Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen
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Anregung vom 26.11.2020, OA 641 entstanden aus Vorlage: OF 613/8 vom 09.11.2020 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekannt gegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z. B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht.
Begründung:
Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71 bis 89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhinkommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um wilden Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über einen Kubikmeter und 100 Kilogramm wären das 1.500 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2021, B 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 02.12.2020
Beratungsergebnisse:
46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 184 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 641 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 96 Beschluss: Die Vorlage OA 641 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7056, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 79 4