos weggeworfene Coffee-to-Go-Becher verschmutzen dieses Straßenbegleitgrün. Busfahrerinnen und Busfahrer haben keine Möglichkeit, solchen Müll in ihrer Pause zu entsorgen oder in ihrer Fahrerkabine zu transportieren. Eine Sitzbank an der genannten Stelle dient besonders in der warmen Jahreszeit der Pausen-Erholung, da man den Busfahrern ermöglichen sollte, ihre Pausen nicht immer nur in der Fahrerkabine ihres Busses verbringen zu müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4035 2018 Die Vorlage OF 376/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2018, OF 373/8 Betreff: Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus? Vorgang: ST 1093/07; ST 167/10; ST 1087/11; ST 206/14; ST 1651/17; ST 1980/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Vor mittlerweile zwei Jahrzehnten wurde für die o.a. Liegenschaft Bernadottestraße 57 sowie 57 ad eine Baugenehmigung für die Errichtung von fünf Reihenhäusern mit je zwei Vollgeschossen sowie eine Tiefgarage erteilt. Nur zwei der fünf Reihenhäuser wurden anschließend im Rohbau errichtet, für die übrigen Bauvorhaben wurde lediglich die Baugrube ausgehoben. Weitere Baumaßnahmen haben seitdem nicht stattgefunden, die Baugenehmigung ist längst erloschen und die Liegenschaft zwischenzeitlich extrem verwildert, was immer wieder Gegenstand der Beratungen im Ortsbeirat gewesen ist und zu verschiedenen Anfragen an den Magistrat geführt hat, wann eine Fortsetzung der Baumaßnahmen oder eine Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im Interesse des Wohnungsbaus stattfindet. Benachbart zu der Liegenschaft ist der Spielplatz Im Weimel 12 - kein schönes Bild für Kinder und eine ständige Gefahrenquelle, findet der Ortsbeirat und weist die "Lagerfeuerromantik" in der ST 1980 zurück, die in den geradezu schönmalerischen Sätzen der Verwaltung zu Ziffer 3 und 4 enthalten ist: "Der Bauzaun ist mit der Vegetation fest verwachsen". Anwohner, die mit ihren Gartengrundstücken angrenzen, speziell der Häuser Im Weimel 16ff, beklagen den Zustand der Liegenschaft, der ein Vermieten und Verkaufen der angrenzenden Häuser/Wohnungen erschwert. In mindestens einem Fall im Weimel ist es sogar zu einem Abrutschen von Grundstücksteilen gekommen, was nicht verwundert, hat der Magistrat doch selbst bereits festgestellt, dass die Baugrube seinerzeit "nicht sicher verbaut" worden ist (ST 167). Die Stellungnahmen des Magistrates haben immer wieder auf eine fehlende Handhabe gegen den Bauherrn hingewiesen und darauf, dass von dem Grundstück keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Zwischenzeitlich liegen dem Ortsbeirat Informationen vor, dass der Bauherr selbst nicht der Grundstückseigentümer ist, sondern er nur Erbpachtnehmer der Stiftung Waisenhaus ist. Zum Leitbild dieser öffentlich milden Stiftung gehört u.a. das Bekenntnis: "Verantwortlicher Umgang mit den anvertrauten finanziellen Mitteln ist für uns selbstverständlich". In der ST 206 teilt der Magistrat mit, dass von einer "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Eigentümers", gemeint ist wohl der Bauherr, "nicht ausgegangen werden kann", da sich die Liegenschaft in der Zwangsversteigerung befinde. Es stellt sich folglich die Frage, ob die Stiftung Waisenhaus überhaupt regelmäßige Pachtzahlungen erhalten und mit allen ihr auch juristisch zur Verfügung stehenden Mitteln versucht hat, den Erbpachtvertrag zu lösen und das Erbbaurecht in andere Hände zu geben. Da die Stadt Frankfurt nach dem Hessischen Stiftungsgesetz die Aufsichtsbefugnis für die Stiftung Waisenhaus besitzt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Weshalb wurde dem Ortsbeirat in den vorbezeichneten Stellungnahmen die Information vorenthalten, dass das Grundstück Bernadottestraße 57 einer für gemeinhin als "stadtnah" bezeichneten öffentlich milden Stiftung gehört? 2. Ist dem Magistrat bekannt, ob der Erbpachtnehmer der Liegenschaft Bernadottestraße 57 -im Interesse des Stiftungsvermögens und Stiftungszwecks - einer ordnungsgemäßen Erfüllung der sich aus dem Erbbaurechtsinhalt ergebenden Verpflichtungen nachgekommen ist? 3. Welche Schritte hat die Stiftung Waisenhaus nach Kenntnis des Magistrats unternommen und unternimmt sie aktuell, um das Erbbaurecht an einen anderen Eigentümer zu vergeben mit dem Ziel, das Grundstück zügig für seriöse Wohnbauzwecke frei zu bekommen? 4. Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen für die Stiftung Waisenhaus und was unternimmt die Stiftung nach Kenntnis des Magistrats ggf., damit keine Gefahren und Beschädigungen anderer Grundstücke von dieser Liegenschaft ausgehen? 5. Welche Schritte hin zu einer Fortsetzung der Bautätigkeit hat seinerseits der Magistrat seit 2014 unternommen, als er davon ausgegangen ist, "dass sich in naher Zukunft Bauwillige für das Grundstück finden lassen"? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2007, ST 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2010, ST 167 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 206 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1076 2018 Die Vorlage OF 373/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 348/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten folgendes zu beschließen: Der Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 7. August 2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte überarbeitet werden: 1. Die für den Bebauungsplan genannten der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20. April 2017 (OA 140) sollen bezüglich der weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, mit drei Vorsprüngen an der Straßenfront und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Statt einem allgemeinen Wohngebiet (WA) wird ein reines Wohngebiet (WR) vorgesehen, in dem allenfalls eine Ausnahme für einen Läden mit maximal 80qm zugelassen wird. 5. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Ortsbeiratsanregung 2017 140 verwiesen und die Ortsbeiratsanregungen OA 2012 170 und OA 2016 713 in Erinnerung verwiesen. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und - ent-spricht, entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf - auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Magistratsbericht B 2016 240 zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungpläne Nr. 889 (Sandelmühle), 803 Ä6 (Riedberg-Niederurseler Hang) und 894 (Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 qm sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Herrstraße bestens versorgt. [Allenfalls ein kleiner Laden, der Anwohner (z.B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, könnte zugelassen werden.] Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 316 2018 a) Die Vorlage OF 348/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. Der Vorlage folgende Fassung erhält: "Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140 enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen." b) Ziffer 2, 3 und 5 werden in der vorgelgten Fassung beschlossen c) Ziffer 4. Der Vorlage wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu a) und b) Einstimmige Annahme zu c) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER (= Zustimmung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2018, OF 302/7 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie entsprechend dem unten geschilderten Verlauf sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente-West hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, "Am Seegewann" und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn sollte geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in ost-west und west-ost Richtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unhabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen die Niederlassung von Continental zu vergrößern und das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen Eine Anbindung der Linie an das S-Bahnnetz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim, als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, Am Seegewann und Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continentalwerk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2018, OF 297/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 298 2018 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 302/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Straßenbahnlinie" und "entsprechend" die Worte "auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems" als Klammerzusatz eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 336/8 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße, der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeete anzulegen, und zwar in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 336/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3810 2018 Die Vorlage OF 336/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie Curie Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße, der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeete in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie Curie Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 297/7 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, für den Frankfurter Nordwesten eine neue Straßenbahnlinie zu planen. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, "Am Seegewann" und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn sollte geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in ost-west und west-ost Richtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unhabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen die Niederlassung von Continental zu vergrößern und das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen Eine Anbindung der Linie an das S-Bahnnetz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim, als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, Am Seegewann und Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continentalwerk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2018, OF 302/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 298 2018 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 302/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Straßenbahnlinie" und "entsprechend" die Worte "auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems" als Klammerzusatz eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 340/8 Betreff: Regenwassernutzung statt Regenwasserableitung - Bebau-ungsplan 861 "Nördlich Am Stockborn" Aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse kann man dass Regenwasser vor Ort nicht versickern lassen. Stattdessen wird es in den öffentlichen Regenwasserkanal und in den Steinbach abgeleitet. Linderung bringt da nur die Verdunstung auf der vorgeschriebenen extensiven Dachbegrünung der Flachdächer. So steht es in der Begründung zum Bebauungsplan 861. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgender Frage gebeten: Inwiefern hat man sich mit der Möglichkeit beschäftigt, das anfallende Regenwasser in Zisternen zu sammeln und vor Ort zu nutzen. Als Beispiele sind da zu nennen die Grünflächenbewässerung und der Gebrauch für die Toilettenspülung. Begründung: Erkenntnisse zum Klimawandel, dem Hochwasserschutz und zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser sollten auch umfassend in die Realität umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 990 2018 Die Vorlage OF 340/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 325/8 Betreff: Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Wasserhäuschen, auch als Trinkhallen oder "Büdchen" bekannt, gibt es in Frankfurt am Main seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie dienten ursprünglich zum Verkauf von Mineralwasser an Arbeiter und waren nicht an die offiziellen Ladenöffnungszeiten gebunden. Die heutigen Trinkhallen haben ihre Angebotspalette erweitert: neben alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken gibt es Süßigkeiten, Zeitungen, Kaffee, Tabakprodukte und manchmal auch sonntags frische Backwaren. Die Stadt Frankfurt am Main wirbt auf ihrer Homepage mit den Wasserhäuschen. Dort ist zu lesen, sie gehörten traditionell zum Frankfurter Stadtbild und seien heute für Einheimische "mehr als nur reine Kioske". Tatsächlich tragen die "Büdchen" nicht nur zur Nahversorgung bei, sondern als Treffpunkte ermöglichen sie es, Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft die Sorgen und Freuden des Lebens zu teilen. Heute gibt es noch über 200 solcher Wasserhäuschen im ganzen Stadtgebiet. Die Büdchen-Kultur ist auch im Ortsbezirk 8 vertreten. "Büdchen" wie das "Windige Eck" in Heddernheim genießen längst Kultstatus. Gleichwohl sind diese Verkaufsstellen und Treffpunkte im Ortsbezirk auf dem Rückzug. Das gilt insbesondere für die Nordweststadt, wo die Trinkhallen in unmittelbarer Nachbarschaft der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 77 und Bernadottestraße 1 mittlerweile geschlossen und teilweise auch abgerissen sind. Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, dass die Betreiberin des Kiosks "Palaver" am Ausgang des Gerhart-Hauptmann-Rings verkauft hat und die Trinkhalle umgebaut werden soll. Gegen diesen Trend hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren die traditionsreiche "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße, direkt an der Bushaltestelle Heinrich-Kromer-Schule, zu einem beliebten Stadtteil-Treffpunkt entwickelt, der für die Nahversorgung Niederursels und für die Kommunikation der Nachbarn untereinander eine wichtige Funktion ausübt. Dennoch soll dem Betreiber kürzlich mitgeteilt worden sein, die Genehmigung für den Wirtschaftsgarten solle nicht verlängert werden. Außerdem sei die Schank- und Speisewirtschafterlaubnis für den Gastraum im Inneren des Kiosks "unrichtig", mithin also nichtig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Medien und auch beim Ortsbeirat darüber beklagt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen: welchen Stellenwert er der "Büdchen"-Kultur im Ortsbezirk zumisst; welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen im Ortsbezirk 8 derzeit noch existieren, welche Öffnungszeiten sie haben und welche ordnungs- und baurechtlichen Auflagen bestehen; welche Informationen dem Magistrat vorliegen hinsichtlich eines Weiterbetriebs des Kiosks "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139; 4. welche Lösungsmöglichkeiten er herbeiführt, um die ordnungs- und baurechtliche Betriebserlaubnis für den Wirtschaftsgarten und den Gastraum von "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße 54 zu verlängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 943 2018 Die Vorlage OF 325/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für ‚Heinrich Kiosk'" lautet; die Frage unter Ziffer 1. entfällt und das Wort "herbeiführt" durch das Wort "sieht" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 312/8 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen in Teilen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschalten wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde vom Antragsteller der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die Bereiche: a) der Wendehammer In der Römerstadt 124 / Haupteingang der Römerstadtschule, b) der Wendehammer In der Römerstadt 154, c) der Wendehammer Bernadottestraße 49 / Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9 und e) Hadrianstraße 20. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteilen mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie mit Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der ST 1382 vom 07.08.2017 (Absatz 2) wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z.B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der ST 1382 wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3453 2018 Die Vorlage OF 312/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. die Worte "In Teilen" und im ersten Satz der Begründung das Wort "südlichen" gestrichen werden und bei der Aufzählung folgende Orte angefügt werden: "f) Gerhart-Hauptmann-Ring 314, g) Gerhart-Hauptmann-Ring 100". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 302/8 Betreff: Fahrstreifenbegrenzungen im Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die in großer Zahl abgefahrenen kleinen Sichtzeichen der Fahrstreifenbegrenzungen im Erich-Ollenhauer-Ring zu ersetzen; 2. die Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring vor der Südeinfahrt des Nordwestzentrums so zu verlängern, dass eine radikal abknickende Abfahrt von der mittleren Spur in die Parkhauseinfahrt nicht mehr möglich ist. Begründung: Mit den Jahren sind die nach Änderung der Verkehrsführung im Erich-Ollenhauer-Ring angebrachten kleinen Sichtzeichen der Fahrstreifenbegrenzungen abgenutzt und zu einem Teil nicht mehr vorhanden. Auto- und Lkw-Fahrer werden beobachtet, wie sie dadurch ohne Rücksicht auf die Fahrstreifenbegrenzung die Spur wechseln, um durch schnelle Querung sämtlicher Fahrspuren bspw. von der Shell-Tankstelle direkt und ohne Umkreisung des Rings in den Hammarskjöldring einfahren zu können. Dies führt zu mitunter gefährlichen Manövern in der viel befahrenen Ringstraße. Immer wieder sind Fahrzeuge zu beobachten, die auf der mittleren Spur des Rings scharf bremsen, um gerade noch in die südliche Parkhauseinfahrt zu gelangen. Die Parkhauszufahrt ist aber über die ab der Buszufahrt im Westen des NWZ abgegrenzte innere Spur anzufahren. Es kommt immer wieder zu gefährlichen abrupten Bremsmanövern auf der mittleren Spur, weil die Parkhauszufahrt de facto - unter Querung einer durchgezogenen Linie - auch in Höhe der Ernst-Kahn-Straße noch angesteuert werden kann infolge der zu kurzen Fahrstreifenbegrenzung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3354 2018 Die Vorlage OF 302/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 301/8 Betreff: Lebensmittelnahversorgung in der südlichen Nordweststadt, in Praunheim-Nord und der Siedlung Römerstadt Den Ortsbeirat haben Informationen erreicht, nach denen die beiden Supermärkte in der Bernadottestraße 41 (Nord West Markt) und Im Weimel 1 (REWE) noch in diesem Jahr schließen. Beide Märkte sind - unabhängig von der Funktion des Nordwestzentrums -wichtig zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen, kurzfristigen Bedarfs, für die südliche Nordweststadt ebenso wie für die Siedlung Römerstadt und Teile Praunheims. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Treffen diese Informationen nach Kenntnis des Magistrats zu? 2. Stimmen die Informationen, dass auf dem Grundstück Bernadottestraße 41 nach Abriß des Lebensmittelmarktes Wohnbebauung realisiert werden soll, wenn ja, in welcher Form? 3. Welche Planungen gibt es für das Grundstück Im Weimel 1 / Ecke In der Römerstadt? 4. Gab es in der Vergangenheit vom derzeitigen Betreiber des Lebensmittelmarktes im Weimel Planungen, den Markt zur Verbesserung des Angebots zu erweitern, die der Stadt Frankfurt vorgetragen wurden, wenn ja , welche? 5. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen? 6. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen und der geplanten neuen Ladeneinheit Am Stockborn 1 (Bebauungsplan Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn")? 7. Sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, für die südliche Nordweststadt, den westlichen Teil der Römerstadtsiedlung und für Praunheim-Nord eine wohnortnahe, auch für ältere Bürgerinnen und Bürger fußläufig erreichbare Versorgung mit Lebensmitteln für den täglichen Bedarf auch in Zukunft sicherzustellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 921 2018 Die Vorlage OF 301/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2018, OF 298/8 Betreff: Fragen zu Bernadottestraße 57 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu berichten, 1. ob und welche Ergebnisse aus Antwort 2. der ST 1651 vom 04.09.2017 vorliegen, 2. ob gegen das Abstellen eines abgemeldeten Pkws auf dem Grundstück (hinter dem Bauzaun) etwas unternommen werden kann, 3. ob sich der Bauzaun ausschließlich auf dem Grundstück oder (zumindest teilweise) auf öffentlicher Fläche befindet (gegenüber Bernadottestraße 49) bzw. sich auf dem Grundstück befindet, zu dem der Spielplatz (Im Weimel 12) gehört und 4. ob gegen den starken Bewuchs auf dem Gelände mit hineinragen in den Spielplatz etwas unternommen werden kann? Begründung: Zu 1. In der ST 1651 vom 04.09.2017 wurde unter Punkt 2. mitgeteilt: Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten, eine Bebauung des Areals gegen den Willen des Eigentümers durchzusetzen. Der Magistrat wird aber die Anfrage des Ortsbeirats zum Anlass nehmen, um zu prüfen, ob mit Unterstützung eines Stadtteilarchitekten eine Fortsetzung des Bauvorhabens erreicht werden kann. Zu 2. Auf dem Grundstück hinter dem Bauzaun ist ein abgemeldetes Fahrzeug (Pkw) abgestellt. Das Fahrzeug könnte zudem auch noch in die Baugrube abrutschen. Zu 3. Wenn man die Flucht der Grenzen der jeweils benachbarten Grundstücke zum Maßstab nimmt, dann erscheint es so, dass sich der Bauzaun nicht ausschließlich auf dem Grundstück Bernadottestraße 57 befindet. Zu 4. Der Bewuchs auf dem Grundstück Bernadottestraße 57 ragt in den Bereich des Spielplatzes vor dem Gebäude Im Weimel 12. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 919 2018 Die Vorlage OF 298/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2018, OF 267/8 Betreff: Anregungen und Forderungen zur M 176 Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim Vorgang: M 176/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem die M176 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, ist es notwendig, im Interesse der Bevölkerung von Niederursel und der Nordweststadt den Magistrat zu bitten, bei der vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim folgende Anregungen aufzugreifen bzw. folgende Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Damit sollen die Befürchtungen vor Ort bezüglich dieses Vorhabens zerstreut werden. Dem Ortsbeirat ist jeweils einmal im Jahr ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Anregungen und Forderungen zu geben: 1. Die Planung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sollte vor allem bezahlbares Wohnen auch bei den freifinanzierten Projekten zum Ziel haben. Dabei ist sicher zu stellen, dass auch private Investoren verpflichtet werden mindestens 30% der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg anzubieten. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollte vorbildlich eine ökologische Ausrichtung mit einer nachhaltigen Stadtentwicklung zum Ziel haben, die eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehr, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energie und der Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser zum Ziel hat. 2. Das Urselbachtal und das Steinbachtal sind von Bebauung frei zu halten und als breite Grünzonen zu erhalten. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 3. Als Beitrag zur Aufwertung der vorhandenen Stadtteile und des neuen Stadtteils ist eine Verbindung zwischen dem Grüngürtel und des Regionalparks anzustreben. 4. Bei der Planung sind Car-Sharing Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg zwischen Frankfurt und Oberursel/Bad Homburg sowie Steinbach und Eschborn vorzusehen. 5. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schulen, Kitas etc.) muß parallel mit dem Einzug der ersten Bewohner/innen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 6. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. 7. Die Verkehrsinfrastruktur sollte zukunftsorientiert geplant werden und eine Verringerung des Individualverkehrs zum Ziel habe. Sie sollte rechtzeitig vor dem Bau der ersten Wohneinheiten realisiert werden. Dies gilt auch für die Planung der Praunheimer Umfahrung, für die eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring vorzusehen ist. Das Entwicklungsgebiet sollte bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt bleiben entsprechend der Zusagen bei der Vorstellung des städtebaulichen Entwicklungsplans am 27. September 2017 erhalten und sind bei der Planung zu integrieren. 9. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 10. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält einen effektiven Lärmschutz und ist von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache mit einer Einhausung zu versehen. 11. Mit den von den Baumaßnahmen betroffenen Landwirten ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 12. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die A 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 267/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung REP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 276/8 Betreff: Wohnbebauung Am Stockborn - Sachstand Mit dem Bebauungsplan Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn" soll planungsrechtlich eine Wohnnutzung auf dem rund 7000 Quadratmeter großen Hochhaus-Areal in der Straße Am Stockborn ermöglicht werden. Der Ortsbeirat begrüßt die künftige Wohnnutzung auf diesem seit über zehn Jahren ungenutzten Gelände des früheren Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Der Ortsbeirat sieht gleichwohl weiterhin die vom Magistrat noch einmal mit ST 1733 v. 08.09.2017 bestätigte geplante Staffelung der Gebäudefront entlang der Straße "Am Stockborn" von fünf auf vier Vollgeschosse kritisch. Vor ein paar Wochen wurden auf dem Grundstück Hecken und Sträucher entfernt. Die Situation auf dem Grundstück erweckt den Anschein, dass die Baumaßnahme demnächst beginnt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen und welche weiteren Nutzungen (Gemeinbedarf, Einzelhandel usw.) sind aktuell auf der Liegenschaft geplant? 2. Was haben die Verhandlungen des Magistrats mit dem zukünftigen Bauherrn ergeben, damit laut ST 1733, "trotz der wirtschaftlich gravierenden Vorbelastung des Grundstücks, eine Realisierung von 30% der Bruttogrundfläche im geförderten Wohnungsbau entsprechend der städtischen Beschlusslage" sichergestellt werden kann? 3. Wann ist mit einem Beginn und wann ist mit einem Abschluss der Baumaßnahmen zu rechnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 827 2018 Die Vorlage OF 276/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 235/8 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Maßnahme der Investitionsliste 2 (grundsätzliche Absichtserklärung für Maßnahmen künftiger Planaufstellungen) hier: Anlage eines Zweirichtungsradweges um den Erich-Ollenhauer-Ring (NWZ) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die fertige Planung dieses Fahrradweges wird aus der Investitionsliste 2 in den aktuellen Haushaltsplan 2018 überführt und umgesetzt, ggf mit aktuellen Nachbesserungen. Der damalige Kostenrahmen belief sich auf ca. 2 Millionen Euro. Deckungsvorschlag: Das Fest zur Eröffnung der Frankfurter Altstadt kann auch in kleinerem Rahmen stattfindenden (und nicht 1,5 Millionen Euro kosten) Begründung: Auch Verkehrsdezernent Oesterling sprach vor kurzem davon, dass das Radverkehrsnetz besonders im Frankfurter Norden einen Ausbau nötig hätte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2017, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 226/8 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt , zu prüfen und zu berichten, ob eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges möglich ist. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße und die Bernadottestraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Metern, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Millionen Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die Erschließungsstraße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes (siehe Abbildung) und/oder des Bereiches zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa 6 Metern liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan (Beispiel für eine Untertunnelung des Schulhofes zwischen Schulgebäude und Turnhalle der Europäischen Schule Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.04.2018, B 108 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2293, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 221/8 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, wie 1. in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße 2. am Übergang U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und der Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt 1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt 2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in Richtung Mertonviertel und Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.) benutzen. Zu Punkt 1. Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in Richtung Heddernheim / Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage) verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große LKW (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch PKW von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden LKW-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahnstation) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Der Streckenabschnitt zwischen Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die Radfahrer dem LKW-Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer auf der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr jeweils nur in eine Richtung) vor dem LKW-Verkehr geschützt werden, während auf dem schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z.B. Radfahrspuren) geboten wird. Zu Punkt 2. Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen. Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach Heddernheim (z.B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils nächsten Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt 3. Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen benutzt. Er ist u.a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein solcher Weg eine Mindestbreite von über 2 Metern aufweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2472 2017 Die Vorlage OF 221/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 226/8 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim, 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges zu untersuchen und vorzustellen. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße und die Bernadottestraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Meter, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Mio. Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die (Erschließungs-) Straße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes (siehe Abbildung auf der Rückseite) und/oder der Bereich zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa -6 m liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan (Beispiel für eine Tunnelführung des Schulhofes zwischen Schulgebäude und Turnhalle der Europäischen Schule Frankfurt) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 207 2017 Die Vorlage OF 226/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges möglich ist." Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 229/7 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim - östlich Praunheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, eine kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges zu untersuchen und vorzustellen, als die bisherige Planung darstellt. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Meter, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Mio. Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die (Erschließungs-) Straße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes und/oder der Bereich zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa -6 m liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Beispiel: Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan, Ergänzungen: Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 229/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2672 2018 Die Vorlage OF 229/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, REP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 221/7 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, im Zuge der weiteren Planungen folgenden Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der A 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass dieses bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahnhaltepunkt, U6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der A 5, z.B. in Höhe des RastplatzesTaunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Str. abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer P+R-Anlage ist sicher zu stellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. . Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt u.a. eine Klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Car-Sharing Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellwege (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zur berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten BewohnerInnen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Groß-Investoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europa-Viertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicher zu stellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 % der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die A 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Parteien: SPD, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2017, OF 217/8 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, die M 186 zunächst zurück zu stellen. 2. den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob neben den in der B 267 vom 18.08.2017 genannten Varianten II und III für einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang zum Heddernheimer Steg folgende weitere Variante (Variante IV) möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend und über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. 3. Der Ortsbeirat wird nach dem Ergebnis der Prüfung zu Punkt 2. entscheiden, welche der möglichen Varianten er bevorzugt. 4. Der Ortsbeirat bittet dann darum, die unter Punkt 3. bevorzugte Variante in die M 186 mit auf zunehmen. Begründung: Zu Punkt 1. Mit OA 68 2016 vom 06.10.2016 hat der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung um Beschlussfassung gebeten, dass nach dem Neubau des Heddernheimer Stegs unter anderem - eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum ständig zur Verfügung steht und - die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe abgelehnt und der Magistrat stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten wird. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.11.2016 entsprechendes beschlossen (Beschlussausfertigung § 771 vom 17.11.2016 - Punkte 1. und 2.) In der B 267 vom 18.08.2017 werden für eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung die Varianten II und III zur Auswahl gestellt und in der Ortsbeiratssitzung 14.09.2017 wurden diese Varianten vorgestellt. In der Sitzung wurde darum gebeten, eine weitere Variante zu prüfen (siehe hierzu Punkt 2. dieses Antrages). In der M 186 wird keine der Varianten genannt. Statt dessen wird unter Punkt 4. ausgeführt, dass lediglich drei Bäume im Böschungsbereit der Rosa-Luxemburg-Straße (auf der Seite der der Nordweststadt) gefällt werden müssten. Bei den Varianten II und III müssten eine deutlich höhere Zahl befällt werden. Ferner steht unter C) Lösung (erster Absatz), dass die vorhandene Stufenrampe abgebrochen wird. Weiter steht in dem genannten Bereich (Lösung, Absatz 5) "die Treppenanlage erhält auf der äußeren Seite zusätzlich eine Schiebeschiene, sodass Fahrräder mitgeführt werden können". Daraus ist für den Ortsbeirat erkennbar, dass die M 186 eine ersatzlose Streichung der vorhandenen Rampe vorsieht. Auf die vorgeschlagenen Varianten wird nicht eingegangen. Eine Schiebeschiene zum Mitführen von Fahrrädern ist bei einem barrierefreien und behindertengerechten Zugang über eine der möglichen Varianten nicht notwendig. Zu Punkt 2. Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten 1 und 2 aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Sieg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2289 2017 1. a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 206/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU bei Enthaltung 1 CDU und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 204/8 Betreff: Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim Der Ortsbeirat möge beschließen: In der M 176 zur vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim wird der Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme u. a. durch den Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße begrenzt. Dem Ortsbeirat 8 sind die Folgen für die dortigen Grundstückseigentümer sowie die Finanzierung einer Ortsumfahrung Praunheim bis zum Erich-Ollenhauer-Ring sowie des zusätzlichen Lärmschutzes an der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Heddernheim unklar. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Auswirkungen hat die in der M 176 vorgesehene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für die Grundstückseigentümer im Bereich Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße? 2. Können die Kosten für die Ortsumfahrung Praunheim mit einem Tunnel bis zum Erich-Ollenhauer-Ring sowie für zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen auf der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Heddernheim aus den Erträgen aus dem Verkauf von Grundstücken aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden, auch wenn der Bereich Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme herausgenommen wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 208/8 Betreff: Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA unter anderem wie folgt erneuert wird: 1. Überprüfung der bestehenden Tafeln hinsichtlich der Darstellungen (Texte und Abbildungen), 2. Sanierung der bestehenden Tafeln und Beseitigungen von Schäden sowie ersetzen von fehlenden Tafeln (z.B. Nida Hafen) und ggf. Aufstellung an einem besserem Ort, 3. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der neuen Feuerwache 21, 4. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der Erweiterung der Römerstadtschule, 5. Aufstellung einer Tafel im nordwestlichen Bereich der Römerstadt NIDA, 6. textlicher Hinweis auf den bestehenden Tafeln zu den Mauerresten (z.B. im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring / Titusstraße, vor dem Schutzbau der Töpferöfen und In der Römerstadt 110 / gegenüber Eingang Friedhof) und dem Römerbrunnen (unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39) oder Aufstellung entsprechender weiterer Tafeln, 7. Einbeziehung des Schutzgebäudes mit den Töpferöfen in der Nähe der Feuerwache 21 in den archäologischen Rundweg, 8. Einbeziehung der Ausstellung auf dem Gelände der Römerstadtschule und 9. Herausgabe einer neuen Broschüre mit den Texten und den Standorten der einzelnen Tafeln und Darstellung im Internet (wie z.B. der Geopfad). Begründung: Seit der Erstellung der Tafeln im Jahr 2000 und insbesondere aufgrund der Ausgrabungen im Bereich der Römerstadt Nida und im Umfeld, haben sich sicherlich neue Erkenntnisse ergeben. Deshalb sollten die Darstellungen auf den vorhandenen Tafeln überprüft werden. In jedem Fall sollten zu den beiden Ausgrabungsergebnissen im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring (Feuerwache 21) mit der Stadtmauer und dem Stadttor sowie In der Römerstadt zwischen 118 und 120 (Erweitungsgebiet Römerstadtschule) mit dem Tempelbezirk neue Tafeln aufgestellt werden. Mit der Aufstellung der Tafeln im Bereich der Römerstadt NIDA und mit der Darstellung des jeweiligen Standortes bezogen auf die damaligen und heutigen Straßenverhältnisse, wird der Nutzer darauf hingewiesen, welche Ausdehnung NIDA hatte. Der überwiegende Teil der Tafeln befindet sich im mittleren bzw. östlichen Teil von NIDA. Mit einer Tafel im nordwestlichen Bereich, in dem keine Tafel vorhanden ist, würde für den Nutzer die Ausdehnung der Römerstadt NIDA beim Aufsuchen dieser Tafel erlebbar werden. Die oben (unter Punkt 6.) aufgelisteten Standorte der Mauerreste (vermutlich römischen Ursprungs) lässt sich möglicherweise noch um den Standort der Trinkhalle neben dem Gebäude In der Römerstadt 110 erweitern, vor der sich ebenfalls ähnliche Steine befinden. Mit jeweils einem Hinweis auf diese Mauerreste (z.B. den Tafeln auf der Brücke In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße und vor dem Schutzbau für die Töpferöfen) würde eine Erklärung für diese Mauerreste gegeben werden. Mit einem Hinweis auf der Tafel im Durchgang zwischen Am Forum 49 - 51 und Im Heidenfeld 94 - 96 und der Tafel Hafen NIDA auf den Römerbrunnen unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39 würde der Brunnen in die Darstellung des römischen Erbes mit aufgenommen. Mit den jeweiligen textlichen Hinweisen würde auch dazu beigetragen, dass die Anzahl der Tafeln begrenzt bleibt und im Fall des Römerbrunnens keine Tafel in einem Bereich aufgestellt wird, der nicht der sozialen Kontrolle unterliegt. Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Kontrolle sollte die fehlende Tafel zum Hafen NIDA im Bereich der Hadrianstraße mit Wohnbebauung (z.B. Hadrianstraße Ecke An der Ringmauer) neu aufgestellt werden. Mit einer neuen Broschüre, die die Inhalte der Tafeln wiedergibt, würde unter anderem auch Unterrichtsmaterial geschaffen werden. Mit der Darstellung im Internet wird der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA für jeden Interessierten weltweit abrufbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2295 2017 Die Vorlage OF 208/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 206/8 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob neben den beiden in der M 186 vom 22.09.2017 genannten Varianten für einen barrierefreien Zugang zum Heddernheimer Steg folgende dritte Variante möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend und über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. Begründung: Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten 1 und 2 aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Steg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2289 2017 1. a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 206/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU bei Enthaltung 1 CDU und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2017, OF 205/8 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten zügig eine maßvolle Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Südwesten zu planen und zu realisieren: a) eine Ausweitung des räumlichen Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B906 (Westlich Nordweststadt, M 18 v. 17.01.2014) auf das Gebiet zwischen Friedhof Niederursel und dem Flurstück "Am Holzweg"; b) eine bauliche Erweiterung der Flachbausiedlung "Paul-Kornfeld-Weg" (Bebauungsplan B124) nach Süden und Südwesten in überwiegend zweigeschossiger Bauweise mit Erschließung über eine neue Anwohnerstraße, die mit dem Praunheimer Weg verbunden wird. Diese Erweiterungen sollen auf der Basis einer konventionellen zweistufigen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) zügig geplant und realisiert werden. Sie sollen entsprechend den Prinzipien der Frankfurter Bauleitplanung eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung der Nordweststadt sicherstellen, ohne die infrastrukturelle Leistungsfähigkeit der bestehenden Stadtteile im Frankfurter Nordwesten zu überfordern. Durch weitgehenden Erhalt von Stadtrand-Naherholungsflächen, von ausreichenden Flächen für die Landwirtschaft und von Freizeitanlagen (Kleingartenverein Nordweststadt, Sportanlage der TSG Nordwest) sowie der zwischen Steinbach und Frankfurt gelegenen Flächen für die Kaltluftproduktion sollen sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen und eine sozial gerecht verteilte Bodennutzung gewährleisten sowie zu einer menschenwürdigen Umwelt beitragen. Um einen harmonischen Übergang zwischen der Nordweststadt als Siedlungsbau der 60er Jahre und den beiden modernen Quartieren sicherzustellen, ist zu prüfen, den 2015 beendeten Städtebaulichen Ideenwettbewerb "Neue Ideen für die Nordweststadt" noch einmal aufzugreifen und mit Blick auf die Siedlungserweiterung nach Westen und Südwesten zu aktualisieren. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die RosaLuxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem GerhartHauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des GerhartHauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Sicht der Stadtteile Niederursel und Nordweststadt bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. dem Gerhart-Hauptmann-Ring, dem Weißkirchener Weg und Alt-Niederursel. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Deshalb hat der Ortsbeirat auch 2014 der Aufstellung eines B-Plans für das Areal westlich der Nordweststadt zugestimmt (M 18 v. 17.01.2014). Er schlägt mit dieser Anregung auch vor, die Fläche "Am Holzweg" und eine deutliche Vergrößerung der Einfamilienhaussiedlung des Paul-Kornfeld-Weges mit einzubeziehen und dadurch weiteren Bau von Wohnungen in vielfältigen Eigentumsformen (freifinanzierte Mietwohnungen, Sozialwohnungen nach 1. und 2. Förderweg, Wohnbaugenossenschaften, Eigentumswohnungen und Eigenheime) zu ermöglichen. Beide Erweiterungen müssten aber städtebaulich auf die typische "Nordweststadt-Bebauung" ausgerichtet sein, d.h. ein Mix aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern, mit viel Grün, Fußwegen mit Brücken, Tiefgaragen und wenigen Straßen. Hinzu kommen ein tragfähiges Verkehrskonzept wie vom Ortsbeirat bereits 2014 gefordert (OA 492 v. 27.03.2014) sowie Investitionen in den längst überfälligen Autobahnlärmschutz. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2017, OF 191/8 Betreff: Stadterweiterung Nordwest In Frankfurt wird dringend preiswerter Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Auch die am 9. Juni 2017 vorgestellte Idee für einen neuen Stadtteil zwischen Praunheim und Niederursel/Nordweststadt würde bei einer Realisierung Belastungen für die Bürgerinnen in den betroffenen Ortsbezirken 7 und 8 mit sich bringen. Um diese zu minimieren knüpfen die Ortsbeiräte 7 und 8 ihre Zustimmung zu den weiteren Planungen und deren Realisierung an eine Reihe von Bedingungen. Dies vorausgeschickt fordern die Ortsbeiräte den Magistrat auf, im Zuge der Planungen für die Realisierung der Stadterweiterung Nordwest die folgenden Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Den Ortsbeiräten ist jeweils in der ersten Sitzung eines neuen Jahres ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Forderungen zu geben: 1. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. Es sollte geprüft werden, ob das Entwicklungsgebiet bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden kann, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung gefordert. 5. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg abgerissen wird um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 6. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 7. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. Das Gleiche gilt für die Sportanlagen des SV Niederursel und die Grün- und Koppelflächen sowie Kleingärten im Urselbachtal. 8. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung (vgl. 2) bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem eine Weiterführung der U6 durch den neuen Stadtteil, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich nördlich der A5 auf die Trasse der U3 einbiegt. 9. Von der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzlicher Zugang zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsflusses über die Guerickestraße und die Heerstaße zu minimieren. 10. Es darf keine zusätzliche Ausfahrt von der A 5 in Höhe des Rastplatzes Taunusblick geben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2017, OF 203/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2017 1. Die Vorlage OF 177/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Der Antrag, die Vorlage bis zu nächsten Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 203/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 189/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu a) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu b) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 191/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 198/8 Betreff: Was wird aus dem Schlauchturm der Feuerwache am Nordwestzentrum ? Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach dem Neubau und der Inbetriebnahme der neuen Feuer- und Rettungswache 21 im Erich-Ollenhauer-Ring 2 hat die Berufsfeuerwehr das Nordwestzentrum (NWZ) verlassen. Auch angesichts der derzeitigen Umbaumaßnahmen im NWZ stellt sich die Frage, was mit dem alten Schlauchturm der einstigen Wache geschehen wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist dem Magistrat bekannt oder kann er in Erfahrung bringen, was mit dem noch vorhandenen Schlauchtrockenturm passiert nachdem die Feuerwehr das NWZ verlassen hat? 2. Falls der Turm erhalten bleibt, ist es denkbar, ihn zu nutzen, zum Beispiel als Trainingswand für Sportklettervereine oder als Werbefläche für das 50jährige Jubiläum des Nordwestzentrums 2018? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 198/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 198/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 187/7 Betreff: Stadterweiterung Nordwest - Forderungen der Ortsbeiräte 7 und 8 In Frankfurt wird dringend preiswerter Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Auch die am 9. Juni 2017 vorgestellte Idee für einen neuen Stadtteil zwischen Praunheim und Niederursel/Nordweststadt würde bei einer Realisierung Belastungen für die Bürgerinnen in den betroffenen Ortsbezirken 7 und 8 mit sich bringen. Um diese zu minimieren, knüpfen die Ortsbeiräte 7 und 8 ihre Zustimmung zu den weiteren Planungen und deren Realisierung an eine Reihe von Bedingungen. Dies vorausgeschickt fordern die Ortsbeiräte den Magistrat auf, im Zuge der Planungen für die Realisierung der Stadterweiterung Nordwest die folgenden Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Den Ortsbeiräten ist jeweils in der ersten Sitzung eines neuen Jahres ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Forderungen zu geben: 1. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. Es sollte geprüft werden, ob das Entwicklungsgebiet bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden kann, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung gefordert. 5. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 6. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 7. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben." 8. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung (vgl. 2) bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 9. Von der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzlicher Zugang zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsflusses über die Guerickestraße und die Heerstaße zu minimieren. 10. Es darf keine zusätzliche Ausfahrt von der A 5 in Höhe des Rastplatzes Taunusblick geben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur Sitzung am 24.10.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 217/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 177/8 Betreff: Stadterweiterung Nordwest - Forderungen der Ortsbeiräte 7 und 8 In Frankfurt wird dringend preiswerter Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Auch die am 9. Juni 2017 vorgestellte Idee für einen neuen Stadtteil zwischen Praunheim und Niederursel/Nordweststadt würde bei einer Realisierung Belastungen für die Bürgerinnen in den betroffenen Ortsbezirken 7 und 8 mit sich bringen. Um diese zu minimieren, knüpfen die Ortsbeiräte 7 und 8 ihre Zustimmung zu den weiteren Planungen und deren Realisierung an eine Reihe von Bedingungen. Dies vorausgeschickt fordern die Ortsbeiräte den Magistrat auf, im Zuge der Planungen für die Realisierung der Stadterweiterung Nordwest die folgenden Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Den Ortsbeiräten ist jeweils in der ersten Sitzung eines neuen Jahres ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Forderungen zu geben: 1. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. Es sollte geprüft werden, ob das Entwicklungsgebiet bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden kann, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung gefordert. 5. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 6. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 7. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben." 8 Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung (vgl. 2) bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 9. Von der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzlicher Zugang zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsflusses über die Guerickestraße und die Heerstaße zu minimieren. 10. Es darf keine zusätzliche Ausfahrt von der A 5 in Höhe des Rastplatzes Taunusblick geben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 177/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2017 1. Die Vorlage OF 177/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Der Antrag, die Vorlage bis zu nächsten Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 203/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 189/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu a) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu b) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2017, OF 173/8 Betreff: Aktuelle Bauvorhaben im Gebiet Oberfeldstraße (Praunheim-Nord) Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Altbaugebiet rund um die Oberfeldstraße stehen anscheinend einige Bauvorhaben an bzw. befinden sich bereits in der Ausführung. So stehen die Altbauten der Häuser Kransberger Weg 1 und 10 bereits fensterlos da und die Abrissarbeiten haben bereits begonnen. Das Grundstück Am Alten Schloss 53 wird von dem Werbebanner der Immobilien-GmbH einer großen Bausparkasse geziert. Von Nachbarn wird die Information verbreitet, diese Doppelhaushälfte solle zugunsten eines Neubaus abgerissen werden, der von der Kubatur her nicht in die Umgebung passt. Bereits im Bau befindet sich auf dem Grundstück Kransberger Weg 24 - bislang ebenfalls ein Einfamilienhausgrundstück - der wuchtige Neubau mit Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Bauvorhaben sind dem Magistrat auf den genannten Grundstücken bekannt? 2. Sind die genannten Adressen von Bebauungsplänen der Nordweststadt erfasst? 3. Wie viele Wohneinheiten entstehen jeweils auf den genannten Grundstücken? 4. Fügen sich die dem Magistrat bekannten und gegebenenfalls zur Genehmigung vorgetragenen Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut wird bez. werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 488 2017 Die Vorlage OF 173/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 161/8 Betreff: Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II - wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57? In seiner Stellungnahme ST 206 v. 07.02.2014 hat der Magistrat zuletzt über den Sachstand zur Bauruine in der Bernadottestraße 57 berichtet. Nach Auskunft des Magistrats sind die 1998 (fünf Reihenhäuser) bzw. 2004 (veränderte Ausführung) erteilten Baugenehmigungen längst verfallen. Bislang wurde lediglich ein einziger Rohbau errichtet, der seit Jahren unvollendet und unansehnlich in der Landschaft steht - verschenktes Potential für dringend benötigten Wohnungsbau, zudem in attraktiver Lage. Nach Auskunft des Magistrats, sind bauordnungsrechtliche Schritte mit dem Ziel, das Bauprojekt zu einem Abschluss zu bringen oder das Gebäude zurückzubauen, nicht möglich ohne finanzielles Risiko für die Stadt Frankfurt am Main. Zum Zeitpunkt des Berichts allerdings befand sich das Grundstück laut Mitteilung des Magistrats in der Zwangsversteigerung. Zudem hätten seit 2012 wieder Bauberatungen stattgefunden mit dem Ziel, Bauwillige für das Grundstück zu finden. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Zu welchen Ergebnissen führten die seit 2012 geführten Bauberatungsgespräche? 2. Was hat der Magistrat seit 2014 unternommen, um das Grundstück zügig für den Wohnungs- und/oder Einfamilienhausbau zurückzugewinnen und welchen Sachstand kann der Magistrat zum Gesamtvorgang berichten? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 457 2017 Die Vorlage OF 161/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende Ziffer angefügt wird: "3. Ist es durch die Zwangsversteigerung zu einem Eigentümerwechsel gekommen? Wenn ja, warum hat sich an der Situation nichts geändert?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.04.2017, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 154/8 vom 20.04.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: M 219/15; Beschl. d. Stv.-V, § 6768/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - zu beachten: 1. Im Bereich der Straße Am Alten Schloß und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitestmöglich zu erhalten. 2. Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016, § 6768, nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 Quadratmeter nicht überschreiten. 3. Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenwohnanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloß/Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1733 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 79 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 73 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1391, 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.05.2017 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2017, OF 154/8 Betreff: Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am Stockborn Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss fassen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861-nördlich Am Stockborn- Magistrat zu beachten: 1. Im Bereich Am Alten Schloss und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitest möglich zu erhalten. 2. Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 (§ 6768) nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 qm nicht überschreiten. 3. Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloss / Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2017, OF 134/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 140 2017 1. Die Vorlage OF 134/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 154/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 154/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffer 1 und 3 der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2 der Vorlage: SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Parteien: SPD, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 134/8 Betreff: Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am Stockborn - Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss fassen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861-nördlich Am Stockborn- Magistrat zu beachten: 1. Im Bereich Am Alten Schloss und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitest möglich zu erhalten. 2. Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens zwei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. 3. Parallel zum Praunheimer Weg ist in Orientierung an der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage eine höhere Bebauung anzustreben. Die Bauhöhe ist im Übrigen auf höchstens vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 (§ 6768) nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Begründung: Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloß / Oberfeldstraße sowie ein mindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.04.2017, OF 154/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 140 2017 1. Die Vorlage OF 134/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 154/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 154/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffer 1 und 3 der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2 der Vorlage: SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 114/8 Betreff: Falschparken vor der Ladesäule für Elektrofahrzeuge Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, sich wie folgt einzusetzen: Stärkere Kontrollen, um dem Falschparken vor Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Stadtteil zu begegnen. Dazu gehört auch, Maßnahmen in die Wege zu leiten, die sicherstellen, dass auch Elektrofahrzeuge nur für die Zeit des Ladevorgangs dort abgestellt werden dürfen. Begründung: Es fällt auf, dass z. B. an Samstagen die Ladesäule am Erich-Ollenhauer-Ring von benzinbetriebenen Fahrzeugen zugeparkt ist, obwohl dort ein Halteverbot besteht. Von dem Halteverbot ausgenommen sind Elektrofahrzeuge, aber auch nur während des Ladevorgangs. Der ist auf den ersten Blick daran zu erkennen, dass das Ladekabel mit der Station und dem Auto verbunden ist. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass auch ein Elektrofahrzeug inzwischen voll geladen ist, dort aber noch immer parkt. Das wäre ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, wobei unklar ist, wie man von außen das Ende des Ladevorgangs feststellen kann. Empfohlenes Verhalten unter den E-Fahrenden ist, dass man eine spezielle Parkscheibe sichtbar hinterlegt, mit dem voraussichtlichen Ladeende, sowie einer Mobilfunknummer unter der die/der Abwesende zu erreichen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 114/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1425 2017 Die Vorlage OF 114/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext nach den Worten "im Stadtteil zu begegnen" die Worte "insbesondere die Ladestation am Erich-Ollenhauer-Ring" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF und REP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2016, OF 69/8 Betreff: Zufahrt Bernadottestraße 14 bis 26 beschranken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit den ansässigen Wohnungsbaugesellschaften/Hauseigentümern, der Feuerwehr, der FES und anderen Berechtigten den Fußweg zu den Hausnummern 14 bis 26 der Bernadottestraße am Übergang zum Wendehammer unmittelbar vor Haus Nummer 14 mit einer Schranke zu versehen. Die Anwohner sollen als Berechtigte einen Schlüssel erhalten. Begründung: Der Zuweg zu den Häusern 14 bis 26 in Richtung Abenteuerspielplatz ist sehr breit und geradezu wie eine Straße ausgebaut. Er wird, auch aufgrund des Parkraummangels in der zum Nordwestzentrum angrenzenden Stichstraße, immer wieder mit zum Teil hoher Geschwindigkeit von Pkw befahren, die bspw. Personen abholen oder besuchen, die in den genannten Häusern leben. Dadurch werden Fußgänger und Radler erheblich gefährdet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 03.11.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 845 2016 Die Vorlage OF 69/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.10.2016, OA 68 entstanden aus Vorlage: OF 52/8 vom 20.09.2016 Betreff: Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang Vorgang: OM 3723/14 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum sicherzustellen, die ständig zur Verfügung steht. Um entsprechende Vorschläge wird gebeten. 2. Die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe wird abgelehnt und der Magistrat stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten. 3. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, an wie vielen Tagen der Aufzug am Heddernheimer Steg im Jahr 2015 und 2016 (getrennt nach Jahren) ausgefallen ist. 4. Der Magistrat wird beauftragt, wie dem Ortsbeirat zugesagt, die beiden Zugänge zum Aufzug mit einem Dach zu versehen, damit beim Warten ein Regenschutz besteht und die Feuchtigkeit nicht direkt in den Aufzug gelangt. Begründung: Für weite Teile der Bevölkerung von Heddernheim ist der Heddernheimer Steg die einzige direkte Verbindung zum Nordwestzentrum. Das Nordwestzentrum bietet nicht nur Einkaufsgelegenheiten zum Shopping, sondern dient auch der Nahversorgung. Im Nordwestzentrum befindet sich eine U-Bahn-Station. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arztpraxen, das Bibliothekszentrum, eine Kindertagesstätte, das Bürgerhaus, eine Postfiliale usw. Das Nordwestzentrum befindet sich auf dem Gemarkungsgebiet von Heddernheim. Somit werden die zuvor genannten Angebote der Bevölkerung von Heddernheim zugerechnet. Damit kein Bewohner des Stadtteils von der Nutzung ausgeschlossen wird, muss ein barrierefreier und behindertengerechter Zugang jederzeit gegeben sein. Die in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Ausfälle (über mehrere Tage) des Aufzugs verhindern die Inanspruchnahme der Angebote. Für die Eltern, die mit Kinderwagen u. Ä. ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen wollen, muss der Zugang über den Heddernheimer Steg genauso jederzeit möglich sein, wie z. B. für einen bewegungseingeschränkten Mitbürger (beispielsweise mit Gehhilfe), der einen Termin beim Arzt wahrnehmen will. Ein Ausweichen auf einen der anderen Zugänge zum Nordwestzentrum ist jeweils mit einem größeren Umweg verbunden und somit keine Lösung. Wie bereits zuvor dargelegt, wird von den Benutzern des Heddernheimer Steges bemängelt, dass der Aufzug zu oft und über mehrere Tage ausfällt. Ferner wird der Aufzug für zu klein (zu beengt) empfunden. Die Fußfläche ist bei Nässe rutschig. Mit Anregung an den Magistrat vom 04.12.2014, OM 3723, wurde bereits um Abhilfe gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 41 Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3644 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 68 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 771, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 52/8 Betreff: Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, den Magistrat zu beauftragen, dass eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße / Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum sichergestellt wird und die ständig zur Verfügung steht. Der Ortsbeirat 8 bittet um entsprechende Vorschläge. Der Ortsbeirat 8 lehnt die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, an wie viel Tagen der Aufzug am Heddernheimer Steg im Jahr 2015 und 2016 (getrennt nach Jahren) ausgefallen ist. Begründung: Für weite Teile der Bevölkerung von Heddernheim ist der Heddernheimer Steg die einzige direkte Verbindung zum Nordwestzentrum. Das Nordwestzentrum bietet nicht nur Einkaufsgelegenheiten zum Shopping, sondern dient auch der Nahversorgung. Im Nordwestzentrum befindet sich eine U-Bahnstation. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arztpraxen, das Bibliothekszentrum, eine Kindertagesstätte, das Bürgerhaus, die Poststelle usw. Das Nordwest-Zentrum befindet sich auf dem Gemarkungsgebiet von Heddernheim. Somit werden die zuvor genannten Angebote der Bevölkerung von Heddernheim zugerechnet. Damit kein Bewohner des Stadtteils von der Nutzung ausgeschlossen wird, muss ein barrierefreier und behindertengerechter Zugang jederzeit gegeben sein. Der in der Vergangenheit immer wieder aufgetretene Ausfall (über mehrere Tage) des Aufzugs verhindert die Inanspruchnahme der Angebote. Für die Eltern, die mit Kinderwagen u.ä. ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen wollen, muss der Zugang über den Heddernheimer Steg genauso jederzeit möglich sein, wie z.B. für einen bewegungseingeschränkten Mitbürger (beispielsweise mit Gehhilfe), der einen Termin beim Arzt wahrnehmen will. Ein Ausweichen auf einen der anderen Zugänge zum Nordwestzentrum ist jeweils mit einem größeren Umweg verbunden und somit keine Lösung. Wie bereits zuvor dargelegt, wird von den Benutzern des Heddernheimer Steges bemängelt, dass der Aufzug zu oft und über mehrere Tage ausfällt. Ferner wird der Aufzug für zu klein (zu beengt) empfunden. Die Fußfläche ist bei Nässe rutschig. Im Antrag OF 544/8 des Ortsbeirats 8 vom 18.11.2014 bzw. OM 3723 vom 04.12.2014 wurde bereits um Abhilfe gebeten. Wie bei der letzten Ortsbeiratssitzung von Mitgliedern des Gremiums vorgetragen, müssen die beiden Zugänge zum Aufzug mit einem Dach versehen werden, damit beim Warten ein Regenschutz besteht und die Feuchtigkeit nicht direkt in den Aufzug gelangt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 68 2016 Die Vorlage OF 52/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext die Absätze zwei bis vier wie folgt lauten: "Die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe wird abgelehnt und um ergebnisoffene Prüfung gebeten. Der Magistrat möge berichten, an wie vielen Tagen der Aufzug am Heddernheimer Steg im Jahr 2015 und 2016 (getrennt nach Jahren) ausgefallen ist. Der Magistrat wird beauftragt, wie dem Ortsbeirat zugesagt, die beiden Zugänge zum Aufzug sind mit einem Dach zu versehen, damit beim Warten ein Regenschutz besteht und die Feuchtigkeit nicht direkt in den Aufzug gelangt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2016, OF 60/8 Betreff: Bessere Busanbindung für die Bewohner der Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF (Verkehrsgesellschaft Frankfurt) aufzufordern zu prüfen, ob die Buslinie 71 mit jeder zweiten Fahrt den Bereich der Bernadottestraße erschließen kann. Jede zweite Fahrt der Linie 71 sollte einen neuen, südlichen Linienweg über Praunheimer Weg/Schulzentrum/Oberfeldstraße/Bernadottestraße/Nordwestzentrum nehmen. Begründung: Einer Anregung aus der Bürgerschaft folgend, ist es begrüßenswert, wenn die Bernadottestraße wieder an den Linienbusverkehr angebunden wird. Dies soll dadurch geschehen, das neben dem aktuellen nördlichen Linienweg Praunheimer Weg Mitte/Eduard-Bernstein-Weg/Roßkopfstraße abwechselnd eine zweite, wie oben beschriebene Streckenführung als Südroute angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 60/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2016, OF 27/8 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Prüfen und zu Berichten, ob und wie der Bau eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich von Praunheimer Weg, Am Stockborn, Haingrabenstraße und Alt Praunheim realisierbar ist. Begründung: Im oben beschriebenen Kreuzungsbereich sind durch den Abriss von alten bestehenden Gebäuden und die darauf folgende Neuerrichtung neuer Wohn- und Geschäftsgebäude umfangreiche Bauarbeiten notwendig. Gleichzeitig ist der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle im Bereich des Altenwohnheimes geplant. Die verkehrstechnische Gestaltung des Kreuzungsbereiches stammt aus der Zeit der 60er Jahre. Die modernen Erfordernisse der heutigen Verkehrsnutzung erfüllt der Kreuzungsbereich nicht mehr in vollem Umfang. Nach dem erfolgreichen Umbau des Kreuzungsbereiches in Praunheim (Praunheimer Kreisel) sollte die Gelegenheit der umfangreichen Bauarbeiten genutzt werden, den beschriebenen Kreuzungsbereich zu einem Kreisverkehr umzubauen. Einige Ampelregelungen würden dadurch überflüssig. Der Verkehrsfluss würde deutlich ruhiger. Für den Radverkehr wäre endlich eine sichere Passage der Kreuzung (z.B. vom Praunheimer Weg kommend in Richtung Am Stockborn/NWZ möglich. Der Kreisel könnte analog des Praunheimer Kreisels unter Beteiligung der Bürger gestaltet werden und dadurch zu einem würdigen "Entree" zur Nordweststadt und Praunheim werden. Dieser Gedanke wird erfolgreich in zahlreichen deutschen Städten und Gemeinden umgesetzt. Es wird außerdem darum gebeten, den vom Antrag mitbetroffenen Ortsbeirat 7 zu beteiligen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 27/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 27/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2016, OF 22/8 Betreff: Verkehrsspiegel an Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dass am Radfahrübergang im Bereich der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße ein Verkehrsspiegel aufgestellt wird. Begründung: Der Verkehrsspiegel sollte in der Mitte der Titusstraße (zwischen den beiden Fahrtrichtungen - siehe Markierungen in den beiden Darstellungen) am Fahrradüberweg aufgestellt werden. Der Spiegel soll den aus Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und auch Rosa-Luxemburg-Straße kommenden und in die Titusstraße abbiegenden Verkehr sichtbar machen und damit für eine verbesserte Sicherheit sorgen. Der Radüberweg wird auch von Fußgängerinnen und Fußgängern benutzt. Für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie für die Fußgängerinnen und Fußgänger, die aus Richtung Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße ungerade Hausnummern (aus dem Bereich vor der neuen Feuerwehrwache) kommen, ist der Kurvenbereich der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße nur schwer einzusehen. Zusätzlich wird die Sicht noch durch den Bewuchs erschwert. Dieser Kurvenbereich wird von vielen Fahrzeugen befahren. Quelle: OpenStreetMap Quelle: Google Earth Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 22/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 509 2016 Die Vorlage OF 22/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2016, OF 7/8 Betreff: Anbindung der Bernadottestraße an die Buslinie Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Prüfen und zu Berichten, ob und wie eine Anbindung der Bernadottestraße von und zum Nordwestzentrum an eine der bestehenden Buslinien erfolgen kann. Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde bemängelt, dass die Bernadottestraße nicht mehr über den ÖPNV angeschlossen ist, wie dies zu früheren Zeiten der Fall war. Eine Anbindung der Bernadottestraße vom und zum Nordwestzentrum (Verbindung mit weiteren Bus- und U-Bahn-Linien) wird für notwendig erachtet. Auch der Ortsbeirat ist an einer erneuten Erschließung mittels ÖPNV interessiert. Synergieeffekte verspricht nach Auffassung der Anwohner eine Verknüpfung mit der Buslinie 71, ggf. im Wechsel mit der Anfahrt des Nordwestzentrums über die Haltestelle Eduard-Bernstein-Weg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 126 2016 Die Vorlage OF 7/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2016, OA 713 entstanden aus Vorlage: OF 671/8 vom 21.01.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.04.2016 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1.Die Aufstellung des Bebauungsplans soll nicht, wie in Ziffer 1.1. des Vortrags des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgesehen, "auf der Grundlage des Rahmenplans vom 30.07.2015" erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung dieser Rahmenplanung. 2. Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene fünfgeschossige, fast geschlossen gestufte Riegelbebauung ("Band") gegenüber der Straße Am Stockborn ist gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8361, stärker aufzulockern und an die Umgebung anzupassen. Das Gebäude Praunheimer Weg 169 (Seniorenwohnanlage) ist dabei nicht als maßgebend und typisch für die Umgebung in die Planung einzubeziehen. 3. Die umgebungstypische GRZ von 0,4 soll nicht überschritten werden. 4. Eine maximale Zahl an Bäumen soll über die als Ergebnis des Baumgutachtens festgestellte Anzahl hinaus im Plangebiet erhalten beziehungsweise nachgepflanzt werden. 5. Pro Wohneinheit darf eine Anzahl von 1,5 Pkw-Stellplätzen nicht unterschritten werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass konkrete stadtplanerische Schritte zur Bebauung der Liegenschaften Am Stockborn 1-7 für eine Wohnnutzung unternommen werden. Das seit Jahren ungenutzte Areal wird somit einer sinnvollen Verwendung zugeführt. Die im Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219, vorgestellte Rahmenplanung sieht für zwei Straßenzüge und drei dahinter gelegene Mehrfamilienhäuser eine Blockrandbebauung vor. Die Grundstücke liegen an dem Einfallstor von Praunheim zur Nordweststadt. Das Konzept einer fünfdreiviertelgeschossigen Blockrandbebauung ist ortsuntypisch. Im Vergleich zum Bestand drängen die sich aus der Rahmenplanung ergebenden Bebauungsgrenzen zu stark nach außen. Damit die Bäume im Innenhof wurzeln können, wird in dem Rahmenkonzept auch die Tiefgarage bis zum Grundstücksrand gebaut. Der bisherige Baumbestand soll größtenteils gerodet und neue Bäume fünf bis zehn Meter nach außen versetzt auf bisherigen Gehwegflächen gepflanzt werden. Die Lichtachsen der Straßen- und Gehwegflächen auf der Oberfeldstraße werden durch die vorrückende Bebauung und die nach vorne verlagerten Bäume schluchtenartig verschmälert. Somit kann womöglich im Bereich der Straße Am Stockborn das hohe Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensiert werden. In verschiedenen Gesprächen mit Bürgern und unmittelbaren Anwohnern wurde sehr stark zum Ausdruck gebracht, dass ihnen die derzeit im neu zu bebauenden Gebiet befindliche "grüne Insel" sehr am Herzen liegt. Insofern fordert der Ortsbeirat dazu auf, im Rahmen der Bebauung möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten und Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. Der Ortsbezirk 8 ist geprägt durch eine überwiegend zu Wohnzwecken errichtete Bebauung. Entsprechend hoch ist der kontinuierliche Parkdruck. Im Einflussbereich des Planungsgebiets wird die zur Verfügung stehende Parkfläche bereits durch die dort wohnhaften Anwohner und deren Gäste überfrequentiert. Im Umfeld sind dem Ortsbeirat keine weiteren Flächen bekannt, die zusätzlich ausgewiesen werden könnten. Insofern ist im Hinblick auf die Schaffung einer hohe Anzahl von Pkw-Stellplätzen auf dem zu bebauenden Gelände größtmögliches Entgegenkommen notwendig. Frühere, den Anwohnern vorgelegte Planungen zeigten, dass dieser Ansatz auch vom Investor getragen wurde, da zu dieser Zeit bereits eine Tiefgarage mit etwa 150 Stellplätzen vorgesehen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 27 Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der Vorlagen M 219 und OA 713 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE und FDP abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (M 219 = Annahme) Stv. Krebs (M 219 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713 = Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 713 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6768, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 § 215, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.06.2016 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2016, OF 671/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Der Ortsbeirat wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 219 wird zugestimmt unter Hinweis auf folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Aufstellung des Bebauun gsplans sollte nicht, wie in Ziffer 1.1. der M 219 vorgesehen, "auf der Grundlage des Rahmenplans vom 30. 07. 2015" erfolgen, sondern nur unter Einbeziehung dieser Rahmenplanung. 2. Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene fünfgeschossige, fast geschlossen gestufte Riegelbebauung ("Band") gegenüber der Straße Am Stockborn ist getreu dem Stadtverordnetenbeschluss § 8361 v. 01.07.2010 (NR 1885) stärker aufzulockern und an die Umgebung anzupassen. Das Gebäude Praunheimer Weg 169 (Seniorenwohnanlage) ist dabei nicht als maßgebend und typisch für die Umgebung in die Planung einzubeziehen. 3. Die umgebungstypische GRZ von 0,4 soll nicht überschritten werden. 4. Eine maximale Zahl an Bäumen soll über die nach dem Baumgutachten ergebnisfestgestellte Anzahl hinaus im Plangebiet erhalten beziehungsweise nachgepflanzt werden 5. Pro Wohneinheit darf eine Anzahl von 1,5 PKW-Stellplätzen nicht unterschritten werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass konkrete städteplanerische Schritte zur Bebauung der Liegenschaften "Am Stockborn 1-7" für eine Wohnnutzung unternommen werden. Das seit Jahren ungenutzte Areal wird somit einer sinnvollen Verwendung zugeführt. Die in der Magistratsvorlage M219 vorgestellte Rahmenplanung sieht für zwei Straßenzüge eine Blockrandbebauung und drei dahinter gelegene Mehrfamilienhäuser vor. Die Grundstücke liegen an dem Einfallstor von Praunheim zur Nordweststadt. Das Konzept einer 53/4-geschossigen Blockrandbebauung ist ortsuntypisch. Im Vergleich zum Bestand drängen sich die aus der Rahmenplanung ergebenden Bebauungsgrenzen zu stark nach außen. Damit die Bäume im Innenhof wurzeln können, wird in dem Rahmenkonzept auch die Tiefgarage bis zum Grundstücksrand gebaut. Der bisherige Baumbestand soll größtenteils gerodet und neue Bäume 5 bis 10 Meter nach außen versetzt auf bisherigen Gehwegsflächen gepflanzt werden. Die Lichtachsen der Straßen- und Gehwegsflächen auf der Oberfeldstraße werden durch die vorrückende Bebauung und die nach vorne verlagerten Bäume schluchtenartig verschmälert. Somit kann womöglich im Bereich der Straße am Stockborrn das hohe Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensiert werden In verschiedenen Gesprächen mit Bürgern und unmittelbaren Anwohner wurde sehr stark zum Ausdruck gebracht, dass Ihnen die derzeit im neu zu bebauenden Gebiet befindliche "grüne Insel" sehr am Herzen liegt. Insofern fordert der Ortsbeirat dazu auf, im Rahmen der Bebauung möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten und Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. Der Ortsbezirk 8 ist geprägt durch eine überwiegend zu Wohnzwecken errichtete Bebauung. Entsprechend hoch ist der kontinuierliche Parkdruck. Im Einflussbereich des Planungsgebiets wird die zur Verfügung stehende Parkfläche bereits durch die dort wohnhaften Anwohner und deren Gäste überfrequentiert. Im Umfeld sind dem Ortsbeirat keine weiteren Flächen bekannt, die zusätzlich ausgewiesen werden könnten. Insofern ist im Hinblick auf die Schaffung einer hohe Anzahl von PKW-Stellplätzen auf dem zu bebauenden Gelände größtmögliches Entgegenkommen notwendig. Frühere, den Anwohnern vorgelegte Planungen zeigten, dass dieser Ansatz auch vom Investor getragen wurde, da zu dieser Zeit bereits eine Tiefgarage mit etwa 150 Stellplätzen vorgesehen wurde. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 713 2016 1. Der Vorlage M 219 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 671/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Herr Hofacker zu 2. Annahme bei Enthaltung Herr Hofacker
Parteien: CDU, SPD
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