Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 506/8 Betreff: Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, schnellstens folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: - Eine schnellstmögliche Wiederfreigabe des Verkehrs auf der Zubringerbrücke zum NWZ nötigenfalls unter Nutzung einer sicheren Übergangskonstruktion für das Brückenbauwerk; - Tägliche Geschwindigkeitskontrollen in der Titusstraße; - Die amtliche Umleitung und alle weiteren wichtigen Verkehrsdaten direkt in Navigationssysteme wie Google Maps, TomTom u.a. zu integrieren und regelmäßig zu aktualisieren; - Verkehrsversuch mit Einrichtung einer Behelfsampel an der zweispurigen Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße auf die Dillenburger Straße aus Richtung Oberursel - Optimierung der Ampelschaltungen entlang der Dillenburger Straße zwischen U-Bahnhof Heddernheim und Müllverbrennungsanlage; - Umleitung der Buslinie 251 NWZ-Kronberg auf die amtliche Umleitung über die Rosa-Luxemburg-Straße/Ginnheimer Wäldchen; - Verstärkte Verkehrskontrollen an der Krebsmühle und am Dorfwiesenweg. Begründung: Seit November ist aus bekannten Gründen die Zubringerbrücke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung Norden gesperrt. Nachdem die amtliche Umleitung für den vom Nordwestzentrum (NWZ) abfließenden Verkehr anfangs über die Titusstraße geführt wurde, führt sie nach Intervention durch den Ortsbeirat jetzt über die Rosa-Luxemburg-Straße und die Straße Am Ginnheimer Wäldchen. Sie wird jedoch nicht angenommen, und die meisten Fahrzeuge quälen sich zu allen Tageszeiten weiterhin durch die Titusstraße Richtung Heddernheimer Landstraße und Hessestraße, nicht zuletzt, weil Navigationssysteme wie Google Maps auf die Titusstraße führen. Mittlerweise ist die in den 90er Jahren verkehrsberuhigte Titusstraße (Tempo 30-Zone) und auch der Abschnitt der Heddernheimer Landstraße nördlich und südlich der Kaltmühlstraße (Tempo 30-Zone) zu einer wahren Rennstrecke verkommen, mit allen Risiken für Fußgänger und Radfahrer. Die Anwohner der genannten Straßen leider sehr unter dem unerträglichen Zusatzverkehr und kommen mit ihren Fahrzeugen teilweise selbst nicht aus ihren Einfahrten und Straßen, um die übergeordneten Verkehrswege zu erreichen. Die Kreuzungen Heddernheimer Landstraße/Kaltmühlstraße, Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und Hessestraße/Dillenburger Straße sind regelmäßig verstopft. Zu allem Überfluss fährt noch der Bus 251 Richtung Kronberg ohne erkennbaren Grund durch die Titusstraße, denn im Gegensatz zur Linie 29 hat dieser keinen Haltepunkt im Bereich "Zeilweg/Riedwiese" und könnte deshalb auch die amtliche Umleitung nutzen, um zur nächsten Haltestelle "Lurgiallee" an der unteren Altenhöferallee zu kommen. In weiterer Wirkung ist die Erreichbarkeit des NWZ massiv eingeschränkt, da sich der Verkehr dorthin aus Richtung Innenstadt jetzt über die Ausfahrt Dillenburger Straße einordnen muss. Dies führt auf der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße aus Richtung Oberursel auf die Dillenburger Straße häufig zu krassen Staus, die bis zur Ausfahrt Mertonviertel zurückgehen, weil die Stoppschildregelung dem Verkehr aus Richtung Innenstadt Vorrang geben muss. Aus Richtung Eschersheim kommen zusätzlich Fahrzeuge, die aus Richtung Oberursel kommend an der Müllverbrennungsanlage einen U-Turn machen, um den Ausfahrstau zum NWZ zu umgehen. Als Zusatzproblem tritt auf, dass immer mehr Ortskundige den Stau aus Richtung Oberursel umfahren und über die Krebsmühle die gesperrten landwirtschaftlichen Wege Richtung Dorfwiesenweg nutzen. Insgesamt müssen jetzt dringend Maßnahmen ergriffen werden, den unerträglichen Durchgangsverkehr maximal zu verringern. Zudem müssen die Prüfungen für eine schnellstmögliche Wiederöffnung der Zubringerbrücke zum NWZ vorangetrieben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 511/8 Betreff: Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 103 c Nr. 1Ä aus dem Jahr 2011 setzt für den zentralen Geschäftsbereich von Alt-Niederursel als Ziel, die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur als Mischgebiet zu sichern und "Trading down"-Effekten entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Einzelhandel und Dienstleitungen, meist in den Erdgeschossen untergebracht, in ihrem Bestand gesichert und Angebotsergänzungen erreicht werden. Während die Leerstandsquote noch immer hoch ist, sind vereinzelt auch positive Effekte eingetreten, wie etwa die erfolgreiche Ansiedlung eines Textildiscounters. Ein wesentlicher Mittelpunkt, und zwar für den ganzen Stadtteil, ist dabei die Gaststätte mit Biergarten im Praunheimer Weg 1. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt mit bezahlbaren Preisen für jedermann. Insbesondere nach und für Vereinstreffen ist das Lokal unverzichtbar. Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer möglicherweise Pläne, das Gebäue kernzusanieren oder durch einen Neubau zu ersetzen. Mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte ist auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur noch bis zum November 2025 vereinbart. Besonders beliebt und schützenswert ist der Biergarten der Gaststätte, in dem drei schöne Kastanien im Sommer Schatten spenden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren, wenn ihm Planungen oder Bauvoranfragen für das Grundstück Praunheimer Weg 1 vorliegen und den Bauherrn zu bitten, aufgrund der zentral-markanten Lage der Liegenschaft die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen; 2. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoß Praunheimer Weg 1 unter Einbeziehung des Gartens wie bisher zu erteilen; 3. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage zu erteilen, die drei Kastanien im derzeitigen Biergarten als schützenswert zu erhalten und für eine hinreichende Sicherung der Bäume und ihres Wurzelwerkes auch während der möglichen Bauphase zu sorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 516/8 Betreff: Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, als Graffiti-Kunstprojekt die Verschönerung des kleinen Tunnels für Fußgänger und Radfahrer unter der "Spange" von der Dillenburger Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring auszuschreiben. Eine Beteiligung an der Finanzierung aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets wird in Aussicht gestellt. Begründung: Zuletzt haben Graffiti-Künstler hochwertige Bemalungen in der Unterführung von der Heddernheimer zur Niederurseler Landstraße und am Sockel des neuen Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum vorgenommen. Die Wände des kleinen Tunnels im Erich-Ollenhauer-Ring sind komplett verschandelt, erzeugen einen Angstraum und könnten deswegen eine Aufwertung vertragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 514/8 Betreff: Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im Eduard-Bernstein-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die stadtnahe Stiftung Waisenhaus einzuwirken, die anscheinend fehlerhafte und übermäßig helle Hauseingangsbeleuchtung der Liegenschaft Eduard-Bernstein-Weg 22 abzustellen und durch eine zweckmäßige Lichtanlage zu ersetzen, die ausschließlich die Nutzfläche der Wohnliegenschaft ausleuchtet. Auch die abseits der Verkehrsstraße liegenden Beleuchtungsanlagen der im Stiftungsbesitz befindlichen Häuser 14, 16 und 20 sollen auf Lichtverschmutzung überprüft werden. Begründung: Die neuen Leuchten für die Hauseingänge dort leuchten dauerhaft und übertrieben hell. Bei der Hausnummer 22 gibt es zudem eine Leuchte, die offenbar wie ein Bewegungsmelder funktioniert, nach zwei Minuten ausgeht und sich sofort wieder einschaltet, wenn ein Auto (!), ein Fahrradfahrer oder ein Fußgänger passiert. Das wirkt irritierend und kann eine Gefährdung des Straßenverkehrs auslösen. Insgesamt sind die hellen Leuchten in ihrer Wirkung überzogen und stellen womöglich eine Lichtverschmutzung im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§3) und des Hessischen Naturschutzgesetzes (§35) dar. Eine erste telefonische Vermittlung zwischen Ortsbeirat und Stiftung ist leider erfolglos geblieben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.12.2024, OF 518/8 Betreff: Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, 1. die Europäische Schule am jetzigen Standort zu erhalten und bedarfsgerecht zu erweitern sowie 2. die Regionaltangente West (RTW) westlich an Niederursel - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - vorbeiführen zu lassen, um ins Nordwestzentrum zu gelangen. Begründung: Zu 1. Europäische Schule: Die Stadt kann ihre Vertragsverpflichtungen erfüllen und dem immensen Schüler:innenaufwuchs gerecht werden, - indem der Bestandsbau am Standort Praunheimer Weg weiter genutzt und aufgestockt wird (bereits bestehende temporäre Bauten können in dauerhafte Bauten umgewandelt werden) - indem sich die Schule auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs - Richtung Feld - baulich erweitert: Dort steht heute bereits eine Turnhalle und doppelstöckige Container für die Nachmittagsbetreuung der Schüler:innen. Weiterführend grenzen unbebaute Flächen (Felder) an. Es wäre sinnvoller und schneller, eine neue Planung/ein neues Konzept mit der einhergehenden Bebauung am bereits bestehenden Platz in Angriff zu nehmen als am Standort Ratsweg neu anzufangen, zumal sich dort schon jetzt erhebliche Probleme abzeichnen. Damit würden sich auch teure Übergangslösungen mit temporären Bauten deutlich in Grenzen halten. Zu 2. Regionaltangente West (RTW) Bei einer Umsetzung des Vorschlags zu 1. könnte man nicht den ursprünglich gedachten, aber noch nicht näher geplanten RTW-Abzweig durch die Nordweststadt zum Nordwestzentrum realisieren. Eine Durchschneidung der Grünflächen der Nordweststadt wäre für die Bewohner:innen dieses sozial sehr gemischten Viertels ohnehin problematisch, da die Grünflächen in der Nordweststadt einen hohen Wert zur Stabilisierung des Miteinanders haben. Zudem wäre eine Anbindung an die U-Bahnstation des Nordwestzentrums technisch ohnehin wohl nicht umzusetzen, so dass ein Umsteigen mit erheblichem Fußweg verbunden wäre, was eine verkehrspolitische Fehlplanung wäre. Als alternative Streckenführung bietet sich daher an, die RTW westlich an Niederursel vorbeizuführen - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - um ins Nordwestzentrum zu gelangen (s. Skizze). Skizze: Dr. Björn Bäuchle Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 521/8 Betreff: Fahrbahnabgrenzungen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring erneuern Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern, auf dem Erich-Ollenhauer-Ring die erhöhten Fahrbahnabgrenzungen der Einfahrten zu den Parkhäusern in das Nordwestzentrum zu überprüfen und in geeigneter Weise zu erneuern. Die beiden Spuren, die zur Tiefgaragenandienung durch erhöhte Fahrbahnmarkierungen abgegrenzt sind, werden durch andere nicht zum Überfahren geeignete Abgrenzungen ersetzt. Insbesondere soll die Situation an der Einmündung der Bernadottestraße in den Erich-Ollenhauer-Ring betrachtet werden Begründung: Die Zufahrt in den Erich Ollenhauer Ring an der Einmündung Bernadottestraße ist durch die verlegte erhöhte Fahrbahnmarkierung zu den beiden Spuren zum Parkhaus nicht in zufriedenstellender Weise abgegrenzt. Viele Kraftfahrende überqueren den kompletten Erich-Ollenhauer-Ring mit dem Ziel direkt auf die beiden Fahrspuren zur Andienung des Parkhauses im Nordwestzentrum zu gelangen. Durch dieses nicht gestattete Fahrmanöver vermeiden Kraftfahrende den längeren Weg um das Zentrum herum, um dann die offizielle legale Einfahrt zu befahren. Die nicht erlaubte Überquerung des Erich-Ollenhauer-Ringes gefährdet in erheblichem Maß andere Verkehrsteilnehmer. Dem könnte entgegengewirkt werden, indem die beiden die Tiefgarage andienenden Spuren besser abgesichert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 483/8 Betreff: Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen Vorgang: OM 3809/23 OBR 8; ST 1443/23; ST 175/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten die in der ST 175 vom 26.01.2024 erwähnten Kosten für die Kürzung des Ampelmastes auf der Verkehrsinsel Roßkopfstraße / Niederurseler Landstraße zu beziffern. Begründung: Der deutlich überdimensionierte Ampelmast diente u.a. für große Wegweiser, zu einer Zeit, in der die heutige Niederurseler Landstraße von täglich zehntausend Fahrzeugen als Durchgangsstraße auf dem Weg in den Taunus diente. Glücklicherweise ist dies heute nicht mehr der Fall und das monströse Relikt aus einer anderen Zeit ist nicht mehr erforderlich. Umso bedauerlicher ist der Umstand, dass für den verblieben Rest dieser Ära nunmehr keine Mittel zur Beseitigung zur Verfügung gestellt werden können. Der Ortsbeirat benötigt für eine eventuell mögliche alternative Finanzierung einen ungefähren Kostenrahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3809 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1443 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 175 Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 484/8 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zufahrtsberechtigung auf den Kirchplatz St.Matthias zu ändern. Zufahrt gegenüber Praunheimer Weg 37 Die Zufahrt für den Lieferverkehr zum Kindergarten Mo.-Fr. werktags von 10h bis 15h zu ermöglichen. Begründung: Der Kindergarten wird täglich durch einen Cateringservice versorgt. Der Kindergarten wird von einem Zulieferer mit Getränken versorgt. Der Kindergarten wird von der Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co.KG versorgt. Alle Fahrer der genannten Firmen begehen zurzeit eine Ordnungswidrigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Initiative vom 05.09.2024, OI 69 entstanden aus Vorlage: OF 462/8 vom 19.08.2024 Betreff: Calisthenics-Anlage für den Schwarzen Platz Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, auf dem sogenannten Schwarzen Platz (Hammarskjöldring) - auf der noch verfügbaren Freifläche neben den vorhandenen Spielanlagen - eine Calisthenics-Anlage zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 11.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 462/8 Betreff: Calisthenics-Anlage für den Schwarzen Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf dem sog. Schwarzen Platz (Hammarskjöldring) wird auf der neben den vorhandenen Spielanlagen noch verfügbaren Freifläche eine Calisthenics-Anlage errichtet. Begründung: Das aus der Streetworkout-Szene kommende Trainigsprogramm "Calisthenics" ist sehr populär geworden und eine niedrigschwellige Möglichkeit, Fitness zu treiben. Die für jedermann vorhandenen Angebote am Schwarzen Platz würden sinnvoll ergänzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Initiative OI 69 2024 Die Vorlage OF 462/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Bericht wird zurückgewiesen; 2. der Ortsbeirat widerspricht ausdrücklich einer Nutzung des Martin-Luther-King-Parks für den geplanten Interimsstandort der städtischen Kindereinrichtung KiZ 70 (Gerhart-Hauptmann-Ring 27); 3. der Magistrat wird beauftragt, die Fläche am Friedhof Niederursel (Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs und gegenüber Gerhart-Hauptmann-Ring 96 - Flurstücke 78, 79, 80) für die vorübergehende Auslagerung des KiZ 70 vorzusehen; 4. die folgende Stellungnahme von Pfarrer Hanns-Jörg Meiller der kath. Kirchengemeinde Sankt Katharina von Siena vom 01.07.2024 dient zur Kenntnis: "Sehr geehrte Frau Klenner, sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirates! Zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns als katholische Kirchengemeinde in den Reflexionsprozess zur Auslagerung der Kita 70 einbeziehen. Bei unserer Stellungnahme möchten wir uns insbesondere auf die Frage fokussieren, ob eine Auslagerung in die unmittelbare Umgebung des Friedhofs Niederursel aus unserer Sicht die Würde des Ortes (Friedhof) stören würde und damit die "Totenruhe" beeinträchtigt ist. Grundsätzlich sehen wir eine solche Beeinträchtigung nicht! Im Gegenteil: Kinder am Ort der Toten ist ja ein ausgesprochen hoffnungsvolles Zeichen gegen den Tod. Dennoch wollen wir den Wert der "Totenruhe" nicht negieren. Friedhofe sind Orte, die dem normalen "Geschäftsbetrieb" aus guten Gründen entzogen sind. Diese Überzeugung hat schon in frühchristlicher Zeit Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung geeint und war kein unbedeutender Faktor für das Überleben des Christentums in heidnischer Umgebung. Von daher regen wir an, darüber nachzudenken, ob nicht eine regelmäßige Information der Friedhofsverwaltung an die Kita über anstehende Beerdigungen und die entsprechend koordinierte Benutzung des Außengeländes seitens der Kita das Problem des Geräuschpegels steuerbar machen würde." Der Vorschlag einer regelmäßigen Information der Friedhofsverwaltung über anstehende Trauerfeiern/Beerdigungen an die Kita-Leitung wird zur Prüfung vorgeschlagen. Begründung: Es bleibt dabei: Der Martin-Luther-King-Park wird als Naherholungsfläche von allen Menschen der Nordweststadt genutzt. Auch wenn das Kita-Provisorium am Rand des Parks errichtet würde, stünden die Flächen für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Keinesfalls darf hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, denn Naherholungsflächen / Parks fehlen in der Nordweststadt ohnehin. Ist die Containeranlage dort erst einmal errichtet, ist heute nicht vorherzusehen, dass diese Interimslösung nicht nach Beendigung der Bauzeit für das KIZ 70 von weiteren Kindertagesstätten, die auch renoviert werden, in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Beanspruchung des King-Parks wäre die Folge. In verkehrlicher Hinsicht ist mit Eltern-Taxi-Verkehr zu rechnen, der den oberen Hammarskjöldring als Grundnetzstraße im Bereich der Bushaltestelle Eduard-Bernstein-Weg beeinträchtigen wird. Die Ausführungen des Magistrats zur technischen Nutzbarkeit der ersten vorgeschlagenen Ersatzfläche am früheren Spielplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) sind nachvollziehbar und zur Kenntnis zu nehmen. Der zweite vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort liegt zwar direkt angrenzend zum Friedhof Niederursel. Von seinen Abmessungen her und auch von der Erreichbarkeit aus betrachtet eignet sich die Fläche besser für einen Interimsbetrieb. Durch die Lage am GHR sollten Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Eine Störung der Friedhofsruhe oder ein Verstoß gegen die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt kann hier nicht angeführt werden, da die Fläche nicht zum Friedhof gehört. Von gravierenden Störungen bei Trauerfeiern ist aus dem Stadtgebiet, wo es Trauerhallen im direkten Umfeld von Kindertagesstätten gibt (zB KiZ 69, Im Storchenhain, Stadtteil Bonames), nichts bekannt. Auch aus den örtlichen Kirchengemeinden werden keine Probleme für die Trauerfeiern gesehen. Die Entfernung zum Bestandsgebäude im GHR 27 beträgt 400 m (5 Laufminuten). Das muss für Kinder und Eltern temporär zumutbar sein, zumal die Wege für die Nutzer der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) mit 1,1 km (15 Minuten) bzw. 1,4 km (20 Minuten), die bei der Sanierung das Provisorium "Am Forum" erreichen müssen, sehr viel weiter sein werden. Beide Einrichtungen verfügen auch über Hortplätze, und der Weg etwa von der Heinrich-Kromer-Schule zum "Forum" ist 1,9 km lang (26 Laufminuten). Der Ortsbeirat favorisiert folglich die Ersatzlösung am Friedhof Niederursel, ist aber gerne bereit, weitere Vorschläge des Magistrats für Ausweichstandorte zu beraten. Eine Nutzung des King-Parks kommt jedoch nicht in Frage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 453/8 Betreff: Blühwiesen im Martin-Luther-King-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Ein Teil der Grünfläche im Martin-Luther-King Park, z. B. nach dem Eingang von der Hollerkopfstraße aus gesehen auf der linken Seite oder an anderen geeigneten Stellen, sollten als Blühwiese, auch für Bienen und andere Insekten angepflanzt und erhalten werden. Begründung: Diese Grünfläche als Lebensraum im Herz der Nordweststadt sollte im Sinne aller Beteiligten erhalten und gepflegt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5704 2024 Die Vorlage OF 453/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Martin-Luther-King-Park" die Worte "die nicht als Spielfläche von den Kindern genutzt wird" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2024, OF 440/8 Betreff: Verkehrsführung im Bereich Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern die Verkehrsführung wie folgt zu verändern: - Die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) wird von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße von Alt Niederursel in Richtung Weißkirchener Weg - Die Einbahnstraßenreglung der Straße Niederursel Landstraße (Höhe Hausnummer 156) wird in Richtung Alt Niederursel gedreht. Dabei muss geprüft werden, ob eine Änderung der Straßenseite für parkenden Autos zweckmäßig ist. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/ Begründung: Auf der Straße Praunheimer Weg in Höhe Hausnummer 1 wird auf beiden Seiten geparkt. Dadurch bleibt eine Straßenbreite übrig, die nur von einem Auto befahren werden kann. Zurzeit ist die Straße jedoch in beide Richtungen befahrbar. Durch diesen Umstand kommt es zu Begegnungen von Fahrzeugen, die nicht aneinander vorbeifahren können. Eines der beiden Fahrzeuge muss daher zurücksetzen. Durch die Einführung einer nur in eine Richtung befahrbaren Straße kann das Parken im Sinne der dortigen Gewebetreibenden weiterhin erlaubt bleiben. Die Zufahrt nach Alt Niederursel ist durch das Drehen der Richtung der Einbahnstraße in der Niederurseler Landstraße Richtung ‚Alt Niederursel gewährleistet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 440/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2024, OF 433/8 Betreff: Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Im Praunheimer Weg vor dem Haus Nr. 1 in Fahrtrichtung Weißkirchner Weg das Parken auf der rechten Fahrbahnseite kurzfristig wieder zu verbieten und geeignet Maßnahmen zur Durchsetzung des Parkverbotes zu ergreifen (aufgrund der Behinderung von Rettungskräften besteht Gefahr im Verzug). 2. Die Reihenfolge der Beschilderung der Ladezone zu ändern. Die Schilder müssen von oben nach unten folgendermaßen angeordnet werden: a) Halteverbot (Z 283-20) b) Lieferverkehr frei (Z 1026-35) c) Wochentags zwischen 11-14.30 Uhr (Z 1000-02) Begründung: Mit der Einrichtung der Ladezone vor dem Haus Alt-Niederursel 2 ("Eiscafe") wurde das Schild Halteverbot (Z 283-30) entfernt und daher ist nunmehr das Parken zwischen der Kreuzung Praunheimer Weg / Niederurseler Landstraße / Alt-Niederursel und der Kreuzung Praunheimer Weg / Weißkirchner Weg auf der rechten Fahrbahnseite erlaubt. Aufgrund der nunmehr dauerhaft parkenden Fahrzeuge ist die verbleibende Fahrbahn so eng, dass Rettungskräfte bei der Einfahrt nach Niederursel behindert werden ("Gefahr im Verzug"). Darüber hinaus können alle Verkehrsteilnehmer die Engstelle nur noch abwechselnd befahren. Die Folge sind Rückstaus in beide Fahrrichtungen und gefährlichen Situationen mit Fußgängern (am Zebrastreifen). Nach der aktuellen Beschilderung besteht das Halteverbot zwischen 11-14.30 Uhr und hiervon ist der Lieferverkehr ausgenommen. Die Beschilderung für die Ladezone sollte jedoch regeln, dass der Lieferverkehr wochentags zwischen 11-14.30 von dem Halteverbot ausgenommen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5601 2024 Die Vorlage OF 433/8 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass vor Ziffer 2. folgende Ziffer eingefügt wird: "Die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße in Richtung der Straße Alt-Niederursel umzuwidmen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 420/8 Betreff: Ein Hochhaus zur Erweiterung der Europäischen Schule? Der Ortsbeirat möge beschließen: Wie im Ortsbezirk zu vernehmen ist, plant die Europäische Schule Frankfurt (ESF) einen Erweiterungsbau am aktuellen Standort Praunheimer Weg zur Verstärkung ihrer Kapazitäten für in naher Zukunft erwartete etwa 2.300 Schüler. Angeblich ist auf dem früheren Gelände der Bezirkssportanlage der Nordweststadt, das heute zur ESF gehört, ein Hochhaus geplant, das nach einem Umzug der ESF als Gebäude für eine zusätzliche weiterführende Schule - wie zu hören ist eine Gesamtschule - genutzt werden soll. Wenn das zutrifft, scheint der Magistrat von einem längeren Verbleib der ESF in der Nordweststadt auszugehen, obwohl er in den Bewerbungsunterlagen für die EU-Geldwäschebehörde bereits mit dem "attraktiven" und für die Erreichbarkeit der Europäischen Zentralbank "bequemen" Standort am Ratsweg geworben hat. Aus Sicht des Ortsbezirks ist diese neue Entwicklung, wenn die Informationen zutreffen, nicht positiv: Der Ortsbeirat favorisiert eine Rückgabe des ESF-Geländes zugunsten einer Grundschule für den zukünftigen Bedarf nach einer möglichen Arrondierung der Nordweststadt sowie einer Sportanlage, die von den Schulen und den Vereinen im Nordwesten genutzt werden kann. Die Erhöhung der Schülerkapazitäten durch die ESF bringt zudem nich einmal mehr Eltern-Taxi-Verkehr, was sich heute schon ungünstig auf die benachbarten Wohnsiedlungen auswirkt. Würden Bauarbeiten auf dem ESF-Gelände für ein neues Schulgebäude beginnen, bevor die seit vielen Jahren geplante Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen gestartet ist - laut Finanzplanung im aktuellen Haushalt geht es damit frühestens 2027 los -, würde das im Stadtteil von vielen Menschen als Bevorzugung der ESF empfunden und wäre daher kein glückliches schulpolitisches Vorgehen des Magistrats. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Sind die Informationen über einen geplanten Hochhausbau für die ESF und eine zukünftige Gesamtschule zutreffend? 2. Wenn die Information zutreffend ist, bis in welches Jahr rechnet der Magistrat mit einem Verbleib der ESF in der Nordweststadt? 3. Was sind die Gründe für die Verzögerungen bei der Findung eines neuen Standortes für die ESF? 4. Was sind die Gründe für die Planung einer Gesamtschule und welche Gründe sprechen gegen eine Grundschule? 5. Kommt es nicht zum Bau des "Stadtteils der Quartiere", welchen Plan B hat der Magistrat für eine Bezirkssportanlage, die dem Frankfurter Nordwesten wieder zur Verfügung steht? 6. Mit welchem verkehrlichen Zusatzaufkommen (Pkw und Schulbus) in der Nordweststadt rechnet der Magistrat, wenn die ESF am Standort erweitert wird? 7. Wie sieht das Verkehrskonzept dafür aus? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 935 2024 Die Vorlage OF 420/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Text in der Einleitung ab den Worten "Aus Sicht des Ortsbezirks ist" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 418/8 Betreff: Umbau/Abriss des Wohn-und Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Dem Ortsbeirat wurde bekannt, dass dem im Objekt Praunheimer Weg 1 befindlichen Restaurant "Pisa" und weiteren Mietern gekündigt wurde. Hintergrund hierfür sei der Abriss des Gebäudes. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft drüber zu geben, 1. was insgesamt dort geplant ist/wird. 2. was gemäß dortigem Bebauungsplan möglich ist. 3. was mit dem (Bier-)Garten des Anwesens geschehen soll. 4. was die Wirtschaftsförderung unternimmt, um den für den Stadtteil wichtigen Treffpunkt zu erhalten. 5. ob es vorgesehen ist im Erdgeschoss wieder eine Restauration einzurichten. 6. in welchem Zeitrahmen sich eventuelle (Um)Baumaßnahmen ereignen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, den Erhalt der zwei großen Kastanien im Garten der Liegenschaft sicherzustellen. Begründung: Die einzig verbliebene Gastronomie direkt im Geschäftszentrum Niederursels scheint einem Neubau weichen zu müssen. Neben den ebenfalls dort teilweise seit Jahren etablierten Büros und Firmen bedeutet dies das Aus für eine beliebte Traditions-Pizzeria, die seit vielen Jahrzehnten und über Generationen hinaus geschätzt wird. Entsprechend ist sie für viele im Stadtteil ein beliebter und zentraler Treffpunkt für alle Altersgruppen. Neben der Schließung verschiedener alter Gaststätten im Umfeld über die letzten beiden Jahrzehnte wäre das ein neuerlicher Rückschlag für ein dadurch auch abends belebtes Quartier. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 936 2024 Die Vorlage OF 418/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstextes die Worte "zwei großen" durch die Worte "drei großen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 419/8 Betreff: Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates die Wirtschaftsdezernentin und die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Thema "Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8" einzuladen. Die örtlich tätigen Gewerbevereine und Vereinsringe sind über die Sitzung zu informieren. Begründung: Seit dem Ende der Corona-Krise und dem Beginn der auch durch den Ukraine-Krieg und die Energietransformationsprozesse in Deutschland ausgelösten Preissteigerungen hat sich die Situation für Wirtschaft, Gewerbe und Einzelhandel nicht wieder normalisiert. Im Ortsbezirk 8 gibt es weiterhin sichtbare Leerstände oder lediglich Übergangsnutzungen von Gewerbeimmobilien. Immer mehr schließen inhabergeführte Lebensmittelgeschäfte oder müssen Gastronomiebetriebe um ihre Existenz bangen. Die Schließung der Metzgerei in der Mark-Aurel-Straße, der Verlust des Uhrmachergeschäftes in der Heddernheimer Landstraße und die ungesicherte Zukunft des für das soziale Treffen in Niederursel wichtigen italienischen Restaurants am Praunheimer Weg 1 machen den Menschen im Stadtteil sorgen. Gewerbetreibende beklagen zudem die zunehmend schlechtere Parkplatzsituation in den Ortskernen, so dass Laufkundschaft immer weniger zu erwarten ist. Unterdessen werden investitionswillige Unternehmen, wie am Beispiel des Lebensmitteldiscounters in der Heddernheimer Landstraße festzustellen ist, von der Verwaltung nicht hinreichend zielorientiert unterstützt. Der Ortsbeirat will seine Funktion als Verstärker der örtlichen Interessen wahrnehmen und beantragt im Rahmen seines Fragerechts eine ordentliche Ortsbeiratssitzung mit der im Magistrat für Wirtschaft zuständigen Stadträtin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 419/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2024, OF 426/8 Betreff: Endlich die Alternativen zur Trasse der Tangente West planen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verwirklichung der bereits im Dezember 2010 vorgeschlagenen Varianten zur Streckenführung der Tangente West vom Gewerbegebiet Praunheim in das Nordwestzentrum zu prüfen. Die Vorschläge sahen eine Verlängerung der Tangente West parallel zur Autobahn A5 vor, mit einer Anbindung an die Schienen der U3 in Richtung Nordwestzentrum. Variante 1 verbleibt östlich der A5 auf der Seite von Nordweststadt/Niederursel, in Variante 2 wird die Tangente West etwa in Höhe der Feldwegbrücke auf die westliche Seite der A5 verschwenkt. Die RTW-Planungsgesellschaft wollte beide Vorschläge in das Planungskonzept mit aufnehmen. Auf eine Trasse durch das Schul- und Bebauungsgebiet der Nordweststadt würde verzichtet. Begründung: Es ist dem Ortsbeirat wichtig, dass mit der RTW eine Anbindung des Frankfurter Nordens an den Westen Frankfurts und den Main-Taunus-Kreis erfolgt, um den Verkehrsknotenpunkt über die Hauptwache und den Hauptbahnhof zu entlasten. Eine unterirdische Führung der RTW in das Nordwestzentrum wurde aus Kostengründen bereits 2010 ausgeschlossen. Die einst vorgesehene Trasse für einen oberirdischen Bau wird heute als Schulgelände, Wegeverbindung und Spielgelände genutzt. Sie führt zudem sehr eng sowohl an den Einfamilienhäusern als auch an großen Wohnblocks entlang. Eine Anbindung an den U-Bahnhof im Nordwestzentrum wäre zudem ohne Verlust der sozial und sportlich genutzten städtischen Gebäude im NWZ kaum möglich. Um die schmale Geländetrasse vom Praunheimer Weg ins NWZ zu erhalten, die für die Bewohner:innen eine wichtige soziale und klimatische Bedeutung hat, lehnt der OBR die ursprüngliche Trassenführung der RTW ab und bittet darum, die vorgeschlagenen Alternativen intensiv zu prüfen und dem Ortsbeirat baldmöglichst zu berichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5423 2024 Die Vorlage OF 426/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: a) Der Betreff lautet: "Trassen der Tangente West zum Nordwestzentrum vorstellen" b) Der Tenor lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, welche Varianten zur Streckenführung der Tangente West vom Gewerbegebiet Praunheim in das Nordwestzentrum aktuell geprüft werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2024, OF 422/8 Betreff: 30er-Zone im Bereich Kreuzung Praunheimer Weg - Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die 30er-Zone auf den Bereich um die Kreuzung Praunheimer Weg - Niederurseler Landstraße weiter in die Niederurseler Landstraße hinein (Richtung Heinrich-Kromer-Schule) auszuweiten. Begründung: In dem oben genannten - ohnehin verkehrlich anspruchsvollen - Bereich, in welchem sich auch zahlreiche Zebrastreifen befinden, kommt es immer wieder zu gefährlich Situationen zwischen Fußgänger:innen (auch Schüler:innen) / Fahrradfahrer:innen und schnell fahrenden Autofahrer:innen, die ihr Tempo einzelfallbezogen nicht an die komplexe individuelle Verkehrssituation anpassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5426 2024 Die Vorlage OF 422/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 382/7 Betreff: Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim 2018 forderte der Ortsbeirat den Magistrat auf zu prüfen, ob eine Straßenbahn parallel zum Straßenzug Praunheimer Weg, Heerstraße, Guerickestraße und Gaugrafenstraße eine attraktive Alternative für Pendler gegenüber der Nutzung des eigenen Pkw's sei. Der Magistrat sagte zu, dies im Rahmen der anstehenden abschließenden Untersuchungen zum neuen Gesamtverkehrsplan (GVP) zu machen. Inzwischen ist die Entwicklung des neuen GVP um Jahre verschoben worden. Der Bau der Ortsumfahrung Praunheim (vorgesehen im bisherigen GVP) ist wegen der Voruntersuchung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 4 nicht weiter vorangetrieben worden. Die in den neunziger Jahren von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Verlängerung der U6 (heute U7) in des Gewerbegebiet Praunheim nördlich der Heerstraße wurde nicht umgesetzt, da zwischenzeitlich der Bau der RTW beschlossen wurde. Eine entsprechende Abstimmung war notwendig. Der Bau der RTW, die ursprünglich 2018 in Betrieb gehen sollte, wurde dieser Tage begonnen. Wie in Praunheim eine Verknüpfung mit der U 7 und einer möglichen "Park, Ride and Bike - Anlage" aussehen soll, wurde dem Ortsbeirat bisher nicht vorgestellt. Sowohl der Pendlerverkehr, als auch die Kfz-Zulassungen in Frankfurt erreichen mittlerweile wieder Rekordwerte. Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, der getrennt vom Individualverkehr (IV) erfolgen sollte, ist als Alternative dringend nötig. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er eine Verkehrsentlastung in Praunheim und Rödelheim plant. - Ist weiterhin eine Ortsumfahrung Praunheim vorgesehen und, falls ja, was ist der aktuelle Planungsstand? - Wird der Magistrat entsprechend unserer Anfrage aus 2018 eine Straßenbahnlinie, die unabhängig vom IV verkehrt, zwischen Nordweststadt, Praunheim und Rödelheim (mit Verlängerung nach Bockenheim bzw. Sossenheim) vorsehen oder als günstige Alternative, eine IV-freie Busspur einrichten? - Wird der Magistrat an der Planung des Verkehrsknotens RTW, U-Bahn und Park-, Ride- und Bike-Anlage den Ortsbeirat 7 rechtzeitig beteiligen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 15.02.2024, OI 49 entstanden aus Vorlage: OF 388/8 vom 29.01.2024 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 1. Der vorgeschlagene Standort für eine Auslagerung des KiZ 70 im Martin-Luther-King-Park wird seitens des Ortsbeirates 8 abgelehnt. 2. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, folgende Standorte für eine Übergangslösung zu prüfen und einen neuen Vorschlag zu machen: a) Gerhart-Hauptmann-Ring, direkt südlich gegenüber des KiZ 70 auf der früheren Spielplatzfläche (Flurstück 40/193 und 40/167); b) Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs Niederursel (Flurstück 79). Das Kinderzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 27 erhält einen Ersatzneubau. Für die Bauzeit soll die Einrichtung mit fünf Gruppen bzw. 105 Kindern von ca. Herbst 2024 bis Herbst 2026 ausgelagert werden. Als Standort ist von Kita Frankfurt der Martin-Luther-King-Park vorgesehen. Der Ortsbeirat lehnt eine parkfremde Nutzung ab. Ein provisorischer Kita-Betrieb im Park erfordert Gründungsarbeiten für die Gebäude sowie Versorgungsanschlüsse für Wärme, Strom, Wasser und Abwasser. Das alles ist im Park nicht vorhanden. Mögliche Elterntaxis würden zudem die Bushaltestelle am Eduard-Bernstein-Weg blockieren. Die genannten Alternativen sind alle näher am KiZ 70 und können für die Zielgruppe besser erreicht werden. Es ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Versorgungsanschlüsse mindestens teilweise vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 28.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 388/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums 70 im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der vorgeschlagene Standort für eine Auslagerung des KiZ 70 im Martin-Luther-King-Park wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird gebeten, folgende Standorte für eine Übergangslösung zu prüfen und einen neuen Vorschlag zu machen: - Gerhart-Hauptmann-Ring, direkt südlich gegenüber des KiZ 70 auf der früheren Spielplatzfläche (Flurstück 40/193 und 40/167); - Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs Niederursel (Flurstück 79). Begründung: Das Kinderzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 27 erhält einen Ersatzneubau. Für die Bauzeit soll die Einrichtung mit 5 Gruppen bzw. 105 Kindern von ca. Herbst 2024 bis Herbst 2026 ausgelagert werden. Als Standort ist von Kita Frankfurt der Martin-Luther-King-Park vorgesehen. Der Ortsbeirat lehnt eine parkfremde Nutzung ab. Ein provisorischer Kita-Betrieb im Park erfordert Gründungsarbeiten für die Gebäude sowie Versorgungsanschlüsse für Wärme, Strom, Wasser und Abwasser. Das alles ist im Park nicht vorhanden. Mögliche "Elterntaxis" würden zudem die Bushaltestelle am Eduard-Bernstein-Weg blockieren. Die genannten Alternativen sind alle näher am KiZ 70 und können für die Zielgruppe besser erreicht werden. Es ist davon auszugehen, dass entsprechenden Versorgungsanschlüsse mindestens teilweise vorhanden sind. Antragsteller: CDU SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 49 2024 Die Vorlage OF 388/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 387/8 Betreff: Abfahrt Dillenburger Straße auf den Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie die Abfahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring von der Dillenburger Straße kommend sicherer werden kann. Begründung: Die Abfahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring von der Dillenburger Straße kommend ist bei Nässe häufig sehr rutschig und hat bereits in der Vergangenheit zu gefährlichen Situationen und mehreren Unfällen geführt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5148 2024 Die Vorlage OF 387/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 376/8 Betreff: Vodafone-Mast am "Schwarzen Platz" Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor einigen Wochen ist auf einer Grünfläche zwischen dem Zugang zum Niederurseler Steg und dem Spielplatz Hammarskjöldring / Schwarzer Platz ein sehr hoher Mobilfunkmast errichtet worden, der keinesfalls zur Verschönerung der Nordweststadt beiträgt. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wem gehört die Fläche bzw. befindet sich diese in städtischem Eigentum? 2. Wann wird die technische Anlage wieder entfernt? 3. Sofern die Fläche der Stadt und ggf. der Mast soll dort dauerhaft stehen: Wieso wurde diese Gestaltungsfrage nicht mit dem Ortsbeirat abgestimmt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 812 2023 Die Vorlage OF 376/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 3. der Vorlage folgende Fassung erhält: "Sofern die Fläche der Stadt gehört und gegebenenfalls der Mast dort dauerhaft stehen soll: Wieso wurde diese Gestaltungsfrage nicht mit dem Ortsbeirat abgestimmt?" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 363/8 Betreff: Erweiterung der Erich-Kästner-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Schuljahr 2016/17 wurde für die Erich-Kästner-Schule mit der Planung eines Erweiterungsbaus für neue Klassenräume, eine Mensa und eine Schülerbücherei begonnen. Im Doppelhaushalt 2020/21 waren bereits Planungsmittel eingestellt, sie wurden jedoch in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 wieder herausgenommen. In der Sitzung des Ortsbeirates 8 am 21.09.2023 teilte die Bildungsdezernentin Stadträtin Sylvia Weber mit, die Schule sei wieder in die Priorisierung aufgenommen. Die Schule benötigt dringend diese Erweiterungsflächen, damit sie mehr Kapazitäten hat und den Ganztag darstellen kann. Für diesen Schulbezirk im Kernbereich der Nordweststadt ist das auch aus sozialen Gründen absolut dringend. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann erhält die Erich-Kästner-Schule den Erweiterungsbau für Mensa, Schulbücherei und neue Klassenräume? 2. Wo genau auf dem Areal am Praunheimer Weg soll der Erweiterungsbau entstehen? 3. Welche konkreten Planungsschritte sind bereits unternommen worden mit welchem Raumprogramm? 4. Welche Planungsmittel sind erforderlich und mit welchen Gesamtkosten für die bauliche Realisierung ist aktuell zu rechnen? 5. Wieviele Räume werden für die Erweiterte Schulische Betreuung (EBS) / Hortbetrieb zur Verfügung stehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 806 2023 Die Vorlage OF 363/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 374/8 Betreff: Fertigstellung des Heddernheimer Steges Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach dem Bauschild am Erich-Ollenhauer-Ring sollte der Ersatzneubau des Heddernheimer Steges bereits im Herbst 2022 abgeschlossen sein. Mittlerweile steht dieser Zugang zum Nordwestzentrum (NWZ) seit zweieinhalb Jahren nicht zur Verfügung und die Menschen müssen weiterhin die viel befahrene Ringstraße um das NWZ queren. Zwischenzeitlich steht der Steg fertig da, eine Radabstellanlage ist hinzugekommen und der Treppenturm wurde künstlerisch verziert. Im Mai diesen Jahres hat der scheidende Verkehrsdezernent Stefan Majer den Steg der Öffentlichkeit übergeben, ohne ihn für den Fußgängerverkehr freigeben zu können. Dem Vernehmen nach gibt es immer noch keine Klärung, wie und wann die Übergangskonstruktion zum NWZ realisiert wird. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wann endlich wird der Steg freigegeben und welche Gründe haben zu dieser erneuten Verzögerung des Bauprojektes geführt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 374/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 374/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 382/8 Betreff: Änderung der Verkehrsführung im Bereich Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsführung an der Kreuzung Roßkopfstraße Niederuseler Landstraße so geändert werden kann, dass der Verkehr aus der Roßkopfstraße kommend eine Bevorrechtigung vor der Niederurseler Landstraße bekommt. Dies kann durch das Verkehrszeichen 306 (Vorfahrtsstraße) in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 1002 für Linksabieger erreicht werden. Fahrzeuge, die die die Niederurseler Landstraße queren, um in die Heidetränkstraße zu fahren, könnten ebenfalls bevorrechtigt durch das Verkehrszeichen 306 die Niederurseler Landstraße queren. Die an dieser Stelle befindliche Verkehrsampel bleibt von der Maßnahme unberührt. Begründung: Die Roßkopfstraße ist gegenüber der Niederurseler Landstraße die stärker genutzte Straße. Zurzeit ist die Verkehrsführung dort durch eine Lichtzeichenanlage geregelt, die in den Nachtstunden ausgeschaltet ist. In den Zeiten der ausgeschalteten Ampel ist der Verkehr auf der Niederurseler Landstraße bevorrechtigt. Die Verkehrsführung ist in der Roßkopfstraße durch das Verkehrszeichen 206 "Halt Vorfahrt gewähren" geregelt, dass jedoch weit von der Sichtlinie entfernt an deren ‚Ausfahrt angebracht ist. Da die Niederurseler Landstraße von der Roßkopfstraße kommend schlecht einzusehen ist, müssen Autofahrer sich in die Kreuzung hineintasten und sowohl am Stoppschild als auch an der Sichtlinie anhalten. Die führt zu mehreren vermeidbaren Anhaltevorgängen, von der die Straße mit dem höheren Verkehrsaufkommen betroffen ist Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 382/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5147 2024 Die Vorlage OF 382/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2023, OF 360/8 Betreff: Heddernheim ist "zu"! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dringend gebeten, 1. die Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 zukünftig besser zu koordinieren. Zeitgleiche Baustellen mit Sperrungen, die eine erhebliche Auswirkung auf den fahrenden und ruhenden Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger haben, sind zu vermeiden. 2. nach der Einrichtung von Baustellen mit diesen auch möglichst zeitnah zu beginnen und nicht wochenlange Absperrungen ohne sichtbaren Baufortschritt vorzunehmen. 3. für Fragen, Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung bei größeren Sperrungen eine sachkundige Hotline zu schalten und diese Telefonnummer in der Anwohnerschaft bekannt zu geben. 4. bei einer langfristigen Vermietung von öffentlichen Straßenflächen an Vorhabenträger für Materiallager, Abstellmöglichkeiten für Baufahrzeuge und mobile WCs - wie derzeit auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a - immer den Ortsbeirat über die entsprechenden Planungen in Kenntnis zu setzen und ihn nach spätestens sechs Monaten über die gemachten Erfahrungen und zu den Folgen der Sperrung anzuhören. Begründung: In den zurückliegenden Monaten hat die Zahl der eingerichteten Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 massiv zugenommen. Folgende Baustellen sind bspw. aktuell eingerichtet, in Einzelfällen sogar ohne ersichtlichen Baubeginn oder Baufortschritt: Heddernheimer Steg, Feuerwehrbrücke, Römerstadtbrücke, In der Römerstadt zwischen Konstantinstraße und Heddernheimer Kirchstraße, Im Heidenfeld, Am Forum (inkl. Sanierung KiZ 37), Hadrianstraße (inkl. Fuß- und Radwege zur Nidda), Mithrasstraße. Hinzu kommt das seit zweieinhalb Jahren bestehende Materiallager auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a und neuerdings das Materiallager auf dem Spielplatz in der Tacitusstraße. Die Baustelle für Abriss und Neubau des Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum (NWZ) läuft schon seit Frühjahr 2021, der Steg ist immer noch nicht für den Fußverkehr freigegeben und die Menschen müssen weiterhin die Behelfsampel zur Querung des Erich-Ollenhauer-Rings nutzen, um in das NWZ zu kommen. Unterdessen aber, ohne den Abschluss dieser Baumaßnahme am NWZ abzuwarten, begannen im März diesen Jahres auf der Westseite des NWZ die Sanierungsarbeiten an der Feuerwehrbrücke, die weitere Fahrspurverengungen und Hindernisse für Radler und Passanten im und am Erich-Ollenhauer-Ring notwendig gemacht hat. Und schließlich startete vor ein paar Wochen erst die Grunderneuerung der Römerstadtbrücke. Parallel dazu laufen die angekündigten Bauarbeiten für neue Leitungen (Glasfaser, Strom usw.) kreuz und quer durch den Stadtteil. Ergebnis sind zahlreiche gleichzeitige Straßen-, Radweg- und Gehwegsperrungen, ampelgeregelte, nur einspurig befahrbare Baustellenbereiche sowie Fahrbahnverengungen. Ein Schwerpunkt liegt aktuell auf dem Bereich Nordwestzentrum/Siedlung Römerstadt. Rettungs- und Müllfahrzeuge haben Durchkommens- und Rangierprobleme, Radwege sind teilweise gesperrt, für Senioren erhöht sich durch die Vielzahl von Sicherheitsbaken und Schrankenzäunen im Gehweg- und Straßenbereich die Sturzgefahr und für Schulkinder ändert sich oft täglich der Schulweg. Hinzukommen Staus und lästiger Parkplatzsuchverkehr. Viele Menschen sind durch die geballt vorkommenden Hindernisse im öffentlichen Raum in ihrer Mobilität unverhältnismäßig eingeschränkt. Unverständlich ist dem Ortsbeirat, wieso derart viele gleichzeitige (!) Baustellen von der Stadtverwaltung bzw. dem Straßenverkehrsamt genehmigt und eingerichtet werden. Das muss dringend besser koordiniert werden, und diese verantwortliche Dienstleistung muss der Magistrat der Stadt Frankfurt für die Bürgerinnen und Bürger übernehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4702 2023 Die Vorlage OF 360/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2023, OF 356/8 Betreff: Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die E-Ladestation am Parkplatz Erich-Ollenhauer-Ring 8, wieder in Betrieb genommen werden und das eine weitere Ladesäule mit zwei Ladeplätzen an diesem Standort errichtet wird. Begründung: Die Ladesäule am Parkplatz des Nord-West-Zentrums ist seit Beginn der Bauarbeiten am Heddernheimer-Steg außer Betrieb. Aktuell ist der Parkplatz zwar wieder frei gegeben, jedoch liegen noch Baumaterialien vor und an der Ladesäule. Da diese Ladesäule eine der wenigen im Ortsbezirk ist, muss diese schnellstmöglich wieder aktiviert werden. Zudem wäre es empfehlenswert an diesem Standort das Ladenetz durch eine weitere Ladesäule zu erweitern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4700 2023 Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 347/8 Betreff: Sperrung für PKW Bereich Hammarskjöldring 140 Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg zwischen Hammarskjöldring 130 und Hammarskjöldring 140 durch eine Schranke oder einen Poller abzusperren, so dass nur Fahrzeuge der FES oder Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Rettungsdienste passieren können. Begründung: Obwohl der Weg deutlich als Fußgängerweg gekennzeichnet ist, wird dieser regelmäßig nicht nur befahren, sondern auch dauerhaft als Parkplatz genutzt. Das geht so weit, dass die Entsorgungsfahrzeuge nicht mehr wenden können und rückwärts ausfahren müssen, was sehr viel Zeit kostet. Teilweise müssen diese Fahrzeuge unverrichteter Dinge weiterziehen, da sie nicht durchkommen. Eine Zugänglichkeit für Rettungsfahrzeuge wäre im Unglücksfall auch nicht gegeben. Quelle: Openstreetmap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4539 2023 Die Vorlage OF 347/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg zwischen Hammarskjöldring 130 und Hammarskjöldring 140 so abzusperren, dass nur Fahrzeuge der FES oder Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei und Rettungsdienste passieren können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 304/8 Betreff: Sitzbänke für provisorische Bushaltepunkte am NWZ Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die aufgrund der Sanierung der "Feuerwehrbrücke" am Nordwestzentrum provisorisch eingerichteten Bushaltepunkte im Erich-Ollenhauer-Ring mit Sitzgelegenheiten und einem Wetterschutz ausgestattet werden. Begründung: Aufgrund der Sanierungsmaßnahmen an der "Feuerwehrbrücke" kann die Bushaltestelle im Busbahnhof des Nordwestzentrums aktuell bis zum 18. August d. J. nicht angefahren werden. Ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen beklagen sich darüber, dass die provisorischen Haltestellen im Ring keine Sitzgelegenheiten und keinen Wetterschutz haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4155 2023 Die Vorlage OF 304/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "mit Sitzgelegenheiten und einem Wetterschutz" durch die Worte "mit weiteren Sitzgelegenheiten, mehreren Papierkörben und einem Wetterschutz/Wartehäuschen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2023, OF 309/8 Betreff: Neuer Bücherschrank im Hammarskjöldring Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich Hammarskjöldring 123-125, neben der alten Telefonzelle (siehe Bilder), einen Bücherschrank zu errichten. Die Maßnahme wird mit einer Obergrenze in Höhe von 8.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert. Begründung: Die Einrichtung der Bücherschränke hat sich stadtweit bewährt. Die Bücherschränke werden gerne und gut angenommen. Die Platzierung stellt einen attraktiven Standort für einen Bücherschrank für die Bürger*innen dar. Dieser Bereich wird täglich von vielen Passant*innen frequentiert und befindet sich nahe der Busstation. Da sich der Standort zwischen den drei Einrichtungen Heinrich-Kromer-Schule, Erich-Kästner-Schule und der Ernst-Reuter-Schule befindet, wird die Straße von vielen Schülern vor Allem als Schulweg genutzt. Dementsprechend wird durch die Platzierung eine breite Masse an Bürger*innen abgeholt. Foto 1. Quelle: Google Maps Foto 2. Quelle: Google Maps Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 309/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 309/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2023, OF 277/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 22: Umwelt 22.09: Grün- und Freiflächen Baumpflanzungen in den Bachtälern im OBZ 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen In den vorliegenden Etat-Entwurf, Produktbereich 22 Umwelt wird eine weitere Investitionsposition (Baumpflanzungen in den Bachtälern OBZ 8) aufgenommen, so dass im Winter 2023 im Ortsbezirk mindestens 80 neue Bäume neu gepflanzt werden können. Folgende Standorte sollen durch neue Pflanzen ergänzt oder erweitert werden: a) Urselbachaue: östlich der HH Wiesenau, südlich der U-Bahn Gleise zwischen asphaltiertem Weg und Bachlauf, nördlich der U-Bahn Gleise auf der Wiese anschließend an vorhandenen Baumbestand b) Steinbachtal bis zur A 5: Ergänzung des Baumbestandes am nördlichen Ufer c) südlich Naturschutzgebiet Riedwiese: zwischen Rohrborngraben und Weg entlang der A 661 d) Martin-Luther-King Park: Ergänzung des Baumbestandes im Westen zwischen Praunheimer Weg und Hammarsköldring Die Auswahl der Baumsorten soll sich 1. an dem prognostizierten Klimawandel der nächsten Jahre orientieren und 2. daran, ob die richtige Wassermenge für die Wurzeln am Standort zu gewährleistet ist und 3. ob mit der Ausbildung der Kronen eine Verschattung der bodennahen Vegetation zu erreichen ist. Begründung: Durch steigende Temperaturen steigt die Gefahr des Wassermangels, womit ein Austrocknen des Bodens und das Absterben der bodennahen Vegetation verbunden sein können. Größere Bäume mit einem dichten Blätterdach können sowohl Wasser speichern als auch die niedrigere Vegetation vor dem Vertrocknen bewahren. Auch verarbeiten sie in ihrem Stoffwechsel das schädliche CO2 und versorgen die Luft mit Sauerstoff. Sie dienen in vielfacher Weise der Gesundheit der Stadtbewohner. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 108 2023 Die Vorlage OF 277/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den vorliegenden Etatentwurf, Produktbereich 22 Umwelt, wird eine weitere Investitionsposition ‚Baumpflanzungen in den Bach- und Flusstälern im Ortsbezirk 8' aufgenommen. Die Auswahl der Baumsorten soll sich 1. an dem prognostizierten Klimawandel der nächsten Jahre orientieren und 2. daran, ob die richtige Wassermenge für die Wurzeln am Standort zu gewährleisten ist und 3. ob mit der Ausbildung der Kronen eine Verschattung der bodennahen Vegetation zu erreichen ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.03.2023, OA 347 entstanden aus Vorlage: OF 271/8 vom 07.03.2023 Betreff: Öffentliche Toilettenanlagen Vorgang: M 174/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine zusätzliche Toilettenanlage für den im Ortsbezirk 8 liegenden Martin-Luther-King-Park aufzunehmen . Sie sollte nah an dem stark frequentierten Verbindungsweg im Park, der das Nordwestzentrum mit dem Praunheimer Weg verbindet, als festes Gebäude oder Systemtoilette positioniert werden. Begründung: Der Park ist wegen seiner Aufenthaltsqualität mit ruhigen Plätzen als auch wegen des Kinderspielplatzes und Bolzplatzes stark besucht und wird auch wegen seiner fußläufigen Verbindung zwischen den Stadtteilen Nordweststadt, Niederursel, Praunheim und Heddernheim zu allen Jahreszeiten genutzt. Fehlende Toiletten führen zu Verschmutzungen rund um den Weiher und im Gebüsch und Unterholz der Bepflanzungen. Der Anschluss für eine öffentliche Toilettenanlage könnte z. B. von der Erich-Kästner-Schule gelegt werden. Im gesamten Ortsbezirk gibt es aus im Nordwestzentrum bisher keine öffentlichen Toilettenanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 330 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3290, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 271/8 Betreff: Öffentliche Toilettenanlagen Vorgang: M 174/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, In die o.g. Magistratsvorlage unter Punkt II. "Sofortmaßnahmen" Buchstabe C wird eine zusätzliche Toilettenanlage für den im Ortsbezirk 8 liegenden Martin-Luther-King-Park aufgenommen. Sie sollte nah an dem stark frequentierten Verbindungsweg im Park, der das Nordwestzentrum mit dem Praunheimer Weg verbindet, als festes Gebäude oder Systemtoilette positioniert werden. Begründung: Der Park ist wegen seiner Aufenthaltsqualität mit ruhigen Plätzen als auch wegen des Kinderspielplatzes und Bolzplatzes stark besucht und wird auch wegen seiner fußläufigen Verbindung zwischen den Stadtteilen Nordweststadt, Niederursel, Praunheim und Heddernheim zu allen Jahreszeiten genutzt. Fehlende Toiletten führen zu Verschmutzungen rund um den Weiher und im Gebüsch und Unterholz der Bepflanzungen. Der Anschluss für eine öffentliche Toilettenanlage könnte z.B. von der Erich Kästner Schule gelegt werden. Im gesamten Ortsbezirk außer dem NWZ gibt es bisher keine öffentlichen Toilettenanlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 347 2023 Die Vorlage OF 271/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 266/7 Betreff: Wohnungsbau-Stopp in Praunheim beenden Durch die Voruntersuchung für eine SEM hat der Magistrat nahezu sämtliche Bautätigkeiten zwischen Heerstraße/Praunheimer Weg und der Autobahn A5 seit über 5 Jahren verhindert. Die heutige Wohnungsknappheit in Frankfurt verlangt aber einen raschen Wohnungsbau. Der Baustopp wurde damit begründet, dass eines Tages für 30.000 Menschen Wohnungen entstehen könnten. Die Bundes- und Landespolitik hat mittlerweile festgestellt, dass das Abwandern aus dem ländlichen Raum und aus Deutschlands Osten in die Ballungsräume enorme Probleme zur Folge hat. Maßnahmen der verantwortungsbewussten Politiker gegen diese Entwicklung, wie z. B. Ausbau der Infrastruktur, Home-Office u. a., zeigen erste Erfolge. Nicht nur die "neuen" Bundesländer verzeichnen einen Zuzug, sondern auch Klein- und Mittelstädte. Das Wachstum vieler Großstädte hingegen stagniert derzeit. (Frankfurt am Main 2018: 747.800 EW; 2019: 758.600 EW; 2020: 758.800 EW; 2021: 753.600 EW). Unklar ist, ob überhaupt und, falls ja, in welchem Umfang dem Magistrat gestattet wird, in den Schutzbereich des Regionalen Grünzuges über Zielabweichungsverfahren eines Tages einzugreifen. Nach Vortrag des Planungsdezernates sei der größte Teil der vorgesehenen Wohnungsbaufläche praktisch schon in städtischem Eigentum. Ein großer finanzieller Gewinn dürfte somit durch eine SEM kaum zu erzielen sein. Der Baustopp durch die über fünfjähre Voruntersuchung hat dazu geführt, dass etwa 1000 Wohnungssuchende, die schon bereits westlich der Nordweststadt geplante Wohnungen (Bebauungsplan 906) nicht beziehen konnten. Ohne städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wäre es der Stadt in kurzer Zeit möglich, in Praunheim - nördlich der Heerstraße - nach Änderung des bestehenden, bzw. durch Beschlussfassung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Baumaßnahmen für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur zeitnah durchzuführen, da dieses Areal nicht zum regionalen Grünzug gehört. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen 1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan B 854 (nördliche Heerstraße - Teilbereich 1) und der in Aufstellung befindliche B 696 (nördliche Heerstraße - Teilbereich 2) werden derart geändert, dass zur Autobahn hin Gewerbe (u. a. wg. der Höchstspannungstrasse) und nach Süden im Wesentlichen Wohnbebauung vorgesehen wird. 2. Die Ortsumfahrung Praunheim soll um das neue Wohngebiet herumführen, damit ein autoarmes Wohngebiet entstehen kann und der Ortskern Praunheims zum Verweilen durch eine attraktive Alternative vom Autoverkehr entlastet wird. 3. Parallel zum Straßenzug Praunheimer Weg/Heerstraße/Guerickestraße soll eine vom IV freigehaltene Trasse von der Nordweststadt über Praunheim nach Rödelheim für einen ungehinderten ÖPNV (Bus oder Straßenbahn) angelegt werden. 4. Die Planungshinweise der klimaökologischen Untersuchung von GEO-NET Umweltconsulting GmbH aus 2019 sollen berücksichtigt werden. 5. Die Trinkwassergewinnung des Wasserwerks Praunheim II soll nicht nur geschützt werden. Die Möglichkeit einer Kapazitätserweiterung der Wassergewinnung soll erhalten bleiben. 6. Der Ausbau des ÖPNV sollte dem Bezug der Wohnungen und der Gewerbeeröffnungen vorangehen, damit von vornherein eine attraktive Alternative zum IV vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 266/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2023, OF 262/8 Betreff: Anwohnerparken rund um das Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern, die Straßen, die an den Erich Ollenhauer Ring angrenzen (Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Ernst-Kahn-Straße (alle drei inclusive der Wendehämmer), Titusstraße (mit den angrenzenden Nebenstraßen z.B. Konstantinstraße, Tacitusstraße) weiträumig mit Anwohnerparkplätzen zu versehen. Die Anwohner-Parkzeiten sollen Montag bis Samstag zwischen 08:00 Uhr und 11:00 Uhr, sowie 18:00 Uhr und 21:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: Die Anwohner der oben genannten Straßen haben wenig freie Parkflächen zur Verfügung, da sowohl Mitarbeiter des Nordwestzentrums als auch dessen Besucher die Parkgebühren für die großzügig vorhandenen günstigen Parkflächen in der Garage des Nordwestzentrums vermeiden wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 4 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD und fraktionslos (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2023, OF 254/8 Betreff: Seniorenfitness-Anlage im Martin-Luther-King-Park Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die abgebauten und eingezäunten Gerätschaften der Seniorenfitness-Anlage im Martin-Luther-King-Park / Höhe Eduard-Bernstein-Weg zu ersetzen bzw. zu reparieren und die Anlage wieder vollständig in Betrieb zu nehmen. Begründung: Seit einiger Zeit fehlt ein Gerät und eine Trainingseinheit ist eingezäunt. Der Seniorenparcours hat sich seit seiner Inbetriebnahme bewährt, auch als Treff- und gemeinsamer Aktivpunkt für die Kleinsten mit ihren Großeltern. Er sollte schnellstens wieder vollständig und benutzbar sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3596 2023 Die Vorlage OF 254/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 251/8 vom 23.01.2023 Betreff: U 7-Station im Nordwestzentrum Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Der Magistrat begründet die Planung eines neuen Stadtteils an der A 5 mit einer "guten verkehrlichen Anbindung". Eine der genannten Bedingungen ist eine leistungsfähige U 7, die angeblich bis zum Nordwestzentrum geführt werden soll. In den vergangenen fünf Jahren wurde weder den Ortsbeiräten noch den Stadtverordneten ein nachvollziehbarer Machbarkeitsnachweis für eine Verlängerung der U 7 bis zum Nordwestzentrum vorgestellt. Eine Untertunnelung der Europäischen Schule (ESF) für eine Ortsumfahrung Praunheim wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der Regionaltangente West (RTW) zum Nordwestzentrum scheidet eine Untertunnelung der ESF ebenfalls aus Kostengründen bislang aus. Eine eingleisige oberirdische Führung neben der ESF und anschließend auf der Schultrasse wurde seitens der RTW-Planungsgesellschaft favorisiert. Diese sei für die Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar, da die RTW maximal alle halbe Stunde verkehren könne. Laut traffiQ könnte die U 7 in Spitzenzeiten, wenn eines Tages die neue Zugsicherungstechnik (DTC) installiert sei, von derzeit acht auf 22 Fahrten pro Stunde und Richtung erhöht werden, um eine höhere Beförderungskapazität zu erreichen. Neben den U-Bahn-Linien 1, 4 und 9 würden auch die U 7 und die RTW in die Station "Nordwestzentrum" einfahren. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: 1. Wie sollen die RTW und die U 7 ab Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum geführt werden? 2. Wie weit reicht die mögliche Rampe in das Neubaugebiet? 3. Wie ist die Verknüpfung mit der bisherigen U-Bahn-Station im Nordwestzentrum vorgesehen? 4. Wie ist das Wenden beabsichtigt? 5. Welche Kosten (grobe Kalkulation) entstehen? 6. Welche Fahrgastzahlen werden prognostiziert? 7. Wird eine Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U 7 nachgereicht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2060 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2060) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2023, OF 251/8 Betreff: U7-Station im Nordwestzentrum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat begründet die Planung eines neuen Stadtteils an der Autobahn A5 mit einer "guten verkehrlichen Anbindung". Eine der genannten Bedingungen ist eine leistungsfähige U7, die angeblich bis zum Nordwestzentrum geführt werden soll. In den vergangenen fünf Jahren wurde weder den Ortsbeiräten noch den Stadtverordneten ein nachvollziehbarer Machbarkeitsnachweis für eine Verlängerung der U7 bis zum Nordwestzentrum vorgestellt. Eine Untertunnelung der Europäischen Schule (ESF) für eine Ortsumfahrung Praunheim wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der Regionaltangente West (RTW) zum Zentrum scheidet eine Untertunnelung der Schule ebenfalls aus Kostengründen bislang aus. Eine eingleisige oberirdische Führung neben der ESF und anschließend auf der Schultrasse wurde seitens der RTW-Planungsgesellschaft favorisiert. Diese sei für die Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar, da die RTW maximal alle halbe Stunde verkehren könne. Laut traffiQ könnte die U7 in Spitzenzeiten, wenn eines Tages die neue Zugsicherungstechnik (DTC) installiert sei, von derzeit acht auf 22 Fahrten pro Stunde und Richtung erhöht werden, um eine höhere Beförderungskapazität zu erreichen. Neben den U-Bahnlinien 1, 4 und 9 würden auch U7 und RTW in die Station "Nordwestzentrum" einfahren. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten: - Wie sollen RTW und U7 ab Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum geführt werden? - Wie weit reicht die mögliche Rampe in das Neubaugebiet? - Wie ist die Verknüpfung mit der bisherigen U-Bahn-Station im Nordwestzentrum vorgesehen? - Wie ist das Wenden beabsichtigt? - Welche Kosten (grobe Kalkulation) entstehen? -Welche Fahrgastzahlen werden prognostiziert? - Wird eine Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U7 nachgereicht? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 299 entstanden aus Vorlage: OF 245/7 vom 14.01.2023 Betreff: U-Bahn-Station der Linie 7 im Nordwestzentrum Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Der Magistrat begründet die Planung eines neuen Stadtteils an der Autobahn 5 mit einer "guten verkehrlichen Anbindung". Eine der Bedingungen ist eine leistungsfähige U-Bahn-Linie 7, die bis zum Nordwestzentrum geführt werden soll. In den vergangenen fünf Jahren wurde weder den Ortsbeiräten noch den Stadtverordneten ein nachvollziehbarer Machbarkeitsnachweis für eine Verlängerung der U-Bahn-Linie 7 bis zum Nordwestzentrum vorgestellt. Eine Untertunnelung der Europäischen Schule für eine Ortsumfahrung von Praunheim wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der RTW zum Zentrum scheidet eine Untertunnelung der Schule ebenfalls aus Kostengründen aus. Eine eingleisige oberirdische Führung neben der Europäischen Schule und anschließend auf der Schultrasse wurde favorisiert. Diese sei für die Anwohner zumutbar, da die RTW maximal alle halbe Stunde verkehren kann. Laut traffiQ könnte die U-Bahn-Linie 7 in Spitzenzeiten auf 22 Fahrten pro Stunde und Richtung erhöht werden, um eine höhere Beförderungskapazität zu erreichen. Wenn eines Tages die neue Zugsicherungstechnik (DTC) installiert sei, könne die Zugfolge gar auf 30 erhöht werden. Neben den U-Bahn-Linien 1, 4 und 9 werden auch die U-Bahn-Linie 7 und die RTW in die Station "Nordwestzentrum" einfahren. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Wie sollen RTW und U-Bahn-Linie 7 ab Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum geführt werden? - Wie weit reicht die mögliche Rampe in das Neubaugebiet? - Wie ist die Verknüpfung mit der bisherigen U-Bahn-Station im Nordwestzentrum vorgesehen? - Wie ist das Wenden beabsichtigt? - Welche Kosten (grobe Kalkulation) entstehen? - Welche Fahrgastzahlen werden prognostiziert? - Wird eine Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U-Bahn-Linie 7 nachgereicht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 181 = Ablehnung, OA 299 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181 und OA 299 = Ablehnung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2023, OF 245/7 Betreff: U7-Station im Nordwestzentrum Der Magistrat begründet die Planung eines neuen Stadtteils an der Autobahn A5 mit einer "guten verkehrlichen Anbindung". Eine der Bedingungen ist eine leistungsfähige U7, die bis zum Nordwestzentrum geführt werden soll. In den vergangenen fünf Jahren wurde weder den Ortsbeiräten noch den Stadtverordneten ein nachvollziehbarer Machbarkeitsnachweis für eine Verlängerung der U7 bis zum Nordwestzentrum vorgestellt. Eine Untertunnelung der europäischen Schule für eine Ortsumfahrung Praunheim wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der RTW zum Zentrum scheidet eine Untertunnelung der Schule ebenfalls aus Kostengründen aus. Eine eingleisige oberirdische Führung neben der europäischen Schule und anschließend auf der Schultrasse wurde favorisiert. Diese sei für die Anwohner zumutbar, da die RTW maximal alle halbe Stunde verkehren kann. Laut traffiQ könnte die U7 in Spitzenzeiten auf 22 Fahrten pro Stunde und Richtung erhöht werden, um eine höhere Beförderungskapazität zu erreichen. Wenn eines Tages die neue Zugsicherungstechnik (DTC) installiert sei, könne die Zugfolge gar auf 30 erhöht werden. Neben den U-Bahnlinien 1, 4 und 9 werden auch U7 und RTW in die Station "Nordwestzentrum" einfahren. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten Wie sollen RTW und U7 ab Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum geführt werden? Wie weit reicht die mögliche Rampe in das Neubaugebiet? Wie ist die Verknüpfung mit der bisherigen U-Bahn-Station im Nordwestzentrum vorgesehen? Wie ist das Wenden beabsichtigt? Welche Kosten (grobe Kalkulation) entstehen? Welche Fahrgastzahlen werden prognostiziert? Wird eine Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U7 nachgereicht? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über Ziffer 1. des Tenors getrennt vom Rest der Vorlage OF 235/7 abgestimmt. Es besteht Einvernehmen, über den zweiten Spiegelstrich der Vorlage getrennt vom Rest der Vorlage OF 234/7 abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 299 2023 1. Die Vorlage M 181 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 235/7 wird (Ziffern 2. bis 4. bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 236/7 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 234/7 wird (Spiegelstriche 1, 3 und 4 bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 245/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, SPD, 2 farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zustimmung); 1 farbechte/LINKE, FDP und BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FDP (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD und FDP gegen farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); CDU (= Enthaltung) zu 5. Zweiter Spiegelstrich: CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme) Rest der Vorlage: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 6. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 246/8 Betreff: Entsiegelung Wendehammer der Zufahrtsstraßen zum Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat, insbesondere die Dezernate für Verkehr, Bauen und Umwelt werden aufgefordert, in den vier Stichstraßen zum Nordwestzentrum den Wendebereich zu entsiegeln, mit Erde aufzufüllen und mit wasserspeichernden Niedrigsträuchern zu bepflanzen. Dies betrifft die Titusstraße, die Bernadottestraße, die Ernst Kahn Straße und den Hammarskjöldring. Begründung: Der Wendebereich wird heute äußerst selten genutzt und entstand im Rahmen der Verkehrsplanung der 1960ger Jahre. Durch eine niedrige Grünbepflanzung wird den in den Erich Ollenhauer Ring einbiegenden Autofahrern und Autofahrerinnen die Sicht nicht genommen. Mit der Entsiegelung wird die Aufnahme des Regenwassers ermöglicht und die Auffüllung unterirdischer Wasservorräte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 246/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 235/8 Betreff: Magistratsvorlage M 181 vom 04.11.22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die Entscheidung des Magistrates den Wohnungsbau "Neuer Stadtteil der Quartiere" voranzubringen. Dabei sollte beachtet werden, dass der Anschluss des neuen Stadtteils an den Praunheimer Weg möglichst so gestaltet wird, dass eine Tunnellösung bis zum Erich Ollenhauer Ring favorisiert wird. Begründung: Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass, bei allen berechtigten Bedenken zu Umweltthemen das Hauptaugenmerk auf der Schaffung von neuem Wohnraum liegen sollte, zumal der neue Plan weit möglichst die Bedenken der Umweltthemen mit der Notwendigkeit von zu schaffendem bezahlbaren Wohnraums berücksichtigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 223/8 Betreff: Radwegmarkierung zwischen U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und Spielplatz Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg beginnend ab der Unterführung an der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und endend am Spielplatz Erich-Ollenhauer-Ring (siehe Abbildung 1) durch eine deutlichere Bodenmarkierung und Fahrrad-Piktogrammen besser zu kennzeichnen (wie in Abbildung 2). Begründung: Der Radweg unterscheidet sich nur durch seine grau gefärbten Pflastersteine vom Gehweg. Vielen Bürger*innen ist die Bedeutung der Farbkennzeichnung nicht bewusst, weswegen sie sich oft auf dem falschen Weg fortbewegen. Dies führte in der Vergangenheit vereinzelt zu Unfällen. Dementsprechend fordern wir eine genauere Trennung dieser Wege durch Bodenmarkierungen. Ein Beispiel wären die Markierungen auf der Niederurseler Landstraße (Abbildung 2). Abbildung 1 Quelle: Google Maps Abbildung 2 Quelle: Google Maps Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 223/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 223/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 205/8 Betreff: Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule effektiver durchsetzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu einer verbesserten Durchsetzung von Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule in Fahrtrichtung Alt-Niederursel am Beginn der verkehrsberuhigten Zone eine elektronische Geschwindigkeitstafel anzubringen. Begründung: Vor der Heinrich-Kromer-Schule finden auf der Niederurseler Landstraße immer noch zu hohe Fahrgeschwindigkeiten statt. Das kann jeder Passant dort beobachten. Damit die Wahrnehmung der Tempo 30-Zone direkt nach dem Ampelstopp an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße erhöht wird, sind in grün oder rot leuchtende Geschwindigkeitsanzeigen, wie sie in ganz Europa zum Einsatz kommen, ein möglicher Weg zu mehr Sicherheit. Je nach Gerät, das zeigen Erfahrungswerte, kann die Geschwindigkeit der Autofahrer um durchschnittlich mindestens 25% reduziert werden. Mit speziellen Antennen könnten Fahrzeuge bereits in Höhe der Goldgrubenstraße erfasst werden. Die Geräte laufen kostengünstig mit Feststrom oder über das öffentliche Straßenbeleuchtungsnetz sowie mit Batterie oder Solarzellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2962 2022 Die Vorlage OF 205/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2022, OF 206/8 Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße Der Ortsbeirat möge beschließen der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Eine Tempo-30-Zone einzurichten im Hammarskjöldring ab Höhe Hausnummer 140 bis Praunheimer Weg sowie im Praunheimer Weg bis Kreuzung Am Stockborn. Mit nur wenigen Schildern löst sich der ganze derzeit bestehende Flickenteppich aus Tempo 30/50 Zonen für das gesamte Quartier. 2. Tempo 30 auch in der Roßkopfstraße einzurichten, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen. 3. Den Zebrastreifen im Kurvenbereich Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße durch Fahrbahnherhöhung zu sichern. Begründung: In der o.g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/ Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung im gesamten Wohngebiet bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 22 Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Vorlage OF 206/8 unter Ziffer 1. um die Worte "mit der Maßgabe, dass Tempo 30 nur zwischen Praunheimer Weg 113 und 77 eingerichtet wird" zu ergänzen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2958 2022 Anregung an den Magistrat OM 2983 2022 1. Der Änderungsantrag der CDU wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 206/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 2.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2022, OF 194/8 Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Hammarskjöldring und mit Tempo 30 in die Roßkopfstraße Der Ortsbeirat möge beschließen der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Eine Tempo-30-Zone von Hammarskjöldring Höhe Hausnummer 170 bis Praunheimer Weg Kreuzung Am Stockborn einzurichten. Mit nur vier Schildern löst sich der ganze derzeit bestehende Flickenteppich aus Tempo 30/50 Zonen für das gesamte Quartier. 2. Tempo 30 auch vor dem Zebrasteifen Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße und in der gesamten in der Roßkopfstrasse einzurichten, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen. 3. Den Zebrastreifen im Kurvenbereich Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße durch Fahrbahnherhöhung zu sichern. Begründung: In der o.g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/ Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung in diesem Wohngebiet bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 194/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 194/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 180/8 Betreff: Umgestaltung der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Roßkopfstraße / Niederurseler Landstraße neu zu planen mit dem Ziel, sie für Schulkinder, Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer übersichtlicher und besser benutzbar zu machen. Die Signalsteuerung ist beizubehalten, ebenso die Vorrangstrecke Roßkopfstraße Richtung Alt-Niederursel. Ziel ist eine langfristige bauliche Umgestaltung, die schulwegsicher ist, den Radverkehr verbessert, den Busverkehr nicht verlangsamt und Bepflanzungen vorsieht. Zu Beginn der Planung soll zunächst ein Ämterortstermin mit dem Ortsbeirat stattfinden, zu dem die Ortsvorsteherin einlädt. Begründung: Der Zuschnitt der Kreuzung und die baulichen Anlagen sind nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere der Radverkehr insbesondere auf der Strecke Hammarskjöldring-Roßkopfstraße-Niederurseler Landstraße (Richtung Alt-Niederursel) wird an der Kreuzung abrupt und unverhältnismäßig gestoppt. Für letzteren fehlt eine klare Verkehrsführung. Die Gestaltung des Straßenraumes im Kreuzungsbereich muss aufgewertet und zum Beispiel schöner begrünt werden. Allerdings soll die flüssige, signalgesteuerte Verkehrsführung für den Busverkehr beibehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2501 2022 Die Vorlage OF 180/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "zunächst" entfällt und vor dem Wort "Ämterortstermin" das Wort "öffentlicher" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2022, OF 161/7 Betreff: Situation für Fahrradfahrer in der Straße Ohlengarten verbessern Ohlengarten 1 Im Ohlengarten ist das Fahren entgegen der Einbahnstraße für Radfahrer:innen nicht erlaubt. Dies ist verständlich, da aufgrund des Gefälles eine erhebliche Geschwindigkeit erreicht werden kann, die Einmündung in die Straße Alt-Praunheim unübersichtlich ist und es dadurch zu gefährlichen Situationen kommen kann. Andere Verkehrsteilnehmer:innen können die Kreuzung nur schwer einsehen, die Kreuzung müsste mit einem Stoppschild versehen werden und man müsste sich langsam in die Kreuzung reintasten. Dies ist aus vielerlei Hinsicht nicht praktikabel. Um das fahren gegen die Einbahnstraße trotzdem zu erlauben, bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgenden Vorschlag zu prüfen. Wie im Bild erkenntlich, wird vor der Einmündung Ohlengarten in Alt Praunheim ein Bereich abgesperrt und der Verkehr in Fahrtrichtung Praunheimer Weg dergestalt um diese Absperrung herumgeleitet, dass der Verkehr quasi links in den Ohlengarten einbiegt und dadurch einen weiteren Blickwinkel erhält und auf abfahrende Radfahrer:innen reagieren können. Außerdem erhalten Radfahrer:innen dadurch einen "Auslauf", der in Notsituationen zum Anhalten genutzt werden kann. Der Radius ist an die Bedürfnisse des Busverkehrs anzupassen und das abgesperrte Gebiet durch geeignete Maßnahmen vor dem Abstellen von Sichthindernissen zu schützen. Ohlengarten 2 Im oberen Bereich des Ohlengarten, in Fahrtrichtung Haingrabenstraße finden Radfahrer:innen eine schwierige Situation vor: Da die Haingrabenstraße vorfahrtsberechtigt ist, müssen Radfahrer:innen an der Einmündung anhalten und an einer steilen Stelle wieder anfahren, was insbesondere für ungeübte Radfahrer:innen schwierig sein kann. Außerdem befindet sich der Radweg der Hainbuchenstraße (mit Benutzungspflicht) an dieser Stelle hinter der Hecke und ist nicht erreichbar. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, zu prüfen, ob folgende Lösung umsetzbar ist: Es wird ein rot markierter Radweg vom Ohlengarten auf die Haingrabenstraße geführt, der hinter der Hecke auf den regulären Radweg abbiegt. (Im Bild2 die rote Markierung). Außerdem wird eine abknickende Vorfahrt vom Ohlengarten auf die Haingrabenstraße (im Bild2 der blaue Pfeil) eingerichtet, damit kreuzende Radfahrer ohne Gefährdung auf die Heingrabenstraße einbiegen können. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die beiden Ziffern der Vorlage OF 164/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Die Vorlage OF 161/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 162/8 Betreff: Autonome fahrende Verbindung zwischen U-Bahnhof Niederursel und Praunheimer Weg Schulzentrum Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob im Rahmen eines Modellversuchs ein autonom fahrender Bus zwischen den U-Bahn Station Niederursel und der Haltestelle Praunheimer Weg Schulzentrum eingerichtet werden kann. Ersatzweise soll noch einmal geprüft werden, inwieweit die Buslinien M72 und M 73 nicht über die U Bahn Haltestelle Niederursel geführt werden können. Begründung: Zurzeit ist die U-Bahn Haltestelle Niederursel nicht direkt an die Buslinien M 72 und M73 angebunden. Um diese Busse zu erreichen ist ein Fußweg von etwa 15 Minuten notwendig. Eine Anbindung an diese Buslinie würde die Fahrzeit in Richtung Nordwestkrankenhaus erheblich verkürzen. Der Umweg über das Nordwestzentrum würde dadurch entfallen. Die Fahrzeit zwischen den Linien U 3, U 8 und U9 und den Linien U 6 und U 7 würde verkürzt und eine entsprechende Lücke im Angebot des öffentlichen Nahverkehres geschlossen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2104 2022 Die Vorlage OF 162/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgende Fassung erhält: "Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen eines Modellversuchs ein autonom fahrender Bus zwischen den U-Bahn-Station ,Niederursel' und der Haltestelle ,Praunheimer Weg Schulzentrum' eingerichtet werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 121/8 Betreff: Rückhaltebecken für den Steinbach Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird beauftragt, den Bau eines naturnahen Retentions- bzw. eines Rückhaltebeckens für den Steinbach westlich der Altenwohnanlage Praunheimer Weg zu prüfen. Das Becken soll in der Breite und Länge das Bachbett des Steinbach vergrößern und eine Schutzbepflanzung haben. Begründung: Bei der Steinbachbegehung am 16.12.2021 waren Fachleute aus verschiedenen Ämtern, Ortsbeiratsmitglieder und Vertreter von Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden beteiligt. Es wurden verschiedene Probleme erörtert, die jetzt schon bestehen und die zu erwarten sind. Die Anlage eines natürlichen Retentionsraumes wurde übereinstimmend als Verbesserung der hydrologischen und biologischen Situation gesehen. 1. Vor einigen Jahren gab es ein Hochwasser, bei dem einige Bewohner aus dem Erdgeschoss der Altenwohnanlage evakuiert werden mussten. Danach wurde die betonierte Stauwanne sowie das Rückhaltegitter vor der Einmündung in die beiden Abflussrohre vergrößert. Trotzdem muss weiter von der Gefahr einer Überflutung z.B. bei Starkregen ausgegangen werden, da die Altenwohnanlage in der selben Geländemulde liegt wie das Staubecken, der Abstand gering ist und die Abflussrohre außerdem nur einen normalen Durchmesser haben. Ein Retentionsbecken, das westlich vor der betonierten Stauwanne liegt, würde die Gefahr einer Überflutung verringern. 2. Der Steinbach führt oftmals kein Wasser sondern liegt trocken. Dennoch fließt sowohl das Wasser aus dem Lachgraben als auch das Regen/Tau - Oberflächenwasser von den landwirtschaftlich genutzten Abhängen hinab in das tief gelegene Bachbett. Der agrarisch hochwertige Boden besteht hier aus einer sehr dichten Löss-Lehmschicht. In dem Geröll des trocken liegenden Steinbachs verdunstet oder versickert dieses Ablaufwasser schnell. Von den abfallenden Wiesen- und Agrarflächen könnten Sammler (kleine Drainagen) dem Retentionsbecken gezielt das ablaufende Wasser zuführen. Ein genügend großes Retentionsbecken bildet eine Schlammschicht am Boden, die wiederum ein Lebensraum und Schutzraum für Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen ist, die Biodiversität fördert und die einen Austausch mit dem Grundwasser eingeht. Wenn die Pläne für eine Bebauung des Lachgrabengebietes fortgeführt werden, muss die Erhaltung des hydrologischen Systems im Steinbachtal gewährleistet werden. Die Planungsentwürfe müssen den Ablauf des Oberflächenwassers ohne weitere Belastung der Kanalisation berücksichtigen. Der Bau eines Retentionsbeckens hat zudem den Vorteil, dass es mit seiner Wasseroberfläche ausgleichend auf die Temperatur innerhalb eines Wohngebietes wirkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1694 2022 Die Vorlage OF 121/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 124/8 Betreff: Radfahrerinnen- und Radfahrerfreundliche und barrierefreie Umgestaltung des Praunheimer Wegs/Kreuzung Am Stockborn Der Ortbeirat beschließt: Der Magistrat wird um Prüfung und Bericht gebeten: 1. Ist die barrierefreie Umwandlung oder Ergänzung der Treppe der Fritz-Lenning-Anlage in bzw. um eine Rampe möglich? 2. In welcher Form kann eine direkte und sichere Verbindung für Radfahrende und Fußgänger:innen (z.B. über die schon vorhandene kleine Verkehrsinsel) eingerichtet werden, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu erhöhen und im Hinblick auf die Mobilitätswende der dort aktuell herrschenden deutlichen Bevorzugung des motorisierten Verkehrs entgegenzuwirken? Begründung: Die Verkehrssituation an dieser Stelle weist gerade im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Mobilitätswende große Schwachstellen auf. Radfahrende und Fußgänger:innen, die von der Nidda aus kommend über die Fritz-Lenning-Anlage in Richtung Felder nach Oberursel/Steinbach kommen wollen, müssen hier einen enormen Umweg in Kauf nehmen, um den Praunheimer Weg sicher zu queren. Zunächst muss eine Treppenanlage direkt an der Fritz-Lenning-Anlage passiert werden, wobei vom Rad abgestiegen werden muss. Diese Treppe stellt auch für ältere und geheingeschränkte Menschen sowie Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwägen eine zum Teil unüberwindbare Barriere dar. Es folgt ein 220m langer Umweg über 4 nicht aufeinander abgestimmte Ampelanlagen, um den Weg Richtung Felder zu erreichen, der die Radfahrenden sehr viel Zeit kostet. Es gibt keine sichere Möglichkeit den Praunheimer Weg an dieser Stelle direkt zu queren. Eigene Darstellung, Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 124/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Dem Antrag der CDU, sich mit der Vorlage OF 124/8 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Befassung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 125/8 Betreff: Beiträge zur Entsiegelung im Ortsbezirk: Neue Verkehrsführung Titusstraße, Erich-Ollenhauer-Ring und Zebrastreifen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Ecke Titusstraße / Konstantinstraße eine Linksabbiege-Möglichkeit für den Auto- und Fahrradverkehr einzuführen, eine dann ungenutzte Wendespur zu entfernen und zu entsiegeln und Fußgängerquerungen einzurichten. Begründung: Erstens fahren zahlreiche Autos ohnehin schon an dieser Stelle in die Konstantinstraße ein, auch wenn die Verkehrsführung das nicht vorsieht. Es scheint aber durchaus sinnvoll zu sein. Zweitens könnte mit dieser Maßnahme im Zusammenhang mit der Fläche zum Wenden - an der Einmündung in den Erich-Ollenhauer-Ring - ein Bereich entsiegelt werden und so einen kleinen Beitrag zur sukzessiven Weiterentwicklung der Stadt Frankfurt zur sog. "Schwammstadt" leisten. [1] Drittens könnte dadurch die in Abb. 2 schraffierte Fläche entsiegelt werden. Viertens wäre es hilfreich an den eingezeichneten Flächen (Abb. 2) zwei neue Zebrastreifen anzubringen, da immer wieder Fußgänger*innen diese Straße queren, allerdings aufgrund der nicht vorhandenen Verkehrszeichen viel Irritation besteht. Abbildung 1 Foto der entsprechenden Kreuzung. (Quelle: GoogleMaps, verändert V.R.) Abbildung 2 Der schraffierte Bereich könnte somit in der Gänze als zusammenhängende Grünfläche funktionieren. (Quelle: GoogleMaps, verändert V.R.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1696 2022 Die Vorlage OF 125/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 89/8 Betreff: Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das Radfahrbüro hat im September 2021 ohne vorherige Absprache mit dem Ortsbeirat zwei Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg (Höhe Hausnummern 155 und 169) verkehrsrechtlich angeordnet. Begründet wird die Maßnahme mit einer angeblich fehlenden Querungsmöglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer des Einrichtungsradweges auf den jeweiligen Straßenseiten des Praunheimer Weges und einer besseren Anknüpfung des städtischen Radverkehrssystems an die Wege in der Feldgemarkung Richtung Steinbach. Da es je ca. 50 m entfernt die große signalgesteuerte Kreuzung Am Stockborn/Praunheimer Weg gibt, steht der Zugewinn an Sicherheit und Schnelligkeit nicht im richtigen Verhältnis zu den vermutlichen Kosten der als Provisorium bis zu einer generellen Neugestaltung des Kreisels gedachten Baumaßnahme. Außerdem schaffen die beiden Überwege keine zusätzliche Sicherheit für Radlerinnen und Radler: Konflikte mit dem Autoverkehr sind vorprogrammiert, weil Kfz und Lkw unmittelbar nach der Kreuzung und dem Grünsignal nicht mit einer weiteren Verzögerung der Fahrt so kurz nach dem Losfahren und dem Verlassen des Kreuzungsbereichs rechnen und Fahrradfahrende sich somit den geordneten Überweg "erkämpfen" müssen. Die Sichtbeziehung für Autos aus Richtung Haingrabenstraße auf den geplanten Rad-Überweg direkt hinter der durch das Mauerwerk der Bebauung schwer einsehbaren Kurve zum Praunheimer Weg ist zudem schlecht, was Radlerinnen und Radler mit Querungswunsch gerade an dieser Stelle gefährdet. Die Überwege unterstellen eine Sicherheit, die es so nicht gibt. Der bisherige Überweg für Radlerinnen und Radler, die signalgesteuerte Kreuzung, ist sicher und aus langjähriger Erfahrung - dem Ortsbeirat liegen keine Beschwerden vor - auch schnell genug, um die Fahrbahnseite zu wechseln. Zu begrüßen ist lediglich der geplante barrierefreie Umbau der Treppe zu der kleinen Grünanlage entlang des Steinbachs. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Radverkehrszahlen (Ist und Soll) liegen der Anordnung zugrunde? 2. Wie hoch sind die Bau- und Bauunterhaltungskosten und aus welcher Haushaltsposition wird die provisorische Maßnahme finanziert? 3. Welche Planung für eine Umgestaltung des Kreisels Am Stockborn/Praunheimer Weg schlägt der Magistrat vor, um für alle Verkehrsmittel inklusive Fußgängerinnen und Fußgänger ausgewogene, schnelle und sichere Verkehrsverhältnisse zu schaffen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 289 2022 Der Vorlage OF 89/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 72/8 Betreff: Schülerbringverkehr der Europäischen Schule belastet jetzt auch die Oberfeldstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Schulleitung und den Elternverein der Europäischen Schule (ESF) einzuwirken, damit die morgens zu Schulbeginn (etwa zwischen 07.45 und 08.30 h) wie auch am Nachmittag zum Ende des Unterrichts (gegen 15.00 h) unzumutbaren Verkehrsverhältnisse durch Schülerbringverkehr im Bereich der nordwestlichen Oberfeldstraße (Hausnummer 53 ff, Wendekreis) beendet und ausschließlich die Vorfahrtszonen im Bereich der ESF angefahren werden; 2. parallel dazu in den nächsten Wochen verstärkt mit der Stadtpolizei Verkehr Kontrollen durchzuführen; 3. parallel dazu Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, wie für die Anwohner sichergestellt werden kann, dass eine ungehinderte Befahrung der Oberfeldstraße jederzeit möglich ist und die Ein- und Ausfahrten von Garagenanlagen (z.B. Hausnummern 57, 59, 61, 116, 120) nicht zugeparkt werden. Begründung: Der Praunheimer Weg und die Heilmannstraße im Bereich Ecke Am Alten Schloß sind als Zubringerstraßen zur Europäischen Schule seit Jahren morgens und am Nachmittag regelmäßig verstopft. Eine zusätzliche Abbiegespur auf dem Praunheimer Weg auch Richtung Norden und Abpollerungen an der Ecke Heilmannstraße/Praunheimer Weg sind gute Maßnahmen gewesen, die Situation wenigstens punktuell zu verbessern. Seit 2020 kommt es jetzt vermehrt zu Schülerbringverkehr, der versucht, die ESF von Osten her zu erreichen. Dazu fahren Eltern über die Wohnstraßen Heilmannstraße und Kransberger Weg in die Oberfeldstraße, die im oberen Bereich an die Fußwege zur ESF grenzt. Im Bereich des Wendekreises und der dortigen Sackgassen stehen Fahrzeuge kreuz und quer, werden Garagen blockiert und es ertönen Hupkonzerte. Die geschilderten Umstände sind aus Sicht des Ortsbeirates für die Anwohner nicht zumutbar, zumal die stauartigen Verkehrsverhältnisse auch Handwerkerfahrten, FES und Notfallfahrzeuge beeinträchtigen. Der Ortsbeirat hat die Schulleitung und den Elternverein über das Problem informiert und seinerseits bereits um eine Reaktion gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1239 2021 Die Vorlage OF 72/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2021, OF 63/8 Betreff: Ampelanlage am Erich-Ollenhauer-Ring dauerhaft erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die vorübergehend für die Bauzeit des Heddernheimer Stegs installierte Ampelanlage auch nach der Fertigstellung des Stegs und der Inbetriebnahme des Aufzugs als zusätzliches Angebot das Nordwestzentrum zu erreichen, erhalten wird. A nstelle der vorhandenen provisorischen wird die Querung mittels einer fest verbauten Ampelanlage ermöglicht. Begründung: Bei den Vorstellungen des Neubaus für den Heddernheimer Steg wurde von Seiten des Ortsbeirats immer wieder auf die Aufzugsausfallzeiten hingewiesen. Vor Beginn der Bauarbeiten stand der Aufzug für mehrere Wochen wg. größerer Bau- und Wartungsarbeiten still. Für Mobilitätseingeschränkte Menschen war es sehr problematisch, das NWZ zu erreichen! Da von Seiten des Bauamts abgelehnt wurde, für Räder, Rollatoren und Kinderwagen einen ähnlichen Aufgang zu schaffen wie vorhanden, stehen nur Schienen zur Verfügung, die oftmals (z.B. für Pedelecs), schwer zu bewältigen sind. Hier sollte eine dauerhafte Alternative zum Aufzug geschaffen werden! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1026 2021 Die Vorlage OF 63/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 64/8 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung im Weißkirchener Weg Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Wir bitte den Magistrat zu veranlassen, im Bereich des Weißkirchener Wegs (bis Weißkirchener Weg 69 (freiwillige Feuerwehr Niederursel) das einseitige Parken durch versetztes Parken auszutauschen. Begründung: Durch den Umbau des "ehemaligen Tankstellendreiecks" im Bereich Praunheimer Weg, Niederurseler Landstraße, Weißkirchener Weg fließt der Durchgangsverkehr nicht mehr durch den Praunheimer Weg in Richtung Nordwestkrankenhaus, sondern durch den Weißkirchener Weg und den Gerhart-Hauptmann-Ring ab. Die Straße ist mit dem Vekehrszeichen Tempo 30 Zone (Zeichen 247.1) gekennzeichnet. Trotzdem kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, da die Bauart der Straße dies zulässt und aufgrund der Buslinien die Vorfahrtsregel rechts vor links außer Kraft gesetzt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1027 2021 Die Vorlage OF 64/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "bis Weißkirchner Weg 69 (freiwillige Feuerwehr Niederursel)" durch die Worte "Ecke Schüttgrabenstraße" ersetzt und in der Begründung nach den Worten "Weißkirchner Weg fließt" die Worte "ein Teil des" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 44/8 Betreff: Brückensanierung Ernst-Kahn-Straße Hier: Schließung des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße und anstehende weitere Brückenbaumaßnahmen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. endlich den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße wieder komplett in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen und durchgängig als "Insektenwiese" zu begrünen; 2. mitzuteilen, welche Fuß- und Radwegebrücken in der Nordweststadt gemäß "Brückenbauprogramm 2017-21" als nächstes saniert werden und warum es im Hinblick auf die Fuß- und Radwegebrücken in der Nordweststadt zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Brückenbauprogramms gekommen ist. Begründung: Seit der Sanierung der Fuß- und Radwegebrücke in der Ernst-Kahn-Straße (Sommer 2019 bis Frühjahr 2020) ist der für die Baustelleneinrichtung genutzte Mittelstreifen an zwei Stellen offen und befahrbar. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Manövern: Pkw wenden mitten in der Ernst-Kahn-Straße, stehen quer zur Fahrbahn und bremsen in dieser Warteposition den Bus aus, Radfahrerinnen und Radfahrer wechseln die Fahrbahnseite, weil der durchbrochene Mittelstreifen dazu einlädt. Als schwächere Verkehrsteilnehmer werden Radfahrende dadurch gefährdet. Hinzu kommt die Nähe zur Römerstadtschule: Wege und Strecken sollten in ihrem Umfeld sicher sein. Auch die stadträumliche Optik ist in der Ernst-Kahn-Straße dadurch derzeit nicht ansprechend. Wie im Hammarskjöldring auch sollten Blühwiesen das Erscheinungsbild prägen. Nach Abschluß der Sanierung von erst einmal drei Brücken im Frühjahr 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, innerhalb der nächsten drei Jahre würden weitere zwölf Brücken in der Nordweststadt grundhaft instandgesetzt. Bislang ist jedoch keine weitere Baustelle begonnen worden, obwohl für die ausstehenden Fuß- und Radwegebrücken laut Brückenbauprogramm bereits ein Baubeginn 2019 oder 2020 vorgesehen war. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 44/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 810 2021 Die Vorlage OF 44/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Annahme bei einer Enthaltung SPD Ziffer 2.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.07.2021, OA 47 entstanden aus Vorlage: OF 27/8 vom 23.06.2021 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 70 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 70) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 486, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 60 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 35/8 Betreff: Europäische Schule in der NW-Stadt - Warum in die Ferne schweifen, wenn das Grundstück liegt so nah? "Wir müssen und wollen zeitnah eine. Lösung entwickeln, die den Neubau der Europäischen Schule... in absehbarer Zeit realisiert. Dafür werden wir Grundstücke näher betrachten, die bisher nicht für diesen Zweck geprüft wurden" So steht es auf Seite 138 des Koalitionsvertrages. Und dieser Wortlaut bedeutet in der Realität auch weiteres Hinhalten aller Vertragsparteien, weil sich die letzte Koalition nicht auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag einigen konnte. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Prüfen und Berichten gebeten: Auf der anderen Straßenseite (Straße: Praunheimer Weg) des Standortes der Europäischen Schule solle geprüft werden, inwiefern dieses benachbarte Grundstück in Richtung A5 zur Erweiterung des Bestandsbaus geeignet erscheint. Begründung: Es ist schon erstaunlich, dass dieses Gebiet anscheinend nicht in der näheren Prüfung enthalten war - und komplizierte Ersatzstandorte in der Überlegung erschienen. Oder ist dieses Areal schon fest versprochen, als Teil des von manchen gewünschten urbanen Wohngebietes östlich der A5 - mit RTW und "Umfahrung Praunheim" ? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 35/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 27/8 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Reste von NIDA vor Ort erhalten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126-134 sofort und bis auf weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung, ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126-134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 5044 v. 12.12.2019 zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die auf der Fläche In der Römerstadt 126-134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 6. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126-134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 7. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126-134 eine Baumfällvorlage zur Beschlusssfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126-134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (ca. 70 bis nach 260 n.Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z.B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum"). NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloß einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. zB. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z.B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. Solange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 47 2021 Die Vorlage OF 27/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung und als Anregung an den Magistrat ausgefertigt wird, im Betreff das Wort "Reste" durch das Wort "Bodendenkmäler" ersetzt wird und dass nach Ziffer 4 als neue Ziffer folgender Text eingefügt wird: "Die Fläche in der Römerstadt 126 - 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22(1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Betreff: Parkchaos in Alt-Niederursel Vorgang: OM 4494/15 OBR 8; ST 1610/15; OM 4940/16 OBR 8, OM 512/16 OBR8; ST 1500/16 Entlang des Tankstellendreiecks auf den Straßen Praunheimer Weg, Niederurseler Landstr, und Alt Niederursel ist es inzwischen üblich geworden ausgedehnt auf Gehwegen, behindernd auf der Straße und rücksichtslos vor privaten Zufahrten und Tiefgaragenanlagen zu parken. Die Gründe hierfür sind auf Befragen vielfältig. Beispielsweise für die Erledigung von Einkäufen, für Arztbesuche, Renovierungsarbeiten in angrenzenden Gebäuden, zur Nutzung des Geldautomats, oder um einen Imbiss einzunehmen. Entsprechend lange werden Anwohner an der Ein- und Ausfahrt gehindert, worauf üblicherweise durch mehrfaches Hupen aufmerksam gemacht wird. Seitens der Anwohnerschaft ist dies inzwischen ein leidgewordenes Dauerthema, welches aufgrund häufig vorsätzlichen egoistischen Verhaltens nicht ohne weiteres Zutun vorübergehen wird. Leider haben die Vorkehrungen aus den o.a. Vorgängen nur solange für Abhilfe geschaffen, bis man den Maßnahmen mit noch nachdrücklicherem Fehlverhalten begegnete. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche baulichen Maßnahmen geeignet und schnell umzusetzen wären, um wieder ein erwartbares Verkehrsverhalten herbeizuführen. Der Ortsbeirat kann sich beispielsweise eine Verbreiterung von Gehwegen, Installation von Pollern, das Aufstellen von Pflanzelementen u.ä. vorstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1610 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 112 2021 Die Vorlage OF 32/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 11/8 Betreff: Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. mitzuteilen, welche Flächen der Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias, der kath. öffentlichen Bücherei und dem Kindergarten der Gemeinde städtisch sind und welche privat/kirchlich bzw. wo genau auf diesen Flächen ein Geh- und Wegerecht der Stadt besteht; 2. mit der kath. Kirchengemeinde zu klären, ob sie bereit ist, auf ihren eigenen Flächen abmarkierte Parkplätze einzurichten; 3. den bestehenden, nur in den Boden locker eingesteckten Poller am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße (Höhe Praunheimer Weg 35) zum Kirchplatz durch einen leichteren Umschlagpoller zu ersetzen, abschließbar zu befestigen und den Schlüssel den zur Zufahrt Berechtigten auszuhändigen (Feuerwehr, FES, Kirchengemeinde und ggf. anderen); 4. am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße zum Kirchplatz in Höhe des FES-Mülleimers ein zweites gesiegeltes Schild "Feuerwehrzufahrt" anzubringen, an dieser Stelle ebenfalls abschließbar abzupollern wie unter Ziffer 3 und den Schlüssel den Berechtigten wie oben auszuhändigen; 5. vor dem Zugang zum Kirchplatz in der o.g. Stichstraße die Einrichtung einer "Kiss and go"-Zone zu prüfen; 6. das verbogene Schild "Fußgängerzone" am Zugang zum Kirchplatz instand zu setzen. Zu allen vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Ortsbeirat gerne bereit, im Rahmen eines Ämter-Ortstermins sachdienlich mitzuwirken. Begründung: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte, teilweise von Kunden des Supermarktes und des Kleinen Zentrums. Tagsüber, aber auch nachts parken Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr im Notfall besser zufahren kann. Zudem sollte eine geordnete Parkierung für einzelne Pkws des Gemeindepersonals / Kitapersonals ermöglicht werden. Die Situation wird sich verschärfen, wenn ab 2022 der Kindergarten der Gemeinde St. Sebastian in der Ernst-Kahn-Straße (40 Plätze) aufgrund von Sanierungsmaßnahmen in das Gemeindehaus von St. Matthias ausgelagert wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 254 2021 Die Vorlage OF 11/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 20/8 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Einmündung des Eduard-Bernstein-Weges in den Hammarskjöldring endet mit einer starken Straßenbiegung nach links. Dies hat zur Folge, dass die Sicht aus einem einbiegenden Fahrzeug auf die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge, insbesondere mit einem Transporter ohne Fenster, nur sehr schlecht gewährleistet ist, bzw. unmöglich ist. Daher möge der Ortsbeirat beschließen an der oben genannten Stelle einen Verkehrsspiegel anzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 259 2021 Die Vorlage OF 20/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 630/8 Betreff: Drängel-Gitter Höhe Praunheimer Weg (vor Erich-Kästner-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwischen Praunheimer Weg 99 (etwa Höhe Blumenbeet/Straßenbegleitgrün/Halteverbotsschild) und der Fußgängerbrücke entlang des Fußgängerwegs Drängelgitter anzubringen. Begründung: Die dortige Wegführung lädt sehr stark dazu ein, die Straße illegal zu überqueren. Eltern, die ihre Kinder aus Richtung der Häuser im Bereich Praunheimer Weg 91/Gerhart-Hauptmann-Ring 133 zur Schule bringen, meiden den etwas längeren Weg über die extra dafür vorgesehene Brücke. Zudem wollen viele Personen - oftmals im Eiltempo - die Bushaltestelle vor der Schule erreichen. In Kombination mit dem Busverkehr, dem Radverkehr, dem normalen Fahrzeugaufkommen und den "Elterntaxis" zu bestimmten Tageszeiten ist die Situation aus Sicht des Ortsbeirates gefahrvoll und könnte durch Drängelgitter etwas entschärft werden, die das Fußgängeraufkommen aus Richtung Westen besser steuern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7327 2021 Die Vorlage OF 630/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP undFREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 629/8 Betreff: Fußgängerzone vor der St. Matthiaskirche, Thomas-Mann-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte. Tag und Nacht parken auch Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr besser zufahren kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten: Um z.B. eine "Kiss and go"-Zone für die kath. Kindertagesstätte zu ermöglichen und die Feuerwehrzufahrt besser sicherzustellen, sollen in einer Gesamtbetrachtung mit der Stichstraße in Höhe Praunheimer Weg 35 (Zufahrt zum Kleinen Zentrum) Lösungsmöglichkeiten geprüft und dem Ortsbeirat vorgeschlagen werden. Hauptziel möglicher Maßnahmen muss eine Verbesserung der Fußgängersicherheit in der Fußgängerzone sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 629/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 631/8 Betreff: Was wird aus dem "Kran" der nie einer war? Viele kennen das Metallkonstrukt zwischen Erich-Ollenhauer-Ring und dem Walter-Schwagenscheidt-Platz noch dicht bewuchert. Entstanden ist es wohl beim Bau des Nordwestzentrums und wurde/wird gerne mit "Kran" oder "Kraneplatz" betiteluliert. Vor rund drei Jahren wurde der Grünbewuchs entfernt, da die Standsicherheit gefährdet war. Zum Vorschein kam die Tatsache, dass es sich nicht um einen Kran, sondern nur um einen Kranausleger handelt, der ziemlich unprofessionell ohne Korrosionsschutz einfach in Beton gestellt wurde. Eine langfristige Sicherheit ist so nicht gewährleistet und sieht auch sehr unschön aus. Der vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gefragt: 1. Welches Amt ist für dieses "Kunstwerk" zuständig? 2. Was ist dessen weitere Zukunft? 3. Eignet sich der Standort anstelle des "Krans" für andere Kunstwerke des öffentlichen Raums, wie wir sie vielerorts in der Nordweststadt finden, aber dort ein Schattendasein fristen, wie z.B. Hugo Uhls "Abstreichende Wildgänse", an markanter Stelle zu präsentieren? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1961 2021 Die Vorlage OF 631/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 628/8 Betreff: Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: Im Abschnitt zwischen Fußgängerbrücke und Hausnummer 19 das bisherige Parken auf dem Seitenstreifen entsprechend der Parkraumordnung im übrigen Straßenabschnitt zwischen Hausnummer 53 bis 59 auf die Straße zu verlegen und damit eine Verengung der Fahrbahn in Höhe des Discounter-Marktes zu erwirken. Im Kreuzungsbereich zur Stichstraße Hausnummer 1-11 die Ecken mit Sperrflächen zu versehen und diese mit Bügelfahrradständern zu bebauen. Begründung: Im Einmündungsbereich Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg wird speziell im Bereich Höhe Stichstraße Thomas-Mann-Straße 1-11 und vor dem Discounter zu schnell gefahren. Die Breite der Straße lädt in diesem Abschnitt dazu ein. Es kommt nach Anwohnerbeobachtung häufig zu gefahrvollen Situationen, denn in diesem Bereich der Thomas-Mann-Straße halten sich viele Fußgänger auf (Discounter, Kindergarten, Arche, weitere soziale Einrichtungen, Arztpraxen usw.). Vor allem Fahrzeuge aus dem Praunheimer Weg, die aus Fahrtrichtung Süden in die Thomas-Mann-Straße einbiegen, bringen sehr viel "Schwung" mit. Zugleich wird aus Fahrtrichtung Gerhart-Hauptmann-Ring gerne Gas gegeben, wenn die relativ enge Straße vor dem Discounter plötzlich breiter wird. Die zugeparkten "Ecken" an der Stichstraße 1-11 verschlechtern in dem o.g. Bereich noch einmal die Einsehbarkeit der Hauptstraße. Durch Sperrflächen mit Radbügeln könnte sich das verbessern, zudem Radabstellplätze vor dem Discounter nicht ausreichend vorhanden sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 36 2021 Die Vorlage OF 628/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 622/8 Betreff: Straßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob im zeitlichen Zusammenhang mit der Realisierung des Neubauprojektes gemäß Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn auch eine Instandsetzung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg geplant ist und falls nicht, wann mit einer Sanierung der schadhaften Straßenabschnitte zu rechnen ist. Begründung: Die Fahrbahn in Höhe der o.g. Kreuzung ist teilweise in sehr schlechtem Zustand. Auf der stark genutzten Linksabbiegerspur aus Fahrtrichtung Nordwestzentrum Richtung Praunheim/Nordwest-Krankenhaus zum Beispiel gibt es üble "Hügellandschaften", die mit der Fahrerlenkung des Pkw oder Lkw um die Fahrzeugkontrolle ringen. Da momentan das Neubaugebiet "Stockborn" entsteht, bietet es sich an, die Straßensanierung unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahmen in Angriff zu nehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1923 2021 Die Vorlage OF 622/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2020, OA 641 entstanden aus Vorlage: OF 613/8 vom 09.11.2020 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekannt gegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z. B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71 bis 89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhinkommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um wilden Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über einen Kubikmeter und 100 Kilogramm wären das 1.500 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2021, B 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 184 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 641 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 96 Beschluss: Die Vorlage OA 641 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7056, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 79 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 602/8 Betreff: Wendeverbote in der Dillenburger Straße an der Ampelanlage Heddernheimer Landstraße und der Zu- und Abfahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie das Wenden von Fahrzeugen an der Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße und im Bereich Ende Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Dillenburger Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße verhindert werden kann. Gibt es neben dem Verkehrszeichen 272 "Verbot des Wendens" noch weitere Möglichkeiten zur Verhinderung des Wendens? Begründung: Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Strecke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring aus Richtung Oberursel versuchen Kraftfahrzeugführer den Rückstau dadurch zu umgehen, in dem sie die Spur zum Abbiegen in die Dillenburger Straße benutzen und bis zum Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße oder zur Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße fahren. Dort wenden sie und fahren auf der Dillenburger Straße in Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und nutzen die Vorfahrtsregelung. Im Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von den Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße kommt es immer wieder zu Gefahren mit den Fahrzeugen auf der Dillenburger Straße in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße bzw. NordWestZentrum. An der Ampelanlage Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße kommt es beim Wenden immer wieder zu gefährlichen Situation (insbesondere mit den FußgängInnen). Mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens 272 "Verbot des Wendens" an den Gefahrstellen wäre eine rechtliche Voraussetzung zum verhindern des Wendens gegeben. Gibt es weitere Möglichkeiten zum Unterbinden des Wendens an den oben genannten Stellen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1860 2020 Die Vorlage OF 602/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 600/8 Betreff: Beleuchtung der Spielflächen auf dem "Schwarzen Platz" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, ob durch das Aufstellen von etwa vier Lichtmasten die Beleuchtung der Flächen des Fußballfeldes, des Basketballfeldes und der Skatebowl auf dem "Schwarzen Platz" (am Erich-Ollenhauer-Ring, gegenüber dem NordWestZentrum) während der Zeit von Dämmerungsbeginn bis 20.00 Uhr möglich ist. Begründung: Die oben genannten "Spielflächen" sind derzeit unbeleuchtet. Mit dem Jahreszeitlauf verkürzt sich die Tageszeit zum jeweiligen Jahresende. Nach der jeweiligen Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit setzt die Dämmerung nochmals früher ein, sodass aufgrund des fehlenden Tageslichts bereits am späten Nachmittag die Spielflächen dann nicht mehr nutzbar sind. Mit dem Aufstellen von Lichtmasten mit Beleuchtungskörpern wäre eine Nutzung auch in der Dämmerung und den frühen Abendstunden möglich. Die Beleuchtung sollte automatisch jeweils um 20.00 Uhr abgeschaltet werden. Eine denkbare Variante wären Lichtmasten mit zwei Armen, wie sie in unmittelbarer Umgebung (Verbindung von der Dillenburger Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) aufgestellt sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1858 2020 Die Vorlage OF 600/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Die Position der Lichtquellen soll so gewählt werden, dass die Anwohner nicht beeinträchtigt werden." an den Antragstext angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 613/8 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekanntgegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z.B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71-89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhin kommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um "wilden" Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandstentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über 1 Kubikmeter und 100 kg wären das 1.500,- EUR. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 641 2020 Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 4.: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffern 2. und 3.: SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 531/7 Betreff: Wann kommt der barrierefreie Zugang zur Grünfläche durch das Steinbachtal in Praunheim? Vorgang: OM 1419/17 OBR 7; ST 803/18 Bereits im April 2017 hatte der Ortsbeirat die Herstellung eines barrierefreien Zugangs vom Praunheimer Weg zum Steinbachtal angeregt (OF 149/7; OM 1419/2017). Mit ST 803 vom 20.04.2018 wurde dem OBR mitgeteilt, dass der Anregung entsprochen wird und konkrete Planungen zeitnah nach Ostern 2018 erfolgen. Inzwischen ist mit Ablauf des Jahres 2020 noch immer keine Umsetzung erkennbar. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um einen Sachstandsbericht und der Mitteilung, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1419 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 803 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1812 2020 Die Vorlage OF 531/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Betreff: Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: Welche der nachfolgenden Varianten für einen Durchbruch des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße ist verkehrstechnisch sicher und lässt sich umsetzen? a) Ausbau des derzeit provisorischen Durchbruchs des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle, der aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten vorhanden ist. b) Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige und gleichzeitig Verlegung des Fußgängerüberweges in Richtung Bushaltestelle. Begründung: Zu a) Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer z. B. des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Gleiches gilt beispielsweise für Kraftfahrzeugführer, die vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend und in den Abzweig mit den Hausnummern 1 bis 43 fahren wollen, in dem sich unter anderem zwei Tiefgaragen befinden. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu b) Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige bei der Ausfahrt aus dem jeweiligen Abzweig erreichen. Ein Wenden innerhalb der Ernst-Kahn-Straße ist dann nicht mehr nötig. Der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) muss zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg liegt dann sehr nahe am Durchbruch. Für eine Verlegung spricht auch, dass der jetzige Fußgängerüberweg nicht rechtwinklig zur Fahrbahn bzw. zu den Bürgersteigen verläuft und sich sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße befindet. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird. Durch den schrägen Verlauf des Fußgängerüberwegs und den Mittelstreifen entsteht zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Betreff: Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: a) Wie lange ist die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße aufgrund der Reparaturarbeiten noch gesperrt? b) Kann der provisorische Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle aufgrund der Bauarbeiten dauerhaft erhalten bleiben? c) Kann ein Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige geschaffen werden und der Fußgängerüberweg in Richtung Bushaltestelle verlegt werden? Begründung: Zu a) Die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße ist Teil des Schulweges für Kinder aus dem Bereich der Hausnummern 1 bis 45 zur Römerstadtschule. Sie wurde im Herbst/Winter 2019 wegen Reparaturarbeiten gesperrt. Gelegentlich wird auch an der Brücke gearbeitet. Jedoch erscheint die Dauer der Reparaturarbeiten sehr lang und die baldige Benutzung der Brücke für einen sicheren Übergang über die Ernst-Kahn-Straße wird von den Schulkindern herbei gesehnt. Zu b) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu c) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige erreichen. Gleichzeitig sollte der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg verläuft nicht rechtwinklig zur Fahrbahn und liegt sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird und wegen dem schrägen Verlauf zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 529/8 Betreff: Regenwasserabfluss in der Halfpipe auf dem Schwarzen Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie der Regenwasserabfluss in der Halfpipe auf dem Schwarzen Platz (Erich-Ollenhauer-Ring) verbessert werden kann. Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass das Regenwasser in der Halfpipe längere Zeit nicht abläuft und somit die Freizeit- / Sportanlage nicht genutzt werden kann. Es wurde die telefonische Auskunft gegeben, dass der Abfluss (Siebgröße) falsch dimensioniert wurde. Das Sieb wird einmal pro Woche gereinigt und gelegentlich musste das Regenwasser auch schon abgesaugt werden. Es stellt sich die Frage, welche Gründe einer grundlegenden Behebung des Problems entgegenstehen. Wie hoch sind die Kosten? Ferner wird gefragt, ob der Mitarbeiter, der derzeit einmal wöchentlich die Halfpipe kontrolliert, zukünftig bei Bedarf (jeweils unmittelbar nach einer Regenphase) das Ablaufsieb reinigen könnte. Somit könnte die Ausfallzeit der Halfpipe verkürzt werden und ggf. würde eine zu große Regenanwasseransammlung und damit eine nötiges Abpumpen verhindert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1633 2020 Die Vorlage OF 529/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 538/8 Betreff: Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anzupassen. a) Der Verkehrsmast in der Heddernheimer Landstraße HNr. 40 ist für den aktuellen Zweck (Montage eines Haltverbotsschildes) überdimensioniert und beeinträchtigt den in diesem Bereich ohnehin schmalen Gehweg. Der Mast stammt augenscheinlich noch aus der Zeit, als der Heddernheimer Landstraße noch eine herausragende verkehrliche Nutzung zukam. Es wird gebeten diesen gegen einen zweckmäßigen Mast zu ersetzen und ggf. auch den Standort zu überdenken b) Der Ampelmast an der Kreuzung Niederurseler Landstraße/Roßkopfstraße (Verkehrsinsel) diente bis Ende der 1990er Jahre einem großen überregionalen Wegweiser und wurde bereits dankenswerterweise etwas eingekürzt. Zwischenzeitlich wurden sämtliche noch vorhandenen Wegweiser demontiert. Der Magistrat wird daher gebeten die Masthöhe weiter zu reduzieren. (Foto: Antragsteller). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6080 2020 Die Vorlage OF 538/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 537/8 Betreff: Parkraumkonzept für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel Vorgang: ST 332/18 Der Magistrat wird gebeten, zur Planung und Umsetzung des Parkraumkonzeptes für das Geschäftszentrum von Alt-Niederursel einen Ortstermin anzusetzen mit den zuständigen Ämtern, Vertretern des Ortsbeirates und den ansässigen Gewerbetreibenden. Begründung: Zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Geschäftszentrums, das weiterhin unter zahlreichen Leerständen leidet, hat der Ortsbeirat 2016 angeregt, zum Beispiel durch Kurzparkplätze die Zahl der Pkw-Stellplätze kunden- und gewerbefreundlich zu erhöhen. Ganz besonders für die Abwicklung von Postdienstleistungen, aber auch für die Belieferung zum Beispiel der gastronomischen Betriebe ist eine Verbesserung der Parkraumsituation im Kreuzungsbereich Alt-Niederursel/Niederurseler Landstraße/Praunheimer Weg dringend geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 332 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6079 2020 Die Vorlage OF 537/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2020, OA 525 entstanden aus Vorlage: OF 513/8 vom 07.01.2020 Betreff: Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule (ESF) nutzen Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 Vorgang: M 263/17 Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der ESF in der Ortsbeiratssitzung vom Dezember wurde Stadtrat Schneider auch auf das schon vor längerer Zeit für die Schule angedachte Lurgi-Gelände angesprochen. Das Grundstück wurde aber von einem Investor für 100 Millionen Euro gekauft und dies wird als zu teuer für die Stadt eingestuft. Vor dem Hintergrund der Vorlage M 208 - Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee -, mit der Erwerbsmöglichkeit durch die Stadt und dem Verweis in der Magistratsvorlage auf den Bebauungsplan Nr. 922, in dem auch eine weiterführende Schule möglich ist, soll dieses Gelände unbedingt wieder für einen Standort der Europäischen Schule ins Auge gefasst werden. Es stellt sich außerdem die Frage, ob zurzeit alle zur Verfügung stehenden Mittel vonseiten des Baudezernats ausgeschöpft werden. Dieses vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob entsprechend des Vortrags des Magistrats vom 06.12.2019, M 208, das Lurgi-Gelände erworben und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen werden kann . Begründung: Das Grundstück Lurgiallee 5 wird im Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263, unter Punkt Zu I. mit einer Größe von ca. 8,5 Hektar angegeben. Mit dieser Grundstückgröße kann der Flächenbedarf der Europäischen Schule mit rund 47.000 Quadratmetern in jedem Fall erfüllt werden. Bei der Versteigerung des Grundstücks wurde ein Preis von 102 Millionen Euro angegeben. Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie von Herrn Stadtrat Schneider in der Ortsbeiratssitzung am 04.12.2019 wurde von ihm der Wert von 100 Millionen Euro genannt. Bei der oben genannten Grundstücksgröße ergibt sich ein Quadratmeterpreis von rund 1.200 Euro. Somit beträgt der anteilige Kaufpreis rund 56 Millionen Euro. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei dem genannten Quadratmeterpreis sicherlich nur eine hochpreisige Wohnbebauung möglich ist. Die Chance auf eine zusammenhängende Fläche für den besonderen Bedarf für einen neuen Standort der Europäischen Schule sollte in jedem Fall genutzt werden. Der Betrag für den Grundstückserwerb verringert sich auch noch durch das dann wieder frei gewordene Grundstück und die bestehenden Gebäude am jetzigen Standort der Europäischen Schule. Ein weiterer Vorteil des Standortes Lurgiallee 5 liegt darin, dass der umfangreiche Bring- und Holverkehr durch die nahe U-Bahn-Station "Riedwiese" gemindert werden kann. Der übrige Bring- und Holverkehr (Individualverkehr) lässt sich leichter über die vierspurige Marie-Curie-Straße und dem nahen Autobahnanschluss abwickeln, zumal mit der nahen Autobahn A 661 eine direkte Verbindung zum Hauptstandort der EZB gegeben ist. Bei einem Gespräch mit einem Schulleiter der Europäischen Schule wurde von diesem ausgeführt, dass ein größerer Teil der Schülerinnen und Schüler im Bereich Riedberg wohnhaft ist. Somit kann durch den neuen wohnortnahen Standort die Schule auch zu Fuß oder mit dem Rad erreicht werden. Der für die Eltern aufwendige und für die Anwohner belastende Hol- und Bringverkehr im Bereich der Nordweststadt (insbesondere auf dem Praunheimer Weg) würde sich deutlich vermindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1011 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 525 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 208 = Annahme, OA 525 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 525 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 73 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5200, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2020, OA 526 entstanden aus Vorlage: OF 519/8 vom 02.01.2020 Betreff: Schulzentrum der Nordweststadt Vorgang: OM 4418/19 OBR 8; ST 1182/19 Angesichts des allgemeinen Flächenmangels für weiterführende Schulen im Frankfurter Stadtgebiet anerkennt der Ortsbeirat die vom Amt für Bau und Immobilien gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1182, angekündigte und jetzt durchgeführte Untersuchung, ob einer Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) am Standort Praunheimer Weg möglich ist. Die von Baudezernent Stadtrat Jan Schneider dem Bildungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 8 vorgestellte Baumassenstudie für eine gemeinsame Entwicklung der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) und der ESF im Gebiet des Schulzentrums der Nordweststadt zwischen Praunheimer Weg und Hammarskjöldring hat aufgezeigt, dass eine weitere Verschiebung des offenen Schulcampus der ERS nach Osten zwar technisch möglich ist. Die öffentlichen Reaktionen der vergangenen Wochen machen aber deutlich, dass dies nur gegen den vereinten Widerstand der drei Schulgemeinden durchführbar wäre. Auch die ESF, Schulleitung und Elternverein, halten die Pläne für unrealistisch, erkennen die Raumanforderungen der ERS an und wünschen sich für die ESF einen neuen Standort mit besserer Anbindung vor allem an die Europäische Zentralbank (EZB). Der Ortsbeirat sieht die von der Baumassenstudie angestrebte Neuordnung des Schulzentrums ebenfalls kritisch. Die ERS verlöre ihren städtebaulich charakteristischen offenen Campus-Charakter, vor allem durch den Wegfall von Grünflächen und Pausenhöfen, aber auch durch die einengende Massivität der zu erwartenden ESF-Baukörper auf dem Grundstück am Praunheimer Weg. Die verkehrliche Erschließung der ERS würde durch die eingeplante zukünftige Andienung der ESF über die Verbindungsstraße vom Praunheimer Weg zur ERS erschwert, was insbesondere zulasten der Kinder ginge, die Inklusionsbedarf haben und morgens über diese Strecke zu den Schulgebäuden gebracht werden. Eine Verlagerung der Turnhallen und des Lehrschwimmbades direkt an die nördliche Grenze zum Martin-Luther-King-Park ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel, zumal dort nicht einmal im bisherigen Umfang Sportflächen für den Unterricht und die Bedürfnisse der Sportvereine im Stadtteil entstünden. Schon heute sind die Hallenkapazitäten für Unterricht und Vereinssport am Limit. Eine Kompensation durch Außensportflächen direkt auf der für die Ortsumfahrung Praunheim und die Regionaltangente West gesicherten "Schultrasse" stellt keine langfristig befriedigende Lösung dar. Der Ortsbeirat plädiert für eine zügige Sanierung der ERS auf der Basis der Planungsphase 0 und eine zügige Bearbeitung der bereits erfolgten Ausschreibungen (Ausschreibung 25-2019-00359 v. 27.08.2019, Amtsblatt Nr. 35, S. 1071f). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt eine Erweiterung der Europäischen Schule am derzeitigen Standort Praunheimer Weg ab. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Interesse der Ernst-Reuter-Schulen und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main mit der Bundesrepublik Deutschland eine Verlagerung der Europäischen Schule in die Nähe der Europäischen Zentralbank zu prüfen und zu berichten. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen auf der Grundlage des aktuellen Schulprofils und der Planungsphase 0 mit Priorität auszuführen und die erforderlichen Haushaltsmittel vorzusehen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge der Erweiterung und Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen zusammen mit den umliegenden Grund- und weiterführenden Schulen sowie mit interessierten Sportvereinen ein Konzept für das zukünftige Lehrschwimmbad zu erarbeiten. 5. Der Magistrat wird gebeten, auf dem nach Umzug der ESF frei gewordenen Gelände am Praunheimer Weg die Errichtung einer Grundschule zu prüfen. 6. Der Magistrat wird gebeten, im Gebiet des Schulzentrums dann auch zusätzliche Sportflächen zu prüfen, die von der Vereinswelt mitbenutzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1182 Bericht des Magistrats vom 26.06.2020, B 291 Bericht des Magistrats vom 18.12.2020, B 688 Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 240 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 440 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 17.02.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 526 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 526 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage OA 526 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ziffern 1. bis 4. sowie Ziffer 6. Annahme, Ziffer 5. Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5508, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 40 33
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 518/8 Betreff: Reparatur Aufzug Heddernheimer Steg Der Aufzug am Heddernheimer Steg ist seit dem 24.11.2019 aufgrund eines Feuerwehreinsatzes wegen eingeschlossener Personen bis heute (09.01.2020 = Zeitpunkt der Antragstellung) nicht nutzbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen und zu berichten: 1. Wie lange wird der Aufzug am Heddernheimer Steg nicht nutzbar sein? 2. Wie kann sichergestellt werden, dass der Aufzug in Zukunft nicht mehr so lange (bislang mehr als sechs Wochen) ausfällt? 3. Wie könnte ein zusätzliches Angebot eine so lange Behinderung des Zugangs von Heddernheim zum Nordwestzentrum ausschließen? Z.B. eine Rampe, ein zweiter Aufzug oder eine Bedarfsfußgängerampel in unmittelbarer Nähe des Heddernheimer Stegs? Begründung: Der Aufzug am Heddernheimer Steg ist eine wichtige Alternative zum Treppenaufgang. Ein Ausfall des Aufzuges ist nicht hinnehmbar, insbesondere nicht, wenn er über eine so lange Zeit andauert. Mit einem Ausfall ist der Zugang zum Bereich des Nordwestzentrums für einen Großteil der Bewohner des Stadtteils Heddernheim eingeschränkt. Im Einkaufszentrum befinden sich neben Läden auch Arztpraxen, Bücherei, Schwimmbad, Kindergarten und andere soziale Einrichtungen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass ein Ausfall vermieden wird. Aus diesem Grund ist eine weitere Zugangsmöglichkeit zum Treppenaufgang nötig. Diese Alternative könnte eine behindertengerechte Rampe sein. Ferner könnte mit einem zweiten Aufzug eine Ausfallzeit überbrückt werden. Eine dritte Alternative wäre eine bedarfsgesteuerte Fußgängerampelanlage über den Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung zwischen dem Heddernheimer Steg und der Tankstelle. Eine Stelle wäre unmittelbar nach der Einfahrt in die Parkbucht. Damit könnten die Fußgänger an die gegenüberliegende Rampe gelangen, die in der Vergangenheit von den Fahrzeugen der Polizei genutzt wurden. In diesem Fall müsste mit dem Betreiber des Nordwestzentrums hinsichtlich einer bedarfsgesteuerten Beleuchtung verhandelt werden. Ein zweiter Standort für eine bedarfsorientierte Ampelanlage wäre in Höhe der Ausfahrt von der Bushaltestelle im Nordwestzentrum auf den Erich-Ollenhauer-Ring. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5666 2020 Die Vorlage OF 518/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. Buchstabe a) entfällt 2. Buchstabe b) und Buchstabe c) in der vorgelegten Fassung beschlossen wird. Abstimmung: zu 1. und Buchstabe b): Einstimmige Annahme zu Buchstabe c) SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 513/8 Betreff: Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der EFS in der OBR-Sitzung vom Dezember wurde Stadtrat Schneider auch auf das schon vor längerer Zeit für die Schule angedachte Lurgi-Gelände angesprochen. Das Grundstück wurde aber von einem Investor für € 100 Mio. gekauft und dies wird als zu teuer für die Stadt eingestuft. Vor dem Hintergrund der M 208 - Vorkaufssatzung Nr. 7 Nördlich Lurgiallee -, mit der Erwerbsmöglichkeit durch die Stadt und dem Verweis in der Magistratsvorlage auf den Bebauungsplan Nr. 922, in dem auch eine weiterführende Schule möglich ist, soll dieses Gelände unbedingt wieder für einen Standort der Europäischen Schule ins Auge gefasst werden. Es stellt sich außerdem die Frage, ob z.Z. alle zur Verfügung stehenden Mittel von Seiten des Baudezernats ausgeschöpft werden. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zu veranlassen, dass entsprechend der M 208 das Lurgi-Gelände erworben wird und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen wird. Begründung: Das Grundstück Lurgiallee 5 wird in der M 263 vom 22.12.2017 unter Punkt Zu I. mit einer Größe von ca. 8,5 ha angegeben. Mit dieser Grundstückgröße kann der Flächenbedarf der Europäischen Schule mit rund 47.000 qm in jedem Fall erfüllt werden. Bei der Versteigerung des Grundstücks wurde ein Preis von 102 Mio. Euro angegeben. Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie von Herrn Stadtrat Schneider in der Ortsbeiratssitzung am 04.12.2019 wurde von ihm der Wert von 100 Mio. Euro genannt. Bei der oben genannten Grundstücksgröße ergibt sich ein Quadratmeterpreis von rund 1.200 Euro. Somit beträgt der anteilige Kaufpreis rund 56 Mio. Euro. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei dem genannten Quadratmeterpreis sicherlich nur eine hochpreisige Wohnbebauung möglich. Die Change auf ein zusammenhängende Fläche für den besonderen Bedarf für einen neuen Standort der Europäischen Schule sollte in jedem Fall genutzt werden. Der Betrag für den Grundstückserwerb verringert sich auch noch durch das dann wieder frei gewordene Grundstück und die bestehenden Gebäude am jetzigen Standort der Europäischen Schule. Ein weiterer Vorteil des Standortes Lurigiallee 5 liegt darin, dass der umfangreiche Bring- und Holverkehr durch die Nahe U-Bahnstation Riedwiese gemindert werden kann. Der übrige Bring- und Holverkehr (Individualverkehr) lässt sich leichter über die vierspurige Marie-Curie-Straße und dem nahen Autobahnanschluss abwickeln. Zumal mit der nahen Autobahn A661 eine direkte Verbindung zum Hauptstandort der EZB gegeben ist. Bei einem Gespräch mit einem Schulleiter der Europäischen Schule wurde von diesem ausgeführt, dass ein größerer Teil der Schüler/innen im Bereich Riedberg wohnhaft ist. Somit kann durch den neuen wohnortnahen Standort die Schule auch zu Fuß oder mit dem Rad erreicht werden. Der für die Eltern aufwendige und für die Anwohner belastende Hol- und Bringverkehr im Bereich der Nordweststadt (insbesondere auf dem Praunheimer Weg) würde sich deutlich vermindern. Gleichzeitig könnte der Individualverkehr im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung "östlich der A5" leichter abgewickelt und die Verlängerung der RTW in die Nordweststadt wäre leichter möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 525 2020 Die Vorlage OF 513/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung entfällt und der Tenor folgende Fassung erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob entsprechend des Vortrags des Magistrats vom 06.12.2019, M 208, das Lurgi-Gelände erworben und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen werden kann. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 514/8 Betreff: Verkehrsverhältnisse in der Stichstraße Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg verbessern Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat 8 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass in der vom Praunheimer Weg abzweigenden Stichstraße zum kleinen Zentrum die nachfolgenden Vorschläge aufgrund von Anregungen der Anwohner realisiert werden: 1. Eine verbesserte Sicherung des Nord- Zugangs zum kleinen Zentrum. Mit einer farblichen Kennzeichnung oder anderen wirkungsvollen Maßnahmen soll der schräge Überweg des Fußwegs bei der Hausnummer Praunheimer Weg 41 zum nördlichen Zugang des kleinen Zentrums barrierefrei gestaltet und gesichert werden. 2. Die Zufahrt für größere Fahrzeuge wie z. B. der FES in den Stichweg in der Höhe Praunheimer Weg 41 soll durch entsprechende Maßnahmen gesichert werden. 3. Ein Längsparken gegenüber der Zufahrt Hausnummer Praunheimer Weg 41 soll durch farbliche Markierung vorgeschrieben werden. 4. Das Parkverhalten in der Stichstraße soll zumindest unregelmäßig durch die Stadtpolizei kontrolliert werden, damit die gröbsten Verstöße geahndet werden. Begründung: Zu Punkt 1 Der nördliche Zugang zum kleinen Zentrum erfolgt über den abschüssigen Fußweg Praunheimer Weg in Höhe Hausnummer 41 -der unmittelbar an der Straße endet- über die Straße zum kleinen Zentrum. Er wird von vielen Kindern, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Gehbehinderungen und älteren Menschen benutzt, da der westliche Zugang zum Zentrum nur durch eine Treppe möglich ist. Dieser nicht gekennzeichnete nördliche Übergang, der zum als Feuerwehrzufahrt gekennzeichneten Nord Zugang des Zentrums führt- stellt eine potentielle Gefahrenquelle dar, weil beim Überqueren die Sicht auf den Verkehr durch parkende Fahrzeuge behindert ist. Insbesondere während Stoßzeiten werden an allen scheinbar freien Stellen Fahrzeuge geparkt und bewirken eine extreme Unübersichtlichkeit, die durch ab- und anfahrende Fahrzeuge noch erhöht wird. Außerdem kann bei diesem Übergang eine Barrierefreiheit dadurch erreicht werden, dass die Bordsteinkante abgesenkt (oder durch Auffüllen geebnet) wird, um Gehbehinderten mit Rolli oder Eltern mit Kinderwagen die Überquerung der Straße etwas leichter zu machen. Dieser neugestaltete Fußgängerüberweg schräg zum kleinen Zentrum würde damit übersichtlicher, ungefährlicher und behindertengerechter. Anmerkung: Ein ähnlicher Antrag wurde vom Ortsbeirat bereits im Mai 2012 beschlossen (OF 184/8) und mit der Stellungnahme ST 1509 vom Magistrat am 14.9.2012 abgelehnt. Dessen Begründung lautet, dass es sich um den äußersten Rand einer Sackgasse mit einer Tempo 30 Zone handele, die infolge ihrer geringen Breite automatisch ein langsames Fahren erzwinge. Im Übrigen sei die Straße gut einsehbar und deshalb Sicherungsmaßnahmen nicht erforderlich. Diese Feststellung ist bei verkehrsruhigen Zeiten zutreffend aber bei stärkerem Verkehr absolut unrealistisch, da insbesondere ältere Fußgänger unsicher sind, weil sie immer mit einem Fehlverhalten der Kfz. Fahrer rechnen müssen und sich nicht schnell genug in Sicherheit bringen können. Zu Punkt 2 Der unter Punkt 1 bereits erwähnte Fußweg (vor der Litfaßsäule) und gegenüber dem Nord Zugang zum kleinen Zentrum ist als Fußgängerzone (Verkehrszeichen Nr. 239 / Frau mit Kind) gekennzeichnet, dient aber auch als Zufahrt für die Müllentsorgung, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Durch falsches Parken wird diese Zufahrt häufig so eingeengt, dass bspw. die Müllentsorgung durch die FES unterbleibt, weil die Zufahrt und damit Leerung durch die Müllfahrzeuge nicht mehr möglich ist. Dies ist vermehrt seit etwa 9 Monaten insbesondere bei den großen FES Fahrzeugen für die BIO Tonnen der Fall, die mittags anfahren und nicht einfahren können. Bei einem zweiwöchentlichen Leerungsrhythmus werden die Mülltonnen dann 4 Wochen nicht geleert. Besondere Sorge bereitet, dass im Notfall größeren Fahrzeugen -wie bspw. der Feuerwehr aber auch Rettungsdiensten- die einzige für diesen Wohnbereich mögliche Zufahrt mit mehr als 20 Häusern versperrt wird und schnelle Hilfe nicht möglich ist. Zwischenzeitlich wurde durch das Aufstellen von 2 Fahrradständern seitliches Parken erschwert, jedoch mit der Folge, dass jetzt unmittelbar die Zufahrt zugeparkt wird. Um dies zu unterbinden ist ein Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt" dringend erforderlich, damit bei rücksichtslosem Fehlverhalten eine Sanktionierung möglich ist. Zu Punkt 3 Eine weitere Zufahrtsbehinderung für diese Fahrzeuge ergibt sich auch durch das schräge Parken von Fahrzeugen auf der der Zufahrt gegenüberliegenden Straßenseite (seitlich vom Kiosk), weil dadurch ebenfalls die Ein- und Ausfahrmöglichkeiten erschwert oder ganz verhindert werden. Dieses Parken -halb Bürgersteig / halb Straße- erfolgt teilweise so unüberlegt, dass auf dem ohnehin sehr schmalen Bürgersteig für Behinderte mit Rolli oder Väter und Mütter mit Kinderwagen kein Durchkommen möglich ist. Dieses Schrägparken sollte durch farbliche Markierung in ein Längsparken geändert werden Zu Punkt 4 Die Parkplatzsituation in dieser Stichstraße zum kleinen Zentrum ist schwierig, das heißt aber nicht, dass dadurch alle Regeln eines vernünftigen Miteinanders aufgehoben sind. Zuparken der Feuerwehrzufahrt, des kleinen Wendehammers und der Gehwege in so rücksichtsloser Weise, dass kein Durchkommen mehr möglich ist, wird kaum geahndet. Das Ordnungsamt begründet seine Passivität mit Personalmangel, der es nur von Montag bis Samstagmittag erlaube -nach telefonischer Beschwerde- zu kommen. Bei allem Verständnis für Personalmangel muss es doch möglich sein, zumindest unregelmäßige Kontrollfahrten -noch besser Gänge- durchzuführen, um dem derzeitigen Eindruck, dass sich nur noch Dumme an Regeln halten, entgegen zu wirken und die rücksichtslosesten Verstöße zu sanktionieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 514/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 514/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6206 2020 Die Vorlage OF 514/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 519/8 Betreff: Schulzentrum der Nordweststadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Angesichts des allgemeinen Flächenmangels für weiterführende Schulen im Frankfurter Stadtgebiet anerkennt der Ortsbeirat die vom Amt für Bauen und Immobilien gemäß Stellungnahme 1182 v. 24.06.2019 angekündigte und jetzt durchgeführte Untersuchung, ob einer Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) am Standort Praunheimer Weg möglich ist. Die von Baudezernent Stadtrat Jan Schneider dem Bildungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 8 vorgestellte Baumassenstudie für eine gemeinsame Entwicklung der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) und der ESF im Gebiet des Schulzentrums der Nordweststadt zwischen Praunheimer Weg und Hammarskjöldring hat aufgezeigt, dass eine weitere Verschiebung des offenen Schulcampus der ERS nach Osten zwar technisch möglich ist. Die öffentlichen Reaktionen der vergangenen Wochen machen aber deutlich, dass dies nur gegen den vereinten Widerstand der drei Schulgemeinden durchführbar wäre. Auch die ESF, Schulleitung und Elternverein, halten die Pläne für unrealistisch, erkennen die Raumanforderungen der ERS an und wünschen sich für die ESF einen neuen Standort mit besserer Anbindung vor allem an die Europäische Zentralbank (EZB). Der Ortsbeirat sieht die von der Baumassenstudie angestrebte Neuordnung des Schulzentrums ebenfalls kritisch. Die ERS verlöre ihren städtebaulich charakteristischen offenen Campus-Charakter, vor allem durch den Wegfall von Grünflächen und Pausenhöfen, aber auch durch die einengende Massivität der zu erwartenden ESF-Baukörper auf dem Grundstück am Praunheimer Weg. Die verkehrliche Erschließung der ERS würde durch die eingeplante zukünftige Andienung der ESF über die Verbindungsstraße vom Praunheimer Weg zur ERS erschwert, was insbesondere zu Lasten der KInder ginge, die Inklusionsbedarf haben und morgens über diese Strecke zu den Schulgebäuden gebracht werden. Eine Verlagerung der Turnhallen und des Lehrschwimmbades direkt an die nördliche Grenze zum Martin-Luther-King-Park ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel, zumal dort nicht einmal im bisherigen Umfang Sportflächen für den Unterricht und die Bedürfnisse der Sportvereine im Stadtteil entstünden. Schon heute sind die Hallenkapazitäten für Unterricht und Vereinssport am Limit. Eine Kompensation durch Außensportflächen direkt auf der für die Ortsumfahrung Praunheim und die Regionaltangente West gesicherten "Schultrasse" stellt keine langfristig befriedigende Lösung dar. Der Ortsbeirat plädiert für eine zügige Sanierung der ERS auf der Basis der Planungsphase 0 und eine zügige Bearbeitung der bereits erfolgten Ausschreibungen (Ausschreibung 25-2019-00359 v. 27.08.2019, Amtsblatt Nr. 35, S. 1071f). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt eine Erweiterung der Europäischen Schule am derzeitigen Standort Praunheimer Weg ab. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Interesse der Ernst-Reuter-Schulen und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main mit der Bundesrepublik Deutschland eine Verlagerung der Europäischen Schule auf die Flächen der abgängigen Sportanlage Mainwasen in EZB-Nähe einzuleiten und eine Kompensation der dortigen Sport- und Grünflächen an anderer Stelle der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen auf der Grundlage des aktuellen Schulprofils und der Planungsphase 0 mit Priorität auszuführen und die erforderlichen Haushaltsmittel vorzusehen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge der Erweiterung und Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen zusammen mit den umliegenden Grund- und weiterführenden Schulen sowie mit interessierten Sportvereinen ein Konzept für das zukünftige Lehrschwimmbad zu erarbeiten. 5. Der Magistrat wird gebeten, auf dem nach Umzug der ESF freigewordenen Gelände am Praunheimer Weg die Errichtung einer Grundschule zu prüfen. 6. Der Magistrat wird gebeten, im Gebiet des Schulzentrums dann auch zusätzliche Sportflächen zu prüfen, die von der Vereinswelt mitbenutzt werden können. 7. Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für eine zukünftige Neuordnung des Schulzentrums unter Berücksichtigung der für die Regionaltangente West und die Ortsumfahrung Praunheim freigehaltenen "Schultrasse" vorzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 526 2020 Die Vorlage OF 519/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext unter Ziffer 2. die Worte "auf die Flächen der abgängigen Sportanlage Mainwasen in EZB-Nähe einzuleiten und eine Kompensation der dortigen Sport- und Grünflächen an anderer Stelle der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen" durch den Halbsatz "in die Nähe der Europäischen Zentralbank zu prüfen und zu berichten" ersetzt wird und Ziffer 7 gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2019, OF 508/8 Betreff: Präventive Verkehrsüberwachung Praunheimer Weg, Bushaltestelle Europäische Schule intensivieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, die präventive Verkehrsüberwachung im Bereich Praunheimer Weg, in Höhe der Bushaltestelle an der Europäischen Schule, zu intensivieren. Begründung: Dem Antragsteller wurde von Anwohnern berichtet, dass im Bereich der Verkehrsinsel im morgendlichen dichten Schulverkehr häufig rechtswidrig die haltenden Busse überholt werden. Dabei wird die Verkehrsinsel umfahren, indem einfach auf die Fahrspur des Gegenverkehrs gewechselt wird. Teilweise ist der Gegenverkehr kaum einsehbar. Dieses Verhalten ist rücksichtslos und für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich. Um dieses Verhalten zu ändern bittet der Ortsbeirat den Magistrat eine verstärkte Verkehrsüberwachung in den Zeiten rund um den Schulbeginn zu veranlassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5537 2019 Die Vorlage OF 508/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: LINKE.
Hier in Praunheimer Weg ist 30 Zone aber weil die Straße eine lange Gerade ist, fahren die Autos sehr oft mit hoher Geschwindigkeit.
Ich sehe jedes mal an der Haltestelle Gerhart-Hauptmann-Ring/ Praunheimer Weg , das die Leute über die Straße laufen weil sie den Bus erreichen wollen und die Autofahrer rasen tun deswegen wünsche ich mir das es einen Zebrastreifen gibt .
Der Hammarskjöldring wird gerne als fussläufige Achse zwischen Nordwestzentrum, Niederursel und Heddernheim genutzt. Auch von Hundebesitzern. Außer am Spielplatz auf dem ‚Alten schwarzen Platz‘, direkt am Nordwestzentrum, befinden sich kaum Mülleimer. Aufgrund dessen werden Hundekotbeutel gerne in die abgeschlossenen Mülltonnenplatze der Anwohner geworfen, wir müssen sie dann dort von den Deckeln der Tonnen ‚pflücken‘.